Asylbewerber in Deutschland Ein kurzer Überblick

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1 Präsentation des Beratungsfachdienst für MigrantInnen Diakonisches Werk Potsdam e.v. Asylbewerber in Deutschland Ein kurzer Überblick Workshop Flüchtlingsarbeit des ev. Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Freitag, 19. Juni 2015

2 Verteilung der Flüchtlinge in der BRD

3 Verteilung im Land Brandenburg

4 Asyl in Zahlen beim BAMF -im Berichtsjahr 2015 wurden bisher Erstanträge gestellt (Vergleichszeitraum Vorjahr Erstanträge)

5 Prüfung der Zuständigkeit Dublinverfahren Im sogenannten Dublinverfahrenwird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist Mitgliedstaaten sind alle Staaten der EU sowie auf Grund der Parallelabkommen auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein Bestimmung durch das zentrale, automatisierte, europäische Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC

6 Asylverfahren in Deutschland Als asylsuchend melden bei der Polizei, der Ausländerbehörde, dem Bundesamt etc. Persönliche Anhörung beim Bundesamt notwendig Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung je nach Herkunftsland Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung für max. 3 Monate, danach Verteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte

7 Asylverfahren in Deutschland das Bundesamt entscheidet über: Anerkennung als Asylberechtigter gem. Art. 16a GG Flüchtlingsstatus nach GFK und 3 Abs.1 AsylverfG den subsidiären Schutz nach 15 QRL und 4 AsylverG Humanitären/nationalen Schutz gem. 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG und erlässt ggf. eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

8 Aufenthaltsgestattung

9 Flüchtlingspass

10 Aufenthaltserlaubnis

11 Duldung

12 Soziale Versorgung der Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Asylbewerber sowie Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt nach 23 Abs.1 oder 24, 25 Abs.4 S.1, 25 Abs.4 S.1 oder 25 Abs.5 AufenthG, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung weniger als 18 Monate zurückliegt Angelehnt an SGB II Leistungen nach 15 Monaten (Änderung des AsylblGzum ; vorher 48 Monate) gem. 2 AsylblG Leistungskürzung gem. 1a AsylblGunter bestimmten Voraussetzungen möglich

13 Medizinische Versorgung wird über das AsylblG geregelt Einschränkungen in den ersten 15 Monaten, d. h.behandlung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen Krankenschein ist zu beantragen führt zu umständlichen Wege- und Wartezeiten In Bremen und HH gute Beispiele, Vertrag mit AOK, Chipkarte für die Asylsuchenden Überlegungen hierzu derzeit in Brandenburg

14 Zugang zum Arbeitsmarkt Grundsätzlich gilt, man muss das Aufenthaltspapier und die Aufenthaltsdauer kennen, um den Zugang zum Arbeits-und Ausbildungsmarkt beurteilen zu können Während des Asylverfahrens: In den ersten 3 Monaten komplettes Arbeitsverbot Bis 15 Monate nachrangiger Arbeitsmarktzugang Bis 4 Jahre Zustimmung der ZAV notwendig Erwerbstätigkeit gestattet umfasst selbständige und unselbständige Arbeit Beschäftigung gestattet umfasst nur unselbständige Arbeit

15 Unterbringung von Flüchtlingen In zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) Land Brandenburg: Eisenhüttenstadt, Frankfurt, Außenstelle Ferch/Schwielowsee knapp Plätze derzeit Nach gesetzlichen Vorgaben in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden oder in Wohnungen untergebracht Mindestwohnfläche 6m², Toiletten, Duschen, Küchen werden oft geteilt LK PM 14% der Flüchtlinge in Wohnungen Im Vergleich Oberhavel 45 % oder Oberspreewaldlausitz 51 % Landkreise und kreisfreie Städte erhalten Pauschale vom Land für Unterbringung, soziale Leistungen und Sozialbetreuung sowie Gelder für Bewachung und medizinische Leistungen

16 Gemeinschaftsküche

17 Residenzpflicht Räumliche Beschränkung in den ersten 3 Monaten Urlaubsschein notwendig danach Bewegungsfreiheit in der BRD Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern erst seit dem in Kraft Ansonsten Residenzpflicht nur noch bei bei Vorliegen von Straftaten, bei Verdacht Verstoß gegen BtmGoder es stehen konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevor

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ina Stiebitz Beratungsfachdienst für MigrantInnen Diakonisches Werk Potsdam e.v. Rudolf-Breitscheid-Straße Potsdam Tel.:

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