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Transkript:

Aus dem Inhalt: Das Thema Pflege geht uns alle an! Seite 2 Pflegefall: Wichtige Infos zu Versicherungen und Kosten Seite 3 Pflegekosten: Drei Varianten der privaten Pflege-Vorsorge Seite 4 Versicherungslücken nach Scheidung Seite 4 Notfallordner - jeder Handwerker sollte einen haben Seite 5 Das gehört in einen Notfallordner Seite 6 Gesetzesvorhaben, Gerichtsurteile und Amüsantes Seite 7 Ab 21. Dezember 2012 wird es Ernst: Unisex-Tarife verteuern den Versicherungsschutz für Männer Wer bis zum 21. Dezember noch nicht gehandelt hat, muss später tief in die Tasche greifen. Lesen Sie auf der Seite 8 Pflegeversicherung und Ihre Folgen! Großer Report zum Thema Pflege, Pflegekosten und deren Absicherung Lesen Sie auf den Seiten 2-4 Folgen der geplanten Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungen Seite 8 Gerichtsurteile aus der Versicherungsbranche Seite 9 Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer - eine Gewinnsituation für alle Beteiligten Seite 10 Die Lüge mit den Energiesparlampen! Seite 11 Impressum Seite 11 Notfallordner Was tun, wenn der Chef nach einem Unfall oder einer Krankheit ausfällt und keine Vollmachten vorliegen? Lesen Sie auf den Seiten 5 und 6

2 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Das Thema Pflege geht uns alle an! Es gibt Aufregenderes, Interessanteres und Angenehmeres, als sich mit seiner eigenen Pflege und deren Bezahlung zu beschäftigen. Wer glaubt, nach einem solchen Schicksalsschlag gesetzlich gut abgesichert zu sein, irrt. Tatsächlich zeigt sich erst im Pflegefall die Bedeutung privater Vorsorge. Bruno lebt im niedersächsischen Osnabrück und braucht Tag und Nacht Hilfe - der 76-jährige Rentner leidet schon lange an Demenz. Und schon lange wird das Leben, insbesondere der Alltag, für ihn beschwerlicher. Abgesehen davon, dass der Kontakt zur realen Welt immer mehr abreißt und sich frühere Freunde immer mehr abwenden, fällt er seiner Familie zunehmend zu Last. Ohne die Hilfe eines Pflegedienstes wäre seine Frau Hilde nicht in der Lage, das Leben mit ihrem Mann im gemeinsamen Eigenheim in der bislang so vertrauten Weise fortzuführen. Anfangs war Bruno nur fahrig und erschien unkonzentriert. Doch mittlerweile hat er sogar im eigenen Haus Schwierigkeiten sich zurecht zu finden. Hilde muss besonderes aufpassen, dass er nicht ohne Aufsicht das Haus verlässt oder sich in Gefahr begibt. Schon jetzt weiß er nicht mehr, wie der Herd funktioniert, obwohl er ein passionierten Freizeitkoch war. Das macht ihn oft wütend und er wird ungerecht zu seiner Frau. Trotzdem versucht er es immer wieder und bringt sich und seine Familie dabei in Gefahr. Auch sein Lebensrhythmus ist gestört und er weiß nicht mehr, wann Tag und wann Nacht ist. "Neulich ist Bruno mitten in der Nacht aufgestanden und hat sich angezogen. Es war gerade erst zwei Uhr und er wollte zur Arbeit gehen" berichtet Hilde sehr traurig. Doch Bruno ist schon lange Rentner und arbeiten nicht mehr. Tendenzen, die Sorgen machen Der Krankheitsfall von Bruno ist kein Einzelfall, wie man denken mag: Die Zahlen sind so beängstigend wie der Zuwachs neuer Krankheitsfälle. Längst ist der Bereich Pflegebedürftigkeit und deren Finanzierung ein dringendes gesellschaftliches Problem gewor- den. Die gesetzlichen Hilfen reichen lange nicht zur Begleichung aller Kosten aus, so dass dringend die Frage nach einer privaten Finanzierung folgt. Die Bevölkerung wird immer älter und ist zunehmend auf pflegende Menschen angewiesen. Doch wo sind sie in ausreichender Zahl? Somit wird es ein Kampf um die wenigen Kräfte werden, die am Ende nur mit ausreichend Geldmitteln bezahlt werden können. Brigitte Bohnhorst - Fotolia.com Das statistische Bundesamt hat nach einer Information 1999 festgestellt, dass etwa 2 Millionen Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB XI) pflegebedürftig sind. Im Dezember 2009 waren es bereits rund 2,34 Millionen - viele davon brauchen eine vollumfassende Betreuung, insbesondere, wenn eine Demenzerkrankung vorliegt. Alleine dieser Personenkreis wird im Jahr 2050 auf geschätzte 2,6 Millionen Menschen angestiegen sein. Es kann jeden treffen Mittlerweile ist es