Studienordnung. für den. Bachelor-Studiengang. Übersetzen Englisch/Tschechisch. an der. Hochschule Zittau/Görlitz. vom



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Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch an der Hochschule Zittau/Görlitz vom 9. September 2009

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 2 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch an der Hochschule Zittau/Görlitz Gemäß 36 i.. m. 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGBl. S. 900), rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juli 2009, hat die Hochschule Zittau/Görlitz diese Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch als Satzung erlassen.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 3 Inhaltsübersicht Seite I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 4 1 Geltungsbereich... 4 2 Studienvoraussetzungen... 4 3 Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte)... 5 4 Beginn und Dauer des Studiums... 5 II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums... 5 5 Ziel des Studiums... 5 6 Ablauf und Inhalt des Studiums... 6 7 Modulhandbuch... 7 III. Abschnitt: Durchführung des Studiums... 7 8 Zuständigkeiten... 7 9 eranstaltungsarten... 8 10 Studienberatung... 8 I. Schlussbestimmungen... 9 11 Inkrafttreten... 9 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Studienablaufplan Modulhandbuch

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 4 I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Bachelor-Studienganges an der Hochschule Zittau/ Görlitz. 2 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zum Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz müssen die Studienvoraussetzungen gemäß 17 SächsHSG und gemäß der Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz vorliegen. oraussetzung für die Immatrikulation sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder gegebenenfalls die Meisterprüfung, ferner die erfolgreiche Teilnahme an Grund- oder Leistungskursen in Deutsch und Englisch oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Zugangstest in Tschechisch vor Studienbeginn. (2) Hat ein Studienbewerber keine oder nur geringe Tschechisch-Kenntnisse, ist die Teilnahme an einem vierwöchigen Tschechisch-Intensivkurs im Umfang von 120 Semesterstunden an der Hochschule obligatorisch. Dieser findet in der Regel im September vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Hochschulsemesters statt. Studienbewerber mit einschlägigen orkenntnissen können auf Antrag von der Teilnahmepflicht an den Lehrveranstaltungen des Intensivkurses entbunden werden. Die Teilnahme am Zugangstest ist für alle Studienbewerber verpflichtend. (3) Die Gleichwertigkeit von Kenntnissen nach Absatz 1 und 2 wird grundsätzlich auf Antrag und durch den rüfungsausschuss der Fakultät festgestellt. (4) Eine der in Absatz 1 genannten Sprachen (Deutsch, Englisch oder Tschechisch) muss Muttersprache des Bewerbers sein. (5) Studienbewerber, deren Muttersprache Englisch oder Tschechisch ist, weisen hinreichende Deutschkenntnisse durch die orlage eines der folgenden Zeugnisse nach: - Deutsches Reifezeugnis, - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz 2. Stufe, - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang für ausländische Studienbewerber (DSH) oder - TestDAF (Stufe 4 oder 5). (6) Bei den Studienbewerbern werden weiterhin die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, ein praktisches Studiensemester an Hochschulen/Einrichtungen bzw. in Unternehmen in einer englisch- oder Tschechischsprachigen Zielkultur zu absolvieren. Die Amtsprache des Ziellandes darf nicht Muttersprache des Studierenden sein. Darüber hinaus ist ein studienbegleitendes Kurzpraktikum in der jeweils anderen Zielkultur zu absolvieren. Semesterpraktikum und Kurzpraktikum sind obligatorische Bestandteile des Studiums. Näheres wird in der raktikumsordnung zur Regelung der beiden praktischen Studienabschnitte Semesterpraktikum und Kurzpraktikum bestimmt, die Bestandteil der vorliegenden Studienordnung ist.