Im Auftrag. Abteilungsleiterin 2. Anlage. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung

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Transkript:

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2 26-81104 Magdeburg, 11.07.2014 Bearbeiterin: Frau Naeter Telefon: 3604 Ref. 26 Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Ref. 204 Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt Beigefügten Runderlass übersende ich zur Veröffentlichung im SVBI. LSA Bezeichnung: Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015 Hinweise: Im Auftrag Abteilungsleiterin 2 Anlage

223116 Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015 RdErl. des MK vom 30.6.2014-26-81104 1. Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die vorläufigen Schülerkostensätze (Jahresbeträge) für all gemein bildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft gemäß 9 Abs. 5 der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) vom 17.4.2013 (GVBI. LSA S. 166), b) der Anlage 2 die Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchuIG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.2013 (GVBI. LSA S. 68), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.1.2013 (GVBI. LSA S. 38, 44), c) der Anlage 3 die Klassenfrequenz der öffentlichen Schulen gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SchuIG LSA und d) der Anlage 4 das voraussichtliche Jahresentgelt gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 4 SchuIG LSA veröffentlicht. 2. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männli cher und weiblicher Form. 3. Dieser RdErl. tritt am 1.8.2014 in Kraft.

Anlage 1 1. Allgemein bildende Schulen (zu Nummer 1 Buchst, a) Schulform vorläufiger Schülerkos tensatz1 in Euro Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 3 688,81 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnah men während der verlässlichen Öffnungszeit2 434,74 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen3 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisati 252,43 on an den Grundschulen vom 7.5.2010, SVBI. LSA S. 166) Sekundärschule 5 819,98 Waldorfschule a) Schuljahrgänge 5 bis 12 5 435,16 b) Schuljahrgang 13 5 861,18 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 4 690,52 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 5 861,18 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 5 037,15 b) Schuljahrgang 11 4 545,15 c) Schuljahrgang 12 und 13 5 626,51 Gemeinschaftsschule 5 395,74 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO Förderschwerpunkt Lernen 4 815,20 übrige Förderschwerpunkte 5 609,71 Förderschulen a) Schule für Geistigbehinderte 23 128,70 b) Schule mit Ausgleichsklassen 16 359,36 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung 14 697,01 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Ent wicklung 18 703,20 cc) Förderschwerpunkt Autismus 21 793,22 1 Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchuIG LSA 2 Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. 3 Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus.

2. Berufsbildende Schulen vorläufiger Schülerkostensatz1 in Euro Schulform: Fachschule Betriebswirtschaft 2J/V 4 813,24 Betriebswirtschaft 4J/T 2 614,30 Heilerziehungspflege 2J/V 5 058,56 Heilerziehungspflege 4J/T 2 764,46 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 485,36 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2 928,47 Sozialpädagogik 2JA/ 5 226,40 Sozialpädagogik 3J/T 3 807,81 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 4 066,60 Sozialpädagogik U/Pr 1 511,53 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 813,24 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 614,30 Schulform: Berufsfachschule Altenpflegehilfe U/V 2 986,01 Altenpflegehilfe 2J/T 1 492,95 Altenpflege 3J/V 3 256,28 Altenpflege 3 1/2J/T 2 196,27 Altenpflege 4J/T 1 921,60 Altenpflege 4 1/2 J/T 1 708,33 Diätassistenz 3J/V 4 420,47 Ergotherapie 3J/V 3 971,74 Gastronomie U/V 8 321,68 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/ Design 4 891,98 b) Medien/ Kommunikation 4 891,98 c) Mode/ Design 4 829,31 Gymnastik 3J/V 4 875,60 Heilerziehungshilfe U/V 3 042,64

vorläufiger Schülerkostensatz1 in Euro Heilerziehungshilfe 2J/T 1 521,27 Kinderpflege 2J/V 4 937,54 Kosmetik 2J/V 4 137,71 Logopädie 3J/V 3 688,90 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 4621,19 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 931,43 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 4 188,55 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 5 097,36 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2JA/ 5 052,09 Physiotherapie 3J/V 4 160,12 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 963,04 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 951,30 Sozialassistenz 2J/V 4 020,09 Sozialpflege 1J/V 5 473,55 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 5 557,74 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 483,97 Touristikassistenz 2J/V 4 823,26 Wirtschaftsassistenz / Informationsverarbeitung 2J/V 5 125,31 Wirtschaftsassistenz / Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 4 958,20 Schulform; Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 503,51 Schulform: Berufsschule 2 390,60 Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig

3. Schulen in freier Trägerschaft, die nach dem 1.8.2007 den Schulbetrieb aufge nommen haben 3.1 Allgemein bildende Schulen Schulform vorläufiger Schülerkostensatz in Euro Grundschule 3 468,22 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnah men während der verlässlichen Öffnungszeit1 416,63 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen2 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisati 238,15 on an den Grundschulen vom 7.5.2010, SVBI. LSA S. 166) Sekundärschule 5 538,05 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis10 4 433,19 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 5 539,61 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 4 828,82 b) Schuljahrgang 11 4 357,17 c) Schuljahrgang 12 und 13 5 393,80 Gemeinschaftsschule 5 172,60 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO a) Förderschwerpunkt Lernen 4 542,72 b übrige Förderschwerpunkte 5 292,27 Förderschulen a) Schule für Geistigbehinderte 21 958,52 b) Schule mit Ausgleichsklassen 15 489,60

