Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016

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Transkript:

Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016

INHALTSVERZEICHNIS I. Die Strommarktordung ein kurzer Rückblick II. III. IV. Die Eckpunkte des geltenden Rechts Politische Grosswetterlage Welche Änderungen sind mittelfristig zu erwarten V. Was könnte längerfristig auf die Branche zukommen? VI. Zusammenfassung kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 9. Juni 2016 2

I RÜCKBLICK TEIL 1 Es galt im Wesentlichen (inkl. Ausführungsverordnungen) Bund Ø Das Elektrizitätsgesetzes (EleG) ab 1903 Ø Später: Kartellgesetz (KG) in Kraft 1985 bzw. 1995; Migros/Watt-Entscheid des Bundesgerichts 2003 Kantone Fazit Ø Rest Ø Stabile rechtliche Rahmenbedingungen bei der Stromversorgung während über 100 Jahren kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 3

I RÜCKBLICK TEIL 2 «DAVOR» UND «DANACH» Vor StromVG Grundversorgung = staatliche Aufgabe Teilmarktöffnung Kantone und Gemeinden stark in Versorgung involviert Wenig Bundesrecht und viel kantonales Recht ist zu berücksichtigen Kantonale Gerichte und Bundesgericht zuständig Seit StromVG Grundversorgung = staatliche Aufgabe Teilmarktöffnung Kantone und Gemeinden stark in Versorgung involviert Viel Bundesrecht und viel kantonales Recht ist zu berücksichtigen Regulierungsbehörde Kantonale Gerichte, Bundesverwaltungs-gericht und Bundesge-richt zuständig kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 4

II ECKPUNKTE DES GELTENDEN RECHTS (V.A. STROMVG) Marktzugangsmodell (Netzzugangsregulierung) Ø Regulierter Netzzugang (regulated third party access) Netznutzungsentgeltregulierung Ø Ausspeiseprinzip Ø Cost-plus-System (Kostenorientierung plus Rendite auf Kapitalkosten) Netzbetriebsregulierung Ø Pflicht zum sicheren und effizenten Netzbetrieb Ø Strategischer Netzausbau Entflechtung Ø Buchhalterisch für VNB (unbundling of accounts) Regulierungsbehörde Ø ElCom kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 5

III POLITISCHE GROSSWETTERLAGE kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 6

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN - THEMENÜBERSICHT Aus der Energiestrategie 1. Paket (in Kraft ca. 2018) Ø Abnahmegarantie für eingespeisten Strom Ø Eigenverbrauch und Eigenverbrauchsgemeinschaft Ø Netznutzungsentgelt Ø Smart Meter / intelligente Mess- und Regelsysteme kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 7

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN (ES 2050 1. PAKET) Abnahmegarantie für eingespeisten Strom (Rücklieferung) Ø Heute: Alles ausser Strom aus Wasserkraft mit einer Leistung von über 10 MW Ø Vergütung zu marktorientierten Bezugspreisen. Ø Aktueller Stand: Nur Abnahmepflicht, sofern die Anlage höchstens 3 MW Leistung hat oder jährlich höchstens 5000 MWh produziert; Ø Vergütung differenziert nach Produktionsart. kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 8

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN (ES 2050 1. PAKET) Eigenverbrauch Regeln zur Eigenverbrauchsgemeinschaft Ø Zusammenschluss zulässig am Ort des Verbrauchs Ø Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) = 1 Kunde/ein Messpunkt aus Sicht des Netzbetreibers Ø EVG hat Netzzugang, sofern der Verbrauch hoch genug ist Ø Grundeigentümer muss Kosten für Umstellung tragen Ø Grundeigentümer trägt Verantwortung für die Versorgung von Mietern und Pächtern Zeithorizont: 2018 kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 9

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN (ES 2050 1. PAKET) Netznutzungsentgelt Ø Heute: Sie müssen den Zielen einer effizienten Elektrizitätsverwendung Rechnung tragen. Ø Neu: Sie müssen den Zielen einer effizienten Netzinfrastruktur und Elektrizitätsverwendung Rechnung tragen. Ø Heute: Sie müssen im Netz eines Netzbetreibers pro Spannungsebene und Kundengruppe einheitlich sein. Ø Neu (aktuell diskutiert): Sie müssen sich am Bezugsprofil orientieren und im Netz eines und im Netz ( ); Sonderbestimmung bez. Kundengruppen für PV < 10 kva Zeithorizont: 2018 kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 10

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN (ES 2050 1. PAKET) Smart Meter intelligente Mess- und Regelsysteme Ø Gesetzliche Grundlage für die Einführung von Smart Meter Ø Grundlage zum Einsatz intelligenter Steuer- und Regelsysteme (u.a. auch Rundsteuerungen) Ø Regeln zum Verhältnis des Netzbetreibers mit Endverbrauchern, die ihrerseits Steuer- und Regelsysteme einsetzen wollen. Zeithorizont: 2018 kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 11

IV MITTELFRISTIGE ÄNDERUNGEN (STRATEG. STROMNETZE) Ø Vorgaben zur Bedarfsermittlung des Aus- und Umbaus Ø Optimierung der Bewilligungsverfahren Ø Kriterien für die Frage Freileitung oder Kabel Ø Bessere Information der betroffenen Bevölkerung Zeithorizont: Frühestens 2020 kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 12

V LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVE Ø Klärung der Rollenverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren Regelenergiepooling Messdienstleistungen (Liberalisierung?) Datennutzung Ø Tragung der Netzanschlusskosten was ist individuell anrechenbar Umgang mit Netzkostenbeiträgen Ø Umgang mit Netzkonvergenz gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Glasfasernetz/Stromnetz) Ø Tarifierung Verbesserung der Verursachergerechtigkeit bei den Netznutzungsentgelten; vermehrte dezentrale Einspeisung G-Komponente Sunshine-Regulierung Wohl keine Anreizregulierung kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 13

V LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVE Ø EU-Kompatibilität Problemzonen Ø Fehlende Strommarktöffnung / abgesicherte Grundversorgung Ø Entflechtung Verteilnetzbetreiber Ø Entflechtung Übertragungsnetzbetreiberin (Swissgrid) kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 14

VI ZUSAMMENFASSUNG Ø Mittelfristig keine grossen systemischen Änderungen Eigenverbrauchsgemeinschaften Smart Meter / Datenschutz Stärker leistungsorientierte Netznutzungsentgelte Anpassungen beim Netzausbau Ø Herausforderungen sind vorerst andernorts Umgang mit tiefen Strompreisen Halten bisheriger Versorgungsgebiete (Neue) Konkurrenz auf dem freien Markt Weitere neue Player (Regelenergiepooling, Messdienstleistungen) Ø Längerfristige Entwicklung noch sehr offen Grösste Änderung wäre m.e. eine Strommarktöffnung geht m.e. aber nicht ohne wesentliche Anpassungen Liberalisierung Messwesen kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch 21.08.2015 15

Kathrin Föhse Dr. iur., Rechtsanwältin Effingerstrasse 1 Postfach 3001 Bern Direktwahl +41 58 200 35 30 kathrin.foehse@kellerhals-carrard.ch Basel Bern Lausanne Sion Zürich Hirschgässlein 11 Postfach 257 CH-4010 Basel Tel. +41 58 200 30 00 Fax +41 58 200 30 11 Effingerstrasse 1 Postfach CH-3001 Bern Tel. +41 58 200 35 00 Fax +41 58 200 35 11 Place Saint-François 1 Postfach 7191 CH-1002 Lausanne Tel. +41 58 200 33 00 Fax +41 58 200 33 11 Rue du Scex 4 Postfach 317 CH-1951 Sion Tel. +41 58 200 34 00 Fax +41 58 200 34 11 Rämistrasse 5 Postfach CH-8024 Zürich Tel. +41 58 200 39 00 Fax +41 58 200 39 11 www.kellerhals-carrard.ch