Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen" (GFS) in der Oberstufe

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Transkript:

Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen" (GFS) in der Oberstufe Hilfen und Vorgaben für die Schüler 1. Vorbemerkung 2. Formen der GFS 2.1. Die Hausarbeit 2.2. Die mündliche Prüfung 2.3. Die Präsentation 2.4. Experimentelle Arbeiten in Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Psychologie 2.5. Das Referat 2.6. Andere Formen von GFS 3. Anlagen 3.1. Anlage 1: Erklärung 3.2. Anlage 2: Bewertungskriterien 3.3. Anlage 3: Übersichts- und Unterschriftenblatt

1. Vorbemerkung Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1, In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden Ihre Leistungen wie bisher durch schriftliche Klassenarbeiten - sie heißen jetzt Klausuren - und durch Noten für die mündlichen wie auch die "sonstigen" Leistungen nachgewiesen. Sonstige Leistungen sind z.b.: Praktika-Ausarbeitungen in den Naturwissenschaften, Referate etc. Neu im Katalog der Leistungsnachweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sind die sogenannten "Gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen" (GFS). In den ersten 3 Schulhalbjahren sind insgesamt 3 solcher GFS von jeder Schülerin und jedem Schüler zu erbringen. Die GFS kann in jedem Fach, das belegt ist, erbracht werden, allerdings müssen die drei GFS in drei verschiedenen Fächern nachgewiesen sein. Darüber hinaus kann jede Schülerin und jeder Schüler noch freiwillig eine vierte GFS in einem vierten Fach erbringen. Als mögliche Formen dieser Leistungsnachweise werden im Leitfaden exemplarisch folgende Möglichkeiten genannt: schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche Prüfungen oder andere Präsentationen..." Was ist mit "gleichwertig" gemeint bei der "Gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen"? Gleichwertigkeit der GFS hinsichtlich des Arbeitsaufwands Der für eine GFS erforderliche Zeitaufwand sollte den zeitlichen Gesamtaufwand für eine Klausur (Vorbereitung + Anfertigung) nicht wesentlich überschreiten. Gleichwertigkeit der GFS bei der Berechnung der Kursnote Die GFS, die in einem Fach als Leistung eingebracht wird, hat das gleiche Gewicht wie eine Klausur. Die GFS-Note geht damit in die Fachnote eines Schulhalbjahres ein. Mit der GFS werden unter anderem folgende Ziele verfolgt: Schülerinnen und Schüler lernen ein Thema in Absprache mit dem Fachlehrer auszuwählen und einzugrenzen sich selbstständig Informationen aus unterschiedlichsten Medien zu beschaffen die Informationen auszuwerten und sinnvoll im Hinblick auf das Thema zu gliedern eine schriftliche Arbeit anzufertigen und dabei formale Vorgaben zu beachten eine geeignete Form der Präsentation vorzubereiten und durchzuführen einen Arbeitsauftrag in einer vorgegebenen Frist pünktlich zu erfüllen. Dies sind alles Anforderungen, die auch an Universitäten und im Berufsleben später auf Sie zukommen werden.

