Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA 30. September 2013
Agenda Begrüssung Vorstellung der Ziele und des Programms Vorstellung OdA G und OdA Soziales Zürich Grundsätzliches zur AGS Ausbildung - Gesetzliche Grundlagen - Jugendliche begleiten Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS - Instrumente der Lerndokumentation - Instrumente für die Beurteilung der beruflichen Praxis - Modelllehrgang Erkenntnisse und Fragen Kursauswertung 2 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Informationen zur OdA G ZH und zur OdA S Zürich Übergeordnete Ziele: Die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen Mitgestaltung der Berufsausbildung auf Sekundarstufe 2 und Tertiärstufe 3 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Angebote im Kurszentrums OdA G ZH Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse FAGE und AGS. Organisation und Durchführung von Angeboten im Lernbereich Training und Transfer. Trägerschaft des neuen Bildungsanbieters Z-INA, Anbieter der Nachdiplomstudiengänge Intensiv-, Notfall-, und Anästhesie Support in den Bereichen Finanzen, Personal und Informatik 4 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
www.mba.zh.ch
Grundlagen zur AGS-Ausbildung 6 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Die Ausbildung im Überblick Dauer Schule ük Berufliche Praxis Lohnempfehlung 2 Jahre 720 Lektionen (1 Schultag pro Woche) 192 Stunden = 24 Tage 3 456 Stunden (auf Basis 42 Stunden/Woche) 1. Lehrjahr: 750/Monat 2. Lehrjahr: 900/Monat 8 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Positionierung der Ausbildung zum/zur Assistent/in Gesundheit und Soziales - Generalistische Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen (ohne familienexterne Betreuung) - Eigenständiges, das heisst vollwertiges und in sich stimmiges Berufsprofil - Klare Abgrenzung zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen in Hauswirtschaft und Administration - Klare Abgrenzung zu den weiterführenden EFZ- Ausbildungen FaBe und FaGe 9 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Status der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales Die Assistentin/der Assistent Gesundheit und Soziales hat Assistenzfunktion: Sie/er arbeitet im Rahmen der erworbenen Handlungskompetenzen Sie/er übt delegierte Tätigkeiten aus Sie/er nimmt einfache Aufgaben im Rahmen von Aufträgen oder Betreuungsplänen wahr Sie/er wirkt und unterstützt im Kontext eines Arbeitsteams 10 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Gesetzliche Grundlagen 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS 11
Lexikon Foliennummer: 10
Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildner/innen -EFZ als FaGe oder FaBe -höheren Berufsbildung Diplom oder Fachhochschule mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis und Berufsbildnerkurs 13 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Begleitung von Jugendlichen in ihrer Ausbildung 14 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Begleitung der jugendlichen Lernenden im Praxis - Alltag: Was ist besonders? Was gibt es zu beachten?
Besonderheiten im Lebensabschnitt Jugend Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen Tipps zur Begleitung im Berufs- und Ausbildungsalltag
Lebensabschnitt «Jugend» Aenderungen: Arbeitsalltag ist nicht Schulalltag Aufmerksamkeit über längere Zeit gefragt Körperliche Anstrengung Unlustgefühle überwinden Beruf, Schule, Freizeit müssen koordiniert werden Freizeit ist knapp Aufgaben müssen oft langfristig erledigt werden
Lebensabschnitt «Jugend» Entwicklungsaufgaben: Übergang Kind Erwachsener Unklare Anforderungen Loslösung von Autoritäten (Eltern usw.) Aufbauen von Beziehungen Ökonomische Unabhängigkeit und Entwick-lung eines (vorläufigen) Lebensentwurfs Überströmen von Emotionen Orientierung an Idolen, Vorbildern
Besonderheiten im Umgang: Sorgfältige Einführung in den Berufsalltag Beobachten Sie die Aufnahmefähigkeit Erkundigen Sie sich regelmässig nach der Befindlichkeit Machen Sie die Lernenden auf Lernfortschritte aufmerksam Interessieren Sie sich für die anderen Lernorte
Wir sind uns bewusst: Es gibt grosse Unterschiede stellen Sie keine Vergleiche an Passen Sie die Erwartungen dem Lernstand an Jugendliche haben oft einen grossen Mund sind aber auch sehr verletzlich!
