Amtsblatt für das Eichwesen

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Transkript:

Amtsblatt für das Eichwesen Herausgegeben vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Jahrgang 2009 Wien, am 30. Oktober 2009 Nr. 3 Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien Tel.: +43-(0)1-21110-2607 E-Mail: recht-verwaltung@bev.gv.at Inhalt: A m t l i c h e Ve r l a u t b a r u n g e n Seite Kundmachung gemäß 35 Abs. 7 des Maß- und Eichgesetzes: Einstellung von Eichungen durch die Eichbehörde... 2 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über Eichvorschriften für Schallkalibratoren... 3 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über Eichvorschriften für verkörperte Längenmaße (Handelslängenmaße, Peilbänder und stäbe sowie Tankbandmaße) geändert wird... 148 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über Eichvorschriften für Geräte zur Messung von Längen und deren Kombinationen (Längenmessgeräte, Flächenmessgeräte sowie mehrdimensionale Messgeräte) geändert wird... 148 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über Eichvorschriften für selbsttätige Waagen geändert wird... 149 EG-Baumusterprüfbescheinigung (Zl.1352/2008)... 150 Konformitätsbescheinigung gem. Messgeräteverordnung BGB. II Nr. 274/2006 (Zl. 3362/2008)... 150 Konformitätsbescheinigung gem. Messgeräteverordnung BGB. II Nr. 274/2006 (Zl. 3933/2008)... 150 EG-Einzelprüfung (Zl. 4203/2008)... 151 Baumusterprüfbescheinigung (Zl. 4804/2008)... 151 EG-Baumusterprüfbescheinigung (Zl. 5652/2008)... 151 Z u l a s s u n g e n v o n M e s s g e r ä t e n ; Zl. 2541/08 Thermo Electron Corporation, Personendosimeter... 152 Zl. 2914/08 MiCROTEC Industrieautomation GmbH, Elektronische Rundholzmessanlage... 152 Zl. 3102/08 RTI Electronics AB, Dosimeter... 153 Zl. 3130/08 AREVA T&D AG, Elektrische Messwandler... 153 Zl. 3408/08 Physikalisch-Technische Werkstätten Dr. Pychlau GmbH, Dosimeter... 154 Zl. 3475/08 Ritz-Messwandler GmbH, Elektrische Messwandler... 154 Zl. 3783/08 Berthold Technologies GmbH, Kontaminationsmonitors... 155 Zl. 3977/08 Rion Co. Ltd., Schallpegelmesser... 156 Zl. 4030/08 Mess- u. Fördertechnik Gwinner GmbH & Co, Datenspeicher... 157 Zl. 4806/08 Tokheim Austria GmbH, Betriebsstoffmessanlagen... 157 Zl. 4818/08 Siemens AG Österreich, Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte... 158 Zl. 4934/08 EMH Elektrizitätszähler GmbH & Co KG, Elektrizitätszähler... 159 Zl. 4935/08 Unfors Instruments AB, Dosimeter... 159 Zl. 5011/08 Iskraemeco AG, Elektrizitätszähler... 160 Zl. 5013/08 Hectronic GmbH, Tankautomaten... 161 Zl. 5188/08 Digi Europe Ltd., Selbsttätige Waagen... 161 Zl. 5240/08 Scanditronix-Wellhöfer, Dosimeter... 162 Zl. 5337/08 Fa. Isoil u. Fa. Molin, Messanlagen... 162 Zl. 5460/08 Scheidt & Bachmann GmbH, Fernanzeigeeinrichtungen und Tankautomaten... 163 Zl. 5659/08 HAENNI Wheel Load Scales, Rad- und Achslastmesser... 164 Zl. 5761/08 Mess- und Fördertechnik Gwinner GmbH & Co, Elektronische Mengenanzeigeeinrichtungen... 164 Zl. 5884/08 Unfors Instruments AB, Dosimeter... 165 Zl. 5956/08 KuS Service- u. HandelsgmbH, Messanlagen... 166 Zl. 6023/08 Hectronic GmbH, Betriebsstoffmessanlagen... 166 Zl. 6103/08 Unicode Systems s.r.o., Fernanzeigeeinrichtungen und Tankautomaten... 167 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 1