Organisation der GFS an unserer Schule 1. Zu den Formen der GFS Beispiele für Formen der GFS sind im Leitfaden aufgeführt. Von den 3 GFS, die jede Schülerin und jeder Schüler einzubringen hat, müssen mindestens zwei auf verschiedene Arten gehalten werden (z.b. Präsentation und Hausarbeit). 2. In welchem Zeitraum müssen die drei GFS erbracht werden? Die GFS sind in den ersten drei Halbjahren abzuleisten. Das vierte Halbjahr ist dadurch für die Prüfungsvorbereitungen entlastet. 3. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die drei GFS festgelegt sein? Nach dem ersten Schulhalbjahr (JS 1/ 1) müssen auf dem "Übersichts- und Unterschriftenblatt " alle 3 GFS festgelegt sein; möglichst sollte auch schon eine GFS gehalten worden sein. 4. Wie viele GFS können in einem Kurs insgesamt stattfinden? Nach einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz sollen in einem 4stündigen Kurs nicht mehr als 10 GFS, in einem 2stündigen nicht mehr als 6 GFS stattfinden. 5. Kann nach der Festlegung der GFS noch eine Änderung vorgenommen werden? Im Einzelfall kann im "Übersichts- und Unterschriftenblatt" noch etwas geändert werden. Der Wechsel eines Faches oder das Verschieben der GFS in ein anderes Halbjahr ist nur dann möglich, wenn die betroffenen Fachlehrer/Fachlehrerinnen damit einverstanden sind. 6. Wie ist bei längerfristigen Krankheit von Schülern zu verfahren? Bei einer längerfristigen Krankheit wird bei der GFS genauso verfahren wie bei Klausuren. Beide Formen des Leistungsnachweises sind ja "gleichwertig". Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer entscheidet, in welcher Weise die GFS nachzuholen ist. 7. Kann eine GFS auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden? Prinzipiell ja. Es muss aber erkennbar sein, welcher Schüler für welchen Teil der GFS verantwortlich ist. Jeder Schüler erhält auch eine individuelle Note. Materialien, die Ihnen beim Leistungsnachweis "GFS" helfen sollen: Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Hilfen für das Anfertigen und Halten einer GFS. Lesen Sie bitte die beigefügten Materialien aufmerksam durch! Das Übersichts- und Unterschriftenblatt ist von Ihnen sorgfältig zu führen und aufzubewahren. Es gilt als Nachweis für die erbrachten Leistungen. Am Ende jeden Halbjahres ist der GFS-Zettel wie folgt abzugeben bzw. vorzulegen: JS 1/1: Kontrolle durch den Tutor (Unterschrift des Tutors) JS 1/2: Abgabe des GFS-Zettels beim Tutor - Maßnahme bei Nichteinhaltung: Zeugnis wird nicht ausgehändigt! JS 2/1: Abgabe des GFS-Zettels beim Tutor Maßnahme bei Nichteinhaltung: Festgelegte, aber nicht gehaltene GFS werden mit null Notenpunkten verrechnet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. Martin Oberstudiendirektor Essich Studiendirektor

2.1. Die äußere Form einer schriftlichen Arbeit (Hausarbeit) Umfang: Reiner Text (ohne Abbildungen und Grafiken) ca. 5 10 Seiten (je nach Thema und Fachbereich), in Absprache mit der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer. Format: DIN A 4 Rand: Zeilenabstand: Schriftgröße: Formatierung: Aufbau: links und rechts drei Zentimeter, oben und unten 2 cm 1,5 Zeilen Times New Roman 12 Pt. oder Helvetica (ersatzweise Arial) 11 Pt. Überschriften hervorheben (Schriftgröße maximal 14 Pt., fett) Blocksatz oder linksbündig automatische Silbentrennung Seitennummerierung Deckblatt Inhaltsverzeichnis gegliederter Textteil Literaturverzeichnis Glossar evtl. Anhang Erklärung (siehe Anlage 1) Abgabe: Klarsichtordner, geheftet, nicht in Einzelfolientaschen

2.2. Die mündliche Prüfung Umfang: Thema: Dauer: Durchführung: In der Regel im Wesentlichen eine Unterrichtseinheit (nach Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin) Wird nach Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin festgelegt. ca. 20 Minuten Im Unterricht oder außerhalb des Unterrichts mit 20 Minuten Vorbereitungszeit und einer schriftlichen Aufgabenstellung (wie im mündlichen Abitur) oder jeweils nach Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin Zentraler Prüfungsinhalt ist die abgesprochene Unterrichtseinheit Notenbekanntgabe: Die Note für die mündliche Prüfung erfährt der Schüler/ die Schülerin nach einer angemessenen Bedenkzeit des Fachlehrers (spätestens aber nach einer Woche).

