Sachverstand in Berlin und Brandenburg



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Sachverstand in Berlin und Brandenburg

SachverStand in Berlin und BrandenBurg im Wirtschaftsleben ist Sachverstand an allen ecken und enden gefragt. Wieviel ist ein auto nach einem unfall noch wert? Wurden Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt? Wie teuer ist ein grundstück? Welche Miete ist ortsüblich? Wie gehe ich mit unerwarteten altlastenfunden um? Was gehört zur Küchen-hygiene? eine fachlich richtige Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen kann unternehmen helfen, langwierige rechtsstreitigkeiten, hohe Kosten und einen aufwendigen Personaleinsatz zu vermeiden. allen diesen Fragen ist eines gemeinsam: ihre Beantwortung erfordert besonders qualifizierten und zugleich neutralen Sachverstand. Ob es um die Schadensursache und -höhe bei einem verkehrsunfall geht, um die Feststellung von Bauschäden, grundstückspreisen oder Mieten, umweltgutachten oder die aufdeckung von lebensmittelskandalen überall ist fundiertes Wissen von Sachverständigen gefragt. die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stehen vielfältig rede und antwort im auftrag von unternehmen, vor gericht, für verwaltungen und versicherungen und natürlich für Privatpersonen. dabei sichert die öffentliche Bestellung ein hohes Maß an Qualität der sachverständigen leistung. die öffentliche Bestellung und vereidigung von Sachverständigen in deutschland ist einzigartig in europa. das institut der öffentlichen Bestellung als Qualitätsmerkmal für ausgewiesenen Sachverstand ist made in germany. das öffentlich-rechtliche verfahren bietet die gewähr für unabhängigkeit, Objektivität und besondere Sachkunde. die Zuständigkeit für die Bestellung und Überwachung der Sachverständigen hat der gesetzgeber in die hand der Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft gelegt. hier werden Sachverständige für alle Wirtschaftsbereiche öffentlich bestellt. in Berlin und Brandenburg arbeiten die bestellenden Wirtschaftskammern seit der Wiedervereinigung eng zusammen, um den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden. die zwölf Kammern richten sich nach den bundeseinheitlichen Bestellungsvoraussetzungen und nutzen gemeinsam eingerichtete Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde. hierdurch wird ein einheitlicher Qualitätsstandard gewährleistet. rund 900 Sachverständige aus ca. 150 Sachgebieten stehen in Berlin und Brandenburg der Öffentlichkeit zur verfügung, um Fragen wie die eingangs gestellten mit herausragendem Sachverstand neutral, unabhängig und weisungsfrei zu beantworten. SachverStand in Berlin und BrandenBurg 3

Inhalt Einleitung 3 Die Berliner und Brandenburger öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellen sich vor 6 Industrie- und Handelskammer zu Berlin 10 Industrie- und Handelskammer Cottbus 12 Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg 14 Industrie- und Handelskammer Potsdam 16 Handwerkskammer Berlin 18 Handwerkskammer Cottbus 20 Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg 22 Handwerkskammer Potsdam 24 Architektenkammer Berlin 26 Brandenburgische Architektenkammer 28 Baukammer Berlin 30 Brandenburgische Ingenieurkammer 32 Weitere Adressen 34 Impressum 34 4 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 5

Die Berliner und Brandenburger öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellen sich vor Was ist das Besondere an der öffentlichen Bestellung? Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um überprüfte Experten aus der Vielzahl der z. T. selbstberufenen Fachleute herauszufinden, hat der deutsche Gesetzgeber die öffentliche Bestellung eingeführt. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft in Deutschland sind dies vor allem die Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Architektenkammern, Bau-/Ingenieurkammern und Landwirtschaftskammern. Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft zu handeln. Das bedeutet, dass Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, sich auf die Ergebnisse verlassen können. Deshalb werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Aber auch von Behörden, Versicherungen, Unternehmen und privaten Verbrauchern werden sie zur Gutachtenerstattung herangezogen. Wofür benötigt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? Die Haupttätigkeit von Sachverständigen ist die Erstattung von Gutachten, wie Beweissicherungsgutachten, wenn ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss, Gerichtsgutachten, wenn das Gericht einen Sachverständigen z. B. zu einer Schadensbewertung oder der Ermittlung einer Schadensursache beauftragt, Privatgutachten, wenn ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder vorgerichtlich aufbereitet werden soll, Schiedsgutachten, wenn zwei sich streitende Parteien sich vertraglich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen und damit einen Streit wesentlich schneller und kostengünstiger beenden als durch ein langwieriges Gerichtsverfahren. Aber auch andere Aufgaben gehören zum Tätigkeitsfeld der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, wie z. B. die fachliche Beratung, Schlichtung, schiedsrichterliche Tätigkeit, baubegleitende Qualitätskontrolle sowie die Prüfung und Überwachung bestimmter Vorgänge. Wie unterscheiden sich Gerichtsgutachten und Privatgutachten? Jedes Gutachten ungeachtet dessen, ob es sich um ein Gerichtsgutachten oder ein Privatgutachten handelt hat den hohen Anforderungen zu genügen, zu denen ein öffentlich bestellter Sachverständiger verpflichtet ist. Es muss für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Unterschiede zwischen Gerichts- und Privatauftrag ergeben sich hinsichtlich der Haftung des Sachverständigen und seiner Honorierung. Ein Sachverständiger ist dann Gerichtsgutachter, wenn er vom Gericht mit der Gutachtenerstattung beauftragt wird. Er ist strikt an die Auftragsvorgabe des Gerichts (in der Regel ist dies ein Beweisbeschluss) gebunden und darf keinesfalls selbst Ermittlungen durchführen oder Sachverhalte erforschen, die nicht Gegenstand des Beweisthemas sind, auch wenn ihm sein Gerechtigkeitsgefühl etwas anderes vorgeben mag. Die rechtliche Beurteilung ist allein Sache des Richters. Das Gericht schließt keinen Vertrag mit dem Sachverständigen ab, vielmehr entsteht ein sogenanntes öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Der Sachverständige haftet also nicht aus Vertrag, sondern nach 839 a BGB, sogenannte unerlaubte Handlung. Bezahlt wird er nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Der Stundensatz liegt etwa zwischen 50,00 und 95,00. Daneben werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Schreibauslagen, Reisen und Übernachtung ersetzt. Als Privatgutachter wird der Sachverständige tätig, wenn das Gutachten nicht von einem Gericht, sondern beispielsweise von einem Unternehmen, einem Rechtsanwalt, einer Bank, einer Versicherung oder einem Verbraucher in Auftrag gegeben wird. Rechtlich ist dies ein Werkvertrag gem. 631 ff. BGB. Der Sachverständige haftet nach den Vorschriften über den Werkvertrag und ggf. zusätzlich aus unerlaubter Handlung. Bezahlt wird er (von wenigen Ausnahmen abgesehen) aufgrund freier Vereinbarung zwischen ihm und dem Auftraggeber. Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung? Die öffentliche Bestellung ist gesetzlich geregelt ( 36 Gewerbeordnung, 91 Absatz 1 Nr. 8 Handwerksordnung). Die öffentlich bestellten Sachverständigen müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um bestellt zu werden und zu bleiben. Zuständige Stellen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörden wie Bezirksregierungen. Zertifizierte Sachverständige sind dagegen lediglich von privater Seite anerkannt und unterliegen keiner Aufsicht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Sachkunde bei zertifizierten Sachverständigen kann sich auf demselben Niveau befinden wie bei den öffentlich bestellten Sachverständigen, muss es aber nicht. Die Akkreditierungsstelle bestimmt nach ihrem eigenem Ermessen, welchen Sachkundemaßstab sie bei den zu zertifizierenden Sachverständigen anlegt. Wie findet man den richtigen Sachverständigen? Das bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (www.svv.ihk.de) ist im Januar 2010 grundlegend modernisiert worden. Es enthält Angaben zu ca. 9000 von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Bau-/Ingenieur- und Landwirt- 6 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 7

schaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die neue Benutzeroberfläche bietet mehr Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit. Effektivere Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche. Die Suchergebnisse können außerdem in Listenform per Mail weiter versendet werden. Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) Das IfS (www.ifsforum.de) ist ein gemeinnütziger Verein, der von den Bestellungskörperschaften also Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrieund Handelskammern, Ingenieurkammern und Landwirtschaftskammern sowie den maßgeblichen Sachverständigenverbänden, der Versicherungswirtschaft und weiteren Organisationen getragen wird. Eine der Hauptaufgaben des IfS ist die Entwicklung von fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde in den Verfahren auf öffentliche Bestellung zugrundegelegt werden. Damit wurde eine Basis geschaffen, wonach Sachverständige für ein bestimmtes Sachgebiet bundesweit nach denselben Maßstäben überprüft werden. Das IfS stellt darüber hinaus Informationsunterlagen zu vielen Themen des Sachverständigenwesens zur Verfügung und veranstaltet bundesweit Seminare für Sachverständige. Nur öffentlich bestellte Sachverständige dürfen das Signet Zeichen für Sachverstand verwenden, dessen Markeninhaber das IfS ist. Damit ist es für einen Auftraggeber leicht, aus der Flut der Anbieter im Sachverständigenwesen den richtig qualifizierten Sachverständigen sofort zu finden. 8 Sachverstand in Berlin und Brandenburg

Industrie- und Handelskammer zu Berlin Die IHK Berlin betreut derzeit etwa 280 Sachverständige, die auf zahlreichen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt sind. Häufig nachgefragte Gebiete sind unter anderem Schäden an Gebäuden und alle weiteren Gebiete des Bauwesens, Grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Aber auch bei der Suche nach seltener benötigten Sachverständigen bis hin zu den Exoten kann die IHK Berlin helfen, von Abfallwirtschaft, Altlasten und Briefmarken über EDV und Energielieferverträgen bis Hausrat, Kunst, Lebensmittel, Mieten, Raumlufttechnik und Schadstoffe in Innenräumen. Neben der öffentlichen Bestellung ist die IHK Berlin zuständige Stelle für die Zulassung von Sachverständigen nach 18 Bundesbodenschutzgesetz. Nach diesem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten können die zuständigen Behörden verlangen, dass für bestimmte Tätigkeiten ausschließlich anerkannte Sachverständige nach 18 Bundesbodenschutzgesetz beauftragt werden. Das Zulassungsverfahren ist genauso aufwändig wie ein Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Die IHK Berlin überwacht die von ihr öffentlich bestellten Sachverständigen daraufhin, ob sie ihre Pflichten aus der Sachverständigenordnung einhalten. Auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Besteht Grund zur Beschwerde gegen einen Sachverständigen, sollte in jedem Fall die zuständige IHK informiert werden. Hier wird die Angelegenheit sorgfältig überprüft, um sicherzustellen, dass nur geeignete Sachverständige öffentlich bestellt bleiben. Die Überprüfung erfolgt daher ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit und kann nur Maßnahmen zur Folge haben, die die öffentliche Bestellung betreffen. Die IHK kann nicht im Interesse des Beschwerdeführers tätig werden und etwaige Nachbesserungswünsche oder Schadenersatzansprüche beim Sachverständigen durchsetzen. Bei Beschwerden über eine gerichtliche Tätigkeit eines Sachverständigen kann die IHK in der Regel erst dann tätig werden, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Die IHK Berlin leitet Fachgremien für die Sachgebiete Feuchte- und Wärmeschutz, Abdichtung und Überprüfung von Geldspielgeräten. Hier wird bei Antragstellern aus dem gesamten Bundesgebiet überprüft, ob sie das Qualitätsniveau der öffentlichen Bestellung erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse erfüllen. Das Verzeichnis der von der IHK Berlin öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird regelmäßig an die Gerichte und andere Stellen übermittelt, um sicherzustellen, dass die aktuellen Daten der Berliner Sachverständigen zur Verfügung stehen. Die IHK benennt Sachverständige an jeden Anfragenden. Ein Sonderfall ist die Schiedsgutachterbenennung: In Kauf-, Miet- oder Bauwerkverträgen wird oftmals vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber, ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die Höhe des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen von der IHK benannten Sachverständigen als Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich entschieden werden soll. Die IHK Berlin bietet bei der Formulierung von Schiedsgutachtenabreden Hilfestellung an. Auf Antrag eines (oder auch aller) Vertragspartner/s benennt die IHK einen Schiedsgutachter, der dann von den Parteien zu beauftragen ist. Das Schiedsgutachterverfahren ist zu unterscheiden von dem sogenannten Schiedsgerichtsverfahren, welches ein staatliches Gerichtsverfahren vollständig ersetzt. für Sachverständige Sachverständige sind zur laufenden Weiterbildung verpflichtet. Die IHK Berlin bietet in diesem Zusammenhang allgemeine Seminare zur Sachverständigentätigkeit an, veranstaltet werden diese vom Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS). Beispielhaft genannt seien hier: Der Sachverständige als Gerichtsgutachter,... als Privatgutachter,... als Schiedsgutachter, Aufbau und Inhalt von Gutachten (www.ifsforum.de). Um den öffentlich bestellten Sachverständigen eine Plattform zum Austausch untereinander und mit Richtern zu bieten, organisiert die IHK Berlin von Zeit zu Zeit Veranstaltungen wie Richter und Sachverständige im Dialog. Der Tag der Sachverständigen soll darüber hinaus einerseits den Sachverständigen die Möglichkeit geben, ihre Tätigkeit vorzustellen, als auch Verbrauchern, sich über Sachverständige vor Ort zu informieren. Ausführliche Informationen zum Sachverständigenwesen der IHK Berlin sind im Internet zu finden: www.berlin.ihk24.de, Dok.-Nr. 58274. für die Benennung von Sachverständigen und Schiedsgutachtern Katrin Dummer Tel.: 030 31510-281 Fax: 030 31510-109 E-Mail: katrin.dummer@berlin.ihk.de für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen und für die Verfahren der öffentlichen Bestellung und der Zulassung nach 18 BBodSchG Sonja Kruszynski-Stahl Tel.: 030 31510-250 Fax: 030 31510-109 E-Mail: sonja.kruszynski@berlin.ihk.de für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen und für die Bereichsleitung Assessor jur. Bettina Schoenau Tel.: 030 31510-515 Fax: 030 31510-109 E-Mail: bettina.schoenau@berlin.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstr. 85 10623 Berlin www.ihk-berlin24.de 10 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 11