unbestritten, dass die Gefahr der Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter ansteigt. Und ebenso ist bekannt, dass die Gefahr, an Demenz zu erkranken eher ein Thema der älteren Generation ist. Dennoch sollte jeder rechtzeitig daran denken, entsprechende Vorsorge zu treffen. Das gilt gleichermaßen für sich selbst wie auch für seine nahen Angehörigen wie Eltern und Groß- Heiko Butz - Fotolia.com eltern. Denn "Kinder haften für ihre Eltern" und kann zu einem Existenz bedrohenden Risiko für jede Familie werden. Grundsätzlich zahlt zwar das das Sozialamt die gesetzlich geregelten Leistungen - holt sich das verauslagte Geld aber von den nächsten Angehörigen auf dem Regresswege wieder zurück. Da jeder fünfte Pflegefall aufgrund der hohen Kosten auch zu einem Sozialfall wird, dürfte bei vielen Menschen sowohl das Erbe verloren gehen, wie auch so manches Vermögen der Kinder. Wir beraten unsere Kunden umfassend Als Versicherungsmakler verfügen wir über einen umfassenden Marktüberblick. Und somit haben sich auch einige Anbieter herausgestellt, die die wesentlichen Punkte einer Pflegeversicherung anbieten: eine lebenslange Leistungsdynamik auch im Pflegefall Absicherung von Demenzerkrankungen Sofortleistung beim Eintritt des Pflegefalls Beitragsbefreiung bei Demenz Assistance-Leistungen und 24-Stunden-Hotline Entfall von Wartezeiten Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung Geldleistung unabhängig von der pflegenden Person

3 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Pflegefall: Wichtige Infos zu Versicherungen und Kosten Jeder Pflegefall ist ein Schicksalsschlag sowohl für den Betroffenen selbst, als auch für seine Familie. Rund 2,4 Millionen Pflegefälle sind in Deutschland offiziell registriert, jedoch ist diese Zahl unter Berücksichtigung der Dunkelziffer noch deutlich höher. Die immer weiter steigende Lebenserwartung der Menschen verschärft das Problem. Die staatliche Hilfe in Form der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundsicherung. Weil die tatsächlichen Kosten jedoch deutlich höher sind, kommt niemand an einer privaten Vorsorge vorbei, will man sein Vermögen behalten und seinen Kindern nicht zur Last fallen. Seinen Beginn hat die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert. Auch für privat Krankenversicherte besteht die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Leistungen sind für alle gleich, egal, ob privat oder gesetzlich versichert. Wer kinderlos ist, muss einen höheren Beitrag leisten. Es gibt drei Kategorien, nach denen Leistungen aus der Pflegeversicherung erbracht werden: Nicht professionelle häusliche Pflege (z. B. durch Familie, Freunde). Je nach festgestellter Pflegestufe wird ein monatliches "Pflegegeld" gezahlt. Dem Pflegebedürftigen steht es frei, das Pflegegeld an die Pflegekraft weiter zu geben. Die private Pflegekraft erwirbt höhere Ansprüche an die Rentenkasse. Professionelle häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste. Auch hier wird in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegestufe ein Beitrag als "Sachleistung" gezahlt und dient zur Begleichung eines Teils der Kosten des Pflegedienstes. Stationäre Pflege in einem Pflegeheim: Die Pflegeversicherung zahlt je nach festgestellter Pflegestufe einen Höchstbetrag zu den im Pflegeheim anfallenden Kosten. Pflege zu Hause ist deutlich teurer als bei professioneller Anspruchnahme Die Stiftung Warentest hat ermittelt, dass die tatsächlichen Kosten einer privaten häuslichen Pflege erheblich höher sind, als bei einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim. Mit folgenden Zusatzkosten muss laut Stiftung Warentest gerechnet werden: Pflege zu Hause: Pflegestufe I 500 Euro Pflegestufe II 1.200 Euro Pflegestufe III 2.200 Euro Pflege im Heim: Pflegestufe I 700 Euro Pflegestufe II 900 Euro Pflegestufe III 1.200 Euro Die geänderten Pflegesätze 2012: Ab Beginn 2012 wurden die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherungen angehoben, teilweise bis zu 40 Euro im Monat (480 im Jahr) je einzelner Pflege- Stufe. In der Grafik (rechts') finden Sie eine Übersicht, wie viel Geld Ihnen im Pflegefall zusteht, die Pflegeversicherungen seit diesem Jahr je Pflegestufe zahlen müssen.