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Kundmachung gemäß 35 Abs. 7 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) Einstellung von Eichungen durch die Eichbehörde Gemäß 35 Abs. 7 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, idf BGBl. I Nr. 85/2002 darf die Eichbehörde, wenn für bestimmte Messgeräte Eichstellen akkreditiert sind, bei diesen Messgeräten keine eichtechnischen Prüfungen durchführen. Der Übergang der Tätigkeit auf die Eichstellen ist längstens innerhalb eines Jahres nach erfolgter Akkreditierung durchzuführen und im Amtsblatt für das Eichwesen kundzumachen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen teilt gemäß 35 Abs. 7 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) mit: I. Mit 1. Dezember 2009 werden die nachstehend angeführten Messgerätearten ausschließlich von akkreditierten Eichstellen geeicht; Anträge auf Eichungen dieser Messgeräte werden - von begründeten Ausnahmefällen abgesehen - nur mehr bis 15. November 2009 entgegengenommen (Ergänzung zur Kundmachung im Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 1-2/2005 Punkt IV, Nr. 1-2/2007 Punkt II, Nr. 1/2008 Punkt II und Nr. 1/2009 Punkt I): Betriebsstoffmessanlagen Messbereich: (Durchfluss) bei CNG bis 100 kg/min II. Mit 1. Dezember 2009 werden die nachstehend angeführten Messgerätearten ausschließlich von akkreditierten Eichstellen geeicht; Anträge auf Eichungen dieser Messgeräte werden - von begründeten Ausnahmefällen abgesehen - nur mehr bis 15. November 2009 entgegengenommen (Ergänzung zur Kundmachung im Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 1/2008 Punkt I): Fahrpreisanzeiger österreichische Zulassung Neu- und Nacheichung von MID-Taxameter III. Mit 1. Jänner 2010 werden die nachstehend angeführten Messgerätearten ausschließlich von akkreditierten Eichstellen geeicht; Anträge auf Eichungen dieser Messgeräte werden - von begründeten Ausnahmefällen abgesehen - nur mehr bis 1. Dezember 2009 entgegengenommen Neu- und Nacheichung von Selbsttätigen Waagen, die gemäß BGBl II 274/2009 (RL 2004/22/EG) in Verkehr gebracht wurden (Kennzeichnung mit dem österreichischen Eichstempel) und zwar Selbsttätige Waagen zum Abwägen bis 5.000 kg Selbsttätige Mengenwaagen bis 5.000 kg Selbsttätige Waagen zum diskontinuierlichen Totalisieren bis 25.000 kg Förderbandwaagen bis 2.000 t / Stunde 2 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über Eichvorschriften für Schallkalibratoren Aufgrund von 39 Abs. 1 Z 1 und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet: Begriffsbestimmungen 1. (1) Schallkalibratoren (Prüfschallquellen) im Sinne dieser Eichvorschrift sind Geräte, die, wenn sie an festgelegten Mikrofonbauarten angekoppelt sind, in einem abgeschlossenen Luftraum (Druckkammer) von bekanntem Volumen einen sinusförmigen Schalldruck mit einem bekannten und konstanten Schalldruckpegel bei einer bekannten Frequenz erzeugen. Schallkalibratoren können auch mehrere Schalldruckpegel und/oder mehrere Frequenzen erzeugen. (2) Der Kennwert des Schalldruckpegels ist der unter Referenz-Umgebungsbedingungen erzeugte Schalldruckpegel, für festgelegte Mikrofonbauart und Ausführungsform, gültig für alle Schallkalibratoren der selben Bauart. (3) Die Kennfrequenz ist die Frequenz unter Referenz-Umgebungsbedingungen des von einem Schallkalibrator erzeugten Schalldrucks, gültig für alle Schallkalibratoren der selben Bauart. (4) Der Gesamtklirrfaktor ist das in Prozent angegebene Verhältnis des Effektivwertes der gesamten unerwünschten Signalanteile zum Effektivwert des Gesamtsignals. (5) Die erweiterte Messunsicherheit ist die zweifache Standardunsicherheit, welche für eine Normalverteilung einen Grad des Vertrauens von etwa 95 % bedeutet. Die Standardunsicherheit ist in Übereinstimmung mit der ÖNORM ENV 13005:1999 Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen vom 1. Juli 1999 zu ermitteln. (6) Die Referenz-Umgebungsbedingungen betragen: Lufttemperatur: 23 C statischer Luftdruck: relative Luftfeuchte: 50 % 101,325 kpa Zulassung zur Eichung 2. Die Zulassung durch Bescheid (Besondere Zulassung) im Sinne des 2 Abs. 2 der Eich - Zulassungsverordnung, BGBl. Nr. 785/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 172/2008 kann für Schallkalibratoren der Klasse 1, Schallkalibratoren der Klasse 2, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, ausgesprochen werden. Anforderungen und Ausführung 3. Die technische Ausführung muss die Richtigkeit und Zuverlässigkeit dieser Geräte mindestens für die Dauer der Nacheichfrist gewährleisten, insbesondere hinsichtlich ihrer Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Widerstandsfähigkeit, gegen die im normalen Gebrauch zu erwartenden Korrosions-, Umgebungs- und Störeinflüsse, sowie hinsichtlich ihrer Staubdichtheit. 4. (1) Einer der Kennwerte der von dem Schallkalibrator abgegebenen Schalldruckpegel muss mindestens 90 db bezogen auf 20 µpa betragen. (2) Die Kennfrequenz des abgegebenen Schalldruckes muss bei Schallkalibratoren der Klasse 1 im Bereich von 31,5 Hz bis 16 000 Hz und bei Schallkalibratoren der Klasse 2 im Bereich von 160 Hz bis 1 250 Hz liegen. Bei Schallkalibratoren der Klasse 1 muss mindestens eine Frequenz im Bereich von 250 Hz bis 1 250 Hz erzeugt werden. (3) Der Hersteller hat weiters folgende Festlegungen bei der Ausführung des Messgerätes zu erfüllen: BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 3

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 1. für welche Mikrofonbauarten, Ausführungsformen und gegebenenfalls Anpassungsvorrichtungen der Schallkalibrator bestimmt ist, und welche Korrekturen an den Messwerten anzubringen sind, 2. ob das Einsetzen der zu kalibrierenden Mikrofone in die Druckkammer des Schallkalibrators unmittelbar oder mittels festgelegter Anpassungsvorrichtungen erfolgt und 3. Abhängigkeit des vom Schallkalibrator abgegebenen Schalldruckpegels vom jeweiligen statischen Luftdruck für den Bereich des statischen Luftdruckes von 65 kpa bis 108 Pa. (4) Ändert sich der vom Schallkalibrator abgegebene Schalldruckpegel in dem in Abs. 3 Z 3 angegebenen Bereich des statischen Luftdruckes um mehr als 0,1 db bei Schallkalibratoren der Klasse 1 und um mehr als 0,2 db bei Schallkalibratoren der Klasse 2, so muss eine Einrichtung zur Feststellung des Luftdruck-Korrekturwertes vorhanden sein. (5) Der Messbereich der Einrichtung zur Feststellung des Luftdruck-Korrekturwertes muss mindestens den in Abs. 3 Z 3 angegebenen Bereich des statischen Luftdruckes umfassen. Der Wert eines Skalenteils bzw. eines Ziffernschrittes der Anzeige der Einrichtung darf maximal einem Korrekturwert von 0,05 db entsprechen, die Messabweichung darf höchstens 0,05 db betragen Die erweiterte Messunsicherheit der Kalibrierung darf nicht mehr als 0,2 kpa betragen. Ist die Einrichtung ein integrierter Bestandteil des Schallkalibrators, muss eine Kalibriermöglichkeit gegeben sein. (6) Der Schallkalibrator muss mit einer Kontrolleinrichtung ausgestattet sein, die die Schallerzeugung einstellt oder anzeigt, wenn die Versorgungsspannung außerhalb des Bereiches liegt, die zum Betrieb des Schallkalibrators gemäß 9 erforderlich ist. Schalldruck 5. (1) Die Bezugs-Umgebungsbedingungen betragen: Lufttemperatur: 23 C ± 3 C Statischer Luftdruck: 101 kpa ± 4 kpa Relative Luftfeuchte: 50% + 15%, - 10% (2) Die höchstzulässigen Abweichungen des Schalldruckpegels unter Bezugs-Umgebungsbedingungen gelten für den Betrag der Differenz zwischen dem gemessenen Schalldruckpegel und dem Kennwert des Schalldruckpegels erhöht um die erweiterte Messunsicherheit. Tabelle 1 Höchstzulässige Abweichungen des Schalldruckpegels unter Bezugs-Umgebungsbedingungen Höchstzulässige Abweichungen des Schalldruckpegels db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,50-160 bis 1 250 0,40 0,75 über 1 250 bis 4 000 0,60 - über 4 000 bis 8 000 0,80 - über 8 000 bis 16 000 1,00 - Tabelle 2 Höchstzulässige erweiterte Messunsicherheit für den Schalldruckpegel unter Bezugs- Umgebungsbedingungen Messunsicherheit des erzeugten Schalldruckpegels db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,25-160 bis 1 250 0,15 0,35 über 1 250 bis 4 000 0,25 - über 4 000 bis 8 000 0,35 - über 8 000 bis 16 000 0,50-4 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Gesamtklirrfaktor 6. Der Gesamtklirrfaktor ist bei jeder Kennfrequenz und bei jedem Schalldruckpegel über den Frequenzbereich von mindestens 22,5 Hz bis 20 khz zu messen. Die höchstzulässigen Werte für den Gesamtklirrfaktor über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen gem. 7 gelten für den Gesamtklirrfaktor des Schallkalibrators erhöht um die erweiterte Messunsicherheit und sind in Tabelle 3 angegeben. Tabelle 3 Höchstzulässige Werte für den Gesamtklirrfaktor über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen Gesamtklirrfaktor % Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 4,0-160 bis 1 250 3,0 4,0 über 1 250 bis 16 000 4,0 - Die höchstzulässige erweiterte Messunsicherheit für den Gesamtklirrfaktor ist in der Tabelle 4 angegeben. Tabelle 4 Höchstzulässige Messunsicherheit für den Gesamtklirrfaktor Messunsicherheit des Gesamtklirrfaktors % Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 1,0-160 bis 1 250 0,5 1,0 über 1 250 bis 16 000 1,0 - Einfluss des statischen Luftdruckes, der Lufttemperatur und der Luftfeuchte 7. Der festgelegte Bereich von Umgebungsbedingungen beträgt außerhalb der Bezugs- Umgebungsbedingungen 5 Abs.1 von: Lufttemperatur: 10 C bis 50 C für Klasse 1 Statischer Luftdruck: 0 C bis 40 C für Klasse 2 65 kpa bis 108 kpa Relative Luftfeuchte: 25% bis 90% Über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen dürfen die Schallkalibratoren bei jeder beliebigen Kombination von Schalldruck und Frequenz die in den Tabellen 5 und 6 angegebenen höchstzulässigen Abweichungen nicht überschreiten. Tabelle 5 Höchstzulässige Abweichungen des Schalldruckpegels über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen Höchstzulässige Abweichungen des Schalldruckpegels db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,50-160 bis 1 250 0,40 0,60 über 1 250 bis 4 000 0,60 - über 4 000 bis 8 000 0,80 - über 8 000 bis 16 000 1,00 - Die höchstzulässigen Abweichungen des Schalldruckpegels über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen gelten für den Betrag der Differenz zwischen dem vom Schallkalibrator gemessenen Schalldruckpegel über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen und dem unter Bezugs-Umgebungsbedingungen gemessenen Schalldruckpegel erhöht um die erweiterte Messunsicherheit. BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 5