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 5 3 Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte) (1) Ein Modul stellt eine zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene und abprüfbare, methodisch und inhaltlich zusammenhängende und mit Leistungspunkten (nachfolgend ECTS-unkte genannt) versehene Einheit dar. Dabei wird die Einheit durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert. Die Module erstrecken sich in der Regel über ein Semester und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen führen zum Hochschulabschluss. Näheres regelt die rüfungsordnung. (2) Jedem Modul sind ECTS-unkte zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-unkte richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zu dem Arbeitsaufwand zählen sowohl die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, als auch die or- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, rüfungsvorbereitungen, rüfungszeiten einschließlich raktika und alle Arten des Selbststudiums. Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls werden die entsprechenden ECTS-unkte erfasst und dem Studierenden gutgeschrieben. oraussetzung für die Gutschrift ist, dass der Studierende die Modulprüfung mit mindestens ausreichend (Note 4) bestanden hat. Die Gutschrift der ECTS-unkte als quantitatives Maß erfolgt unabhängig von der relativen und der absoluten Note in vollem Umfang. 4 Beginn und Dauer des Studiums (1) Das Bachelor-Studium Übersetzen Englisch/Tschechisch beginnt jährlich mit dem Wintersemester und ist als ollzeitstudiengang konzipiert. (2) Die Regelstudienzeit einschließlich raktika und der Abschluss-Arbeit beträgt 8 Semester. II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums 5 Ziel des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch an der Hochschule Zittau/Görlitz wird mit dem Ziel angeboten, Fachleute für den internationalen Einsatz als Angestellte oder freie Mitarbeiter in Übersetzerabteilungen von Unternehmen der freien Wirtschaft (Großbetriebe, Banken und ersicherungen, Immobilienunternehmen, Anwaltskanzleien u. ä.) bzw. als selbständige Übersetzer, die sich häufig in Übersetzerbüros zusammenschließen und Aufträge von mittelständischen Firmen oder privaten Kunden entsprechend ihrer jeweiligen Spezialisierung bearbeiten, auszubilden. (2) Der Studiengang ist durch eine interdisziplinäre Form des Kompetenzerwerbs und der Stoffvermittlung gekennzeichnet. Das Ziel besteht darin, ein ausgeprägtes erständnis für die Einheit von linguistischen, kulturellen, fachsprachlichen, translationswissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhängen zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt sowohl auf mündlicher als auch schriftlicher Kommunikationsfähigkeit liegt. Fachübersetzer besitzen fundierte Kenntnisse übersetzungsrelevanter Aspekte der Sprach-, Übersetzungs- und Kulturwissenschaft und verfügen über fachliches und terminologisches Grundwissen in den Sachfächern Technik und/oder Wirtschaft, Recht, Informatik sowie Ökologie und Umweltschutz.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 6 Schriftliche und mündliche sprachpraktische Übungen, Landeskunde und Kulturwissenschaft, aber auch Sprachvergleiche gehören ebenso zum Studium wie ein Auslandspraktikum, in dem die Studierenden die erworbenen Kompetenzen erweitern, vertiefen und praktisch anwenden. Da für die zukünftigen Übersetzer ein sicherer und problemloser Umgang mit dem Computer oraussetzung effektiven und erfolgreichen Arbeitens ist, lernen die Studierenden im hochschuleigenen Computerpool in übersetzungspraktischen Übungen, sich mit grundsätzlichen Techniken des Computer gestützten Übersetzens vertraut zu machen. Sie entwerfen und pflegen