Vivando. Anwendung. Gebrauchsanleitung. Zul.-Nr.: Pfl.Reg.Nr Fungizid. Fungizid gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) an Weinrebe

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Transkript:

Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 025628-00 Pfl.Reg.Nr 900602 Vivando Fungizid Wirkstoff: Formulierung Packungsgröße: Metrafenone (500 g/l) Suspensionskonzentrat (SC) 1 l, 5 l Fungizid gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) an Weinrebe Anwendung Wirkungsweise Vivando ist ein neues Weinbaufungizid mit dem Wirkstoff Metrafenone. Metrafenone ist der erste Wirkstoff aus der neuen Wirkstoffklasse der Benzophenone. Der biochemische Wirkungsmechanismus ist derzeit noch nicht aufgeklärt, unterscheidet sich aber von allen derzeit zugelassenen Mehltaufungiziden. Durch Vivando wird das Eindringen des Pilzes in das Pflanzengewebe verhindert. Außerdem wird das Myzelwachstum, die Haustorienbildung und die Sporulation des Mehltaus gehemmt. Beste Wirkungen werden bei vorbeugendem Einsatz erzielt. Vivando wird schnell in das Pflanzengewebe aufgenommen und besitzt lokalsystemische Aktivität. An der Pflanzenoberfläche erfolgt die Wirkstoffverteilung über die Dampfphase. Dadurch wird auch nach der Applikation zuwachsendes Gewebe geschützt. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von der BASF empfohlenen Aufwandmengen, Spritzintervalle und maximale Anzahl der Anwendungen sind unbedingt einzuhalten.

Pflanzenverträglichkeit Vivando ist in den empfohlenen Aufwandmengen in allen geprüften Rebsorten sehr gut pflanzenverträglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Weinbau Oidium / Echter Mehltau (Uncinula necator) an Reben Basisaufwand: Entwicklungsstadium 61 (BBCH - Code) Entwicklungsstadium 71 (BBCH - Code) Entwicklungsstadium 75 (BBCH - Code) 0,08 l/ha 0,16 l/ha 0,24 l/ha 0,32 l/ha Die erste Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf, frühestens ab 5-Blatt-Stadium der Reben. Weitere Behandlungen folgen in Abständen von 10-14 Tagen. Bei hohem Infektionsdruck (starken Niederschlägen) und starkem Blattzuwachs sind die Spritzintervalle zu verkürzen. Max. 3 Anwendungen in dieser Indikation und in der Kultur pro Jahr Mit Vivando sollten nicht mehr als zwei Behandlungen in Folge durchgeführt werden. Ein Wirkstoffwechsel mit Produkten aus anderen Wirkstoffgruppen wie den Strobilurinen (z.b. in Cabrio Top), den Carboxianiliden (z.b. in Collis ) oder den Azolen wird empfohlen. (WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: Anwendungsnummer Schadorganismus / Zweckbestimmung 025628-00/00-001 Echter Mehltau (Uncinula necator) Weinrebe Pflanzen/-erzeugnisse / Objekte

Wartezeiten Freiland: Weinrebe (Keltertrauben, Tafeltrauben) 28 Tage Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. II. Spritzarbeit Spritzgerät regelmäßig auf Prüfstand testen! Vivando vor Gebrauch gut schütteln und in den zu 3/4 mit Wasser gefüllten Behälter langsam eingeben. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. III. Wassermengen: Direktzuglagen: Abhängig vom Entwicklungsstadium der Reben und von der Applikationstechnik liegt die empfohlene Wassermenge im Weinbau zwischen 100 und 800 l/ha. Wassermenge so wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung der Reben gewährleistet ist. Um Abtropfverluste zu vermeiden, sollten bei Behandlungen der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha und bei Behandlungen der Traubenzone maximal 400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Steillagen: Bitte die Empfehlungen der örtlichen Beratung zu Aufwandmengen und Wassermengen beachten. Mischbarkeit Vivando ist mischbar mit Fungiziden, wie z.b. Cantus, Collis, Delan WG, Forum, Forum Star, Forum Gold, Cabrio Top, Kumulus WG, Polyram WG und Scala, mit Akariziden, wie z.b. Masai und Ordoval.

Hinweise für den sicheren Umgang Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Gefahrenhinweise (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sicherheitsratschläge (S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. (S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Hinweis zum Wiederbetreten (SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Gewässerschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: keine II. Schutz von Oberflächengewässern (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. III. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264)Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. IV. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). V. Nutzorganismen (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NN134) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Entsorgung Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA 1 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. = Registrierte Marke von BASF 1 = Registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)