BABE-BOLYAI -UNIVERSITÄT KLAUSENBURG/ CLUJ-NAPOCA. FAKULTÄT FÜR GESCHICHTE UND PHILOSPHIE.

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Transkript:

BABE-BOLYAI -UNIVERSITÄT KLAUSENBURG/ CLUJ-NAPOCA. FAKULTÄT FÜR GESCHICHTE UND PHILOSPHIE. DOKTORARBEIT. DIE SÄCHSISCHE NATIONSUNIVERSITÄT UND DIE RUMÄNISCHE DISTRIKTE UNTER IHRE RECHTLICHE GEWALT IM MITTELALTER UND IN DIE NEUZEIT. Wissenschaftlicher Leiter: Univ. Prof. Dr. Avram Andea Doktorand: Cîmpeanu Liviu Klausenburg/Cluj-Napoca 2010 1

Die Säschische Nationsuniversität und die rumänische Distrikte unter ihre rechtliche Gewalt im Mittelalter und in die Neuzeit Zusammenfassung Schlüsselwörter: Sachsen, Ansiedlung, sächsische Institutionen, Stühle, Distrikte, Sächsische Nationsuniversität, Mittelalter, Neuzeit, Ungarn, Siebenbürgen, rumänische Distrikte. In die Einleitung haben wir die Motivation der Zusammenstellung dieser Arbeit dargestellt und zwar das Mangel in die rumänische Historiographie an eine monographische Studie über die Sächsische Nationsuniversität aus Siebenbürgen und über die rumänische Distrikte die in die zweite Hälfte des 15. Jh. unter die rechtliche Gewalt der Sachsen gelangten. Ebenda haben wir die Deutungen des Begriffs Sächsische Nationsuniversität dargestellt: die ganze politische Gemeinschaft der Sachsen aus Siebenbürgen aber auch ihren obersten Gerichtshof als auch die jährliche oder doppeljährliche Konfluxe der Verträter der sächsichen Lokal-Autonomien wo politische, fiskale oder verwaltliche Entscheidungen getroffen wurden. Desgleichen haben wir die temporale Dimensionen dieser Dissertation gezeigt: das Mittelalter und die (Frühe-) Neuzeit die begann einst mit die grossen politischen, sozialen, ideologischen oder geistlichen Entwicklungen aus die Zeitspanne 1526-1541, als das Ungarische Königreich von die europäische Landkarte einfach verschwunden ist. In den Kapitel über die Bibliographie haben wir die Studien sowohl tematisch als auch chronologisch gruppiert. Wir haben also zuerst die wissenschaftlichen Studien über die Sächsiche Nationsuniversität und über die sächsischen Institutionen dargestellt, anfangend mit die kritische Historiographie der zweiten Hälfte des 19. Jh. bis zur Gegenwart. Dann wurden die Studien über die rumänischen Distrikte aus Siebenbürgen dargestellt und, nicht zuletzt, diejenigen die insbesonders die rumänische Distrikte Törzburg (Bran), Rodenau (Rodna), Langendorf (Slite) und Thalmesch (Tlmaciu) behandeln. Die hier verwendeten Quellen (sowohl die unveröffentlichten als auch die veröffenlichten, die in Dokumentar- oder Rechtsquellen als auch Rechnungen geteilt 2

werden könen) wurden in einen selbstständigen Kapitel, nebst die Methodologie dargestellt. Im 4. Kapitel, Von die rechtliche Gewalt der Sachsen zu die Nationsuniversität, haben wir die rechtliche und verwaltliche Organisierungsformen der siebenbürger Sachen, sowie ihre Institutionen, analysiert beginend mit ihre Ansiedlung und bis in die 2-te Hälfte des 15. Jh., als sich die Nationsuniversität gebildet hat. Der Reihe nach haben wir die rechtliche Etnwicklung der sächsischen Lokalautonomien dargestellt, und zwar die von Hermannstadt und die Sieben Stühle, die der Zwei Stühle (Mediasch und Schelken) und die der Kronstädter-, bzw. der Bistrizer Distrikt, in die Reihenfolgen indem diese von den ungarischen Königtum gegründet wurden. Ebenfalls haben wir eine Liste zusammengestellt die alle Gemeinden der sächsischen Komitate, Distrikte und Stühle aus dem Mittelalter und aus die Neuzeit, umfasst. Im 5. Kapitel, Die Sächsische Nationsuniversität aus Siebenbürgen, haben wir die Wichtigkeit der 1224 erlassenen Andreanum, der die rechtliche Basis der Nationsuniversität war, und die Schritte die zu die Entstehung der Nationsuniversität führten, betont: in erster Linie die rechtliche Uniformisierung der vier sächsischen Lokalautonomien durch die Verbreitung der andreanischen Freiheien über dieselben, die Durchsetzung der sächsischen Gemeinschaft als eine politische Nation (im mittelalterlichen Sinne des Wortes), bestätigt durch die fraterna unio von Kopolna aus 1437 und, nicht zuletzt, die Beistehung von Stellvertreter der sächsischen Lokalautonomien an die Gerichtsversammlungen von Hermannstadt, der einst mit die Verbreitung der andreanischen Freiheiten, das obersten Gerichtshof der Sachsen wurde. Wir haben auch die 1486, von Mathias Corvinus, erlassene Urkunde analysiert durch welche er die andreanischen Freiheiten für alle säschsischen Lokalautonomien bestätigt hat und durch welche er gleichzeitig die Nationsuniversität gegründet hat. Auch die Entwicklung der Nationsuniversität im 16.-17. Jh. wurde in diesen Kapitel dargestellt. Im 6. Kapitel, Rumänische Distrikte unter die rechtliche Gewalt der Nationsuniversität, wurde zuerst die Porblematik der rumänischen Distrikte dargestellt und zwar ihren geschichtlichen Herkunft, ihren Entwicklung und ihren Institutionen. Dann haben wir die konkreten Fälle der Distrikte Törzburg, Rodenau, Thalmesch und Langendorf (das ehemalige Hamlescher Herzogtum). Wir haben ihre rechtliche und 3