Datenbanken und fachspezifische Wörterbücher und sie lernen, Enzyklopädien und fachspezifische Webseiten zielgerichtet einzusetzen. (3) Neben den genannten fachspezifischen Zielen soll das Studium zu verantwortungsbewusstem Handeln im Kontext der Übersetzungstätigkeit und zu wissenschaftlichem Denken befähigen. Der Absolvent kultiviert Fähigkeiten, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie fachliche Fähigkeiten, Abstraktionsvermögen, Lösungsorientierung, Flexibilität, Kreativität, Engagement, selbstständiges Arbeiten und Erschließen von Fachliteratur, ferner Kommunikations- und Kooperationsvermögen sowie das ertreten eigenständiger ositionen. (4) Des Weiteren sollen die Absolventen in der Lage sein, wechselnde Aufgaben im Berufsleben durch Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend dem Fortschritt in Wissenschaft und Technik zu übernehmen. 6 Ablauf und Inhalt des Studiums (1) Der Studienablauf wird durch das Angebot von Modulen organisiert. Die Modulbeschreibungen geben den wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wieder und unterliegen regelmäßigen Aktualisierungen entsprechend den Neuerungen im betreffenden Wissenschaftsgebiet. Der Studienablaufplan mit der Benennung der Module, ihres Lehrumfanges in Semesterwochenstunden, der zeitlichen Gesamtbelastung für die Studierenden in Form der ECTS-unkte sowie der zeitlichen Anordnung der Module ist dieser Ordnung als Anlage 1 angefügt. Die dabei zu absolvierenden Modulprüfungen, rüfungsleistungen und rüfungsvorleistungen sind in der rüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Übersetzen Englisch/Tschechisch an der Hochschule Zittau/Görlitz aufgeführt. Die Befolgung dieses Studienablaufplanes ermöglicht einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. (2) Die Module gliedern sich in - flichtmodule (Abs. 3), - das Abschlussmodul (Abs. 4) und - Wahlmodule (Abs. 5). (3) flichtmodule sind vom Studierenden obligatorisch zu absolvieren. Sie sind im Studienablaufplan (s. Anlage 1) aufgelistet. Die Studierenden sind durch die Immatrikulation bzw. Rückmeldung automatisch für die flichtmodule angemeldet. (4) Das Abschlussmodul im 8. Studiensemester beinhaltet die Bachelor-Arbeit und deren erteidigung. Das Abschlussmodul umfasst einen Arbeitsaufwand im Umfang von 12 ECTS-unkten. (5) Studierende haben auch die Möglichkeit, fakultativ an weiteren als im Studienablaufplan genannten Lehrveranstaltungen (Wahlmodulen i.s.d. 26 O) teilzunehmen. Diese gehören nicht zu den fixierten Bestandteilen der Studienordnung und gehen nicht in die Berechnung des studentischen Arbeitsaufwandes ein. Für die fakultative Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen sind keine prüfungsrelevanten Leistungen vorge-

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 7 sehen, können jedoch freiwillig durch den Studenten erbracht und auf Antrag zusätzlich ins Zeugnis aufgenommen werden. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. 7 Modulhandbuch (1) Die Module des Bachelor-Studienganges Übersetzen Englisch/Tschechisch sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Ordnung und im Modulkatalog der Hochschule Zittau/Görlitz unter https://www.hszigr.de/modulkatalog/ abrufbar. Der Modulkatalog enthält alle angebotenen Module inklusive ihrer jeweiligen Beschreibung. Die Beschreibung beinhaltet insbesondere Informationen über: 1. die Inhalte und Qualifikationsziele, 2. die Lehrformen, 3. die oraussetzungen für die Teilnahme, 4. die erwendbarkeit des Moduls, 5. die oraussetzungen für die ergabe von ECTS-unkten, 6. die ECTS-unkte und Noten, 7. die Häufigkeit des Angebotes des Moduls, 8. den Arbeitsaufwand und 9. die Dauer des Moduls. (2) Für die Module des Bachelor-Studienganges Übersetzen Englisch/Tschechisch und deren Beschreibungen ist der Studiendekan/Studiengangsbeauftragte der betreffenden Fakultäten zuständig. III. Abschnitt: