GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG MUSIKWISSENSCHAFT Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester einschl. Prüfung Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife DAS STUDIUM DER MUSIKWISSENSCHAFT Inhalte Gliederung Die Musikwissenschaft widmet sich der Erforschung aller Aspekte der Musik in der Vielfalt historisch und lokal unterschiedlicher Erscheinungsformen als gestaltetes, historisches, kulturelles und soziales sowie als physikalisches, physiologisches, psychologisches und ästhetisches Phänomen. Sie gliedert sich in die Teilgebiete der Historischen Musikwissenschaft, der auf Grundlagenforschung ausgerichteten Systematischen Musikwissenschaft sowie der mit außereuropäischer Musik und europäischer Volksmusik befassten Musikethnologie. Die Musikwissenschaft ist eine theoretische, analysierende Disziplin, die ungeachtet dessen musikpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten von denen mit ihr Beschäftigten erfordert. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit einer Abschlussprüfung endet. Die Studienzeit verlängert sich erfahrungsgemäß in den Fällen, in denen erforderliche praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden müssen, um ein Semester. SPRACHANFORDERUNGEN Anforderungen Kleines Latinum bis zur Meldung zur Abschlussprüfung Kenntnis der englischen Sprache ist notwendig; Kenntnisse der französischen und italienischen Sprache sind sehr erwünscht. Sie sollten zu Beginn des Studiums erworben werden. Kurse Sprachkurse werden während der Vorlesungszeit vom Sprachlehrzentrum angeboten.
2 FÄCHERKOMBINATION Das Magisterstudium besteht entweder aus 2 Hauptfächern oder aus 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern. Das Fach Musikwissenschaft kann als Haupt- oder Nebenfach gewählt werden. Kombinationsbedingungen beschreibt die Prüfungsordnung (s. u. sowie weitere Informationsblätter der Zentralen Studienberatung). HAUPTFACH Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen: zwei Leistungsscheine Historische Musikwissenschaft, je einer aus den Gebieten - Notationskunde (6 SWS 1 ) - Ältere oder Jüngere Musikgeschichte (2 SWS) zwei Leistungsscheine Systematische Musikwissenschaft/Musikethnologie, je einer aus den Gebieten - Instrumentenkunde (2 SWS) - Transkription und Analyse (4 SWS) je ein Leistungsschein in - Harmonielehre I - IV (4 SWS) - Kontrapunkt I - III (3 SWS) die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen - "Analyse von Werken aus der Älteren Musikgeschichte" (2 SWS) - "Analyse von Werken aus der Jüngeren Musikgeschichte" (2 SWS) - und einer musikethnologischen Regionalveranstaltung (2 SWS) Neben den obligatorischen Lehrveranstaltungen sollten alle jene Lehrangebote wahrgenommen werden, die Übersichtskenntnisse vermitteln: Einführung in die Historische Musikwissenschaft, Einführung in die Systematische Musikwissenschaft/ Musikethnologie, Epochen und Gattungen der abendländischen Musikgeschichte, Außereuropäische Musikkulturen und europäische Volksmusik, Akustik. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht im praktischen Teil aus einer zweistündigen Klausur in Harmonielehre und Kontrapunkt, aus der Prüfung von elementaren Kenntnissen im Klavierspiel oder im Spielen eines anderen Harmonie-Instrumentes sowie in Gehörbildung/Vom-Blatt-Singen. Der theoretische Teil besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung, deren Themen dem Lehrangebot des Grundstudiums entnommen sind. Diese Prüfung wird je zur Hälfte von einem Vertreter der Historischen und der Systematischen Musikwissenschaft/Musikethnologie abgenommen. 1 Semesterwochenstunde (SWS): Eine einstündige Lehrveranstaltung pro Woche in der Vorlesungszeit eines Semesters umfasst 1 Semesterwochenstunde