4 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Wer trägt die Zusatzkosten? Die Differenz zwischen Pflegeversicherung und tatsächlich auf zu bringenden Kosten ist hoch und kann nur durch größeres privates Vermögen aufgebracht werden oder durch eine private Vorsorge im Pflegefall. Während jedoch das private Vermögen aufgezehrt wird und die Pflegeleistung danach nur noch auf niedrigem gesetzlichen Niveau fortsetzen lässt, zahlt eine private Vorsorge lebenslang. Pflegekosten: Drei Varianten der privaten Pflegevorsorge Mittlerweile weiß jeder, dass die Kosten für einen Pflegefall erheblich sind. Die Belastungen für den eigenen Geldbeutel und für die Familie sind bei einem Pflegefall hoch und können auch nicht auf Andere, wie z. B. den Staat, abgeschoben werden. Nahe Verwandte sind gesetzlich verpflichtet, sich gegenseitig zu helfen und zwar mit ihrem gesamten nicht-pfändbaren Vermögen. Zunächst springt zwar das Sozialamt ein - holt sich das Geld aber bei den Angehörigen zurück. Vorsorge ist somit besser als sein Vermögen für private Pflege auszugeben oder seine engsten Angehörigen zu belasten. Das sind die drei mögliche private Varianten: Die Pflege-Rentenversicherung Die Pflege-Rentenversicherung ist an eine Lebens- oder private Rentenversicherung angebunden. Man rechnet für einen jungen Mann mit etwa 20 Euro monatlich für 1.000 Euro Monatsrente. Dazu kommen noch die Beiträge zur Lebens- bzw. privaten Rentenversicherung. Das Problem dieser gebündelten Verträge liegt in der unkalkulierbaren Zukunft. Wird man berufsunfähig oder arbeitslos, kann man die Beiträge oft nicht mehr leisten und verliert dann u. U. den gesamten Versicherungsschutz. Die Pflegekosten-Versicherungen Mit dieser Absicherung werden die nachgewiesenen Kosten übernommen, die über die Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen. Die Leistungszusage kann daraus bestehen, dass die Leistungen der Sozialversicherung verdoppelt werden, maximal jedoch bis zu den maximal entstandenen Kosten. Oder sie füllt den prozentualen Anteil auf, den die gesetzliche Sozialversicherung nicht übernimmt. Vorteil einer prozentualen Regelung besteht darin, dass immer 100 Prozent gezahlt werden - heute oder in 20 Jahren. Die Pflege-Tagegeldversicherung Die Versicherung zahlt für jede Pflegefall-Tag einen fest vereinbarten Tagessatz, also z. B. 50. Nutzt man diesen Betrag nicht ganz aus, kann man ihn beliebig für andere Zahlungen oder Anschaffungen verwenden. Steigen die Pflegekosten, könnte dieser Betrag irgendwann jedoch zu niedrig sein. Augenmaß ist daher gefordert und die verfügbare Summe muss von vorne herein richtig bemessen sein. Hier ist eine vorhergehende intensive Beratung erforderlich, um die Zukunftsszenarien zu besprechen. Denn bei einigen Versicherern gibt es bei der Einstufung in die "Pflegestufe 1" keinerlei Leistungen, obwohl die meisten Pflegefälle dort eingestuft werden. Teilweise gibt es Abschläge, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Am besten vermeidet man Ärger und Verdruss, wenn die Einstufung der privaten Pflegeversicherung analog der gesetzlichen Pflege anerkennt. Die Einstufung in die anwendbare Pflegestufe wird vom "Medizinische Dienst" (eine Organisation der gesetzliche Krankenkassen) oder durch die Firma Medicproff (eine Organisation der private Krankenversicherungen) festgelegt. Drohende Versicherungslücken nach Scheidung: Bei einer Scheidung sollten Ehepartner nicht nur über die Teilung von Hab und Gut nachdenken, sondern auch über die fortlaufenden Versicherungspolicen. Durch die Scheidung und die räumliche Trennung können Lücken entstehen, weil man nach einer Scheidung in manchen Verträgen nicht mehr mitversichert ist. Das betrifft in der Regel die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung und auch die private Rechtsschutz-Police. Obwohl die KFZ-Versicherung für das Fahrzeug gilt, ist es nach einer Trennung erforderlich, einen eigenen KFZ- Vertrag abzuschließen. Auch die private Krankenversicherung (PKV) wie die Bezugsberechtigung bei Lebensbzw. Risikoversicherungen sind davon betroffen. Bei der PKV muss jeder Versicherte einen eigenen Vertrag abschließen, da es keine kostenlose Mitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Der Versicherungsnehmer kann bei der Trennung den Vertrag des anderen Partners nach dem Nachweis der Kenntnisnahme des ausscheidenden Partners kündigen. In der Lebensversicherung kann die Bezugsberechtigung im Todesfall einseitig geändert werden, sofern sie nicht "unwiderruflich" ist.

5 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Notfallordner - jeder Handwerker sollte einen haben Selten ist der Chef unentbehrlich - denkt man. Doch wehe, er fällt längerfristig aus und ist nicht mehr in der Lage, seinen Geschäften nachzugehen. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben gibt es außer den Chefs in der Regel niemanden, der dessen Vertretung übernehmen kann oder darf. Eine Form des betrieblichen Risk-Managements ist daher auch das Anlegen eines Notfallordners, in dem alle wichtigen Unterlagen und Adressen eingetragen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der Betrieb auch im "Fall eines Falles" weiterlaufen kann. Jeder Handwerker oder andere Unternehmer sollte einmal "probesterben" und sich das Treiben in seinem eigenen Betrieb dann aus der "Engelsperspektive" ansehen. Was möglicherweise mit einem großen Spaß begleitet wird, wäre im Ernstfall meist eine zusätzliche Katastrophe: Erst fällt der Chef aus und danach bricht das Chaos aus. Besser ist es, sich vor einem solchen Szenario Gedanken zu machen, "was wäre, wenn der Ernstfall eintritt und mir etwas passiert?" Mittlerweile haben viele Unternehmer einen Notfallordner angelegt, um das durchdachte Szenario gar nicht erst entstehen zu lassen. Mag es sonst auf dem Schreibtisch auch chaotisch zugehen - die privaten und geschäftlichen Papiere sollten sich wohlgeordnet im Notfallordner befinden. Das ist der wohl wichtigste Ordner im Unternehmen, denn darin werden sämtliche unternehmensrelevanten Daten aufbewahrt: Bankverbindungen, Verträge, Versicherungspolicen und Geheimnummern. Alles wichtige Unterlagen die dann gebraucht werden, wenn der Chef plötzlich ausfallen sollte. Nur wenige Unternehmer sorgen für den Ernstfall vor Die Betriebsberater der Handwerkskammern wissen ein Lied darüber zu singen. Denn sie predigen immer wieder, dass ein jeder Unternehmer sich eine solche Mappe anlegen sollte, will er sein Unternehmen bei seinem Ausfall nicht in eine Existenzkrise stürzen. Meist müssen Unternehmer aus eigenen Erfahrungen lernen, bevor sie sich freiwillig mit dem Ernstfall beschäftigen. In der Praxis kommt es jedenfalls selten vor, dass jemand in der Handwerkskammer diesbezüglich vorstellig wird. Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass der Chef einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet und weder Familienangehörigen, Partner, leitende Angestellte oder andere nahestehenden Personen wissen, wie das Passwort des Computers oder der wichtigsten Firmenprogramme lautet. In der Folge können keine Löhne ausgezahlt werden, weil keine Vertretungsvollmachten vorhanden sind. Auch die Zugangscodes bzw. Pins und Tans für das Online- Banking sind so gut versteckt, dass niemand an diese wichtigen Daten rankommt. Was für den Normalbetrieb korrekt ist, sollte im Ernstfall so geregelt sein, dass mindestens der Partner, der Steuerberater oder Rechtsanwalt Zugang zu entsprechenden Unterlagen haben sollte. Gerade dann, wenn jeder durch eine solche Extremsituation geschockt ist, sollte man auf die Papiere komplikationslos zurückgreifen können. N-Media-Images - Fotolia.com Auch nach einem Motorrad- Unfall müssen die Geschäfte weiterlaufen Auch wer am Morgen noch fit, kerngesund und quicklebendig ist, kann auf dem Heimweg einen schweren Unfall erleiden. Nicht selten fahren Unternehmer längere Strecken zu Auswärtsterminen, zu Baustellen oder von zu Hause in den Betrieb. Selbst wenn man nicht vom Schlimmsten ausgehen muss, so kann es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zu längeren Krankenhausaufenthalten kommen. Wer seine Freiheit auf der Harley Davidson genießen möchte, hat nur die Nase als Knautschzone. So führen Unfälle nicht selten zur Bewusstlosigkeit oder man ist einfach länger nicht ansprechbar. Und dann müssen die Geschäfte auch ohne den Chef weiterlaufen. Zusätzliche Schwierigkeiten sind dann zu erwarten, wenn die Partner nicht verheiratet sind. Dann sind in jedem Fall eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung unerlässlich. Diese Unterlagen sollten in jedem Fall auch aus ganz persönlichen Gründen vorhanden sein: Nur so ist gewährleistet, dass die Wünsche des Betroffenen so umgesetzt werden, wie er es bestimmt hat. Im Ordner sollten sich neben den bereits benannten Unterlagen auch die Mitgliedsnummern der Handwerkskammer, der IHK und der Berufsgenossenschaft, Leasingverträge für den PKW und Maschinen, der Telefonanbieter und der Handyvertrag befinden. Einer liegt dann im privaten Safe und der andere liegt beim Notar oder Steuerberater.

6 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Das gehört in einen Notfallordner Ob betrieblicher oder privater Notfallordner - in jedem Fall sollte ein solcher in jedem Betrieb und jedem Haushalt vorhanden sein, damit im Fall der Fälle alles mit einem Griff verfügbar ist. Originale sollten nicht vorhanden sein, denn Kopien tun es auch. Für jeden Partner sollten entsprechende Unterlagen zusammengestellt werden. Den Ordner deutlich als "Notfallordner" kennzeichnen und so positionieren, dass er sofort für Notfälle identifizierbar ist. Aufbewahrungsort Der Ordner muss dort aufbewahrt werden, wo er schnell erreichbar ist. Aber Fremde (z. B. Rettungskräfte) oder Freunde und Angehörige sollten ohne großes Suchen wissen, wo sich der Notfallordner befindet. Geschäftsleute sollten ihn im Safe aufbewahren und / oder eine weitere Kopie beim Notar oder Steuerberater. Sagen Sie in jedem Fall Angehörigen, Geschäftspartnern, einem leitenden Angestellten, einem guten Freund oder Nachbarn klar, dass ein solcher Ordner existiert und wo er sich befindet. Telefonnummern Nehmen Sie ein Extrablatt und notieren sich die wichtigsten Telefonnummern: Familienangehörige, die benachrichtigt werden sollen, ggf. die Arbeitsstelle des Partners und der Kinder, Hausärzte sind ebenso wichtig wie Rechtsanwälte und der Steuerberater. Krankenkasse (privat / gesetzlich) Machen Sie sich von der Chipkarte eine Kopie und notieren auch Zusatzversicherungen für die Extraleistungen in der Klinik Hausarzt Die Person, die über Ihre Gesundheit wohl am besten Bescheid weiß dürfte Ihr Hausarzt sein. Gerade bei Not-OP's, bisherige Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc. ist er im Zweifel der beste Ansprechpartner für die Klinikärzte. Auch eine Kopie des Impfpasses, Blutspende- und Organspendeausweis beifügen. Vollmachten Regeln Sie vorher, was wer entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr können. Wichtige Unterlagen sind Patientenverfügung, Betreuungs- Vorsorge- und Bankvollmacht. mhp - Fotolia.com Versicherungen Gerade Personenversicherungen wie Unfall- und Lebensversicherungen müssen bei einem Leistungsfall sofort informiert werden, sonst kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Unfallversicherungen müssen binnen kürzester Zeit, meist binnen 24 Stunden, informiert werden. Zum Zahlungsnachweis immer auch Kopien der letzten Zahlung der Versicherungen beifügen. Bei Gewerbeversicherungen sollten ebenfalls die Policen aller betrieblichen Versicherungen, aus denen der Versicherungsumfang hervorgeht, abgeheftet werden. Nicht selten ist der Chef selbst mitversichert und dann vergisst man schnell, alle betreffenden Versicherer zu benachrichtigen. In jedem Fall sollte auch immer die Adresse und die Kontaktdaten Ihres Versicherungsmaklers angegeben werden. Bitten Sie die Beteiligten, sofort die angegebene Telefonnummer anzurufen. Ausweiskopien/Stammbaum Kopieren Sie Geburts- und Heiratsurkunde