verwaltliche Lage verfolgt, zusammen mit ihre Institutionen, ab die ersten urkundlichen Erwähnungen bisin die 16.-17-. Jahrhunderte als sie sich unter sächsische Gewalt befanden. Natürlich haben wir die Umstände betont in welche die vier rumänischen Distrikte in die 2-te Hälfte des 15. Jh. unter sächsische Gewalt gelangt haben. In den dokumentarischen Anhang haben wir, nebst den Andreanum und der Urkunden durch welchen die andreanischen Freiheiten auf die anderen Lokalautonomien verbreitet wurden, insbesonders die Urkunden eingeführt, durch welchen das ungarische Königtum die rumänischen Distrikte Törzburg, Rodenau, Langendorf und Thalmesch unter sie Gewalt der Städte Kronstadt, Bistritz und Hermannstatdt setzte. In die Schlussfolgerungen haben wir die Kapiteln in zusammenfassender Weise dargestellt und die nötigen Schlussfolgerungen verfasst. Die Bibliographie wurde nach die Normen der Rumänischen Akademie zusammengestellt und hat drei Teile: die Hilfsinstrumente (Wörterbücher, bibliographische Werke), die Quellen (unveröffentlichte und veröffentlichte, welche auch in Diplomatische- und Rechtsquellen als auch in Rechnungen grupiert werden können) und die Historiographie (allgemeine und spezielle Studien und Werke). 4

Inhalt 1. Einleitung. 2. Historiographie. 2.1. Hilfsinstrumente. 2.2. Allgemeine Studien und Werke. 2.3. Spezielle Studien und Werke. 3. Quellen und Methodologie. 3.1. Dokumentarquellen. 3.2. Rechnungen. 3.3. Methodologie. 4. Von die rechtliche Gewalt der Sachsen zu die Nationsuniversität. 4.1. Primos hospites regni. Allgemeine Daten über die Ansiedlung der siebenbürger Sachsen 4.2. Die Gräven und ihre historiche Rolle 4.3. Sächsische Komitate, Distrikte und Stühle. Die erste Organisierungsformen der siebenbürger Sachsen. 4.3.1. Hermannstadt und die Sieben Stühle. 4.3.1.1. Hermannstadt von Komitat zum Hauptstuhl. 4.3.1.2. Hermannstädter Stuhl. 4.3.1.3. Broser Stuhl. 4.3.1.4. Mählbacher Stuhl. 4.3.1.5. Reussmarkter Stuhl 4.3.1.6. Leschkircher Stuhl. 4.3.1.7. Schenker Stuhl. 4.3.1.8. Schässburger Stuhl. 4.3.1.9. Repser Stuhl. 4.3.2. Die Zwei Stühle (Mediasch und Schelk). 4.3.3. Der Kronstädter Komitat oder Distrikt (Das Burzenland) 4.3.4. Das Bistritzer Distrikt. 5

5. Die Sächsische Nationsuniversität aus Siebenbürgen 5.1. Bildungsetappen 5.1.1. Der Andreanum als rechtlicher Fundament der sächsischen Nationsuniversität aus Siebenbürgen. 5.1.2. Die Rechtliche Uniformisierung der sächsischen Komitate, Stühle und Distrikte, als Vorgänger der Gründung der Sächsischen Nationsuniversität. Die Ausbreitung der andreanischen Freiheiten über die sächsischen Komitate, Stühle und Distrikte. 5.1.3. Von natio zur universitas. Die Sachsen als politische Nation des mittelalterlichen Siebenbürgens. 5.1.4. Hermannstadt als oberster Gerichtshof der Sachsen auf den fundus regius. 5.2. Die ofizielle Urkunde der Gründung der Sächsischen Nationsuniversität in Siebenbürgen, erlassen von König Mathias Corvinus im Jahr 1486. 5.3. Die Entwicklung in die Fürstenzeit. 6. Rumänische Distrikte unter die rechtliche Gewalt der Nationsuniversität. 6.1. Die Problematik der rumänischen Distrikte 6.2. Das Törzburger Dominium unter die Gewalt von Kronstadt. 6.3. Der Rodenauer Distrikt unter die Gewalt von Bistritz. 6.4. Die Filialstühle Thalmesch und Langendorf unter die Gewalt von Hermannstadt. 7. Schlussfolgerungen. 8. Dokumentarischen Anhang. Bibliographie. 6