MERKBLATT zur Abschlussprüfung 2017

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Staatliche Realschule Kemnath Schulplatz 4 95478 Kemnath MERKBLATT zur Abschlussprüfung 2017 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler! Name: Telefon: 09642 9219-0 Telefax: 09642 9219-29 E-Mail: verwaltung@realschule-kemnath.de Internet: www.realschule-kemnath.de Datum: 22. März 2017 Das Schuljahr 2016/17 nähert sich zumindest für die Abschlussklassen seinem Ende und so rückt der Termin für die Abschlussprüfungen immer näher. Damit Sie sich auf die äußeren Rahmenbedingungen für den Schulabschluss vorbereiten können, dürfen wir Ihnen hiermit einige formale Hinweise zur Prüfung geben: 1. Prüfungsfächer Die Abschlussprüfung erstreckt sich für alle Schüler/innen auf die Fächer Deutsch und Englisch. Zusätzlich für Wahlpflichtfächergruppe I Wahlpflichtfächergruppe II Wahlpflichtfächergruppe IIIa Wahlpflichtfächergruppe IIIb Mathematik I und Physik Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Mathematik II und Französisch Mathematik II und Haushalt & Ernährung 2. Termine für die 10. Klassen Mo., 03.04. Do., 06.04.17 Speakingtest Englisch Mo., 08.05. Fr., 12.05.17 Praktische Abschlussprüfung Haushalt und Ernährung Di., 30.05.17 Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten und Meldung zur freiwilligen mündlichen Prüfung in Vorrückungsfächern, die nicht Prüfungsfächer sind (bis 10:00 Uhr) Bekanntgabe des Zeitplans für die mündliche Prüfung (Nichtprüfungsfächer) Di., 30.05. Mi., 31.05.17 Sprechfertigkeit Französisch Do., 01.06.17 Freiwillige mündliche Prüfung (Nichtprüfungsfächer) Mo., 05.06. Fr., 16.06.17 Pfingstferien Mo., 19.06.17 Unterricht in den Fächern der Abschlussprüfung Di., 20.06.17 Unterricht in den Fächern der Abschlussprüfung Mi., 21.06.17 Abschlussprüfung Deutsch (08:30 12:30 Uhr) Do., 22.06.17 Abschlussprüfung Französisch (08:30 09:00 Uhr und 09:20-11:00 Uhr) unterrichtsfrei für Zweig I, II und IIIb Fr., 23.06.17 Abschlussprüfung Englisch (08:40 09:10 und 09:30 11:15 Uhr) Mo., 26.06.17 Abschlussprüfung Mathematik (alle Zweige) (08:30 11:00 Uhr)

Di., 27.06.17 Abschlussprüfung BwR (Zweig II) (08:30 10:30 Uhr) unterrichtsfrei für Zweig I, IIIa, sowie IIIb Mi., 28.06.17 Abschlussprüfung Physik (Zweig I) (08:30 10:30 Uhr) unterrichtsfrei für Zweig II, IIIa, sowie IIIb Do., 29.06.17 Abschlussprüfung Haushalt & Ernährung (IIIb) (08:30 10:00 Uhr) unterrichtsfrei für Zweig I und II, sowie IIIa Fr., 30.06.17 Freistellung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Mo., 03.07.17 Studienfahrt Flossenbürg Di., 04.07.17 Studienfahrt Mödlareuth Mi., 05.07.17 Freistellung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Do, 06.07.17 Freistellung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Fr., 07.07.17 Anwesenheitspflicht! Bekanntgabe der Prüfungsnoten und Meldung zur mündlichen Prüfung Prüfungsfächer (bis 10:00 Uhr), Mo., 10.07. Di., 11.07.17 Bekanntgabe Zeitplan mündliche Prüfung. Prüflinge müssen den Prüfungsplan abwarten. Bücherabgabe Mündliche Abschlussprüfung Prüfungsfächer; ggf. Abgabe der Verzichtserklärung auf die mündliche Prüfung (ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben) Schüler, die an der mündlichen Prüfung teilnehmen, müssen die entsprechenden Fachbücher im Anschluss an die mündliche Prüfung im Sekretariat abgeben. unterrichtsfrei für alle Schüler/innen, die an dieser Prüfung nicht teilnehmen Bücherabgabe aller noch fehlenden Bücher Mi., 12.07.2017 Tanzkurs Do., 13.07.2017 Sommerfest Fr., 14.07. Do., 20.07.17 Tanzkurs Fr., 21.07.17 18:00 Uhr Entlassfeier 20:00 Uhr Abschlussball