Durchführung des Studiums 8 Zuständigkeiten (1) Die Fakultät Wirtschafts- und Sprachwissenschaften ist für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch gesamtverantwortlich und stellt das Lehrangebot sicher. Module, die nicht in die Kompetenz dieser Fakultät fallen, werden von der dafür fachlich zuständigen Fakultät angeboten. Die Fakultäten Elektrotechnik und Informatik, Maschinenwesen sowie Mathematik / Naturwissenschaften erbringen Dienstleistungen in Form der Übernahme von Modulen nach dem Dienstleistungsprinzip der Hochschule Zittau/Görlitz. (2) Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sprachwissenschaften bestellt eine Studienkommission. Diese setzt sich paritätisch aus Lehrenden und Studierenden der Fakultät zusammen. Lehrende anderer Fakultäten können auch berufen werden. Die Aufgabe der Studienkommission besteht in der Koordination, der inhaltlichen Gestaltung des Studiums und in der Erarbeitung verbindlicher Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bachelor-Studiengangs für den Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sprachwissenschaften. (3) Für die Einhaltung der rüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Übersetzen Englisch/Tschechisch ist der rüfungsausschuss der Fakultät Wirtschafts- und Sprachwissenschaften zuständig.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 8 9 eranstaltungsarten (1) Im Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch wird durch folgende Formen gelehrt und gelernt: 1. durch orlesungen (Absatz 2), 2. durch Seminare (Absatz 3), 3. durch Übungen (Absatz 4), 4. durch das Semesterpraktikum sowie das Kurzpraktikum (Absatz 5). (2) orlesungen sind Lehrvorträge, die der zusammenhängenden Darstellung von Studieninhalten dienen. Hierbei werden Fakten und Methoden vermittelt. (3) In einem Seminar werden unter der Anleitung des Lehrenden ertiefungs- und Spezialkenntnisse in einzelnen Modulen durch studentische Referate, Thesenpapiere, Kurzpräsentationen und deren Analyse und Diskussion vermittelt. Forschungs- und praxisbezogene Fallstudien dienen der Erweiterung des fachspezifischen Wissens sowie der Festigung der fachunabhängigen Kompetenzen (wie z.b. die Entwicklung der Rhetorik und des persönlichen Auftretens). (4) Die Übung dient der intensiveren Durcharbeitung von Studieninhalten, der ermittlung von Kenntnissen, der Einübung von fachpraktischen Kompetenzen, der Schulung der Fachmethodik sowie der Lösung exemplarischer Aufgaben in Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden. (5) Das Semesterpraktikum und das Kurzpraktikum dienen der Festigung und ertiefung der bisher im Studium erworbenen methodischen und fachlichen, sprachlichen und zielkulturellen Kenntnisse an einer Hochschule, in einem Betrieb oder einer Institution durch lanen, Ausführen und Auswerten konkreter eigenständiger Tätigkeiten. Es fördert die Einübung von interventions- oder organisationsbezogenen fachspezifischen und fachunabhängigen Kompetenzen wissenschaftlich-analytischer, konzeptioneller, berufspraktischer und kommunikativer Art. Näheres dazu regelt die raxissemesterordnung. (6) Neben den eranstaltungsarten (Absätze 1 5) ist das wissenschaftliche Selbststudium integraler Bestandteil und zentrale oraussetzung des Studiums. Ihm kommt in allen hasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung im Sinne der Entwicklung und Erweiterung eines diskursiven, kritischen, methodischen und kreativen Denkens zu. Die Lehrenden sind gehalten, die Studierenden bei Fragen und roblemen, die aus dem Selbststudium erwachsen, aktiv beratend zu unterstützen. Das schließt die Nutzung und Erprobung von Möglichkeiten neuer Medien, insbesondere der Infrastrukturen des Internets, ein. 10 Studienberatung (1) Die Studienberatung wird von einem durch die Fakultät bestimmten rofessor angeboten. Darüber hinaus bieten alle hauptamtlich Lehrenden für ihr Lehrgebiet eine Studienfachberatung an. (2) Die Studienberatung wendet sich an alle Studieninteressierte und Studierenden. Sie bietet vor Beginn des Studiums Hilfen bei Fragen zur Studienentscheidung an. Zu Beginn des Studiums informiert sie über Inhalte, Aufbau und Ablauf des Bachelor-Studiengangs Übersetzen Englisch/Tschechisch. Während des Studiums orientiert sie bei allen offenen organisatorischen und inhaltlichen Fragen.