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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3791 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Dr. Hikmat Al-Sabty und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Niederdeutsche Sprache und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der Stand der Erfüllung der Verpflichtungen, zu denen sich das Land in der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bekennt? Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Landesverfassung schützt und fördert das Land die Pflege der niederdeutschen Sprache. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die sechste Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern stellt zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache in Ziffer 234 fest: Die niederdeutsche Sprache wird auf der Grundlage der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt und gepflegt. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Fragestellungen des Berichtes des Sachverständigenausschusses des Europarates zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangen. Nach Artikel 7 Absatz 4 der Charta hat sich das Land 1994 dazu bekannt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2015 beantwortet.

Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Daher ist im Juni 1996 der Niederdeutsch-Beirat Mecklenburg-Vorpommern erstmals berufen worden. Dieser soll nachfolgende Ziele erreichen: - Koordinierung und Vernetzung sämtlicher Niederdeutsch-Aktivitäten in Mecklenburg- Vorpommern, - Förderung der überregionalen Zusammenarbeit, - Beratung der Landesregierung in Fragen des Niederdeutschen, - Durchführung von Niederdeutschveranstaltungen. Ergänzend wird auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2608 hingewiesen. Der Niederdeutsch-Beirat wurde im Juli 2014 in neuer personeller Zusammensetzung berufen. Er widmet sich insbesondere der Neuorganisation der Niederdeutsch- und Heimatpflege, der Stärkung der niederdeutschen Sprachvermittlung an den Schulen sowie der Bereitstellung von modernem Arbeits- und Lesematerial für die Niederdeutschpflege in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sachverständigenausschuss hat in seinem am 14. November 2013 verabschiedeten Bericht die vom Land Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 8 Abs. 1 g, 9 Abs. 1.b.iii und c.iii und Abs. 2 a, 10, Abs. 2.a; b; f, 11, Abs. 1b.ii, d, e.ii und Abs. 2, 12, Abs. 1.a; b; d; e; h sowie 13, Abs. 1.a; c; d der Charta der Regional- und Minderheitensprachen als erfüllt angesehen. Artikel 8, Absatz 1.g Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet des Unterrichts der Amtssprache(n) des Staates: für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen; Artikel 9, Absatz 1.b.iii; c.iii Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Bezug auf diejenigen Gerichtsbezirke, in denen die Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unter der Bedingung, dass die Inanspruchnahme der durch diesen Absatz gebotenen Möglichkeiten nach Auffassung des Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert: in zivilrechtlichen Verfahren: zuzulassen, dass Urkunden und Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen vorgelegt werden, in Verfahren vor Gerichten für Verwaltungssachen: zuzulassen, dass Urkunden und Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen vorgelegt werden, 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 Artikel 9, Absatz 2.a Die Vertragsparteien verpflichten sich: die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefassten Rechtsurkunden nicht allein aus dem Grund zu verneinen, weil sie in einer Regional- oder Minderheitensprache abgefasst sind, Artikel 10, Absatz 2.a; b; f In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen und/oder dazu zu ermutigen: den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb der regionalen oder örtlichen Behörde; die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen; den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden in deren Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) des Staates auszuschließen; Artikel 11, Absatz 1b.ii, d, e. ii Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen: zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regionaloder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; Artikel 11, Absatz 2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer Sprache zu gewährleisten, die in derselben oder ähnlicher Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, und die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer solchen Sprache nicht zu behindern. Sie verpflichten sich ferner, sicherzustellen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die freie Verbreitung von Informationen in den Printmedien in einer Sprache, die in derselben oder ähnlicher Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen werden. Da die Ausübung der erwähnten Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten. 3

Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Artikel 12, Absatz 1.a; b; d; e; h In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken, Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien, einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben: zu den Regional- oder Minderheitensprachen eigenen Formen des Ausdrucks und der Initiative zu ermutigen sowie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in diesen Sprachen geschaffenen Werken zu fördern; die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in Regional- oder Minderheitensprachen geschaffenen Werken in anderen Sprachen zu fördern, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und ausbauen; sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder Minderheitenkulturen berücksichtigt werden; Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende Regional- oder Minderheitensprache sowie die Sprache(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht; wenn nötig Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste zu schaffen und/oder zu fördern und zu finanzieren, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung geeigneter Terminologie in jeder Regional- oder Minderheitensprache für die Bereiche Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik oder Recht. Artikel 13, Absatz 1.a; c; d In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im ganzen Land: aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen in Urkunden betreffend das wirtschaftliche oder soziale Leben, insbesondere Arbeitsverträge, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen für Erzeugnisse oder Anlagen ungerechtfertigt verbietet oder einschränkt; Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten behindern sollen; den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch andere als die unter den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/oder dazu zu ermutigen. Gemäß Artikel 8 Absatz 1.a sind in den vorschulischen Einrichtungen Möglichkeiten für die niederdeutsche Sprachvermittlung anzubieten. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Modellprojektes Niederdeutsch an Kindergärten in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2012 werden weiterhin Mittel für die Niederdeutschförderung in der frühkindlichen Bildung bereitgestellt. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 Gemäß Artikel 8 Absatz 1.b und 1.c sind Niederdeutschangebote innerhalb des Grundschulunterrichts bzw. des Unterrichts im Sekundarbereich als integrierender Teil des Lehrplans vorzusehen. Dafür ist 2004 die Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in der Schule erlassen worden. Der Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache an den Schulen widmen sich die Landesbeauftragte für Niederdeutsch sowie die Niederdeutsch-Berater bei den Schulämtern. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch übernimmt auch die Organisation des Plattdeutsch-Wettbewerbs für Kinder und Jugendliche. Mit großem Erfolg wurde der 11. Plattdeutsch-Wettbewerb des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2013/2014 durchgeführt. Die Abschlussveranstaltung fand am 15.03.2014 in der Landeshauptstadt Schwerin statt. Die Vorbereitungen für den nächsten Plattdeutsch-Wettbewerb 2015/2016 haben begonnen. Auch in Zukunft wird die Förderung der niederdeutschen Sprache in den Schulen und Kindergärten des Landes im Vordergrund stehen. Auf die neue Möglichkeit für Nachmittagsangebote in Ganztagsschulen und vollen Halbtagsgrundschulen in Mecklenburg- Vorpommern wird hingewiesen (vergleiche Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28.01.2014 Musikschulen, Kultur- und Sportvereine können Ganztagsschulen unterstützen ). Entsprechend Artikel 8 Absatz 1.e bieten die Universitäten Greifswald und Rostock weiterhin Möglichkeiten für das Studium der niederdeutschen Sprache, vor allem im Rahmen der Lehrerausbildung. Außerdem wird die wissenschaftliche Erforschung des Niederdeutschen weiterhin eine große Bedeutung haben; am Institut für Deutsche Philologie der Universität Greifswald, am Institut für Germanistik sowie am Institut für Volkskunde/Wossidlo-Archiv der Universität Rostock. Dem zur Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte anhaltenden Artikel 8 Absatz 1.h wird durch Weiterbildungsangebote im Rahmen des Weiterbildungskatalogs des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern sowie durch Weiterbildungsangebote der Niederdeutschberater