Bei allen schriftlichen Prüfungen finden sich die Schüler um 8:00 Uhr im Prüfungsraum zur Auslosung der Platzziffern ein. Taschen dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgenommen werden; alle Blätter (auch Konzeptpapier) müssen am Ende der Prüfung mit abgegeben werden. Bei der Ausarbeitung ist auf eine angemessene äußere Form zu achten! Der Prüfungsraum kann vor Beendigung der offiziellen Prüfungszeit nicht verlassen werden. Die Schüler/innen der 10. Klassen, die das Gefühl oder die Gewissheit haben, dass die schriftliche Prüfung nicht gut gelaufen ist, sollten den teilweise unterrichtsfreien Zeitraum zum Lernen nutzen, damit sie zumindest die Jahresfortgangsnote als Zeugnisnote erreichen. Bei der mündlichen Prüfung muss der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend sein. 2

Aufgrund der hohen Unfall- und Verletzungsgefahr sollen Umzüge und ähnliche Aktionen unterbleiben. Auch sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände wegen Störung des Unterrichts in den 5. bis 9. Klassen keine Feiern erlaubt. Erst mit der Aushändigung der Abschlusszeugnisse am 21.07.2017 sind die Schüler/innen der 10. Klassen entlassen. 3. Mündliche Prüfungen 3.1 Freiwillige mündliche Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung in Vorrückungsfächern, die nicht Prüfungsfächer sind, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind. Der Prüfungsausschuss legt fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sind. Die Jahresfortgangsnote wird nach der mündlichen Prüfung neu festgesetzt. 3.2 Mündliche Prüfung nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen (nur in Fächern mit schriftlicher Abschlussprüfung) Einweisung durch den Prüfungsausschuss, wenn nach den besonderen Umständen der Leistungsstand durch die Noten des Jahresfortgangs und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint, (es sei denn, dass der Prüfungsausschuss von sich aus innerhalb der Gesamtnoten einen Ausgleich herbeiführen kann). Ein Ausgleich innerhalb der Gesamtnoten ist in der Weise möglich, dass der Prüfungsausschuss bei zweifelhaften Noten in verschiedenen Fächern sich in einem Fach für die bessere, im anderen Fach für die schlechtere Note entscheidet. Steht fest, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden ist, so entfällt die mündliche Prüfung. Freiwillig in einem Fach der schriftlichen Prüfung, wenn der Prüfling gegenüber dem Jahresfortgang eine um eine Stufe schlechtere Note erzielt hat und nach Auffassung des Prüfungsausschusses diese schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. 3.3 Hinweise für die mündlichen Prüfungen Die mündlichen Prüfungen werden vor Unterausschüssen abgelegt. Sie werden in jedem Fach in der Regel von den Lehrern abgenommen, die darin in der Abschlussklasse unterrichtet haben. Die mündlichen Prüfungen sind keinesfalls automatisch als Mittel zur Notenverbesserung anzusehen. Die Fragen beziehen sich im Allgemeinen auf den Stoffumfang der Abschlussprüfung. 4. Notenbildung 4.1 Die Jahresfortgangsnote Diese Noten werden von der Klassenkonferenz festgesetzt. Sofern eine Jahresfortgangsnote unklar ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Freiwillige mündliche Prüfung in Vorrückungsfächern (s. 3.1): Die Note der freiwilligen mündlichen Prüfung ist stets eine ganze Note. Deckt sich diese Note mit der ursprünglichen vorgesehenen (schlechteren) Jahresfortgangsnote, so ist diese Note die Jahresfortgangsnote. Schüler/innen, denen bereits aufgrund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Abschlussprüfung nicht teil. 3

