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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Boddenberg, Dieter, TSQ Boddenberg, Dieter, TSQ Biergans, Achim, TS Fastabend, Reinhold, TKF Wirp, Stefan, TP Boden, Ekkehard, T Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 1 von 10
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Vorgehen bei Asbestverdacht Arbeiten im Rohrleitungsbau an Asbestzementrohren Arbeiten in elektrischen Betriebsstätten Arbeiten im Bereich der Fernwärme Fremdfirmeneinsatz Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 2 von 10
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Gas Wasser Fernwärme Strom Koordinator Revisionsstatus Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Ja x x x x Dieter Boddenberg Inkraftsetzung Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Die vorliegende Anweisung regelt die gesetzeskonforme Durchführung von Arbeiten an Asbestzementrohren durch Fremdfirmen und dient damit zur: Gewährleistung einer gezielten Arbeitsabwicklung, Vermeidung einer möglichen Gefährdung der Mitarbeiter und Gewährleistung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparten Gas, Wasser, Fernwärme und Strom. AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 3 von 10
4 3 Begriffe/Abkürzungen Koordinator Sachkundiger Vergibt ein Arbeitgeber (Auftraggeber) Arbeiten an andere Arbeitgeber (Auftragnehmer), so hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, einen Koordinator zu bestimmen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Person Weisungsbefugnis gegenüber den Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat. Sachkundiger (gemäß Anlage 3 TRGS 519) für Arbeiten an Asbestzementprodukten für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519 Sachkundiger (gemäß Anlage 4 TRGS 519) für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten. TRGS BIA Arbeiten mit geringer Exposition (TRGS 519, 2.8) Instandhaltungsarbeiten in Einzelfällen (TRGS 519, 2.10) Technische Regeln für Gefahrstoffe (hier TRGS 519; Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer liegen vor, wenn eine Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz von Fasern/m³ unterschritten wird (siehe DGUV Information ). Für Mitarbeiter, die diese Tätigkeiten ausführen, ist die Vorsorgeuntersuchung (gemäß DGUV Information ) anzubieten. Dazu gehören z. B.: die Beseitigung von Rohrbrüchen an Asbestzement-Rohrleitungen, das Einbinden von Abzweigen in bestehende Asbestzement- Rohrleitungen, das Anbringen von Dichtschellen an Asbestzement-Rohrleitungen, Tätigkeiten, bei denen die Nennweiten (siehe Punkt 5.1) überschritten werden. Für Mitarbeiter, die diese Tätigkeiten ausführen, ist die Vorsorgeuntersuchung G 1.2 anzubieten. PSA M1-Meldung Persönliche Schutzausrüstung IH- (Instandhaltungs-) Anforderung in SAP AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 4 von 10
5 4 Zuständigkeiten Abteilungsleiter Schriftliche Bestellung der Sachkundigen Sachkundiger nach TRGS 519 Aufsicht über die Arbeiten an asbesthaltigem Material Dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben der TRGS 519 eingehalten sind Vergewisserung, dass die Beschäftigten gemäß Betriebsanweisung unterwiesen und in das Tragen von Atemschutz eingewiesen sind Fremdfirma und ihre Mitarbeiter Erfüllung aller Sicherungsmaßnahmen im Aufgabenbereich (Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht) Der Verantwortliche für Arbeiten nach TRGS 519 der Fremdfirma muss im Besitz der Sachkunde nach TRGS 519 sein. Anlagenverantwortlicher RheinEnergie AG Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben gegenüber der Fremdfirma Weisungsbefugt gemäß DGUV Vorschrift 1 Umweltschutzbeauftragter für Schadstoffe (Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit) Sicherstellung von Probennahme und -analyse Information des Baubeauftragten/Projektleiters bzw. Anlagenverantwortlichen über das Analyseergebnis und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise 5 Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Alle Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur unter sachkundiger Aufsicht und von unterwiesenem Personal unter Beachtung der TRGS 519 durchgeführt werden. 