Stadt Gehrden Betreuungsvertrag zwischen den Eltern (Sorgeberechtigten). Herrn/Frau. Straße/Ort Telefon privat Mobiltelefon Telefon dienstlich Email und 1 der Tagesmutter/dem Tagesvater Herrn/Frau... Straße/Ort.... Telefon privat Mobiltelefon Telefon dienstlich Email wird im Einvernehmen mit den dem Haushalt der Tagespflegeperson angehörenden Personen folgender Tagespflegevertrag geschlossen. 1 Tagespflegekind Die oben genannte Tagespflegeperson nimmt das Kind. geb. am in Kindertagespflege auf.
Gegenwärtig werden folgende Kinder von Tagespflegeperson betreut:. geb. am.... geb. am.... geb. am.... geb. am... Betreut die Tagespflegeperson ein Kind außerhalb ihrer Wohnung mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als 3 Monate, muss sie/er gem. 43 Sozialgesetzbuch VIII über ein Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügen. Die Pflegeerlaubnis für. Tagespflegekinder wurde am.. erteilt. Die Tagespflegeperson teilt den Eltern umgehend Änderungen mit, wenn sie weitere Tagespflegekinder aufnimmt. 2 Beginn und Umfang der Tagespflege Für das oben benannte Kind übernimmt die Betreuungsperson für einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege. Die Tagespflege wird im Haushalt der/s Tagesmutter/-vater stattfinden. Sonstige Regelungen:. Das Betreuungsverhältnis beginnt am:. 2 Als Betreuungszeit werden vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Sonstige Betreuungszeiten (Feiertage, Übernachtungen usw.).. Änderungen der Betreuungszeiten sind rechtzeitig (eine Woche vorher) zu vereinbaren. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zur pünktlichen Abholung. Es ist schriftlich festzulegen, von welchen Personen das Tagespflegekind abgeholt werden darf. 3 Tagespflegegeld/Betreuungsgeld Hinweis: Die Aufnahme der Tätigkeit als selbstständige Tagespflegeperson muss innerhalb von drei Monaten dem Deutschen Rentenversicherungs Bund, 10704 Berlin mitgeteilt werden. Eine
gegebenenfalls bestehende Rentenversicherungspflicht der Tagespflegeperson wird durch den Deutschen Renten-versicherungs Bund individuell festgestellt. Die Tagespflegeperson sollte mögliche Rentenversicherungs-beiträge in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Die Anmeldung zur Gesetzlichen Unfallversicherung muss die Tagesmutter innerhalb von einer Woche vornehmen. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes Tagespflegegeld. Die Höhe des Tagespflegegeldes richtet sich grundsätzlich nach dem Betreuungsaufwand. Mit der Zahlung des Tagespflegegeldes werden abgegolten die erzieherischen Leistungen der Tagesmutter/des Tagesvaters Aufwendungen für Nahrung und deren Zubereitung Aufwendungen für Körperpflege und Reinigung Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Beleuchtung Der Erziehungsanteil wird von der Stadt Gehrden übernommen. Die materiellen Aufwendungen sind von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen. Die Eltern bringen für die Betreuung des Kindes der Tagespflegeperson folgendes mit: Windeln Pflegemittel Spezielle Ernährung bei Allergien u. ä. Kleidung zum Wechseln, Hausschuhe Einschlafhilfen, wie Schmusekissen, Schnuller, Teddy o. ä. 3 4 Urlaub und Krankheit der Tagespflegeperson Hinweis: Für die Tagespflegeperson als selbstständige Tätige greift das Bundesurlaubsgesetz nicht. Die Beziehung zwischen Tagespflegeperson und Eltern ist zivilrechtlich ein Dienstverhältnis im Sinne der 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), bei dem die Tagespflegeperson sich zur Förderung des Kindes verpflichtet und die Eltern zur Bezahlung der Tagespflegeperson. Selbstständig Tätige erhalten eine Vergütung für geleistete Dienste. Die Tagespflegeperson und die Eltern sprechen Ihren Urlaub miteinander ab. Sollte keine Übereinstimmung erfolgen, so entfällt das Betreuungsgeld für den jeweiligen Zeitraum. Hinweis: Bei Ausfall der Tagespflegeperson liegt die Verantwortung für die Unterbringung des Tageskindes bei den Eltern (Aufenthaltsbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten BGB 1631 Abs. 1: Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.) Die Tagespflegeperson hat die Eltern so früh wie möglich über Ausfallzeiten zu unterrichten. Aufgrund des Ausfalls der Betreuung wegen Krankheit der Tagespflegeperson wird das Betreuungsgeld für diesen Zeitraum nicht weitergezahlt.