3 Hauptstudium Abschlussprüfung Bei der Meldung zur Abschlussprüfung sind nachzuweisen: die bestandene Zwischenprüfung das kleine Latinum Kenntnisse in englischer, französischer und einer dritten, auf den Studienschwerpunkt bezogenen Sprache die Teilnahme an zwei fünftägigen Exkursionen oder Feldforschungsprojekten vier, in der thematischen Ausrichtung verschiedene Leistungsnachweise (Hauptseminare), von denen drei den gewählten Teilbereich des Gesamtfaches betreffen; möglichen Themenfelder sind: - Quellenkunde, Editionstechnik, Epochen oder Gattungen der Musikgeschichte - Methoden der Klangforschung, Fragen der Systematischen Musikwissenschaft/Musikethnologie. Prüfungsanforderungen sind: Vertrautheit mit den methodischen und praktischen Hilfsmitteln der Musikwissenschaft Überblickskenntnisse in der Musikgeschichte des Abendlandes und in den außereuropäischen Musikkulturen sowie der europäischen Volksmusik Fähigkeit der wissenschaftlichen Interpretation von Musikwerken sowie deren zeitliche und regionale Einordnung. Die Abschlussprüfung im Fach besteht aus: einer schriftlichen Hausarbeit (Zeitraum: 6 Monate) aus einer vierstündigen Klausur einer einstündigen mündlichen Prüfung. Ist Musikwissenschaft 2. Hauptfach, entfällt die Hausarbeit. NEBENFACH Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen: zwei Leistungsscheine Historische Musikwissenschaft, je einer aus den Gebieten - Notationskunde II III (4 SWS 2 ) - Ältere oder Jüngere Musikgeschichte (2 SWS) ein Leistungsschein Systematische Musikwissenschaft/Musikethnologie im Kurs - Instrumentenkunde (2 SWS) je ein Leistungsschein in - Harmonielehre I - III (3 SWS) - Kontrapunkt I - II (2 SWS) die erfolgreiche Teilnahme am Kurs - "Analyse von Werken aus der Älteren Musikgeschichte" (2 SWS) oder "Analyse von Werken aus der Jüngeren Musikgeschichte" (2 SWS) und - einer musikethnologischen Regionalveranstaltung (2 SWS) 2 Semesterwochenstunde (SWS): Eine einstündige Lehrveranstaltung pro Woche in der Vorlesungszeit eines Semesters umfasst 1 Semesterwochenstunde
4 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht im praktischen Teil aus einer zweistündigen Klausur in Harmonielehre und Kontrapunkt, aus der Prüfung von elementaren Kenntnissen im Klavierspiel oder im Spielen eines anderen Harmonie-Instrumentes sowie in Gehörbildung/Vom-Blatt-Singen. Der theoretische Teil besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung, deren Themen dem Lehrangebot des Grundstudiums entnommen sind. Diese Prüfung wird je zur Hälfte von einem Vertreter der Historischen und der Systematischen Musikwissenschaft/Musikethnologie abgenommen. Nebenfachstudenten legen die Zwischenprüfung ohne Instrumentalvorspiel ab. Hauptstudium Abschlussprüfung Bei der Meldung zur Abschlussprüfung sind nachzuweisen: die bestandene Zwischenprüfung (1. Nebenfach) bzw. Nachweis der Zwischenprüfungsvorleistungen (2. Nebenfach) Kleines Latinum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Hauptseminar in dem für die Prüfung vorgesehenen Teilbereich Die Abschlussprüfung besteht im 1. Nebenfach aus einer vierstündigen Klausur in dem gewählten Teilbereich sowie aus einem halbstündigen Prüfungsgespräch über einen der beiden Teilbereiche des Faches. Im 2. Nebenfach besteht die Abschlussprüfung aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung. Für die mündliche Prüfung gibt der/die Studierende in Absprache mit dem Prüfer Wahlbereiche an; er/sie soll ausreichende Kenntnisse in einem der beiden großen Teilbereiche des Faches erkennen lassen. TÄTIGKEITSFELDER Bereiche Selbständige wissenschaftliche Institutionen und Einrichtungen, die mit Forschung, Archivierung und Edition beschäftigt sind; Hochschulen; Kirchenmusikschulen; Konservatorien und Museen; Bibliotheken; Musikverlage; Operntheater und Schallplattenindustrie; Presse, Rundfunk, Fernsehen; Instrumentenbau; Erwachsenenbildung und Tätigkeiten in Kommunalorganen und in der kommunalen Verwaltung. WICHTIGE HINWEISE ZUM STUDIUM Selbststudium Dem Selbststudium muss viel Raum gegeben werden. Die für jeden Musikwissenschaftler unabdingbaren Repertoirekenntnisse können nur durch einen über die formalen Studienanforderungen hinausgehenden persönlichen Einsatz erlangt werden. Praktisches Musizieren Die Wahrnehmung des universitären und städtischen Angebots zum praktischen Musizieren wird dringend empfohlen.