Industrie- und Handelskammer Cottbus Der Kammerbezirk der IHK Cottbus umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald- Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster, sowie die kreisfreie Stadt Cottbus. Im Kammerbezirk der IHK Cottbus sind derzeit etwa 40 Sachverständige auf 23 Sachgebieten, von Bauakustik bis Wasserwirtschaft, tätig. Die Sachverständigen der gängigen Sachgebiete, wie Schäden an Gebäuden oder für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sind zahlenmäßig am meisten vertreten. Die IHK Cottbus bietet aber auch Sachverständige mit exotischen Sachgebieten, wie beispielsweise Handschriftenuntersuchung. Dieser Sachverständige wird u. a. in den Fällen um Hilfe gebeten, wenn geklärt werden soll, ob die Unterschrift unter dem Testament oder unter einem Vertrag wirklich echt ist. Ist das Haus abgebrannt oder hat es eine Explosion gegeben, möchte man natürlich wissen, wieso es zu diesem Unglück kommen konnte. Die Ursache kann unser Sachverständiger des Sachgebietes Brand- und Explosionsursachen ermitteln. Viele Nachfragen kommen nach Sachverständigen für die Immobilienbewertung. Diese Sachverständigen werden zumeist bei Zwangsversteigerungssachen von den Gerichten beauftragt, aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten, bei denen das Gutachten eines neutralen Dritten von essentieller Bedeutung ist. Gerade in diesen Fällen wird die Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung sehr geschätzt. Die öffentliche Bestellung kann nur erlangen, wer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und die besondere Sachkunde nachweisen kann. Aber was ist darunter zu verstehen? Die persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus der Gewerbe- und der Sachverständigenordnung. So muss der Sachverständige beispielsweise Gewähr für eine absolute Unabhängigkeit bieten und die Fähigkeit besitzen, Gutachten erstellen zu können, die der Laie auch nachvollziehen kann. Diese und andere persönlichen Voraussetzungen werden von der Kammer ausführlich geprüft. Dabei hilft der Sachverständigenausschuss der IHK Cottbus. Einen solchen Ausschuss haben alle brandenburgischen Industrie- und Handelskammern eingerichtet, um die Erfahrungen und das Wissen der Ausschussmitglieder zu nutzen. Die Mitglieder des Ausschusses sind Personen, die tagtäglich mit vielen Fragen des Sachverständigenwesens befasst sind. Bei der IHK Cottbus sind das neben öffentlich bestellten Sachverständigen auch Richter und Rechtsanwälte. Nachdem der Sachverständigenausschuss ein positives Votum zur Eignung eines Antragstellers abgegeben hat, überprüft ein Fachgremium aus Experten des jeweiligen Sachgebietes, ob beim Antragsteller eine besondere Sachkunde vorhanden ist. Das erfolgt zum Teil sehr praxisnah anhand konkreter zu begutachtender Objekte und bei einem Fachgespräch unter Experten. Nur bei einer positiven Empfehlung des Sachverständigenausschusses und des Fachgremiums nimmt die IHK Cottbus eine öffentliche Bestellung des Antragstellers für maximal fünf Jahre vor. Innerhalb dieses Bestellungszeitraums muss der Sachverständige gegenüber der Kammer stetig nachweisen, dass er sich regelmäßig fortbildet und sein Wissen auf dem aktuellsten Stand hält. Gelingt dieser Nachweis nicht oder liegen andere Anhaltspunkte vor, die einer öffentlichen Bestellung entgegenstehen, kann die öffentliche Bestellung widerrufen werden. Die IHK Cottbus hat ebenfalls ein Fachgremium eingerichtet. Durch die Nähe zur Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) in Cottbus, deren Schwerpunkt bei Architektur und Bauwesen liegt, gibt es bei der IHK Cottbus das Fachgremium Schäden an Gebäuden. Somit kann auch das Expertenwissen des Hochschulstandortes optimal genutzt werden. Dieses Sachgebiet ist eines der größten Sachgebiete, welches ein sehr umfangreiches Wissen in vielen Bereichen des Bauwesens voraussetzt. Wenig überraschend dürfte die Tatsache sein, dass die meisten Anfragen, die bei der IHK Cottbus eingehen, solche nach einem Sachverständigen für Schäden an Gebäuden sind. Da gilt es einen Riss in der Fassade zu begutachten oder den feuchten Keller anzusehen, aber auch nach den Ursachen für die Schimmelpilzbildung im Wohnraum zu suchen oder das Vorhandensein des Hausschwamms festzustellen. Viele Sachverhalte lassen sich durch das Gutachten eines Sachverständigen klären. Nachfragen nach geeignetem Sachverstand kommen von allen Seiten: von Privatpersonen, aus der Unternehmerschaft, aber vor allem von den Gerichten. Als neutrale Dritte finden wir für (fast) alle Anfragen einen geeigneten Sachverständigen. Zunehmend werden die öffentlich bestellten Sachverständigen auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens als Schiedsgutachter eingesetzt. Dies ist dann der Fall, wenn das von den beteiligten Parteien bereits in einem Vertrag festgelegt oder eine nachträgliche Vereinbarung dazu getroffen wurde. Auch hier wird die IHK um die Benennung des sachverständigen Schiedsgutachters gebeten. für das Sachverständigenwesen Assessor jur. Carsten Baubkus Tel.: 0355 365223 Fax: 0355 36526-223 E-Mail: baubkus@cottbus.ihk.de Industrie- und Handelskammer Cottbus Goethestraße 1 03046 Cottbus www.cottbus.ihk.de 12 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 13

Ostbrandenburg Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg ist für den nordöstlichen Teil Brandenburgs, und damit auch für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch- Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) verantwortlich. Schwerpunkte ostbrandenburgischer Sachverständiger sind die Bewertung von Grundstücken und Gebäudeschäden. Dabei ist ihnen die langjährige und enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gutachterausschüssen bei den Kreisverwaltungen eine große Hilfe. Auch der regelmäßig aktualisierte Gewerbemietspiegel für den IHK-Bezirk Ostbrandenburg wird durch sie betreut. Weiterhin kann auf eine besondere Expertise im Bereich der Kfz-Technik, zum Beispiel bezüglich der Sachgebiete Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen sowie Straßenverkehrsunfällen verwiesen werden. Die entsprechenden Fachkundegremien, welche zur Begutachtung der besonderen Sachkunde von Antragstellern zur öffentlichen Bestellung beauftragt werden, wurden durch die Bestellungskörperschaften Berlins und Brandenburgs bei der IHK Ostbrandenburg angesiedelt. Diese Gremien werden inzwischen von IHKs aus dem ganzen Bundesgebiet beauftragt. Am traditionellen Forst- und Holzforschungsstandort Eberswalde haben sich im Bereich der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) vor allem Sachverständige für Holzbau und Holzschutz niedergelassen. Die IHK Ostbrandenburg ist derzeit für etwa 40 Sachverständige auf mehr als 20 Bestellungsgebieten, von Altautoverwertung bis Werkstofftechnik, zuständig. Wir verstehen die öffentliche Bestellung auch als öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel. Denn öffentlich bestellt werden kann nur, wer neben höchster persönlicher Integrität auch deutlich überdurchschnittliche und in der Praxis bewährte Fachkenntnisse permanent nachweisen kann. Daher erfolgt eine Bestellung nur für maximal fünf Jahre, nach deren Ablauf die jeweiligen Überprüfungen erneut vorgenommen werden. In der Bewertung der Fachkunde der Antragsteller und seiner Unterlagen wird die IHK Ostbrandenburg noch vor dem jeweiligen Fachgremium durch ihren eigenen ehrenamtlich tätigen Sachverständigenausschuss unterstützt. Begleitet werden diese Maßnahmen mit Qualitätskontrollen, der Kontrolle jährlicher Fortbildungen und einem Beschwerdemanagement bei der IHK Ostbrandenburg. Dieses Vorgehen ist kostenintensiver und aufwendiger als das von vielen privaten Zertifizierern. Es ermöglicht aber der Öffentlichkeit, also den beauftragenden Behörden, Gerichten, Unternehmen und Privatkunden, eine sichere Einschätzung der Qualität der Sachverständigen. Diese Qualität bekundet die durch den Rundstempel der IHK ausgewiesene öffentliche Bestellung eines Sachverständigen. Die Lösung fachlicher oder technischer Fragen, hinter denen immer auch rechtliche und finanzielle Interessen liegen, erfordert regelmäßig besonderen Sachverstand und objektive und vertrauenswürdige Gutachter. Egal ob vorbeugend als Berater oder Baubetreuer oder im Streitfall zur fachlichen Unterstützung des eigenen Rechtsanwalts oder gar als Schiedsgutachter die IHK Ostbrandenburg benennt als unabhängiger Dritter geeignete öffentlich bestellte Sachverständige. Sollten, was in Spezialbereichen vorkommen kann, im eigenen IHK-Bezirk keine geeigneten Sachverständigen gefunden werden, können wir auf alle Sachverständigen im Bundesgebiet zurückgreifen. Auch in Fällen mit internationalen Bezügen können die IHKs durch ihr weltweites Netzwerk bei der Wahl des richtigen Sachverständigen helfen. Aufgrund ihrer geografischen Lage hat die IHK Ostbrandenburg insbesondere die polnischen Sachverständigen im Blick. Die telefonische oder schriftliche Benennung eines Sachverständigen durch die IHK Ostbrandenburg erfolgt kostenfrei. Die örtlichen Gerichte nutzen diesen Service regelmäßig. Außerdem finden Sie die Sachverständigen auf unserer Homepage unter www.ihk-ostbrandenburg.de. für Sachverständige Als hoheitlich handelnde Bestellungskörperschaft bietet die IHK Ostbrandenburg keine eigenen Weiterbildungsveranstaltungen an, um die eigene Objektivität nicht in Frage zu stellen. Regelmäßig ermöglichen wir unseren Sachverständigen mit Richtern, Rechtspflegern und untereinander in den Erfahrungsaustausch zu treten und aktuelle Fachfragen zu diskutieren. Assessor jur. Stefan Heiden Tel.: 0335 5621-1420 Fax: 0335 5621-1491 E-Mail: heiden@ihk-ostbrandenburg.de Petra Storm Tel.: 0335 5621-1421 Fax: 0335 5621-1491 E-Mail: storm@ihk-ostbrandenburg.de Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg Puschkinstraße 12 b 15236 Frankfurt (Oder) www.ihk-ostbrandenburg.de 14 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 15