5 Arztbesuche, Erkrankung und Urlaubszeiten des Kindes Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind in der Regel Aufgabe der Sorgeberechtigten. Die Tagesmutter/der Tagesvater soll von den Ergebnissen des Arztes unterrichtet werden, soweit es die Betreuung betrifft. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. In solchen Fällen ist eine Absprache zwischen Sorgeberechtigten und Tagespflegeperson zu treffen, ob das Kind trotz Erkrankung in Tagespflege betreut werden kann. Notwendige Arztbesuche obliegen den Sorgeberechtigten, davon ausgenommen sind Notfälle in der Betreuungszeit. Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, schriftlich in Eilfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes veranlassen zu dürfen und hinterlegen eine Kopie des Impfausweises. In diesem Fall sind die Sorgeberechtigten sofort zu verständigen. Die Sorgeberechtigten hinterlassen bei der Tagespflegeperson eine Telefonnummer, unter der sie während der Betreuungszeiten erreichbar sind. Die Tagespflegeperson hat folgende Anfälligkeiten, gesundheitliche Probleme, Erkrankung des Kindes zu berücksichtigen:....... 4 Im Hinblick auf bereits bestehende Erkrankungen (z. B. Allergien)/Medikamente/Sonstiges werden folgende Vereinbarungen getroffen:..... Sollte vorerst keine Betreuung wegen Erkrankung des Kindes erfolgen, wird das Betreuungsgeld max. 20 Tage im Kalenderjahr weitergezahlt, da die Tagespflegeperson den Betreuungsplatz weiterhin frei hält und kein anderes Kind aufnimmt. Hinweis: Berufstätige Eltern haben Anspruch auf Sonderurlaub, nähere Informationen erteilen Krankenkassen und Arbeitgeber: Bei Bewilligungen von Mutter/Vater-Kind-Kuren besteht auf Antrag bei der Stadt Gehrden die Möglichkeit der Beitragsübernahme. Auch im Falle von Urlaubszeiten von nicht mehr als 24 Tagen im Kalenderjahr erhält die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld, damit sie den Betreuungsplatz für das Kind frei hält. 6 Versicherungen (1) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) Schäden, die durch das Tageskind entstehen bzw. das Tageskind Dritten zufügt und sich aus der Aufsichtspflichtverletzung der Tagespflegeperson ergeben, sind durch eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) abzusichern. Die Privathaftpflicht der Tagespflegeperson greift in der Regel nicht und die Tagespflegeperson haftet mit ihrem Privatvermögen.
Es wird empfohlen, eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erweiterung der privaten Haftpflichtver-sicherung der Tagespflegeperson, die bei Person-, Sach- und Vermögensschäden eintritt, abzuschließen. Schäden, die das Tageskind/die Tageskinder im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht/verursachen, können durch Versicherung nicht abgesichert werden. Über das Ersetzen dieser Schäden können Eltern mit der Tagespflegeperson auf Kulanz Vereinbarungen treffen. Es wird empfohlen, dass die Eltern des Tageskindes/der Tageskinder eine private Haftpflichtversicherung abschließen. (2) Kinderunfallversicherung Das Sozialgesetzbuch VII ( 2 Abs. 1 Satz 8 a) regelt, dass Kinder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von 23 des Achten Sozialgesetzbuch kraft Gesetz über die Gemeindeunfallkasse unfallversichert sind. Personenschäden am Tageskind, die weder durch die Verletzung der Aufsichtspflicht der Tagespflegeperson noch durch das Verschulden Dritter entstehen, können durch die Eltern darüber hinaus auch durch eine Kinderunfallversicherung abgesichert werden. 7 Auskunfts- und Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte zu erteilen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und Ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 5 8 Zusätzliche Vereinbarungen, Absprachen oder Besonderheiten (z. B. Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung öffentlicher Spielplätze, Ausflüge, Fahrradfahren, Fernsehen, Essen, Allergien etc.)...... 9 Änderung wichtiger Umstände Sowohl die Tagesmutter/der Tagesvater als auch die Sorgeberechtigten verpflichten sich, Veränderungen wie Wohnungswechsel und sonstige, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig und auch der Stadt Gehrden anzuzeigen. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen müssen schriftlich vereinbart und von der Tagespflegeperson und den Eltern unterzeichnet werden.
10 Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss schriftlich begründet werden. Wichtige Gründe sind u. a. Längere Krankheit der Tagesmutter (über 6 Wochen hinaus) Eine die weitere Betreuung von Kleinkindern ausschließliche Verschlechterung der Wohnverhältnisse der Tagesmutter Widerruf der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt ( 44 Abs. 1 KJHG) Vernachlässigung und/oder Gefährdung eines betreuten Kindes in seinem leiblichen oder geistigen oder seelischen Wohl und sonstige wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag Änderung der Lebensumstände der Vertragspartner (z. B. Schwangerschaft) Die Betreuungsvereinbarung kann jederzeit einvernehmlich aufgehoben werden, wenn alle einhellig der Meinung sind, dass die Betreuung nicht fortgesetzt werden soll. Hinweis: Die Tagespflegeperson und die Eltern sollten möglichst frühzeitig über eine Kündigung informiert werden, damit die letzten Wochen der Betreuung zum Wohle des Kindes bewusst als Ablösungsphase gestaltet werden können und die Tagespflegeperson den Betreuungsplatz neu besetzen kann bzw. die Eltern, wenn nötig, eine neue Betreuungsperson suchen können. 6.. Ort, Datum Ort, Datum.. Unterschrift (Sorgeberechtigte)... Unterschrift (Tagesmutter/-vater)