Trockenfräsverfahren geringer Exposition nach TRGS 519 Pkt. 2.8 der Firma Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH Gottlieb-Braun-Straße 17 75382 Althengstett Telefon: 07051 / 1681-0, Telefax: 07051 / 7125, E-Mail: info@morof.de, www.morof.de entwickelt und überwacht von: ChemExpert Swiss GmbH, www.chemexpertswiss.ch, - die Schadstoffexperten Deutschland, Schweiz und Östereich Im vorliegenden Bericht wird gezeigt, dass aufgrund der Arbeitsbereichsanalyse bzw. den Messungen das Trockenfräsverfahren die Anforderungen der TRGS 519 für Arbeiten mit
geringer Exposition erfüllt (< 15000 F/m3). Die tatsächliche Exposition liegt deutlich unter 1000 F/m3.
Inhaltsverzeichnis GRUNDLAGEN...4 VERFAHRENSBESCHREIBUNG...5 Organisatorische Schutzmaßnahmen...7 Technische Schutzmaßnahmen...8 Persönliche Schutzmaßnahmen...8 MESSTECHNISCHE ÜBERWACHUNG NACH VDI 3492 UND TRGS 519...9 Verfahren geringer Exposition nach TRGS 519...10
Grundlagen In magnesithaltigen Estrichbelägen, in der Regel auf Betonuntergründen, sind teilweise Chrysotilasbestanteile von bis ca. 2 Gew.% enthalten. Da es nach TRGS 519 nicht zulässig ist, asbesthaltiges Material mechanisch zu behandeln, ohne Sicherstellung, daß keine unkontrollierte Faserfreisetzung erfolgt, wurde bislang "klassisch" mit Abschottung, Schleusensystemen und Unterdruckhaltung mit kompletter Schutzausrüstung saniert. Dies ist bei größeren Flächen nur mit erheblichem Kostenaufwand und zeitintensiver Arbeitsweise realisierbar. Aus diesen Gründen wurde von der Firma RMH ein Trockenfräsverfahren entwickelt, das sowohl wirtschaftlich und zeitsparend ist als auch den arbeitschutz- und emissionsschutzrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Dies bedeutet, daß das Trockenfräsverfahren als Verfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519 Pkt 2.8 (Meßwert der Asbestfaserkonzentration in der Raumluft nach VDI 3492 < 15000 F/m3) einzustufen ist. Auf eine Wasserbedüsung während des Fräsvorgangs wird verzichtet, um den Betonboden nicht mit Schlamm zu kontaminieren. Daß sonst meist erforderliche Kugelstrahlen des Bodens durch den Estrichleger kann somit entfallen. Entscheidend ist die Erfassung des kontaminierten Fräsgutes und der dabei entstehenden asbestfaserhaltigen Stäube in einem Schritt. Dies unterscheidet dieses Verfahren, von Nassfräsverfahren in denen das Fräsgut liegenbleibt und erst später eingesammelt wird. Bei diesem Verfahren gibt es zwei entscheidende, in den Folgen gefährliche Schwachstellen 1. Das durchfeuchtete Fräsgut beginnt zu trockenen und damit werden beim Aufladen und Abpacken Asbestfasern freigesetzt. 2. Die Verschlammung und Verschmutzung der Maschinen und Beschäftigten birgt die Gefahr der Verschleppung von Asbestfasern in nicht kontaminierte Bereiche in sich. Diese Gefahren bestehen beim Verfahren von Otto Morof definitiv nicht.
Verfahrensbeschreibung Verfahrensablauf: Bahnenfräsen: Der asbesthaltige Magnesitestrich wird mit einer von der Firma RMH modifizierten und umgebauten Fräse herausgefräst. Bild 1: Fräse mit Absaugschlauch Otto Morof Spezialfräse Durch die umlaufende "Glocke" der Fräse (Anlage 1) werden Staub und Fräsgut in den LKW-Sauger (Anlage 2) über einen flexiblen Schlauch befördert. Der Sauger hat ein Fassungsvermögen von 15,0 m3 und eine elektonische Überfüllsicherung.