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Die erweiterte Messunsicherheit für den gemessenen Schalldruckpegel darf die in Tabelle 7 für die jeweilige Klasse des Schallkalibrators angegebene Messunsicherheit nicht überschreiten. Tabelle 6 Höchstzulässige Abweichungen für die Frequenz über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen Höchstzulässige Abweichungen der Frequenz % Klasse 1 Klasse 2 1,0 2,0 Die höchstzulässigen Abweichungen für die Frequenz über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen gelten für den Betrag der Differenz zwischen der gemessenen Frequenz des vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckes und der Kennfrequenz, erhöht um die erweiterte Messunsicherheit. Die höchst zulässigen Abweichungen sind als Prozentsatz der Kennfrequenz angegeben. Die erweiterte Messunsicherheit für die gemessenen Frequenz des erzeugten Schalldruckpegels, die als Prozentsatz der Frequenz angegeben ist, darf über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen nicht mehr als 0,3 % betragen. Tabelle 7 Höchstzulässige erweiterte Messunsicherheit für den Schalldruckpegel über den festgelegten Bereich von Umgebungsbedingungen Messunsicherheit des erzeugten Schalldruckpegels db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,25-160 bis 1 250 0,15 0,20 über 1 250 bis 4 000 0,30 - über 4 000 bis 8 000 0,35 - über 8 000 bis 16 000 0,40 - Kurzzeitige Schwankungen des erzeugten Schalldruckpegels 8. Die höchstzulässigen Werte für kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs-Umgebungsbedingungen gemäß 5 Abs. 1 betragen: Tabelle 8 Höchstzulässige Werte der kurzzeitigen Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs- Umgebungsbedingungen Höchstzulässige Werte für kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,20-160 bis 1 250 0,10 0,20 über 1 250 bis 4 000 0,10 - über 4 000 bis 8 000 0,10 - über 8 000 bis 16 000 0,10 - Die höchstzulässigen Werte für kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen enthalten die entsprechenden gemessenen kurzzeitigen Pegelschwankungen plus die erweiterte Messunsicherheit. 6 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Tabelle 9 Höchstzulässige erweiterte Messunsicherheiten für kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen Messunsicherheit für kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen db Klasse 1 Klasse 2 31,5 bis unter 160 0,10-160 bis 1 250 0,03 0,05 über 1 250 bis 4 000 0,03 - über 4 000 bis 8 000 0,03 - über 8 000 bis 16 000 0,03 - Einfluss der Versorgungsspannung 9. Die höchstzulässigen Abweichungen für die Auswirkung der Versorgungsspannung auf den Schalldruckpegel gelten für den Betrag der Differenz zwischen dem vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckpegel über den Bereich des in der Bedienungsanleitung festgelegten Versorgungsspannungsbereiches und dem beim Nennwert der Versorgungsspannung bei Bezugs-Umgebungsbedingungen gemäß 5 Abs. 1 erzeugten Schalldruckpegel, erhöht um die erweiterte Messunsicherheit und betragen 0,1 db für die Klasse 1 und 0,2 db für die Klasse 2. Elektromagnetische Verträglichkeit 10. Schallkalibratoren müssen hinsichtlich ihrer Hochfrequenzemissionen und ihrer Störfestigkeit gegen elektrostatische Entladungen und netz- und hochfrequente Felder die Anforderungen gem. Abschnitt 5.8 der ÖVE/ÖNORM EN 60942:2003 Elektroakustik Schallkalibratoren vom 1. Jänner 2005 einhalten. Eichtechnische Prüfung und Eichfehlergrenzen 11. (1) Die Umgebungsbedingungen bei der Eichung betragen: Lufttemperatur: 23 C ± 3 C Statischer Luftdruck: 101 kpa + 4 kpa, - 21 kpa Relative Luftfeuchte: 50% + 20%, - 25% (2) Die Eichfehlergrenzen für den Schalldruckpegel sind gleich den in der Tabelle 1 aufgelisteten höchstzulässigen Abweichungen. Die erweiterten Messunsicherheiten für die Messung der Schalldruckpegel während der Eichung dürfen die in Tabelle 2 für die jeweilige Klasse des Schallkalibrators angegebenen Messunsicherheiten nicht überschreiten. (3) Die Eichfehlergrenzen für die Frequenz des vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckes gelten für den Betrag der Differenz zwischen der gemessenen Frequenz des vom Schallkalibrator erzeugten Schalldrucks und der Kennfrequenz erhöht um die erweiterte Messunsicherheit und sind als Prozentsatz der Kennfrequenz angegeben. Die Eichfehlergrenzen für die Frequenz sind gleich den in der Tabelle 5 aufgelisteten höchstzulässigen Abweichungen für die jeweilige Klasse des Schallkalibrators. Die erweiterte Messunsicherheit darf nicht mehr als 0,3 % betragen. (4) Der Gesamtklirrfaktor des erzeugten Schalldruckes ist bei jeder Kombination von Frequenz und Schalldruckpegel zu messen wie in 6 angegeben. Der gemessene Gesamtklirrfaktor erhöht um die erweiterte Messunsicherheit darf die in der Tabelle 3 aufgelisteten höchstzulässigen Werte für die jeweilige Klasse des Schallkalibrators nicht überschreiten. Die erweiterten Messunsicherheiten dürfen die in der Tabelle 4 für die jeweilige Klasse des Schallkalibrators angegebenen Messunsicherheiten nicht überschreiten. (5) Die Kennwerte des Schalldruckpegels und der Kennfrequenz des Ausgangssignals des Schallkalibrators für die festgelegten Mikrofonbauarten und Ausführungsformen sind im Eichschein anzugeben. (6) Unter Umgebungsbedingungen gemäß Abs. 1 sind die Verkehrsfehlergrenzen gleich den Eichfehlergrenzen, andernfalls, wenn nicht anders in der Zulassung beschrieben, betragen sie das Doppelte der Eichfehlergrenzen. BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 7

