Arbeiten um jeden Preis? Präsentismus am Arbeitsplatz



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Transkript:

Arbeiten um jeden Preis? Präsentismus am Arbeitsplatz Building Competence. Crossing Borders. Kurt Pärli Präsentismus - Arbeit trotz Krankheit Krank? Keine Zeit.

Einleitung «Entdeckung» des Phänomens «Präsentismus» SNF-Studie «Berufliche Wiedereingliederung» Die Studie: Berufliche Wiedereingliederung von Personen mit länger andauernder Arbeitsunfähigkeit - eine mikrosoziologische Untersuchung zur Rolle des Rechts und des sozialen Umfelds Zentrum für Sozialrecht ZHAW / Büro Bass, 2009-2012 SNF-Studie «Berufliche Wiedereingliederung» Wichtigste Ergebnisse Kurzfazit Integration Rund ein Drittel nicht mehr Erwerbstätig (11% Rente, 28% Stellensuche, 5% andere Gründe, zwei Drittel sind noch erwerbstätig (43% beim gleichen Arbeitgeber, 24% haben einen neuen Arbeitgeber) Rolle Arbeitgeber Betriebliches Gesundheitsmanagement erhöht Chance für Stellenerhalt Rolle Invalidenversicherung Knapp 60% mit Invalidenversicherung in Kontakt Kontakt meist über FE, durchschnittlich 6 Monate nach AUF Rolle personale und soziale Ressourcen Psychische Belastung wirkt sich erschwerend auf Stellenerhalt aus Intrinsische Arbeitsmotivation erhöht die Chance auf Wiedereinstieg Bedeutung Versicherungs und Kündigungsschutz Einfluss nicht eindeutig (keine klaren Hinweise auf «Moral hazard» Längere Betriebszugehörigkeit wirkt sich positiv auf Stellenerhalt aus

SNF-Studie «Berufliche Wiedereingliederung» Wie können Sie sich über die Ergebnisse informieren? Projektwebseite: http://www.project.zhaw.ch/de/management/beruflichewiedereingliederung/das-projekt.html Publikation «Wege zurück in die Arbeitswelt» (in der Tagungsmappe) Arbeit und Krankheit - Berufliche Wiedereingliederung von Personen mit länger andauernder Arbeitsunfähigkeit Eine mikrosoziologische Untersuchung zur Rolle des Rechts und des sozialen Umfelds Reihe "Sozialrecht", Band 2-2013 Enthält eine umfassende rechtliche Analyse des Verlaufs einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Invalidität (Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungsrecht, Behandlung des Unfalls wie der Krankheit) (Flyer zur Publikation in der Tagesmappe) 5 Inhaltsübersicht Teil I: Einleitung 1. Entdeckung der Thematik im Rahmen SNF-Studie «Berufliche Wiedereingliederung» 2. Vom Absentismus zum Präsentismus Teil II: Begriff, Fakten, Hintergründe 1. Definition 2. Verbreitung 3. Gründe und Einflussfaktoren 4. Folgen Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 1. Relevante Normen 2. Kündigungsschutz 3. Fürsorgepflicht / Persönlichkeitsschutz 4. Treuepflicht und Weisungsrecht 5. Lohn(fort)zahlungspflicht Teil IV: Schlussfolgerungen

I) Einleitung 2. Vom Absentismus zum Präsentismus Absentismus-Diskurs - Gründe - Anreize zu motivationsbedingte Absenzen (Versicherungsleistungen) - Gefälligkeitszeugnisse durch Hausärzte - Arbeitsbedingungen, Betriebsklima - Verbreitung Erhebliches Ausmass Folgen für die Sozialwerke, namentlich Invalidenversicherung - Wissenschaftliche Bearbeitung «Absentismus: Der Mißbrauch der Entgeltfortzahlung als Folge motivationsbedingter Abwesenheitszeiten im Betrieb» (Eckert-Schwegler,1996) «Das Erschleichen von Lohnfortzahlung unter Berufung auf Krankheit» (Schönenberger, 2001) Moral Hazard und die Versicherungsfälle unklarer Kausalität, unter besonderer Berücksichtigung der psychogenen Störungen nach Unfällen sowie des sog. "Schleudertraumas" (Erwin Murer, 2006) I) Einleitung 2. Vom Absentismus zum Präsentismus 8