4.2 Die Prüfungsnote Sie ist eine ganze Note. Ihre Neigung nach oben oder unten ist aber für die Bildung der Gesamtnote (=Zeugnisnote) im Auge zu behalten. Mündliche Prüfung nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen (s. 3.2): Sofern Schüler/innen in Prüfungsfächern an der mündlichen Prüfung teilnehmen, werden die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung erzielten Noten im Verhältnis 2 : 1 gewertet. Bis n,50 ist abzurunden, ab n,51 ist aufzurunden. 4.3 Die Gesamtnote (=Abschlusszeugnisnote) Jahresfortgangsnoten und Prüfungsnoten sind gleichwertig: Bei n,5 gibt die Prüfungsnote den Ausschlag. Der Jahresfortgang kann in diesen Fällen nur dann den Ausschlag geben, wenn er eindeutig eine ganze Note besser oder schlechter als die Gesamtprüfungsnote ist bzw. zwar nicht eine (eindeutige) ganze Note besser oder schlechter ist und der Prüfling aber die Jahresnote in der mündlichen Prüfung bestätigt hat. 5. Bestehen der Abschlussprüfung Abschlusszeugnis 5.1. Kein Abschlusszeugnis 5.1.1. wenn in einem Vorrückungsfach oder Prüfungsfach die Gesamtnote 6 erteilt ist, sofern Notenausgleich nicht möglich ist, 5.1.2. wenn in zwei der Vorrückungs- oder Prüfungsfächer die Gesamtnote 5 erteilt ist, sofern kein Notenausgleich möglich ist, 5.1.3. wenn im Fach Deutsch die Gesamtnote 6 erteilt ist. Hier ist kein Notenausgleich möglich! 5.2. Notenausgleich 5.2.1. Gesamtnote 1 in einem Prüfungs- oder Vorrückungsfach 5.2.2. Gesamtnote 2 in zwei Prüfungs- oder Vorrückungsfächern 5.2.3. mind. Gesamtnote 3 in vier Prüfungs- oder Vorrückungsfächern 5.3. Zuerkennung des Abschlusszeugnisses Für die Entscheidung über die Zuerkennung des Abschlusszeugnisses werden neben den Noten der Prüfungsfächer auch die übrigen Vorrückungsfächer herangezogen. 5.4. Wahlfächer Im Abschlusszeugnis werden die Bemerkungen über die in der Abschlussklasse besuchten Wahlfächer aufgenommen. 5.5. Ausgelaufene Fächer Auf Antrag (s. Empfangsbestätigung Jahresfortgangsnoten) des Schülers/der Schülerin kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in der 8. und 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen ist, aufgenommen werden. (z.b. Erdkunde, Wirtschaft und Recht, Musik ). 4

5.6. Würdigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige Grundlage unseres Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Sie anzuregen und zu fördern gehört auch zu den erzieherischen Aufgaben der Schule. Dies geschieht nicht zuletzt durch das ausdrücklich anerkannte gute Beispiel Gleichaltriger. Daher soll außerschulische ehrenamtliche Tätigkeit von Schülern in einem Beiblatt zum Zeugnis hervorgehoben werden. Für eine Würdigung kommen in Frage: Außerschulischer ehrenamtlicher Einsatz im sozialen und karitativen Bereich, im kulturellen Bereich, z.b. Musik, Denkmalpflege, Heimat- und Brauchtumspflege, im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, in der freien Jugendarbeit und im Sport. Durch die Würdigung solcher Tätigkeit soll echte Hilfsbereitschaft und uneigennütziger, zusätzlicher Einsatz für die Gemeinschaft unterstützt werden, nicht eine besondere Geschäftigkeit oder Betriebsamkeit. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, von der Schule ein Formblatt, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen ist. Schülerinnen und Schüler können diesen Antrag bis zum 28.04.2017 im Sekretariat abholen. Die Bescheinigung wird nach Entscheidung der Schulleitung dem Zeugnis als Beiblatt beigelegt. 5.7. Wiederholung der Prüfung 5.7.1. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. 