Willkommen in Regensburg!
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- Sara Fuchs
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1 Willkommen in Regensburg! Gemeinsam für Flüchtlinge in Not Auftakttreffen am im Kolpinghaus
2 Tagesordnung TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Begrüßung, Dank und Perspektiven Vorstellung der Koordinierungsstelle und ihrer Aufgaben Erklärung der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen Allgemeine Integrationsbemühungen der Stadt Regensburg Vorstellung des Konzepts zur Unterstützung und Integration der Flüchtlinge Vorstellung exemplarischer Projektideen und Angebote Pause Markt der Möglichkeiten mit Ständen Diakonisches Werk, FreiwilligenAgentur und a.a.a. der Säule Sonstiges ehrenamtliches Engagement im Foyer Treffen der Säule Patenschaften im Saal Treffen der Säule Dolmetscherdienste im Saal anschließend: Diskussion Seite 2 Günter Tischler Amt für Jugend und Familie
3 Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
4 Wir stellen uns vor Michael Vilsmeier Simone Mbarki Christine Schafberger Leitung Stellvertretende Leitung Verwaltungsassistenz Seite 4 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
5 Wir stellen uns vor Veit Erös Soziale Betreuung Renate Koisegg Soziale Betreuung Seite 5 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
6 Strukturdaten 6 zentrale Unterkünfte ~ 300 Flüchtlinge (davon ~ 100 Kinder) dezentrale private Wohnungen ~ 100 Flüchtlinge (davon ~ 30 Kinder) 1 vorläufige Erstaufnahmeeinrichtung ehemalige Pionierkaserne / Zeißstraße 280 Flüchtlinge (davon ~ 90 Kinder) Seite 6 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
7 Aufgaben Krisen- und Notfallmanagement bei Unterbringung und Versorgung Koordinierung von städtischen Dienststellen und Fachstellen Ansprechstelle für Behörden, externe Stellen und Kooperationspartner Seite 7 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
8 Aufgaben Begleitende soziale Betreuung von Flüchtlingen Ermittlung von sozialen Bedarfen und Informationsaustausch mit Fachstellen Unterstützung bei der Entstehung ehrenamtlicher Netzwerke Seite 8 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
9 Kontakt Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende" Telefon 0941/ Telefax 0941/ Seite 9 Michael Vilsmeier Koordinierungsstelle "Flüchtlinge und Asylsuchende"
10 Kurzinfo zu Asyl am 8. Januar 2015
11 Wer ist Flüchtling? Wer Migrant? Unterscheidung laut UNHCR: Ein Migrant verlässt seine Heimat üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Seite 11
12 Wer ist Flüchtling? Ein Flüchtling ist laut Definition Genfer Flüchtlingskonvention von 1951: eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates aufhält, da ihr dort aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Verfolgung droht Flüchtlinge im rechtstechnischen Sinn = Ausländer, denen Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde (z.b. im Rahmen eines Asylverfahrens oder Aufnahmeverfahrens (sog. Kontingentflüchtlinge) Seite 12
13 Wer ist Asylbewerber? Asylbewerber sind Personen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Bis zur förmlichen Asylantragstellung spricht man von Asylsuchenden Seite 13
14 Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz) Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG bedeutet, dass Menschen von ihrem Staat gezielt wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt oder verfolgt werden, dass ihre Menschenwürde verletzt ist. Seite 14
15 Erstverteilung und Unterbringung In Deutschland kann ein Asylantrag nur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF) gestellt werden. Äußert ein Schutzsuchender das Anliegen, einen Asylantrag zu stellen, wird er an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes verwiesen. Die Erstverteilung erfolgt auf der Grundlage der Herkunftsländerzuständigkeit und eines Quotensystems ( Königsteiner Schlüssel ); OPf. 8,8 %, Regensburg 13,4 % Die Unterbringung erfolgt in Bayern grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften (Art. 4 Aufnahmegesetz) Seite 15
16 Zuständigkeiten Zuständigkeit für Prüfung und Entscheidung über Verfolgungsgründe: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuständigkeit für Vollzug der asylverfahrensrechtlichen Entscheidung: Ausländerbehörde (Bindungswirkung!) Seite 16
