TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT

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Transkript:

TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT II Technische Ausrüstungsvorschriften TA06 Kühlschmiertechnik Stand 07/2015

Copyright ZF Friedrichshafen AG Das vorliegende Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung dieses Dokuments ist ohne die Genehmigung von ZF Friedrichshafen AG untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Änderungsdienst Änderungsdienst Stand Kapitel / Seite Beschreibung der Änderung mit Nennung des Verantwortlichen 01/2013 1-13 Änderungen sind unterstrichen und in blauer Farbe gedruckt, ZBOE4, Helmut Bach Datum 30.10.2012 01/2011 1-12 Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach 01.01.2011 06/2009 1-12 Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach 30.06.2009 01/2008 1-12 Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach 06.02.2008 01/2005 1-10 Original 01.01.2005

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 5 2 Allgemeine Anforderungen... 5 2.1 Freigabeliste... 5 2.2 Zugänglichkeit... 5 2.3 Minimalmengenschmierung/Trockenbearbeitung... 5 2.4 Dichtheit... 5 2.5 Sonstige Anforderungen... 5 3 Normative Verweise... 6 4 Kühlschmiermittelsysteme... 6 4.1 Einzelanlagen... 6 4.1.1 Allgemeine Anforderungen... 6 4.1.2 Kühlschmierstoffbehälter... 6 4.1.3 Befüllung... 6 4.2 Zentralanlagen... 6 4.3 Kühlanlagen... 6 5 Filter... 7 6 Ventile... 7 7 Sonstige Baugruppen... 7 8 Rohre und Schlauchleitungen... 7 8.1 Spülleitung... 7 9 Anhang: Mitgeltende Dokumente... 8 9.1 Anforderungen Deutschland... 8

II Technische Ausrüstungsvorschriften 1 Geltungsbereich Die hier beschriebenen technischen Vorschriften gelten speziell für die Ausführung der in der Maschine / maschinellen Anlage installierten Kühlschmiertechnik. Sie ergänzen die in Dokument I Allgemein aufgeführten Vorschriften der technischen Liefervorschrift der ZF Friedrichshafen AG und sind zusammen mit diesen für alle ZF-Werke gültig. 2 Allgemeine Anforderungen 2.1 Freigabeliste Es dürfen nur Bauteile, Baugruppen, Geräte und Prozessstoffe gemäß der Freigabeliste verwendet werden. 2.2 Zugänglichkeit Sämtliche Bauteile, Baugruppen und Geräte müssen für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten leicht zugänglich und dürfen nicht von Rohr- und Schlauchleitungen oder sonstigen Bauteilen / Baugruppen verdeckt sein. 2.3 Minimalmengenschmierung/Trockenbearbeitung Die Möglichkeit der Realisierung einer Bearbeitung mit Minimalmengenschmierung und / oder ohne Kühlschmierstoff (Trockenbearbeitung) ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 2.4 Dichtheit Die Maschine / maschinelle Anlage muss nach außen gegen Kühlschmiermittelverlust dicht und beständig sein. 2.5 Sonstige Anforderungen Für Kühlmittel, Hochdruck und Spülvorgänge sind separate Pumpen zu verwenden. Der Innen- bzw. Arbeitsraum der Maschine / maschinellen Anlage muss freigespült werden, so dass keine Bearbeitungsrückstände in der Kühlschmierstoffanlage verbleiben. Der Kühlschmierstoff muss restlos aus dem Innenraum der Maschine/maschinellen Anlage ablaufen. Der Kühlschmierstoffablauf muss ohne Rückstau des Mediums erfolgen und darf keine Schaumbildung verursachen. 5

