Verordnung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates. der Einwohnergemeinde Münchenstein

Ähnliche Dokumente
Vereinbarung. über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates

Reglement der Personalkommission

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Reglement über die Personalvertretung (PV) bei den Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

Namens des Gemeinderates

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern,

Gemeinde Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch

Spital Thurgau AG / Personalthurgau 1/6. PeKo Vollversammlung. Gesamt-Personal-Kommission (GePeKo) (9)

Statuten des Statuten. des Vereins des Mittelbaus am Departement MTEC

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben

Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Städtetag Baden-Württemberg

Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

Statuten Holzproduzenten Lyssbach

Muster einer Satzung

Reglement. für die. Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) des Fürstentums Liechtenstein

Mitwirkung. Mitentscheidung bedeutet die paritätische Entscheidung mit den vertragschliessenden Personalverbänden bzw. des Personalausschusses.

Tennis Club Chur. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Statuten Verein AVOI avoi

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof

Nr 232 REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG UND BESOLDUNG VON BEHÖRDENMIT- GLIEDERN

REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz

Satzung. S Sparkasse. Osnabrück

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi

Namens des Gemeinderates

Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs vom 31. März

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

S T A T U T E N VEREIN RIEHEN HILFT RUMAENIEN

Statuten der Jungfreisinnigen der Universität Bern

Vereinsstatuten der miva Schweiz

Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Statuten. Verein Interessengemeinschaft Freispielpark Schönegg

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

vom (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, Königsbrunn.

Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE

Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung)

Vereinsstatuten New Swiss Khmer Generation

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

Vereinsstatuten 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN

Verordnung über die städtische Ombudsstelle vom 23. Juni 2008

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten

Art. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Gemeinde Emmen 6020 Emmenbrücke. Verordnung über das Jugendparlament

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Statuten. Verein Altersheim Schenkenbergertal

Stadt Luzern Stadtrat

STATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn

Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Schweizerischen Technischen Fachschule Winterthur (STFW) mit dem Personalkonvent

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Statuten Inhaltsverzeichnis

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin

Reglement über die öffentlich-rechtliche Anstalt Wohn- und Pflegezentrum Berghof. vom 2. März 2009

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

Statut des Römisch-Katholischen Seelsorgerates

Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physikalische Chemie im Fachbereich Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Statuten EHC Kandersteg

A Allgemeine Bestimmungen. B Rechte und Pflichten

Statuten. I. Name, Sitz und Zweck. Artikel 1

Satzung. 1 Zusammensetzung

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

Traktandum 5 / Personalreglement. Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga

REGLEMENT D e r P a t i e n t e n A n l a u f - u n d B e r a t u n g s s t e l l e P A B S b e i d e r B a s e l

Die Mitwirkungsrechte der SV nach 80 NSchG

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Der Verein betreibt die Uniklinik Balgrist.

Transkript:

Rechtssammlung Verordnung über die Organisation, die Rechte, Genehmigung Gemeinderat vom 14. Dezember 2010 I GRB Nr. 838 in Kraft seit 1. Januar 2011 I GRB Nr. 838 Stand 1. Januar 2011 Verordnung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates der Einwohnergemeinde Münchenstein gedruckt am 16. Dezember 2016

Inhaltsverzeichnis Ingress... 3 1 Gegenstand... 3 2 Aufgaben und Geltungsbereich... 3 3 Zusammensetzung... 3 4 Wahl... 3 5 Wahlverfahren... 3 6 Konstituierung... 4 7 Vorzeitiger Rücktritt... 4 8 Rechte... 4 9 Pflichten... 4 10 Geheimhaltungspflicht... 4 11 Sitzungsentschädigung... 5 12 Personalversammlung... 5 13 Personalkommissionen Baselland... 5 14 Schutz vor Benachteiligung... 5 15 Inkraftsetzung... 5 gedruckt am 16. Dezember 2016 Seite 2