I) Einleitung 2. Vom Absentismus zum Präsentismus Auswirkungen der Absentismus- (und Missbrauchs)debatte: - Härtere Gangart bei Arbeitgebern und Versicherern bei der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit - Verschärfung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Eingliederungsmassnahmen bei der IV - Überwindbarkeitsdoktrin - Absenzenmanagement - Früherkennung und Frühintervention - (Gesundheitsmanagement) Kampf gegen Absenzen Therapie mit Nebenwirkungen, z.b. Präsentismus 9 II) Begriff, Fakten, Hintergründe 1. Definition Präsentismus im engeren Sinne: Das Verhalten von Arbeitnehmenden, trotz Krankheit (oder Unfall) zu arbeiten, obwohl das Nichtarbeiten aufgrund des Gesundheitszustandes aus medizinscher Sicht angezeigt wäre, mit anderen Worten: Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit Präsentismus i.w.s.: Physisches Präsenz am Arbeitsplatz bei gleichzeitiger psychischer Abwesenheit aufgrund privater Probleme oder aus anderen Gründen

II) Begriff, Fakten, Hintergründe 2. Verbreitung Studien zeigen: 40% bis 50% der Befragten an, mindestens 2x pro Jahr trotz Krankheit gearbeitet zu haben II) Begriff, Fakten, Hintergründe 2. Verbreitung Aus: Reaktion auf die ARV-Publikation «Präsentismus» Meine berufliche Erfahrung zeigt: Arbeiten trotz Krankheit/Krankschreibung ist gängige Praxis. Sie ist keine Ausnahme. In aller Regel ist sich der Arbeitgeber/der Vorgesetzte darüber voll im Klaren. Er agiert aber nicht. Im Gegenteil: Die Erwartungshaltung der Führungskräfte geht heute klar in Richtung: Arbeiten von zu Hause aus auch dann, wenn man krank ist, auch dann wenn der Mitarbeitende vom Arzt krankgeschrieben ist. Der Computer und schnelle Internetverbindungen vom (Gross)-Unternehmen ins private Heim machen dies möglich. Gesetzlich, arbeitsrechtlich betrachtet ist diese Unsitte ohnehin nicht nennenswert. Dies ist wahrscheinlich mit ein Grund, warum HR- Abteilungen beide Augen zuhalten, obwohl sie den Alltag kennen. 12

II) Begriff, Fakten, Hintergründe 3. Gründe und Einflussfaktoren Gründe Aus wissenschaftlichen Untersuchen Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes Rücksicht auf ArbeitskollegInnen Fehlende Regelung der Stellvertretung Zu viel Arbeit/Zu viel Stress/Leistungsdruck Alltagsbeobachtungen & Rückmeldungen auf den ARV- Präsentismusbeitrag (nächste Folie). 13 II) Begriff, Fakten, Hintergründe 3. Gründe und Einflussfaktoren Aus: Reaktion auf die ARV-Publikation «Präsentismus» Meine Erfahrung zeigt, nicht der Arbeitnehmende ist es, der sich für unabkömmlich hält. (Ausnahmen mag es geben). Es sind vor allem die vom Unternehmen verantworteten Rahmenbedingungen (u.a. keine effiziente Stellvertreterregelung) die Arbeitnehmende in die auswegslose Situation bringen, des zwar Nein sagen wollen aber nicht mehr können. Dies auch unter dem Aspekt, dass der Arbeitgeber/Vorgesetzte oft unüberlegt schnell die Diagnose eines sinkenden Commitment beim Mitarbeiter ausmacht, wenn dieser nicht bereit ist, trotz Krankheit/Krankschreibung von zu Hause aus zu arbeiten, wo er dafür doch die IT-Infrastrukur vom Unternehmen gestellt bekommt 14