17 Aufenthaltsstatus Während der Bearbeitung des Asylantrages liegt kraft Gesetz eine sog. Aufenthaltsgestattung vor. Seite 17
18 während Aufenthaltsgestattung: Wohnsitznahme nur im Bereich der zuständigen Ausländerbehörde bei nicht gesichertem Lebensunterhalt Aufenthalt in den ersten 3 Monaten räumlich beschränkt auf Regierungsbezirk und angrenzende Landkreise eine Beschäftigung kann erst nach 3 Monaten erlaubt werden Asylbewerber erhalten vom Sozialamt Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Seite 18
19 Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft Die Regierung der Oberpfalz kann nach Ermessen den Auszug zulassen, Kriterien sind z.b. gesundheitliche Gründe familiäre Gründe Berücksichtigung einer langjährigen Verfahrensdauer dauerhafte Beschäftigung anderweitige Unterkunft Seite 19
20 erfolgloses Asylverfahren Wird der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt, sind Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht freiwillig nach, muss sie die Ausländerbehörde notfalls zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückführen. Seite 20
21 Hauptherkunftsländer/Anerkennungsquote Quelle: BAMF Statistik Januar-November Syrien (34144 Asylanträge) 2. Serbien (15282 Asylanträge) 3. Eritrea (12420 Asylanträge) Gesamtschutzquote liegt bei ca. 30 % Asylberechtigte (Art. 16 a GG) 1,7 % sonst. Flüchtlinge ( 3 Abs. 1 AsylVfG) 21,9 % subsidiärer Schutz ( 4 Abs. 1 AsylVfG) 4,5 % Abschiebeverbot ( 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG) 1,7 % Seite 21
22 Unmöglichkeit der Abschiebung Ist die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht (sofort) möglich (z. B. wegen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit, ungeklärter Identität oder Staatsangehörigkeit bzw. Passlosigkeit), wird eine Duldung erteilt. Seite 22
23 Duldung Duldung (= Aussetzung der Abschiebung) bedeutet: Wohnsitznahme nur im Bereich der zuständigen Ausländerbehörde bei nicht gesichertem Lebensunterhalt Aufenthalt ist befristet räumlich auf Bayern beschränkt Eine Beschäftigung kann erlaubt werden, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt oder bei 4-jährigem ununterbrochenem Aufenthalt des Ausländers Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz es besteht kein Aufenthaltstitel und kein rechtmäßiger Aufenthalt Seite 23
24 Rechtsstellung bei Anerkennung Bei Anerkennung als Asylberechtigte(r)/Flüchtling, wird ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt. Seite 24
25 Aufenthaltsstatus Asylberechtigte/Anerkannte Flüchtlinge dürfen: Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet nehmen Aufenthalt ist im gesamten Bundesgebiet gestattet jede Erwerbstätigkeit ist kraft Gesetzes erlaubt Seite 25
26 Integrationsstelle Andreas Reindl
27 Flucht Sonstiges Mitverantwortung Migrationsgesellschaft Willkommen Menschliche Wärme Offenheit Information geben Erste Hilfe Gesundheit Trinken Essen Schlafen Sicherheit Religion Behörden Wohnen Ausbildung Beruf Freizeit Kultur Arbeitsmigration Selbstverantwortung Vereine Verbände Institutionen Firmen Organisationen Politik geben geben/nehmen annehmen Zusammenhalt in Regensburg Seite 27
28 Willkommen in Regensburg! Gemeinsam für Flüchtlinge in Not 1. Konzertierte Aktion Regensburg hilft 2. Konzept Willkommen in Regensburg! Gemeinsam für Flüchtlinge in Not 3. Struktur und Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaktion 3.1 Patenschaftssystem Organisation und fachliche Betreuung: Amt für Jugend und Familie Ansprechpartner: Franz Dorner, Tel , 3.2 Dolmetscherdienste Organisation und fachliche Betreuung: Willkommensstelle bei der städt. Integrationsstelle Ansprechpartnerinnen: Verena Hämmerle, Elena Iwanow, Tel , und 3.3 Sonstiges ehrenamtliches Engagement Organisation und fachliche Betreuung: FreiwilligenAgentur, a.a.a., Evangelische Jugend/Diakonisches Werk 4. Institutionelle Kooperationspartner 5. Dienstleistungen und Projekte städtischer Ämter 6. Flüchtlingsgipfel Seite Januar 2015 Günter Tischler Amt für Jugend und Familie
29 Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Aufmerksamkeit!
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