in den Schulamtsbereichen entsprochen. Die Landesregierung hat im Übrigen einen länderübergreifenden Antrag einer Bewerbung der Niederdeutschen Theater um die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO erfolgreich begleitet. Seit Dezember 2014 ist das Niederdeutsche Theater im bundesdeutschen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet. In Bezug auf Artikel 11 wird mitgeteilt, dass der öffentlich-rechtliche NDR und die Offenen Kanäle eine gewisse Anzahl an niederdeutschen Sendungen ausstrahlen; die privaten Rundfunkanstalten bieten keine Sendungen auf Niederdeutsch an, sondern lediglich unregelmäßig Sendungen zu niederdeutschen Themen. Der Sachverständigenausschuss hat festgestellt, dass es in diesem Bereich keine Entwicklungen gab. 5

Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Pflege der niederdeutschen Sprache bleibt gemäß Artikel 12 ein Schwerpunkt der jährlichen kulturellen Projektförderung für die verschiedenen Niederdeutschvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Zu den regelmäßig unterstützten Trägern der Niederdeutschpflege gehören unter anderem die Fritz Reuter Gesellschaft e.v., die 2010 federführend beim Projekt Reuter 200 mit vielen Aktivitäten anlässlich des 200. Geburtstags Fritz Reuters tätig war, die John Brinckman Gesellschaft e.v., die 2014 den 200. Geburtstag Brinckmans für eine Kampagne John Brinckman 200 nutzte, der Bund niederdeutscher Autoren und die niederdeutschen Bühnen. Im Rahmen der kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, Produktionen im Bereich Niederdeutsch zu unterstützen. 2. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um die im letzten Bericht der Monitoring-Kommission im Jahr 2014 festgestellten Defizite zu überwinden? Der am 28.05.2014 veröffentlichte Monitoring-Bericht des Sachverständigenausschusses gibt der Verwaltung Empfehlungen zur Verbesserung der Regelungs- und Anwendungspraxis. Hierzu können folgende Aussagen getroffen werden: Für die Förderung der niederdeutschen Sprache in der vorschulischen Bildung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Modellprojektförderung ausgeschrieben. Das Ergebnis wird derzeit geprüft. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch schreibt die Erhebung über die Angebote an Grundund Sekundarschulen im Rahmen des Deutschunterrichts fort. Niederdeutsch ist kein eigenständiges Schulfach. Der Niederdeutschbeirat beim Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasst sich mit der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in den Schulen". Zur Stärkung der Niederdeutschangebote an Schulen gibt es seit 2015 die Möglichkeit, im Rahmen der Ganztagsschule beziehungsweise vollen Halbtagsschule durch Träger der Niederdeutschpflege das Angebot zum Spracherwerb an Schulen zu verbessern. An der Universität Greifswald kann Niederdeutsch auch weiterhin als Schwerpunkt im Lehramtsstudium Deutsch, Beifach Niederdeutsch, gewählt werden. Zum Sommersemester 2013 waren im Fach Niederdeutsch 49, im Wintersemester 53 und im Sommersemester 2014 54 Studierende immatrikuliert. Die bisherigen Absolventinnen und Absolventen sind nach Auskunft der Dozentin an der Universität Greifswald sämtlich nicht in Mecklenburg- Vorpommern tätig. Niederdeutsch wird an der Universität Rostock immer noch als Modul in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen angeboten. Der Besuch eines Niederdeutsch- Einführungskurses ist für Lehramtsstudenten verpflichtend, während Niederdeutsch im Rahmen anderer Studiengänge ein Wahlpflichtfach ist. Die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juli 2012 sieht vor, dass das Fach Niederdeutsch im Rahmen des Lehramtsstudiums, abweichend von den sonst üblichen Regelungen, als Beifach studiert werden kann. Es wird erwartet, dass auf dieser Basis das Niederdeutsche an beiden Universitäten als reguläres Beifach verankert wird. 6

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 In diesem Jahr gibt es Weiterbildungsangebote im Fach Niederdeutsch für Lehrkräfte im Programm des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Neuberufung des Niederdeutschbeirates sowie der Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg- Vorpommern sind Strukturen geschaffen worden beziehungsweise werden Strukturen geschaffen, die die Entwicklung der Niederdeutschpflege beobachten und lenken können. Im Rahmen der kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, Produktionen im Bereich Niederdeutsch zu unterstützen. Aktuell ist ein Antrag für ein länderübergreifendes Filmprojekt für einen plattdeutschen Dokumentarfilm Utbüxen kann keenen positiv beschieden worden. Der Empfehlung des Sachverständigenausschusses, den Zugang zu Werken in niederdeutscher Sprache aktiv zu fördern, wird jährlich im Rahmen der kulturellen Projektförderung entsprochen. 