Anlage 1. Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW. OBAK-LiegKat NRW. - Formular und Erläuterung der Abkürzungen -

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Transkript:

Anlage 1 Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW OAK-LiegKat NRW - Formular und Erläuterung der Abkürzungen -

- 1 - OAK(Formular Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art XXXX XXXXXXXXXXXXXXX - Verschlüsselung der Objektart und ezeichnung des Objekts X = Objekttyp, und zwar: P = Punktförmiges Objekt L = Linienförmiges Objekt F = Flächenförmiges Objekt R = Rahmenobjekt F, L = F oder L (entsprechend bei anderen Kombinationen, Kombinationen mit R sind ausgeschlossen X = Empfehlungen zur Lage der Objektkoordinate A = Anfangs- oder ittelpunkt einer Standlinie des Schriftzusatzes (je nach dem Schlüssel "Art der Geometrie" in Spalte 10 = eliebiger Punkt etwa im Schwerpunkt der Fläche (Objekttyp F eliebiger Punkt etwa an oder in der itte der Linie (vgl. Nr. 3.2.1.7 Abs. 1 = ittelpunkt bzw. ezugsgeometrie eines punktförmigen Objekts P = esondere Festlegung für Objekt mit Objektnamen entsprechend der Erläuterungen zum jeweiligen Objekt R = Repräsentant einer Signatur oder eines Signaturenovals SW = südwestlicher Eckpunkt des Objekts (gilt nur für Rahmenobjekte A, = A, sonst (entsprechend bei anderen Kombinationen XX = Verschlüsselung der Art der besonderen Information XX = Kartentyp

- 2 - OAK(Formular Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art XXXX = Verschlüsselung der Objektart für die Objektausgestaltung : Standardschriftzusatz = "XXXXXXXXX" Speicherung des Schriftzusatzes entfällt ( bleibt unbelegt Freier Text, Eigenname oder dergleichen = (XXXXXXXX (muss in jedem Fall gespeichert werden Objektname = XXXXXXXXX (muss in jedem Fall gespeichert werden Signatur, edeutung des Objektschlüssels = *XXXXXXXXX ("" bleibt unbelegt Notwendigkeit der Objektausgestaltung und/oder eschriftung: Die Datengruppe "esondere Information zum Objekt" kann bei dem Objekt vorkommen = K Die Datengruppe "esondere Information zum Objekt" muss zum Objekt angelegt werden = Verschlüsselung der "Art der Geometrie" Schlüssel entsprechend Anhang 2.1 = XX Als "Art der Geometrie" ist ein beliebiger der jeweils zulässigen Schlüssel zu wählen. = Objektschlüssel für die Funktion der im Linienzweig der Grundrissdatei abgebildeten Linie = XXXX Hinweis auf Fußnote o.ä. = X

- 3 - OAK(Formular Stand: 12.08.2003 Formular und Erläuterung der Abkürzungen Die eschreibung der Abbildung von Grundrissobjekten erfolgt innerhalb des wie vor dargestellten Formulars. Es enthält die ezeichnung des Grundrissobjekts sowie die Objektdaten, die zu dem Objekt vorkommen können oder müssen. Es wird ferner beschrieben, wie die Objektdaten auf die Datenelemente der logischen Datenstruktur abgebildet werden. Die Abbildung der Grundrissobjekte wird folienweise beschrieben. Es enthält Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 die Verschlüsselung des Objekts nach dem OSKA-LiegKat NRW die ezeichnung des Objekts nach dem OSKA-LiegKat NRW den Objekttyp einen allgemeinen Hinweis über die Lage der Objektkoordinate die Verschlüsselung der "Art der besonderen Information" entsprechend den Festlegungen im Anhang 2.6 die Verschlüsselung des Kartentyps, für den die "esonderen Informationen" aufbereitet sind, entsprechend den Festlegungen im Anhang 2.7. ei der Verschlüsselung des Kartentyps ist der Anwender weitgehend frei. Die entsprechenden Hinweise in den Formularen sind daher nur als eispiele zu verstehen. Da die Wahl des Kartentyps erhebliche Konsequenzen auf die spätere Auswertung des Datenbestandes hat, wird auf die Erläuterungen in Nr. 3.2.2.4 und Anhang 1.7, S.3 besonders hingewiesen. die Verschlüsselung der esonderen Information zum Objekt nach dem OSKA-LiegKat NRW den Objektnamen, den oder den langschriftlichen Hinweis auf die edeutung des Objektschlüssels in Spalte 7 zu dem in Spalte 2 aufgeführten Objekt die Angabe, ob die betreffende Datengruppe "esondere Information zum Objekt" unter fachlichen Gesichtspunkten im allgemeinen vorkommen kann oder muss. Allgemein gilt: Auch wenn in der Analogausgabe eine Objektausgestaltung vorgenommen werden soll, kann auf die Speicherung in der Datenbank (wie in den Spalten 5-10 beschrieben verzichtet werden, wenn Präsentationssysteme in der Lage sind, die vorgesehene Objektausgestaltung automatisch zu erzeugen (vgl. Nr. 4.1 Abs. 2. Diese öglichkeit wird vorerst beschränkt auf Signaturen, Signaturenovale und Standardschriftzusätze in Standardausrichtung parallel zu den Achsen des Gauß-Krüger- Koordinatensystems. Spalte 10 Für die Fälle, in denen für die Darstellung des Inhalts der "esonderen Information zum Objekt" in der Datengruppe ULO2110 eine Geometrieangabe erfolgt, wird in Spalte 10 angegeben, welche Schlüssel "Art der Geometrie" entsprechend den Festlegungen im Anhang 2.1 im Einzelfall zugelassen sind. ei der Angabe (beliebig ist zu beachten, dass als Geometrieangabe für eschriftungen grundsätzlich nur die Schlüssel 11, 15, 51 und 53 zugelassen sind. Auf die Geometrieangabe kann ggf. verzichtet werden (auch wenn im OAK-LiegKat NRW die Spalte 10 ausgefüllt ist, wenn vorgesehen ist, dass - das Präsentationssystem die Information automatisch platziert (z.. wenn für die Information in der ZV-Aut eine Standardposition vorgesehen ist

- 4 - OAK(Formular Stand: 12.08.2003 - das Präsentationssystem für die Platzierung der Information die Objektkoordinate auswertet. Zu beachten ist dabei, dass die Speicherung eines Schlüssels "Art der Geometrie" in der Datengruppe "esondere Information zum Objekt" dv-technisch immer auch die Speicherung der Ausgestaltungsgeometrie in der Datengruppe "Geometrieangabe" erfordert. Spalte 11 Spalte 12 die Verschlüsselung der Linienfunktion des Objektumrings von flächenförmigen bzw. der Linienketten von linienförmigen Objekten nach dem OSKA-LiegKat NRW Hinweis auf Fußnoten oder Erläuterungen Die eschreibung der Abbildung im Formular wird teilweise ergänzt durch Skizzen. - Die Skizze in Spalte 2 zeigt, welche graphische Darstellung das Präsentationssystem aus den im "Linienzweig" und in der Datengruppe "Funktion des Objekts" der Grundrissdatei gespeicherten Daten ableiten kann. - Die Skizze in Spalte 8 zeigt, welche graphische Darstellung das Präsentationssystem aus den "esonderen Informationen zum Objekt" und den "Geometrieangaben" ableiten kann. eide Darstellungen ergänzen sich zur analogen Abbildung des Elementarobjekts. Soweit erforderlich, sind den Folien Vorbemerkungen allgemeiner Art vorangestellt und/oder im Anschluss an die Formulare einzelne Sachverhalte besonders erläutert worden. In den Skizzen bzw. in der schematischen Darstellung der elegung der Datenelemente bedeuten: = Lage der Objektkoordinate = Hinweis auf die ezugsgeometrie b = Leerzeichen

Anlage 2 Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW OAK-LiegKat NRW - E l e m e n t a r o b j e k t e -

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:001 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 001 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 001 gilt allgemein: 0239 Die Anwendung dieses Objektschlüssels ist freigestellt. Als Funktion der Linie zugelassen 0242 0233 Flurstück F P 13 NN 0233 oder 0234 Kennung Flurstücksdatei und Flurstückskennzeichen 11 15 51 21 0235 (Streitige Grenze K 31 0291 *Zugehörigkeitshaken K 53 0233 0235 0237 0245 0248 1 2 0239 Flurstück in Verkehrswegen F P 13 NN 0239 oder 0246 31 0292 *Zuordnungspfeil K 11 15 Kennung Flurstücksdatei 11 und Flurstück- 15 skennzeichen 51 21 0235 (Streitige Grenze K 31 0293 *Zugehörigkeits- K 53 haken 0233 0235 0239 0245 3 31 0294 *Zuordnungspfeil K 11 15 1 Zur Verwendung der Geometriearten 11 und 15 für die Objektnamen der Folie 001 vgl. Nr. V.1 Abs. 3 der Erläuterungen 2 Für jedes Kartenzeichen ist eine eigene Datengruppe anzulegen. 3 Anstelle der Speicherung als Objektausgestaltung soll der Zuordnungspfeil künftig automatisch vom Präsentationssystem abgeleitet werden (vgl. Nr. V.1 der Erläuterungen.

OAK(E.Objekte,Folie: 001-2 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines Flurstücke sind immer als Elementarobjekte vom Objekttyp "flächenförmig" abzubilden. Die Folie 001 gehört zum Folientyp "F" (=flächenförmige Objekte eines flächendeckenden Nachweises. II Objektkoordinate Die Objektkoordinate ist in Übereinstimmung mit der Flurstückskoordinate im Automatisierten Liegenschaftsbuch anzugeben; soweit im AL die Nachkommastellen nicht nachgewiesen werden, sind sie in der ALK mit Nullen zu belegen. III Objektname Als Objektname ist das 19-stellige Flurstückskennzeichen des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (AL, ergänzt um das Dateikennzeichen 'FS', abzubilden. Das Flurstückskennzeichen im AL setzt sich wie folgt zusammen: Land NRW 2 Stellen Gemarkungsnummer 4 Stellen Flurnummer 3 Stellen Flurstücksnummer 5 Stellen Nenner 3 Stellen unbesetzt 2 Stellen 19 Stellen Die Flurstücksnummer ist der darzustellende Teil des Objektnamens. IV eschriftung Als einzig mögliche eschriftung muss die Flurstücksnummer aus dem Objektnamen abgeleitet und dargestellt werden. In der Regel wird als Geometrieangabe die ittelpunktkoordinate der Standlinie bzw. des waagerechten ruchstrichs abgespeichert. Im allgemeinen ist diese Koordinate mit der Objektkoordinate identisch.

OAK(E.Objekte,Folie: 001-3 - Stand: 12.08.2003 eispiel für einen in der Datengruppe "esondere Information zum Objekt" abgespeicherten Objektnamen (AL: ULO 2100 { Objektname } {Flurstückskennz. } -- -- ------ --------------------------------- -- 13 NN bb0233 FS0531600070011300000bbbbbbbbbbbb 51 -- -- ------ --------------------------------- -- Als AIN ist nur Schlüssel 13 zugelassen Kartentyp Art der Geometrie Objektschlüssel (nur möglich: 0233 oder 0239 Dateikennung: (hier: FS= Flurstück im AL Land NRW Gemarkungsschlüssel (hier: 3160 Flurnummer (hier: 7 Flurstücksnummer(-zähler(hier: 113 Nenner (hier: ohne Flurstücksfolgenummer (für NRW ohne elang V Objektausgestaltung Folgende Objektausgestaltung ist möglich: - Zuordnungspfeil - Zugehörigkeitshaken V.1 Zuordnungspfeil (1 ei kleinen Flurstücken kann die Flurstücksnummer außerhalb angebracht werden. In diesem Fall muss in den Standardausgaben der ALK ein Zuordnungspfeil ausgehend von der Flurstücksnummer in das zugehörige Flurstück zeigen. Der Pfeil kann gerade oder geknickt sein. In jedem Fall zeigt das Pfeilende auf den wie bei Nr. IV festgelegten ezugspunkt der Flurstücksnummer. Die Ziffern sind freizustellen. Es ist anzustreben, den Zuordnungspfeil automatisch vom Präsentationssystem auszeichnen zu lassen (Absätze 2 und 3. Soweit er stattdessen noch als Objektausgestaltung gespeichert wird, definiert das erste gespeicherte Koordinatenpaar die Pfeilspitze; ihre Lage ist i.d.r. identisch mit der Objektkoordinate. (2 Ist ein gerader Zuordnungspfeil anzubringen, so kann dieser vom Präsentationssystem automatisch nach folgender Regel ausgezeichnet werden: Ist die Position der Flurstücksnummer nicht identisch mit der Objektkoordinate und ist als Objektausgestaltung kein Zuordnungspfeil abgespeichert, so wird automatisch ein Zuordnungspfeil abgeleitet. Die Pfeilspitze ist in diesem Fall identisch mit der Flurstückskoordinate, das Pfeilende mit der Position der Flurstücksnummer.

OAK(E.Objekte,Folie: 001-4 - Stand: 12.08.2003 (3 Alternativ zu Abs.2 ist es zugelassen, den Verlauf des Zuordnungspfeiles als Geometrieangabe zum Flurstückskennzeichen wie folgt nachzuweisen und vom Präsentationssystem zur Darstellung zu bringen: Sind als ezugsgeometrie zum Flurstückskennzeichen mehrere Koordinatenpaare abgespeichert (AG=11 oder 15, so ist ein Zuordnungspfeil anzubringen nach folgender Regel: 1. Koordinatenpaar = Pfeilspitze 2. Koordinatenpaar = Pfeilende, identisch mit Position der Flurstücksnummer weitere Koordinatenpaare = Knickpunkte (nur bei AG 15. Die zusätzliche Speicherung eines Zuordnungspfeils als Ausgestaltung zum gleichen Objekt ist ausgeschlossen. VI esonderheiten VI.1 Flurstücke in Verkehrswegen 1 Im Allgemeinen werden Flurstücke mit der Objektart 0233 verschlüsselt. Im Hinblick auf mögliche Sonderauswertungen, in denen die Darstellung von Straßenflurstücken unterdrückt werden soll, ist es zugelassen, Flurstücke in Verkehrswegen und deren Objektausgestaltung besonders zu verschlüsseln. Dies hat katasteramtsweise einheitlich zu erfolgen. Es kommen nur solche Flurstücke in Frage, die mit ihrer gesamten Fläche einer Nutzungsart der Nutzungsartengruppe "Verkehrsfläche" zugeordnet sind. Die von Normalfall abweichende Verschlüsselung erfolgt für - das Objekt selbst (OS 0239 - die Funktion der Flurstücksgrenze soweit diese innerhalb der Verkehrsfläche liegt (OS 0239 - die Flurstücksnummern (OS 0239 und 0246 und die übrige Objektausgestaltung (OS 0293, 0294. Flurstücke der arksteinschutzflächen sind in jedem Falle Objekte der Objektart 0233. eispiel zu Nr. VI.1: a Erfassung und Speicherung der Objekte der Folie 001: 1 Die Differenzierung zwischen den Objektarten 0233 (Flurstück und 0239 (Flurstück in Verkehrswegen geht bei der igration in das ALKIS verloren. Die Information kann dort aus der Verschneidung mit der Tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden.