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Gerätekennzeichnung und Dokumentation 12. (1) Der Schallkalibrator ist folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Auf dem Schallkalibrator müssen folgende Aufschriften vorhanden sein: a) Name oder Zeichen des Herstellers, b) Bezeichnung der Bauart, c) Fabrikationsnummer, d) Bezeichnung der Klasse gemäß 2, e) Nennwert/e des/r erzeugten Schalldruckpegel, f) Nennfrequenz/en des/r erzeugten Schalldruckes, g) Nennwert der Betriebsspannung und h) die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen festgelegte Zulassungsbezeichnung. 2. Auf den Mikrofonanpassungsvorrichtungen müssen folgende Aufschriften vorhanden sein: a) Name oder Zeichen des Herstellers und b) Bezeichnung der Bauart. (2) Dem Schallkalibrator ist eine Bedienungsanleitung beizugeben, die folgende Angaben enthalten muss: 1. Angabe der Mikrofonbauarten (und der Ausführungsformen, in denen sie verwendet werden) und gegebenenfalls die erforderlichen Adapter sowie ausführliche Anleitungen, die sicherstellen, dass der Schallkalibrator bei ordnungsgemäßer Verwendung den in dieser Eichvorschrift festgelegten Anforderungen und den in der Zulassung zur Eichung festgelegten Bestimmungen entspricht, 2. Kennwerte des Schalldruckpegels und der Frequenz des Ausgangssignals beim Betrieb des Schallkalibrators mit den festgelegten Mikrofonbauarten und Ausführungsformen, 3. für jede verfügbare Kombination von Schalldruckpegel und Frequenz, die Anwärmzeit nach Einschalten des Schallkalibrators mit angekoppeltem Mikrofon bis sich die Kennwerte von Schalldruckpegel und Frequenz stabilisiert haben. Zusätzlich ist in der Bedienungsanleitung die Zeit anzugeben, die benötigt wird, bis sich nach der Ankopplung die Kombination von Mikrofon und Schallkalibrator stabilisiert hat, 4. Hauptwert des Schalldruckpegels, 5. Hauptfrequenz, 6. Bereich der Umgebungsbedingungen, für den der Schallkalibrator ausgelegt ist, sowie Angaben zu Korrekturen zusammen mit ihren zugehörigen erweiterten Messunsicherheiten, 7. Angabe der verfügbaren Kombinationen von Schalldruckpegel und Frequenz, für die der Schallkalibrator mit den Anforderungen der entsprechenden Klasse übereinstimmt, 8. ein dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren, das dazu dient, sicherzustellen, dass während des Betriebes des Schallkalibrators die Fremdgeräusche für einen bestimmungsgemäßen Betrieb bei jeder Pegeleinstellung hinreichend gering sind, 9. falls zutreffend, Angaben zu den verwendbaren Batterietypen und deren üblicher Nutzungsdauer im Betrieb, Einzelheiten zu einer gegebenenfalls vorhandenen Batteriestatusanzeige und deren Funktion sowie die Nenn-, Höchst- und Mindestwerte der Versorgungsspannung(en) und, soweit anwendbar, die Art des Anschlusses an eine externe Spannungsversorgung, 10. Beschreibung der Konfiguration für den üblichen Betriebszustand, 11. gegebenenfalls Angaben zu erforderlichen Kabeln und Zubehörteilen, die zur Verwen- 8 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 dung mit dem Schallkalibrator anzuwenden sind und bei deren Verwendung der Schallkalibrator die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit einhält, 12. Beschreibung der Bezugsausrichtung zur Prüfung der Auswirkungen von hochfrequenten Feldern, 13. falls zutreffend, den Effektivwert der elektromagnetischen Feldstärke (unmoduliert) von über 10 V/m, für den der Schallkalibrator den Anforderungen dieser Eichvorschrift entspricht, 14. Konfiguration und die Einstellungen für Schalldruckpegel und Frequenz, die die stärksten Hochfrequenzemissionen ergeben, 15. Betriebsart und Anschlüsse, die die geringste Störfestigkeit gegen Netz- und Hochfrequenzfelder ergeben, 16. Einzelheiten zu denjenigen Kombinationen von Schalldruckpegel und Frequenz, die nicht den Anforderungen der Klasse entsprechen, sowie eine Beschreibung ihrer akustischen Kennwerte und die Angabe der nominellen Grenzabweichungen von den Sollwerten, und 17. wenn Korrekturen wegen der Änderung einer Umgebungsbedingung notwendig sind, um die festgelegten Anforderungen zu erfüllen, müssen diese Korrekturen in der Bedienungsanleitung angegeben werden. (3) Schallkalibratoren der Klasse 1 und Klasse 2 bei denen eine Korrektur hinsichtlich des statischen Luftdrucks erforderlich ist, damit sie die Anforderungen an die entsprechende Klasse erfüllen, muss der Buchstabe C zur Klassenbezeichnung hinzugefügt werden. (4) Ist ein Schallkalibrator mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen ausgestattet, die nicht in dieser Eichvorschrift festgelegt sind, so muss die Bedienungsanleitung einen entsprechenden Hinweis enthalten. Es müssen die Sollwerte des Herstellers für diese zusätzlichen Leistungsmerkmale sowie die nominellen höchst zulässigen Abweichungen einschließlich der erweiterten Messunsicherheiten angegeben werden. Verwendungsbestimmungen 13. (1) Erfolgt die Luftdruck-Korrektur mittels Einrichtung zur Feststellung des Luftdruck- Korrekturwertes gemäß 4 Abs. 4, so muss eine Kalibrierung durch ein nationales Metrologieinstitut oder durch eine anerkannte und akkreditierte Kalibrierstelle im Rahmen der EA (European Cooperation for Accreditation) nachgewiesen werden. (2) Die Frist für die Rekalibrierung beträgt 2 Jahre. Stempelung 14. Die Art der Stempelung der Schallkalibratoren wird in der Zulassung zur Eichung für die jeweilige Bauart festgelegt. Verbindlicherklärung von Normen 15. Die ÖNORM ENV 13005:1999 Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen vom 1. Juli 1999 (siehe Anhang 1) und der Abschnitt 5.8 Elektromagnetische Verträglichkeit der ÖVE/ÖNORM EN 60942:2003 Elektroakustik Schallkalibratoren vom 1. Jänner 2005 (siehe Anhang 2) werden für verbindlich erklärt. Übergangs- und Schlussbestimmungen 16. (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt für das Eichwesen in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt unter Vorbehalt des 17 - die Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. Mai 1977 mit der Eichvorschriften für Prüfschallquellen nach dem Prinzip der Druckkammer Kalibrierung erlassen werden, Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 5/1977, außer Kraft. 17. Bereits zugelassene Schallkalibratoren dürfen bei Einhaltung der in dieser Eichvor- BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 9