5 Semesterwochenstunden Freiversuch Orientierungsphase Erfahrungsgemäß erfordert ein Studium der Musikwissenschaft einen größeren Zeitaufwand als die genannten 54 SWS, es sollten ca. 70 SWS kalkuliert werden. Dabei ist die Zeit zum Erwerb elementarer praktischer Fähigkeiten nicht eingerechnet. Studierende können sich schon vor Ablauf der in der Prüfungsordnung genannten Fristen zur Zwischen- bzw. zur Abschlussprüfung melden, sofern sie die vorgeschriebenen Leistungen erbracht haben. Als Freiversuch gelten nur solche Prüfungsleistungen, die innerhalb dieser Fristen erbracht werden. Eine im Rahmen des Freiversuchs nicht bestandene Fachprüfung gilt als nicht unternommen. Ort und Zeit der Einführungsveranstaltung des Faches bzw. der Fachschaft bitte im Seminar nachfragen. Vorlesungskommentar erhältlich im Musikwissenschaftliches Seminar (Adresse s.u.) und im Internet Vorlesungsverzeichnis In jeder örtlichen Buchhandlung; erschienen im Wallsteinverlag; im Internet http://www.uni-goettingen.de/studium/vvz/index.htm Prüfungsordnung Amtliche Mitteilungen des Präsidenten der Universität vom 12.08.2005 erhältlich in der Philosophischen Fakultät (im Internet s.u.) Promotionsordnung Amtliche Mitteilungen des Präsidenten der Universität vom 01.08.2002 erhältlich in der Philosophischen Fakultät (im Internet s.u.) Übergangsregelung Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der o.g. Prüfungsordnung begonnen haben, werden auf Antrag nach der bisher geltenden Prüfungsordnung geprüft. ADRESSEN UND INSTITUTIONEN Fach Fakultät Prüfungsamt Musikwissenschaftliches Seminar Kurze Geismarstraße 1, 37073 Göttingen +49 (0)551/39-5072; Fax: +49 (0)551/39-9353 musik@gwdg.de http://wwwuser.gwdg.de/~musik Philosophische Fakultät Humboldtallee 17, 37073 Göttingen +49 (0)551/39-4461 philosophische.fakultaet@zvw.uni-goettingen.de http://www.uni-goettingen.de/de/sh/16540.html Prüfungsausschüsse für die Akademischen Abschlussprüfungen Dekanat der Philosophischen Fakultät Humboldtallee 17, 37073 Göttingen +49 (0)551/39-4463, 4461, 4464
6 pruefungsamt.philfak@zvw.uni-goettingen.de STUDIENBERATUNG Studienfachberatung Allgemeine Studienberatung Oberrat Dr. K.-P. Brenner Sprechstunde: Freitag 11:00 bis 12:30 Uhr +49 (0)551/39-5075 musik@gwdg.de Die Zentrale Studienberatung bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, die studienbezogene Entscheidungen und Handlungsabläufe vorbereiten helfen. Darüber hinaus hilft sie bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten. Zentrale Studienberatung der Universität Göttingen Wilhelmsplatz 2, 37073 Göttingen Kontakt über Telefonzentrale: +49 (0)551/39-113; Fax: +49(0)551/39-7387 zentrale.studienberatung@zvw.uni-goettingen.de www.uni-goettingen.de/zsb WEITERE INFORMATIONSBLÄTTER DER ZSB Akademische Abschlussprüfung (Magister/Magistra Artium) andere Fächer, die Haupt- oder Nebenfach sein können Sprachvoraussetzungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Fremdsprachen alle Studiengangsbeschreibungen: http://www.uni-goettingen.de/zsb Diese Kurzbeschreibung wurde von der Zentralen Studienberatung auf der Grundlage der o.a. Prüfungsordnung und in Absprache mit dem betreffenden Fach verfasst; sie wird regelmäßig aktualisiert. Zitate aus Prüfungs- und Studienordnungen sind nicht gekennzeichnet. ks/fassung vom September 2005