OAK(E.Objekte,Folie: 001-5 - Stand: 12.08.2003 b Darstellung in der Liegenschaftskarte: c Auszeichnung der Folie 001 ohne Objekte der Objektart 0239 und ohne deren Ausgestaltung: VI.2 arksteinschutzflächen arksteinschutzflächen sind immer Objekte der Objektart 0233. Als Funktion der Linie ist für die Flurstücksgrenze kleiner arksteinschutzflächen (2m² der OS 0245 zu vergeben. Dadurch ist es möglich, die Darstellung der Flurstücksgrenze in den Standardausgaben zu unterdrücken. Die Flurstückskoordinate kleiner arksteinschutzflächen ist durch Auf- bzw. Abrundung aus der Objektkoordinate des TP abzuleiten, Nr.II ist zu beachten. Funktion der Linie für die Flurstücksgrenze großer arksteinschutzflächen ist immer OS 0233. Das Flurstückskennzeichen aller arksteinschutzflächen wird immer mit dem OS 0233 oder 0234 verschlüsselt. VII Erfassungshinweise VII.1 Schwach knickende Grenzen Wird der Inhalt der Folie 001 durch Digitalisierung aus einer Flurkarte erfasst, in der die Grenzpunkte nicht besonders gekennzeichnet sind, so ist bei der Koordinierung schwach knickender Grenzen besonders sorgfältig zu verfahren. Keinesfalls ist es hinnehmbar, dass durch unkritische Digitalisierung schlecht erkennbarer Knickpunkte grob fehlerhafte eschreibungen des koordinatenmäßigen Umrings der betreffenden Flurstücke in die Grundrissdatei gelangen. Erforderlichenfalls ist daher in Zweifelsfällen das Risswerk auszuwerten; Ausnahmen von dieser Forderung sind nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe zugelassen, z.. in ergsenkungsgebieten (vgl. auch Erläuterungen zu Folie 085. VII.2 Digitalisierung im Grenzbereich it der Umstellung auf die Automatisierte Liegenschaftskarte soll - soweit erforderlich - zugleich auch eine Verbesserung der geometrischen Genauigkeit und Homogenisierung des bisherigen analogen Kartenbildes erfolgen (vgl. Nr. VI der Erläuterungen zu Folie 050. Insofern ist bei Umstellungsarbeiten im Grenzbereich auch der Abstimmung mit den benachbarten Katasterbehörden besondere eachtung zu schenken.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:002 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 002 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW 0231 Gemarkungsgrenze L 0231 N231 L231 R231 0232 Flur F P 0232 N232 L232 R232 0242 16 NN 0232 Kennung, Gemarkungskennzeichen, Flurnummer 51 zusätzlich ist ein- oder mehrfach möglich 21 0232 (Flur NN K 0618 Gemarkungsname P P 16 NN 0618 Kennung Datei Gemarkung, Gemar- kungskennzeichen und 21 0618 (Gemarkungsname 51 Übergangsweise ist zusätzlich ein- oder mehrfach möglich: P A 21 0618 (Gemarkungsname K 11 1 Erläuterungen I Allgemeines Objekte der Folie 002 werden als Elementarobjekte abgebildet; und zwar Gemarkungsgrenzen als linienförmige, Gemarkungsnamen als punktförmige, Fluren als flächenförmige Objekte. Die Folie wird dem Folientyp "A" zugeordnet, da Folientyp "F" ausschließt, dass zugleich Objekte eines flächendeckenden und eines nichtflächendeckenden Nachweises abgebildet werden. it der Zuordnung zum Folientyp "A" ist für die Fluren keine Prüfung auf Flächendeckung möglich. Da mit der Ersterfassung der Flur eine Prüfung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der Flurstücke mit dem Liegenschaftsbuch zu erfolgen hat, ist eine weitgehende Kontrolle bereits bei der Erfassung gegeben. 1 Die ildung mehrerer Elementarobjekte für denselben Gemarkungsnamen ist fachlich und dv-technisch unbefriedigend. Sie wird jedoch solange zugelassen, wie die Erfassung, Fortführung und enutzung der zu OS 0618 zuvor beschriebenen Abbildungsregel (alle Gemarkungsnamen als Ausgestaltungsgeometrie zu einem punktförmigen Objekt wirtschaftlich nicht möglich ist.

OAK(E.Objekte,Folie:002-2 - Stand: 12.08.2003 Als Anfangs- bzw. Endpunkt der linienförmigen Elementarobjekte "Gemarkungsgrenze" sind die jeweils benachbarten Knotenpunkte zu wählen: II Objektname Der Objektname der Gemarkung setzt sich zusammen aus eispiel: ULO 2100 Kennung der Fachdatei AL: G Land: 05 Gemarkungsschlüssel: XXXX 8 Stellen { } Objektname { } Gemarkungskennzeichen +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb0618!G053160bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb!bb +--+--+------+---------------------------------+--+ Keine Angabe zur Art Als AIN ist nur Schlüssel 16 zugelassen der Geometrie, da der Objektname keinen dar- Kartentyp (hier: NN zustellenden Schrift- zusatz beinhaltet Objektschlüssel (nur möglich: 0618 Dateikennung: G (Gemarkung im AL Land NRW Gemarkungsschlüssel (hier: 3160

OAK(E.Objekte,Folie:002-3 - Stand: 12.08.2003 Der Objektname der Flur setzt sich zusammen aus eispiel: Kennung der Fachdatei AL: FL Land: 05 Gemarkung: XXXX Flurnummer: XXX 11 Stellen ULO 2100 {Obj.name } +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb0232!FL053160007bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb!51 +--+--+------+---------------------------------+--+ Als AIN ist nur Schlüssel 16 zugelassen Kartentyp (hier: NN Art der Geometrie nur 51 Objektschlüssel (nur möglich: 0232 Dateikennung: FL (Flur im AL Land NRW Gemarkungsschlüssel (hier: 3160 Flurnummer (hier: 7 Der Objektname der Flur wird linksbündig in das Datenelement DLO2104 übernommen; Flurnummern, die weniger als 3 Stellen haben, werden mit führenden Nullen auf 3 Stellen aufgefüllt. Sonderregelung für Objektnamen als Verbindung zum uchnachweis EDV (EDV Ist übergangsweise noch die Verbindung zu dem mit dem Programmsystem uchnachweis EDV (EDV geführten Liegenschaftsbuch zu pflegen, so werden die Objektnamen "Gemarkung" und "Flur" aus dem Flurstückskennzeichen EDV (vgl. Nr. III der Erläuterungen zu Folie 001 wie folgt aufgebaut: Objektname Gemarkung Flur Kennung Fachdatei: 0G 0F Katasteramt: XX XX Gemeindeschlüssel: XX XX Gemarkungsschlüssel: XX XX Flurnummer: XX 8 Stellen 10 Stellen

OAK(E.Objekte,Folie:002-4 - Stand: 12.08.2003 III eschriftung und Erfassungshinweise Die langschriftliche ezeichnung der Gemarkung (Gemarkungsname ist für jedes Kartenblatt der Standardausgaben der Automatisierten Liegenschaftskarte einmal zu positionieren. Zusätzlich wird insgesamt einmal der Objektname (Kennung Fachdatei und Gemarkungskennzeichen w.o. erfasst. Alle Angaben sind einem punktförmigen Objekt zuzuordnen. In den Standardausgaben der Liegenschaftskarte wird der Gemarkungsname ausschließlich im Flurübersichtskästchen dargestellt. Der Objektname der Flur (Kennung Fachdatei und Flurkennzeichen ist innerhalb des Objekts Flur einmal zu positionieren und abzuspeichern. Das Präsentationssystem erzeugt an dieser Stelle bei der Analogausgabe den Schriftzug "Flur NN". Als ezugsgeometrie für den Objektnamen ist daher der ittelpunkt der Standlinie dieses Schriftzuges zu wählen. Im übrigen ist zugelassen, die Flurbezeichnung noch ein- oder mehrfach als freien Schriftzusatz abzubilden. Pro Kartenblatt der Standardausgaben der Liegenschaftskarte soll die ezeichnung für eine Flur im allgemeinen nur einmal dargestellt werden. IV Objektausgestaltung Die Objektausgestaltung ergibt sich aus der Funktion der Linie. a eispiel für die Speicherungssystematik (hier: Flurgrenze bei Abbildung mit einer Darstellungskennung (L,R oder N in der 1.Stelle: Die egleitsignatur wird mindestens einmal mit ihrer Grundsignatur an dem entsprechenden Linienabschnitt dargestellt. Die Grundsignatur wird solange verlängert, wie sich bis zum Erreichen des Endpunkts des Linienabschnitts vollständige Signatureneinheiten ergeben. Es ist unzulässig, die egleitsignatur an dem Knotenpunkt zweier aufeinanderstoßender Grenzen gleicher Hierarchiestufe vorbeizuführen. Im Zweifelsfall ist die egleitsignatur in mehrere Grundsignaturen aufzulösen, die einzeln so zu platzieren sind, dass der Knotenpunkt eindeutig erkennbar ist: unzulässig: zulässig: b ei Abbildung ohne Darstellungskennung wird die Definitionsgeometrie durchgehend mit dem Objektschlüssel erfasst. In der Analogausgabe erfolgt dann eine durchgehende zentrische Signatur der Linie. Ein Aufsplitten der Linie im Hinblick auf die Präsentation entfällt damit. c Die Entscheidung für die Abbildung nach Variante a oder b ist objektweise für den gesamten Katasteramtsbezirk zu treffen.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:003 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 003 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Objektarten 0224 und 0613 nicht in das ALKIS migrierbar sind. Es wird daher empfohlen, diese Objekte vor Überführung der Folie 003 in das ALKIs in eine kommunale Folie zu überführen. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW 0211 Staatsgrenze L 0211 N211 0212 Landesgrenze (undesland L 0212 N212 0213 Regierungsbezirksgrenze L 0213 N213 0214 Kreisgrenze (Kreis, krsfr. Stadt L 0214 N214 L214 R214 0215 Gemeindegrenze (kreisangeh. Gemeinde bzw. Stadt L 0215 N215 L215 R215 0224 Grenze des Gemeindeteils (Stadtbezirk, Gemeindebezirk L N224 L224 R224 0611 Kreis, krsfr. Stadt P A 21 0611 (Name 0612 kreisangehörige Gemeinde bzw. P A 21 0612 (Name Stadt 0613 Gemeindeteil (Stadtbezirk, P A 21 0613 (Name Gemeindebezirk 0617 Ortsteil P A 21 0617 (Name

OAK(E.Objekte,Folie:003-2 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines Objekte der Folie 003 werden als Elementarobjekte abgebildet. Grenzen sind linienförmige Elementarobjekte. Soweit die zulässige Objektgröße überschritten wird, sind diese möglichst sinngemäß der Regelung für Gemarkungsgrenzen (Folie 002 zu bilden (hierarchisch über den Gemarkungsgrenzen liegende Grenzen werden deshalb in der Regel in Elementarobjekte zerlegt, die mit den Gemarkungsgrenzen identisch sind. Für die eschriftung ist jeweils ein punktförmiges Elementarobjekt zu bilden. Die Folie 003 wird dem Folientyp A zugeordnetii Objektname Die Objekte der Folie 003 erhalten keinen Objektnamen. III eschriftung Jeder darzustellende Name einer politischen Einheit ist als punktförmiges Elementarobjekt abzubilden, der darzustellende Name als freier Schriftzusatz zu diesem Objekt. IV Objektausgestaltung Hinsichtlich der Erfassung der Definitionsgeometrie mit Darstellungskennung im Objektschlüssel wird auf die entsprechenden Ausführungen in Folie 002 hingewiesen.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 011 möglicherweise besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 011 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 011 gilt allgemein: 1 Als Funktion der Linie zugelassen 0242 0249 1011 1012 1013 1014 1016 1017 1018 2 Als Objektname muss nachgewiesen sein bei a Hauptgebäuden (eingemessen - mit einer Hausnummer 16 NN oder 16 NN - mit mehreren Hausnummern 16 NN und 17 NN 1031 1034 1031 1031 Kennung Gebäudedatei, Gebäudekennzeichen Kennung Gebäudedatei, Gebäudekennzeichen K K 53 53 53 53 oder 16 NN 1035 Kennung Gebäudedatei, 53 Gebäude- kennzeichen und 17 NN 1035 53 b Nebengebäuden (eingemessen 16 NN 1032 Kennung Gebäudedatei, Gebäudekennzeichen c nichteingemessenen Gebäuden 16 NN 1036 Kennung Gebäudedatei, Gebäudekennzeichen d reservierten Hausnummern 16 NN 1002 Kennung Gebäudedatei, Gebäudekennzeichen 51 53 53 53 1 2 3 1 Soweit eine Fachdatei "Gebäude" eingerichtet, sind ggf. als "Art der besonderen Information" andere Schlüssel einzutragen ( vgl. Anhang 2.6 2 vgl. Erläuterungen und Erfassungshinweise Nrn. III und IV 3 Die ezugsgeometrie für das Gebäudekennzeichen von Nebengebäuden (OS 1032 ist katasteramtsbezirksweise einheitlich zu wählen

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3 Als andere eschriftung zugelassen 21 1033 (Anzahl der Vollgeschosse K 21 XXXX (zerstört K 21 XXXX (Eigenname K Der Eigenname ist als Schriftzusatz grundsätzlich zugelassen. ei Ob jekten ohne Eigennamen kann der bei dem einzelnen Gebäude aufgeführte Standardschriftzusatz einge tragen werden mit: 25 XXXX "Standardschriftzusatz" K 21 1031 (Hausnummer/n K 53 21 1071 Kennzeichnung für Dachform: ( = ogendach (F = Flachdach (K = Kegeldach ( = ansardendach (P = Pultdach (S = Satteldach (W = Walmdach (Z = Zeltdach (KU= Kuppeldach (KW= Krüppelwalmdach (I= ischform (PV= Pultdach, versetzt (SH= Sheddach eispiel: K 4 Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigennamen von Gebäuden kann immer vorkommen mit: Auch Hofnamen werden als freier Schriftzusatz zu einem Gebäude abgelegt. hier: "W"=Walmdach 21 XXXX (XXXX K 4 Römische Zahlen werden in der Datenbank als Großbuchstaben gespeichert.

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 4 Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0251 * top. egrenzungslinie K 0252 * überdeckte top. K egrenzungslinie 31 0291 * Zugehörigkeitshaken K 53 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11, 15 31 0295 * Zuordnungspfeil für K 11, lfd. Nr. des Gebäudes 15 31 1011 * Hochhausbegrenzungslinie K 31 1012 * egrenzungslinie K öffentliches Gebäude 31 1013 * egrenzungslinie K nicht öffentliches Gebäude 31 1014 * offene egrenzungslinie K 31 1016 * egrenzungslinie K unterirdisches Gebäude 31 1041 * Durchfahrt im Gebäude K 5 6 31 1042 * Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße K 31 1043 * Arkade K 31 1044 * Treppe, Freitreppe K 5 Abbildung der Zugehörigkeitshaken wie in Folie 001 beschrieben 6 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 31 1045 * Überdachung, offene Halle K 11 31 1046 * Aufgeständertes Gebäude K 11 31 1047 * Gebäude mit auskragenden K Geschos- sen 31 1049 * Rampe K 11, 15 31 1053 * Schornstein im Gebäude K 51 31 0903 * arkierung für Wohngeb. usw. ohne Hausnummer K 51 31 0904 * arkierung für Wirtschafts- oder Industriegebäude usw. K 53 5 DGK 7 Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten Gebäude, die als indestinhalt der DGK zu erfassen sind. 7 Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen.

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1001 Gebäude (allgemein F P 1002 Reservierte Hausnummer P P 1003 Wohn- oder öffentliches Gebäude F P (allgemein 1004 Wirtschafts- oder Industriegebäude F P (allgemein 1005 Unterirdisches Gebäude (soweit nicht OS 2363 F P 1006 Kleines untergeordnetes Gebäude F P 1036 vorhandenes, nichteingemessenes P P 21 1036 (Schriftzusatz: Gebäude HsNr. 1101 Öffentliches Gebäude (allg. F P 1111 Parlament F P 25 1111 "Parlament" K 1112 Rathaus F P 25 1112 "Rathaus" K 1113 Postamt F P 25 1113 "Postamt" K 1114 Zollamt F P 25 1114 "Zollamt" K 1115 Gericht F P 25 1115 "Gericht" K 1116 otschaft, Konsulat F P 21 1116 (otschaft oder (Konsulat 1118 Öffentliche Verwaltung (allgemein F P 1119 Öffentliche Verwaltung (soweit F P nicht OS 1111-1117 1121 Allgemeinbildende Schule F P 25 1121 "Schule" K 1122 erufsschule,fachschule, Volkshochschule F P 21 1122 (erufsschule oder (Fachschule oder (Volkshochschule 1123 Fachhochschule, Universität F P 21 1123 (Fachhochschule oder (Universität 1124 Forschungsinstitut F P 25 1124 "Forschungsinstitut" K 1128 ildungs-, Forschungseinrichtung F P (allgemein 1129 ildungs-, Forschungseinrichtung F P (soweit nicht OS 1121-1127 1131 Schloss, urg F P 21 1131 (Schloss K oder (urg 1132 Theater, Oper F P 21 1132 (Theater K oder (Oper 1133 Konzertgebäude F P 25 1133 "Konzertgebäude" K 1134 useum F P 25 1134 "useum" K 1135 Rundfunkanstalt, Fernsehanstalt F P 21 1135 (Rundfunkanstalt oder (Fernsehanstalt K K K K 8 9 8 vgl. Vorbemerkungen zu Nr. 2d 9 vgl. Vorbemerkungen zu Nr. 2c

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1136 Veranstaltungsgebäude F P 1137 ibliothek, ücherei F P 21 1137 (ibliothek oder (ücherei 1138 Kulturelle Einrichtung (allgemein F P 1139 Kulturelle Einrichtung F P (soweit nicht OS 1131-1137 1141 Christliche Kirche F P 31 1141 * Kreuzsignatur 53 1142 Synagoge F P 31 1142 * Sternsignatur 51 10 1143 Kapelle F P 31 1143 * Kreuzsignatur wie OS 1141 1144 Gemeindehaus, Küsterei F P 21 1144 (Gemeindehaus oder (Küsterei 1145 Gotteshaus einer anderen Religionsgemeinschaft F P 1148 Kirchliche Einrichtung (allgemein F P 1149 Kirchliche Einrichtung (soweit F P nicht OS 1141-1147 1151 Krankenhaus F P 25 1151 "Krankenhaus" K 1152 Heilanstalt, Pflegeanstalt F P 21 1152 (Heilanstalt K oder (Pflegeanstalt 1158 Gesundheitseinrichtung (allgemein F P 1159 Gesundheitseinrichtung (soweit nicht OS 1151-1157 F P 1161 Jugendfreizeitheim F P 25 1161 "Jugendfreizeitheim" K 1162 Freizeitheim, Dorfgemeinschaftshaus, ürgerhaus F P 21 1162 (Freizeitheim oder (Dorfgemeinschaftshaus oder (ürgerhaus 1163 Seniorenfreizeitstätte F P 25 1163 "Seniorenfreizeitstätte" K 1164 Fremdenheim F P 25 1164 "Fremdenheim" K 1165 Kindergarten, Kindertagesstätte F P 21 1165 (Kindergarten oder (Kindertagesstätte 1168 Sozialeinrichtung (allgemein F P 1169 Sozialeinrichtung (soweit nicht OS F 1161-1167 P K 53 K K K 10 Angabe eines "Zoomfaktors "zulässig