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 schrift festgelegten Anforderungen und den in der Zulassung zur Eichung festgelegten Bestimmungen erst-, neu- oder nachgeeicht werden, dabei gelten die Bestimmungen und Fehlergrenzen für die Klassen 1 bzw. 2 gem. 2 dieser Eichvorschrift analog für die Klassen 0,3 bzw. 0,6 gem. 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. Mai 1977 mit der Eichvorschriften für Prüfschallquellen nach dem Prinzip der Druckkammer Kalibrierung erlassen werden, Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 5/1977. 18. Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/ EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, Abl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 S. 81, notifiziert. (Notifikationsnummer 2008/436/A). Anhang 1: ÖNORM ENV 13005 (135 Seiten) Anhang 2: ÖVE/ÖNORM EN 60942 Abschnitt 5.8 (2 Seiten) 10 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

ÖVE/ÖNORM EN 60942 Ausgabe: 2005-01-01 5.8 Elektromagnetische Verträglichkeit 5.8.1 Allgemeines Schallkalibratoren müssen hinsichtlich ihrer Hochfrequenzemissionen und ihrer Störfestigkeit gegen elektrostatische Entladungen und netz- und hochfrequente Felder die Anforderungen dieser Norm einhalten. 5.8.2 Hochfrequenzemissionen 5.8.2.1 Der höchstzulässige Wert der elektromagnetischen Feldstärke für die Hochfrequenzemissionen des Schallkalibrators beträgt für Frequenzen im Bereich von 30 MHz bis 230 MHz 30 db (bezogen auf 1 _V/m) Quasispitze, gemessen in einem Abstand von 10 m, und für Frequenzen im Bereich von 230 MHz bis 1 GHz 37 db (bezogen auf 1 _V/m) Quasispitze, gemessen in einem Abstand von 10 m. ANMERKUNG 1 Diese Höchstwerte wurden so festgelegt, um Vereinbarkeit mit einer Vielzahl von verschiedenen Normen sicherzustellen. Die grundlegenden Anforderungen an Schallkalibratoren sind die Grenzwerte nach CISPR/IEC 61000-6-3, Tabelle 1. ANMERKUNG 2 Die Eigenschaften eines Quasispitzenempfängers sind in CISPR 16-1, 4.1.2 festgelegt. 5.8.2.2 In der Bedienungsanleitung ist anzugeben, in welcher Betriebsart die größten Hochfrequenzemissionen erzeugt werden. 5.8.3 Elektrostatische Entladungen 5.8.3.1 Schallkalibratoren müssen Kontaktentladungen von bis zu 4 kv und Luftentladungen von bis zu 8 kv, jeweils positiv und negativ bezogen auf das Erdpotential, widerstehen. ANMERKUNG Diese Anforderungen sind identisch mit denjenigen in IEC 61000-6-1, Tabelle 1, 1.4. 5.8.3.2 Leistungsmerkmal B nach IEC 61000-6-1 gilt während und nach diesen Prüfungen. 5.8.3.3 Nach Abschluss der Prüfungen unter elektrostatischen Entladungen muss der Schallkalibrator voll funktionsfähig sein und sich in derselben Einstellung befinden wie vor den Prüfungen. 5.8.4 Störfestigkeit gegen Netz- und Hochfrequenzfelder 5.8.4.1 Schallkalibratoren müssen mindestens unter Einfluss der folgenden Netz- und Hochfrequenzen und Feldstärken störfest sein: _ Effektivwert der elektromagnetischen Feldstärke bis zu 10 V/m (unmoduliert) mit 80 % Sinus- Modulation bei 900 Hz: Frequenzbereich von 26 MHz bis 1 GHz; _ gleichförmiges magnetisches Wechselfeld mit einem Effektivwert der Feldstärke von 80 A/m; Frequenzen 50 Hz und 60 Hz. ANMERKUNG 1 Diese Anforderungen entsprechen mit leichten Änderungen denen in IEC 61000-6-1, Tabelle 1, 1.1 und IEC 61000-6-2, Tabelle 1, 1.2. Die Änderungen bestehen darin, dass der Frequenzbereich für Hochfrequenzfelder auf 26 MHz bis 1 GHz erweitert wurde, die Modulationsfrequenz von 1 khz auf 900 Hz geändert wurde, die Feldstärke des netzfrequenten Feldes auf 80 A/m erhöht wurde und die Anforderungen bei geringerer Feldstärke nach IEC 61000-6-2, Tabelle 1, Anmerkung 3 ausgeschlossen wurden. ANMERKUNG 2 Wenn ein Schallkalibrator den Anforderungen dieser Norm auch bei einem Effektivwert der elektromagnetischen Feldstärke (unmoduliert) von über 10 V/m entspricht, sollte die anwendbare Feldstärke in der Bedienungsanleitung angegeben werden. 5.8.4.2 Bei Bezugsausrichtung des Schallkalibrators und bei vom Sender des Netz- oder Hochfrequenzfeldes wegweisender Hohlraumöffnung, in die das Mikrofon eingeführt ist, darf während der Einwirkung des Feldes keine Änderung des Betriebszustandes auftreten. Der Betrag der Differenz

zwischen dem vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckpegel bei vorhandenem und nicht vorhandenem Feld, darf 0,15 db bei einem Schallkalibrator der Klasse LS, 0,3 db bei einem Schallkalibrator der Klasse 1 und 0,5 db bei einem Schallkalibrator der Klasse 2 nicht überschreiten. Bei Schallkalibratoren mit mehreren Ausgangspegeln und/oder mehreren Frequenzeinstellungen gelten diese Anforderungen für jede Kombination von Pegel und Frequenz, für die in der Bedienungsanleitung die Übereinstimmung des Schallkalibrators mit den Anforderungen dieser Norm bestätigt wird. 5.8.4.3 In der Bedienungsanleitung für den Schallkalibrator ist anzugeben, in welcher Betriebsart und (gegebenenfalls) mit welchem angeschlossenen Zubehör die Störfestigkeit gegen Netz- und Hochfrequenzfelder am geringsten ist.

