Elternabend Sek E + B

Ähnliche Dokumente
Elternabend Sek E + B

Zweckverband Kreisschule Gäu

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule

Übertritt Primarschule - Oberstufe. Dienstag, 23. September Herzlich willkommen!

Willkommen zur Elterninformation Übertritt

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Laufbahnreglement für die Volksschule

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Juni Informationen für Eltern

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse

Dieses Reglement regelt die Beurteilung und die Promotion der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Kantonalen Mittelschule Uri.

Von der Primarschule in die Oberstufe

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

(ID 1415) Synopse. Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) [M01] Antragsentwurf Direktion für Bildung und Kultur Nr. vom 17.

Von der 5. Primarklasse in die Sekundarstufe I im Schuljahr 2016/17 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung!

Informationsabend Gymnasialer Unterricht, Latein, Italienisch. Herzlich willkommen. Sekundarschule des Gemeindeverbandes Kirchberg BE

SCHULE HERZOGENBUCHSEE. Orientierung über das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I. Elternabend

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen 1 2

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen

Von der Primarschule in die Oberstufe

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1

Sekundarstufe I im Kanton Solothurn

Herzlich willkommen bei uns am MNG Rämibühl

Von der Primarschule in die Oberstufe ICH BIN DU BIST WIR SIND SO LERNT ES JEDES KIND. ICH WAR DU WARST WIR WAREN AUCH DAS IST BALD ERFAHREN

lic. iur. Franziska Gschwend, Dienst für Recht und Personal Rolf Rimensberger, Amt für Volksschule

HERZLICH WILLKOMMEN. Informationsabend Übertritt Primar Sek I zum. Schule Ruswil ca Uhr

Beurteilungsgespräche zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden.

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Sekundarschule Bassersdorf 2. September 2015

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium

Anhang zur Schullaufbahnverordnung

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Herzlich willkommen. Anpassung der Wochenstundentafel ab 2017/2018. Vernehmlassungsveranstaltung Donnerstag, 18. Juni 2015 Bauernschule, Seedorf

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Schule Gerlafingen. Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Organisation des Unterrichts

Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen

bzb Brückenangebote Wege in die berufliche Zukunft Kompetenzzentrum Süd Wahlkreise Rheintal, Werdenberg und Sarganserland

ÜBERTRITT IN DIE OBERSTUFE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN

Sekundarstufe I im Kanton Solothurn

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe

Private Sek / Bez 8. und 9. Schuljahr

Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi

Reglement Primarschule Kilchberg. Vorbereitungskurs für die Gymnasialprüfung

Kooperative Sekundarschule

Integrierte Haupt- und Realschule Herzlich willkommen zum Informationsabend

Kriterienkatalog «Energieschule»

Von der Primarschule an die Oberstufe

HERZLICH WILLKOMMEN. zum Elternabend. Informationen 1. Sekundarklasse

Informationsabend. Abschlüsse an der IGS Lehrte

HERZLICH WILLKOMMEN. Die Aufgabe der Schule ist es, das Gelingen zu organisieren, nicht das Misslingen zu dokumentieren.

1. Vorstellung der anwesenden Personen. Die Schulleitung

Kooperatives Schulmodell Sekundarschule Eschenbach / LU. DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern

Willkommen! Heiber. THG - GO: Übergang zur Einführungsphase 1

Informationsbroschüre. Das Niveaumodell an der Kreisschule

Informationen zum 6-jährigen Wirtschaftsgymnasium

Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Berufsmaturität. Technik, Architektur und Life Science. BMS I Lehrbegleitendes Modell

Übertrittsverfahren Primarschule Sekundarschule/ Langzeitgymnasium. G:\DVS-GSAdr\Public\2014\ \Präsentation UeV PS - Sek/LZG Juli 2015.

Reglement Promotion Matura-Abteilung

Elterninformation Sekundarstufe I im Kanton Solothurn

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Schullaufbahnberatung 8+9

Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe

Berufsmaturität. Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Gesundheit und Soziales. BMS II Vollzeit Modell. am BBZ Schaffhausen

Interne Richtlinien zu den Möglichkeiten der Zweisprachigkeit

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf

ÜBERTRITT IN DIE OBERSTUFE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN

Dispensation vom Französischunterricht

Reglement Promotion Matura-Abteilung

Transkript:

Schulkreis BeLoSe Elternabend Sek E + B Herzlich willkommen

Programm Das neue Laufbahnreglement/Promotion Das Disziplinarreglement Dienstweg Wahlfächer Absenzen Schulweg Schulvereinbarung Dresscode Fragen

Eckwerte Laufbahnreglement Alle SchülerInnen sind definitiv in die jeweilige Stufe aufgenommen. Bis Ende November können SchülerInnen, die offensichtlich unter-,respektive überfordert sind, auf Empfehlung der KL mit dem Einverständnis der Eltern das Niveau wechseln. Ende Schuljahr können SchülerInnen aus der Sek B in die Sek E wechseln, SchülerInnen aus der Sek E in die Sek P übertreten (Verlust eines Jahres, Bedingungen 36 / 37 Notenpunkte aus den Kernfächern/ positives Lernverhalten / Empfehlung der Lehrperson) Sind Eltern nicht einverstanden, z. B. Empfehlung der LP, dann klärendes Gespräch Eltern, LP, SL.

