FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK EINLEITUNG FÜR DIE EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF

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1 EINLEITUNG FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK FÜR DIE Aktuell wird in lokalen, regionalen und überregionalen Medien viel über die steigenden Flüchtlingszahlen berichtet. Deutschlandweit stehen Landkreise und Städte etwa vor der Frage, wie Menschen mit einer Fluchterfahrung menschenwürdig in Wohnungen oder anderen Unterkünften untergebracht werden können. Aber was steckt eigentlich hinter den Begriffen Flucht und Asyl? Oder wie verläuft ein Asylverfahren? Dies sind sicherlich nur einige Fragen, die Ihnen während des ehrenamtlichen Engagement begegnen können oder die Sie schon vorher beschäftigen. Mit dieser kleinen Zusammenstellung möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in die oftmals komplizierte Thematik bieten und versuchen elementare Fragen zu beantworten, ohne juristische Vorkenntnisse vorauszusetzen. 1 EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF 1 Die Zusammenstellung soll lediglich einen Überblick über das komplexe Themenfeld des Asylrechts bieten. Es besteht kein Vollständigkeitsanspruch. In konkreten Fällen sollte IMMER eine Migrationsberatungsstelle oder sogar ein Rechtsanwalt einbezogen werden. 1 2

2 A Abschiebungsandrohung Sofern der Asylantrag abgelehnt wird und der Ausländer auch aus anderen Gründen kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland erhält, wird ihm in einem schriftlichen sbescheid mitgeteilt, dass er innerhalb einer bestimmten Frist die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen hat. Gleichzeitig wird ihm für den Fall, dass er innerhalb der festgesetzten Frist nicht freiwillig ausreist, die Abschiebung angedroht. Abschiebungsverbot (Feststellung von Abschiebungsverboten nach 60 Abs.5 und Abs.7 AufenthG) Ein Schutzsuchender darf nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt oder im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Mit dem Feststellung eines Abschiebungsverbots wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 1 Jahr erteilt. Der unbefristete Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis kann nach 7 Jahren erteilt werden. Anschlussunterbringung Nach drei Monaten endet die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen und die Unterbringung erfolgt in den Städten und Landkreisen des jeweiligen Bundeslandes. Die Anschlussunterbringung wird von Städten und Landkreisen verwaltet und sie erhalten in der Regel eine Pauschale pro Asylbewerber. 3 Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden Der Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende gestaltet sich schwierig. Bisher ist Asylsuchenden aufgrund eines fehlenden Aufenthaltstitels die Arbeit in den ersten neun Monaten untersagt. Zukünftig soll sich die Arbeitssperre für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verringern. Danach können sie sich um eine Arbeit bemühen, allerdings haben nach dem Vorrangprinzip alle deutschen Arbeitsnehmer, EU-Bürger und bestimmte andere Ausländer zuerst Anrecht auf die entsprechende Stelle. Geprüft wird dieser Vorrang von der Bundesagentur für Arbeit. Asylantrag In Deutschland kann ein Asylantrag nur bei der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF), gestellt werden. Der Asylantrag ist persönlich bei einer Außenstelle des BAMF zu stellen. Die Außenstelle des BAMF in Hessen befindet sich, wie auch die Erstaufnahmeeinrichtung, in Gießen. Während der Antragstellung ist ein Sprachmittler zugegen, sodass der Antragsteller über seine Rechte und Pflichten innerhalb des Asylverfahrens aufgeklärt werden kann. Zusätzlich werden alle wichtigen Informationen schriftlich in der Muttersprache ausgehändigt. Vom BAMF wird eine elektronische Akte über das Asylverfahren angelegt und die persönlichen Daten erfasst. Antragsteller, die älter als 14 Jahre alt sind, werden erkennungsdienstlich behandelt. Nach der Antragstellung wird eine Aufenthaltsgestattung, ein provisorisches Ausweisdokument, ausgestellt, das der Antragsteller stets bei sich zu tragen hat. Asylberechtigung (Anerkennung als Asylberechtigter Art. 16a Abs.1 Grundgesetz) Asylberechtigter ist, wer im Falle der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit wegen seiner politischen Überzeugung, religiösen Grundentscheidung oder unveränderbaren Merkmalen, die sein Anderssein prägen (z.b. Nationalität etc.) einem schwerwiegenden Eingriff in Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein wird, ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Heimatlandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu 4