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung, über Eichvorschriften für Geräte zur Messung von Längen und deren Kombinationen (Längenmessgeräte, Flächenmessgeräte sowie mehrdimensionale Messgeräte) geändert wird Auf Grund des 39 Abs. 1 Z 1und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. September 2006, über Eichvorschriften für Geräte zur Messung von Längen und deren Kombinationen (Längenmessgeräte, Flächenmessgeräte sowie mehrdimensionale Messgeräte), Amtsblatt für das Eichwesen, Nr. 3/2006, Seite 153, wird wie folgt geändert: 1. Im Anhang, Kapitel I Für alle Längenmessgeräte geltende Anforderungen, Klimatische Umgebungsbedingungen, Seite 154, wird der derzeitige Wortlaut Obere Temperaturgrenze: 40 C, Untere Temperaturgrenze: -10 C. Feuchtigkeitsbedingungen: keine Betauung Einsatzort: geschlossen geändert wie folgt: Obere Temperaturgrenze: +40 C bei geschlossenem Einsatzort: +40 C Untere Temperaturgrenze: -10 C bei geschlossenem Einsatzort: +5 C Feuchtigkeitsbedingungen: keine Betauung Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über Eichvorschriften für verkörperte Längenmaße (Handelslängenmaße, Peilbänder und stäbe sowie Tankbandmaße) geändert wird Auf Grund des 39 Abs. 1 Z 1und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. September 2006, über Eichvorschriften für verkörperte Längenmaße (Handelslängenmaße, Peilbänder und stäbe sowie Tankbandmaße), Amtsblatt für das Eichwesen, Nr. 3/2006, Seite 163, wird wie folgt geändert: 1. Im Anhang, Abschnitt B. Spezifische Anforderungen, Fehlergrenzen, Tabelle 1 (Spalte 1, Zeile 4), Seite 164 wird der derzeitige Wortlaut um 0,7 mm erhöht geändert auf um 0,75 mm erhöht 148 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über Eichvorschriften für selbsttätige Waagen geändert wird Auf Grund des 39 Abs. 1 Z 1 und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. September 2006, über Eichvorschriften für selbsttätige Waagen, Amtsblatt für das Eichwesen, Nr. 3/2006, Seite 177, wird wie folgt geändert: 1. In Anhang I Bestimmungen für selbsttätige Waagen, Abschnitt B. Spezifische Anforderungen, Kapitel I Für alle Arten selbsttätiger Waagen geltende Anforderungen, 1. Nennbetriebsbedingungen, 1.3, Seite 179, wird der derzeitige Wortlaut Der zulässige Temperaturbereich liegt zwischen 10 C und + 40 C. geändert wie folgt: Obere Temperaturgrenze: +40 C Untere Temperaturgrenze: -10 C Bei geschlossenem Einsatzort kann der Temperaturmindestbereich eingeschränkt sein und beträgt sofern in den folgenden Kapiteln nichts anderes bestimmt ist, innerhalb der oben genannten Grenzen mindestens 30 C. BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 149

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Zl. 1352/2008 EG-Baumusterprüfbescheinigung Nr. A 0445/1352/2008 der Bauart MM 180 Hersteller Bandex Textil & Handels GmbH. Industriestraße 6, 6832 Sulz-Röthis Zulassungsbezeichnung A 0445/1352/2008 Kurzbeschreibung Geräte zur Messung von Längen und deren Kombinationen der Bauart MM 180 mit elektronischem Zählwerk zur Anzeige der gemessenen Länge bis 1000 m Nennlänge. Die Geräte sind nur für bandartiges Messgut mit einer Dicke von 0,1 mm bis 2,0 mm und geringer Dehnbarkeit zugelassen. ZI. 3362/2008 EG-Konformitätsbescheinigung Nr. A 0445/3362/2008 Messanlagen für die Abgabe von Ethanol der Bauart Agrana 1 Hersteller Agrana Bioethanol GmbH in A-3435 Pischelsdorf Nummer der Konformitätsbescheinigung A 0445/3362/2008 Kurzbeschreibung Messanlagen an Füllbühnen zur Abgabe von Ethanol Zl. 3933/2008 EG-Konformitätsbescheinigung A 0445/3933/2008 Messanlagen für die Übernahme von Milch der Type V2000, Fabr.Nr. 17452 Hersteller und Antragsteller Schwarte Logistic GmbH Kruppstraße 2a, 59227 Ahlen, Deutschland Nr. der Konformitätsbescheinigung: A0445/3933/2008 Kurzbeschreibung Messanlage an einem Straßentankwagen zur Übernahme von Milch 150 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Antragsteller und Hersteller ZI 4203/2008 EG-Einzelprüfung A 0445/4203/2008 Nichtselbsttätige Waagen der Bauart GMSWT Seriennummer: 080115 und 071021 OAS AG Linzer Straße 7, 28359 Bremen, Deutschland Identifikation A 0445/4203/2008 Kurzbeschreibung Nichtselbsttätige elektromechanische Waage, Bauart GMSWT. Die Waage ist als Brückenwaage ausgeführt und besteht aus dem Lastträger, dem Auswertegerät SWT und dem eichfähigen Datenspeicher SR/5d, realisiert mittels PC. Zl. 4804/2008 EG-Baumusterprüfbescheinigung A 0445/4804/2008 Messanlagen für die Übernahme von Milch der Type V2000 Hersteller und Antragsteller Schwarte Logistic GmbH Kruppstraße 2a, 59227 Ahlen, Deutschland Nr. der Baumusterprüfbescheinigung: A0445/4804/2008 Kurzbeschreibung Messanlagen an Straßentankwagen zur Übernahme von Milch Hersteller ZI. 5652/2008 EG-Baumusterprüfbescheinigung Nr. A 0445/5652/2008 Temperaturfühlerpaar der Bauart 90.2428/50 und 90.2438/50 Allmess GmbH Am Voßberg 11, 23758 Oldenburg, Deutschland Zulassungsbezeichnung A 0445/5652/2008 Kurzbeschreibung Temperaturfühlerpaare für Wärmezähler mit Messwiderständen aus Platin nach DIN EN 60751:1996 Typ: Pt 100; Pt 500; Pt 1000 in Zweileitertechnik für den Direkteinbau und den Einbau in Tauchhülsen. BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 151