TA06 Kühlschmiertechnik 3 Normative Verweise Grundsätzlich gelten die im Dokument I Allgemein bzgl. der Normativen Verweise aufgeführten Vereinbarungen. Eine informative Übersicht länderspezifischer Gesetze, Richtlinien und Normen sind im Anhang (Kapitel 9) dieses Dokumentes zu finden. 4 Kühlschmiermittelsysteme 4.1 Einzelanlagen 4.1.1 Allgemeine Anforderungen Die Kühlschmiermittelanlage muss einen Trockenlaufschutz und eine Niveauüberwachung enthalten. Weitere Überwachungseinrichtungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es müssen Bandfilteranlagen oder Rückspülfilter eingesetzt werden. Bei wässrigem Kühlschmierstoff muss eine Beruhigungszone mit Absaugeinrichtung für aufschwimmendes Lecköl vorgesehen sein. 4.1.2 Kühlschmierstoffbehälter Der Kühlschmierstoffbehälter muss gegen das Eindringen von Verunreinigungen gesichert sein. Eine Mediumrückführung von Zu- und Abführungseinheiten in den KSS-Behälter ist nicht gestattet. Die Größe des Kühlschmierstoffbehälters muss so ausgelegt sein, dass sie mindestens der drei- bis fünffachen Pumpenfördermenge entspricht. Kühlschmierstoffbehälter müssen gemäß der VDI 3035 ausgelegt werden. 4.1.3 Befüllung Das Befüllen der Kühlschmierstoffanlage mit Kühlschmierstoff muss während einer Bearbeitungsoperation der Maschine / maschinellen Anlage möglich sein. 4.2 Zentralanlagen Sollte ein zentrales Kühlschmiermittelsystem bzw. eine zentrale Kühlschmiermittelversorgung vorgesehen sein, so sind die Details mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4.3 Kühlanlagen Gemäß Absprache mit dem Auftraggeber. 6

II Technische Ausrüstungsvorschriften 5 Filter Für Kühlschmierstoffanlangen muss die Filterung so ausgelegt / konzipiert sein, dass die Filterelemente bei gleichzeitiger Gewährleistung der geforderten Reinheit des Kühlschmiermittels eine Standzeit von mindestens drei Monaten unter den für die Maschine vorliegenden Betriebsbedingungen erreichen. Filter müssen leicht zugänglich und die Filtereinsätze ohne Demontage anderer Bauteile / Baugruppen austauschbar sein. Die Filter müssen in kürzester Zeit zu reinigen sein. Es können auch automatische Abreinigungssysteme eingesetzt werden. Die Zuleitungen vor Kühlern bzw. Wärmetauschern müssen mit einer Filterung ausgestattet sein. 6 Ventile Bei ausgeschaltetem Hauptschalter muss die Medienver- und -entsorgung, z. B. durch automatisch schließende Ventile, unterbrochen werden. Der Kühlschmierstoffzulauf muss automatisch bei manuellem Werkstückwechsel durch ein Magnetventil unterbrochen werden. Die Ausführung des Magnetventils und seiner Ansteuerung muss den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entsprechen. Druckschläge sind im Rohleitungssystem nicht gestattet. 7 Sonstige Baugruppen Teilapparate, Revolver, Spindelkästen, Meßsysteme oder sonstige Baugruppen, die im Kühlschmierstoffsystem oder in anderen umgebenden Mediensystemen eingebunden sind, sind so auszulegen, dass deren Innenraum mit Überdruck (Sperrluft) beaufschlagt ist. 8 Rohre und Schlauchleitungen Kühlschmierstofftransportleitungen müssen sog. Schwarzrohrleitungen sein oder aus S-235 JR (St 37) bestehen. Die Rohrleitung muss nach DIN 2403/2404 beschriftet sein (Mediumart, Fließrichtung). 8.1 Spülleitung Zur oberflächlichen Reinigung der Bauteile und Baugruppen im Innenraum der Maschine / maschinellen Anlage mit Kühlschmierstoff anstelle von Druckluft ist ein Spülschlauch R ½ mit angebauter Spülpistole vorzusehen. 7

TA06 Kühlschmiertechnik 9 Anhang: Mitgeltende Dokumente 9.1 Anforderungen Deutschland Zu 4.1.2 Kühlschmierstoffbehälter VDI 3035 Anforderungen an Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen und periphere Einrichtungen beim Einsatz von Kühlschmierstoffen DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff DIN 2404 Kennfarben für Heizungsrohrleitungen 8

II Technische Ausrüstungsvorschriften 9

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