2.3. Die Präsentation Begriffserklärung: Eine Präsentation ist ein Fachvortrag, der - unterstützt durch besondere Präsentationsmedien - möglichst anschaulich und lebendig sein soll. Der Inhalt der Präsentation wird in einem Thesenpapier / Handout (eine DIN A 4 - Seite) übersichtlich zusammengefasst und an Mitschüler und Mitschülerinnen sowie an den Fachlehrer/ die Fachlehrerin ausgegeben. Zeitlicher Umfang: 15-20 Minuten nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft (bei signifikanter Überschreitung der Zeit ist ein Punkteabzug möglich) Abgabe von Materialien beim Fachlehrer: Das Thesenpapier (mit dem Computer erstellt) sowie eventuell weitere zu kopierende Materialien sollten mindestens eine Woche vor der Präsentation bei der Lehrkraft abgegeben werden. Beurteilung: Mögliche Kriterien können Sie dem beigefügten Beurteilungsbogen (Anlage 2) entnehmen. Die Gewichtung der einzelnen Teile erfolgt nach Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin. Beispiele für eine Gewichtung: Inhalt: Vortrag: Sonstiges: 0-12 NP -3 bis +3 NP -2 bis +1 NP

2.4. Experimentelle Arbeiten in Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Psychologie Grundvoraussetzung: Experimentelle Arbeiten können aus organisatorischen Gründen nur begrenzt in Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft angeboten werden. Organisation, Durchführung: Jeder bearbeitet in der Regel als Einzelarbeit ein selbst gewähltes Thema oder Teilthema nach Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin. Ausarbeitung: Die äußere Form der Ausarbeitung entspricht der der Hausarbeit. Im Umfang von 5-10 Seiten müssen auch Versuchsaufbauten, Messprotokolle, eigene Diagramme etc. - eventuell handschriftlich - enthalten sein. Bewertung: Die Ergebnisse der experimentellen Arbeit werden dem Kurs kurz präsentiert. In die Bewertung fließen die sorgfaltige experimentelle Durchführung und die schriftliche Ausarbeitung sowie die kurze Präsentation, eventuell auch die theoretische Vorbereitung, mit ein. Nach vorheriger Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin fließen folgende Bereiche in die Bewertung ein: Präsentation der Ergebnisse im Kurs (ca. 5 15 Minuten) Kolloquium Thesenpapier Ausarbeitung Spätestens eine Woche nach Abschluss der Experimente wird die schriftliche Ausarbeitung abgegeben.

2.5. Referate Form: Referate werden in ihrer Form als bekannt vorausgesetzt. Umfang: Der zeitliche Umfang entspricht dem einer Präsentation. Besonderheit: Besonderes Gewicht liegt auf dem freien Vortrag sowie einer Kurzzusammenfassung (Thesenpapier) für die Mitschüler/ innen. Bewertungsmaßstab: siehe Anlage 2

2.6. Andere Formen von GFS Andere im Text nicht genannte Formen der GFS sind möglich. Hierzu bedarf es einer individuellen Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin. Beispiele: Exkursionen vorbereiten und Durchführung Artikel / Leserbrief in einer Zeitschrift verfassen Unterricht bei Schülern halten (auch als Mentoren) Team-Teaching: Zwei Schüler/ Schülerinnen führen im Rahmen einer Unterrichtsstunde in ein geeignetes Thema ein und leiten anschließende Schülerübungen Hausarbeit auch für ein Tandem mit anschließender mündlicher Prüfung Die Bewertungskriterien werden in diesen Fällen bei der Themenvergabe mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin abgesprochen und festgelegt.

3. Anlagen 3.1. Anlage 1: Erklärung: Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Wörtliche Zitate und sinngemäße Wiedergaben habe ich als solche im Text kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass bei einem Verstoß gegen diese Regeln meine Arbeit mit Null (0) Punkten bewertet wird. Ort, Datum Unterschrift