Antragsteller Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Zl. 2541/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Personendosimeter der Bauart EPD-N2 Mk2.0 Thermo Electron (Erlangen) GmbH Radiation Measurement & Protection Frauenauracher Straße 96, 91056 Erlangen, Deutschland Hersteller Thermo Electron Corporation Radiation Measurement & Protection Bath Road, Reading, Berkshire, PR7 5PR, Great Britain Zulassungsbezeichnung OE 08 i 400 Kurzbeschreibung Das EPD-N2 Mk2.0 ist ein tragbares, batteriebetriebenes Personendosimeter mit einer LCD- Anzeige, das Neutronen- und Gammastrahlung misst und daraus die Strahlungsdosis in der Messgröße Tiefen-Personendosis, Hp(10) errechnet und anzeigt. Der Anteil an Photonen (Gamma/Röntgen) und Neutronen der Personendosis wird separat angezeigt und gespei-chert. Das EPD-N2 Mk2.0 bietet eine Vielzahl von Funktionen die vom Benutzer entsprech-end seiner Anforderungen konfiguriert werden können. Die Zulassung zur Eichung bezieht sich allein auf die HpG -Anzeigemodus (d.h. Anzeige von Hp(10) von Photonenstrahlung) im Display und auf die Dosiswarnschwellen. Antragsteller und Hersteller Microtec Industrieautomation GmbH Gewerbepark Urfahr 26, 4041 Linz Zulassungsbezeichnung OE 08 J 040 Kurzbeschreibung Zl. 2914/08 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung elektronische Rundholzmessanlage der Bauart DiSHAPE 100 MAR Fabr. Nr. 070301 Bestimmung des Mittendurchmessers bei den Messstellen 1 und 2 in halber Länge des Messguts durch photoelektrische Abtastung bzw. nach einem 3D Verfahren sowie Bestimmung der Länge mit der Durchmessermesseinrichtung und/oder mit Lichtschranken (Gattung J 21). Bei Messstelle 1 ist durch eine Gleichlaufregelung sichergestellt, dass die beiden Fördererteile vor und nach der Durchmessermesseinrichtung mit gleicher Geschwindigkeit laufen. Messbereich für den Durchmesser: Messbereich für die Länge: 7 cm bis 80 cm 2,5 m bis 5,8 m 152 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Antragsteller Zl. 3102/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Dosimeter der Bauart RTI Piranha als Dosimeter für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik Elimpex Medizintechnik GesmbH Spechtgasse 32, 2340 Mödling Hersteller RTI Electronics AB, Göteborgsvägen 97/50, 43137 Mölndal, Schweden Zulassungsbezeichnung OE 08 i 100 Kurzbeschreibung Das Piranha ist ein Dosimeter für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik. Es besteht aus dem gleichnamigen, anzeigelosen Messgerät und einem Handheld Palm Computer, welcher als Anzeige und Steuereinheit dient. Die Zulassung bezieht sich nur auf den Teil der Komponenten des Piranha, die für eichpflichtige Messungen der Luftkerma und der Luftkermaleistung im Nutzstrahl von Röntgendiagnostikanlagen verwendet werden können. Antragsteller und Hersteller Zl. 3130/2008 Zulassung zur Eichung Elektrische Messwandler der Bauarten F35-CT.. AREVA T&D AG Carl-Sprecher-Straße 3, 5036 Oberentfelden, Schweiz Zulassungsbezeichnung OE 08 M 010 für Stromwandler Bauarten F35-CT.. Kurzbeschreibung Stromwandler der Bauarten F35-CT.. sind dreiphasige Stromwandler, die für den Einbau in metallgekapselte Hochspannungs-Schaltanlagen mit SF 6 -Isolierung vorgesehen sind. Die Bauart F35-CT3.. ist für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von 72,5 kv, die Bauart F35-CT4.. ist für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von 145 kv ausgelegt. Es gibt die Bauformen F35-CT. D1, F35-CT. D2 und F35-CT. D3. Sie unterscheiden sich durch unterschiedlich eingebaute Kernbauformen, durch die Länge und die Ausführung der Sekundärklemmen. Das Stromwandlergehäuse besteht aus zwei Flanschen aus Aluminiumguss und dem Stromwandlermantel und ist durch 4 Gewindestangen zusammengespannt. Die Sekundärklemmen sind bei den Bauformen F35-CT. D1 und F35-CT. D2 im Stromwandlermantel integriert. Die Bauform F35-CT. D3 besitzt hingegen einen außen am Stromwandlermantel befestigten Klemmenkasten. BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 153

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Zl. 3408/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Dosimeter der Bauart DIADOS als Dosimeter für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik Antragsteller Physikalisch-Technische Werkstätten Dr. Pychlau GmbH Lörracher Straße 7, 79115 Freiburg, Deutschland Hersteller Physikalisch-Technische Werkstätten Dr. Pychlau GmbH Lörracher Straße 7, 79115 Freiburg, Deutschland Zulassungsbezeichnung OE 08 i 120 DIADOS Kurzbeschreibung Dosimeter der Bauart DIADOS Typ 11003, ab Firmware 2.20 sind in Verbindung mit Detek-toren Typ T60004 (RAD Detektor) und T60005 (MAM Detektor) als Dosimeter für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik zugelassen. Zl. 3475/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Elektrische Messwandler der Bauarten KSO..., KSS..., KSR..., GSO..., GSS..., TSO..., TSS, KSW..., ZKSW..., SKSW..., MKDS, MKDSO, MKSO... und MKDW (3. Änderung der Zulassung Zl. 40 964/98) Antragsteller und Hersteller Ritz-Messwandler GmbH Linzer Strasse 79, 4614 Marchtrenk Zulassungsbezeichnung OE 98 für Einleiterstromwandler Bauarten KSO... (in den Ausführungen 50, 52, 62, 63, M 170 73, 74, 84, 85, 104, 105, 161, 162, 311, 361, 381, 804, 805, 806, 808, 809, 811, 812, 814, 822, 882, 1812, 1814, 1822) KSS... (in den Ausführungen 52, 62, 63, 73, 74, 84, 85, 104, 105, 152, 161, 162, 311, 352, 361, 362, 381, 382, 804, 805, 806, 808, 809, 811, 812, 813, 814, 822, 862, 882, 883, 1812, 1813, 1814, 1822, 1883) KSR... (in den Ausführungen 60, 62) GSO... (in den Ausführungen 105, 361, 381) GSS... (in den Ausführungen 105, 352, 361, 362, 381) OE 98 für Einleiterstromwandler Bauarten TSO (auch in den Ausführungen TSO 1, M 180 TSO 3), TSS (auch in den Ausführungen TSS 1, TSS 3) OE 98 M 190 für Wickelstromwandler Bauart KSW... (in den Ausführungen 50, 52, 73, 104) 154 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 OE 98 M 200 für Zwischenstromwandler Bauart ZKSW (in den Ausführungen 100, 300) OE 98 M 210 für Summenstromwandler Bauart SKSW... (in den Ausführungen 100, 300) OE 98 für Stromwandler Bauarten MKDS, MKDSO, MKSO... (in den Ausführungen 105, 140), MKDW M 220 für dreiphasigen Wechselstrom Kurzbeschreibung Elektrische Messwandler der Bauarten KSO..., KSS..., KSR... sind Aufsteckstromwandler mit Kunststoffisolation, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauarten GSO... und GSS... sind Aufsteckstromwandler mit Gießharzisolation, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauarten TSO... und TSS... sind Aufsteckstromwandler in einem Metallgehäuse, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 3,6 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauart KSW... sind Wickelstromwandler mit Kunststoffisolation, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauart ZKSW sind Zwischenstromwandler mit Kunststoffisolation, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauart SKSW... sind Summenstromwandler mit Kunststoffisolation, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler der Bauarten MKDS, MKDSO, MKSO... und MKDW sind Stromwandler für dreiphasigen Wechselstrom, die für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von max. 1,2 kv ausgelegt sind. Elektrische Messwandler, deren Bauart mit der Bezeichnung /1 ergänzt ist, sind für eine höchste Spannung für Betriebsmittel von 1,2 kv ausgelegt. Die angeführten Bauarten werden auch mit geänderten Kenndaten zugelassen. Die Bauarten KSO und KSS werden auch in den Ausführungen 804, 805, 806, 808, 809, 811, 814, 1814 zugelassen. Antragsteller Berthold Technologies GmbH Ing. Josef Schweighofer Goldschlagstraße 182, 1140 Wien Hersteller Zl. 3783/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung des Kontaminationsmonitors LB 124 SCINT, mit Software Version 3.23 Berthold Technologies GmbH Calmbacher Straße 22, 75323 Wildbad 1, Deutschland BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 155