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 10 Anlage 1: Studienablaufplan Semester Nr. Modul 1 2 3 4 5 6 7 8 1.1. Mündliche Sprachkompetenz Englisch 4 1.2. Mündliche Sprachkompetenz Tschechisch 10 10 9 2.1. Schriftliche Sprachkompetenz Englisch 4 4 5 2.2. Schriftliche Sprachkompetenz Tschechisch 10 10 9 3.1. 6 Sprachwissenschaftliche Kompetenz Englisch I: Lexicology / Grammar 6 4 3.2. 6 Sprachwissenschaftliche Kompetenz Tschechisch I: Lexikologie/Grammatik 6 4 4.1. 4 Sprachwissenschaftliche Kompetenz: Einführung in die Textlinguistik 4.2. Sprachwissenschaftliche Kompetenz Englisch II: Discourse Analysis 4 4.3 4 Sprachwissenschaftliche Kompetenz Tschechisch II: Textanalyse Sprachwissenschaftliche Kompetenz 3 5. Tschechisch III: Kontrastive Linguistik 3 4 und Terminologielehre 6.1. Sprachwissenschaftliche Kompetenz Deutsch I: Lexikologie/Grammatik 6 6 4 6.2. Sprachwissenschaftliche Kompetenz Deutsch II: Textlinguistik 4 4 7.1. Interkulturelle Kompetenz: Englisch 4 7.2. Interkulturelle Kompetenz: Tschechisch 8. 3 Translationswissenschaftliche Kompetenz 3 4 9.1.1. Translatorische Kompetenz Englisch I: Allgemeinsprache Englisch Deutsch 3 3 4 9.1.2. Translatorische Kompetenz Englisch II: Allgemeinsprache Englisch Deutsch 3 3 5 9.2.1. Translatorische Kompetenz Englisch III: 3 5 // SWS ECTS

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 11 9.2.2. 9.3.1. 9.3.2. 9.4.1. 9.4.2. 10.1.1. 10.1.2. 10.2.1. 10.2.2. 10.3.1. 10.3.2. 10.4.1. 10.4.2. Allgemeinsprache Deutsch Englisch Translatorische Kompetenz Englisch I: Allgemeinsprache Deutsch Englisch Translatorische Kompetenz Tschechisch I: Allgemeinsprache Tschechisch Deutsch Translatorische Kompetenz Tschechisch II: Allgemeinsprache Tschechisch Deutsch Translatorische Kompetenz Tschechisch III: Allgemeinsprache Deutsch Tschechisch Translatorische Kompetenz Tschechisch I: Allgemeinsprache Deutsch Tschechisch Translatorische Kompetenz Englisch : Fachsprache Englisch Deutsch Translatorische Kompetenz Englisch I: Fachsprache Englisch Deutsch Translatorische Kompetenz Englisch II: Fachsprache Deutsch Englisch Translatorische Kompetenz Englisch III: Fachsprache Deutsch Englisch Translatorische Kompetenz Tschechisch : Fachsprache Tschechisch Deutsch Translatorische Kompetenz Tschechisch I: Fachsprache Tschechisch Deutsch Translatorische Kompetenz Tschechisch II: Fachsprache Deutsch Tschechisch Translatorische Kompetenz Tschechisch III: Fachsprache Deutsch Tschechisch 11.1. Sachfachkompetenz: Informatik I 11.2. Sachfachkompetenz: Informatik II 12.1.1. Sachfachkompetenz: Technik I 12.1.2. Sachfachkompetenz: Technik II 12.2. Sachfachkompetenz: Wirtschaft (BWL) 3 3 3 3 3 3 5 5 5 5 5 5 5 5 2 2 2 2 2 2 4 2 2 3 6 3 4 3 5 3 5 3 6 5 4 5 5 5 5 5 6 5 4 5 5 5 4 5 5 4 5 4 5 4 5

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 12 13. Sachfachkompetenz: Recht 14. Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen 15.1. 15.2. Zielkulturelle Kompetenz (raxissemester) Zielkulturelle Kompetenz (Kurzpraktikum) 16. Komplexseminar zur Berufsspezifik 17. Abschlussmodul Übersetzen Englisch/Tschechisch (Bachelor-Arbeit und erteidigung) 2 2 4 x 4 8 2 4 5 4 3 0 30 4 10 8 8 2 12 Gesamtzahl SWS und ECTS-unkte 182 240 Legende: SWS = Semesterwochenstunden = orlesung = Seminar/Übung = raktikum

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Übersetzen Englisch/Tschechisch (gültig ab Wintersemester 2009/2010) 13 Anlage 2: Modulhandbuch https://www.hs-zigr.de/modulkatalog/