ISO 9001:2008 ff ISO 22000:2005 ff FSSC 22000 IFS BRC Ovocom/Bemefa (GMP Belgien), GMP B1+ Niederlande, UFAS/FEMAS, Pastus+, Qualimat Transport



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Transkript:

1 Anerkennung separat zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme Unternehmen mit einem separat zertifizierten QM-System mit dem Scope auf Futtermittel können sich dies im QS-Audit für die Anforderungen der Kapitel 2.3 bis 2.8 des Leitfadens Futtermittelwirtschaft anrechnen lassen. Eine Überprüfung der Kapitel 2.3 bis 2.8 im QS-Audit ist dann nicht erforderlich. Bei Lebensmittelherstellern ist zu überprüfen, ob das QM-System den Bereich Futtermittel umfasst. Wird der Bereich Futtermittel nicht auf dem Zertifikat berücksichtigt, müssen im Audit drei Kriterien der Kapitel 2.3 bis 2.8 überprüft werden, um zu beurteilen, ob der Bereich Futtermittel in das QM-System integriert wurde. Folgende QM-Systeme können im QS-Audit derzeit anerkannt werden: ISO 9001:2008 ff ISO 22000:2005 ff FSSC 22000 IFS BRC Ovocom/Bemefa (GMP Belgien), GMP B1+ Niederlande, /, Pastus+, Qualimat Transport 2 Gegenseitige Anerkennungen mit anderen Standards QS hat mit mehreren internationalen Standardgebern der Futtermittelwirtschaft eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart. Eine Doppelauditierung der Unternehmen wird so vermieden. Für QS-zertifizierte Unternehmen besteht die Möglichkeit, auf Basis ihrer QS-Zertifizierung in andere Systeme zu liefern (und umgekehrt). Die Anerkennung ist möglich für Futtermittel, die in den QS-Geltungsbereich fallen (Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel für Rinder, Schweine, Mastgeflügel, Legehennen und Elterntiere). Um eventuelle Zusatzanforderungen abzuklären, sollte direkt mit dem jeweiligen Standardgeber Kontakt aufgenommen werden. Anerkennung des QS-Audits durch andere Standardgeber (Nachfolgendes gilt für die Anerkennung für folgende Standards: GMP+ Int., Ovocom, AIC, AMA, Qualimat transport) Login mit Zugangsdaten in der Software-Plattform über den Button Datenbank-Login. Anschließend: für den entsprechenden Standort unter "Anerkennung in Fremdsystemen" auswählen, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) durch GMP+ sowie von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen durch AMA hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Bei Unternehmen, die auf Basis ihres QS-Audits in ein anderes System liefern wollen, muss mindestens jährlich (im Abstand von maximal 12 Monaten) ein QS-Audit durchgeführt werden. Ansonsten erlischt die Lieferberechtigung in das Fremdsystem. Die Anerkennung des QS-Audits durch andere Standardgeber (bzw. die Lieferfähigkeit in das Fremdsystem) wird sichtbar durch eine entsprechende Veröffentlichung unter www.qs-plattform.de. Seite 1 von 7

