Statische Waldgrenzen im Kanton Bern

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Transkript:

Statische Waldgrenzen im Pragmatischer Ansatz mit viel Gemeindeautonomie Reto Sauter Leiter Fachbereich Waldrecht, reto.sauter@vol.be.ch, Tel. 031 633 46 23 1 Grosse Waldfläche, 182 000 ha (1/7der Schweiz) Grosse landschaftliche Vielfalt: Alpen (Berner Oberland), Voralpen (Emmental, Gantrisch), Mittelland (Region Bern, Seeland), Berner Jura Unterschiedliche Voraussetzungen: Einwuchs in den Alpen; Siedlungsdruck; intensive Landwirtschaft/Fruchtfolgeflächen; Wytweiden; kleinparzellierter Privatwald 2 1

3 Strategie des Kantons Bern gegen eine unerwünschte Zunahme der Waldfläche Regional angepasstes Vorgehen mit angemessenen Mitteln: In den Alpen: «grosszügiger» Verzicht auf Realersatz bei Rodungen und «grosszügige» Bewilligung von Rodungen zur Rückgewinnung von Landwirtschaftsland In Voralpen und Mittelland: statische Waldgrenzen ausserhalb Baugebiet nach Bedarf der Gemeinden Im Berner Jura: Besondere Regelungen für Wytweiden (PGI-Strategie; günstiger Rodungsersatz) 4 2

Statische Waldgrenzen im : Richtplanblatt D_09 (in Mitwirkung) 5 Gemeindeautonomie! Aus dem Richtplan-Massnahmeblatt Zielsetzung Durch eine verbindliche Abgrenzung von Wald und Offenland soll in Gebieten, wo die Waldfläche zum Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes, der Landschaft und ökologisch wichtiger Standorte nicht weiter zunehmen soll, die rechtlich geschützte Waldfläche im Rahmen der Ortsplanung festgesetzt werden. Massnahme 1. Der Kanton legt die Gebiete fest, wo er eine Zunahme des Waldes verhindern will. 2. Betroffene Gemeinden in vom Kanton festgelegten Gebieten können im Rahmen der Ortsplanung (Landschaftsplanung) für Teile oder das ganze Gemeindegebiet Waldfeststellungen durchführen lassen und die verbindlichen Waldgrenzen in die Ortsplanung aufnehmen. Vorgehen Die Gemeinde beauftragt die zuständige Waldabteilung, die nötigen Waldfeststellungen vorzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Nachführungsgeometer in die Plangrundlagen aufzunehmen. Die daraus resultierenden verbindlichen Waldgrenzen werden im ordentlichen Nutzungsplanverfahren durch das Amt für Wald erlassen. Begründungen: Das Gebiet umfasst alle Gemeinden der Wald-Regionen (Waldabteilungen) Voralpen und Mittelland. In diesen beiden Regionen ist das Areal weitgehend vermessen. Es besteht keine oder nur eine unbedeutende Waldflächenzunahme durch natürlichen Einwuchs auf Landwirtschaftsland. In diesen Gebieten ist eine Schonung des landwirtschaftlichen Kulturlandes durch Verzicht auf Rodungsersatz in Form von Aufforstungen nur ausnahmsweise möglich. Zudem sind die Instrumente der Wald-Weide- Ausscheidung (Alpen) und der Wytweiden (Berner Jura) in diesen Gebieten kaum anwendbar. Eine unbeabsichtigte, natürliche Zunahme der Waldfläche lässt sich in diesen Gebieten nur mit dem Instrument der Waldfeststellung mit verbindlichen, statischen Waldgrenzen verhindern. 6 3

«Die Rechnung ohne den Wirt gemacht» Grosser Widerstand in der öffentlichen Mitwirkung: Gemeinden und Regionen beanstanden Ungleichbehandlung Einige Gemeinden und Parteien finden Instrument generell unnötig (oder begrüssen gar eine weitere Zunahme der Waldfläche) Viele (v.a. Landwirtschaftskreise) verlangen statische Waldgrenzen gerade in den Alpen, im Berner Jura und im Sömmerungsgebiet NGOs warnen vor rechtlichem «Nicht-Wald» 7 und nun? Strategie und konkretes Vorgehen müssen überprüft werden Instrument der «statischen Waldgrenze ausserhalb Baugebiet» steht wohl noch für Jahre nicht zur Verfügung Initiativen zum Kulturlandschutz machen Druck für Lösung auf ganzer Fläche 8 4

Keine statischen Waldgrenzen im Fluch oder Segen für die Walderhaltung? 9 5