für alle Familienangehörigen. Eine Kopie des jeweiligen Personalausweises wäre ideal. Testament Das Original sollte es nicht sein - lieber eine Kopie und der Hinweis, bei welchem Notar oder Gericht es hinterlegt ist. Bankvermögen Im Erbfall ist es wichtig zu wissen, wo sich Sparbücher und bei welchen Banken sich Konten befinden. Hilfreich sind auch Kopien von Grundbuch-Einträgen. Aktualisierungen Überprüfen Sie Ihren Ordner regelmäßig, mindestens einmal im Jahr. Kontrollieren Sie, ob die Daten noch aktuell sind und ersetzen alte Zahlungsbelege für Versicherungen durch aktuelle. Unterstützung Gerne unterstützen wir Sie als Ihr Versicherungsmakler. Auf unserer Homepage haben wir unter der Rubrik >>Vorsorge auch die Möglichkeit geschaffen, weitere Informationen, sowie einen Vordruck "Notfallordner" zum kostenlosen Download abzurufen. Bausteinvorsorge-Ordner Kunden unseres Hauses erhalten nach einer umfangreichen Beratung auf Wunsch einen Baustein-vorsorge-Ordner. Darin werden alle Bausteine der persönlichen Absicherung erfasst und geordnet. Sie möchten einen Bausteinvorsorge-Ordner? Fragen Sie uns danach!

7 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Zuschuss-Rente: Vorsorgen lohnt sich künftig noch mehr Kombi-Rente: Vorruhestand mit neuem Modell PKV: Selbst gezahlte Krankheitskosten nicht absetzbar Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant ab 1.1.2013 die Einführung einer Zuschuss-Rente für Neu-Rentner mit niedriger Rente. Damit wird es für Niedrigverdiener erstmals interessant, betrieblich bzw. privat vorzusorgen. Allerdings darf der Betroffen keinen Ehepartner mit abgesichertem (Alters-)Einkommen haben. Damit will die Arbeitsministerin ein Paket gegen künftige Altersarmut schnüren. Betroffen sind gerade Menschen, die in ihrem Leben lange bei niedrigem Einkommen gearbeitet, also wenig verdient haben. Diese Bevölkerungsgruppe soll im Alter mit einem Rentenplus belohnt, also kleine Renten aufgestockt werden. Voraussetzung ist allerdings ein staatlich geförderter Vertrag in Form einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Aufstockung: Bis auf maximal 850 sollen kleine Renten künftig aufgestockt werden. Dazu müssen allerdings Rentenansprüche in Höhe von mindestens 425 erworben worden sein. Darunter liegende Ansprüche werden maximal verdoppelt. Wer also eine Rente von 350 bekommt, kann durch die Zuschuss-Rente maximal 700 bekommen. Voraussetzungen: Es müssen bis Ende 2022 mindestens 40 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Weitere Details sollten im persönlichen Gespräch erörtert werden. Aber Personen, die nie verheiratet waren, sollten sich diesen Schritt aus diesem Grunde nochmals überlegen. Momentan dürfen Frührentner pro Monat nicht mehr als 400 hinzuverdienen. Ab 2013 soll sich das für die neue Kombi-Rente ändern. Durch ein Mix aus Teilzeitarbeit und (Früh-)Rente darf nach dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums jemand, der ein vorzeitiges Altersruhegeld bezieht, durch Hinzuverdienst insgesamt ein Jahreseinkommen erzielen, da so hoch ist wie sein höchster Bruttoverdienst in den letzten 15 Jahren. Allerdings lohnt sich das nur für solche Arbeitnehmer, die sicher sind, dass sie die mit dem frühzeitigen Renteneintritt verbundenen Renteneinbußen auf Dauer finanziell verkraften können. Anspruch auf eine Kombi-Rente haben alle, die Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld haben, also meistens ab 63 Jahren. Ab diesem Alter können viele Arbeitnehmer die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Wer Anspruch auf eine Schwerbehindertenrente hat, kann schon mit 60 + X Monaten in Rente gehen. Doch müssen Rentenabschläge bis zu 10,8 % dauerhaft hingenommen werden, wenn sie "zu früh" bezogen wird. Das Problem ist, dass die Kombirentner ihre Einkommenssituation höchstens für einige Jahre vorteilhaft beeinflussen können. Jedoch mindern die damit verbundenen Rentenabschläge dauerhaft und lebenslang bis zu 14,4 %. Jeder Monat, an dem eine Altersrente vor dem Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird, kürzt die Altersrente um 0,3 Prozentpunkte. Interessant ist die Kombi-Rente für relativ gut abgesicherte ältere Arbeitnehmer. Um seine Beitragsrückgewähr in der privaten Krankenversicherung nicht zu gefährden, nutzen viele privat Versicherte die Möglichkeit, geringe Behandlungskosten selbst zu zahlen und nicht bei der privaten Krankenversicherung einzureichen. Diese Kosten können laut unanfechtbarem Beschluss vom 31.1.2012 des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht von der Steuer abgesetzt werden (Az.2 V 1883 / 11) Der Kläger berief sich auf 33 Einkommensteuergesetz (EStG), wonach Kosten der Krankenbehandlung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können, sofern sie "zwangsläufig" entstehen. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass sich eine privat krankenversicherte Person, die freiwillig darauf verzichtet, Ausgaben bei seiner Versicherung geltend zu machen, nicht darauf berufen kann, dass diese Ausgaben zwangsläufig sind. Durch die Vermeidung der Inanspruchnahme einer Versicherung entstandene Kosten können nicht auf die Allgemeinheit durch Steuerabzug abgewälzt werden. Das Gericht vertrat weiter die Meinung, dass der Betroffene durch den Verlust auf Beitragsrückerstattung nicht unangemessen und unzumutbar belastet wird. Darüber hinaus entsteht der Anspruch auf Erstattung in jedem Jahr neu, in dem keine Leistung in Anspruch genommen wird. Wer seine Kosten weder gesetzlich noch privat erstattet bekommt, weil er beispielsweise Alternativmedizin in Anspruch genommen hat oder unterhalb der Selbstbeteiligung bleibt, kann weiterhin 33 EStG in Anspruch nehmen. Amüsantes aus den Schadenmeldungen: "Als ich auf die Bremse treten wollte, war diese nicht da. " "Sofort nach dem Tod meines Mannes bin ich Witwe geworden. " "Der andere Wagen war absolut unsichtbar, und dann verschwand er wieder." "Ich bin ferner mit meinen Nerven am Ende und habe mit einer schweren Kastritis zu tun."