Promotionsfächer Kernfächer Erweiterungsfächer Deutsche Sprache Bildnerisches Gestalten Französische Sprache Hauswirtschaft Englische Sprache Informatik / Tastaturschreiben Mathematik (x2) Musik Naturlehre Sport Geschichte / Staatskunde Technisches Gestalten Geografie

Promotionsbedingung 1 Der ungerundete Schnitt aus den Kernfächern muss einen Notendurchschnitt von 4 ergeben. Kernfächer Deutsche Sprache 4 4 Französische Sprache 4.5 Englische Sprache 5 4.75 Mathematik (x2) 4 8 Naturlehre 5 Geschichte / Staatskunde 4.5 4.5 Geografie 4 Total: 21.25 Durchschnitt: 4.25

Promotionsbedingung 2 Der ungerundete Durchschnitt aus den Kern- und Erweiterungsfächern muss mindestens einen Schnitt von 4 ergeben: Deutsche Sprache 4 Französische Sprache 5 Englische Sprache 6 Mathematik 6 Naturlehre 3.5 Geschichte Staatskunde 4.5 Geografie 3 Bildnerisches Gestalten 5 Informatik / Tastatur 5 Musik 5 Sport 4 Technisches Gestalten 5 Total 56 Durchschnitt (:12) 4.66

Repetition Innerhalb der Sek 1 ist eine Repetition zulässig. Bei einer zweiten Repetition wird der Schüler / die Schülerin ins tiefere Niveau versetzt. Nach einer Repetition beginnt der Schüler / die Schülerin die Klasse definitiv. Lernende, die nicht repetieren wollen, treten ohne Verlust eines Jahres ins tiefere Niveau über.

Typenwechsel Sek B in Sek E Die Notensumme in den Kernfächern muss von Anfang Sj. bis Ende drittes Quartal 36 Punkte betragen Die Lernziele im Arbeits-/Lernverhalten müssen mit trifft zu oder trifft in hohem Masse zu. Die Prognose für den Verbleib in der Sek E muss positiv sein. Die Klassenlehrperson beurteilt die Eignung des Lernenden und stellt Antrag.

Notenbeispiel Deutsche Sprache 5 Französische Sprache 5 Englische Sprache 5 Mathematik 5 Naturlehre 5 Geschichte / Staatskunde 5 Geografie 5 Total 35 Übertritt: nein!

Typenwechsel Sek E in Sek P Die Notensumme in den Kernfächern muss von Anfang Sj. bis Ende drittes Quartal 37 Punkte betragen Die Lernziele im Arbeits-/Lernverhalten müssen mit trifft zu oder trifft in hohem Masse zu. Die Prognose für den Verbleib in der Sek P muss positiv sein. Die Klassenlehrperson beurteilt die Eignung des Lernenden und stellt Antrag.

Fahrplan Sek E + B im ersten Jahr August 2012: Start November 2012: Zwischennotenkonferenz / Bericht an alle Eltern Noten Promotionsfächer und Arbeits-/Lern- undsozialverhalten. Bei ungenügenden Noten: Gespräche. Februar: 2013 Zeugnis Januar März 2013:Gespräche LP mit allen Eltern März 2013 : Empfehlungen Typenwechsel (Noten dreier Quartale). Grundsätzlich sind auf Wunsch der Eltern immer Gespräche möglich. Mai 2013: Zwischennotenkonferenz / Bericht an alle Eltern Juli 2013: Zeugnis

Dienstweg Es liegt in der Natur der Sache, dass es in Zusammenhang mit Lernenden (Adoleszenz, Pubertät, Identitätsfindung)und deren Eltern in Zusammenarbeit mit den LP zu Differenzen kommen kann: Immer Gespräch mit der entsprechenden LP suchen und erst dann die SL beiziehen.

Wahlfächer Grundsätzlich sind Anmeldungen für Wahlfächer verbindlich. Die Lektionen werden auf Grund der Anmeldungen geplant. Die LP und die SL erwarten motivierte Lernende.

Absenzen Bitte immer die entsprechende LP benachrichtigen. Ist keine LP erreichbar, dann Mitteilung an Klaus Rothen: 032 617 36 79 Schulleitung ist nicht immer vor Ort! Neu: Die SchülerInnen haben das Recht, 2 Jokertage innerhalb eines Schuljahres zu beziehen.

Schulweg Die Lernenden sind verantwortlich für den Schulweg. Bitte an die Eltern: Verkehrstaugliches und funktionstüchtiges Fahrrad (besonders in der dunklen Zeit) Vorsichtig fahren / keine Gruppen bilden, die die Strasse blockieren. Nach Herbstferien bis Frühlingsferien sind folgende Verbindungen vom Schulkreis BeLoSe bezahlt: Lommiswil Bellach (Schulbus), Lommiswil-Selzach (BGU), Selzach-Bellach (SBB)

Schulvereinbarung Gegenseitige Wertschätzung prägt unsere Schule, in welcher Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich gemeinsam entwickeln. Grundregeln für eine geordnete Schulkultur. Die Schulvereinbarung ist im Megaschool enthalten. Die Schulvereinbarung gilt stillschweigend. Nur im Konfliktfall wird diese von den Beteiligten, Eltern, SchülerInnen und Lehrpersonen unterschrieben. Dann erhält diese Vereinbarung den Charakter eines Vertrages. Für Eltern ausländischer Herkunft liegt diese in 12 verschiedenen Sprachen vor.

Dresscode Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen tragen angemessene Kleidung. Die Unterwäsche ist grundsätzlich nie sichtbar. Kopfbedeckungen nehmen wir beim Betreten des Schulzimmers ab. Das Tragen von freizügiger Kleidung, insbesondere tiefe Ausschnitte, sind zu vermeiden. Transparente und trägerlose Oberteile gehören in die Freizeit. Wir tragen keine Kleidung mit rassistischen oder diskriminierenden Aussagen.