Flüchtlinge in Österreich. Allgemeine Informationen Stand:
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1 Flüchtlinge in Österreich Allgemeine Informationen Stand:
2 Schutzsuchende in Österreich ~ Asylanträge im Jahr 2015 (statista) ~6000 Asylanträge im Jänner 2016 (BM.I) Obergrenze: Asylanträge pro Jahr durch Bundespolitik festgelegt Gemeindequote: 1,5% der Einwohner sollen Flüchtlinge aufgenommen werden; Tirol erfüllt Quote nicht seit 1945 hat Österreich mehr als 2 Millionen Flüchtlinge aufgenommen davon ca in Österreich geblieben (ca. 34%)
3 Rechtliche Grundlagen Völkerrecht u.a Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Genfer Menschenrechtskonvention EU-Recht nationales Recht Asylgesetz 2005, Strengeres Asylrecht wurde im April 2016 im Parlament beschlossen Behörden Bundesministerium für Inneres Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
4 Asylwesen Begriffe werden definiert Flüchtling = Nach dem Völkerrecht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat, weil sie eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat. Verfolgungsgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, die Religion, die Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Gesinnung.. Flüchtlinge können in Österreich um Asyl, d.h. um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen. Genau genommen sind Flüchtlinge jene Schutzsuchenden, die wir bspw. nach Deutschland weiterleiten Asylwerber / Asylsuchende = Menschen, die in einem fremden Land um Asyl also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung ansuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. Asylberechtigte sind Asylberechtigte / anerkannte Flüchtlinge = Fremde, denen nach Durchlaufen des Asylverfahrens Asyl gewährt wird. Voraussetzung für die Zuerkennung dieses Status ist u.a., dass glaubhaft ist, dass der Fremden/dem Fremden im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. subsidiär Schutzberechtigte = Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention GFK), benötigen aber Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen: Folter, Unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung, Todesstrafe, Gravierende Verletzung eines Menschenrechts Bedrohung des Lebens
5 Asylwesen Begriffe werden definiert Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge = Personen unter 18 Jahren, bei denen kein Elternteil oder Obsorgeberechtigter in Österreich anwesend ist. Unbegleitete minderjährige Fremde werden in speziellen Unterkünften untergebracht und erhalten besondere Betreuung und Versorgung. Für ihre Betreuung in Wohngruppen stehen 95 Euro pro Tag zur Verfügung. Wenn sie schulpflichtig sind, müssen sie auch zur Schule gehen. Grundversorgung = Die Art.-15a-B-VG-Vereinbarung (Bundes-VerfassungsGesetz) regelt die vorübergehende Grundversorgung zwischen Bund und Ländern für schutzbedürftige Fremde. Der Bund ist im Zulassungsverfahren für die Versorgung der Asylwerber zuständig. Bei zugelassenen Asylverfahren geht die Zuständigkeit auf die Bundesländer über. Das heißt, die Bundesländer müssten für Unterbringung und Versorgung der Asylwerberinnen und -werber sorgen. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung, bzw. Entscheidung, den Asylantrag inhaltlich hinsichtlich des Fluchtvorbringens zu prüfen, geht die Zuständigkeit der Unterbringung und Versorgung der Asylwerber auf die Länder über. Bei einer solchen Zulassung zum Asylverfahren sollten Asylwerberinnen und Asylwerber von den Bundesländern aus den Verteilerquartieren des Bundes so rasch wie möglich in ein Landesquartier übernommen werden. Bei Landesquartieren handelt es sich grundsätzlich um kleinere Quartiereinheiten (beispielsweise ehemalige Pensionen etc.) im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Abschluss der entsprechenden Verträge mit den Quartiergebern fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes. Grundversorgte Asylwerberinnen und -werber bekommen alle notwendigen Leistungen für einen menschenwürdigen Aufenthalt in Österreich. Die Grundversorgung wird nach jeweiligen Einzelfallprüfungen gewährt. Die Grundversorgung umfasst Verpflegung, Unterbringung und andere Versorgungsleistungen (z. B. Krankenversorgung, Beratung, Schulbedarf, Bekleidung, Windeln, Hygieneprodukte). Die Leistungen stehen grundsätzlich nicht jedem Asylwerber in vollem Umfang zu, bei mangelnder Hilfsbedürftigkeit sowie bestehender Selbsterhaltungsfähigkeit kommt es zur Einschränkung bzw. Entziehung. Unterkunftsgeber erhalten für jeden aufgenommenen Asylwerber 19 Euro pro Tag. Asylwerber bekommen monatlich 40 Euro Taschengeld. In Tirol wurden hierzu die Tiroler Soziale Dienste GmbH gegründet. Der Tiroler Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH obliegen folgende Aufgaben: Sicherstellung der Grundversorgung für alle in Tirol aufhältigen AsylwerberInnen (Betreuung, Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, Organisation des Schulbesuches ), Organisation und Führung von Flüchtlingsheimen, Projekte zur Sprach- und Berufsqualifizierung Information, Beratung und soziale Betreuung von Asylwerbern. In anderen Bundesländern ist das anders geregelt. In OÖ bspw. ist das Rote Kreuz für diese Aufgaben zuständig.