- 7 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1171 Polizei F P 25 1171 "Polizei" K 1172 Feuerwehr F P 25 1172 "Feuerwehr" K 1173 Kaserne F P 25 1173 "Kaserne" K 1174 Schutzbunker F P 25 1174 "Schutzbunker" K 1175 Justizvollzugsanstalt F P 25 1175 "Justizvollzugsanstalt" K 1178 Sicherheitseinrichtung (allgemein F P 1179 Sicherheitseinrichtung (soweit F P nicht OS 1171-1177 1181 Trauerhalle F P 25 1181 "Trauerhalle" K 1182 Krematorium F P 25 1182 "Krematorium" K 1188 Friedhofsgebäude (allgemein F P 1189 Friedhofsgebäude (soweit nicht F P OS 1181-1187 1191 ahnhofsgebäude F P 25 1191 "ahnhof" K 1192 Flughafengebäude F P 1194 U-ahnhof F P 31 1194 * Signatur 51 1195 S-ahnhof F P 31 1195 * Signatur 51 1196 Kontrollturm F P 1197 Omnibusbahnhof F P 25 1197 "Omnibusbahnhof" K 1198 Empfangsgebäude für F P Verkehrsteilnehmer (allgemein 1199 Öffentliches Gebäude (soweit F P nicht OS 1191-1197 1211 Wohnhaus in Reihe F P 1221 Freistehender Wohnblock F P 1231 Wohnblock in geschlossener auweise F P 1301 Wohnhaus (allgemein F P 1311 Einzelhaus F P 1321 Doppelhaus F P 1331 Reihenhaus F P 1341 Gruppenhaus F P 1361 Hochhaus F P 1371 Kinderheim F P 25 1371 "Kinderheim" K 1372 Seniorenwohnhaus, Seniorenheim F P 21 1372 (Seniorenwohnhaus K oder (Seniorenheim

- 8 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1373 Arbeitnehmerwohnheim, Schwesternwohnheim 1374 Studentenwohnheim, Schülerwohnheim F P 21 1373 (Arbeitnehmerwohnheim oder (Schwesternwohnheim F P 21 1374 (Studentenwohnheim oder (Schülerwohnheim 1375 Schullandheim F P 25 1375 "Schullandheim" K 1378 Wohnheim (allgemein F P 1379 Wohnheim (soweit nicht OS F P 1371-1377 1381 ehelfsmäßiges Wohngebäude F P 1399 Wohngebäude (soweit nicht OS F P 1311-1398 1401 Gebäude für Handel und Dienstleistungen F P (allgemein 1411 Verwaltungsgebäude, ürogebäude F P 1421 Kreditinstitutsgebäude, ankgebäude F P 1431 Versicherungsgebäude F P 1441 Kaufhaus F P 1442 Einkaufszentrum F P 1443 arkthalle F P 25 1443 "arkthalle" K 1444 Ladengebäude F P 1445 Kiosk F P 1448 Handel (allgemein F P 1449 Handel (soweit nicht OS 1441-1447 F P 1451 Gebäude für esse, Ausstellung F P 1461 Hotel, Pension F P 1462 Jugendherberge F P 25 1462 "Jugendherberge" K 1463 Hütte mit Übernachtungsmöglichkeit F P 1468 eherbergung (allgemein F P 1469 eherbergung (soweit nicht OS 1461-1467 1471 Gaststätte F P 1472 Raststätte an Autobahn oder F P Fernstraße 1473 Hütte ohne Übernachtungsmöglichkeit F P 1474 Kantine F P 1478 Restauration (allgemein F P 1479 Restauration (soweit nicht OS F P 1471-1477 1481 Festsaal F P K K

- 9 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1482 Kino F P 1483 Kegelhalle, owlinghalle F P 1484 Spielkasino F P 1488 Vergnügungsstätte (allgemein F P 1489 Vergnügungsstätte (soweit nicht F P OS 1481-1487 1499 Gebäude für Handel und Dienstleistungen (soweit nicht OS 1411-1498 F P 1701 Gebäude für Gewerbe und Industrie F P (allgemein 1711 Fabrik F P 1721 Werkstatt F P 1731 Tankstelle F P 1741 Kühlhaus F P 1742 Speicher (soweit nicht OS 2725, F P 3931 1743 Lagerhalle F P 1744 Lagerschuppen F P 1748 Lagerung (allgemein F P 1749 Lagerung (soweit nicht OS F P 1741-1747 1751 Transportgebäude F P 1761 Forschungsgebäude F P 1771 ergwerk, in etrieb F P 31 1771 * Signatur 51 1772 ergwerk, außer etrieb F P 31 1772 * Signatur 51 1773 ergwerk, vorübergehend stillgelegt F P 31 1773 * Signatur 51 1774 Gradierwerk, Saline (soweit nicht F P OS 3912 1778 Grundstoff (allgemein F P 1779 Grundstoff (soweit nicht OS F P 1771-1777 1781 etriebliche Sozialeinrichtung (Gebäude F P 1799 Gebäude für Gewerbe und Indust-rie P (soweit nicht OS 1711-1798 1911 Windmühle F P 25 1911 "Windmühle" K 1913 Wassermühle, Schöpfwerk F P 21 1913 (Wassermühle oder (Schöpfwerk K

- 10 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 2101 Gemischt genutztes Gebäude mit F P Wohnungen (allgemein 2121 Wohngebäude mit Handel und F P Dienstleistungen 2131 Wohngebäude mit Gewerbe und F P Industrie 2141 Öffentliches Gebäude mit Wohnungen F P 2199 Gemischt genutztes Gebäude mit F P Wohnungen (soweit nicht OS 2111-2198 2301 Gebäude für Verkehr (allgemein F P 2302 Wartestand, überdacht; offene Halle (soweit nicht Folie 081 OS 5402 F P 31 1045 * Überdachung, offene Halle 11 2311 Straßenmeisterei F P 25 2311 "Straßenmeisterei" K 2312 Wartehalle F P 25 2312 "Wartehalle" K 2313 Fahrzeughalle F P 2318 Straßenverkehrsgebäude (allgemein F P 2319 Straßenverkehr (soweit nicht OS F P 2311-2317 2321 ahnwärterhaus F P 2322 Lokschuppen, Wagenhalle F P 2323 Stellwerk, lockstellengebäude F P 2324 Güterbahnhofsgebäude F P 2328 Schienenverkehrsgebäude (allg. F P 2329 Schienenverkehr (soweit nicht OS F P 1190 oder 2321-2327 2332 Flugzeughalle F P 2338 Gebäude für Luftfahrt (allgemein F P 2339 Luftfahrt (soweit nicht OS 1190 F P oder 2331-2337 2341 Werft F P 2342 Dock F P 2343 Schleuse F P 2344 ootshaus F P 2348 Schiffahrtsgebäude (allgemein F P 2349 Schiffahrt (soweit nicht OS F P 2341-2347 2351 Spannwerk F P 2358 Gebäude für Seilbahn (allgemein F P 2359 Seilbahn (soweit nicht OS F P 2351-2357 2361 Parkhaus F P 31 2361 * Signatur 51

- 11 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art 2362 Parkdeck F P 31 2362 * Signatur 51 2363 Tiefgarage F P 31 2363 * Signatur 51 2364 Sammelgarage F P 2365 Doppelgarage F P 2366 Einzelgarage F P 2367 Überdachter Stellplatz (soweit F P 31 1045 * Überdachung, offene 11 nicht Folie 082, OS 5315 Halle 2368 Gebäude für Parken (allgemein F P 31 2368 * Signatur K 51 2369 Parken (soweit nicht OS 2361-2367 F P 31 2369 * Signatur K 51 2399 Gebäude zu Verkehrsanlage (soweit F P nicht OS 2311-2398 2501 Gebäude für Versorgung (allg. F P 2511 Wasserwerk F P 25 2511 "Wasserwerk" K 2512 Pumpwerk F P 2513 Pumpstelle F P 2514 Wasserturm F P 25 2514 "Wasserturm" K 2515 Wasserbehälter F P 2518 Gebäude für Wasserversorgung F P (allgemein 2519 Wasserversorgung (soweit nicht F P 2511-2517 2521 Elektrizitätswerk F P 25 2521 "Elektrizitätswerk" K 2522 Umspannwerk F P 2523 Umformer (soweit nicht in Folie 065/066, OS 3447 F P 31 2523 * Signatur 51 2528 Gebäude für Elektrizitätsversorgung F P (allgemein 2529 Elektrizitätsversorgung (soweit F P nicht OS 2521-2527 2541 Sendeturm, Fernmeldeturm F P 21 2541 (Sendeturm oder (Fernmeldeturm K

- 12 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 2548 Gebäude für Funk- und Fernmeldewesen F P (allgemein 2549 Funk- und Fernmeldewesen (soweit F P nicht OS 2541-2547 2551 Öltank F P 2561 Oberirdisches Gebäude an unterirdischen F P Leitungen 2571 Gaswerk F P 25 2571 "Gaswerk" K 2572 Gasometer F P 2581 Heizwerk F P 25 2581 "Heizwerk" K 2591 Pumpwerk (nicht für Wasserversorgung F P 2599 Gebäude für Versorgung (soweit F P nicht OS 2511-2598 2601 Gebäude für Entsorgung (allgemein F P 2611 Kläranlage F P 25 2611 "Kläranlage" K 2612 edürfnisanstalt F P 2619 Abwasserbeseitigung (soweit F P nicht OS 2611-2617 2621 Abfall (Lagergebäude F P 2622 Abfallverbrennungsanlage F P 25 2622 "Abfallverbrennungsanlage" K 2623 etriebsgebäude einer Abfalldeponie F P 2628 Gebäude für Abfallbeseitigung F P (allgemein 2629 Abfallbeseitigung (soweit nicht OS F P 2621-2627 2699 Gebäude für Entsorgung (soweit F P nicht OS 2611-2698 2701 Gebäude für Land- und F P Forstwirtschaft (allgemein 2711 Landwirtschaftliches Wohngebäude F P 2721 Scheune F P 2723 Schuppen F P 2724 Stall F P 2725 Futtersilo (soweit nicht OS 1742, F P 3931 2726 Scheune und Stall F P 2727 Gebäude für Tiergroßhaltung F P 2728 Landwirtschaftliches etriebsgebäude F P (allgemein 2729 etrieb (soweit nicht OS F P 2721-2727 2731 Landwirtschaftliches Wohn- und F P etriebsgebäude 2736 Forsthaus F P 25 2736 "Forsthaus" K 2737 Jagdhaus, Jagdhütte F P

- 13 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 2738 Landwirtschaftliches Wohn- und F P etriebsgebäude (allgemein 2741 Gewächshaus, Treibhaus F P 2742 Auf Schienen verschiebbares F P Gewächshaus 2748 Gewächshaus (allgemein F P 2799 Gebäude für Land- und Forstwirtschaft F P (soweit nicht OS 2711-2798 2801 Gebäude für Erholung (allgemein F P 2811 Sporthalle F P 25 2811 "Sporthalle" K 2812 Sportplatzgebäude F P 2818 Gebäude für Sport (allgemein F P 2819 Sport (soweit nicht OS F P 2811-2817 2821 Hallenbad F P 25 2821 "Hallenbad" K 2822 Gebäude der Freibadanlage F P 2828 adegebäude (allgemein F P 2829 adegebäude (soweit nicht OS F P 2821-2827 2831 Tribüne F P 2841 adegebäude für medizinische F P Zwecke 2842 Sanatorium F P 2848 Kurgebäude (allgemein F P 2849 Kur (soweit nicht OS 2841-2847 F P 2851 Campingplatzgebäude F P 2861 Ferienhaus F P 2862 Wochenendhaus F P 2863 Gartenhaus F P 2868 Freizeithaus (allgemein F P 2869 Freizeithaus (soweit nicht OS F P 2861-2867 2871 Empfangsgebäude F P 2872 Aquarium, Terrarium F P 21 2872 (Aquarium oder (Terrarium 2873 Tierschauhaus F P 2874 Stall F P 2878 Gebäude für Zoologie (allgemein F P 2879 Zoologie (soweit nicht OS F P 2871-2877 2881 Empfangsgebäude F P 2882 Gewächshaus F P 2883 Pflanzenschauhaus F P 2888 Gebäude für otanik (allgemein F P K

- 14 - OAK(E.Objekte,Folie:011 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 2889 otanik (soweit nicht OS F P 2881-2887 2891 Aussichtsturm F P 25 2891 "Aussichtsturm" K 2894 Schutzhütte F P 2899 Gebäude für Erholung (soweit F P nicht OS 2811-2898 2921 Ungenutztes Gebäude F P

OAK(E.Objekte,Folie:011-15 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen und Erfassungshinweise I Allgemeines Der Umringsdefinition eines Gebäudes wird grundsätzlich die von der Projektion des äußeren Umrings auf die Horizontalfläche eingeschlossene Fläche zugrunde gelegt. Dachüberstände, alkone, geringfügige Vorsprünge u.ä. werden nicht berücksichtigt (vgl. Abschnitt VI: Erfassungshinweise. Große Gebäudekomplexe können - auch wenn sie mehrere Hausnummern haben - ein Gebäude sein. Sind sie durch randmauern o.ä. getrennt, sind es verschiedene Gebäude. Soweit die Lage der Gebäudebegrenzungslinien (z.. der randmauern nicht ermittelt ist, werden die betreffenden Umringslinien in der Grundrissdatei mit der Objektart "1018" (nicht exakt ermittelte egrenzungslinie eines Gebäudes abgebildet. eispiel für drei zusammenstehende Gebäude mit jeweils eigener Hausnummer, Lage der randmauern nicht ermittelt: eispiel für ein Gebäude mit mehreren Hausnummern: Der OS 1018 darf auch verwendet werden für Teile der Umringsdefinition frei stehender Gebäude, wenn unwesentliche An-/Umbaumaßnahmen noch nicht katastermäßig eingemessen werden konnten. Eingemessene Gebäude sind in der Grundrissdatei immer als Elementarobjekte vom Objekttyp "flächenförmig" abzubilden. Die Folie 011 gehört zum Folientyp "A"; d.h., sie enthält keine flächenförmigen Objekte flächendeckender Nachweise. II Objektkoordinate Die Objektkoordinate (Gebäudekoordinate ist in Übereinstimmung mit der Gebäudekoordinate der Datei Gebäude des Automatisierten Liegenschaftsbuchs in Dezimetern anzugeben. Die cm- und die mm- Stellen sind mit Nullen zu belegen. Die Objektkoordinate soll möglichst so gewählt werden, dass sie den ittelpunkt des Standlinie der Hausnummer repräsentiert. ei Gebäuden mit mehreren Hausnummern ist im allgemeinen hierfür das "Anführer-Gebäudekennzeichen" maßgebend (s.u.. III Objektname Ordnungsmerkmal der "Datei Gebäude" des AL ist das Gebäudekennzeichen. Es beinhaltet u.a. die Hausnummer. Die Hausnummer besteht aus einer ganzen Zahl und ggf. aus einem Nummerierungszusatz. Hat ein Gebäude mehrere Hausnummern, werden entsprechend viele Gebäudekennzeichen gebildet. Es wird unterschieden zwischen dem Gebäudekennzeichen, unter dem der Gebäudebeschrieb in der "Datei Gebäude" erfolgt (Anführer-Gebäudekennzeichen und den anderen Gebäudekennzeichen. Das Anführer-Gebäudekennzeichen ist so zu wählen, dass mit ihm eine sinnvolle Zuordnung zur aublockseite gegeben ist. Für besondere Gebäude (z.. Kirchen, die bisher keine eigene Hausnummer haben, soll im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle eine Hausnummer vergeben werden. Ist dieses Einvernehmen nicht zu erreichen, soll das Katasteramt eine "katasterinterne Hausnummer" (Pseudo-Hausnummer vergeben. In der analogen Darstellung wird dieser Hausnummer ein "P" vorgesetzt, zusätzlich wird die gesamte ezeichnung eingeklammert, z.. (P 213. Das Gebäudekennzeichen beinhaltet eine "Laufende Nummer des Gebäudes". Gebäude mit einer Hausnummer (Hauptgebäude erhalten als "lfd.nr." eine "1". Dies gilt auch für alle weiteren Gebäudekennzeichen, die ggf. für dieses Gebäude vergeben worden sind und für katasterinterne (Pseudo- Hausnummern.