8 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Folgen der geplanten Einführung der Unisex-Tarife Im Dezember 2012 müssen Versicherungen auf Unisex-Tarife, also Tarife ohne Geschlechtsmerkmale, umgestellt werden. Dies hat erhebliche Folgen für die Beitragsgestaltung, die vor allem die private Rentenversicherungstarife betrifft. Während hier die größten Veränderungen zu erwarten sind, werden andere Policen davon kaum betroffen sein. Eines der wesentlichen Merkmale bei der Ermittlung einer Prämie für die Kapital-Lebensversicherung war bislang das Geschlecht des Versicherten. Da Frauen eine längere Lebenserwartung haben, Männer also vergleichsweise früher sterben, waren die Policen für die private Rentenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und für die Basisrente für Männer bislang günstiger. Frauen mussten wegen ihrer statistisch belegten längeren Lebenserwartung ("Sterbetafeln") für Kapital- und Risikolebensversicherung ebenso höhere Prämien zahlen, wie für Sterbegeldversicherungen. Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof als rechtswidrig gekippt. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherer in allen Versicherungsbereichen Unisex- Tarife anbieten - also Tarife ohne geschlechtsspezifischen Merkmale. Folgen von Unisex-Tarifen für Lebens- und Rentenversicherungen Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat kürzlich über die zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebens- und Rentenversicherungen in Folge der Unisex-Tarife berichtet. Danach werden sie sich auf die reine Risikoversicherung kaum auswirken, denn die Beiträge sind im Verhältnis zur Versicherungssumme relativ niedrig. Selbst bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte es nur geringe Auswirkungen auf die Prämien geben. Diese hängen im Wesentlichen von der einzustufenden Berufsgruppe ab und nicht vom Geschlecht. Auch die Riester-Rente hat keine großen Veränderungen zu befürchten. Bereits seit 2006 werden diese Tarife geschlechtsunabhängig kalkuliert. Eyematrix - Fotolia.com Größere Veränderungen nur bei der privaten Rentenversicherung und Rürup-Rente Wegen der bisherigen Kalkulationsgrundlagen lagen die Versicherungsbeiträge in der privaten Rentenversicherung für Männer unterhalb derer von Frauen. Auch bei der Rürup-Rente bekamen Männer mehr und Frauen weniger Rente. Dieses Verhältnis wird sich ab 21. Dezember 2012 umkehren. Bei diesen Versicherungsarten wird es die größten Veränderungen in der Tarifstruktur geben und die Beiträge in der privaten Rentenversicherung für Männer in die Höhe schnellen lassen. Auch die Leistungen der Rürup-Rente werden sich verändern und es wird keine unterschiedlichen Rentenauszahlungen zwischen männlichen und weiblichen Versicherten mehr geben. Wie sich die Änderungen auswirken steht noch nicht fest. Die Versicherer stellen die Kalkulationsrichtlinien erst im Laufe des Jahres um. Wer den Abschluss einer Bestandsschutz bedeutet: Bereits abgeschlossene Verträge sind nicht von der Neuregelung betroffen. Vor allem Männer profitieren von einer Entscheidung zu einer privaten Rentenversicherung oder vom Abschluss eines Rürup-Vertrages mit Versicherungsabschluss vor dem Stichtag. Es ist zu erwarten, dass Männer für eine identische Rente bei einem Neuabschluss ab dem 21. Dezember 2012 bis zu 15 Prozent mehr im Monat zahlen muss. Frauen hingegen können davon ausgehen, dass sie eine geringere monatliche Belastung zu erwarten haben, um die gleiche Rentenhöhe zu erzielen. entsprechenden Altersvorsorge plant, sollte dies lange vor Dezember 2012, also vor der Einführung der Unisex-Tarife, erledigt haben. Erfahrungsgemäß häufen sich bei derartigen Veränderungen die Beratungsgespräche, so dass schnelles Handeln erforderlich ist: Für Altverträge (vor 21.12.2012 abge-schlossen) gilt Bestandsschutz. Die Besonderheit bei den steuerbegünstigten Rürup- Verträgen besteht zudem darin, dass auch spätere Zuzahlungen nicht von den Unisex-Tarifen betroffen sind. Vor allem dann, wenn sich die steuerliche und wirtschaftliche Situation verändert und Zuzahlungen vorgenommen werden sollen, gelten dafür noch die alten Regelungen. Oft werden Verträge mit geringem Monatsbeitrag abgeschlossen. Die Vergünstigungen wirken sich erst später aus. Durch die Einführung der Unisex-Tarife ergeben sich für Männer eine dauerhafte Rentenkürzung, während sich für Frauen eine dauerhafte Rentensteigerung ergibt.

