Wiederholungsfragen zu Kapitel 2
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- Sabine Hafner
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1 Wiederholungsfragen zu Kapitel 2 Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt. 1. Welches europäische Organ hat die größere europapolitische Kompetenz? a. Der Rat der Europäischen Union. b. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss. c. Der Europäische Bürgerbeauftragte. 2. Gegenüber wem wirkt eine europäische Richtlinie? a. Gegenüber dem einzelnen Bürger. b. Gegenüber der Kommission. c. Gegenüber den Mitgliedstaaten. 3. Die Verfassung für Europa ist nie in Kraft getreten. Dies lag an Referenden in a. Frankreich und Irland. b. Irland und Dänemark. c. Frankreich und Niederlande. 4. Eine Verordnung regelt verbindlich die Ziele, lässt aber den Mitgliedstaaten die Freiheit, Form und Mittel zu wählen, um das Ziel zu erreichen. 5. Seit 2014 gilt die qualifizierte Mehrheit als dann erreicht, wenn die doppelte Mehrheit erreicht wird. Das Kriterium der qualifizierten Mehrheit bezieht sich auf die beiden folgenden Indikationen: a. Zahl der Mitgliedstaaten und Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament. b. Zahl der Mitgliedstaaten als auch der Bevölkerungszahl. c. Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament und Bevölkerungszahl. 6. Der Acquis communautaire bezeichnet a. Die Summe aller rechtlich verbindlichen Regelungen, die ein Mitglied der Euratom akzeptiert. b. Die Summe aller rechtlich verbindlichen Regelungen, die ein neues Mitglied der Europäischen Union akzeptiert. c. Die 1998 unterzeichnete Regelung, dass neue Mitgliedstaaten demokratischen Prinzipien folgen müssen. UVK Verlagsgesellschaft mbh mit UVK Lucius 1
2 7. Die unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts bedeutet, dass a. Unionsbürger dann Ansprüche gelten machen können, wenn sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. b. Unionsbürger darauf vertrauen können, dass Unionsrecht in nationales Recht umgesetzt wird. 8. Was bedeutet das Vorrangprinzip? a. Vorrang des europäischen Rechts vor dem nationalen Recht. b. Vorrang der Kommission vor dem Europäischen Rat. c. Vorrang des Primärrechts vor dem internationalen Recht. 9. Die Union hat die ausschließliche Zuständigkeit unter anderem in den folgenden Bereichen: a. Bildungspolitik und Handelspolitik. b. Außenpolitik und Handelspolitik. c. Zollunion und Währungspolitik. 10. Subsidiarität bedeutet, a. Dass Staaten das Recht haben, Subventionen für wichtige Vorhaben zu geben. b. Dass die untergeordnete Ebene nur dann eingreift, wenn die übergeordnete Ebene überfordert ist. c. Dass die übergeordnete Ebene nur dann eingreift, wenn die untergeordnete Ebene überfordert ist. 11. Für das Prinzip der Subsidiarität wird häufig auf die Existenz heterogener Präferenzen verwiesen. Es wird argumentiert, dass a. Heterogene Präferenzen nicht skalierbar sind. b. bei einem an den durchschnittlichen Präferenzen orientierten zentralstaatlichen Angebot alle Beteiligten aufgrund heterogener Präferenzen unzufrieden sind. c. bei einem an den durchschnittlichen Präferenzen orientierten Angebot den heterogenen Präferenzen bestmöglich Rechnung getragen wird, da alle Seiten Kompromisse eingehen müssen. 12. Welche der folgenden Institutionen ist keine Institution der Europäischen Union? a. Rat der Europäischen Union. b. Europäische Kommission. c. Europarat. d. Europäisches Parlament. UVK Verlagsgesellschaft mbh mit UVK Lucius 2
3 13. Die Bürger welches Landes wählten bei der Europawahl 1984 das erste Mal? a. Irland. b. Griechenland. c. Spanien. 14. Wenn die lokale Ebene besser über den Hilfsbedarf für die dort ansässige Industrie und Bevölkerung informiert ist als die nationale oder supranationale Ebene, dann bringt ein an dem Prinzip der Subsidiarität orientiertes Verhalten optimale Ergebnisse. 15. Das Europäische Parlament ist alleine für die Beschlussfassung über den Haushalt zuständig. 16. Die Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament erfolgt grundsätzlich a. Proportional. b. Degressiv-proportional. c. Progressiv-proportional. 17. Das Europäische Parlament wird häufig kritisiert. Zwei wichtige Kritikpunkte sind a. Die exorbitante Macht des Parlamentes und die fehlende Abstimmung mit dem Gerichtshof. b. Die mangelnden Kompetenzen und die hohen Kosten für die Aktivitäten an unterschiedlichen Standorten. 18. Der Europäische Rat ist ein wichtiges Organ der Europäischen Union, da a. Es das wichtigste Organ zur Beschlussfassung ist. b. Es das wichtigste Organ zur Entscheidung über politische Prioritäten und Strategien ist. c. Die Personalunion mit dem Europarat den Entscheidungsträgern besonderes Gewicht gibt. 19. Wenn sich der COREPER trifft, dann meint man damit a. Die Ständigen Vertreter der Parlamente der Europäischen Union. b. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. c. Die in die OECD entsandten Experten der nationalen Verfassungsgerichte. UVK Verlagsgesellschaft mbh mit UVK Lucius 3
4 20. Welche Rechtsquellen des europäischen Rechts existieren? a. Das Recht der europäischen Verträge. b. Das Völkerrecht, das europäische Recht der Verträge, das europäische Sekundärrecht. c. Stellungnahmen der Kommission. d. Das Völkerrecht, das europäische Recht der Verträge, das europäische Sekundärrecht mit seinen Verordnungen und Richtlinien, das europäische Richterrecht und das europäische Gewohnheitsrecht. 21. Der Lissabon-Vertrag hat die Rechte verschiedener Institutionen verändert. a. Das Europäische Parlament wurde gestärkt, während die nationalen Parlamente weniger Macht erhalten sollten. b. Das europäische Parlament wurde gestärkt, gleichzeitig sollte auch die Einbindung der nationalen Parlamente gestärkt werden. c. Die nationalen Parlamente wurden gestärkt, die Macht des Europaparlamentes wurde zurückgenommen. 22. Die doppelte Mehrheit, die ab 2014 das Abstimmungsprozedere bestimmt, wird in der folgenden Institution angewandt: a. Europäische Kommission. b. Europäisches Parlament. c. Rat der Europäischen Union. 23. Das Rotationsprinzip im Vorsitz eines europäischen Organs gehört seit vielen Jahren zu den wesentlichen Merkmalen der Union. Das bezieht sich auf a. Die Europäische Kommission. b. Den Rat der Europäischen Union. c. Das Europäische Parlament. UVK Verlagsgesellschaft mbh mit UVK Lucius 4
5 Übersicht Lösungen Aufgabe Lösung 1 a 2 c 3 c 4 b 5 b 6 b 7 b 8 a 9 c 10 c 11 b 12 c Aufgabe Lösung 13 b 14 a 15 b 16 b 17 b 18 b 19 b 20 d 21 b 22 c 23 b Das Lehrbuch Hans Adam, Peter Mayer Europäische Integration Einführung für Ökonomen 2014, 289 Seiten, 24,99 ISBN UVK Verlagsgesellschaft mbh mit UVK Lucius 5
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