OAK(E.Objekte,Folie:011-16 - Stand: 12.08.2003 Nebengebäude (=Gebäude ohne eigene Hausnummer, auch ohne Pseudo-Hausnummer werden im Anschluss an das Gebäudekennzeichen des zugehörigen Hauptgebäudes in der "Laufenden Nummer des Gebäudes" mit "2" beginnend durchlaufend nummeriert. Dies gilt auch, wenn auf dem Grundstück noch kein Hauptgebäude existiert. In diesem Fall ist das Gebäudekennzeichen auf der Grundlage der für das Grundstück reservierten Hausnummer aufzubauen. Alle Gebäude (Haupt- und Nebengebäude erhalten einen Objektnamen. Sofern in der Grundrissdatei auch nichteingemessene Gebäude nachgewiesen werden, gilt das auch für nichteingemessene Gebäude. Der Objektname besteht aus der Dateikennung (Anhang 2.8 und dem Gebäudekennzeichen. Existieren für ein Gebäude mehrere Gebäudekennzeichen, werden entsprechend viele Objektnamen gebildet. In der Grundrissdatei werden der Objektname für das Anführer-Gebäudekennzeichen mit dem Schlüssel "Art der besonderen Information" 11,13 oder 16 abgebildet, die anderen Objektnamen mit dem Schlüssel 12, 14 oder 17. (Solange die Datei "Gebäude" des AL nicht eingerichtet ist, sind nur die Schlüssel 16 und 17 zu verwenden. Derzeit (Stand logische Datenstruktur "Datei Gebäude": 29.04.1988 baut sich das Gebäudekennzeichen wie folgt auf: Gemeinde Land 2 Stellen Regierungsbezirk 1 Stelle Kreis/krsfr. Stadt 2 Stellen Gemeinde 3 Stellen Straße 5 Stellen 1 Hausnummer ganze Zahl 4 Stellen Adressierungszusatz 4 Stellen Laufende Nummer des Gebäudes 3 Stellen ------- 24 Stellen Die "ganze Zahl" der Hausnummer wird in den Stellen 14 bis 17 des Gebäudekennzeichens rechtsbündig mit führenden Nullen eingetragen. einhaltet die Hausnummer einen Adressierungszusatz, wird in der 18. Stelle des Gebäudekennzeichens ein Trennzeichen eingetragen. Dies kann sein ein Leerzeichen, ein "." o- der ein "/". Der Adressierungszusatz wird in den Stellen 19 bis 21 mit führenden Leerzeichen gespeichert, hierfür steht der gesamte zugelassene Zeichenvorrat zur Verfügung. einhaltet die Hausnummer keinen Adressierungszusatz, stehen in den Stellen 18 bis 21 Leerzeichen. Die "Laufende Nummer des Gebäudes" wird in den Stellen 22 bis 24 rechtsbündig mit führenden Nullen abgebildet. In Stelle 22 kann unabhängig davon die Kennung "P" für katasterinterne Hausnummern (Pseudo-Hausnummern eingetragen werden. 1 Zum Aufbau des Straßenschlüssels vgl. Nr. II Abs. 2 der Erläuterungen zu Folie 081

OAK(E.Objekte,Folie:011-17 - Stand: 12.08.2003 eispiel für einen in der Datengruppe "esondere Information zum Objekt" abgebildeten Objektnamen: ULO 2100 { Objektname } { Gebäudekennzeichen } +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1031!HAXXXXXXXX120210022bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ AIN, hier 16: (vgl. Anhang 2.6 Kartentyp (hier: NN Art der Geometrie Objektschlüssel, hier: Hausnummer Dateikennung: HA (Gebäude Gemeindeschlüssel (siehe oben Straßenschlüssel Hausnummer, ganze Zahl (hier 22 Adressierungszusatz (hier nicht vergeben Laufende Nummer (hier 1 IV Darstellung der Hausnummer IV.1Gebäude mit einer Hausnummer, Nebengebäude Im allgemeinen wird die Hausnummer aus dem Objektnamen abgeleitet und an der Position der Objektkoordinate dargestellt (vgl.ii. Die Klammerzusätze für katasterinterne Hausnummern sind im Objektnamen nicht mitgespeichert, sie sind aus dem Objektnamen abzuleiten und in der analogen Darstellung anzubringen. eispiele: Für Gebäude ohne eigene Hausnummer bzw. Pseudo-Hausnummer ist auf Anforderung die "Laufende Nummer des Gebäudes" darzustellen. Die "laufende Nummer" dieser Gebäude ist immer 2.

OAK(E.Objekte,Folie:011-18 - Stand: 12.08.2003 eispiel: ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1032!HAXXXXXXXX120210028bbbb002bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ ezugsgeometrie für die Darstellung der lfd. Nr. IV.2 Gebäude mit mehreren Hausnummern, nichteingemessene Gebäude ei Gebäuden mit mehreren Hausnummern werden die weiteren Hausnummern ebenfalls aus dem jeweiligen Gebäudekennzeichen abgeleitet und positioniert. Es kann auch zweckmäßig sein, anstelle des Verfahrens nach Abschnitt IV.1 Hausnummern als freien Schriftzusatz nachzuweisen. Da grundsätzlich für alle Hausnummern Objektnamen zu bilden sind, müssen diejenigen Objektnamen, die nicht zu einer Darstellung führen, mit dem Objektschlüssel 1035 (Hausnummer, nicht aus dem Gebäudekennzeichen abzuleiten verschlüsselt werden. eispiel 1: ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1031!HAXXXXXXXX120210040bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position (= Gebäudekoor- dinate und und Ausrich- tung der Hausnummer +----

OAK(E.Objekte,Folie:011-19 - Stand: 12.08.2003 ULO2100 ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 17!NN!bb1031!HAXXXXXXXX120210042bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position und Ausrichtung der Haus- nummer +---- +--+--+------+---------------------------------+--+ 17!NN!bb1031!HAXXXXXXXX120210044bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position und Ausrichtung der Haus- nummer +----- eispiel 2: ULO2100 ULO2100 * * * +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1035!HAXXXXXXXX120210020bbbb001bbbbbbb!bb 2 +--+--+------+---------------------------------+--+ +--+--+------+---------------------------------+--+ 17!NN!bb1035!HAXXXXXXXX120210022bbbb001bbbbbbb!bb 3 +--+--+------+---------------------------------+--+ 2 erforderlichenfalls kann auch die Position der jeweiligen Hausnummer angegeben werden 3 erforderlichenfalls kann auch die Position der jeweiligen Hausnummer angegeben werden

OAK(E.Objekte,Folie:011-20 - Stand: 12.07.2005 * * * * bis: ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 17!NN!bb1035!HAXXXXXXXX120210036bbbb001bbbbbbb!bb 1 +--+--+------+---------------------------------+--+ ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 21!!bb1031!20-36bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +-------- Position (=Gebäude- koordinate des Schriftzusatzes und Ausrichtung +--------- ei nichteingemessenen Gebäuden (OS 1036 wird aus dem Objektnamen die Hausnummer zur Darstellung abgeleitet. Die ergänzende eschriftung "HsNr." ist als freier Schriftzusatz abzulegen. eispiel: Hs. Nr. 112 ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1036!HAXXXXXXXX120210112bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position (= Gebäudekoord. u. Ausrichtung d. Hausnummer +---- 1 erforderlichenfalls kann auch die Position der jeweiligen Hausnummer angegeben werden

OAK(E.Objekte,Folie:011-21 - Stand: 12.08.2003 ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 21!NN!bb1036!HsNr.bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb!XX +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position Schriftzusatz und Ausrichtung; AG = beliebig +---- Reservierte Hausnummern (OS 1002 können bei edarf gespeichert und ausgegeben werden. Die eckige Klammer wird nicht mit gespeichert; sie wird bei der analogen Ausgabe automatisch angebracht. Die Speicherung erfolgt wie bei nichteingemessenen Gebäuden, die dort vorgesehene ergänzende eschriftung (HsNr. entfällt jedoch: ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 16!NN!bb1002!HAXXXXXXXX120210112bbbb001bbbbbbb!53 +--+--+------+---------------------------------+--+ +---- Position (=Gebäude- koord. u. Aus richtung der Hausnummer +---- V Objektausgestaltung V.1 Ausgestaltung durch Schraffur oder Rasterung Erfolgt eine Ausgestaltung der Gebäude durch Schraffur oder Rasterung, so ist für die auszugestaltende Fläche die durch die Definitionsgeometrie beschriebene Fläche maßgebend. Unterirdische Gebäude werden weder schraffiert noch gerastert. V.2 aßstabsabhängige Größe von Signaturen Für die Signaturen der Objektarten 1141, 1142 und 1143 ist die Angabe eines "Zoomfaktors" zugelassen. V.3 Zuordnungspfeil und sonstige Objektausgestaltung Kann der darzustellende Teil des Objektnamens in der analogen Darstellung nicht innerhalb des Gebäudes platziert werden, ist er außerhalb des Gebäudes anzubringen. Er kann dann mit einem Zuordnungspfeil versehen werden. Die entsprechenden Regelungen für die Darstellung der Flurstücksnummern (Folie 001 gelten insoweit sinngemäß.

OAK(E.Objekte,Folie:011-22 - Stand: 12.08.2003 VI Erfassungshinweise VI.1 Definitionsgeometrie der Gebäude Der für die Abbildung eines oberirdischen Gebäudes in der Grundrissdatei maßgebende Objektumring wird in der Regel durch die am weitesten vorstehenden wesentlichen Gebäudeteile gebildet. Als wesentliche Gebäudeteile in diesem Sinne werden die überdeckten und allseitig umschlossenen Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräume angesehen, wobei kleinere Versprünge (z.. Erker, Nischen im allgemeinen außer etracht bleiben. Loggien werden nicht in die Umringsdefinition einbezogen, wenn sie lediglich überdacht und damit nicht von einem wesentlichen Gebäudeteil überbaut sind. Sie sollen als Objekt-ausgestaltung erfasst werden, wenn es sich um bedeutende auteile handelt. Andere auteile, wie z.. Stufen, Lichtschächte, Pfeiler, Säulen und alkone werden ebenfalls nur als Objektausgestaltung erfasst und dargestellt, wenn sie bedeutend sind (oder auf Anforderung. Sofern offene Hallen als eigenständige Objekte erfasst werden (OS 2302, ist für die Umringsdefinition von der überdachten Fläche auszugehen. Es ist zulässig, anstelle des globalen OS 2302 den jeweils zutreffenden Objektschlüssel der Gebäudenutzung (z.. 1743 "Lagerung" oder 2728 "Landwirtschaftliches etriebsgebäude" zu vergeben. Davon unberührt bleibt die Notwendigkeit, derartige auwerke mit den Diagonalen OS 1045 "Überdachung, offene Halle" auszugestalten. Als Hochhäuser gelten Gebäude mit mehr als 8 Vollgeschossen, dem OS 1011 ist immer Vorrang zu geben gegenüber dem OS 1012 oder 1013. Die nachfolgenden eispiele und Erläuterungen sollen die Anwendung der vorgenannten Entscheidungskriterien verdeutlichen. In nicht behandelten Sonderfällen ist der Objektumring nach sachgemäßem Ermessen aus den eispielen abzuleiten. Soweit in der Grundrissdatei unterirdische Gebäude nachgewiesen werden, sind die vorstehenden Ausführungen sinngemäß auszulegen. Dies gilt auch für auwerke, die nicht als Gebäude im engeren Sinne angesehen werden können, soweit sie ihrer edeutung wegen ebenfalls in Folie 011 abgebildet werden sollen. Steht ein Gebäude teilweise unterirdisch, so ist nach sachgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der unterirdische bzw. der oberirdische aukörper jeweils als eigenes Gebäude abgebildet werden kann. Ist dies nicht möglich, so wird empfohlen, entsprechend der jeweils dominierenden auteile das Gebäude insgesamt als "ober-" oder "unterirdisch" zu erfassen. In Ausnahmefällen kommt auch die Erfassung der unterirdisch gelegenen Gebäudeteile als Ausgestaltung des (oberirdischen Hauptgebäudes in etracht.

OAK(E.Objekte,Folie:011-23 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude Ansichtsskizze, Kurzhinweis Abbildung in der Datenbank zugelassene Alternativen, emerkungen XXXXX Umringsdefinition Objektausgestaltung NNNN Objektschlüssel, z.t. beispielhaft 1. Einbesch. Gebäude mit innenliegender Loggia 2. Tlw. zurückspringendes Erdgesschoss Durchgehende Dachflächen bleiben bei mehrgeschossigen Gebäuden unberücksichtigt 3. ehrgesch. Gebäude, zurückspringender Umring 4. ehrgesch. Gebäude, innenliegende Loggien

OAK(E.Objekte,Folie:011-24 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude Entsprechende Abbildung bei Laubengängen 5. ehrgesch. Gebäude, Loggien über gesamte Frontbreite und Höhe 6. Vorgebaute Loggien 7. alkone 8. Terasse

OAK(E.Objekte,Folie:011-25 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude Ggf. Darstellung der Säulen wie bei Nr. 23 9. Arkaden 10. Auskragende Geschosse 11. Tlw. auskragende Geschosse ei überbauter Verkehrsstraße OS 1042 statt OS 1041 12. Durchfahrt in einem Gebäude

OAK(E.Objekte,Folie:011-26 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude 13. Zwei Gebäude, gemeinsame Durchfahrt Zu jedem einzelnen Gebäude werden die entsprechenden Diagonalabschnitte gespeichert 14. Zwei Gebäude, einseitige Durchfahrt Der verbindende auteil ist der Umringsdefinition eines der beiden Gebäude zuzurechnen (hier des linken Gebäudes. 15. Zwei Gebäude, Verbindungstrakt Selbständig nutzbare auteile werden auch als eigenständige Objekte abgebildet. 16. Angebaute Garage 17. Vordach

OAK(E.Objekte,Folie:011-27 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude Nicht Selbständig nutzbare auteile (hier: Veranda werden nicht als eigenständige Objekte abgebildet. 18. Veranda 19. auteile unterschiedlicher Geschosszahl 20. Geschosse mit ständig wechselndem Grundriss 21. Terassenbauweise

OAK(E.Objekte,Folie:011-28 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude 22. Tlw. aufgeständertes Gebäude 23. Aufgeständertes Gebäude 028/L473 028/Z473 Abbildung als zwei Gebäude 24. Wohnblock mit Tiefgarage 25. Offene Halle

OAK(E.Objekte,Folie:011-29 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise eispiele für die Definitionsgeometrie der Gebäude 26. Angebauter überdachter Stellplatz Abbildung als Objektausgestaltung Abbildung als zwei Gebäude 27. Durchfahrt im Obergeschoss

OAK(E.Objekte,Folie:011-30 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.1 der Erläuterungen und Erfassungshinweise Objektschlüssel für die lineare Objektausgestaltung von Gebäuden und deren Verwendung 0251 Zur Darstellung von der Größe oder edeutung her untergeordnete 8 auteile, auf die die Kriterien der nachfolgend aufgeführten Schlüssel nicht zutreffen. 0252 Wie OS 0251 8,23 1011 1012 Zur eschreibung von auteilen, die für sich gesehen den Charakter eines "Hochhauses" bzw. eines "öffentlichen Gebäudes" haben (z.. bei zurückspringenden Geschossen. 1013 Zur eschreibung von auteilen, die für sich gesehen den Charakter eines "Gebäudes, allgemein" haben (z.. zurückspringende Geschosse, oder anderer auteile, soweit sie mit hausmauerähnlichen Wänden abgegrenzt sind (z.. bei vorgebauten Loggien. 1014 Zur Darstellung von auteilen oberhalb des Erdgeschossfußbodens, soweit die egrenzung nach allgemeinem Verständnis als "offen" anzusehen ist (z.. bei alkonen, Überdachungen. vgl. eispiele zu Nr. VI.1, Nr.: 19 5, 6, 15, 18, 21, 22, 26, 27 1, 4, 5, 6, 7, 8, 17, 26 1016 Zur Darstellung von unterirdischen auteilen, soweit diese als Objektausgestaltung nachgewiesen werden. 24 1041 Für Durchfahrten im Gebäude (Diagonalen und - soweit erforderlich - 12, 13, 14, 27 seitliche egrenzung. 1042 Wie OS 1041 für Durchfahrten an überbauten Verkehrsstraßen. 12, 15 1043 Für die Kennzeichnung von Arkaden und arkadenähnlichen auteilen 2, 9, 17 durch gestrichelte Diagonalen. OS 1043 wird immer in Verbindung mit OS 1047 verwendet. 1044 Für die Darstellung von Freitreppen einschließlich evtl. Podeste, Absätze usw. Der Umring der Treppe wird maßstäblich, die Treppenstufen werden durch Signatur dargestellt, soweit nicht im Einzelfall einer maßstäblichen Darstellung der Vorzug zu geben ist. 1045 Für die Kennzeichnung offener Hallen oder Überdachungen 1, 17, 25, 26 18 1046 Für die Kennzeichnung von ganz oder teilweise aufgeständerten Gebäuden. 1047 Zur Darstellung des Umrings des Erdgeschosses, soweit darüberliegende Geschosse vorragen (z.. überkragende Geschosse. 22, 23 2, 9, 10, 11, 17, 20, 22