Industrie- und Handelskammer Potsdam Die Industrie- und Handelskammer Potsdam ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung im westlichen Teil Brandenburgs, in den Landkreisen Prignitz, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark sowie in den kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel verantwortlich. Die IHK Potsdam hat momentan auf folgenden 26 verschiedenen Sachgebieten Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt: Abdichtung und Feuchtigkeitsschutz Baugrund sowie unterirdische Hohlräume und Böschungen Baupreisermittlungen, Aufmaß und Abrechnung im Hochbau Bautenschutz für Massivbaukonstruktionen sowie Schäden an Dach und Fassaden Betriebsschutz, insbesondere Personenund Objektschutz Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Bewertung von Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden Bewertung von Hotel und Gaststätteneinrichtungen Energie- und Heizkosten sowie energetische Bewertung technischer Anlagen Hausrat sowie europäische Möbel Heizungs- und Sanitärtechnik Holzschutz, Hydrologie und Bodenphysik sowie Gewässergüte Industriefußböden Kaskoschäden an Binnenschiffen sowie Schiffseichaufnehmer Kraftfahrzeuge Lichttechnik Mieten für Grundstücke und Gebäude Schäden an Gebäuden Schallschutz im Hochbau sowie Verkehrslärm Bau- und Raumakustik Telekommunikationsanlagen und drahtgebundene Endgeräte in der Telekommunikation Türen und Fenster aus Holz, Kunststoff und Verbundkonstruktionen Überprüfung von Geldspielgeräten Vorbeugender Brandschutz Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Hotel- und Gaststättenbetrieben. Insgesamt sind in diesen Gebieten 46 eigene Sachverständige von der IHK Potsdam öffentlich bestellt und vereidigt. Des Weiteren befinden sich 20 Zweigniederlassungen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit auswärtigem Hauptsitz in unserem Kammerbezirk. In einem Verwaltungsverfahren sind die gesetzlichen Voraussetzungen, das sogenannte abstrakte Bedürfnis für das Sachgebiet, der Nachweis der besonderen Sachkunde sowie das Vorhandensein der persönlichen Eignung zu überprüfen, mit dem Ziel, nur persönlich und fachlich qualifizierte Personen insbesondere Wirtschaft, Gerichten und Behörden zur Verfügung zu stellen. Hierbei unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Sachverständigenausschusses die hauptamtlichen Mitarbeiter. Der Sachverständigenausschuss hat zu allen Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger, wesentlichen Änderungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen oder bei der Rücknahme einer öffentlichen Bestellung eine gutachtliche Äußerung abzugeben, insbesondere über das Vorliegen der persönlichen Eignung, der besonderen Sachkunde und der Fähigkeit eines Bewerbers, Gutachten zu erstatten sowie über das Vorhandensein der zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen. Die Qualität wird gesichert, indem die IHK Potsdam ständige Kontrollen durchführt, ob ihre Sachverständigen Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen erbringen. Bei der IHK Potsdam ist das Fachgremium Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken eingerichtet, welches mit Sachverständigen und anderen Fachleuten besetzt ist und prüft, ob die besondere Sachkunde im Sinne des 36 GewO nachgewiesen ist. Auf Anfrage erfolgt die schriftliche bzw. mündliche Benennung von geeigneten Sachverständigen aus dem IHK-Bezirk Potsdam bzw. aus dem bundesweiten Verzeichnis. für Sachverständige Regelmäßig treffen sich unsere Sachverständigen mit Richtern und Rechtspflegern zum Erfahrungsaustausch zweier Experten Der Richter und der Sachverständige. Die IHK Potsdam hält derzeit keine eigenen Weiterbildungsangebote für ihre Sachverständigen bereit, sondern verweist auf Seminarangebote des Instituts für Sachverständigenwesen sowie anderer anerkannter Weiterbildungsstätten. für die Benennung von Sachverständigen, für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen und für die Verfahren der öffentlichen Bestellung Regina Wegener Tel.: 0331 2786-203 Fax: 0331 2842-914 E-Mail: wegener@potsdam.ihk.de für die Benennung von Schiedsgutachtern, für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen und für die Bereichsleitung Assessor jur. Christian Gerstädt Tel.: 0331 2786-214 Fax: 0331 2842-914 E-Mail: gerstaedt@potsdam.ihk.de Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a c 14467 Potsdam www.potsdam.ihk24.de 16 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 17

Handwerkskammer Berlin Von der Handwerkskammer Berlin sind derzeit 137 Sachverständige in 45 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Neben den typischen Bestellungsgebieten wie Maler- und Lackierer, Dachdecker, Tischler, Glaser, Installateur- und Heizungsbauer, Elektriker und Metallbauer, hat die Handwerkskammer Berlin auch Sachverständige für ausgefallene Handwerke öffentlich bestellt und vereidigt: So können z. B. geeignete Sachverständige für das Hörgeräteakustiker-Handwerk, das Kürschner-Handwerk, das Friseur-Handwerk, das Maßschneider-Handwerk, das Augenoptiker-Handwerk, das Bootsund Schiffsbauer-Handwerk, das Zahntechniker- Handwerk oder das Geigenbauer-Handwerk benannt werden. Diese Sachverständigen können gemäß 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung (HwO) Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern erstatten. Sie erstellen jedoch keine reinen Wertgutachten oder Gutachten über industriell gefertigte Produkte. Jede/-r Sachverständige ist Spezialist/-in auf dem jeweiligen Bestellungsgebiet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in diesen Personenkreis rechtfertigt sich nicht zuletzt daraus, dass sie der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer unterliegen. Mit ihrer öffentlichen Bestellung werden Sachverständige weder Beamte noch freie Mitarbeiter oder Angestellte der Handwerkskammer. Das Rechtsverhältnis zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer bestimmt sich nach 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nach der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Berlin (SVO). Die Handwerkskammer überwacht die Einhaltung der Sachverständigenordnung, wie z. B. die Einhaltung der Fortbildungspflicht des Sachverständigen. Der/ die Sachverständige ist verpflichtet, der Kammer alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und Veränderungen in seiner/ihrer Person anzuzeigen. Erhält die Handwerkskammer Kenntnis von einer Beschwerde über einen von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, so geht sie dieser nach. Dabei prüft die Handwerkskammer Beschwerden im Hinblick darauf, ob für den/die betroffenen Sachverständigen die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung weiter bestehen oder nicht. Die Handwerkskammer agiert in einem solchen Verfahren jedoch nicht als Schieds- oder Schlichtungsstelle. Die Überwachungsmaßnahmen im Einzelnen hängen von Art und Umfang der erhobenen Beanstandungen ab. Maßstab für die Handwerkskammer ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei groben Verstößen gegen die SVO kann die Handwerkskammer die Bestellung auch nach Anhörung des/der Sachverständigen widerrufen oder mit Auflagen versehen. Sachverständige werden von Gerichten im Rahmen von Gerichtsverfahren herangezogen, aber auch Behörden und Privatpersonen gehören zu ihren Auftraggebern. Sie erstellen neben den klassischen Gutachten auch Schiedsgutachten. Wer einen passenden Sachverständigen sucht, kann sich an die Handwerkskammer wenden: Das aktuelle Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin steht im Internet unter http://www.hwk-berlin.de/verbraucher/datenbank-sachverstaendige.html. für Sachverständige Die Handwerkammer Berlin bietet in ihrer Ausbildungsstätte Bildungs- und Innovationszentrum Waldfrieden (BIZWA) in der Wandlitzer Chaussee 41, 16321 Bernau, regelmäßig Seminare für Sachverständige an. Bei den Seminaren handelt es sich zum einen um so genannte Einführungsund Grundseminare für Sachverständigenbewerber (8 Teile) und zum anderen um einzelne Vertriefungsseminare für bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das Seminarprogramm steht im Internet unter http://www.hwk-berlin.de/bildung/bildungszentren/bildungs-und-innovationszentrum.html. Nähere Auskünfte zu den Seminaren erhalten Sie bei Karola Pierenz, Tel.: 03338 3944-16. für die Benennung von Sachverständigen und Schiedsgutachtern Angela Born Tel.: 030 25903-352 Fax: 030 25903-372 E-Mail: born@hwk-berlin.de http://www.hwk-berlin.de/verbraucher/ sachverstaendige.html für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen und für das Verfahren der öffentlichen Bestellung Petra Heimhold Tel.: 030 25903-391 Fax: 030 25903-372 E-Mail: heimhold@hwk-berlin.de http://www.hwk-berlin.de/verbraucher/sachverstaendige.html für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen und für die Referatsleitung Petra Heimhold Tel.: 030 25903-391 Fax: 030 25903-372 E-Mail: heimhold@hwk-berlin.de Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68 10961 Berlin www.hwk-berlin.de 18 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 19