9 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Gerichtsurteile aus der Versicherungsbranche Ärger mit Versicherungen enden nicht selten vor Gericht - auch wenn es für gütliche Regelungen Ombudsleute gibt. Mit dieser Reihe wollen wir Ihnen besonders erwähnenswerte Gerichtsurteile präsentieren. Unfallversicherung lehnt Todesfallleistung ab Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 23.11.2011 geurteilt, dass ein Unfallversicherer die Todesfallleistung kürzen darf, wenn der Mitverursachungsanteil mindestens 25 Prozent beträgt (AZ: IV ZR 70/11 Unstrittig hatte der Ehemann der Klägerin am 26. Januar 2004 einen Stromunfall erlitten, bei dem Strom durch den Körper und sein Herz geflossen sei. In deren Folge sei eine Gesundheitsbeschädigung in Form einer Rhythmusstörung des Herzens erfolgt, die den Tod zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verursacht hatte. Der Tod wurde jedoch auch durch die 50%-ige Mitwirkung einer Vorerkrankung, einer Koronalarteriosklerose aller drei Herzgefäße, mitverursacht. Somit sei eine Kürzung der Leistung gerechtfertigt - jedoch nicht die vollständige Leistungsverweigerung. Allerdings hat der Unfallversicherer die Pflicht, den Mitverursachungsanteil zu beweisen.in diesem Fall hatte der Unfallversicherer die Todesfallleistung gänzlich abgelehnt, was der BGH allerdings widerrief. Der beklagte Versicherer vertrat die Auffassung, dass der Mitverursachungsanteil der Vorerkrankung so groß sei, dass die Leistung gänzlich verweigert werden könne. Ohne die Vorerkrankung hätte der Ehemann den Stromschlag wahrscheinlich überlebt. Der BGH verwies den Fall an die Vorinstanz mit der Maßgabe zurück, den Mitverursachungsanteil konkret zu prüfen. Der BGH war nach Anhörung eines Sachverständigen von einem 50%-igen Mitverursachungsanteil ausgegangen und damit die Hälfte der Leistung zugestanden. Wohngebäudeversicherung: Nicht jedes Wasser ist ein versicherter Schaden! Oft werden Schäden eingereicht, die nicht versichert sind. Und was versichert erscheint, ist bei näherer Betrachtung ausgeschlossen. Das LG Dortmund (AZ: 2 O 330/10) gab jetzt einer Versicherung Recht, die keinen Wasserschaden durch Hagelkörner ersetzen wollte. Nicht immer, wenn Wasser ins Gebäude eindringt und Schäden verursacht, kann die Wohngebäudeversicherung herangezogen werden. Diese Erfahrung machte jetzt ein Versicherter eines Wohngebäudes, vor dessen Haus ein Gully durch Hagelkörner verstopft wurde und in dessen Folge eine Überschwemmung Schäden am Haus verursachte. Denn nach den Hagelkörnern folgte starker Regen, der nicht ablaufen konnte. Die Versicherung verweigerte den Schaden mit dem Verweis darauf, dass "keine direkte Einwirkung auf das Gebäude stattgefunden" habe. Hätten die Hagelkörner beispielsweise Schäden am Dach verursacht oder Scheiben eingeschlagen und es hätte in der Folge hineingeregnet, wäre der Schaden versichert gewesen. Der Versicherungsnehmer war mit der Regulierung der Versicherung nicht einverstanden und klagte. Das Landgericht Dortmund entschied jedoch zu Gunsten der Versicherung, die mangels direkter Einwirkung auf das Gebäude keine Kosten zu tragen hat. Denn da keine direkte Einwirkung auf das Wohngebäude nachweisbar war, fehlte es an der Voraussetzung einer Ersatzleistung aus der Wohngebäudeversicherung und der Versicherte ging leer aus. KFZ-Unfall mit Kuh: Kein Schadenersatz Autofahrer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie einen Verkehrsunfall mit einem Nutzvieh erleiden. Wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein zeigt, haftet der Halter der Kuh nur in Ausnahmefällen ( OLG Schleswig, AZ: 7 U 13/08) Torsten Rauhut - fotolia.com Die Schleswiger Richter urteilten im verhandelten Fall über den Halter eines trächtigen Jungrindes, das einen Weidezaun durchbrochen und einen Verkehrsunfall mit einem Auto verursacht hatte. Der Fahrzeughalter verklagte den Rinderhalter auf Schadenersatz und begründete dies wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen auf der Weide. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Die Richter begründeten dies mit dem Hinweis auf einen gesetzlichen Haftungsausschluss des Bauern. Diesen "gesetzlichen Haftungsausschluss" sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur für Haustiere vor, die aus Berufsgründen gehalten werden. Eine Haftungsumkehr gibt es nur dann, wenn der Schaden auch bei ausreichender Aufsicht entstanden wäre, was hier der Fall war. "Auch ein vorschriftsmäßiger Zaun hätte das Jungrind nicht zurückhalten können" meinten die Schleswiger Richter.