3 haben. Zu einer Anerkennung als Asylberechtigter können Eingriffe führen, die dem Staat zurechenbar sind. Als Asylberechtigte wird nicht anerkannt, wer über einen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreist. Mit dem Erhalt einer Asylberechtigung wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt. Wird die Entscheidung nicht wiederrufen, ist nach 3 Jahren der unbefristete Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Asylbewerber 2 Person, die sich innerhalb des noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens befindet. Der Titel Asylbewerber ist also nur eine vorübergehende Bezeichnung. Nach Abschluss des Asylverfahrens können Asylbewerber zum Beispiel Asylberechtigte ( Asylberechtigung) oder anerkannte Flüchtlinge ( Flüchtlingsschutz) werden. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt neben der Unterbringung auch Leistungen für Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige ( Duldung) und für andere Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Seit 2014 liegt der Wert der Grundleistungen des Haushaltsvorstandes in etwa auf dem Hartz-IV-Niveau. B Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesoberbehörde, die in Deutschland unter anderem für Entscheidungen über Asylanträge und Abschiebeschutz ( Abschiebungsverbot) sowie die Integration von Zuwanderern zuständig ist. Mit seinen Außenstellen ist das BAMF in jedem Bundesland vertreten. C Clearingverfahren Für Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen eingereist sind (Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge), gilt ein abgewandeltes Verfahren. Im sogenannten Clearingverfahren übernimmt das Jugendamt die Obhut und ein gerichtlich bestimmter Vormund wird bestellt. D Dublin-Verfahren Ergibt die erkennungsdienstliche Behandlung, dass ein anderer EU- Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte, wird vom BAMF ein entsprechendes Zuständigkeitsverfahren angeregt. In Fachkreisen spricht man hierbei von einem sogenannten Dublin-Verfahren. Generell gilt, dass ein Asylantrag in dem EU-Mitgliedstaat (bzw. Norwegen, Island, Schweiz oder Liechtenstein) gestellt und geprüft werden muss, in dem ein Asylbewerber erstmals Europa betreten hat. 2 Im Gegensatz zum Begriff Asylbewerber ist der Begriff Asylant eine diffamierende Bezeichnung für ausländische Flüchtlinge. Wegen seiner deutlich negativen Färbung raten wir vom Gebrauch dieses Wortes ab. ( ) Der Begriff ist (oft unbewusst) ablehnend, wie viele Bezeichnungen, die mit "-ant" enden (z.b. Spekulant, Querulant, Bummelant, Simulant,...) (Diakonie Sachsen). 5 6

4 Duldung Erstaufnahmeeinrichtung Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts. E Entscheidung Die Entscheidung über den Asylantrag erfolgt schriftlich in Form eines Bescheides durch das BAMF. Die Entscheidung wird begründet und den Beteiligten eine Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Für die Entscheidung über einen Asylantrag ist grundsätzlich das Einzelschicksal maßgebend. Erkennungsdienstliche Behandlung Asylsuchende, die das 14. Lebensjahr erreicht haben werden fotografiert und es werden Fingerabdrücke genommen. Diese Maßnahmen sollen Aufschluss darüber geben, ob sich der Asylbewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter Umständen unter einem anderen Namen in Deutschland aufgehalten hat oder ob ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte ( Dublin- Verfahren). Die Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer in Hessen ist dies die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen kümmern sich für die ersten drei Monaten um die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden. Von hier aus wird auch die zuständige Außenstelle des BAMF über das Asylgesuch informiert. Erstverteilung Betritt ein Asylsuchender deutschen Boden und bittet etwa bei der Bundespolizei (z.b. in einem Bahnhof) um Asyl, wird er an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes verwiesen. Von dort erfolgt eine Erstverteilung auf das zuständige Bundesland nach einem Quotensystem, dem Königsteiner Schlüssel. Zusätzlich wird nicht jedes Herkunftsland in der BAMF-Außenstelle jedes Bundeslandes bearbeitet, sodass bei einer Erstverteilung nicht jedes Bundesland in Frage kommt. F Flüchtlingsschutz (Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 3 Abs.1 AsylVfG) Flüchtling ist, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des des Herkunftslandes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt befindet und den Schutz seines Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will. Die Verfolgung in diesem Sinne kann sowohl von staatlichen als auch von nicht staatlichen Akteuren ausgehen. Mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt. Wird die Entscheidung nicht wiederrufen, ist nach 3 Jahren der unbefristete Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. 7 8

