Sie versorgen im Rahmen des Berliner Projektes Versicherte in Pflegeheimen.

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KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

Transkript:

Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle niedergelassenen Ärzte mit einer Genehmigung zum Berliner Projekt Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03 900 service-center@kvberlin.de 20. September 2012 Berliner Projekt - Die Pflege mit dem Plus Ergänzung zum III. Quartal 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie versorgen im Rahmen des Berliner Projektes Versicherte in Pflegeheimen. Mit Wirkung zum 1. April 2012 bis zum 31. März 2014 hat der Bewertungsausschuss in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011 einen Beschluss Ab 01.07.2012: Abrechnung der zur Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem MRSA in der vertrags- MRSA -GOPs ärztlichen Versorgung gemäß 87 Abs. 2a SGB V gefasst. Genaue Informationen zu den fachlichen Voraussetzungen und den MRSA- Gebührenordnungspositionen erhalten Sie in dem beigefügten Informationsblatt. Sollten Sie bereits eine Genehmigung besitzen, können Sie ab dem Datum des Bescheides (frühestens zum 01.07.2012) die neuen MRSA- Gebührenordnungspositionen im Rahmen des Berliner Projektes neben der medizinischen Grundversorgung (SNR 99889) abrechnen. Genehmigung der KV Berlin erforderlich Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Service-Centers der KV Berlin gerne telefonisch zur Verfügung. 31003-999 Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Angelika Prehn Dr. med. Uwe Kraffel Burkhard Bratzke Vorstandsvorsitzende Stellv. Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied Anlage Kassenärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: (030) 3 10 03-0 Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg., Berlin (BLZ 300 606 01) 000 100 3917

Maßnahmen gegen MRSA: Neue Regelung zur Untersuchung und Behandlung gefährdeter Patienten ab 1. April 2012 Resistente Keime sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Durch die zunehmende Zahl von Patienten, die sich mit einem methicillinresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) infizieren, wächst der Behandlungsbedarf auch im ambulanten Bereich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat deshalb mit dem GKV- Spitzenverband eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, die eine gezielte Untersuchung und Behandlung besonders gefährdeter Patienten umfasst. Die Honorierung der vereinbarten Leistungen erfolgt zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Die Vereinbarung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die KV Berlin hat auf ihrer Internetseite www.kvberlin.de > Für die Praxis > Qualität > QS- Leistungen > Überblick > MRSA sowohl die neue Vergütungsvereinbarung MRSA als auch viele weitere wichtige Informationen zu diesem Thema für Sie bereitgestellt. Außerdem hat die KBV eine neue Internetseite www.mrsa-ebm.de eingerichtet, auf der Vertragsärzte ab Anfang März Wissenswertes zum Thema MRSA finden. DIE VEREINBARUNG IM ÜBERBLICK Ziele und Inhalte Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist es, den Anteil resistenter Stämme von Staphylococcus aureus an der Gesamtheit der nachgewiesenen Stämme zu reduzieren. So kann das individuelle Risiko von gefährdeten Patienten, durch eine Infektion mit MRSA ernsthaften Schaden zu nehmen, deutlich gemindert werden. Die neue Vereinbarung sieht deshalb vor, dass bestimmte Risikogruppen auf die MRSA-Trägerschaft ambulant untersucht werden können. Patienten mit positivem MRSA-Nachweis sollen nach Möglichkeit durch eine Eradikationsbehandlung von diesem Keim befreit und damit vor einer späteren schwerwiegenden Infektion geschützt werden. Gleichzeitig soll so die Weitergabe des Keimes an andere Personen unterbunden werden. Empfehlungen des Robert Koch-Institutes Grundlage für die Inhalte der Vereinbarung bilden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Diese sehen die Untersuchung auf MRSA im Sinne einer search and destroy -Vorgehensweise nur für Patienten bestimmter Risikogruppen vor, um die Identifikation und Behandlung von MRSA-Patienten möglichst zielgerichtet vornehmen zu können. Es handelt sich hierbei vor allem um Patienten, die dauerhaft in einem Heim leben, eine häusliche Pflege benötigen und/oder durch einen liegenden Katheter, eine Dialysebehandlung oder eine offene Wunde besonders anfällig für eine Infektion sind. Diese Patienten, so die Empfehlung des RKI, können durch eine Eradikationsbehandlung vor einer Infektion mit MRSA geschützt werden. Für die ambulante Weiterbehandlung ist die Abklärung der Risikofaktoren und gegebenenfalls eine Bestimmung des MRSA-Status ein wichtiger Baustein. Regionale Sonderleistungen ab 4. Quartal 2007 nicht mehr für alle Kassenpatienten Vergütung für MRSA- Versorgung zu festen Preisen Wichtige 6 Informationen Sondervereinbarungen Internetseite der KV auf der betroffen Berlin Neue Internetseite der KBV www.mrsa-ebm.de Hier Abrechnung über FKZ nicht mehr möglich Konsequentes Vorgehen gegen MRSA Ausnahme: Identifizierung wenn und Sonderverträge Sanierung von bzw. Anerkennungsverein MRSA-Trägern -barungen vorhanden Robert Koch-Institut Abschluss empfiehlt gezielte weiterer Anerkennungsverein Suche nach MRSA- -barungen Trägern geplant Seite 1