Gut zu wissen: Jugendliche testen uns! Wir werden kritisch beobachtet Wir werden verglichen Wir werden direkt angesprochen (Warum machst du., aber die macht es so oder so ) mit Coolheit und Toleranz reagieren, denn wir haben es mit Jugendlichen zu tun!
Und darum: Jugendliche müssen nicht mit Samthandschuhen angefasst werden Jugendliche sollen unmissverständlich auf grobe Fehler hingewiesen werden Jugendliche müssen sich gegenüber MitarbeiterInnen korrekt verhalten
Lernbegleitung in der Praxis Lernende dort abholen wo sie stehen Vom Bekannten zum Unbekannten hinführen Möglichst alle Wahrnehmungskanäle stimulieren (Sehen, Hören, Anfassen, Denken)
Lernende wollen beschäftigt sein! Vorzeigen/Vormachen: Lernende braucht gezielt Beobachtungs-kriterien im voraus! Schrittweise Durchführen: Bezugsperson gibt Schritt für Schritt vor oder Lernende erklärt schrittweise das Vorgehen Lernende reflektiert ihre Handlung!
Denn: Lernen ist sozial; alles Lernen führt über die Beziehung Wer das Lernen fördern will, muss Freude und Glück zulassen Lernen ist ein ganzheitlicher Vorgang; umfasst die Sinne, Bewegung, Emotion, Imagination und Kognition Lernen folgt eigenen Wegen: weniger den Weg vorbereiten als die Lernenden für den Weg vorbereiten (aus: Lernen steckt an, Müller A.)
Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS 26 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Die Handlungskompetenzbereiche 27 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Die konkreten Handlungskompetenzen Der Bildungsplan umfasst 29 konkrete Handlungskompetenzen Umschrieben in 29 Situationsbeschreibungen mit den zugehörigen Ressourcen: - Gesundheit und Körperpflege: 7 Situationen - Begleiten und Unterstützen im Alltag: 8 Situationen - Unterstützen im Haushalt: 4 Situationen - Hygiene und Sicherheit: 3 Situationen - Logistik, Administration, Arbeitsorganisation: 4 Situationen - Berufsrolle und Zusammenarbeit: 3 Situationen 28 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Total 29 Handlungskompetenzen 29 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Elemente zur Dokumentation des Lernprozesses Instrument Beteiligte Periodizit ät Lerndokumentation (nach Lernbegleitung) Strukturierte Besprechung Kompetenznachweis Bildungsbericht Lernende führen, BB beurteilen + nachbesprechen BB und Lernende führen Lernende erbringen, BB beurteilen BB erstellen, Lernende ergänzen mit Selbsteinschätzung Min.1-2x mtl. Min.1-2 x mtl. 1.-3. Sem. Ende 1.-4. Sem. 30 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Lerndokumentation Ziele: Regelmässige Reflexion Einschätzung des Ausbildungsstandes Selbst und Fremdeinschätzung werden gegenüber gestellt Erkenntnisse fliessen in strukturierte Gespräche ein 31 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Lerndokumentation Der/die Lernende führt die Dokumentation (Anfangs Unterstützung durch BB) Erstellt i.d.r. am Lernort Praxis nach einer Lernbegleitung Zeit wird zur Verfügung gestellt BB beurteilt die Qualität und bespricht dies mit dem Lernenden BB nimmt wichtige Themen auf für Gespräche Periodizität: min. 1-2 Berichte pro Monat Hilfsmittel: Formular Lerndokumentation 32 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Strukturierte Besprechungen Berufsbilner/In- Lernende/r Ziele: Regelmässige Reflexion des Alltags und Lerngeschehens im Lehrbetrieb und von Fragen des Transfers zwischen den 3 Lernorten. Klärung von Fragen zur Ausbildung Rückmeldung und Standortbestimmung Festlegung von Zielen und Massnahmen zur Lernförderung. 