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9 Fact s Wieviel Geld bekommen Flüchtlinge (Link zu externen Erklärvideo)? ORF, heute konkret, Facebook Unbegleitete Minderjährige bekommen pro Monat 40 Taschengeld und 12,50 Bekleidungsgeld Gibt es durch Flüchtlinge erhöhte Terrorgefahr? Terroristische Organisationen haben genügend Mittel für einen bequemeren und schnelleren Weg als die Flüchtlingsrouten um nach Europa zu kommen. Durch Flüchtlingsströme kommen erfahrungsgemäß wenige terroristische Gefahrenquellen nach Österreich. Dennoch werden Flüchtlinge überwacht und kontrolliert. In Österreich ist zur Überwachung von Terrorgefahrenquellen der Verfassungsschutz zuständig. Bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen finden erste Gespräche und die Abnahme von Fingerabdrücken statt. Die BetreuerInnen achten auf Personen, die sich sehr zurückziehen. Sollten Ungereimtheiten auffallen werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Auch die Flüchtlinge selber sind sehr bedacht, Auffälligkeiten sofort zu melden, da gerade sie vor diesem Terror fliehen. Bei kleinen Flüchtlingsunterkünften wie in Fulpmes ist die Lage sehr leicht einzuschätzen und kontrollierbar. Demnach geht keine Terrorgefahr von der Flüchtlingsunterkunft in Fulpmes aus. Innenministerium und BVT verfolgen daneben als zweiten Ansatz den der Vorbeugung. Voraussetzung dafür sei die Integration vor allem auch jener jungen Männer, die mit der Flüchtlingswelle der vergangenen Monate ins Land gekommen seien. Gelingt diese Integrationsleistung nicht, müssen wir davon ausgehen, dass diese Personen von Extremisten angeworben werden können, warnte Konrad Kogler, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit. Integration sei dabei keine Aufgabe allein für die Polizei, sondern für die ganze Gesellschaft. Insgesamt seien beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle mehr als 100 Hinweise auf mutmaßliche Terroristen eingegangen, berichtete Gridling. Gleichzeitig relativierte er aber: Immerhin seien bis Menschen durch Österreich durchgereist. Zudem habe sich von den Hinweisen nur eine geringe Zahl tatsächlich bestätigt.
10 Fact s Nehmen uns Flüchtlinge unsere Arbeitsplätze weg? Bei Flüchtlingen gibt es nur eine sehr beschränkte Erwerbstätigkeit. Sie dürfen gemeinnützig, mit 3 Anerkennungsbeitrag pro Stunde, z.b. in Gemeinden arbeiten. Ansonsten dürfen erwachsene Flüchtlinge nicht arbeiten. Flüchtlingen unter 25 ermöglicht man eine Lehre in Österreich. In Mangelberufen, jenen wenigen Jobs, bei welchen es zu viele offenen Stellen gibt, dürfen sie eine Lehre beginnen. Die Mangelberufsliste wird jährlich vom AMS angelegt. Momentan sind vor allem Berufe in Gastronomie und Hotellerie vertreten. Warum sind so viele männliche Flüchtlinge in Österreich? Eine Flucht ist ein sehr gefährliches Vorhaben. Oftmals schicken Familien ihren Sohn oder den Mann, um in ein sicheres Land zu kommen und dann die Familie auf sicherem Weg nachzuholen. Viele Männer flüchten auch vor dem Kriegsdienst.