- 31 - OAK(E.Objekte,Folie:011 (Nr. VI.2 der Erläuterungen Stand: 12.08.2003 VI.2 Hinweise für die Vergabe der laufenden Nummern der Gebäude Nachfolgende Empfehlungen für die Zuordnung von Neben- zu Hauptgebäuden sollten im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise allgemein befolgt werden. Unter dem Gesichtspunkt, das letztendlich aus der laufenden Nummer kein endgültiger Rückschluss auf die Zugehörigkeit zu einem Hauptgebäude gezogen werden kann, mag bereichsweise oder im Einzelfall eine abweichende Vorgehensweise vorteilhafter sein. Dies gilt insbesondere, wenn mit dem Aufbau des Gebäudekennzeichens eine möglichst eindeutige Zuordnung zu einer ggf. vorgenommenen Gebietsgliederung nach aublöcken erfolgen soll. 1. (Normalfall C-Straße (4 10 12 A-Stadt (2 (3 Auf einem Flurstück befinden sich Nebengebäude zu einem Hauptgebäude, die mit 2 beginnend fortlaufend im Anschluss an das Gebäudekennzeichen des Hauptgebäudes (lfd. Nr. 1 nummeriert werden. Gebäudekennzeichen: Ort/Straße Hausnr. lfd.nr. A C 10 1 A C 10 2 A C 10 3 A C 10 4 Sofern durch Flurstückszerlegung beispielsweise die Garage an der östlichen Flurstücksgrenze an das Grundstück C-Straße 12 veräußert wird, ändert sich das Ordnungsmerkmal entsprechend: A C 10 2 geändert in: A C 12 2

- 32 - OAK(E.Objekte,Folie:011 (Nr. VI.2 der Erläuterungen Stand: 12.08.2003 2. (Sonderfall Wenn noch kein Hauptgebäude existiert, kann die Nummerierung im Anschluss an die für dieses Grundstück reservierte Hausnummer erfolgen, sofern keine eindeutige Zuordnung zu einem benachbarten Hauptgebäude möglich ist. C - Straße - 10 - A-Stadt (2 (3 3. (Sonderfall A - Straße (2 3 1 C - Dorf Nebengebäude zu einem Hauptgebäude mit mehreren Hausnummern (vgl. Abschnitt III "Objektname", Abs. 1 werden dem sogen. Anführer-Gebäudekennzeichen zugeordnet. ei der Auswahl des "Anführers" soll darauf geachtet werden, dass die damit vorgenommene Zuordnung der Nebengebäude zur Straße und damit zu einer eventuell definierten aublockseite richtig erfolgt. Gebäudekennzeichen: Gemeinde/Str. Hsnr. lfd.nr. weitere Hausnrn. C A (Anführer-Gkz. 3 1 A 1 15 C A 1 1 A 3 - C 15 1 A 3 - C A 3 2 - - 4. esonderheiten 4.1 Wenn die Zugehörigkeit eines Nebengebäudes zu seinem Hauptgebäude in der Flurkarte auch durch Darstellung der führenden Hausnummern in das Nebengebäude nicht deutlich genug erkennbar gemacht werden kann, sollte die Vergabe einer Hausnummer für das Nebengebäude veranlasst werden. 4.2 Für Hofschaften ohne Straßenbezeichnungen sollten im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle die Gewannbezeichnungen wie Straßen verschlüsselt und Hausnummern für die Gebäude vergeben werden (vgl. auch Abschnitt II der Erläuterungen zu Folie 081. Die eziehung zur Gewannbezeichnung sollte auch für alle anderen Gebäude hergestellt werden, soweit sie nicht anderweitig zugeordnet werden können.

- 33 - OAK(E.Objekte,Folie:011 (Nr. VI.3 der Erläuterungen Stand: 12.08.2003 VI.3 Definition der Objektarten 1. Abzubilden in der Folie 011 sind die im Liegenschaftskataster nachzuweisenden (einmessungspflichtigen Gebäude, nicht jedoch allgemein unter den egriff einer baulichen Anlage subsumierbare auwerke. So sind beispielsweise unter der ezeichnung "Kläranlage" nicht die offenen Klärbecken, sondern nur die zugehörigen etriebsgebäude zu erfassen. Als Ausnahmen von diesem Grundsatz sind ihrer topographischen edeutung wegen auch Tribünen, Öltanks (von Raffinerien und ähnlichen Werken, Gasometer und größere Futtersilos in der Folie 011 nachzuweisen. 2. Die Nutzung der Gebäude kommt in dem zu verwendenden OS zum Ausdruck, dessen langschriftliche ezeichnung zumeist selbsterläuternd ist. Vorsorglich sind in der anliegenden Zusammenstellung zu einigen Objektarten zusätzliche, mit dem korrespondierenden "Verzeichnis der Tatsächlichen Nutzungen" (RdErl. v. 14.7.1995/Sl.NW. 71342 abgestimmte egriffsbestimmungen aufgeführt. Ergänzend hierzu wird auf das Sachverzeichnis zum Verzeichnis der Tatsächlichen Nutzungen verwiesen. 3. Zu erfassen ist die zum Zeitpunkt der Erhebung objektiv erkennbare oder feststellbare Nutzung, nicht der mit der Erstellung eines Gebäudes beabsichtigte Nutzungszweck. Die Vergabe "nutzungsneutraler" Gebäudebeschreibungen soll nur dann erfolgen, wenn zu deren Nutzung keine treffende Aussage gemacht werden kann. Dies kann z.. dann der Fall sein, wenn bei 1:1-Digitalisierungen nähere Informationen zur Gebäudenutzung nicht vorliegen. Nutzungsneutrale Ausprägungen von Gebäuden (z.. Windmühle, urg sind hingegen nicht diesen OS zuzuweisen; eine beispielsweise als Restaurant betriebene Windmühle wäre entsprechend der Nutzung "Restauration" zuzuordnen. 4. Erhebungseinheit ist stets das einzelne Gebäude, auch innerhalb eines Komplexes oder einer Anlage. Das Heizungsgebäude einer Krankenanstalt wäre demnach als "Heizwerk" zu verschlüsseln, das Verwaltungsgebäude einer Fabrik als "üro- und Verwaltungsgebäude" etc. ei Produktionsstätten soll die auf das Produkt bezogene Gebäudenutzung nur für Gebäude vorgesehen werden, in denen sich Anlagen und Geräte für die Herstellung des jeweiligen Produkts befinden (z.. wird als Elektrizitätswerk nur dasjenige Gebäude verschlüsselt, in dem sich Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie befinden. Die übrigen Gebäude erhalten ihrer jeweiligen Nutzung entsprechende Verschlüsselungen (z.. üro- und Verwaltungsgebäude, Lagerhalle. 5. Innerhalb der Erhebungseinheit "Gebäude" gilt das Dominanzprinzip. Es bedeutet, dass die dominierende oder vorherrschende Nutzung angegeben wird. Hierbei können dienende Nutzungen einbezogen werden (z.. zu einem Laden gehörendes Lager. 6. Der egriff "öffentlich" ist nicht auf die Rechtsträgerschaft des Nutzers abzustellen. Entscheidend ist, dass Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit wahrgenommen werden.

OAK(E.Objekte,Folie:011-34 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.3 der Erläuterungen und Erfassungshinweise egriffsbestimmungen einzelner Objektarten (Gebäudenutzungen - egriffsbestimmungen einzelner Objektarten (Gebäudenutzungen - O-Art ezeichnung egriffsbestimmung 1006 Kleines, untergeordnetes Gebäude... 1101 Öffentliches Gebäude (allgemein.. 1128 ildungs-, Forschungseinrichtung (allgemein Gebäude geringer Größe mit ergänzender Funktion zu Gebäuden übergeordneter Nutzung (z.. Gartenhaus, Fahradschuppen Gebäude, dessen Nutzung vorherrschend der Erfüllung von Aufgaben des Gemeinwesens zuzuordnen ist und/oder der Allgemeinheit dient. Ausgenommen sind Gebäude, die wirtschaftlichen Zwecken, der Ver- und Entsorgung sowie der Erholung dienen (vgl. auch Ziffer 5 der Nr. VI.3 zu Folie 011 OAK LiegKat NRW 1 Gebäude, dessen Nutzung dem allgemeinen Lehr- und Forschungsbetrieb zuzuordnen ist und nicht zu wirtschaftlichen Erwerbszwecken unterhalten wird (siehe Erläuterungen zu OS 1761. Gebäude für Veranstaltungen multimedialer Art 1136 Veranstaltungsgebäude. 1138 Kulturelle Einrichtung (allgemein Gebäude, dessen Nutzung der Präsentation und Repräsentation kultureller Ausdrucksformen zuzuordnen ist (auch historisch bedeutsames Gebäude 1158 Gesundheitseinrichtung (allgemein Gebäude, dessen Nutzung der Wiederherstellung, Erhaltung und Kontrolle der Gesundheit zuzuordnen ist, soweit es sich nicht um ein Sanatorium, den Kurbetrieb oder die Praxis eines freiberuflich tätigen Arztes handelt 1178 Sicherheitseinrichtung (allgemein Gebäude, dessen Nutzung der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie der Gefahrenabwehr zuzuordnen ist (auch etriebsfeuerwehren 1211 Wohnhaus in Reihe eines von mehr als zwei ungleichartigen, aneinandergebauten Wohnhäusern, in der Regel mit bis zu 2 ½ Geschossen (z.. in geschlossener auweise errichtete Wohngebäude in alten Ortskernen 1221 1231 Freistehender Wohnblock Wohnblock in geschlossener Reihe freistehendes Wohngebäude (ehrfamilienhaus, in der Regel 3-8-geschossig eines von mehreren aneinandergebauten Wohngebäuden (ehrfamilienhäuser, in der Regel 3-8 geschossig; z.. in Stadtkernen. 1 Damit die Einheitlichkeit der Datenbestände gewährleistet ist, verbleibt es jedoch bei der bisher vorgenommenen Zuordnung der "Post" zu den öffentlichen Gebäuden.

OAK(E.Objekte,Folie:011-35 - Stand: 12.08.2003 zu Nr. VI.3 der Erläuterungen und Erfassungshinweise egriffsbestimmungen einzelner Objektarten (Gebäudenutzungen. 1311 1321 1331 1341 1361 Einzelhaus Doppelhaus Reihenhaus Gruppenhaus Hochhaus freistehendes Wohngebäude mit in der Regel bis zu 2½ Geschossen (auch Villa, Landhaus, ungalow dreiseitig freistehendes Wohnhaus mit in der Regel bis zu 2½ Geschossen, an dem ein im allgemeinen gleichartiges Wohnhaus angebaut ist (etwa gleicher austil und ungef. gleiche aumaße eines von mehr als 2 gleichartig aneinandergebauten Wohnhäusern mit in der Regel bis zu 2½ Geschossen in einer geschlossenen Häuserzeile (etwa gleicher austil und ungef. gleiche aumaße eines von mehr als 2 gleichartigen, aneinandergebauten Wohnhäusern mit in der Regel bis zu 2½ Geschossen, die so gegeneinander verschoben sind, dass keine gemeinsame Achse gegeben ist Wohngebäude, das nach Höhe und Ausprägung als Hochhaus zu bezeichnen ist (z.. nach auordnung höher als 22 m 1381 ehelfsmäßiges Wohngebäude Zu Wohnzwecken genutztes Gebäude, das von auart und -weise nicht für Dauerwohnzwecke geeignet ist 1742 Speicher (soweit nicht OS 2725, 3931 Gebäude zur Lagerung und evorratung von assengütern 1743 Lagerhalle Gebäude zur Lagerung und evorratung von Stückgütern 1761 Forschungsgebäude Gebäude, in dem industrielle Forschung betrieben wird 2301 Gebäude für Verkehr (allgemein Gebäude, dessen Nutzung direkt der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsflächen zuzuordnen ist 2328 Schienenverkehrsgebäude (allgemein Gebäude, dessen Nutzung dem Eisenbahnbetrieb zuzuordnen ist, jedoch nicht ahnhofsgebäude 2351 Spannwerk Gebäude für die Antriebsvorrichtung einer Seilbahn 2501 Gebäude für Versorgung (allgemein Gebäude, dessen Nutzung vorherrschend der Energie- und Wasserversorgung sowie der Telekommunikation zuzuordnen ist 2551 Öltank geschlossenes, großes Speicherbauwerk für Erdöl 2601 Gebäude für Entsorgung (allgemein Gebäude, dessen Nutzung vorherrschend der eseitigung von flüssigen oder festen Abfallstoffen zuzuordnen ist 2818 Gebäude für Sport (allgemein Gebäude, dessen Nutzung dem Sportbetrieb zuzuordnen ist (ausgenommen Schwimmsport 2868 Freizeithaus (allgemein Gebäude, das nur in der Freizeit zu Wohnzwecken genutzt wird 2899 Gebäude für Erholung (allgemein (soweit nicht OS 2811-2898 Gebäude, dessen Nutzung dem Sport, dem Kurbetrieb und/oder der Erholung dienenden Freizeitgestaltung zuzuordnen ist 2921 Ungenutztes Gebäude Gebäude, das nicht nur vorübergehend nicht mehr genutzt wird

OAK(E.Objekte,Folie:021-1 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 021 möglicherweise besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 021 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 021 gilt allgemein: 1 Als Funktion der Linie zugelassen: 0241 L241 R241 0242 0249 2 Auch wenn in Spalte 9 ein "" ausgewiesen ist, gilt: ei Splissflurstücken (Flurstücke mit geringer flächenmäßiger Ausdehnung kann die Darstellung der tatsächlichen Nutzung entfallen. 3 Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 4 NNNN* 15 In der Regel entspricht der Objektschlüssel der tatsächlichen Nutzungsart in der digitalen Liegenschaftskarte in den ersten drei Stellen dem entsprechenden Schlüssel im AL. Fortführungen des Nutzungsartenverzeichnisses erforderten es, im AL Hinweise zum Flurstück einzuführen (Schlüssel 98 für tatsächliche Nutzungen, die nicht automatisiert in das Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem NutzErl. 95 überführbar waren. Die hiervon betroffenen Objekte Tatsächlicher Nutzung werden in der digitalen Liegenschaftskarte bis auf weiteres in dem Schlüsselbereich 7800-7999 geführt und im OAK-LiegKat NRW durch den Zusatz einer Sternsignatur als "nur vorübergehend zugelassen" gekennzeichnet. 5 Für Flächen, die nach der ZV-Aut durch Signaturen oder langschriftliche ezeichnungen zu kennzeichnen sind, ist die Lage der Objektkoordinate in Spalte 4 festgelegt. Da in allen anderen Fällen im allgemeinen auf die Objektausgestaltung verzichtet wird, gilt dort für die Lage der Objektkoordinate "" (beliebig. Sofern jedoch im Einzelfall eine eschriftung in etracht kommt, sollte die Objektkoordinate auch hier mit der ezugsgeometrie für die eschriftung identisch sein. 6 Über die Signaturierung und die Standardschriftzusätze hinaus wird als Objektausgestaltung bei allen Objekten zugelassen: 21 XXXX (XXXXXXX K 7 (DGK 2 Ein Schriftzusatz soll eine textliche Erläuterung zum Objekt der Tatsächlichen Nutzung geben, wenn diese nicht aus dem topographischen Umfeld ersichtlich ist. Die textliche Erläuterung soll sich an die jeweilige Objektartenbezeichnung anlehnen. Dies können z.. Standardtexte aus den Topographiefolien sein, wenn mit den TN korrespondierende topographische Flächen in die TN eingearbeitet werden. Eigennamen werden als topographische Informationen in den Folien 028, 065, 081 und 082 nachgewiesen. Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: Die bei den einzelnen Objekten aufgeführte Signaturierung kann entfallen. Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten Tatsächliche Nutzung, die als indestinhalt der DGK zu erfassen sind. Rahmenobjekte sind in der DGK nicht zugelassen, es gelten die Abbildungsregeln des OAK-Schnittstelle, Folie 021 (siehe Anhang C 1 zum OAK-LiegKat NRW 1 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 2 DGK = Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen.