Handwerkskammer Cottbus Im Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Cottbus sind 70 besonders erfahrene und fachkompetente Meister, Ingenieure, Diplom-Ingenieure und Doktoren registriert. Sie agieren auf 34 unterschiedlichen Sachgebieten des Wirtschaftsbereiches Handwerk. Als Partner in gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen tragen sie sehr viel Verantwortung. Zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe sind sie öffentlich bestellt. Neben überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnissen auf dem Bestellungsgebiet verfügen Sachverständige des Handwerks über einen besonderen Bezug zur Praxis, der sie im Wesentlichen von Sachverständigen anderer Bestellkörperschaften unterscheidet und so das Leitbild des handwerklichen Sachverständigen prägt. Vor allem in den Bau- und Ausbaugewerben, den Elektro- und Metallgewerben sowie der Holzgewerbe Tischler und Parkettleger sind unsere Sachverständigen als Spezialisten gefragt. Sie vermitteln den Gerichten das für die Entscheidungsfindung notwendige Wissen. Aber auch in typischen dienstleistenden Gewerben wie dem Augenoptiker-, Gebäudereiniger-, Gold- und Silberschmiede-, Friseur-, Fotografenoder Textilreinigerhandwerk sind Sachverständige in unserem Wirtschaftsleben als Experten ihres Faches unverzichtbar. Sie finden aber auch Sachverständige für sehr seltene Gewerbe wie das Orgel- und Harmoniumbauerhandwerk oder das Teilgebiet Reetdachtechnik in unserem Sachverständigenverzeichnis. Oftmals nur um Auskunft ersucht, liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Vermittlung und Schlichtung von Streitigkeiten. sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit des Handwerkszweiges, für das sie zum Sachverständigen öffentlich bestellt sind. Wir bieten die Gewähr, dass es sich bei den von uns bestellten Sachverständigen um einen Meister bzw. Ingenieur mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Gebiet und einem Fachmann, der auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt ist, handelt. Nur wer die persönliche Eignung besitzt und die besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Prüfungsverfahren nachweist, wird vereidigt. Jeder Bewerber muss in Vorbereitung auf die Gutachtertätigkeit mindestens ein Grund- und ein Aufbauseminar absolvieren und die erworbenen Rechtskenntnisse in einer Prüfung unter Beweis stellen. Die regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen gehört zu den Pflichten der Sachverständigen und wird von unserer Kammer überwacht. Die Handwerkskammer Cottbus führt eine tagaktuelle Übersicht über die von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die nach Sachgebieten geordnet auf unserer Internetseite eingesehen und ausgedruckt werden kann. Darüber hinaus sind im Internet (www.hwkcottbus.de) über eine stichwörtliche Suchfunktion, Sachverständige vor Ort zu finden. Gängige Praxis ist nach wie vor die Benennung von Sachverständigen auf Anforderung von Land- und Amtsgerichten. Im Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus sowie der Fachabteilung gehen täglich mündlich und schriftlich Anfragen von Unternehmen, Behörden und Privatleuten zur Vermittlung von Gutachtern ein. Die Suche und Auswahl der richtigen Sachverständigen ist häufig schwierig. In sachkundigen und zielführenden Gesprächen werden die Aufgabenstellungen ermittelt und geeignete Sachverständige für die Erstattung von Privat- oder Schiedsgutachten empfohlen. Eine besondere Herausforderung stellt der Einsatz der Sachverständigen als Schiedsrichter dar. In dieser Eigenschaft hat er nicht nur den Sachverhalt aufzuklären, Feststellungen zu treffen sowie Ursachen zu erforschen, sondern er muss auch anhand rechtlicher Folgerungen zu einem Urteil in der Auseinandersetzung gelangen. für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen und für die Verfahren der öffentlichen Bestellung Erika Urban Tel.: 0355 7835-124 Fax: 0355 7835-285 E-Mail: urban@hwk-cottbus.de für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen und für die Bereichsleitung Antje Feldmann Tel.: 0355 7835-120 Fax: 0355 7835-285 E-Mail: feldmann@hwk-cottbus.de : Handwerkskammer Cottbus Altmarkt 17 03046 Cottbus www.hwk-cottbus.de http://www.hwk-cottbus.de/service/ sachverstaendige.html 20 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 21