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Zulassungsbezeichnung OE 09 f 130 Kurzbeschreibung Der Kontaminationsmonitor der Bauart LB 124 SCINT mit integriertem Microprozessor, einstellbaren Warnschwellen, Nulleffektabgleich sowie automatischer Messbereichsumschaltung dient zur Messung von radioaktiven Kontaminationen auf Oberflächen. Das Messgerät besteht aus dem Anzeigegerät LB 124 SCINT und einem Szintillationsdetektor. Messgröße ist die flächenbezogene Aktivität (Bq/cm 2 ). Antragsteller Zl. 3977/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Schallpegelmesser der Bauart NA-28 der Firma Rion Co. Ltd. LB-acoustics Messgeräte GmbH Floridusgasse 50, 1210 Wien Hersteller Rion Co. Ltd. 20-41 Higashimotomachi 3-chome, Kokubunji, Tokio 185-8533, Japan Zulassungsbezeichnung OE 08 s 020 Kurzbeschreibung Der Schallpegelmesser der Klasse 0,7 ist ein integrierendes Messgerät zur Bestimmung des Schalldruckpegels und der davon abgeleiteten Größen. Der Schallpegelmesser ist mit der Softwareversion 1.5 mit Terz- und Oktavfiltern sowie simultanen Terz- und Oktavfiltern zur Eichung zugelassen. Der Schallpegelmesser entspricht in den wesentlichen Punkten auch IEC 60651 Klasse 1, IEC 60804 Klasse 1 und IEC 61672 Klasse 1. Die Terzfilter sind mit Mittenfrequenzen 16 Hz bis 20 khz nach IEC 61260 Klasse 1 zur Eichung zugelassen. Die Oktavfilter sind mit Mittenfrequenzen 16 Hz bis 16 khz nach IEC 61260 Klasse 1 zur Eichung zugelassen. Terz- und Oktavfilter gleichzeitig: Die Terzfilter sind mit Mittenfrequenzen 16 Hz bis 12.5 khz nach IEC 61260 Klasse 1 zur Eichung zugelassen. Die Oktavfilter sind mit Mittenfrequenzen 16 Hz bis 8 khz nach IEC 61260 Klasse 1 zur Eichung zugelassen. Der Schallpegelmesser ist vor jeder Messreihe mit einer geeichten Prüfschallquelle der Bauart B&K 4231 oder CAL 200 zu justieren. 156 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Zl. 4030/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Datenspeicher der Bauart UPC 2000 als Teile von Zählern 1. Änderung der Zulassung Zl. 4348/2003 Antragsteller und Hersteller Mess- und Fördertechnik Gwinner GmbH & Co Weidenbaumsweg 91a, 21035 Hamburg, Deutschland Zulassungsbezeichnung OE 03 R 160 Kenndaten - Kurzbeschreibung Datenspeicher der Bauart UPC 2000 als Teile von Zählern Gegenstand der Änderung: geänderte Software zur optionalen Anschlussmöglichkeit von zwei Datenspeichern an einen oder an mehrere Zähler Zl. 4806/2008 Zulassung zur Eichung Betriebsstoffmessanlagen der Bauarten N 92 und HD 92, in geänderter Ausführung Antragsteller und Hersteller Tokheim Austria GmbH Eitzenbergerstraße 4-6, 2544 Leobersdorf Zulassungsbezeichnungen OE 92 R 165 OE 92 R 185 für Messanlagen der Bauart N 92 für Messanlagen der Bauart HD 92 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 157

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Kenndaten Bauarten N 92 HD 92 Qmax (l/min) 40 PKW-Abgabeseite: 50 1) LKW-Abgabeseite: 130 1) Qmin (l/min) 4 PKW-Abgabeseite: 5 1) 80 2) LKW-Abgabeseite: 10 1) Kleinste Abgabemenge (l) 5 PKW-Abgabeseite: 5 1) Zulässiges Messgut wahlweise Benzin oder Petroleum oder Dieselöl oder Ofenheizöl oder Spindelöl 1) für Messanlagen mit zwei Messwerken 2) für Messanlagen mit einem Messwerk Kurzbeschreibung 8 2) LKW-Abgabeseite: 10 1) 10 2) wahlweise Dieselöl oder Ofenheizöl oder Spindelöl Betriebsstoffmessanlagen mit elektronischer Mengen- und Preisanzeigeeinrichtung. Gegenstand der Änderung: geänderter Pumpen-Gasabscheiderblock Zl. 4818/2008 Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte der Bauart SITRAFFIC ERS 400 mit geänderter Antenne und erweiterter Aufstellmöglichkeit (2. Änderung der Zulassung GZ 5093/2002) Antragsteller und Hersteller Siemens AG Österreich I IS INFRA Erdberger Lände 26 1031 Wien Zulassungsbezeichnung OE 02 v 020 Kurzbeschreibung Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät auf Basis Dopplerradar mit digitalem Fototeil. Die Änderung betrifft eine neue Antenne sowie die Möglichkeit, das Gerät auf einem seitlich der Fahrbahn aufgestelltem Mast zu betreiben. 158 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 3/2009 Antragsteller und Hersteller EMH Elektrizitätszähler GmbH & Co KG Südring 5 19243 Wittenburg Deutschland Zulassungsbezeichnung Zl. 4934/2008 Zulassung zur Eichung Elektrizitätszähler der Bauart LZQJ-XC Diese innerstaatliche Zulassung ist nur im Zusammenhang mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung T10068, Revision 3, für die unter den Anwendungsbereich der Messgeräteverordnung, BGBl. II Nr. 274/2006 fallende Ermittlung des Wirkenergieverbrauches gültig und erfasst diejenigen, über die Messgeräteverordnung hinausgehenden Funktionen, für die eine innerstaatliche Zulassung erforderlich ist. OE 08 E 180 Statischer Drehstromzähler der Type LZQJ-XC oder DMTZ-XC für direkten Anschluss Kurzbeschreibung Statischer Kombi-/Vierquadrantenzähler für direkten Anschluss für Wirk- und Blindverbrauch mit Energietarifregistern, Lastprofil und Maximumtarifregistern mit optischen und elektrischen Schnittstellen sowie steckbarem Kommunikationsmodul. Diese innerstaatliche Zulassung bezieht sich auf die in der zugehörigen EG-Baumusterprüfbescheinigung angeführten elektrischen, mechanischen und thermischen Bestimmungsgrößen. Die Zähler sind mit der Software-Version 2.10 zugelassen, die die Checksumme 1644A6C3 besitzt. Die Software-Version kann unter der Kennziffer 0.2.0 am Display angezeigt und über die Schnittstellen ausgelesen werden, die Checksumme kann unter der Kennziffer C.90.2 ausgelesen werden. Die Zähler sind als Dreiphasen-Vierleiterzähler zugelassen. Zl. 4935/2008 Ausnahmsweise Zulassung zur Eichung Dosimeter der Bauart Unfors Xi Platinum als Dosimeter für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik Antragsteller Unfors Instruments GmbH Lise-Meitner-Straße 15, 89081 Ulm, Deutschland Hersteller Unfors Instruments AB Uggledalsvägen 29, 42740 Billdal, Schweden Zulassungsbezeichnung OE 08 i 130 Unfors Xi Platinum BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 159