11 Fact s Werden die Familien auch nach Österreich geholt? Bis jetzt konnten Asylberechtigte ihre Familie problemlos nach Österreich holen. Dies lief unter einem Einreiseantrag im Familienverfahren. Ihnen wird dann ein Visum ausgestellt mit welchem sie in Österreich dann einen Asylantrag stellen können. Familienangehörige sind: Der Elternteil eines schutzberechtigten minderjährigen ledigen Kindes; die Ehegattin/der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner einer Schutzberechtigten/eines Schutzberechtigten, sofern die Ehe oder Partnerschaft bereits im Herkunftsstaat bestanden hat; ein zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjähriges lediges Kind einer Schutzberechtigten/eines Schutzberechtigten Mit dem neuen Asylgesetz wird es Einschränkungen im Bereich des Familiennachzuges geben. Bleiben Flüchtlinge für immer in Österreich? Seit 1945 sind rund 35% der Flüchtlinge wirklich in Österreich geblieben. In der aktuellen Situation hängt viel von der Entwicklung in den Krisenherden der Welt ab. In der Flüchtlingsunterkunft in Fulpmes will ein afghanischer Jugendlicher wieder nach Hause zu seine Familie.
12 Informationen Informationsbroschüre im Gemeindeamt Internet UNHCR ( ) BMI ( )
13 Schutzbedürftige in Fulpmes UMF Fulpmes
14 Schutzbedürftige in Fulpmes Laut Quote: 64 Flüchtlinge Quote von 1,5% der Einwohner einer Gemeinde Wir wollen auf Qualität anstatt auf Quantität setzen und unsere jugendlichen Flüchtlinge gut betreuen UMF Fulpmes: 27 unbegleitet minderjährige Flüchtlinge Im ehemaligen Hotel Holzmeister im Michael-Pfurtscheller-Weg Widum: 1 tschetschenische Familie 1 Frau, 2 Kleinkinder
15 UMF Fulpmes Ehemaliges Hotel Holzmeister 27 Burschen: Jahre 23 Afghanen, 3 Syrer, 3 Iraner 25 Muslime, 2 Christen Betreuungsschlüssel 1:4 24-Stunden-Betreuung Pädagogische, soziale und psychologische Ausbildungen 8 Betreuer, 2 Köche, 1 Deutschlehrerin
16 Gemeinde Fulpmes Integrationsausschuss Fabian Muigg Obmann Maria Margreiter Obmann- Stv. in Dr. Andreas Zimmermann Sieglinde Müller Getraud Huter Dr. Norbert Mair Peter Auer Kompetenzteam Mag. Robert Denifl - Bürgermeister Fabian Muigg - Integrationsausschussobmann Martin Krösbacher - Sportreferent Günther Ennemoser Rotes Kreuz Josef Schiller - Freiwilliger Felix Auer Freiwilliger Osman Arikan muslimischer Vertreter Nathalie Dibiasi - Freiwillige
17 Aufgaben des Kompetenzteams Unterstützung der Flüchtlingsunterkunft Verbindung Flüchtlingsheim Gemeinde Bevölkerung Informationskanal Aufbau einer Freiwilligensäule Spenden sammeln Vermittlung von Lehr- und Schulplätzen
18 Was wurde bereits gemacht? Freiwilligenarbeit Spenden gesammelt Organisation des Informationsabends Kontakt zu Heimleitung / BetreuerInnen / Tiroler Soziale Dienste Verbindungen zu Vereinen
19 Was wird noch gemacht? Aufbau einer Freiwilligensäule Intensiver Kontakt zu Vereinen Kontakt zur direkten Nachbarschaft Information Vermittlung von Lehrstellen Fulpmes als besonderes Projekt in Tirol. Die geflüchteten Jugendliche sollen eine Lehrstelle in einem Mangelberuf beginnen. Hier kommen vor allem Berufe in Gastronomie und Hotellerie in Frage
20 Was kann ich tun? Jede Tätigkeit ist willkommen Jugendliche selbst entscheiden lassen Sport Fahrdienste Ausflüge Freiwillige können sich im Gemeindeamt oder im Flüchtlingsheim melden!
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