Verordnung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates Ingress Der Personalrat vertritt das Personal in allen übergeordneten betrieblichen Fragen, die für das Personal von wesentlicher Bedeutung sind. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt die Organisation, Rechte,. 2 Aufgaben und Geltungsbereich 1. Der Personalrat ist die Vertretung sämtlicher Mitarbeitenden, die bei der Gemeinde Münchenstein angestellt sind. 2. Für den Geschäftsleiter ist der Personalrat Ansprechpartner in Personalfragen. Er unterstützt den Personalrat bei der Ausübung seiner Tätigkeit und erleichtert ihm die Übermittlung von Informationen an die Mitarbeitenden. 3. Der Personalrat vertritt das Personal in gesamtbetrieblichen Fragestellungen, welche die Mitarbeitenden betreffen. 3 Zusammensetzung 1. Der Personalrat setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen. 2. Die Personalleiterin/der Personalleiter ist Mitglied im Personalrat. 4 Wahl 1. In den Personalrat wählbar sind alle Mitarbeitenden der Gemeinde Münchenstein. 2. Stimmberechtigt sind alle Mitarbeitenden der Gemeinde Münchenstein. 5 Wahlverfahren 1. Der Personalrat bereitet die Wahl vor und führt sie durch. 2. Die Wahl erfolgt schriftlich oder an einer Personalversammlung. 3. Als gewählt gelten diejenigen Personen, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen (relatives Mehr). 4. Stellen sich weniger oder gleichviel Mitarbeitende zur Wahl als zu wählen sind, erfolgt eine stille Wahl. 5. Die Wahl des Personalrats erfolgt jährlich. gedruckt am 16. Dezember 2016 Seite 3

6 Konstituierung Der Personalrat konstituiert sich selbst. Er wählt das Präsidium und das Aktuariat. 7 Vorzeitiger Rücktritt Tritt ein Mitglied des Personalrates während der Amtsdauer zurück, so liegt es im Ermessen des Personalrats, eine Ersatzwahl durchzuführen oder den Sitz bis zu den nächsten regulären Wahlen unbesetzt zu lassen. 8 Rechte 1. In gesamtbetrieblichen Fragestellungen hat der Personalrat ein Anhörungs-, Informations- Mitspracheund Mitwirkungsrecht, insbesondere bei a) Gesamt- oder Teilrevision des Personalreglements / NADO b) Erlass von Verordnungen oder anderen Ausführungsbestimmungen c) den analytischen Funktionsbewertungen der Stellen d) der Antragstellung an den Gemeinderat betreffend die Ausrichtung der pauschalen Lohnsummenerhöhung 2. Bei Gesamt- oder Teilrevision des Personalreglements / NADO hat der Personalrat Anspruch auf eine Delegation in das Projektteam. 3. In anderen gesamtbetrieblichen Fragestellungen mit wesentlicher Bedeutung für das Personal wie z.b. der Erarbeitung eines internen Kommunikationsplanes oder eines Leitbildes hat der Personalrat angemessenes Informations-, Anhörungs-, Mitsprache und Mitwirkungsrecht. 9 Pflichten 1. Der Personalrat behandelt übergeordnete betriebliche Fragen, die für das Personal von wesentlicher Bedeutung sind. 2. Problemstellungen einzelner Mitarbeitenden fallen nicht in die Aufgabenkompetenz des Personalrates. 3. Der Personalrat informiert die Mitarbeitenden über die laufenden Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich für vertraulich erklärt werden. 4. Der Personalrat nimmt die Anliegen und Vorschläge aus dem Kreise der Mitarbeitenden entgegen und behandelt sie innert angemessener Frist. 10 Geheimhaltungspflicht Die Mitglieder des Personalrates sind über betriebliche Angelegenheiten sowie in allen persönlichen Angelegenheiten einzelner Arbeitnehmenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. gedruckt am 16. Dezember 2016 Seite 4

11 Sitzungsentschädigung Die für den Personalrat aufgewendete Zeit gilt als Arbeitszeit (ohne Zuschläge). 12 Personalversammlung 1. Der Personalrat ist verpflichtet, mindestens jährlich eine ordentliche Versammlung einzuberufen. Er erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht. Über die einzelnen Sitzungen wird Protokoll geführt. 2. 10 Mitarbeitende können eine ausserordentliche Personalversammlung einberufen. 13 Personalkommissionen Baselland Der Personalrat der Gemeinde Münchenstein kann sich an den regelmässigen Treffen der Personalkommission Baselland beteiligen. 14 Schutz vor Benachteiligung Den Mitgliedern des Personalrates dürfen während ihres Mandats und nach dessen Beendigung wegen ordnungsgemässer Ausübung ihrer Tätigkeit keine persönlichen oder beruflichen Nachteile erwachsen. 15 Inkraftsetzung Die vorliegende Verordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Vom Gemeinderat genehmigt an der Sitzung vom 14. Dezember 2010 mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 838. Für den Gemeinderat Der Präsident Der Geschäftsleiter Walter Banga Stefan Friedli gedruckt am 16. Dezember 2016 Seite 5