3.2 Berufsbildende Schulen vorläufiger Schülerkostensatz in Euro Schulform: Fachschule Betriebswirtschaft 2J/V 4 540,27 Betriebswirtschaft 4J/T 2 466,03 Heilerziehungspflege 2J/V 4 774,91 Heilerziehungspflege 4J/T 2 609,48 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 233,37 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2 763,95 Sozialpädagogik 2JA/ 4 930,23 Sozialpädagogik 3J/T 3 592,03 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 3 836,99 Sozialpädagogik U/Pr 1 428,41 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 540,27 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 466,03 Altenpflegehilfe U/V 2 819,56 Altenpflegehilfe 2J/T 1 409,73 Altenpflege 3J/V 3 073,65 Altenpflege 3 1/2J/T 2 073,09 Altenpflege 4J/T 1 813,83 Altenpflege 4 1/2J/T 1 612,52 Diätassistenz 3J/V 4 174,38 Ergotherapie 3J/V 3 751,91 Gastronomie U/V 7 858,10 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V - Grafik/ Design 4 618,70 - Medien/ Kommunikation 4 618,70 - Mode/ Design 4 560,01 Gymnastik 3J/V 4 600,47 Heilerziehungshilfe U/V 2 872,59 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 436,25

vorläufiger Schülerkostensatz in Euro Kinderpflege 2J/V 4 659,87 Kosmetik 2J/V 3 906,35 Logopädie 3J/V 3 484,55 Masseur und medizinischer Bademeister 2JA/ 4 365,23 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 711,23 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3JA/ 3 952,55 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3JA/ 4 809,25 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2JA/ 4 770,61 Physiotherapie 3J/V 3 930,30 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 800,78 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 734,93 Sozialassistenz 2J/V 3 795,88 Sozialpflege U/V 5 166,98 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 5 245,20 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 173,13 Touristikassistenz 2J/V 4 549,89 Wirtschaftsassistenz/ Informationsverarbeitung 2J/V 4 835,09 Wirtschaftsassistenz/ Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 4 678,58 Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 304,82 Schulform: Berufsschule 2 255,02 Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig 1 Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. 2 Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus.

Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst, b) Stundenpauschale 1. Allgemein bildende Schulen Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 0,54 Sekundärschule / Gemeinschaftsschule 3,64 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 1,14 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 0,77 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 0 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 5,02 b) Schuljahrgang 11 0,77 c) Schuljahrgänge 12 bis 13 0 Förderschule a) für Geistigbehinderte 0 b) mit Ausgleichsklassen 0 2. Berufsbildende Schulen1 Berufsfachschule/Fachschule2 2,17 Berufsschule (Teilzeit)3 0,5 Fachoberschule (alle Fachrichtungen)/Fachgymnasium4 0 1 Für Bildungsgänge, die im öffentlichen Schulwesen keine Teilungsstunden erhalten, wird die Pau schale mit dem Wert 0" angesetzt. 2 Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden erhalten in a) Fachtheorie die Pauschale als Fachtheoriestunden und b) Fachpraxis die Pauschale als Fachpraxisstunden. Die Vollzeitform wird mit 30 Wochenstunden angesetzt. Ansonsten wird die Pauschale anteilig gewährt. 3 Die Pauschale wird als Fachtheoriestunden angesetzt. 4 Es werden keine Teilungsstunden vergeben.

Anlage 3 Schulform Grundschule (zu Nummer 1 Buchst, c) Klassenfrequenz 18,3 Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 91,53 Sekundärschule Gymnasium Schuljahrgänge 5 bis 10 Integrierte Gesamtschule Gemeinschaftsschule Förderschule für Geistigbehinderte 20,2 24,1 24,8 22,15 7,1 a) Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 6,12 b) Schülerinnen und Schüler je Betreuungskraft 37,34 Förderschule mit Ausgleichsklassen 8,2 Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 13,88 Berufsschule Teilzeit Fachoberschule Fachschule Teilzeit Fachschule Vollzeit einjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss vo raussetzt einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss er möglicht zweijährige Berufsfachschule, die zum Realschulabschluss führt Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Vollzeit Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Teilzeit zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 17,3 19,6 19,7 21,4 21,8 19,3 12,2 19,6 19,2 24,4 19,7

Anlage 4 (zu Nummer 1 Buchst, d) Entgeltgruppe Stufe Jahresentgelt in Euro 6 5 41 532,03 8 5 45 464,49 9 (Lehrkräfte) 9 (Pädagogische Mitarbeiter) 50 096,20 4 50 430,04 4 11 4 58 636,06 13 4 65 326,61 13 ok 4 65 634,44