Anerkennung von Audits anderer Standards durch QS (Nachfolgendes gilt für die Anerkennung folgender Standards: GMP+ Int., Ovocom, AIC, AMA, Qualimat transport, EFISC) Variante a) Das Unternehmen ist bereits in der QS-Datenbank registriert und wechselt von QS zu einem anerkannten Standard: Login mit Zugangsdaten in der Software-Plattform über den Button Datenbank-Login. Anschließend: für den entsprechenden Standort als "Zertifizierungssystem" den Standardgeber auswählen, nach dessen Standard er zertifiziert wurde (z.b. GMP+ International oder Ovocom). Dabei ist zwingend die Registrierungsnummer, die das Unternehmen durch seinen Standardgeber erhalten hat, zu hinterlegen. Der Standardgeber bestätigt QS die Zulassungsdaten der Zertifizierung (Gültigkeitsdatum) in der Software-Plattform. Das Unternehmen/der Standort bleibt wie gehabt in der Systempartnersuche unter www.qsplattform.de abrufbar. Bei Sperrung bzw. Entzug des Fremdzertifikates erlischt auch die QS-Lieferberechtigung. Variante b) Das Unternehmen ist noch nicht in der QS-Datenbank registriert: Anmeldung des Unternehmens in der Software-Plattform über den Button "Neuanmeldung". Anschließend: als Zertifizierungssystem den Standardgeber wählen, nach dessen Standard eine Zertifizierung besteht (z.b. Zertifizierungssystem GMP+ Int. ). Dabei ist zwingend die Registrierungsnummer, die das Unternehmen durch seinen Standardgeber erhalten hat, zu hinterlegen. Der Standardgeber bestätigt QS die Zulassungsdaten der Zertifizierung (Gültigkeitsdatum) in der Software-Plattform. QS stellt dem Unternehmen einen Systemvertrag aus 1. Nach Unterzeichnung der Verträge für die Systemteilnahme wird das Unternehmen über die Systempartnersuche unter www.qs-plattform.de veröffentlicht. Die Lieferberechtigung wird bestätigt durch Veröffentlichung in der Software-Plattform. 1 GMP+FSA-zertifizierte Händler, Einzelfuttermittel- und Zusatzstoffhersteller, zertifizierte Spediteure und Lagerhalter erhalten keinen QS-Systemvertrag. Siehe auch Tabelle 2: Übersicht über die Art der Anerkennung zwischen GMP+ Int. und QS 2.1 Gegenseitige Anerkennungen mit GMP+ International (niederländisches GMP+ FC scheme) Tabelle 1: Gegenseitige Anerkennungen mit GMP+ International /Produktionsart QS Herstellung Mischfuttermittel (QS-Produktionsart 71 und 701) Herstellung Einzelfuttermittel (QS-Produktionsart 72, 702, 73 und 703) Herstellung Vormischungen/Premixe Herstellung Zusatzstoffe Handel mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Primärprodukten Scope des GMP+ Zertifikats GMP+ B1 Herstellung von Mischfuttermitteln GMP+ B1, B2 (2010) (Scope Herstellung von Einzelfuttermitteln ) GMP+ B1 Herstellung von Premixen und Vormischungen GMP+ B1, GMP+ B2 (2010) (Scope: Herstellung von Zusatzstoffen ) GMP+ B1, GMP+ B3.2, B3 (2007) (Scope Handel mit Mischfutter, Handel mit Einzelfuttermitteln, Handel mit Vormischungen /Zusatzstoffen ) Seite 2 von 7

/Produktionsart QS Private Labelling (QS-Produktionsart 74) (als Dienstleistung) Straßentransport von Futtermitteln (QS-Produktionsart 78) Befrachtung von Binnenschifftransport (QS-Produktionsart 79) Binnenschiffer Befrachtung von Seeschifftransporten (QS-Produktionsart 79) Befrachtung von Schienentransporten (QS-Produktionsart 79) Scope des GMP+ Zertifikats GMP+ B1, GMP+ B3 (2007), GMP+ B3.2 (Scope Handel mit Mischfutter, Handel mit Einzelfuttermitteln, Handel mit Vormischungen /Zusatzstoffen ) GMP+ B1, GMP+ B3 (2007) (Scope Lagerung und Umschlag ) GMP+ B4.1, GMP+ B4 Straßentransport, GMP+ B2 (2010) GMP+ B4.2, GMP+ B4 Befrachtung bei Küsten- und Binnenschifffahrttransporten GMP+ B4.3 Binnenschifffahrttransporte GMP+ B4.4, GMP+ B4 Befrachtung bei Seeschifffahrttransporten GMP+ B4.5, GMP+ B4 Befrachtung bei Schienentransporten Tabelle 2: Übersicht über die Art der Anerkennung zwischen GMP+ Int. und QS Zertifikatsanerkennung 1,2 GMP+ Int. 2 Auditanerkennung QS Anmeldung in Software-Plattform Bestätigung Lieferberechtigung über Veröffentlichung in Systempartnersuche Anmeldung in Software-Plattform Bestätigung Lieferberechtigung über Veröffentlichung in Systempartnersuche Systemvertrag Systemgebühr Anmeldung in Software-Plattform Bestätigung Lieferberechtigung über Veröffentlichung in Systempartnersuche Systemvertrag Systemgebühr Herstellung von Vormischungen und Mischfuttermitteln Herstellung von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen Handel Private Labelling Transport Lagerung und Umschlag Ackerbau 1 Unternehmen haben keine Rechte zur Nutzung des QS-Prüfzeichens 2 Unternehmen haben keine Rechte zur Nutzung des GMP+ FSA-Prüfzeichens Seite 3 von 7