Bild 2: LKW-Sauger Otto Morof Hochleistungs-Lkw-Sauger Die Filter arbeiten trocken, elektro-pneumatisch und werden kontinuierlich mit Druckluft gereinigt. Als Sicherheitsfilter werden Lamellenfilter eingesetzt. Die Prüfzeugnisse der Filter sind beigefügt (Anlage 3). Die Kapazität des LKW-Saugers beträgt 8020 m3/h. Bei einem Innenvolumen der "Fräsenglocke" von 0,15 m3 beträgt der berechnete Luftwechsel das 53466-fache pro Stunde. In der Abluft wurden zur Eigenüberwachung bzw. zur Verfahrenskontrolle Asbestmessungen als Emissionsmessungen zur Asbestfaserkonzentration im gefilterten Abluftstrom nach VDI 3861 Blatt 2 (9/1996) und VDI 2066 gemäß TRGS 519, Punkt 7.3. durchgeführt. Die weiteren Kontrollen erfolgen über die Wartungsintervalle des Saugsystems (Austausch der Filter bzw. Messung der Abluft). Bild 3: Fasermessung der Abluft
Nach Beendigung des Fräsverfahrens wird das Fräsgut direkt vom LKW-Sauger in zugelassene BIG-BAGS verladen. Somit erfolgt der Transport des gefrästen, asbesthaltigen Estrichmaterials vom Entstehungsort bis zum Verladen in einem in sich geschlossenem System. Randbereiche: Randbereiche werden herausgestemmt. Als Absaugvorrichtung dient eine gering dimensionierte Einhausung mit Abluftöffnung. An diese wird ein zugelassener, geeigneter K1-Sauger angeschlossen. Organisatorische Schutzmaßnahmen Ermittlung der möglichen Gefahrstoffe nach 16 GefStoffV und TRGS 524 Unterweisung der Mitarbeiter und Anwendung einer Betriebsanweisungen nach 20 GefStoffV Kontrolle der Fräsbahnen Absperrung des Arbeitsbereiches mit blickdichtem Bauzaun und Folie sowie Sicherheitskennzeichnung (Achtung- Asbestfasern) Messungen der Faserkonzentrationen in der Umgebung des Arbeitsbereiches während der Arbeiten Kontrolliertes Abfüllen des Fräsgutes in geeignete, zugelassene BIG-BAGS Entsorgung des Fräsgutes auf hierfür zugelassene Deponien Freimessungen nach VDI 3492 nach Beendigung der Sanierungsarbeiten Sichtkontrolle und Übergabe der sanierten Fläche an den Bauherrn
Technische Schutzmaßnahmen Kontrolle und regelmäßiger Wechsel der Fräswerkzeuge, der Fräse und des LKW-Saugers (Wartungs- und Kontrollplan) Kontrolle und regelmäßige Wartung des Filtersystems des LKW-Saugers Wegführen der Dieselrußemissionen der Fräse in beengten räumlichen Verhältnissen. Die Einhaltung der TRGS 554 Dieselmotoremissionen ist bei der Planung der Maßnahme zu berücksichtigen. Persönliche Schutzmaßnahmen Tragen von Schutzanzügen mit FFP2-Halbmasken Sicherheitsschuhe
Messtechnische Überwachung nach VDI 3492 und TRGS 519 Durch unabhängigen Asbestsachverständigen und anerkanntes, nach ISO 17025 akkreditiertes Laboratorium (Anlage 4) Bild 4: Typischer Magnesit-Estrich Bild 5: Chrysotilasbesthaltiger Magnesitestrich
Verfahren geringer Exposition nach TRGS 519 Die Ermittlung der Unterschreitung einer Asbestfaserkonzentration von 15000 F/m3 erfolgt nach den vom AGS vorgegebenen Kriterien. Bei Asbestfasern wird die Konzentration in Fasern/m3 (F/m3) angegeben. Eine Faser hat hier folgende Abmessungen: Länge größer als 5 µm, Durchmesser geringer als 3 µm bei einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von größer als 3 : 1. Die Bestimmung der Asbestfaserkonzentration erfolgt durch das für die Überwachung von Arbeitsplätzen geeignete rasterelektronenmikroskopische Verfahren nach BGI 505-46. - Messergebnisse von vergleichbaren Arbeiten können zur Ermittlung herangezogen werden, wenn die Arbeitsbereichsanalyse, das Messverfahren und das Messergebnis entsprechend TRGS 402 protokolliert wurden, das Protokoll dem Arbeitgeber vorliegt, seine Arbeitsweise vergleichbar ist und diese Arbeitsweise im Arbeitsplan bzw. in der Betriebsanweisung festgelegt wird. Auf der Basis der Kriterien1 werden vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit (BIA) Bewertungsmaßstäbe aufgestellt und danach Arbeitsverfahren geprüft und veröffentlicht, bei denen aufgrund des vorgegebenen Arbeitsablaufs eine Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz von 15000 F/m3 unterschritten wird. Bei diesen geprüften Verfahren ist sichergestellt, dass die Räume nach Abschluss der Arbeiten nicht kontaminiert sind (Asbestfaserkonzentration < 500 F/m3, obere Poisson-Schranke < 1000 F/m3). Die vom BIA festgelegten Bewertungsmaßstäbe können auch von Arbeitgebern herangezogen werden, wenn der Nachweis geführt werden soll, dass Arbeiten mit geringer Exposition bzw. geringen Umfangs vorliegen. Dies bedeutet, dass aufgrund der Arbeitsbereichsanalyse bzw. den Messungen gezeigt werden konnte, das das Trockenfräsverfahren die Anforderungen der TRGS 519 für Arbeiten mit geringer Exposition erfüllt (< 15000 F/m3). Die tatsächliche Exposition liegt deutlich unter 1000 F/m3. 1 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, BGI 664