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg Eine der Aufgaben der Handwerkskammer ist es, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. Der Sachverständige des Handwerks wird für das Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung öffentlich bestellt und vereidigt, in dem er die Meisterprüfung abgelegt hat bzw. für den handwerksähnlichen Beruf, den er gemäß der Anlage B zur Handwerksordnung ausübt. Bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg sind derzeit 70 Sachverständige auf 26 Bestellungsgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Drei Sachverständige sind für zwei Bestellungsgebiete bestellt. Das betrifft Kombinationen des Handwerks des Maurers und Betonbauers, des Zimmerers, des Dachdeckers und des Klempners sowie des Installateurs und Heizungsbauers. Für die Handwerke der Anlage A zur Handwerksordnung zählt die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg folgende öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Stand April 2010): 1 Augenoptiker, 10 Maurer und Betonbauer, 9 Dachdecker, 3 Elektrotechniker, 3 Informationstechniker, 11 Installateure und Heizungsbauer, 4 Klempner, 3 Kraftfahrzeugtechniker, 3 Maler und Lackierer, 1 Metallbauer, 2 Ofen- und Luftheizungsbauer, 1 Orthopädietechniker, 1 Schornsteinfeger, 1 Steinmetz und Steinbildhauer, 1 Stuckateur, 3 Tischler, 2 Zimmerer. Für die zulassungsfreien Handwerke und die handwerksähnlichen Gewerbe der Anlage B zur Handwerksordnung zählt die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg folgende öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: 3 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, 1 Gebäudereiniger, 2 Holz- und Bautenschutzgewerbe, 1 Kosmetiker, 1 Kürschner, 1 Metallblasinstrumentenmacher, 2 Parkettleger, 2 Raumausstatter, 1 Textilreiniger. Einige Sachverständige haben sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert, so z. B. auf folgende Gebiete: Bauwerkstrockenlegung, Photovoltaik und Antennenbau, Mobilfunk und Mobilfunktechnik, Radio- und Fernsehtechnik, Bürosystemtechnik, Solaranlagen und Wärmepumpen, Falzbedachung, klassisch gepolsterte Möbel u. a. Die Sachverständigen werden für den Zeitraum von fünf Jahren öffentlich bestellt und vereidigt. Während dieses Zeitraums hat sich der Sachverständige nachweisbar in der erforderlichen Weise, insbesondere durch regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen, die von kompetenten Stellen angeboten werden, sowie zusätzlich durch Studium der Fachliteratur fortzubilden. Die Fortbildung ist der Handwerkskammer gegenüber unaufgefordert zu belegen. Kommt ein Sachverständiger der nachweislichen Fortbildungspflicht nicht nach, riskiert er den Widerruf seiner Bestellung. Kann ein Sachverständiger am Ende der Bestellzeit seine Fortbildung nicht belegen, muss er damit rechnen, dass eine neue Bestellung für weitere fünf Jahre nicht erfolgt. Zudem hat jeder Sachverständige, der nach Ablauf der fünfjährigen Bestellzeit eine Neubestellung beantragt, ein aktuelles Gutachten vorzulegen. Ergeben sich Zweifel an der Fähigkeit des Sachverständigen, ein sach- und fachgerechtes Gutachten zu erstellen, kann eine erneute öffentliche Bestellung von dem Bestehen der Sachkundeprüfung abhängig gemacht werden. Zahlreiche Anfragen von Gerichten, Verbrauchern und Handwerkern nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden jedes Jahr an die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg herangetragen. Die von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind im Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer, das auch im Internet veröffentlicht ist, aufgeführt. Zudem vermittelt die Handwerkskammer auf telefonische Nachfrage auch gern schnell und unbürokratisch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bestellungsgebiete, die bei der Handwerkskammer belegt sind oder verweist auf andere Kammern, die für das Fachgebiet in Betracht kommen. Das Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg ist im Servicemodus der Kammer unter Sachverständige zu finden. Hier finden Sie alle unsere Sachverständigen gegliedert nach Handwerks- bzw. Gewerbegebieten. Auch die Spezialisierungen der Sachverständigen sind dort vermerkt. für Sachverständige für Sachverständige sind als Informationen für Sachverständige im Beratungsmodul der Rechtsabteilung auf der Internetseite der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg durch einen Link zu den entsprechenden Weiterbildungsinstitutionen hinterlegt. in allen Fragen des Sachverständigenwesens Assessor jur. Anja Schliebe Tel.: 0335 5619-136 Fax: 0335 5619-123 E-Mail: anja.schliebe@hwk-ff.de Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg Bahnhofstraße 12 15230 Frankfurt (Oder) www.hwk-ff.de 22 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 23

Handwerkskammer Potsdam Der Kammerbezirk Potsdam reicht von der Prignitz im Norden bis zum Landkreis Teltow- Fläming im Süden Brandenburgs. Mit 17.000 Mitgliedsbetrieben ist die Handwerkskammer Potsdam die größte der drei brandenburgischen Handwerkskammern. Als Sachverständige sind eine Handwerkerin (Friseurhandwerk) und 62 Handwerker durch die Handwerkskammer auf Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks und der hierauf basierenden kammereigenen Sachverständigenordnung in 25 Gewerken öffentlich bestellt und vereidigt. Die Bestellungs- und Tätigkeitsgebiete reichen von A wie Augenoptikerhandwerk über B wie Bestattungsgewerbe, Brunnenbauerhandwerk, Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk bis T wie Tischlerhandwerk. Die 63 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Ihnen obliegt die Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe. Vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen müssen die Antragsteller umfassende Nachweise erbringen. Insbesondere müssen sie persönliche Voraussetzungen erfüllen (Eintrittsalter mindestens 30 Jahre, höchstens 65 Jahre, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.), sie müssen ihre besondere Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse) sowie erforderliche praktischen Erfahrungen nachweisen und die Fähigkeit besitzen, Gutachten nachvollziehbar zu erstatten. Diese besondere Fachkunde wird nach einem von den Handwerkskammern bundeseinheitlich etablierten Verfahren festgestellt. Hierzu gehören u. a. die Erstellung von Probegutachten, eine Klausurarbeit sowie ein Fachgespräch vor einem kompetenten Sachverständigengremium. Unterstützt wird die Handwerkskammer dabei durch Landes- oder Bundesfachverbände der jeweiligen Berufsgruppe. Neben seinem Fachwissen muss der Sachverständige auch die mit seiner Sachverständigentätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen beherrschen und nachweisen. Die öffentliche Bestellung erfolgt stets befristet. Für eine etwaige Verlängerung der öffentlichen Bestellung müssen die Bestellvoraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Gleichzeitig verpflichten sich die Sachverständigen mit ihrer öffentlichen Bestellung zur laufenden Fortbildung und haben dies der Handwerkskammer gegenüber nachzuweisen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen Privatgutachten. Dieser Begriff umfasst alle Auftraggeber außerhalb gerichtlicher Verfahren, so z. B. öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen), Gewerbetreibende oder private Auftraggeber, beispielsweise private Bauherren. Privatgutachten können vorprozessuale oder Beweis sichernde Gutachten sein, Schadensgutachten für Versicherer sowie Versicherungsnehmer oder auch Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige regelmäßig von Gerichten mit der Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit der Beweissicherung oder Entscheidung überwiegend zivilrechtlicher Auseinandersetzungen beauftragt. für Sachverständige Für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besteht Fortbildungspflicht. Dies ist durch geeignete Nachweise gegenüber der Bestellungskörperschaft jährlich sowie im Zusammenhang mit einer erneuten Bestellung zu belegen. Hierzu gibt es gewerkespezifische Angebote von Landes- bzw. Bundesinnungsverbänden bzw. von Sachverständigenverbänden. Die Handwerkskammer Potsdam organisiert für ihre Sachverständigen jährlich eine Schulung zu aktuellen juristischen Themen. für alle Fragen des Sachverständigenwesens Stefan Grafe Tel.: 0331 3703-113 Fax: 0331 3703-210 E-Mail: stefan.grafe@hwkpotsdam.de Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße 34-36 14467 Potsdam www.hwk-potsdam.de 24 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 25

Architektenkammer Berlin Die Architektenkammer Berlin (AKB) hat derzeit elf von ihr öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die häufig nachgefragten Disziplinen Schäden an Gebäuden, auch als Spezialgebiet Abdichtung und Feuchteschutz, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Leistungen und Honorare der Architekten, Ingenieure und Stadtplaner, Holzschutz und Holzschäden, vorbeugender Brandschutz wie auch Qualitätssicherung im Bauwesen. Sie führt drei weitere Sachverständige im Rahmen von Zweigniederlassungen in ihrer Liste. Neben der öffentlichen Bestellung werden Sachverständige für Schadstoffe an und in Gebäuden und in Kürze auch Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung durch Listeneintrag bei der AKB geführt. Die AKB überwacht die bei ihr öffentlich bestellten Sachverständigen auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der Regelungen im 36 der Gewerbeordnung. Bei Verlängerung der auf fünf Jahre befristeten öffentlichen Bestellung sind Fortbildungsnachweise durch die Sachverständigen zu erbringen. Die AKB leitet Fachgremien für die Sachgebiete Leistungen und Honorare für Architekten, Innenarchitekten und Stadtplaner; Baupreisermittlung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung im Bauwesen; Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau; Historische Bausubstanz und Raumbildender Ausbau, Innenausbau und Einrichtungen. Die AKB berät Anfragende Richter aller Gerichte / Staatsanwaltschaft, Privatpersonen, Gesellschaften, Firmen, Versicherungen, ihre Mitglieder und benennt Sachverständige für die Erstellung von Gerichts- und Privatgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten und Beisitzer bei Schiedsgerichten. Sie führt eine Liste der in der AKB öffentlich bestellten Sachverständigen und die mit Zweigniederlassung in Berlin wie auch mit den Sachverständigen, die Mitglieder der AKB sind und in anderen Körperschaften öffentlich bestellt und vereidigt sind und versendet diese an Anfragende und Gerichte. Der in der AKB angesiedelte ständige Schlichtungsausschuss wird bei Bedarf mit Sachverständigen als Beisitzer besetzt. für Sachverständige Den öffentlich bestellten Sachverständigen der Grundstücksbewertung bietet die AKB in Verbindung mit dem Verband vereidigter Sachverständiger Berlin-Brandenburg einen Fortbildungszyklus an. In einem breit angelegten Schulungsprogramm bildet die AKB Sachverständige für die Gebiete barrierefreie Stadt- und Regionalplanung, vorbeugender Brandschutz, energetische Gebäudeplanung, Schadstoffe an und in Gebäuden, Baupreisermittlung sowie Schäden an Gebäuden aus. für die Benennung von Sachverständigen, Schiedsgutachtern für allgemeine Auskünfte zum Sachverständigenwesen und zum Verfahren der öffentlichen Bestellung Ilona Seeber Tel.: 030 293307-31 Fax: 030 293307-16 E-Mail: fortbildung@ak-berlin.de für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen und für die Referatsleitung Dipl.-Ing. Andrea Lossau Tel.: 030 293307-12 Fax: 030 293307-16 E-Mail: fortbildung@ak-berlin.de Leiter des Ausschusses für das Sachverständigenwesen Dipl.-Ing. Bernhard Freund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Tel.: 030 32605155 Fax: 030 89739759 E-Mail: freund@gutachtenerstattung.de Architektenkammer Berlin Karl-Marx-Allee 78 10243 Berlin Weitergehende Informationen und Einzelheiten zum Sachverständigenwesen der AKB sind im Internet unter www.ak-berlin.de zu finden. Die E-Mailadresse ist kammer@ak-berlin.de. 26 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 27