Zielgruppe: Für diese Patienten gilt die Vereinbarung Patienten, die im Rahmen der neuen Vereinbarung ambulant versorgt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Der MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mindestens vier zusammenhängende Tage) und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen: Untersuchung nur für bestimmte Risikogruppen o o positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese und/oder zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1), Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten, liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde), Dialysepflicht, Hautulkus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen. Diagnostik und Behandlung: Das gehört dazu Für Patienten, die die Eingangskriterien erfüllen, wird zunächst ein MRSA-Status erhoben. Dabei kann sich eine MRSA-Infektion oder -Kolonisation bereits aus dem Entlassungsbericht des Krankenhauses ergeben. Anderenfalls sollte der Vertragsarzt selbst einen MRSA-Nachweis durch Abstrichentnahme durchführen (mögliche Prädiktionsstellen sind Nasenvorhöfe, Rachen und Wunden). Ergibt sich bei der Statuserhebung eine MRSA-Trägerschaft, muss über die Notwendigkeit einer Eradikationstherapie entschieden werden. Sofern keine sanierungshemmenden Faktoren (zum Beispiel infizierte Wunde, Dialysepflicht, antibiotische Therapie) vorhanden sind, kann anschließend mit einer Sanierungsbehandlung des Patienten begonnen werden. Der Erfolg einer Sanierungsbehandlung soll über anschließende Kontrollabstriche überprüft werden. Ist ein Sanierungserfolg nicht zu erzielen, ist es möglich, auch Kontaktpersonen aus dem häuslichen Umfeld des Patienten zu untersuchen. Anschließend sollte gegebenenfalls über erneute Sanierungsversuche entschieden werden. MRSA-Status Bei MRSA- Trägerschaft Eradikationstherapie Nach Behandlung Kontrollabstrich Ggf. Untersuchung von Kontaktpersonen Das sind die neuen MRSA-Gebührenordnungspositionen Die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) wurden für die MRSA- Untersuchung und die gegebenenfalls notwendige Behandlung vereinbart. Sie können ab 1. April 2012 berechnet werden, sofern der Vertragsarzt eine Genehmigung der KV Berlin hat (Ausnahme: Laborziffern 86782 und 86784 nur mit Genehmigung zur Berechnung von Gebührenordnungspositionen des Unterabschnitts 32.3.10). Das Antragsformular zum Downloaden für den Erhalt der Genehmigung finden Sie auf der Internetseite der KV Berlin www.kvberlin.de > Für die Praxis > Qualität > QS-Leistungen > Überblick > MRSA (Vergütungsvereinbarung MRSA). Neue GOP ab 1. April 2012 86770 Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten [ ] bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung (100 Punkte 1x im Behandlungsfall (BHF)) 86772 Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten [ ], der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA- Kontaktperson gemäß der Gebührenordnungsposition 86776 (375 Punkte 1x im BHF) 86774 Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten [ ], der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der Gebührenordnungsposition 86776 im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung der Gebührenordnungsposition 86772 (255 Punkte je vollendete 10 Minuten 2x je Sanierungsbehandlung) Seite 2

