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Aber Halt! Vorher solltet ihr euch noch den folgenden Text über den Bayerischen Landtag genau durchlesen!

Transkript:

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege StMGP - Postfach 80 02 09-81602 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm MdL Maximilianeum 81627 München Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89) 540233-0 München 04.08.2016 Z1a-A0300-2016/71-4 poststelle@stmgp.bayern.de 06.09.2016 PI/G-4254-3/1268 G Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE) betreffend SAN Gesundheitsministerium Anlage: 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1. a) Wie lange läuft der Mietvertrag für die derzeitigen Räume des Gesundheitsministeriums am Haidenauplatz in München? Der Mietvertrag, den der Freistaat Bayern, vertreten durch die IMBY, abgeschlossen hat, läuft noch bis 31.07.2024. Zu Frage 1. b) Kann dieser außerordentlich gekündigt werden? Standort Haidenauplatz 1 81667 München Öffentliche Verkehrsmittel S-Bahn - Ostbahnhof Tram 19 - Haidenauplatz Telefon +49 89 540233-0 Telefax +49 89 54023390-999 E-Mail poststelle@stmgp.bayern.de Internet www.stmgp.bayern.de

- 2 - Nein. Zu Frage 1. c) Wenn nein, mit welchen Kosten muss bis zur Beendigung des Mietvertrages gerechnet werden? Nach derzeitigem Stand beläuft sich der Mietzins für den Freistaat Bayern, vertreten durch die IMBY, auf monatlich 131.000, also auf jährlich 1.572.000. Zu Frage 2. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an diesem Standort? 256 (Stand: 01.08.2016). Zu Frage 2. b) Wie viele arbeiten an anderen Standorten? Weitere Standorte sind derzeit nicht vorhanden. Zu Frage 3. a) Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zuge der Verlagerung des Ministeriums ihren Wohnsitz an den neuen Standort Nürnberg verlagern werden, geht die Staatsregierung aus? ist derzeit eine Prognose noch nicht möglich. Zu Frage 3. b)

- 3 - Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zuge der Verlagerung des Ministeriums nach Nürnberg die Versetzung an eine andere staatliche Dienststelle im Raum München beantragen werden, geht die Staatsregierung aus? Siehe Antwort zu Frage 3. a) Zu Frage 3. c) Liegen bereits Versetzungsanträge vor? Nein, bisher liegen keine Versetzungsanträge vor. Zu Frage 3.) Mietkosten in welcher Höhe entstehen für den Standort in München pro m² und insgesamt monatlich? Die Mietkosten für den Standort München betragen ca. 14 pro m² Bürofläche. Für die insgesamt angemieteten Büro- und Funktionsflächen sind das ca. 131.000 pro Monat. Zu Frage 4. a) Ab wann soll mit der Verlagerung begonnen werden? Erste Schritte zur Umsetzung der Verlagerung sollen bereits im Jahr 2017 erfolgen. Zu Frage 4. b) Steht bereits fest, welche Räumlichkeiten in Nürnberg als Standort in Frage kommen?

- 4 - Nein. Zu Frage 4. c) Mit Mietkosten in welcher Höhe (Euro/m²) ist dabei zu rechnen? Nachdem noch keine Immobilien in die Auswahl genommen wurden, ist derzeit noch keine Prognose möglich. Zu Frage 4. d) Denkt man daran, ein staatseigenes Grundstück oder Immobilie dafür zu verwerten? Wenn ja, welches bzw. welche? wurden hierzu noch keine Überlegungen angestellt. Zu Frage 5. a) Wo wird das Gesundheitsministerium in München einen Sitz haben? wurden hierzu noch keine Überlegungen angestellt. Zu Frage 5. b) Mit wie viel MitarbeiterInnen? Siehe Antwort zu Frage 5. a).

- 5 - Zu Frage 5. c) Wieviel Miete wird das kosten? Siehe Antwort zu Frage 5. a). Zu Frage 6) Mit wieviel zusätzlichen Kosten rechnet die Staatsregierung in Form von Trennungsgeld oder Mobilitätsprämie? Siehe Antwort zu Frage 3. a). Mit freundlichen Grüßen Melanie Huml MdL Staatsministerin