Brandenburgische Architektenkammer Die Brandenburgische Architektenkammer hat das Recht zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Architekten zu Sachverständigen erst seit einigen Jahren. Da vorher diese Möglichkeit nicht bestand, waren es vor allem ältere und erfahrene Kammerarchitekten, die die öffentliche Bestellung erlangten. Inzwischen musste von den Erstbestellten teilweise infolge der erreichten Altersgrenze die öffentliche Bestellung zurückgegeben werden. Insofern ist die Anzahl der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Brandenburger Architektenkammer gering. Ein Generationswechsel bahnt sich an, da viele junge Architekten sich auf die Überprüfung der besonderen Sachkunde vorbereiten. Es sind Architekten als Sachverständige vor allem für Schäden an Gebäuden und für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt. Das sind die beiden Schwerpunktbestellungsgebiete der Brandenburgischen Architektenkammer. Gleichzeitig findet durch die Unterstützung im Rahmen der Kooperationsvereinbarung der Berliner und Brandenburger Kammern, die das Bestellungsrecht haben, hier am Beispiel für das neue Bestellungsgebiet Historische Bausubstanz für langjährig in der Denkmalspflege tätige Architekten, eine von der Praxis benötigte Erweiterung der Bestellungsgebiete statt. Die Vereidigung findet nach der erfolgreichen Überprüfung der besonderen Sachkunde im Bestellungsgebiet bei der bestellenden Kammer durch den Kammerpräsidenten im feierlichen Rahmen mit dem Sprechen der Eidesformel statt. Dieser Eid vor der Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die rechtliche Grundlage für die unparteiliche Haltung und Arbeitsweise der so öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. In der gutachterlichen Arbeit für die unterschiedlichen Gerichte in den Bauprozessen, aber auch bei den verschiedenen Privatgutachten, achtet stets der so öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf seinen einmal geleisteten Eid. Durch die mit der besonderen Sachkunde verbundene Unparteilichkeit und Objektivität werden die gutachterlichen schriftlichen und mündlichen Äußerungen des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Grundlagen für Lösungen von Baukonflikten. In der Kammerarbeit wird auf der Grundlage der Sachverständigenordnung sowie der Sachverständigenprüfungsordnung auf die ständige Einhaltung der Qualitätskriterien, die kontinuierliche Weiterbildung und auf das korrekte öffentliche Auftreten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geachtet. Turnusmäßige Kontrollen der Kammer werden über die Gültigkeit der öffentlichen Bestellung hin vorgenommen und dokumentiert. Bei den genannten Ordnungen nicht gerecht werdendem Verhalten werden Rechtsmittel der Kammer bis zur Aberkennung der öffentlichen Bestellung gegen den Sachverständigen angewandt. Die Kammer sieht es als wichtige Daueraufgabe an, interessierte und besonders geeignete Architekten auf die Prüfung der besonderen Sachkunde für das benötigte Bestellungsgebiet umfassend zu unterstützen. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde erfolgt in den entsprechenden Fachgremien, die gemäß der gültigen Kooperationsvereinbarung der Berliner und Brandenburger bestellenden Kammern einzelnen Kammern zugeordnet sind. Dies sind vornehmlich die größeren Kammern der beiden Länder. Die Brandenburgische Architektenkammer arbeitet im Fachgremium Schäden an Gebäuden bei der IHK Cottbus und in zeitlich beschränkten Fachgremien bei Bedarf mit. Die Brandenburgische Architektenkammer erhält vielfach Anfragen von Gerichten, Bauverwaltungen, Bauunternehmungen, Bauherrenschaften und sonstigen Privaten nach öffentlich bestellten und vereidigten sachverständigen Architekten. Nachgefragt werden die Sachverständigen nicht nur für die Erstattung von Gerichts- und Privatgutachten, sondern auch als Schiedsrichter (mit Schiedsgutachten), Schlichter und Mediatoren (die Brandenburgische Kammer legt Wert auf die zusätzliche Ausbildung der Sachverständigen als Mediatoren). für Sachverständige Die Brandenburgische Architektenkammer hat ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm. Es wird kontinuierlich im Deutschen Architektenblatt (Ausgabe Ost) veröffentlicht. Die kontinuierliche Arbeit an diesem Programm durch den Vorstand und das Präsidium wird durch den Ausschuss für Fort- und Weiterbildung unterstützt. Die Weiterbildung ist eminenter Arbeitsschwerpunkt der Kammer. Es besteht so ein aufbauendes und begleitendes System der Fort- und Weiterbildung, das kontinuierlich bezüglich der Bedürfnisse hinterfragt und weiterentwickelt wird. Benennung von Sachverständigen und Schiedsgutachtern, allgemeine Auskünfte und Rechtsfragen Dipl.- Arch. Beate Wehlke Geschäftsführerin Tel.: 0331 275910 Fax: 0331 294011 E-Mail: info@ak-brandenburg.de www.ak-brandenburg.de Landesgeschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer Kurfürstenstraße 52 14467 Potsdam Leiter des Ausschusses für Sachverständigenwesen Dr.-Ing. habil. Helmut Will öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäude Baumängel und Bauschäden Freischaffender Architekt Tel.: 0331 878514 Fax: 0331 810220 E-Mail: info@architekten-dr-will.de 28 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 29