5.1 Vorgehen bei Asbestverdacht Sofern Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten vermuten oder erkennen, dass sie auf asbesthaltiges Material stoßen, ist der zuständige Baubeauftragte/Projektleiter bzw. der Anlagenverantwortliche zu informieren. Dieser setzt sich mit dem Umweltschutzbeauftragten für Schadstoffe des Bereichs "Umweltschutz und Arbeitssicherheit" in Verbindung, welcher bei Bedarf die notwendige Probennahme und -analyse sicherstellt. AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 5 von 10
6 Die weitere Vorgehensweise wie z. B. die eventuell erforderliche Demontage und Entsorgung des Materials, Vorschlag/Benennung einer Fremdfirma zur Sanierung etc. ist gemeinsam abzusprechen. Sofern eine Fremdfirma mit der Sanierung beauftragt werden muss, ist dies durch den Baubeauftragten/Projektleiter bzw. den Anlagenverantwortlichen sicherzustellen. Arbeiten dürfen erst nach Feststellung des Probenergebnisses bzw. Freigabe der Arbeiten durch den Bereich "Umweltschutz und Arbeitssicherheit" oder einer notwendigen Sanierung durchgeführt werden. Auch folgende Arbeiten sind bis zu einer Freigabe zu unterlassen: Jegliche Beschädigung der Oberfläche bzw. das Aufwirbeln von Staub Staubentwicklung durch Abkehren von Schmutz Mechanisches Bearbeitung der Materialien wie z. B. Bohren, Sägen, Brechen Das Ablegen oder Schieben/Ziehen von Arbeitsmaterial auf der Abdeckung Anbohren von alten Brandschutztüren z. B. für das Anbringen von Schildern Demontage nicht mehr benötigter Installationen/Abbruch von Stationsgebäuden 5.2 Arbeiten im Rohrleitungsbau an Asbestzementrohren Bei folgenden Bauteilen im Bereich der Rohrnetze kann Asbestgehalt nicht ausgeschlossen werden: Asbestzement-Leitungen Arbeiten an Asbestzementrohren werden grundsätzlich nur von Fremdfirmen durchgeführt (siehe Punkt 5.5). Bei diesen Arbeiten kommen nur vom BIA geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition, gemäß Nr Abs. 8 TRGS 519, sowie Instandhaltungsarbeiten im Einzelfall, gemäß Nr.7, zum Einsatz. Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr Abs.8 TRGS 519 in der jeweils gültigen Fassung: BT 1 - Anbohrverfahren BT 2 - Halbschalenverfahrenbis DN 400 BT 3 - Rohrknackenbis DN 500 BT 4 - Sägeverfahren bis DN 250 Bei Überschreitung der Nenngrößen sind die Vorgaben für Instandhaltungsarbeiten im Einzelfall einzuhalten. 5.3 Arbeiten in elektrischen Betriebsstätten Bei folgend aufgeführten Bauteilen in elektrischen Betriebsstätten muss Asbestgehalt vermutet werden: Zellen- oder Trafotrennwände mit Mineral-Platten gerahmt in Profileisen Kabelgrabenabdeckungen aus grauer Mehrschichtplatte (Sandwich) Brandschutztüren (Baujahr vor 1984) Lüftungskanäle aus mineralischem Material AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 6 von 10
7 Kabeldurchführungen Asbesthaltige Zellentrennwand (mit weißer Farbe überstrichen; hier z. B. in einer Netzstation) Asbesthaltige Mehrschicht-Bodenplatte (hier z. B. in einer Netzstation) Folgendes vom BIA geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition kann durch RheinEnergie- Personal durchgeführt werden: BT 24 - Entfernen von festgebundenen asbesthaltigen Bodenplatten in Netzstationen Vorausgesetzt, RheinEnergie-Sachkundige beaufsichtigen die Arbeiten und die Durchführung erfolgt durch unterwiesenes RheinEnergie-Personal. Dabei ist folgende Gefahrstoffbetriebsanweisung zu beachten: T Asbestzementhaltige Platten Alle anderen Tätigkeiten sind durch eine sachkundige Fremdfirma durchzuführen. 5.4 Arbeiten im Bereich der Fernwärme Im Bereich der Fernwärme können folgende Bauteile asbesthaltig sein: Dichtungen Isolatoren an Rohrleitungsunterstützung an Leitungen des Fernwärmenetzes Folgendes vom BIA geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition kann durch RheinEnergie- Personal durchgeführt werden: AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 7 von 10