QS-zertifizierte Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen, die eine Anerkennung durch GMP+ wünschen, müssen sich direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um auch in der GMP+ Datenbank aufgenommen zu werden. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter werden die Daten mit dem Setzen des Häkchens in der QS-Datenbank automatisch in die GMP+ Datenbank übernommen. 2.2 Gegenseitige Anerkennungen mit OVOCOM/Bemefa (belgisches FCA-System) Tabelle 3: Gegenseitige Anerkennungen mit OVOCOM/Bemefa Herstellung von Mischfuttermitteln (QS-Produktionsarten 71 und 701) Herstellung von Zusatzstoffen Herstellung von Vormischungen Herstellung von Einzelfuttermitteln (QS-Produktionsarten 72 und 702) Private Labelling (QS-Produktionsart 74) Handel mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Primärprodukten Transport von Futtermitteln (QS-Produktionsarten 78 und 79) Scope des Ovocom-Zertifikats FCA mit dem Scope MP Mischfutter für Wiederkäuer: Scope Productie van plantaardige meng-voeders FCA mit dem Scope TP FCA mit dem Scope VP FCA mit dem Scope GP, GPVW oder VWP" FCA mit dem Scope MH, VH, GH oder TH FCA mit dem Scope MH, GH, VWH, TH oder VH FCA mit dem Scope TVWE, TVWA, TVM oder TVOR FCA mit dem Scope OO Für OVOCOM-zertifizierte Unternehmen ist neben der Anmeldung in der QS-Datenbank eine vertragliche Einbindung mit QS notwendig. 2.3 Gegenseitige Anerkennungen mit der Agricultural Industries Confederation (AIC, britisches -, -, TASCC-System) Tabelle 4: Gegenseitige Anerkennungen mit der Agricultural Industries Confederation Herstellung Mischfuttermittel (QS-Produktionsarten 71 und 701) Herstellung Einzelfuttermittel (QS-Produktionsarten 72 und 702) Handel mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Primärprodukten Scope des AIC-Zertifikats Seite 4 von 7

Transport von Futtermitteln (QS-Produktionsarten 78 und 79) Herstellung Zusatzstoffe Herstellung Vormischungen Scope des AIC-Zertifikats TASCC Merchants TASCC Road Haulage TASCC Storage Für AIC-zertifizierte Unternehmen ist neben der Anmeldung in der QS-Datenbank eine vertragliche Einbindung mit QS notwendig. 2.4 Gegenseitige Anerkennungen mit der AMA Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (österreichisches Pastus+ System) Tabelle 5: Gegenseitige Anerkennungen mit der AMA Agrarmarkt Austria Marketing GmbH Herstellung Mischfuttermittel (QS-Produktionsarten 71 und 701) Herstellung Einzelfuttermittel (QS-Produktionsarten 72 und 702) Handel von Futtermitteln Straßentransport von Futtermitteln (QS-Produktionsart 78) Scope des AMA-Zertifikats Fahrbare Mahl- und Mischanlagen 1 (QS-Produktionsart 75) 1 Hinweis: In Pastus+ zertifizierten Anlagen, die eine Anerkennung für QS wünschen, dürfen nicht parallel Fütterungsarzneimittel und Mischfuttermittel hergestellt werden. Verkauft ein pastus+ zertifizierter Anlagenbetreiber Fette und Öle, die er zum Kunden mitbringt und einmischt, muss er zusätzlich für den Handel mit Futtermitteln zertifiziert sein. Für die Anerkennung ist jeweils eine vertragliche Einbindung der Unternehmen mit der AMA bzw. mit QS sowie die Zahlung von Systemgebühren notwendig. Sofern im QS-System ein Ad-hoc Monitoringplan besteht, für den es keine entsprechende Regelung in den pastus+ Anforderungen gibt, ist der Ad-hoc Monitoringplan auch von pastus+ zertifizierten Unternehmen einzuhalten, wenn sie ins QS-System liefern möchten. Probedaten und Analyseergebnisse müssen dann in der QS-Datenbank hinterlegt werden. Gleiches gilt umgekehrt für QS-zertifizierte Unternehmen, die ins pastus+ System liefern möchten, wenn im pastus+ System ein Ad-hoc Monitoringplan besteht. In beiden Fällen informiert QS die Unternehmen. Seite 5 von 7