OAK(E.Objekte,Folie:021-2 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1000 Gebäude- und Freifläche F 25 1000 "GF" K 3 1100 Gebäude- und Freifläche - öffentliche Zwecke F 25 1100 "GFÖ" K 1110 Verwaltung F " " " " " " 1120 ildung und Forschung F " " " " " " 1130 Kultur F " " " " " " 1140 Kirche F " " " " " " 1150 Gesundheit F " " " " " " 1160 Soziales F " " " " " " 1170 Sicherheit und Ordnung F " " " " " " 1180 Friedhof F " " " " " " 1190 Andere öffentl. Einrichtung F " " " " " " 1210 Wohnhaus in Reihe F 25 1300 "GFW" K 1220 Freistehender Wohnblock F " " " " " " 1230 Wohnblock in geschlossener auweise F " " " " " " 1300 Gebäude- und Freifläche Wohnen F 25 1300 "GFW" K 1310 Einzelhaus F " " " " " " 1320 Doppelhaus F " " " " " " 1330 Reihenhaus F " " " " " " 1340 Gruppenhaus F " " " " " " 1360 Hochhaus F " " " " " " 1390 Andere Wohnanlage F " " " " " " 1400 Gebäude- und Freifläche - Handel F 25 1400 "GFHD" K und Dienstleistungen 1410 Verwaltung, freie erufe F " " " " " " 1420 ank, Kredit F " " " " " " 1430 Versicherung F " " " " " " 1440 Handel F " " " " " " 1450 esse, Ausstellung F " " " " " " 1460 eherbergung F " " " " " " 1470 Restauration F " " " " " " 1480 Vergnügung F " " " " " " 1490 Andere Einrichtung für Handel u. Dienstleistungen F " " " " " " 1700 Gebäude- und Freifläche - Gewerbe und Industrie F 25 1700 "GFGI" K 1710 Produktion F " " " " " " 1720 Handwerk F " " " " " " 1730 Tankstelle F " " " " " " 3 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen

OAK(E.Objekte,Folie:021-3 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 1740 Lagerung F " " " " " " 1750 Transport F " " " " " " 1760 Forschung F " " " " " " 1770 Grundstoff F " " " " " " 1780 etriebliche Sozialeinrichtung F " " " " " " 1790 Andere Einrichtung für Gewerbe F " " " " " " und Industrie 2100 Gebäude- und Freifläche - ischnutzung F 25 2100 "GFI" K mit Wohnen 2120 Wohnen mit Handel und Dienstleistungen F " " " " " " 2130 Wohnen mit Gewerbe und Industrie F " " " " " " 2140 Öffentlich mit Wohnen F " " " " " " 2190 Andere ischnutzung mit Wohnungen F " " " " " " 2300 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen F 25 2300 "GFVK" K 2310 Straße F " " " " " " 2320 Schiene F " " " " " " 2330 Luftfahrt F " " " " " " 2340 Schiffahrt F " " " " " " 2350 Seilbahn F " " " " " " 2360 Parken F " " " " " " 2370 Parken, öffentlich zugänglich F " " " " " " 2380 Parken, privat F " " " " " " 2390 Andere Verkehrsanlage F " " " " " " 2500 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen F 25 2500 "GFVS" K 2510 Wasser F " " " " " " 2520 Elektrizität F " " " " " " 2540 Funk- und Fernmeldewesen F " " " " " " 2550 Öl F " " " " " " 2570 Gas F " " " " " " 2580 Wärme F " " " " " " 2590 Andere Versorgungsanlage F " " " " " " 2600 Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen F 25 2600 "GFES" K 2610 Abwasserbeseitigung F " " " " " " 2620 Abfallbeseitigung F " " " " " " 2690 Andere Entsorgungsanlage F " " " " " " 2700 Gebäude- und Freifläche - Land- F 25 2700 "GFLF" K und Forstwirtschaft 2710 Wohnen F " " " " " " 2720 etrieb F " " " " " " 2730 Wohnen und etrieb F " " " " " "

OAK(E.Objekte,Folie:021-4 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 2740 Gewächshaus F " " " " " " 2790 Andere Einrichtung der Land- und F " " " " " " Forstwirtschaft 2800 Gebäude- und Freifläche - Erholung F 25 2800 "GFE" K 2810 Sport F " " " " " " 2820 ad F " " " " " " 2830 Stadion F " " " " " " 2840 Kur F " " " " " " 2850 Camping F " " " " " " 2860 Wochenendhaus F " " " " " " 2870 Zoologie F " " " " " " 2880 otanik F " " " " " " 2890 Andere Erholungseinrichtung F " " " " " " 2900 Gebäude- und Freifläche, ungenutzt F 25 2900 "GFU" K 2910 auplatz F " " " " " " 2920 Fläche mit ungenutztem Gebäude F " " " " " " 2990 Andere Freifläche F " " " " " " 3000 etriebsfläche F 25 3000 "F" K 3100 etriebsfläche - Abbauland F 25 3100 "FA" K 3110 Sand F " " " " " " 3120 Kies F " " " " " " 3130 Lehm, Ton, ergel F " " " " " " 3140 Gestein F 25 3100 "FA" K oder 31 3140 * ruchsignatur K 51 4 mit 21 3140 (Gesteinsart K 3150 Erz F 25 3100 "FA" K 31 3150 * ruchsignatur K 51 einschl. Schriftzusatz 3160 Kohle F 25 3100 "FA" K oder 31 3160 * ruchsignatur einschl. Schriftzusatz K 51 oder 5 4 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen 5 zu den Objektarten 3140 bis 3180 darf eine Signaturierung nur vorgenommen werden, wenn eventuell korrespondierende Objekte in Folie 082 nicht signaturiert sind

OAK(E.Objekte,Folie:021-5 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3170 Torf F 25 3100 "FA" K oder 31 3170 * Torfsignatur einschl. Schriftzusatz K 51 3180 Lava F 25 oder 3100 "FA" K 31 3180 * ruchsignatur K 51 einschl. Schriftzusatz 3190 Anderes Abbauland F " " " " " " 3200 etriebsfläche - Halde F 25 3200 "FHA" K 3210 Erde F " " " " " " 3220 Schutt F " " " " " " 3230 Schlacke F " " " " " " 3240 Abraum F " " " " " " 3290 Andere Aufschüttung F " " " " " " 3300 etriebsfläche - Lagerplatz F 25 3300 "FLP" K 3310 Kohle F " " " " " " 3320 Öl F " " " " " " 3330 austoffe F " " " " " " 3340 Schrott, Altmaterial F " " " " " " 3350 Ausstellung F " " " " " " 3360 etrieb F " " " " " " 3390 Anderer Lagerplatz F " " " " " " 3400 etriebsfläche - Versorgungsanlage F 25 3400 "FVS" K 3410 Wasser F " " " " " " 3430 Gas F " " " " " " 3440 Elektrizität F " " " " " " 3460 Öl F " " " " " " 3470 Wärme F " " " " " " 3480 Funk- und Fernmeldewesen F " " " " " " 3490 Andere Versorgungsanlage F " " " " " " 3500 etriebsfläche - Entsorgungsanlage F 25 3500 "FES" K 3510 Abfall F " " " " " " 3520 Schlamm F " " " " " " 3530 Abwasser F " " " " " " 3590 Andere Entsorgungsanlage F " " " " " " 6 6 siehe Fußnote 5

OAK(E.Objekte,Folie:021-6 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3600 etriebsfläche, ungenutzt F 25 3600 "FU" K 3610 Erweiterung, Neuansiedlung F " " " " " " 3620 Stillegung F " " " " " " 4000 Erholungsfläche F 25 4000 "ERH" K 4100 Sportfläche F 25 4100 "SPO" K 4110 Sportplatz (allsport F " " " " " " 4120 Golfplatz F " " " " " " 4130 Rennbahn F " " " " " " 4140 Reitplatz F " " " " " " 4150 Schießstand F " " " " " " 4160 Freibad F " " " " " " 4170 Eisbahn, Rollschuhbahn F " " " " " " 4180 Tennisplatz F " " " " " " 4190 Andere Sportfläche F " " " " " " 4200 Grünanlage F 25 4200 "GRÜ" K 4210 Park F " " " " " " 4220 Spielplatz, olzplatz F " " " " " " 4230 Zoologischer Garten F " " " " " " 4240 Wildgehege F " " " " " " 4250 otanischer Garten F " " " " " " 4260 Kleingarten F " " " " " " 4270 Wochenendplatz F " " " " " " 4280 Garten F R 31 6300 * Signatur wenn AG 51: 51 52 7 wenn AG 52: 4290 Andere Grünanlage F 25 4200 "GRÜ" K 4300 Campingplatz F 25 4300 "CP" K 5000 Verkehrsfläche F 25 5000 "VK" K 5100 Straße F 25 5100 "S" K 5110 Straße - mehrbahnig F " " " " " " 5120 Straße - einbahnig F " " " " " " 5130 Straße, Fußgängerzone F " " " " " " 5140 Gehweg an Straße F " " " " " " 5150 Geh- und Radweg an Straße F " " " " " " 8 7 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen 8 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen

OAK(E.Objekte,Folie:021-7 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5160 Radweg an Straße F " " " " " " 5200 Weg F 25 5200 "WEG" K 5210 Fahrweg F 21 5210 (II K 25 5200 "WEG K 5220 Fußweg F 25 5200 "WEG" K 5230 Gang F " " " " " " 5240 Radweg F " " " " " " 5250 Fuß- und Radweg F " " " " " " 5260 Reitweg F " " " " " " 5300 Platz F 25 5300 "PL" K 5310 Parkplatz F 25 5300 "PL" K oder 31 5310 * Signatur K 51 9 5320 Rastplatz F 25 5300 "PL" K 5330 arktplatz F " " " " " " 5340 ehrzweckplatz F " " " " " " 5390 Anderer Platz F " " " " " " 5400 ahngelände F 25 5400 "GL" K 5410 Eisenbahn F " " " " " " 5430 Straßenbahn F " " " " " " 5450 U-ahn F " " " " " " 5480 S-ahn F " " " " " " 5490 Anderes ahngelände F " " " " " " 5500 Flugplatz F 25 5500 "FPL" K 5510 Flughafen F " " " " " " 5520 Landeplatz F " " " " " " 5530 Segelfluggelände F " " " " " " 5590 Anderer Flugplatz F " " " " " " 5600 Schiffsverkehr F 25 5600 "VKS" K 5610 Hafenanlage F " " " " " " 5620 Fähranlage F " " " " " " 5650 Anlegestelle F " " " " " " 5690 Andere Schiffsverkehrsanlage F " " " " " " 5800 Verkehrsfläche, ungenutzt F 25 5800 "VKU" K 9 zu der Objektart 5310 darf eine Signaturierung nur vorgenommen werden, wenn eventuell korrespondierende Objekte in Folie 082 nicht signaturiert sind

OAK(E.Objekte,Folie:021-8 - Stand: 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art 5910 Verkehrsbegleitfläche an Straße F 31 31 31 5901 5902 5903 * uschsignatur * Wiesensignatur * Nadelbuschsignatur K K K 51 51 51 5920 Verkehrsbegleitfläche an ahngelände F Objektausgestaltung wie bei OS 5910 5930 Verkehrsbegleitfläche an F Objektausgestaltung wie bei OS 5910 Flugplatz 5940 Gewässerbegleitfläche F Objektausgestaltung wie bei OS 5910 6000 Landwirtschaftsfläche F 25 6000 "LW" K 6100 Ackerland, allgemein F 6110 Ackerland F R 31 6110 *Signatur wenn AG 51: 51 52 1 wenn AG 52: 6120 Streuobstacker F R 31 6120 *Signatur 52 6130 Hopfen F R 31 6130 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG 52: 1 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen

OAK(E.Objekte,Folie:021-9 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6140 Spargel F R 31 6140 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 6200 Grünland, allgemein F R 31 6200 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 6210 Grünland F R 31 6210 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 6220 Streuobstwiese F R 31 6220 *Signatur 52 6300 Gartenland, allgemein F R 31 6300 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 6310 Gartenland F R 31 6310 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52:

OAK(E.Objekte,Folie:021-10 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6320 aumschule F R 31 6320 *Signatur 52 6400 Weingarten F R 31 6400 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 6500 oor F R 31 6500 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 6600 Heide F R 31 6600 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 6700 Obstanbaufläche F R 31 6700 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52:

OAK(E.Objekte,Folie:021-11 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6710 Obstbaumanlage F R 31 6710 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 6720 Obststrauchanlage F R 31 6720 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 6800 Landwirtschaftliche etriebsfläche F A 25 6800 "Landw. etriebsfläche" 6900 rachland F A 25 6900 "rachland" 6910 Ackerland - brach F R 31 6910 *Signatur 51 6920 Grünland - brach F R 31 6920 *Signatur 51 6930 Gartenland - brach F R 31 6930 *Signatur 51 6940 Weingarten - brach F R 31 6940 *Signatur 51 6950 Streuobstacker - brach F R 31 6950 *Signatur 51 6960 Streuobstwiese - brach F R 31 6960 *Signatur 51

OAK(E.Objekte,Folie:021-12 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6970 Obstanbaufläche - brach F R 31 6970 *Signatur 51 7000 Waldfläche F 25 7000 "WALD" K 11 7100 Laubwald F R 31 7100 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 7200 Nadelwald F R 31 7200 *Signatur wenn AG51: 51 52 wenn AG52: 7300 ischwald F R 31 7300 *Signatur K 52 31 31 7301 7302 *Nadelwaldsignatur *Laubwaldsignatur K K 51 51 11 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen

OAK(E.Objekte,Folie:021-13 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 7310 Laubwald mit Nadelholz F R 31 7310 *Signatur K 52 31 31 7301 7302 *Nadelwaldsignatur *Laubwaldsignatur K K 51 51 7320 Nadelwald mit Laubholz F R 31 7320 *Signatur K 52 31 31 7301 7302 *Nadelwaldsignatur *Laubwaldsignatur K K 51 51 7400 Gehölz F R 31 31 31 7400 7401 7402 *Signatur *Nadelgehölzsignatur *Laubgehölzsignatur K K K 52 51 51

OAK(E.Objekte,Folie:021-14 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 7410 Wallhecke F R 31 31 31 7410 7401 7402 *Signatur *Nadelgehölzsignatur *Laubgehölzsignatur K K K 52 51 51 7420 Windschutzstreifen F R 31 31 31 7420 7401 7402 *Signatur *Nadelgehölzsignatur *Laubgehölzsignatur K K K 52 51 51 7430 Windschutzanlage F R 31 31 31 7430 7401 7402 *Signatur *Nadelgehölzsignatur *Laubgehölzsignatur K K K 52 51 51 7600 Forstwirtschaftliche etriebsfläche F A 25 7600 "Forstw. etriebsfläche" 7810* Gebäude- und Freifläche Wohnen F 25 7810 "GFW" K 7813* Wohnblock F " " 7813 " " " 7825* Verein F " " 7825 "GFHW" " " 7835* Gebäude- und Freifläche - ischnutzung F 25 7835 "GFI" K

OAK(E.Objekte,Folie:021-15 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 7837* Öffentlich, Gewerbe und Industrie F " " 7837 " " " 7838* Öffentlich, Handel und Wirtschaft F " " 7838 " " " 7841* Handel und Wirtschaft, Gewerbe F " " 7841 " " " und Industrie 7852* Andere Energie F " " 7852 "GFVS" " " 7875* Schutt F " " 7875 "FHA" " " 7878* Kleingarten F " " 7878 " " " 7879* Straße F " " 7879 "S" " " 7880* Straße - mehrbahnig F " " 7880 " " " 7881* Straße - einbahnig F " " 7881 " " " 7882* Fahrweg F " " 7882 "WEG" " " 7883* Fußweg F " " 7883 " " " 7884* ahngelände F " " 7884 "GL" " " 7885* ahn F " " 7885 " " " 7886* U-ahn, S-ahn F " " 7886 " " " 7887* Straßenbahn F " " 7887 " " " 7892* Anlegestelle F " " 7892 "VKS" " " 7894* Gartenland F 31 " 7894 * Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 7900* Fluss F 25 " 7900 "WAF" K 7901* Kanal F " " 7901 "WAK" " " 7902* Hafen F " " 7902 "WAH" " " 7903* See F " " 7903 "WAS" " " 8000 Wasserfläche F 25 8000 "WA" K 8100 Fluss, allgemein F 25 8100 "WAF" K 8110 Fluss F " " " " " " 8120 Altwasser F " " " " " " 8130 Altarm F " " " " " " 12 12 Die Erfassung nur der Nutzungsartengruppe ist nicht zulässig (Nr. 3.4 Nutzungsartenerlass, hier nur der Systematik wegen aufgeführt, in den OAK-Schnittstelle nicht übernommen

OAK(E.Objekte,Folie:021-16 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 8200 Kanal, allgemein F 25 8200 "WAK" K 8210 Fleet F " " " " " " 8220 Kanal F " " " " " " 8300 Hafen, allgemein F 25 8300 "WAH" K 8310 Sportboothafen F " " " " " " 8320 Hafen F " " " " " " 8400 ach F 25 8400 "WA" K 8500 Graben F 25 8500 "WAG" K 8600 See, allgemein F 25 8600 "WAS" K 8610 Natürlicher See F " " " " " " 8620 Stausee F " " " " " " 8640 Speicherbecken F " " " " " " 8650 aggersee F " " " " " " 8690 Anderer See F " " " " " " 8800 Teich, Weiher F 25 8800 "WAT" K 8900 Sumpf F 25 8900 "WASU" K oder 31 8900 *Signatur wenn AG 51: wenn AG 52: K 51 52 9100 Übungsgelände F 25 9100 "Ü" K 9110 Verkehrsübungsplatz F " " " " " " 9120 Dressurplatz F " " " " " " 9130 ilitärisches Übungsgelände F " " " " " " 9190 Anderes Übungsgelände F " " " " " " 9200 Schutzfläche F 25 9200 "SF" K 9220 TP (arksteinschutzfläche F " " " " " " 9230 Rückhaltebecken F " " " " " " 9240 Lärmschutz F " " " " " " 9250 Damm F " " " " " " 9260 Deich, Hochwasserschutz- F " " " " " " anlage 9290 Andere Schutzfläche F " " " " " " 9300 Historische Anlage F 25 9300 "HIST" K Signaturierung darf nur vorgenommen werden, wenn e- ventuell korrespondierende Objekte in Folie 081 nicht signaturiert sind.