8 AT 1 - Asbesthaltige Flachdichtungen Vorausgesetzt, RheinEnergie-Sachkundige beaufsichtigen die Arbeiten und die Durchführung erfolgt durch unterwiesenes RheinEnergie-Personal. Dabei ist folgende Gefahrstoffbetriebsanweisung zu beachten: T Asbesthaltige Flach- und Trafodichtungen Alle anderen Tätigkeiten, wie z. B. an Isolatoren, sind durch eine sachkundige Fremdfirma durchzuführen. 5.5 Fremdfirmeneinsatz Der Anlagenverantwortliche der RheinEnergie AG führt die Ersteinweisung des verantwortlichen Ansprechpartners der Fremdfirma (Aufsichtsführender vor Ort) durch. Besitzt er nicht die Sachkunde gemäß Anlage 4 TRGS 519, so wird er durch einen entsprechenden Sachkundigen unterstützt. Des Weiteren überwacht er stichprobenartig die durchzuführenden Arbeiten der Fremdfirma in Bezug auf: Richtigkeit der eingesetzten Verfahren, Vollständigkeit der Vorsorgemaßnahmen, Qualifikation/Unterweisung des eingesetzten Personals Einsatz PSA, Ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle, Vorhandensein einer gültigen Mitteilung an die zuständige Behörde gemäß TRGS 519 und Sicherstellung, dass eine Betriebsanweisung nach 14 Gefahrstoffverordnung vorliegt. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe der "Checkliste Kontrollmaßnahmen Fremdfirmen - Arbeiten an Asbestzement-Rohren" (FO-T-AG ). 6 Hinweise und Verweise Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere: DGUV Vorschrift 1 DGUV Vorschrift 6 DGUV Information DGUV Information Grundsätze der Prävention Arbeitsmedizinische Vorsorge Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 "Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub" AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 8 von 10
9 TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Gilt nur für T: Diese Tätigkeiten sind als M1-Meldung (IH-Anforderung) in SAP zu dokumentieren. Mindestinhalt ist: Meldungsnummer verantwortlicher Arbeitsplatz Name des Monteurs Art der Tätigkeit Ort der Tätigkeit Datum Zum Jahresende sind diese Daten als Excel-Liste dem Umweltschutzbeauftragten des Bereiches "Umweltschutz und Arbeitssicherheit" zu übersenden. 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Wie lange? Bestellungsschreiben des Sachkundigen Personal Einsatz Personalakte Unbefristet Unterweisungsnachweis Gruppenleiter sam* (Secova Audiovisuelle Mitarbeiterunterweisungen) Unbefristet Analyseprotokoll Umweltschutzbeauftragter Archiv "Umweltschutz und Unbefristet Schadstoffe Arbeitssicherheit" Checkliste Kontrollmaßnahmen Fremdfirmen - Arbeiten an Asbestzement-Rohren (FO-T- AG ) Kopie der Mitteilung an die zuständige Behörde Anlagenverantwortlicher Leitungsakte 10 Jahre Anlagenverantwortlicher Leitungsakte Lebensdauer der Leitung AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 9 von 10
10 8 Mitgeltende Unterlagen FO-T-AG BA-T-GS BA-T-GS BA-T-GS BA-T-GS BA-T-GS BA-T-GS BA-T-GS Checkliste Kontrollmaßnahmen Fremdfirmen - Arbeiten an Asbestzement-Rohren Asbesthaltige Flachdichtungen, Packungen Asbestzementrohre Anbohrverfahren Asbestzementrohre Halbschalenverfahren Asbestzementrohre Rohrknacken Asbestzementrohre Sägeverfahren Asbestzementhaltige Platten Asbesthaltige Flach- und Trafodichtungen AA-T-AG Ausdruck vom: :08 Seite 10 von 10
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