86776 Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers (90 Punkte 1x im BHF) 86778 Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz [ ] (130 Punkte 1x im BHF) 86780 Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich (55 Punkte einmal am Behandlungstag, max. 2x im BHF) 86781 Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich (55 Punkte einmal am Behandlungstag, max. 2x im BHF) 86782 Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden (5,20 ) 86784 Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 86782 (2,55 ) Eine nähere Beschreibung der GOP finden Sie auf der neuen Internetseite der KBV unter: www.mrsa-ebm.de. Qualitätsanforderungen: Wer darf die Leistungen abrechnen? Zur Erbringung der Leistungen sind bestimmte fachliche Voraussetzungen erforderlich. Vertragsärzte, die die neuen Gebührenordnungspositionen 86770 bis 86781 berechnen wollen, müssen eine Zusatzausbildung Infektiologie und/oder eine MRSA -Zertifizierung durch die Kassenärztliche Vereinigung vorweisen. Zusatzausbildung Infektiologie MRSA -Zertifizierung Durch die Teilnahme an der MRSA -Zertifizierung soll der gleiche aktuelle medizinische Wissensstand zur Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten beziehungsweise deren Kontaktpersonen erlangt werden. Die Zertifizierung kann in einer dreistündigen Fortbildung erworben werden. Die KV Berlin kann Ihnen bereits im Monat März zwei Schulungstermine für zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Ambulante MRSA- Versorgung anbieten: Am 19.03.2012 und am 23.03.2012 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Räumen der KV Berlin. Auch die LADR Akademie für interdisziplinäre Weiterbildung in der Medizin bietet z.b. am 14.03.2012 eine zertifizierte MRSA-Schulung an, die von der KV Berlin als Nachweis der fachlichen Befähigung anerkannt wird. Die KBV will künftig (ab Ende März) auch spezielle Online-Fortbildungen auf ihrer neuen Internetseite www.mrsa-ebm.de für Sie bereitstellen. KV Berlin bietet im März zwei Schulungstermine an Fortbildung auch online möglich Gesetzgeber fordert Evaluation Um die angestrebte Verbesserung der MRSA-Situation erkennen und darstellen zu können, fordert der Gesetzgeber eine Evaluation aller beschriebenen Maßnahmen. Diese Überprüfung ist durch die neu vereinbarten Gebührenordnungspositionen ohne weiteren bürokratischen Aufwand möglich. Die KBV wird diese Evaluation übernehmen. Seite 3

