Für Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen im Land Brandenburg gewähren wir einen anteiligen Zuschuss. Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich. Wer wird gefördert? wirtschaftsnahen und touristischen : Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind Ziel des Programms Zielgruppe Einrichtung, Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung: juristische Personen, die die Voraussetzungen der 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen Was wird gefördert? Mit dem Förderprogramm GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen Kommunalen unterstützt die ILB folgende projekte: Förderung Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und - verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher en in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten Errichtung oder der Ausbau und die Modernisierung von Radwegen gemäß Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Radtourismus und Vorhaben des Wassertourismus gemäß Wassersportentwicklungsplan Öffentliche Einrichtungen und Geländeerschließung für den Tourismus, soweit ein schlüssiges Konzept des Antagstellers vorliegt 1
Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, soweit ein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt wird und keine gewerblichen Anbieter die Investition vornehmen können Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen Regionalbudget für regionale Wachstumskerne Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten für regionale Wachstumskerne und Kur- und Erholungsorte Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger maßnahmen Wie wird gefördert? Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren. Finanzierung 2
Finanzierungsgegenstand alle zuwendungsfähigen Maßnahmen bei Investitionen der wirtschaftsnahen in regionalen Wachstumskernen Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe max. 50% (Basisförderung) + max. 30 % (Potenzialförderung) bei Investitionen der touristischen in staatliche anerkannten Kur- und Erholungsorten bei Maßnahmen der Landkreise zur Modernisierung der Radwege Regionale Entwicklungskonzepte max. 75 %, höchstens 50.000 EUR Planungs- und Beratungsleistungen Regionalmanagementvorhaben Regionalbudgetvorhaben max. 75 %, höchstens 200.000 EUR max. 150.000 EUR p.a. Was ist noch zu beachten? Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann. Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Ausschreibungsverfahren gemäß VOB, VOL und VOF zu beachten. Die Erschließungsmaßnahmen von bestehenden Gewerbegebieten können nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung nachgewiesen wird, dass mindestens zwei Drittel des Geländes mit überwiegend GRW-förderfähigen Betrieben belegt werden können und in der Umgebung keine geeigneten Industrieund Gewerbeflächen für die geplanten Ansiedlungen verfügbar sind. Bei der 3
Erweiterungen bestehender Gewerbegebiete ist zu beachten, dass mindestens 75 Prozent des vorhandenen Geländes belegt sind. Gewerbe- und Industrieflächen müssen überwiegend von GRW förderfähigen Betrieben belegt werden. Träger, Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein. Die Laufzeit für das Regionalbudget beträgt maximal 3 Jahre. Sie kann um weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Fördersatz wird bei der Verlängerung um mindestens 10 Prozent abgesenkt. Die maximale Zuwendung von 150.000 EUR im Jahr bleibt unverändert. Die Laufzeit für das Regionalmanagementvorhaben beträgt maximal 3 Jahre. Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Wie ist das Antragsverfahren? Die Antragstellung erfolgt bei der ILB. Die Antragsformulare sind bei der ILB direkt oder auf unserer Internetseite erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen. Antragsverfahren Alternativ kann die Beantragung der Förderung über das ILB-Kundenportal erfolgen. Die ILB kann kein Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit dem vor Antragstellung begonnen worden ist. Geltungsdauer Die Richtlinie gilt für alle Anträge, die vom 4. November 2015 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt und entschieden werden. Sie gilt darüber hinaus für alle Anträge, die vor dem 4. November 2015 gestellt aber noch nicht entschieden wurden.. Wer erteilt Auskünfte? Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten. 4
Fördernehmer Förderthemen Förderart Fördergeber Mittelherkunft Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind, juristische Personen, die die Voraussetzungen der 51 bis 68 der Abgabenordnug erfüllen Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Zuschuss Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur -GRW - (GRW-I) vom 9. Oktober 2015 (Veröffentlichung vom 4. November 2015) Bund, Land Brandenburg / 5