II) Begriff, Fakten, Hintergründe 3. Gründe und Einflussfaktoren Gesundheitszustand Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung Branche (Bildung, Pflege, Wohlfahrt) Gesundheitsmanagement Neuere Arbeitsorganisationsformen (Management by objectives) II) Begriff, Fakten, Hintergründe 3. Gründe und Einflussfaktoren Aus: Reaktion auf die ARV-Publikation «Präsentismus» ( ) Auch schildern Sie, dass Mitarbeiter, die - über Ziele geführt - mehr oder weniger selbstverantwortlich arbeiten, besonders betroffen sind. Was Sie nicht schreiben: Diese Gruppe macht heute in vielen Betrieben die Mehrheit aus. Das Phänomen Arbeit trotz Krankheit wird zusätzlich durch die moderne Bürotechnik getragen, die das Arbeiten von überall ermöglicht, so auch während ärztlich verordneten Krankschreibungen von zu Hause aus. Dies mag eine weitere Erklärung für das akute Problem sein. Eine Rechtfertigung für das Ausblenden von Arbeitgeberpflichten ist es nicht. 16

II) Begriff, Fakten, Hintergründe 4. Gesundheitliche Folgen Chronifizierung, Verschlimmerung, Verschleppung Wahrscheinlichkeit, später länger krankheitsbedingt abwesend zu sein steigt Bei gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden, welche sich in 3 Jahren nie krank gemeldet haben, wurde festgestellt, dass das Risiko eines koronaren Herzproblems zwei Mal höher ist als bei gesundheitlich ähnlich Beeinträchtigten mit moderaten Krankheitstagen II) Begriff, Fakten, Hintergründe 4. Finanzielle Folgen Produktivitätsverlust durch Gesundheitsbeeinträchtigung 2/3 der Kosten, welche Unternehmen durch Krankheit entstehen, werden durch Präsentismus verursacht Präsentismus kostet mehr als Absentismus

III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 1. Relevante Normen Lohnfortzahlung OR 324a OR 328 Fürsorgepflicht Annahmeverzug Treuepflicht OR 324 Sachlicher Kündigungsschutz OR 336 Präsentismus OR 336c OR 321d OR 321a Weisungsrecht Zeitlicher Kündigungsschutz Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 2. Kündigungsschutz Arbeitsleistung trotz Arbeitsunfähigkeit (AUF) Zeitlicher Kündigungsschutz (Art. 336c OR) Lehre + Praxis: Schutz gilt auch dann, wenn trotz AUF gearbeitet wird Sachlicher Kündigungsschutz (Art. 336 OR) Kündigung wegen Krankheit ohne AUF missbräuchlich AUF Folge unterlassener Fürsorge, Kündigung missbräuchlich

Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 3. Fürsorgepflicht / Persönlichkeitsschutz OR 328 Abs. 1 + 2 ArG 6 / ARV 3 OR 19/20, ZGB 27 / OR 328 Schutz der AN vor Überlastung Schutz der gesunden AN vor Ansteckung (z.b. Grippenepidemie) Besonderer Schutz für gesundheitl. Angeschlagene AN Bonus-Malus-Systeme bei Lohnausfallversicherung unzulässig (kann mich nicht vertraglich verpflichten, nicht krank zu werden, Urteil Kt.gericht Freiburg, JAR 2003, S. 235 ff.) «Anwesenheitsprämien» begünstigen Präsentismus, verstossen gegen Fürsorgepflicht Gratifikation/Bonus: Kürzung wegen AUF problematisch Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 3. Fürsorgepflicht / Persönlichkeitsschutz Aktueller Fall: Ein Arbeitnehmer wurde während der Probezeit vorübergehend krank und erhielt fristgemäss die Kündigung. Der Arbeitgeber bietet einen drei monatigen befristeten Arbeitsvertrag an, der die folgende Klausel enthält: Sofern in der Zeitspanne vom 1. Mai bis zum 31. Juli keine Arbeitsunfähigkeit auftritt, wird der befristete Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Rechtliche Beurteilung: Bedingter Vertrag (OR 151, aufschiebende Bedingung). Schranke solcher Bedingungen: Sittenwidrigkeit Recht der Persönlichkeit Ergebnis: Vertrag ist teilnichtig, d.h., der Vertrag kommt ohne die nichtige Bestimmung (Bedingung) zustande 22

Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 4. Treuepflicht und Weisungsrecht Arbeitsleistung trotz Arbeitsunfähigkeit (AUF) Treuepflicht AN, OR 321a Weisungsrecht ArG, OR 321d Grundsätzlich keine Pflicht zur Niederlegung der Arbeit bei Krankheit, aber Pflicht zur Nichtarbeit bei tatsächlicher AUF Pflicht zur Vermeidung von Ansteckungen (z.b. zu Hause bleiben bei Grippe) Recht des ArG, AN zur Nichtarbeit zu verpflichten (Präsentismus verhindern) Recht des ArG, gestützt auf Gesundheitsschutzpflichten, von AN die Arbeitsleistung abzulehnen (BGE 126 III 75, nächste Folie) Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 4. Treuepflicht und Weisungsrecht BGE 126 III 75: Einsatz einer im achten Monaten schwangeren Opernsängerin in der Rolle der Nedda in der Oper «I Pagliacci» von Ruggero Leoncavallo Erw. 2e:. e) Es trifft zu, dass die Hauptberufungsklägerin ihre Arbeit dennoch hätte leisten wollen. Es wurde hingegen in einer für das Bundesgericht verbindlichen Weise festgestellt (Art. 63 Abs. 2 OG), dass sie nicht im Stande war, dies zu tun. Weil der Arbeitgeber auf die Gesundheit des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen hat (Art. 328 Abs. 1 OR) und er verpflichtet ist, die durch die Umstände gebotenen Massnahmen zu treffen, um dessen Leben, Gesundheit und persönliche Integrität zu schützen (Art. 328 Abs. 2 OR), kann einem Arbeitgeber kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, wenn er dem Arbeitnehmer die von ihm angebotene Arbeitsleistung verweigert, weil dieser wegen Krankheit, Invalidität oder Schwangerschaft seine Leistung ohne Gefahr für sich selber nicht erbringen kann.

Teil III: Rechtswissenschaftliche Fragestellungen 5. Lohnfortzahlungspflicht Annahmeverzug ArG, OR 324 Lohnfortzahlungspflicht ArG, OR 324a/b Ausgangslage: AN bietet Arbeit an, ArG lehnt diese mit Hinweis auf AUF ab Nichtannahme objektiv nicht gerechtfertigt, Arbeitsfähigkeit (AF) vorhanden = Lohnzahlungspflicht nach OR 324 Wer muss AUF bzw. AF beweisen? Nichtannahme gerechtfertigt = Lohnzahlungspflicht nach OR 324a (sofern noch Kredit) Teil IV) Schlussfolgerungen Präsentismus ist gesundheitsschädigend und kostet Arbeitgeber/innen sind aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet und gestützt auf das Weisungsrecht auch berechtigt, Arbeitnehmende bei vorliegender AUF an der Arbeit zu hindern Arbeitnehmer/innen haben gestützt auf ihre Treuepflicht auf Präsentismus zu verzichten, eine wegen AUF erteilte Weisung, nicht zu arbeiten, muss befolgt werden Arbeitgeber/innen müssen durch eine entsprechende Arbeitsorganisation dafür sorgen, dass Arbeitnehmer/innen bei AUF tatsächlich entlastet werden

Teil IV) Schlussfolgerungen Aus: Reaktion auf die ARV-Publikation «Präsentismus» Alle Burn-out-Fälle, stressbedingte Komplikationen, etc. mit denen ich mich berufsbedingt befasse, zeigen hier ein eindeutiges Bild. Arbeiten trotz Krankheit/Krankschreibung ist in zu vielen Fällen ein Bestandteil des Problems. Es wäre deshalb höchst angebracht, dieses Thema mehr in die Öffentlichkeit und wieso nicht vor die Arbeitsgerichte zu bringen. Ich bin überzeugt: Bahnt sich das Thema seinen Weg in die Öffentlichkeit und wird hier das Bewusstsein geschärft, so würde sich die innerbetriebliche Situation langsam zu ändern beginnen. Ich bin überzeugt, die HR- Abteilungen unterstützen diesen Prozess. 27 ( ) Wer weiss dass er weil er gesund ist ein besserer Menschen ist als die kranken Menschen um ihm herum der ist krank ( ) (Erich Fried, Krank, für David Cooper, in: Beunruhigungen, Berlin, 1987) 28

Zu guter Letzt Fragen? Notieren Sie diese auf den farbigen Blättern für die Schlussrunde vor dem Mittagessen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29