5 Folgeantrag Kontingentflüchtlinge Ein erneuter Asylantrag nach Rücknahme oder unanfechtbarer eines früheren Asylantrages wird als Folgeantrag bezeichnet. I Interview (Anhörung im Asylverfahren) Das Interview stellt den zentralen Bestandteil des Asylverfahrens dar. Hier wird der Asylbewerber von einem Mitarbeiter des BAMF einem Entscheider persönlich zu seinen Fluchtgründen angehört. Das Interview ist nicht öffentlich. Auf jeden Fall beteiligt sind der Antragsteller und der Entscheider. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt oder Vormund sowie ein Vertreter des UN- Flüchtlingskommissariats (UNHCR) teilnehmen. Weitere Personen können nur teilnehmen, wenn der Asylbewerber und das BAMF zustimmen. Während des Interviews muss der Antragsteller selbst seine Fluchtgründe schildern, also beispielsweise alle Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen. K Königsteiner Schlüssel Ein Quotensystem, das das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl der deutschen Bundesländer berücksichtigt und eine gleichmäßige Verteilung von Asylsuchenden gewährleisten soll. Der Quotenschlüssel wird jährlich von der Bund-Länder-Kommission ermittelt. Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Den obersten Landesbehörden bzw. dem Bundesministerium des Innern wird die Möglichkeit gegeben, dass für bestimmte Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann sich sowohl auf Personen beziehen, die sich noch nicht im Bundesgebiet aufhalten als auch auf bereits Aufhältige. Die Anordnung kann auch die Aufnahme von Personen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten durch eigenständige nationale Entscheidung betreffen. Aktuell besteht für syrische Flüchtlinge (etwa durch Einladung von Verwandten) die Möglichkeit im Rahmen eines Aufnahmekontingents nach Deutschland einzureisen. R Residenzpflicht Asylsuchende dürfen grundsätzlich nur mit einer Sondergenehmigung den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde verlassen. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld bestraft, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren und Haft. In Hessen wurde die Residenzpflicht jedoch bereits gelockert, sie ist nun auf das Landesgebiet begrenzt. Reisen in andere Bundesländer bedürfen einer entsprechenden Genehmigung. Zukünftig soll die Residenzpflicht nach dem vierten Monat entfallen, allerdings wird den Asylsuchenden ein fester Wohnsitz zugewiesen. 9 10

6 S Schulbesuch von minderjährigen Asylsuchenden Minderjährige Asylsuchende haben ein Recht auf Bildung und dürfen deutsche Schulen besuchen. Sicherer Drittstaat "Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist (Norwegen und die Schweiz). Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht aus Asyl ( Asylberechtigung) berufen. oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Sie kann sowohl von staatlichen als auch von nicht-staatlichen Akteuren ausgehen. Mit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr erteilt, die um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Nach 7 Jahren kann der unbefristete Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Sicherer Herkunftsstaat Dies sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht glaubhaft Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung doch politisch verfolgt wird. "Sichere Herkunftsstaaten" sind die Mitgliedstaaten der EU sowie Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien. Subsidiärer Schutz (Zuerkennung Subsidiären Schutzes 4 Abs.1 AsylVfG) Subsidiären Schutz erhält, wer stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und er den Schutz seines Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen will. Als ernsthafter Schaden gilt Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung 11 12

7 DAS ASYLVERFAHREN IM ÜBERBLICK QUELLEN Einreise nach Deutschland Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Meldung als Asylsuchende/r Erstverteilung nach Königsteiner Schlüssel Erstaufnahmeeinrichtung Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Erkennungsdienstliche Behandlung Interview im Asylverfahren Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2014): Ablauf des Asylverfahrens: Asylantragstellung Entscheidung Folgen der Entscheidung. blob=publicationfile Diakonie Sachsen: Exkurs zum Unwort: Asylant. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Entscheidung über Asylantrag Informationsverbund Migration & Integration (2009): Die Anhörung im Asylverfahren Hinweise für Asylsuchende in Deutschland. Zuerkennung Flüchtlingsschutz Flüchtlingsschutz Flüchtlingsschutz Flüchtlingsschutz als offensichtlich unbegründet Mediendienst Integration (2014): Flucht und Asyl. (und ggf. Asylberechtigung) Zuerkennung Subsidiärer Schutz Subsidiärer Schutz Subsidiärer Schutz Süddeutsche.de ( ): So sieht der Asylkompromiss aus (von Abschiebungsandrohung mit Ausreisepflicht 30 Tage nach endgültiger Entscheidung Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist eine Woche ab Entscheidung Roland Preuß)

8 KONTAKT Stadt Mörfelden-Walldorf Integrationsbüro Westendstraße Mörfelden-Walldorf Tel.: oder -774 integrationsbuero@moerfelden-walldorf.de 15

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