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Transkript:

Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Nachauflauf Frühjahr in Winter- und Sommergetreide. Wirkstoff: Formulierung: Packungsgrößen: 500,0 g/l Mecoprop-P (als Kalium-Salz) 33,3 g/l Diflufenican Suspensionskonzentrat (SC) 4 x 5 l 15 l Loredo Pixie Xn N SP001 R 22 R 41 R 43 R 50/53 Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden! Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 1

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer Zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste 024231-00/00-001 Zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweichweizen, Sommergerste, Somerhafer 024231-00/00-002 Zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale 024231-00/01-001 Von der Zulassungsbehörde gemäß 18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer Zweikeimblättrige Unkräuter Dinkel 024231-00/02-001 Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG 404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT 102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn - die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder - angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im 2

Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024231-00/00-001, 024231-00/01-001, 024231-00/02-001 NG 405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW 605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 90%: *, 75%: 5 m, 50%: 5 m NW 606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10m Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024231-00/00-002 NW 605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länder-recht verbindlich vogegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 90%: *, 75%: 5 m, 50%: 5 m NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. 3

GEBRAUCHSANLEITUNG WIRKUNGSSPEKTRUM Die Kombination des Wirkstoffs Diflufenican ergänzt sich hervorragend in seiner Kontakt- bzw. Bodenwirkung mit dem Wuchsstoff Mecoprop-P. Pixie zeichnet sich deshalb durch ein breites Wirkungsspektrum aus. Es bekämpft sowohl leicht- als auch schwerbekämpfbare zweikeimblättrige Unkräuter im Getreide. Gut bis sehr gut wirksam: Acker-Frauenmantel, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Ausfall-Raps, Ehrenpreis-Arten, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kletten-Labkraut, Kornblume, Melde-Arten, Rainkohl, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Wicken-Arten, Vergissmeinnicht Weniger gut wirksam: Acker-Distel, Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Erdrauch, Kamille-Arten Nicht ausreichend wirksam: Acker-Winde, Knöterich-Arten, Klatschmohn, Saat-Wucherblume HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG Anwendungsempfehlungen Pixie wird im Nachauflauf Frühjahr in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Dinkel, Triticale sowie Sommergetreide, außer Sommerroggen, nach Ausbildung des 3. Blattes bis zum Ende der Bestockung eingesetzt (BBCH 13 29). Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Dinkel, Triticale: Hafer, Sommergerste, Sommerweichweizen: Aufwandmenge: 2,0 l/ha Aufwandmenge: 1,5 l/ha Anzahl Anwendungen: Maximal 1 Anwendung. Anwendungsgebietsbezogene Hinweise Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Bei Roggen und Sommergerste sind Ertragsminderungen möglich. Besondere Hinweise Pixie enthält die Wirkstoffe Mecroprop-P und Diflufenican. Mecroprop-P gehört zur Gruppe der Phenoxies/Wuchsstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.b.: 4

Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen Fruchtfolgegestaltung Bodenbearbeitung Saattermin Pflanzenverträglichkeit Schäden an den Kulturpflanzen sind möglich. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten besteht nach unseren bisherigen Erfahrungen weder bei Winter- noch bei Sommergetreide. Bei Sommergerste und Roggen Ertragsminderung möglich. Roggen kann vor allem bei später Anwendung mit Halmverkürzung reagieren. Nachbau Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich. Nach vorzeitigem Umbruch können die folgenden Kulturen angebaut werden: Sommergerste, Sommerweizen, Kartoffeln oder Ackerbohnen. Vor der Neueinsaat der genannten Kulturen muss auf eine gründliche Bodendurchmischung geachtet werden! Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK Mischbarkeit Pixie ist mischbar mit: Herbiziden: Aniten Super, Refine Extra SX, Starane XL, Monitor, Pointer SX, Husar, Hoestar Super, Attribut, Azur, Isoproturon (z.b. Arelon Top) Wachstumsregler: Stabilan 720 (keine ethephonhaltigen, wie z.b. Camposan Extra, Terpal C) Insektizide: Pyrethroide Flüssigdünger: AHL (nur Markenware!) Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Herstellung der Spritzbrühe Pflanzenschutzmittelbehälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Pixie wird bei Geräten mit automatischem Rührwerk in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzbrühebehälter gegeben. Nach dem vollständigen Auffüllen des Spritzbrühebehälters mit Wasser das Rührwerk einschalten und einige Minuten laufen lassen; nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Pixie nur mit exakt arbeitenden 5

Spritzgeräten ausbringen. Abtrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Restmengenverwertung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzenreinigung Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. Ca. 10 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.b. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. s. allgemeinen Text an anderer Stelle. HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS Anwendung nur nach Gebrauchsanleitung! SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels. 6

SF245-01 SS110 SS610 SS2101 SS2202 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Erste Hilfe Nach Augenkontakt: Nach Hautkontakt: Nach Einatmen: Nach Verschlucken: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt konsultieren. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort einen Arzt hinzuziehen. Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: symptomatische Behandlung. Behandlung: Bei Verschlucken Magenspülung unter Zusatz von Aktivkohle. Da Ausscheiden im Wesentlichen über die Nieren erfolgt, ist Dialyse sinnvoll. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.lotusagrar.de/sicherheitsdatenblatter/ HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN Einfluss auf Nutzorganismen NN160 Das Mittel ist nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN6641: Das Mittel ist nicht bienengefährlich bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge (B4). Einfluss auf Gewässerorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz: Wasserschutzgebietsauflage: Keine. 7

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG Transport ADR/RID 9; UN 3082 Lagerung LGK: 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen nicht unter 0 C und über 30 C, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller 8