Asyl in Österreich Hitzendorf, 05.11.2015 Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum
Themenübersicht Begrifflichkeiten Daten und Zahlen Asylverfahren Beschäftigungsmöglichkeiten Ideen für ein gutes Zusammenleben Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum
AsylwerberInnen, MigrantInnen, Flüchtlinge AsylwerberInnen sind Menschen, die in einem Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung suchen. Sie haben einen Asylantrag gestellt, ihr Asylverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Anerkannte Flüchtlinge haben einen positiven Asylbescheid bekommen. Ob jemand ein Flüchtling ist und somit Asyl in Österreich bekommt, wird mittels des Asylverfahrens festgestellt. MigrantInnen sind Menschen, die ihr Land freiwillig und nicht aufgrund von Verfolgung verlassen haben. Sie wollen ihre Lebensbedingungen verbessern.
Aktuelle Zahlen Mehr als 60 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen 2014: 1. Türkei - 1,59 Mio 2. Pakistan - 1,51 Mio 3. Libanon - 1,15 Mio Hauptherkunftsländer Österreich 2015 1. Syrien 2. Afghanistan 3. Irak Österreich 2014-28.027 Asylanträge Österreich 2015 (einschließlich September): - ~ 55.000 Asylanträge Quellen: -https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html -http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asylwesen/statistik/start.aspx -http://www.bfa.gv.at/presse/news/news.aspx -UNHCR (2015): Global Trends 2014
Ablauf des Asylverfahrens Asylantrag Erstaufnahmestelle / Verteilerzentrum Zulassungsverfahren Österreich ist nicht zuständig > DublinVO/anderes EU-Land Österreich ist zuständig > Grundversorgung/Bundesländer Keine Fluchtgründe (nach GFK) BESCHWERDE Inhaltliches Verfahren BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl BVwG Bundesverwaltungsgericht Asyl Subsidiärer Schutz Humanitärer Aufenthalt Freiwillige Ausreise oder Außerlandesbringung
Positiver Asylbescheid Wer einen positiven Asylbescheid bekommt, ist ein anerkannter Flüchtling und kann 1) in Österreich bleiben (Konventionspass) 2) in Österreich arbeiten (Zugang zum Arbeitsmarkt) 3) seine Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder) nachholen Familienzusammenführung
Subsidiärer Schutz Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn im Heimatland Krieg herrscht und das Leben und die Sicherheit der Personen im Heimatland bedroht sind, jedoch keine Fluchtgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt werden konnten. 1 Jahr lang gültig (danach neuerliche Prüfung der Umstände im Heimatland) Freier Zugang zum Arbeitsmarkt Familienzusammenführung ist erst nach einem Jahr möglich
Beschäftigungsmöglichkeiten Gemeinnützige Beschäftigung AsylwerberInnen können für gemeinnützige HILFSTÄTIGKEITEN im Zusammenhang mit ihrer Unterbringung oder für Bund, Land oder Gemeinde herangezogen werden. Diese Tätigkeiten begründen kein reguläres Dienstverhältnis und es ist somit auch keine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Beispiele: Landschaftspflege, Mitwirkung bei Veranstaltungen, Administration, Betreuung von Parkanlagen etc. Es wird ein Anerkennungsbeitrag gewährt (üblicherweise zwischen 5-8 / Stunde)
Beschäftigungsmöglichkeiten Saisonarbeit & Erntehilfe Die Saisonarbeit ist auf bestimmte Bereiche (Gastronomie und Landwirtschaft) beschränkt. Im Rahmen festgelegter Kontingente können für die Saisonarbeit Beschäftigungsbewilligungen für maximal 6 Monate erteilt werden, die von den zukünftigen Arbeitgebern beim AMS beantragt werden müssen. Selbstständige Tätigkeit Für jede/n AsylwerberIn ab dem 3. Monat nach der Zulassung des Asylverfahrens möglich. Jedoch gibt es oft Schwierigkeiten einen Gewerbeschein zu erlangen.
Ideen für ein gutes Zusammenleben 1) Offenheit, Zeit, Gespräche, Kontakt 2) Gemeinsame Aktivitäten: Begegnungsabende, gemeinsam Feste feiern, gemeinsames Kochen, Ausflüge, 3) Vereine einbinden: Kooperation mit Vereinen wie dem Sportoder Musikverein 4) Gemeinnützige Beschäftigung 5) Patenschaften
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