HINTERGRUND: BEDEUTUNG VON MRSA Die Ausbreitung von resistenten Erregern zu denen als einer der wesentlichen MRSA zählt war früher fast ausschließlich an die besonderen Bedingungen von Krankenhäusern gebunden. Auch die Entwicklung von resistenten Staphylokokken ( hospital-acquired [HA-] MRSA) fand sich zunächst nur in stationären Einrichtungen, da dort durch den hohen Anteil von mit Antibiotika behandelten und gleichzeitig schwer erkrankten Patienten ideale Bedingungen herrschten. In dieser Situation entstand ein Selektionsdruck auf die Erreger zugunsten von MRSA, da die sensiblen Varianten des gleichen Keims durch die eingesetzten Antibiotika stark vermindert wurden und so der Raum für die Ausbreitung von MRSA erst geschaffen wurde. Ausbreitung von MRSA nicht auf Krankenhäuser beschränkt Bei einzelnen Patienten entstehen MRSA also nicht de novo, sondern gehen nach dem Erwerb von Resistenzgenen durch Selektion (Antibiotika) aus einer anfänglichen Mischflora als Leitkeime (dominante Flora) hervor. Das erklärt, warum sich MRSA bei hospitalisierten Patienten unter Selektionsdruck viel leichter und somit häufiger als permanente Haut- und Schleimhautbesiedler nachweisen lassen. (RKI, Bulletin 26/2011) Für die Übertragung von MRSA ist ein direkter Kontakt erforderlich, zum Beispiel durch engen menschlichen Kontakt im häuslichen Umfeld. Er kann aber auch durch eine unzureichende Händedesinfektion im medizinischen Umfeld zustande kommen. Die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt bei bestimmten Risikogruppen (zum Beispiel Dialysepatienten, Pflegeheimbewohnern) und Risikofaktoren (etwa offene Wunden, Katheter). Die Verhinderung einer Übertragung solcher Problemkeime ist damit ein primäres Ziel und leichter zu bewerkstelligen, als die spätere Eradikation nach einer Übertragung. Die Entwicklung der vergangenen Jahre war durch eine zunehmende Ausbreitung von MRSA auch außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen gekennzeichnet. Diese wurde auch durch den hohen Einsatz von Antibiotika in der ambulanten Versorgung begünstigt. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind die hochentwickelten Industrienationen, allen voran die USA. Deutschland bewegt sich mit einem aktuellen Anteil von etwa 20 Prozent MRSA an allen identifizierten Staphylococcus aureus etwa im Mittelfeld, während Länder wie Dänemark oder die Niederlande nach gezielten Maßnahmen mit Raten von inzwischen nur etwa zwei Prozent dieses Infektionsproblem deutlich besser im Griff haben. Zusätzlich wird derzeit auch die vermehrte Besiedelung von landwirtschaftlichen Nutztieren beachtet, da diese durch einen zunehmenden Antibiotikaeinsatz ebenfalls häufig MRSA-Träger sind. Übertragung von MRSA durch direkten Kontakt Bestimmte Risikogruppen besonders betroffen Infektionsproblem in hochentwickelten Industriestaaten besonders groß Ansprechpartner und nützliche Hinweise für die Einbindung in das ärztliche QM Für Fragen im Zusammenhang mit der Vergütungsvereinbarung zu MRSA wenden Sie sich bitte an das Service-Center (Tel.: 030 / 31 00 3 999) der KV Berlin. Als Ansprechpartner für spezielle Fragen bezüglich der Einbindung des MRSA-Behandlungsprozesses in Ihr Qualitätsmanagement (QM) stehen Ihnen auch die als Hygieneberaterinnen ausgebildeten Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung der KV Berlin zur Verfügung (Frau Bastian: Tel. 030 / 31 00 3 389 und Frau Beck: Tel. 030 / 31 00 3 584 sowie per E-Mail unter qm@kvberlin.de). Auf der Internetseite der KV Berlin www.kvberlin.de > Für die Praxis > Qualität > QS-Leistungen > Überblick > MRSA (Vergütungsvereinbarung MRSA) finden Sie im Zusammenhang mit der neuen Vergütungsvereinbarung einen entwickelten MRSA-Musterprozess, den Sie als Hilfestellung für die Einbindung in Ihr ärztliches QM verwenden können. Bei dem Prozess handelt es sich um ein Muster, das ggf. an die individuellen Praxisbegebenheiten angepasst werden muss. Ansprechpartner der KV Berlin Hilfestellung für die Einbindung in QM Seite 4

Eine Liste mit den Ansprechpartnern aller Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie ab Anfang März auf der neuen Internetseite der KBV: www.mrsa-ebm.de. Dort hat die KBV für Sie weitere Informationen, Hinweise und praktische Tipps zur Behandlung von MRSA-Patienten bereitgestellt. Weitere Informationen zum Thema MRSA erhalten Sie auch über den Internetauftritt des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) sowie des MRSA-Net (www.mrsa-net.org). Ansprechpartner der KVen Weitere Links Seite 5