Baukammer Berlin Die Baukammer Berlin hat die Aufgabe, u. a. Sachverständige für die Tätigkeitsbereiche der im Bauwesen tätigen Ingenieure zu bestellen und zu vereidigen. Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen soll erreicht werden, Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn allgemein ein Bedarf für die Bestellung von Sachverständigen auf einem bestimmten Sachgebiet besteht. Die Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht, um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen eines Antragstellers Rechnung zu tragen. Die gesetzlich geschützte Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die Baukammer Berlin hat bisher ca. 40 Sachverständige auf 27 unterschiedlichen Sachgebieten der im Bauwesen tätigen Ingenieure bestellt. Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Bestellungsvoraussetzungen sind in der Sachverständigenordnung der Baukammer Berlin festgelegt. Die persönliche Eignung des Antragstellers als Sachverständiger muss gewährleistet sein. Dieses setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben. Wesentliche Eigenschaften sind in diesem Zusammenhang persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Interessenbindungen jeder Art können die persönliche Eignung grundsätzlich in Frage stellen, weil der Sachverständige möglicherweise nicht unabhängig tätig sein kann und damit in den Augen der Öffentlichkeit seine Objektivität und Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet sind. Die besondere Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet muss der Antragsteller zur Überzeugung der Baukammer Berlin vor einem unabhängigen Fachgremium nachweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind dafür überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähig keiten und praktische Erfahrungen des Antragstellers auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufes ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde. Eine nähere Konkretisierung enthalten die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die für eine Reihe von besonders bedeutenden Sachgebieten bei der Baukammer Berlin vorliegen und auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Sofern es für ein Sachgebiet keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen gibt, wird im Einzelfall von der Baukammer Berlin geprüft, ob die Vorbildung und Berufspraxis des Interessenten eine Antragstellung zulassen. Zur besonderen Sachkunde gehört insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein Laie, z. B. ein Richter, es inhaltlich verstehen und auf seine Plausibilität hin überprüfen und ein Fachmann die Gedankengänge und Argumente des Sachverständigen, die zu dem Ergebnis des Gutachtens führen, im Einzelnen überprüfen kann. Für die fachliche Überprüfung der Antragsteller hinsichtlich ihrer besonderen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet muss entsprechend der Verfahrensordnung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Baukammer Berlin ein Fachgremium einberufen werden. Die Besetzung der Fachgremien ist nur hochqualifizierten, auf dem entsprechenden Sachgebiet erfahrenen Spezialisten vorbehalten. Bei der Baukammer Berlin sind zur Überprüfung der besonderen Sachkunde folgende Fachgremien installiert: (Vorbeugender) Brandschutz Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden Konstruktiver Ingenieurbau Explosionsschutz Diese Fachgremien stehen allen bestellenden Kammern bundesweit zur Verfügung. Weiterbildungsangebote Die Baukammer Berlin bietet im Rahmen ihrer Weiterbildungsveranstaltungen regelmäßig auch Vorträge zum Sachverständigenwesen an. Die Vortragsthemen reichen von allgemeinen Informationen zum Sachverständigenwesen mit Erläuterungen zum Verfahren der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen über das Qualitätsmanagement im Sachverständigenbüro bis hin zum Sachverständigenrecht. Termine aktueller Weiterbildungsveranstaltungen werden auf der Homepage der Baukammer Berlin unter www.baukammer-berlin.de/oeffentlichkeit/veranstaltungen/index.php veröffentlicht. Informationen zu allen Fragen des Sachverständigenwesens erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin Dipl.-Btrw. (FH) Angelika Wagner Tel.: 030 797443-14 Fax: 030 797443-29 E-Mail: angelika.wagner@baukammerberlin.de www.baukammer-berlin.de/service/sachverstaendige.php Baukammer Berlin Gutsmuthsstraße 24 12163 Berlin Tel.: 030 797443-0 Fax: 030 797443-29 www.baukammerberlin.de 30 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 31

Brandenburgische Ingenieurkammer Die Brandenburgische Ingenieurkammer fördert das Sachverständigenwesen. Sie bestellt und vereidigt Sachverständige auf der Rechtsgrundlage des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes und der Sachverständigenordnung der Kammer. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen erfolgt auf vielen Gebieten des Ingenieurwesens. Zurzeit bieten 71 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ihre Fachkompetenz bei voller Neutralität ihrer Tätigkeit an. Sie sind im Sachverständigenverzeichnis der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen. In 16 verschiedenen Fachgebieten, in denen die anerkannten Experten tätig sind, findet man hauptsächlich die Branche des Bauwesens vertreten. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind z. B. dazu berechtigt, vorhandene Schäden an Gebäuden und technischen Bauwerken zu begutachten. Von ihnen erfährt man, was gegen Bauschäden unternommen werden muss und welcher Fachmann dafür zuständig ist. Sie können die Dienstleistungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Brandenburgischen Ingenieurkammer in folgenden Sachgebieten in Anspruch nehmen: allgemeiner Hochbau Altlasten Landwirtschaft Geotechnik Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Gebäudetechnik Elektrotechnik Handwerksleistungen Holzschutz Schäden an Gebäuden Statik / Tragwerksplanung Bauphysik Brandschutz Verkehrsunfallrekonstruktion Straßenverkehrswesen Werkstofftechnik Hinzu kommen weitere Sachgebiete, so z. B. ein Ingenieurbüro, das Unfallanalysen und Unfallaufnahmen bei Unfallrekonstruktion im Straßenverkehr erstellt. Also schauen Sie mal rein auf die Internetseite der Brandenburgischen Ingenieurkammer: www.bbik.de. Die Bezeichnung Sachverständiger unterliegt in Deutschland keinem rechtlichen Schutz. Die Brandenburgische Ingenieurkammer als Bestellungskörperschaft führt vor jeder öffentlichen Bestellung ein umfangreiches Prüfungsverfahren durch. Darin muss der jeweilige Bewerber seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung unter Beweis stellen. Trotz dieser besonderen Anforderungen ist auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger nicht unfehlbar. Vor diesem Hintergrund können sich Dritte jederzeit an die Geschäftsstelle der BBIK wenden, wenn es einmal Grund zur Beschwerde über einen bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer bestellten Sachverständigen gibt. Dort geht man dieser Angelegenheit in jedem Fall nach und unterzieht sie einer sorgfältigen Prüfung. Damit wird sichergestellt, dass nur geeignete Sachverständige ihre öffentliche Bestellung behalten. Darauf hinzuweisen ist, dass die Brandenburgische Ingenieurkammer ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit tätig werden kann und nicht im Interesse des Beschwerdeführers. Dieser muss sich im Falle etwaiger Nachbesserungswünsche oder Schadensersatzansprüche direkt an den jeweiligen Sachverständigen wenden und gegen diesen ggf. privatrechtlich vorgehen. Auch bei Beschwerden über einen Sachverständigen, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens tätig wurde, kann die Brandenburgische Ingenieurkammer regelmäßig erst nach rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens der Beschwerde nachgehen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können ihre unabhängige fachliche Gutachtertätigkeit z. B. für Gerichte, für öffentliche Einrichtungen, für Unternehmen und Banken sowie für Privatpersonen zur Verfügung stellen. Sie leisten durch ihre besondere Sachkunde einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz. für Sachverständige Gerade öffentlich bestellte Sachverständige sind zu einer umfangreichen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die Qualifizierungsthemen reichen vom jeweiligen Sachgebiet bis hin zu Rechts- und Verfahrensgrundlagen. Die Brandenburgische Ingenieurkammer bietet für ihre Mitglieder und insbesondere für die öffentlich bestellten Sachverständigen einen jährlich im Herbst stattfindenden Sachverständigentag an. Diese Veranstaltung ist ein Informations- und Diskussionsforum mit interessanten Rechts- und Fachvorträgen. für die Benennung von Sachverständigen, für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen, zum Verfahren der öffentlichen Bestellung Petra Waese-Krause Tel.: 0331 74318-13 Fax: 0331 74318-30 E-Mail: waese-krause@bbik.de für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen Anne von Eickstedt Tel.: 0331 74318-12 Fax: 0331 74318-30 E-Mail: anne.von.eickstedt@bbik.de Brandenburgische Ingenieurkammer Schlaatzweg 1 14473 Potsdam Tel.: 0331 74318-0 Fax: 0331 74318-30 www.bbik.de 32 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 33

Weitere Adressen Impressum Verband der vereidigten Sachständigen e.v. Berlin und Brandenburg (VVS) Paderborner Str. 2/2A 10707 Berlin Tel.: 030 536509-50 E-Mail: mail@vvs-ev.de Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS) Charlottenstr. 79/80 10117 Berlin Tel.: 030 25593812 E-Mail: info@bvs-ec.de Institut für Sachverständigenwesen e.v. (IfS) Hohenzollernring 85-87 50672 Köln Tel.: 0221 912771-0 Fax: 0221 912771-99 E-Mail: info@ifsforum.de Gestaltung/Herstellung: Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstraße 85 10623 Berlin Tel.: 030 31510-0 Fax: 030 31510-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de Bildnachweise: Titelbild: pressmaster Fotolia.com Seite 3, 4, 7, 9: Brunner Druck: Druckerei Hermann Schlesener KG Ullsteinstraße 108 12109 Berlin Redaktionsschluss: 20. Mai 2010 34 Sachverstand in Berlin und Brandenburg Sachverstand in Berlin und Brandenburg 35