3. Wie will die Landesregierung ihrer politischen Verantwortung für die Heimatpflege und die Pflege der niederdeutschen Sprache gerecht werden, wenn die Entscheidung über die Projektkoordinierung an die Stiftung Mecklenburg abgegeben wird? Die Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg-Vorpommern ist Ausdruck der Tatsache, dass sich die Landesregierung ihrer politischen Verantwortung für die Heimatpflege und die Pflege der niederdeutschen Sprache stellt. Die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Beratungs- und Koordinierungsstelle (vergleiche AmtsBl. M-V 2014 S. 1022) war wegen der Insolvenz des früheren Landesheimatverbandes und des bisherigen Scheiterns einer Neugründung im Hinblick auf Artikel 16 der Landesverfassung rechtlich und politisch geboten. 4. Welche Konzepte gibt es, um der zunehmenden Inanspruchnahme der Heimat- und Sprachpflege durch rechte Kräfte entgegenzuwirken? Jegliche Kulturarbeit ist identitätsstiftend und wirkt sich insoweit auch im freiheitlichen Sinne auf den demokratischen Prozess aus. Für den Bereich der Heimatpflege und die niederdeutsche Sprache ist es wichtig, funktionierende Strukturen zu schaffen, die eine Kulturarbeit in diesem Bereich im Sinne von Toleranz und Freiheit weiter ermöglichen. Deshalb wurde ein Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg- Vorpommern initiiert, dessen Ergebnisse in einer offenen Diskussion beraten werden. Zu diesen Beratungen sind alle Akteure der Heimat- und Sprachpflege aus Mecklenburg- Vorpommern eingeladen. 7

Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Darüber hinaus sind mit der Landeszentrale für politische Bildung und den Regionalzentren für demokratische Kultur erfahrene Partner vorhanden. Insbesondere die Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz bei der Landeszentrale für politische Bildung ist seit Februar 2012 in diesem Sinne tätig. Sie steuert und koordiniert auf der Grundlage des Landesprogramms Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken! die Prozesse in den Themenfeldern Demokratie und Toleranz, Stärkung der Zivilgesellschaft und Bekämpfung von Rechtsextremismus. Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz sind vor allem - Organisation des landesweiten Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz, - Koordinierung der Arbeit der fünf Regionalzentren für demokratische Kultur, - Förderung von Projekten zur Demokratiestärkung, - zentrale Anlaufstelle für Einzelpersonen, Vereine, Verbände etc. bezüglich aller Anfragen und Beratungswünsche bezüglich des Rechtsextremismus und Demokratiestärkung, - zuständige Kontaktstelle des Landes für alle Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz. Darüber hinaus verfolgt auch das Projekt Demokratie auf Achse der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR das Ziel, das Anliegen in die Regionen zu tragen. Unter diesem Motto ist der Demokratie-Bus mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterwegs durch die Landkreise und Regionen Mecklenburg- Vorpommerns und transportiert die umfangreichen Bildungs- und Beratungsangebote sowie vielfältiges Material- und Publikationssortiment beider Einrichtungen in die Fläche unseres Bundeslandes. An den Vormittagen besucht das Team des Demokratie-Busses Schulen und veranstaltet dort Projektstunden zu den Themen Demokratie und Politik und DDR- Geschichte. Für alle anderen Bürger besteht nachmittags auf Marktplätzen die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern über Politik und Geschichte ins Gespräch zu kommen, sich über das Beratungsangebot der Landesbeauftragten zu informieren oder einen Antrag auf Stasi- Akteneinsicht zu stellen. Schließlich ist der DemokratieLaden Anklam ein Informations- und Veranstaltungsort für Diskussionen, Ausstellungen, Lesungen, Filmveranstaltungen u. v. m., der im März 2011 eröffnet wurde. Die Mitarbeiterinnen stehen interessierten Vereinen, Institutionen und Bürgern als Berater für die Entwicklung von Ideen und Projekten zur demokratischen Mitgestaltung zur Verfügung. Hierdurch soll ein Beitrag zur Stärkung der politischen Kultur in dieser ländlichen Region geleistet werden. Dabei wird mit einer Vielzahl von regionalen Partnern zusammengearbeitet, insbesondere auch dem Verein Demokratisches Ostvorpommern-Verein für politische Kultur e. V. Im DemokratieLaden werden zudem Publikationen der Landes- und Bundeszentrale für politische Bildung kostenlos für alle interessierten Bürger, aber auch für Schulen bereitgestellt (vgl. zum Ganzen: Internetauftritt der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, www.lpb-mv.de). 8