2.5 Gegenseitige Anerkennung mit Qualimat Transport (französisches Qualimat Transport-System) Tabelle 6: Gegenseitige Anerkennung mit Qualimat Transport Straßentransport von Futtermitteln (QS-Produktionsart 78) Qualimat-Zertifikat Qualimat Transport Für Qualimat-zertifizierte Unternehmen ist eine vertragliche Einbindung mit QS notwendig. 2.6 Gegenseitige Anerkennung mit EFISC (European Feed Ingredients Safety Certification) QS-zertifizierte Unternehmen, die für eine der folgenden Produktionsarten zertifiziert sind, können ohne zusätzliches Audit an EFISC-zertifizierte Unternehmen liefern: Herstellung Einzelfuttermittel (QS-Produktionsart 72 und 702) Handel Transport (QS-Produktionsarten 78 und 79) Lagerung und Umschlag Bei Lieferungen an EFISC-zertifizierte Unternehmen muss dem Kunden das QS-Zertifikat zur Verfügung gestellt werden. Sofern im EFISC-System spezielle Anforderungen zum Futtermittelmonitoring bestehen (z.b. ein Ad-hoc Monitoringplan), für die es keine entsprechende Regelung in den QS- Anforderungen gibt, ist der Ad-hoc Monitoringplan auch von QS-zertifizierten Unternehmen einzuhalten. In diesem Fall informiert QS die Unternehmen. Tabelle 7: Anerkennung von EFISC Herstellung von Einzelfuttermitteln der Ölsaaten- und Stärkeindustrie EFISC-Zertifikat EFISC EFISC-zertifizierte Unternehmen, die Einzelfuttermittel der Ölsaaten- oder Stärkeindustrie herstellen, können ohne zusätzliches Audit ins QS-System liefern. Dazu ist eine Anmeldung der Unternehmen in der Software-Plattform erforderlich. Als Zertifizierungssystem ist EFISC auszuwählen. Zusätzlich ist eine vertragliche Einbindung mit QS notwendig. Eine Liste der Einzelfuttermittel, die Bestandteil der Anerkennung sind, kann bei QS angefordert werden. Sofern im QS-System spezielle Anforderungen zum Futtermittelmonitoring bestehen (z.b. ein Ad-hoc Monitoringplan), für die es keine entsprechende Regelung in den EFISC- Anforderungen gibt, sind diese Anforderungen auch von EFISC-zertifizierten Unternehmen einzuhalten, wenn sie ins QS-System liefern möchten. In diesem Fall informiert QS die Unternehmen. EFISCzertifizierte Unternehmen müssen außerdem die QS-Vorgaben zur Freigabeprüfung umsetzen (siehe Leitfaden Futtermittelmonitoring) und die QS-Ausschlussliste beachten (siehe Anlage 10.4). Seite 6 von 7

3 Anerkennungen weiterer Standards 3.1 Anerkennung von Coceral Tabelle 8: Anerkennung von Coceral Handel mit unverarbeiteten landwirtschaftlichen Primärprodukten im Streckengeschäft Coceral-Zertifikat GTP GTP-zertifizierte Händler, die im Streckengeschäft landwirtschaftliche Primärprodukte handeln, müssen sich nicht in der Software-Plattform anmelden. Es genügt der Nachweis eines gültigen Zertifikates beim Kunden. Auch auf der Website von Coceral kann die Zertifizierung überprüft werden (www.gtpcode.eu). 3.2 Anerkennung von Fami-QS Tabelle 9: Anerkennung von Fami-QS Herstellung von Zusatzstoffen und Zusatzstoff- Formulierungen (Zusatzstoff-Blends) Fami-QS-Zertifikat Fami-QS Fami-QS-zertifizierte Unternehmen müssen sich nicht in der Software-Plattform anmelden. Es genügt der Nachweis eines gültigen Zertifikates beim Kunden. Auch auf der Website von Fami-QS kann die Zertifizierung überprüft werden (www.fami-qs.org). 3.3 Anerkennung von QM-Milch QS-lieferberechtigte Futtermittelhersteller können auf Basis ihrer QS-Zulassung an Milchviehhalter liefern, die nach den Anforderungen von QM-Milch arbeiten. Hierzu müssen sie sich in der QS-Datenbank einloggen und in den Standortdaten ein Häkchen bei Teilnahme QM-Milch setzen. Die Unternehmen erscheinen dann in der Systempartnersuche als QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch. QS Qualität und Sicherheit GmbH GF: Dr. H.-J. Nienhoff Schedestraße 1-3, 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0 info@q-s.de Seite 7 von 7