10 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer - eine Gewinnsituation für alle Beteiligten Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat besonders stark gefördert. Dadurch hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit geringem Aufwand seine Versorgungslücke im Alter deutlich zu reduzieren. Und auch der Arbeitgeber profitiert in Zeiten knapper Facharbeiter. Welche Vorteile der Arbeitgeber hat, liegt klar auf der Hand: Vorteile, wie soziales Engagement, sorgen für Mitarbeiterzufriedenheit und hält die so dringend gebrauchten Fachkräfte im Unternehmen - oder macht es interessant für neue Kollegen. Diese profitieren wiederum durch hohe staatliche Förderungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Mit der Reformierung des Betriebsrentengesetzes wurde deutlich, wie hoch der deutsche Staat die betriebliche Altersversorgung ansiedelt: Sie soll dazu beitragen, die Probleme bei der Gestaltung der eigenen Altersversorgung so lukrativ wie möglich zu gestalten. Durch staatliche Vorteile beträgt der Eigenanteil eines Sparvorgang von 100 am Ende nur 50,57 - eine bessere Kapitalanlage ist kaum denkbar. Wie dem folgenden Beispiel entnommen werden kann, zahlt ein 30 jähriger Mann bis zur Rente einen Brutto-Sparbeitrag in Höhe von 100 im Monat. Nach der Berücksichtigung der Steuervorteile verbleibt ihm ein tatsächlich zu zahlender Rest von 50,57 im Monat, mit denen er ein Kapital (vor Abgaben) von rund 274.000 aufbauen kann. Die Verzinsung wird mit 4 % p.a. angenommen, der steuerpflichtige Anteil 39 % und die Abschlusskosten 5%. Bei der Gesamtbetrachtung betrug der Eigenanteil für die gesamte Laufzeit lediglich 22.453,-. Welchen BAV-Vorteil ein Arbeitnehmer hat, sollte immer in einem persönlichen Beratungsgespräch ermittelt werden, zu dem auch gerne der Arbeitgeber hinzugezogen werden sollte.

11 "Versicherungsmakler Report" - Ein Service von HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Und zum Schluss war da noch die Lüge mit den Energiesparlampen! O-Ton ARD "Titel, Thesen, Temperamente": Haben Sie das leise Gefühl, dass, seit Sie alle Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzt haben, ihre Energiekosten nicht merklich gesunken sind? Ihr Gefühl stimmt. Haben Sie den Eindruck, dass Ihre schöne Wohnung in diesem neuen Licht irgendwie schummrig aussieht? Der Eindruck stimmt. Kommt es Ihnen so vor, als ob diese teuren Lampen nicht länger brennen als die guten alten Billigbirnen von früher? Sie haben recht. Und haben Sie den Verdacht, dass der Weg zur Sondermülldeponie, wo Sie Ihre High-Tech-Funzeln ja schließlich entsorgen müssen, Ihre Energiebilanz ins Negative drückt? Auch da liegen Sie richtig. Und meinen Sie, dass Anderes als diese ganze Hysterie um das bisschen Quecksilber in den Energiesparlampen doch ein wenig unangemessen sei? Auch hier irren Sie nicht, es ist nämlich alles viel, viel schlimmer. Wie der Dokumentarfilm Bulb Fiction [http://www.bulbfiction-derfilm.com/] beweist. http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=ihbev21zfnm Impressum / Herausgeber HLM Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Schönbornerstraße 47 a 09661 Rossau Telefon: 03727 / 9 09 84 Telefax: 03727 / 9 09 85 email-adresse: hlm-gmbh-boehme@tonline.de Homepage: http://www.hlm-gmbh.de Statusbezogene Vermittlerangaben gem. 11 VersVermV Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Registrierungsnummer: D-LDUF-BVFZW-18 Vermittlerregister: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHKD) e. V. Breite Str. 29, 10178 Berlin (www.vermittlerregister.info) Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße 13 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Konzept und Layout: acteam internetional GmbH, Stubenrauchstr. 36, 24248 Mönkeberg. Redaktion: Thomas Koch (inhaltlich Verantwortlicher gem. 55 RStV), Stubenrauchstr. 36, 24248 Mönkeberg, Telefon: (0431) 56 01 402, Telefax: (0431) 56 01 404. Dieses epaper ist eine allgemeine Presse- und Werbeinformation zu Versicherungsthemen und stellt keine Versicherungs- oder Finanzanalyse bzw. Beratung oder persönliche Empfehlung dar. Diese kann allenfalls nach einer persönlichen Beratung auf Basis der allgemeinen, die jeweilige Versicherung oder Anlage betreffenden Produkt-, Prospekt-, Tarif- oder Beratungsunterlage erfolgen. Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie wurden sorgfältig recherchiert und auf Richtigkeit geprüft. Für den Inhalt kann dennoch keine Haftung übernommen werden und erfolgt ohne Gewähr. Die in dieser Ausgabe enthaltenen Meldungen und Informationen entsprechen dem Stand am Tage der Veröffentlichung und können sich nach bekannt werdender neuer Tatsachen verändern. Der Inhalt ist für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck, Nachdruck, datentechnische Vervielfältigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder Veränderung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus bedürfen der schriftlichen Zustimmung.