Merkblatt Ermittlungsinstrumente

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Studienvereinigung Kartellrecht - Semesteraussprache Merkblatt Ermittlungsinstrumente David Mamane, LL.M. (Bruges)

Merkblatt Ermittlungsinstrumente > Publiziert am 6. Januar 2016 > Ersatz für Merkblatt Hausdurchsuchungen > Darstellung von bestimmten Ermittlungsinstrumenten > Ablauf Hausdurchsuchung > Rechte/Pflichten während Hausdurchsuchung > Behandlung von Anwaltskorrespondenz > Beschlagnahme und Siegelung > Behandlung elektronischer Daten, inkl. Ablauf der Datenanalyse > Einvernahmen, inkl. Differenzierung Zeugen/Partei > Auskunftsbegehren Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 2/9

Ablauf Hausdurchsuchung > Beginn der Durchsuchung ohne Abwarten des externen Anwalts, aber > Koordinationssitzung bei Eintreffen des externen Anwalts > Möglichkeit zur Durchsicht/Siegelung der schon zur Beschlagnahme selektierten Unterlagen > Hausdurchsuchungsbefehl «qua Unternehmen» > Möglichkeit zum Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Art. 48 Abs. 4 VStrR) durch Mitarbeiter Sekretariat wenn Gefahr im Verzug ist > Information über Möglichkeit zur Selbstanzeige Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 3/9

Ablauf Hausdurchsuchung > Teilnahmerecht > Äusserungsrecht > Duldungspflicht (inkl. Verschaffung von Zugang?) > Weitere Massnahmen? > Fotodokumentation > Telefon-/Emailsperre > Stubenarrest > Anordnung von paralleler Parteibefragung (vor Ort oder Polizeistation) > Scans von Originaldokumenten und Übergabe einer Kopie der gescannten Dokumente > Besprechung der Pressemitteilung? Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 4/9

Anwaltsgeheimnis > Konkretisierung in Art 46 Abs. 3 VStrR > Persönlicher Anwendungsbereich > Nach BGFA zur Vertretung berechtigte Anwälte > Nicht Unternehmensjuristen (mit oder ohne Anwaltspatent) > Eintragung in kantonalem Anwaltsregister (Art. 4 BGFA) oder > Anwalt in EU/EFTA-Land mit Berechtigung im Herkunftsland den Anwaltsberuf auszuüben > Kein Schutz für Korrespondenz mit Anwälten aus anderen Ländern? > Bisher noch keine höchstrichterliche Praxis Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 5/9

Anwaltsgeheimnis > Geschützte Tätigkeit: > Beschränkung auf «berufsspezifische» Tätigkeit Prozessführung und Rechtsberatung > Kein Schutz von privaten/sozialen/politischen Tätigkeiten > Kein Schutz wenn das «kaufmännische Element überwiegt», z.b. Treuhand, Vermögensverwaltung, VR-Mandate, Geschäftsführung eines Verbands, Mediation, Inkasso. > Internal Investigations? > Geschützte Unterlagen > Korrespondenz, Aufzeichnungen, Notizen, rechtliche Abklärungen, Vertrags- /Vergleichsentwürfe, Strategiepapiere, in der Praxis auch Präsentationen > Nicht geschützt: Weitergeleitete «genuine Beweismittel» selbst wenn dem Anwalt weitergeleitet Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 6/9

Elektronische Daten > Keine Durchsuchung vor Ort ( EU) nur Sicherstellung > Erstellung von Kopien, wenn immer möglich > Zugriffsprinzip: > Durchsuchungsberechtigung für alle Daten auf die von innerhalb der Räumlichkeiten zugegriffen werden kann > Verletzung des Territorialitätsprinzips? > Datenanalyse > Teilnahmerecht bei der Durchsuchung der Daten > Durchsuchung mit NUIX auf Basis von Suchbegriffen > Zustellung der selektierten Daten: Einsprachemöglichkeit, Schwärzung von Geschäftsgeheimnissen und Bezeichnung von Anwaltskorrespondenz Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 7/9

Elektronische Daten Ausschluss Anwaltskorrespondenz > «Variante Vortriage» > Bezeichnung der relevanten Dokumente, Adressen oder Namen > Review durch Sekretariatsmitarbeiter ausserhalb des Case Teams > Siegelung bei Streitigkeit > «Variante ad hoc» > Aussonderung während der Dokumentanalyse > Direkte Reaktion wenn ein geschütztes Dokument gefunden wird > Siegelung bei Streitigkeit Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 8/9

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. David Mamane, LL.M. (Bruges) david.mamane@swlegal.ch Schellenberg Wittmer AG / Rechtsanwälte Löwenstrasse 19 / Postfach 2201 / 8021 Zürich / Schweiz T +41 44 215 5252 / F +41 44 215 5200 www.swlegal.ch ZURICH / GENEVA / SINGAPORE Merkblatt Ermittlungsinstrumente 6. Juni 2016 Seite 9/9