33 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Strukturierte Besprechungen Berufsbilner/In- Lernende/r Die Organisation der Besprechung ist Sache der Berufsbildnerin Periodizität: min. eine bis zwei Besprechungen pro Monat Hilfsmittel: Gesprächsleitfaden und Dokumentationsformular für die strukturierte Besprechung, 34 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Kompetenznachweise Ziele: Überprüfung des Kompetenzerwerbs Die Noten des Kompetenzerwerbs gelten als Erfahrungsnoten Praxis für die Abschlussprüfung 35 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Kompetenznachweise Die Organisation, Durchführung und Beurteilung des Kompetenznachweises ist in der Verantwortung der Berufsbildnerin/des Berufsbildners Periodizität: vom 1.- 3. Semester jeweils 3 Kompetenznachweise / Semester Hilfsmittel: Prüfplan, Leitfaden für die Durchführung und Bewertung der Kompetenznachweise 36 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Prüfplan der Grundbildung AGS EBA 37 31.10.2011
Übung Auseinandersetzung mit und Austausch über die Handlungskompetenzen 38
Dokumentation des Lernprozesses 39 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Bildungsbericht Ziele: Standortbestimmung und Förderung des Lernens schriftliche Einschätzung des Verlaufs des Lern- und Entwicklungsprozesses der Lernenden im abgeschlossenen Semester und Vergleich des Bildungsstandes mit den Bildungsziel-Vorgaben. Formulierung der Massnahmen zur Fortsetzung der Ausbildung auf Basis der Einschätzung Im Gespräch werden Selbst- und Fremdeinschätzung abgeglichen sowie Ziel- und Massnahmenplanung abgesprochen. 40 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Bildungsbericht der Berufsbildner/die Berufsbildnerin verfasst den Bildungsbericht. Der Lernenden verfasst die Selbsteinschätzung Berufsbildner/in und Lernende/r besprechen und unterzeichnen den Bildungsbericht. Periodizität: jeweils am Ende des 1. bis 4. Semesters Hilfsmittel: Formular Bildungsbericht 41 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Hilfsmittel und Informationen für die Ausbildungsbegleitung Das Ausbildungshandbuch www.oda-soziales-zuerich.ch www.odasante.ch http://savoirsocial.ch 42 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
FIB 43 19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
FiB = Fachkundige individuelle Begleitung Lernende in der zweijährigen beruflichen Grundbildung haben einen gesetzlichen Anspruch auf FiB. FiB richtet sich an Personen mit Lernschwierigkeiten in der zweijährigen beruflichen Grundbildung. BBG Art. 18 Abs. 2 Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person. BBV Art. 10 Abs. 5 44 3. Oktober 2013
Ziel und Zweck der FiB Die FiB leistet einen Beitrag zur schulischen Leistungsverbesserung der Lernenden. Sie hat zum Ziel, die Stärken der lernenden Person zu fördern, die Eigeninitiative und Selbsteinschätzung zu stärken, die eigene Lerntechnik zu verbessern, die Zahl der Prüfungsmisserfolge zu reduzieren, die Lernenden in ihrem sozialen Umfeld unterstützen 45 3. Oktober 2013
Ebenen der Begleitung Schulische Begleitung Sozialpädagogische Begleitung Begleitung im betrieblichen Kontext und in überbetrieblichen Kursen 46 3. Oktober 2013
Ablauf Information an alle Lernenden bei Ausbildungsbeginn, Anmeldung via E-Mail Erstgespräch (Bestandesaufnahme, Förderplanung, Lernvereinbarung) Lernvereinbarung Weitere Gespräche nach Bedarf (i.d.r. 1-4) Bei Bedarf Vermittlung von Fachpersonen Schlussgespräch (Bilanz, eventuell weiteres Vorgehen) 47 3. Oktober 2013
Fortbildungsangebote EB Zürich www.eb-zuerich.ch - Angebote für Berufsbildungsverantwortliche SGZ www.stadt-zuerich.ch/sgz 48
Fragen? 49 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS