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Wir bringen Sie auf Kurs.

Transkript:

St. Pölten 25.8.2016 15330076v St. Pölten 17.1.2017 15330136v St. Pölten 20.6.2017 15330206v Amstetten 30.8.2016 15330026v Amstetten 22.6.2017 15330226v Baden 22.8.2016 15330056v Baden 18.1.2017 15330146v Baden 6.6.2017 15330256v Gmünd 31.8.2016 15330036v Gmünd 14.6.2017 15330196v Gänserndorf 5.9.2016 15330096v Gänserndorf 7.6.2017 15330156v Hollabrunn 7.9.2016 15330246v Melk 6.9.2016 15330106v Melk 11.1.2017 15330126v Melk 13.6.2017 15330186v Mistelbach 23.8.2016 15330066v Mistelbach 21.6.2017 15330216v Mödling 29.8.2016 15330016v Mödling 10.1.2017 15330116v Mödling 12.6.2017 15330176v Neunkirchen 1.9.2016 15330046v Neunkirchen 8.6.2017 15330166v Stockerau 24.8.2016 15330086v Stockerau 27.6.2017 15330236v Do 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Do 18.30-20.30 Mo 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Mo 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Mo 18.30-20.30 Di 18.30-20.30 Mo 18.30-20.30 Do 18.30-20.30 Do 18.30-20.30 Mi 18.30-20.30 Di 18.30-20.30

Neunkirchen 6.9.2016-16.9.2016 15361026v St. Pölten 6.9.2016-16.9.2016 15361036v Mistelbach 6.9.2016-16.9.2016 15361016v St. Pölten 23.1.2017-3.2.2017 15361046v Di, Fr 17.15-21.35 Di, Fr 17.15-21.35 Di, Fr 17.15-21.35 Mo, Fr 17.15-21.35 St. Pölten 20.9.2016-28.4.2017 15333056v St. Pölten 20.9.2016-28.4.2017 15333066v St. Pölten 13.2.2017-27.11.2017 15333076v Gmünd 29.9.2016-29.4.2017 15333046v Gänserndorf 21.9.2016-26.4.2017 15333016v Mistelbach 20.9.2016-25.4.2017 15333026v Mödling 20.9.2016-28.4.2017 15333086v Mödling 20.9.2016-5.5.2017 15333096v Mödling 13.2.2017-27.11.2017 15333106v Neunkirchen 20.9.2016-25.4.2017 15333036v Di, Fr 17.45-21.15 Di 8.00-13.20 Mo, Fr 17.45-21.15 Do 18.15-21.45 Sa 9.00-17.00 Mi, Fr 18.15-21.45 Di, Fr 18.15-21.45 Di 8.00-13.20 Di, Fr 17.45-21.15 Mo, Fr 17.45-21.15 Di, Fr 18.15-21.45

St. Pölten 5.9.2016-15.9.2016 15362036v St. Pölten 24.1.2017-1.2.2017 15362046v Amstetten 5.9.2016-14.9.2016 15362056v Mistelbach 5.9.2016-15.9.2016 15362016v Neunkirchen 12.9.2016-21.9.2016 15362026v Mo, Do 17.15-21.35 Di, Mi 17.30-21.50 Mo, Mi 17.15-21.35 Mo, Do 17.15-21.35 Mo, Mi 17.15-21.35 St. Pölten 22.9.2016-4.5.2017 15332056v St. Pölten 22.9.2016-4.5.2017 15332066v St. Pölten 15.2. - 22.11.2017 15332076v Amstetten 19.9.2016-3.5.2017 15332086v Gmünd 23.9.2016-5.5.2017 15332046v Gänserndorf 22.9.2016-27.4.2017 15332016v Mistelbach 22.9.2016-8.5.2017 15332026v Mödling 22.9.2016-4.5.2017 15332096v Mödling 22.9.2016-4.5.2017 15332106v Mödling 15.2. - 22.11.2017 15332116v Neunkirchen 26.9.2016-1.6.2017 15332036v St. Pölten 22.9.2016-4.5.2017 15332056v Mo, Do 17.45-21.15 Do 8.00-13.20 Di, Mi 18.00-21.30 Mo, Mi 18.15-21.45 Fr, Sa 18.15-21.45 Di, Do 18.15-21.45 2x Mo, Do 18.15-21.45 Mo, Do 17.45-21.15 5 x Sa 8.30-12.30 Do 8.00-13.20 Di, Mi 17.45-21.15 Mo, Do 17.45-21.15 Mo, Do 17.45-21.15

St. Pölten 7.9.2016-17.9.2016 15360036v St. Pölten 26.1.2017-4.2.2017 15360046v Mistelbach 14.9.2016-24.9.2016 15360016v Neunkirchen 8.9.2016-17.9.2016 15360026v Stockerau 8.9.2016-17.9.2016 15360056v Mi 17.45-21.15 Do 17.45-21.15 Mi 17.45-21.15 Do 17.45-21.15 Do 17.45-21.15 St. Pölten 19.9.2016-29.5.2017 15331056v St. Pölten 21.9.2016-24.5.2017 15331066v St. Pölten 14.2.2017-5.12.2017 15331076v Gmünd 26.9.2016-24.5.2017 15331046v Gänserndorf 19.9.2016-22.5.2017 15331016v Mistelbach 5.10.2016-7.6.2017 15331026v Mödling 19.9.2016-29.5.2017 15331096v Mödling 21.9.2016-24.5.2017 15331106v Mödling 14.2.2017-5.12.2017 15331116v Neunkirchen 19.9.2016-10.5.2017 15331036v Stockerau 19.9.2016-20.4.2017 15331086v Mo, Mi 17.45-21.15 Mi 8.00-13.20 Di, Do 17.45-21.15 Mo, Mi 18.15-21.45 Mo, Di 18.15-21.45 Mi 18.15-21.45 Mo, Mi 17.45-21.15 Mi 8.00-13.20 Di, Do 17.45-21.15 Mo, Mi 17.45-21.15 Mo, Do 17.45-21.45

St. Pölten 19.9.2016-20.3.2017 15334056v St. Pölten 30.9.2016-18.2.2017 15334046v Amstetten 7.10.2016-4.3.2017 15334066v Gmünd 14.10.2016-29.4.2017 15334036v Gänserndorf 28.9.2016-24.5.2017 15334016v Mistelbach 14.10.2016-29.4.2017 15334026v Mödling 30.9.2016-18.2.2017 15334096v Neunkirchen 30.9.2016-29.4.2017 15334086v Stockerau 30.9.2016-18.2.2017 15334076v Mo 8.00-12.20 Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00 Mi 18.15-21.45 Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00 St. Pölten 30.9.2016-18.2.2017 15335016v Mödling 30.9.2016-18.2.2017 15335026v Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00

St. Pölten 30.9.2016-18.2.2017 15339016v Mödling 30.9.2016-18.2.2017 15339026v Fr 17.30-21.00 Fr 17.30-21.00

Förderungsrichtlinien unter www.noe.gv.at/bildungsfoerderung Geförderte Kurskosten für Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung. Zielgruppe: Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete Voraussetzungen (Auszug): Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich Kursbesuch muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mind. 75%ige Anwesenheit) und ein positiver Abschluss Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin / des Antragstellers darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen. Förderhöhe: Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,-- NÖ Bildungsförderung wie folgt in Anspruch genommen werden: Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung bis 2.000,-- 1.000.- über 2.000,-- 500.- Die Antragstellung erfolgt durch Sie mit einem Onlineantrag!

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Förderungseinrichtung NÖ Bildungsförderung (gültig ab 1.6.2015) NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm Vorbereitungskurs zur Berufsreifeprüfung Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Ziel ist die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Förderhöhe: max. 2.500, für 3 Jahre ab Erstantragstellung, abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen: bis 1.500 / 80 % der Kurskosten bis 2.000 / 60 % der Kurskosten bis 3.000 / 40 % der Kurskosten Das Land Niederösterreich leistet an Personen, die an Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung teilnehmen und die Berufsreifeprüfung erfolgreich ablegen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Förderhöhe abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen: bis 2.000 / 1.000 Förderung über 2.000 / 500 Förderung Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Folgende Personengruppen werden gefördert: Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555 E bildungsfoerderung@noel.gv.at I www.noel.gv.at NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555 E bildungsfoerderung@noel.gv.at I www.noel.gv.at Hauptwohnsitz in NÖ mind. 1 Jahr vor Kursbeginn. NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm NÖ Bildungsdarlehen NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck AK-Bildungsbonus AK-Bildungsbonus SPE- ZIAL für die Berufsreifeprüfung Das Land NÖ leistet an Personen, die berufsbegleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, eine Förderung zur Finanzierung von Bildungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der sich aus dem jeweiligen Kreditvertrag ergebenden Gesamtbelastung für die geförderten Kurskosten und ist mit maximal 2.500 begrenzt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal 3.000 begrenzt. Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10 % und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen. Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf. Für alle mit dem AK plus-logo gekennzeichneten Kurse gibt es für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ den Bildungsbonus. Die Förderausschüttung erfolgt nach Abschluss des Kurses. Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu max. 120 bzw. 170 für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen oder 220 für Mitglieder, die eine Leistung vom AMS beziehen pro Kalenderjahr. Das Online-Antragsformular ist nach Kursabschluss über die AKNÖ-Website einreichbar. Gefördert werden positiv abgelegte Teilprüfungen mit jeweils 120. Voraussetzungen: Mitgliedschaft Arbeiterkammer NÖ Die Kurskosten werden selbst getragen und es wurden keine anderen Förderungen der AK NÖ bezogen. Arbeitnehmer/innen (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft) Öffentlich Bedienstete Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Arbeitnehmer/innen mit maximal Pflichtschulabschluss; Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen- Unternehmen tätig sind, Arbeitnehmer/innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind. Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Arbeiterkammer NÖ-Mitglieder Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Moduls (es gilt das Prüfungsdatum!) gestellt werden. Für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ, die beantragte Module für die Berufsreifeprüfung bis spätestens 31.8.2018 positiv absolviert haben. NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555 E bildungsfoerderung@noel.gv.at I www.noel.gv.at NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555 E bildungsfoerderung@noel.gv.at I www.noel.gv.at AK NÖ Gratis-Hotline T 05 7171-1234, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/bi ldungsbonus AKNÖ Gratis-Hotline T 05 7171-1234, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/ bildungsbonus

AK-Bildungsbonus SPE- ZIAL für die Vorbereitung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung Förderung Berufsreifeprüfung der WKNÖ Kursgeld 2.0 Bildungskonto des Landes OÖ 50 % der Kurskosten bzw. der Kosten für den Schulbesuch bis zu max. 400 pro Person. Hinweis: Bei Vorbereitungskursen auf Modulbasis gilt der Förderhöchstsatz von 400 für die Gesamtkosten aller Module! Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigung (z. B. Internat, Wohnheim, o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur, etc.). Hinweis: Wurde der Vorbereitungskurs auf Modulbasis besucht, ist die Gesamtdauer aller Module ausschlaggebend. Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die ao. LAP bzw. den außerordentlichen Berufsschulbesuch sind selbst zu tragen. Alle Teilnehmer/innen, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung besucht und absolviert haben, fördert die WKNÖ ihre besondere Leistung mit 400. Basiert auf 3 Förderschienen: Kursgeld 1: Fachliche Zusatzqualifikation Kursgeld 2: Persönlichkeitsfördernde Zusatzqualifikation Kursgeld 3: Auslandsförderungen Förderhöhe: Maximal 400 pro Person Gefördert werden ab 1.3.2016: Berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen inner-halb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen). Kurskosten für Bildungsmaßnahmen. Mitgliedschaft zur AKNÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung. Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren! Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird. Der Kurs-/Schulbesuch endet spätestens am 31.8.2018. Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mind. 60 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z. B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert, etc.) oder an einer Berufsschule stattgefunden haben. Personen mit Wohnsitz in NÖ, die im WIFI NÖ alle Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung abgelegt haben. Schüler/innen oder Lehrlinge mit Wohnsitz in NÖ, welche eine Ausbildung in der Sekundarstufe II (Oberstufe AHS, BHS) oder Lehre in NÖ machen und fachliche Zusatzqualifikationen über das normale Ausbildungsniveau hinausgehend erwerben. Personen, mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in OÖ AK NÖ Gratis-Hotline T 05 7171-1234, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/bi ldungsbonus Wirtschaftskammer NÖ, Abteilung Bildung Landsbergerstr. 1, 3100 St. Pölten, T 02742 851-17501, www.wknoe.at NÖ Landesakademie PF 80, 3109 St. Pölten, www.kursgeld.noe-lak.at Amt der OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, T 0732 77 20-14900, E bildungskonto@ooe.gv.at www.ooe.gv.at waff Weiterbildungskonto Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 40 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 gefördert. Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert werden 50 % bis 90 % der Kurskosten bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen. Arbeitslose oder beschäftigte Personen, die in Wien gemeldet sind. waff - Weiterbildungskonto Nordbahnstraße 36, 1020 Wien T 01 21748-555 E waff@waff.at www.waff.at

Förderungseinrichtung WK-Bildungsscheck (3-jährige Gültigkeitsdauer seit Juli 2014) Bildungsscheck - Qualifizierungsoffensive für Kleinbetriebe Top-Stipendium Betriebsnachfolge Lehre.Fördern der WK Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (für Kurse bis längstens 31.12.2017) Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Der WK-Bildungsscheck im Wert von 100 ist die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer NÖ für ihre Mitglieder. Er kann beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung in allen WIFIs in Österreich eingelöst werden. Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter/innen werden zusätzlich mit einem Guthaben von 200 für Veranstaltungen im Bereich Tourismus des WIFI NÖ, ausgenommen HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung, durch die Fachgruppe gesponsert. Gilt nur für die ersten 50 Anmeldungen! Gegenstand der Förderung sind genau definierte Weiterbildungsmaßnahmen, die die strategische Ausrichtung von Unternehmen wesentlich verbessern. Die Kurskosten werden - bis zu einem Pauschalbetrag von 2.500 innerhalb von 3 Jahren - zu 50 % refundiert. Förderung der Qualifikationen von familieninternen Betriebsnachfolgern/ -nachfolgerinnen. Gefördert werden Studien und definierte Ausund Weiterbildung bis zu einer Höhe von 1.200. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge: Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000. Für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden die Kurskosten bis maximal 250 (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme gefördert. Weiterbildung der Ausbilder/innen: Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 pro Jahr. Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen/Arbeit-nehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ (Unternehmer/in, Geschäftsführer/in, Prokurist/in) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglied der WKNÖ sind: aktive Eigentümer/innen aktive Geschäftsführer/innen Prokuristinnen/Prokuristen Betriebsnachfolger/in innerhalb der Familie für ein NÖ Unternehmen bis max. 100 Mitarbeiter/innen Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden. Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrlinge erfahren Sie bei der WKNÖ. Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss Arbeitnehmer/innen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule Arbeitnehmer/innen ab dem 45. Lebensjahr mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss WIFI NÖ, Mariazeller Str. 97, 3100 St. Pölten, T 02742 890-2000, E kundenservice@noe.wifi.at, www.noe.wifi.at NÖ Landesregierung, Abt. Wirtschaft, Tourismus, Technologie Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-11423, E guenther. reinsperger@noel.gv.at www.noe.gv.at NÖ Forschungs- und Bidungsges.m.b.H. (NFB) Neue Herrengasse 10, 3. Stock 3100 St. Pölten T: 02742 275 70 26 E: stipendien@noe-fb.at I: www.topstipendien.at WKNÖ Lehrlingsstelle - Förderreferat Landsbergstr.1, 3100 St. Pölten T 02742 851-17570 F 02742 851-17569 E lehre.foerdern@wknoe.at I www.lehre-foerdern.at Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personal-disponierenden Stelle des Betriebs, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. www.ams.at

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit Bildungskarenz/Weiterbildungskarenz Bildungsteilzeit Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern in Kurzarbeit. Die bei Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit ist für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nutzen, damit die von Kurzarbeit Betroffenen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Durch die Bildungskarenz werden zeitlich befristete Arbeitsplätze frei. Für die Dauer der Bildungskarenz kann vom Unternehmen eine arbeitslose Person als Ersatzkraft eingestellt werden. Sie wollen Ihre Arbeitszeit reduzieren um eine Weiterbildung zu absolvieren? Nutzen Sie die Möglichkeiten der dafür vorgesehenen Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Diese Förderung können definierte Arbeitgeber erhalten, deren Arbeitnehmer/innen im Rahmen des Kurzarbeit- Ausbildungskonzepts Ausfallstunden für Qualifizierungsmaßnahmen verwenden und für mindestens 16 Maßnahmenstunden eine Qualifizierungsunterstützung erhalten. Förderbar sind auch überlassene Arbeiter/innen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, sofern die Qualifizierung im Rahmen der Kurzarbeit erfolgt. Arbeitnehmer/innen Arbeitnehmer/innen Regionale Geschäftsstelle des AMS www.ams..at Regionale Geschäftsstelle des AMS www.ams.at Regionale Geschäftsstelle des AMS www.ams.at Förderungseinrichtung BIZ - Beratungsförderung Aufwendungen für Ausund Fortbildungsmaßnahmen Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Alle Mitgliedsbetriebe der WKNÖ können bis zu 6 Bewerber/innen für eine Lehrstelle im WIFI-BIZ kostenlos testen lassen. 16 EStG. Förderung der Ausbildungsinvestitionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige. Jugendliche und Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer NÖ Arbeitnehmer/innen WIFI-BIZ Rödlgasse 1, 3100 St. Pölten T 02742 890-2702, E biz@noe.wifi.at www.wifi-biz.at regionales Finanzamt oder www.bmf.gv.at Stand: März 2016 Genauere Informationen finden Sie auf der WIFI NÖ-Homepage www.noe.wifi.at unter der Registerkarte Förderungen oder in der Datenbank zur Weiterbildungsförderung unter www.kursfoerderung.at. Alle Angaben ohne Gewähr.