OAK(E.Objekte,Folie:021-17 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 9310 Stadtmauer F " " " " " " 9320 Turm F " " " " " " 9330 Denkmal F " " " " " " 9340 ildstock F " " " " " " 9350 Ruine F " " " " " " 9360 Ausgrabung F " " " " " " 9390 Andere historische Anlage F " " " " " " 9400 Friedhof, allgemein F 25 9400 "FHF" K 9410 Friedhof F " " " " " " 9420 Friedhof (Park F " " " " " " 9430 Historischer Friedhof F " " " " " " 9500 Unland F 25 9500 "Unland" 9510 Felsen, Steinriegel F flächendeckende Signatur 9520 Düne F " " " "Unland " " 9530 Stillgelegtes Abbauland F " " " " " " 9590 Anderes Unland F " " " " " "

OAK(E.Objekte, Folie:021-18 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen und Erfassungshinweise I Allgemeines Die tatsächliche Nutzung kann als Elementarobjekt oder als Rahmenobjekt 1 abgebildet werden. Für die Abbildung als Elementarobjekt gilt: Das Elementarobjekt ist vom Objekttyp "flächenförmig". Die Folie 021 gehört zum Folientyp "F" (=flächenförmige Objekte eines flächendeckenden Nachweises. Es wird empfohlen, die Flächen der tatsächlichen Nutzung flurstücksbezogen zu erfassen. Für ein Ackergrundstück, das sich über 5 Flurstücke erstreckt, sollten dann 5 Elementarobjekte der tatsächlichen Nutzung "Acker" gebildet werden. Andererseits werden innerhalb eines Flurstücks, das Flächen unterschiedlicher tatsächlicher Nutzungen umfasst, entsprechend viele Elementarobjekte gebildet. II Objektkoordinate Die Objektkoordinate wird mindestens mit dm-genauigkeit ermittelt. III Objektnamen sind in Folie 021 nicht zugelassen. IV Differenzierung von Wegen Eine unter topographischen Gesichtspunkten vorgenommene Differenzierung von Fahrwegen nach - Hauptwirtschaftsweg, Verbindungsweg (Fahrweg - Wirtschaftsweg (Feld- und Waldweg kann durch Speicherung eines esonderen erkmals zum Objekt 5210 Fahrweg in den Datenbestand übernommen werden (vgl. Anhang 1.7. Für derart gekennzeichnete Hauptwirtschaftswege ist darüber hinaus die Speicherung des freien Schriftzusatzes II (römische II für Präsentationszwecke zugelassen. Vorgenannte Regelung gilt standardmäßig für Anwender der Digitalen Grundkarte (DGK. V eschriftung Eine eschriftung kann vorgenommen werden, soweit die tatsächliche Nutzung auch im Zusammenhang mit den dargestellten topographischen Objekten nicht oder nicht eindeutig erkennbar ist. ei kleinen Flächen kann die eschriftung entfallen. Eigennamen werden in den Folien 081/082 dargestellt. VI Signaturierung Treten beim Zusammentreffen mit anderen ezugslinien Unklarheiten über den Verlauf der Nutzungsartengrenze auf, so ist diese in der analogen Darstellung zusätzlich als egleitzeichen darzustellen. Die egleitzeichen werden in der Datenbank nicht als Objektaustgestaltung abgespeichert; stattdessen erhält der entsprechende Linienabschnitt der Umringsgeometrie entsprechend der zu Folie 002 beschriebenen Vorgehensweise die Kennung "L" bzw. "R" im Schlüssel "Funktion der Linie". eispiel: 0241 0241 Funktion der Linie L241 (hier identisch mit Gebäudeumringslinie aus Folie 011 1 In der Digitalen Grundkarte und in Datenbeständen, die in das ALKIS überführt werden sollen, sind Rahmenobjekte nicht zugelassen.

OAK(E.Objekte, Folie:021-19 - Stand: 12.08.2003 Im Übrigen sind als Objektausgestaltung nur Signaturen oder Signaturenovale zugelassen (zur Digitalen Grundkarte vgl. Nr. 7 der Vorbemerkungen. ei kleinen Flächen kann die Objektausgestaltung auch entfallen. Als "Funktion der Linie" sind nur die Objektschlüssel 0241 (L,R, 0242, 0249 zugelassen (siehe Nr. 1 der Vorbemerkungen. Gleichwohl sollen die Grenzen bestimmter Nutzungsarten bei der Präsentation unterschiedlich dargestellt werden. Hierfür wertet das Präsentationssystem die Nutzungsarten der angrenzenden Flächen aus.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:023 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Vor einer Überführung in das ALKIS werden die Datenbestände der Folie 023 aufgegeben. Im Anhang C (Überführungshinweise wird aufgezeigt, welche aßnahmen ergriffen werden müssen, wenn die Objekte der Folie 023 in korrespondierenden Folie weitergeführt werden sollen. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 023 gilt allgemein: Als Funktion der Linie zugelassen: 0242 0249 0311 Grenzhecke z.. L311: L L311 R311 A311 0312 Grenzzaun z.. R312: L L312 R312 A312 0313 Grenzmauer z.. Z313: L Z313 L313 R313 1 0315 Grenzwall ohne Vegetation z.. A315: L L315 R315 A315 0316 Grenzwall mit Vegetation L L316 R316 A316 0317 Grenzrain L Z317 L317 R317 1 esonders mächtige auern können in der Folie 082 maßstäblich dargestellt werden.

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:023 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0318 Wasserführender Grenzgraben wenn L L318 R318 Z318 wenn F für beide Objekttypen gilt: 0318 0319 Trockener Grenzgraben wenn L A, 31 8025 * Fließrichtungspfeil 11 L319 R319 Z319 2 0321 Futtermauer, Stützmauer als Grenzmauer wenn F A, für beide Objekttypen gilt: 25 0319 "Graben 0319 L Z321 L321 R321 0323 Spundwand als Grenzeinrichtung L L323 R323 3 4 Erläuterungen I Allgemeines Grenzeinrichtungen sind topographische Gegenstände, die sich i.d.r. auf oder an Flurstücks- (Grundstücks- grenzen befinden. Sie können, müssen aber nicht rechtliche Wirkung entfalten. Sie können rechtliche Wirkung entfalten im ereich noch nicht festgestellter Grenzen; hier sind sie neben sonstigen Erkenntnissen aus dem Katasternachweis ein Indiz für die Lage einer Grenze, sie werden zur Grenzermittlung (als Vorstufe der Grenzfeststellung mit herangezogen. Sie entfalten rechtliche Wirkung, wenn eine zu Katastervermessungen befugte Stelle festgestellt hat, dass sie eine Grenze zutreffend und hinreichend kennzeichnen und somit eine Abmarkung darstellen. Dies kann wegen den an eine Abmarkung zu stellenden Anforderungen (eindeutig, sichtbar, dauerhaft nur für bestimmte Grenzeinrichtungen gelten, z.. auern usw., nicht aber z.. für Hecken oder Zäune. Auch auern in nächster Nähe einer Grenze können diese Voraussetzungen erfüllen, wenn ihr Abstand zu den Grenzen einwandfrei in Vermessungsriss und Skizze 2 Vgl. Abschnitt III Abs. 3 der "Erläuterungen", das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze. 3 Standardschriftzusatz pro Objekt ggf. zweimal anbringen (vgl. ZV-Aut NRW. 4 esonders mächtige auern können in der Folie 028 dargestellt werden.

OAK(E.Objekte,Folie:023-3 - Stand: 12.08.2003 zur Grenzniederschrift nachgewiesen ist. Da bei der Digitalisierung von Katasterkarten in der Regel keine Untersuchungen über die genaue Lage von Grenzeinrichtungen und ihre rechtliche edeutung vorgenommen werden, sollen grundsätzlich alle topographischen Gegenstände, die in der Digitalisierungsvorlage auf oder in nächster Nähe der Grenze dargestellt sind, als "Grenzeinrichtungen" erfasst werden. Objekte der Folie 023 werden als Elementarobjekte abgespeichert. Die Folie gehört zum Folientyp A, es ist daher ausnahmsweise zulässig, auch übereinander liegende linien- und/oder flächenförmige Grenzeinrichtungen abzuspeichern. II Objektnamen sind in Folie 023 nicht zugelassen. III esonderheiten, Objektausgestaltung Grenzgräben werden als linienförmige oder als flächenförmige Elementarobjekte abgespeichert. Im letzten Fall wird der topographische Umring erfasst. Die Objektausgestaltung erfolgt für beide Objekttypen gleichartig. Abspeicherung als flächenförmiges Objekt am eispiel der Objektart 0318 (wasserführender Grenzgraben: Der Umring des wasserführenden Grenzgrabens wird mit den Objektschlüsseln 0318 (wasserführender Grenzgraben und 0249 abgespeichert. Das gilt auch, wenn der Grenzgraben ein eigenes Flustück ist. Als Objektausgestaltung muss der Fließrichtungspfeil abgespeichert werden. Topographische Gegenstände, die nicht in ihrem gesamten Verlauf als Grenzeinrichtung im Sinne des Abschnitts I gelten können, werden aus praktischen Gründen insgesamt dem ereich "Grenzeinrichtungen" zugerechnet und nicht auf die Folien "Grenzeinrichtungen" und "Topographie" verteilt. eispiele: Nachweis von Grenzmauern (OS 0313 komplett in Folie 023, auch wenn die auern teilweise nicht mehr als Grenzeinrichtung verstanden werden können. Im übrigen gelten hinsichtlich der linienbegleitenden Signaturen die Erläuterungen zu Folie 002, Nr. IV sinngemäß.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie 028 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 028 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW Vorbemerkungen Für die Objekte der Folie 028 gilt allgemein: DGK 1 Als Funktion der Linie zugelassen: 0242 0249 Als freier Schriftzusatz zugelassen: 21 XXXX (XXXXXXXXX K Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: - Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten, die als indestinhalt der DGK zu er fassen sind. - Rahmenobjekte sind in der DGK nicht zugelassen. 0411 Höhenlinie - 20 eter L A 21 0411 (Höhenstufenzahl z..(ag 11: 0411 2 0412 Höhenlinie - 10 eter L A 21 0412 (Höhenstufenzahl 0412 0413 Höhenlinie - 5 eter L A 21 0413 (Höhenstufenzahl 0413 0414 Höhenlinie - 2,5 eter L A 21 0414 (Höhenstufenzahl 0414 0415 Höhenlinie - 1 eter L A 21 0415 (Höhenstufenzahl 0415 0416 Höhenlinie 0,5/0,25 eter L A 21 0416 (Höhenstufenzahl 0416 0431 Höhenpunkt mit Höhenzahl P 21 0431 (Höhenzahl 0432 Höhenpunkt mit Höhenzahl, grundrisserläuternd P 21 0432 (Höhenzahl z.. (AG 51: 1 DGK = Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen. 2 Höhenlinien sind für eine Präsentation der DGK unabdingbar, sie müssen jedoch nicht zwingend in Folie 028 gespeichert werden sondern können auch direkt aus einem Digitalen Geländemodell abgeleitet werden.

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie 028 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0441 Fels wenn: P 25 0441 zusätzlich: "Fels" wenn: L 0441 wenn: F 0441 flächendeckende Signatur 0461 öschung F 0462 Steilrand mit deutlicher Oberkante z.. R462: 21 21 0492 0461 (öschungshöhe (efestigungsart, z.. gepflastert K K 0481 0482 0484 0485 0489 L L462 R462 0473 Futtermauer, Stützmauer z.. L473 z.. Z473 wenn L Z473 L473 R473 wenn F 25 0473 "Stützmauer" z.. (AG15: 0473 0474 Spundwand L L474 R474

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie 028 Stand: 12.08.2003 I Allgemeines öschungen werden immer als Elementarobjekte abgebildet. Im Übrigen können die Objekte der Folie 028 als Elementar- oder als Rahmenobjekte 1 abgebildet werden. Höhenlinien sind so in Elementarobjekte zu zerlegen, dass jedem einzelnen Objekt eine Höhenstufenzahl als Repräsentant der Objektkoordinate zugeordnet ist. it Herausgabe des OAK-LiegKat NRW v. 12.08.2003 werden in besonderem aße auch die Anforderungen der Digitalen Grundkarte (vgl. RdErl. v. 28.8.2001 (Sl.NRW. 71341 berücksichtigt. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist zu entscheiden, welche der in der digitalen Liegenschaftskarte geführten Objekte für eine Präsentation der Standardausgabe "Deutsche Grundkarte" genutzt werden sollen, und welche Objekte nur in der Stadtgrundkarte, allenfalls noch in der Flurkarte präsentiert werden sollen. Objekte, die für die Präsentation der Deutschen Grundkarte genutzt werden sollen, sind in den Folien 028, 065, 081 und 082 abzubilden; andere Objekte, die zur Stadtgrundkarte gehören, in den Folien 066 und 083. II Objektnamen sind in Folie 028 nicht zugelassen. III Objektausgestaltung, esonderheiten Für die automatische Ableitung der öschungszeichen komplexer öschungen kann es hilfreich sein, sogen. "Trennschraffen" (OS 0489 festzulegen, an denen sich die benachbarten öschungszeichen ausrichten müssen. Die öschung wird durch die Vergabe der Trennschraffen für die Speicherung in mehrere öschungen zerlegt. Im Gegensatz zur Trennschraffe kennzeichnet der OS 0249 einen Teil der Umringsdefinition der öschung, der selbst nicht dargestellt wird und der auch keinen Einfluss auf die Ausrichtung der öschungszeichen hat. Der OS 0249 darf nur für die seitliche egrenzung einer öschung vergeben werden, er darf nicht im Verlauf der öschungsober- oder -unterkante vorkommen. Damit stehen für die Umringsdefinition von öschungen der Folie 028 folgende Objektschlüssel zur Verfügung: 0481 Deutliche öschungsoberkante 0482 Undeutliche öschungsoberkante 0484 Deutliche öschungsunterkante 0485 Undeutliche öschungsunterkante 0249 Unechte Objektbegrenzungslinie 0489 Trennschraffe. Die Ausgestaltung der öschung durch öschungszeichen erfolgt so, dass immer mit einem kurzen öschungszeichen begonnen und geendet wird. 1 In der Digitalen Grundkarte sind Rahmenobjekte nicht zugelassen

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie 028 Stand: 12.08.2003 eispiele zur Abbildung von öschungen der Folie 028 in der Grundrißdatei: Werden Stütz-(Futter-mauern durch Signatur dargestellt, wird die ezugslinie lagerichtig erfasst und gespeichert. ezugslinie kann sein: - die Schnittlinie der Außenhaut mit der tiefer gelegenen Geländeoberfläche (1 - die zum Hang hin liegende aueroberkante (2. Stütz-(Futter-mauern können auch als flächenförmige Elementarobjekte erfasst werden. Die Darstellung der Stützmauerzeichen wird dann durch den Schriftzusatz "Stützmauer" ersetzt. Für die Speicherung der Darstellungskennung bei den Objektarten 0462, 0473 und 0474 gelten die Erläuterungen zu Folie 002, Nr.IV sinngemäß.