5.7.2. Eine bestandene Abschlussprüfung kann mit Genehmigung der Schulleitung einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag hierzu ist bis 27.07.17 durch die Erziehungsberechtigten über die Schulleitung einzureichen. 6. Prüfungsablauf 6.1. Anwesenheitspflicht Bei der mündlichen Prüfung muss der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend sein, bei den schriftlichen Prüfungen um 08:00 Uhr (s. 2.) 6.2. Form der schriftlichen Arbeiten Bei der Erstellung der schriftlichen Arbeiten ist auf saubere und deutliche Schrift sowie übersichtliche Darstellung zu achten. 6.3. Verlassen des Prüfungsraumes Während er schriftlichen Prüfung darf der Prüfling den Prüfungsraum nur mit Erlaubnis einer der aufsichtsführenden Lehrkräfte verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einem Prüfling erteilt werden. Außer in der Deutschprüfung wird die Austrittserlaubnis nur in begründeten, seltenen Fällen erteilt! 6.4. Zugelassene Hilfsmittel lt. KMS vom 06.05.2003 - ein netzunabhängiger graphikfähiger Taschenrechner, - im Fach BWR der Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen, - im Fach Chemie das Periodensystem der Elemente, - im Fach Deutsch ein Rechtschreibwörterbuch, 5

- im Fach Mathematik und im Fach Physik eine für Realschulen zugelassene Formelsammlung 6.5. Unerlaubte Hilfe, Einziehung und Berichtigung des Abschlusszeugnisses Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn diese Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden. In schweren Fällen des Unterschleifs wird der Prüfling von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt dann als nicht bestanden. Wird der in Absatz 1 genannte Sachverhalt erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so wird die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 6 bewertet und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend berichtigt. In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären, ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. 6.6. Handy und elektronische Geräte Handys und sonstige elektronische Speichermedien sind auszuschalten und vor Prüfungsbeginn bei einer aufsichtsführenden Lehrkraft abzugeben. 7. Verhinderung Prüflinge, die in der Abschlussprüfung in allen oder einzelnen Fächern infolge eines nachgewiesenen zwingenden Hinderungsgrundes ohne Verschulden nicht teilnehmen konnten, können die Abschlussprüfung oder die nicht abgelegten Teile der Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen spätestens nach einem Halbjahr nach Abschluss des letzten Prüfungsteils. Die Genehmigung erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Erkrankungen, die die Teilnahme an der Abschlussprüfung (oder einzelner Teile) unmöglich machen, sind unverzüglich (= ohne schuldhaftes Verzögern) durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Schule kann die Vorlage eines Zeugnisses des Schularztes verlangen. Entsprechend der Regelung der letzten Schuljahre wird der zentrale Nachholtermin auf folgende Einzeltermine festgelegt: Französisch Montag, 04.09.17 Deutsch Dienstag, 05.09.17 Englisch Mittwoch, 06.09.17 Mathematik Donnerstag, 07.09.17 Physik / BWR Freitag, 08.09.17 Haushalt und Ernährung Montag, 11.09.17 Die täglichen Prüfungszeiten entsprechen denen des Regeltermins. Hat ein Prüfling an einer Prüfung teilgenommen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfung als nicht abgelegt gelten soll, nachträglich nicht anerkannt werden. Versäumt ein Prüfling eine Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung, so wird die Note 6 erteilt. Allen Prüflingen besten Erfolg auch im Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses German Helgert Realschuldirektor 6