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie:032 Stand: 12.08.2003 Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 032 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 032 gilt allgemein: Als Funktion der Linie zugelassen (soweit zugleich Spalte 10 ausgefüllt ist nur in Verbindung mit der dort angegebenen Art der Geometrie: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 15 0211 0242 0249 1 2110 Ackerland F 2120 Acker-Grünland F 2130 Acker-Hackrain F A 25 2130 "HACK" 2210 Hopfen F A 25 2210 "HOPF" 2220 Spargel F A 25 2220 "SPA" 2310 Grünland F 2320 Grünland-Acker F 2330 Grünland-Hackrain F A 25 2330 "HACK" 2340 Wiese F A 25 2340 "W" 2350 Streuwiese F A 25 2350 "STR" 2360 Hutung F A 25 2360 "HU" 2410 Gartenland F A 25 2410 "G" 2420 Obstplantage F A 25 2420 "OST" 2430 aumschule F A 25 2430 "SCH" 2440 Anbaufläche unter Glas F A 25 2440 "GLAS" 2450 Kleingarten F A 25 2450 "KLG" 2510 Holzung F A 25 2510 "H" 2610 Weingarten F A 25 2610 "WG" 2710 Weihnachtsbaumkultur F A 25 2710 "WEIH" 2720 Saatzucht F A 25 2720 "SAAT" 2730 Teichwirtschaft F A 25 2730 "TEIW" 2810 Nebenfläche des etriebs der F A 25 2810 "NF" Land- und Forstwirtschaft 2910 Abbauland der Land- und F A 25 2910 "LFA" Forstwirtschaft 2920 Geringstland F A 25 2920 "GER" 2930 Unland F A 25 2930 "U" 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie:032 Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines Die Folie 032 (Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird in der Liegenschaftskarte eingerichtet, wenn und soweit der Inhalt dieser Folie im Automatisierten Liegenschaftsbuch nachgewiesen ist. Objekte der Folie 032 können als Elementar- oder als Rahmenobjekte abgebildet werden. Für den Nachweis als Elementarobjekt gilt: Die Objekte der Folie 032 sind ausschließlich flächenförmig, die Folie gehört zum Folientyp A (übereinanderliegende flächenförmige Objekte. Objekt ist die jeweils größte zusammenliegende Fläche gleicher Objektart. II Objektnamen sind in Folie 032 nicht zugelassen. III eschriftung Es kommt ausschließlich die nach der ZV-Aut vorgesehene Standardbeschriftung in Frage. Es ist darauf zu achten, dass diese so platziert wird, dass sie sich nicht mit der Ausgestaltung der übrigen Folien der Standardausgabe " Liegenschaftskarte/Schätzungskarte " überschneidet. Die eschriftung kann pro Objekt mehrfach vorgenommen werden. Sie muss mehrfach vorgenommen werden, wenn sich die Fläche der Klassifizierung über mehrere Flurstücke oder Flurstücksabschnitte, die durch egrenzungslinien der Klassifizierung oder durch Schätzungsgrenzen gebildet werden, erstreckt. Die uchstabenzusätze der Klassifizierung sind dann so einzutragen, dass sie in der Standardausgabe "Liegenschaftskarte / Schätzungskarte" in jedem Flurstück (Abschnitt erscheinen. Abweichend hiervon gilt für die Objekte "Wiese", "Streuwiese" und "Hutung": Der uchstabenzusatz wird einmal in unmittelbarer Nähe des zugehörigen Klassenzeichens platziert, darüberhinaus nur, soweit es zur eindeutigen eschreibung der klassifizierten Fläche erforderlich ist. IV Objektausgestaltung - Zuordnungspfeil Der Zuordnungspfeil stellt im Zweifelsfall die Zuordnung zwischen Objekt und eschriftung dar. Er wird als Gerade oder Polygon abgespeichert. Das 1. Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze, das letzte Koordinatenpaar das Pfeilende. V esonderheiten Als Funktion der Linie der Umringsdefinition wird in der Regel der OS 0211 (Grenze nach dem ewertungsgesetz - land- und forstwirtschaftliches Vermögen vergeben. In der Standardausgabe Liegenschaftskarte/Schätzungskarte hat diese Grenze gegenüber der Flurstücksgrenze bzw. einer Schätzungsgrenze niedrigere Priorität, wird also nur dargestellt, wenn sie nicht mit einer solchen zusammenfällt.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:042 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 042 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 042 gilt allgemein: Als Funktion der Linie zugelassen (soweit zugleich Spalte 10 ausgefüllt ist, nur in Verbindung mit der dort eingetragenen Art der Geometrie: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 *Zuordnungspfeil K 11 15 0231 0232 0233 0242 0249 1 0222 Ackerland F A 24 0222 (Schätzungsergebnis formatiert 51 0223 Grünland F A 24 31 0262 0223 * Zugehörigkeitshaken der odenschätzung (Schätzungsergebnis formatiert K 53 51 2 31 0225 usterstück P A 25 0262 0225 * Zugehörigkeitshaken der odenschätzung "" K 53 51 31 0226 Landesmusterstück P A 25 0225 0226 * egrenzungslinie "L" 11 15 51 0227 Vergleichstück P A 25 31 31 0226 0227 0227 * egrenzungslinie L "V" * egrenzungslinie V 11 15 51 11 15 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfleilspitze 2 Die Ausführungen zu Folie 001, OS 0291 (Seite 1 gelten sinngemäß

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:042 Stand: 15.07.2002 O-Art K/ AG O-Art 0264 Grabloch, bestimmend P 16 NN 0264 Kennung Schätzungsbuch und Grablochnummer 51 21 0264 (Wertzahl 51 0265 Grabloch, nicht bestimmend P 16 NN 0265 Kennung Schätzungsbuch und Grablochnummer 51 21 0265 (Wertzahl 51

OAK(E.Objekte,Folie:042-3 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines Die Ergebnisse der odenschätzung sind in der Folie 042 immer als Elementarobjekte abzubilden; die ildung von Rahmenobjekten ist nicht zugelassen. Objekt ist die kleinste geschätzte Einheit gleicher onität. Die Art der Fläche (Klasssen-, Klassenabschnitts-, Sonderfläche ist aus der Darstellung ersichtlich. Die Folie 042 gehört zum Folientyp (kein flächendeckender Nachweis, keine übereinanderliegenden linien- oder flächenförmigen Objekte. usterstücke und Grablöcher sind als punktförmige Objekte zu erfassen. II Objektkoordinate Die Objektkoordinate jeder geschätzten Fläche ist im allgemeinen identisch mit der ezugsgeometrie für die eschriftung. uss im Einzelfall die eschriftung abweichend platziert werden, kann es erforderlich sein, die Zuordnung der eschriftung zum Objekt durch einen Zuordnungspfeil zu verdeutlichen. Objektkoordinate der Grablöcher ist die Position des Grablochs (Signatur. III Objektname Objektnamen werden für die Grablöcher gebildet und gespeichert. Die Nummer des Grablochs ist estandteil des Objektsnamens. Damit soll zu gegebener Zeit der Zugriff auf die beschreibenden Angaben des Schätzungsbuchs ermöglicht werden. Der Objektname wird im Datenelement DLO 2104 linksbündig wie folgt abgelegt: 1.u.2.Stelle: 3.-10.Stelle: 11.-16.Stelle: 17.-33.Stelle: Kennung Fachdatei "S" Kilometerquadrat als Nummerierungsbezirk entsprechend der elegung des Datenelements DLO 0001 Punktnummer rechtsbündig mit führenden Nullen unbelegt IV eschriftung IV A, Klassenzeichen und Wertzahlen Für jede geschätzte Fläche wird das Schätzungsergebnis im allgemeinen einmal dargestellt. Es kann auch mehrfach dargestellt werden, wenn dadurch das Kartenbild besser interpretierbar wird. Das Schätzungsergebnis kann auch nur teilweise dargestellt sein (eispiel: 59/54 bei Sonderflächen. Formatierte Speicherung der Klassenzeichen und Wertzahlen In Anlehnung an die Speicherung im Automatisierten Liegenschaftsbuch (AL werden im Datenelement DLO 2104 folgende Angaben formatiert gespeichert: DLO 2104 - Zur Darstellung gelangender Textstring - Klassenzeichen - Wertzahlen - Hinweis auf Neukultur - Kennung Wechselland. eispiel Ackerland {Schätzungsergebnis,form} 0 1 2 1234567890123456789012345 -----------------------------------!0119lSbbb2Vbbb059054N70bbbbbWbbbb! ----------------------------------- 123456789012345678901234567890123 0 1 2 3

OAK(E.Objekte,Folie:042-4 - Stand: 12.08.2003 eispiel Grünland {Schätzungsergebnis,form} 0 1 2 1234567890123456789012345 ---------------------------------!0119lSbbb2ba4"059054N70bbbbbWbbbb! --------------------------------- 123456789012345678901234567890123 0 1 2 3 Zur Darstellung gelangender Textstring Der zur Darstellung gelangende Textstring wird in den Stellen 1-4 des Datenelements DLO 2104 in folgender Form abgespeichert: Stellen 1 u. 2: Rechtsbündig mit führenden Nullen der eginn des zur Darstellung gelangenden Teils des formatierten Schätzungsergebnisses (Zählweise: mit 1 beginnend bei der 1.Stelle des Formats Stellen 3 u. 4: Rechtsbündig mit führenden Nullen das Ende des zur Darstellung gelangenden Teils des formatierten Schätzungsergebnisses (Zählweise w.o.. Das formatierte Schätzungsergebnis wird in den Stellen 5 bis 29 des Datenelements DLO2104 in folgender Form abgespeichert: Stellen 5-14: Klassenzeichen - Acker Stellen 5-9: Stelle 10: Linksbündig ohne Leerzeichen odenart in Groß- und Kleinbuchstaben mit oder ohne Schrägstrich entsprechend Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass. Freibleibende Stellen werden mit Leerzeichen belegt. Zustandsstufe als arabische Ziffer entsprechend Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass. Fehlt zulässigerweise eine Angabe zur Zustandsstufe, so wird eine "0" gespeichert. Stelle 11-14: Entstehungsart sinngemäß wie odenart. Abweichend von Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass werden jedoch gespeichert: Alluvial (Al gesteinshaltiger Alluvialboden (Alg mit A mit Ag Fehlt zulässigerweise die Angabe zur Entstehungsart, so werden die Stellen 11-14 mit "0" belegt.

OAK(E.Objekte,Folie:042-5 - Stand: 12.08.2003 Stellen 5-14: Klassenzeichen - Grünland Stellen 5-9: Stelle 10: wie bei Ackerland odenstufe: Abweichend von Anlage 1 Schätzungskartenerlass wird gespeichert: I mit 1 II mit 2 III mit 3 Fehlt zulässigerweise eine Angabe zur odenstufe, so wird eine "0" gespeichert. Stelle 11: unbelegt (Leerzeichen Stelle 12: Klimastufe mit den Kleinbuchstaben a, b, c oder d entsprechend Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass. Stelle 13: Wasserverhältnisse mit den arabischen Ziffern 1, 2, 3, 4, oder 5 entsprechend Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass Stellen 15-20: Wertzahlen Stelle 14: Leerzeichen oder Zusatzangabe zu den Wasserverhältnissen mit Kennung " (Anführungszeichen oben, abweichend von Anlage 1 zum Schätzungskartenerlass, Darstellung dort durch Querstrich über der jeweiligen Kennzahl für Wasserverhältnisse. Stellen 15-17: oden- bzw. Grünlandgrundzahl: rechtsbündig mit führenden Nullen. Stellen 18-20: Acker- bzw. Grünlandzahl: rechtsbündig mit führenden Nullen. In Ausnahmefällen sind die Stellen 15-17 (z.. bei Hutung oder 15-20 (z.. bei Geringstland nur mit Nullen belegt. Stellen 21-23: Hinweis auf Neukultur, abweichend von Anlage 1 Schätzungskartenerlass (z.. NK 1937 ist bei Vorhandensein einer Neukultur Stelle 21 mit der Kennung "N" belegt, die Stellen 22 und 23 sind dann mit dem Jahrzehnt und dem Jahr der Neukultur belegt. In allen anderen Fällen bleiben die Stellen 21-23 unbelegt. Stelle 24: Im AL steht eine Kennung ( oder L, wenn sich auf der geschätzten Fläche ein usterstück oder ein Landesmusterstück befindet. Diese Kennung wird in der ALK nicht geführt, da usterstücke, Landesmusterstücke und Vergleichsstücke als eigenständige punktförmige Objekte abgebildet sind. ei einer später denkbaren Ableitung der Angaben im AL aus dem formatierten Schätzungsergebnis der ALK muss die Kennung für das AL automatisch ermittelt werden. Stellen 25-28: Leerzeichen Stelle 29: Kennung für Wechselland. Handelt es sich bei der geschätzten Fläche um Wechselland, ist die Stelle 29 mit der Kennung "W" belegt, andernfalls mit einem Leerzeichen. Stellen 30-33: Leerzeichen Zu beachten ist, dass die eschriftung nicht unmittelbar aus dem Textstring abgeleitet werden kann, sondern für die analoge Darstellung interpretiert werden muss (vgl. Abschnitt VI.

OAK(E.Objekte,Folie:042-6 - Stand: 12.08.2003 IV eschriftung der uster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke Die eschriftung der uster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke erfolgt durch Anbringen eines Standardschriftzusatzes in Position der Objektkoordinate. IV C, eschriftung der Grablöcher Die Nummer des Grablochs ist estandteil des Objektnamens. Die eschriftung (Nummerierung erfolgt i.d.r. in der von der ZV-Aut vorgegebenen Standardposition. Die dem Grabloch zugehörige odenzahl/grünlandgrundzahl wird dem Grabloch als freier Schriftzusatz beigefügt. V Objektausgestaltung Folgende Objektausgestaltung ist möglich: - Zugehörigkeitshaken der odenschätzung - Zuordnungspfeil - egrenungslinien für usterstücke, Landesmusterstücke und Vergleichsstücke - Freier Schriftzusatz (Wertzahlen für Grablöcher - Zugehörigkeitshaken vgl. Abschnitt VII Nr. 3. - Zuordnungspfeil Der Zuordnungspfeil stellt im Zweifelsfall die Zuordnung zwischen Objekt und eschriftung dar. Er wird als Gerade oder Polygon abgespeichert. Das 1. Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze, das letzte Koordinatenpaar das Pfeilende. - egrenzungslinien der uster- und Vergleichstücke Die egrenzungslinien der uster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke werden als Ausgestaltung der jeweils zu bildenden punktförmigen Objekte abgespeichert. eim Zusammentreffen mit anderen Grenzen werden sie so versetzt, dass sich bei der Analogausgabe ein graphisch eindeutig interpretierbares ild ergibt. VI Präsentation der Schätzungsergebnisse VI A Geschätzte Flächen Die Schätzungsmerkmale (vgl. Abschnitt IV A werden für jedes gebildete Objekt einer Klassen-, Klassenabschnitts- oder Sonderfläche in vollem Umfang gespeichert. ei der Präsentation kommt jedoch z.t. nur ein Teil des Speicherinhalts zur Darstellung. Welcher Teil des gespeicherten Textstrings dies ist, wird in den ersten 4 Stellen des Datenelements DLO2104 angegeben 1. Klassenzeichen, Wertzahlen und Hinweis auf Neukultur werden je für sich in einer besonderen Zeile ausgegeben. Kommen mehr als eine Zeile zur Ausgabe, werden diese symmetrisch untereinander geschrieben. Im allgemeinen erfolgt die eschriftung der Klassenflächen 2-zeilig (Klassenzeichen und Wertzahlen die eschriftung der Klassenabschnitts- und Sonderflächen 1-zeilig (nur Wertzahlen. In beiden Fällen kann ggf. zusätzlich eine Zeile "Hinweis auf Neukultur" hinzukommen. Objektkoordinate und ezugspunkt für die eschriftung ist in allen Fällen der ittelpunkt der Standlinie für die eschriftung der Wertzahlen. Als Art der Geometrie für die eschriftung der bodengeschätzten Flächen ist nur der Schlüssel "51" zugelassen: 1 vgl. in Abschnitt IV A "Zur Darstellung gelangender Textstring"

OAK(E.Objekte,Folie:042-7 - Stand: 12.08.2003 eispiele: ls 2V 54/59 ls 2V 54/59 54/59 54/59 N80 N80 Die elegung der ersten 4 Stellen des Datenelements DLO2104 2 erfolgt für die angegebenen eispiele wie folgt: 0119 0116 1116 1119 Für die Präsentation ist folgendes zu beachten: Ackerland: Klassenzeichen: Wertzahlen: Die Ausgabe der Klassenzeichen erfolgt entsprechend der elegung des Datenelements DLO 2104, Stellen 5-14. Stehen an Stelle der Angaben für die Zustandsstufe (Stelle 10 oder Entstehungsart (Stellen 11-14 nur Nullen, werden die entsprechenden Angaben bei der Ausgabe durch einen indestrich ersetzt. Die graphische Darstellung der im Datenelement DLO 2104, Stellen 15-20 gespeicherten Wertzahlen erfolgt ohne führende Nullen. Stehen in den Stellen 15 bis 17 nur Nullen, werden diese bei der graphischen Ausgabe durch einen indestrich ersetzt. Der Inhalt der Stellen 15 bis 17 bzw. 18 bis 20 wird durch einen Schrägstrich voneinander getrennt. Stehen in den Stellen 15-20 nur Nullen (Geringstland, wird die Zeile "Wertzahlen" in der Ausgabe unterdrückt. Neukultur: Wechselland: Die analoge Darstellung des Hinweises auf die Neukultur erfolgt so, wie die Angaben im Datenelement DLO 2104, Stellen 21-23 gespeichert sind. Ist die Stelle 29 des Datenelements DLO 2104 belegt (wenn, dann immer mit "W", werden die Klassenzeichen bei der Analogausgabe in Klammern gesetzt. Grünland Klassenzeichen: Wertzahlen: Wie bei Ackerland, die Angabe der odenstufe ist für die Präsentation jedoch in römische Zahlen umzusetzen. Ist als odenstufe eine "0" gespeichert, so wird diese bei der Ausgabe durch einen indestrich ersetzt. Der mit einem " (Anführungszeichen oben gespeicherte Hinweis auf besondere Wasserverhältnisse wird auch bei der Analogausgabe so wiedergegeben. Wie bei Ackerland. Neukultur: " Wechselland: " 2 vgl. in Abschnitt IV A "Zur Darstellung gelangender Textstring"

OAK(E.Objekte,Folie:042-8 - Stand: 12.08.2003 VII Erfassungshinweise Vorbehaltlich der im Zuge der Überarbeitung des Schätzungskartenerlasses zu treffenden Regelungen wird bei der Erfassung der digitalen Schätzungskarte wie folgt vorgegangen: 1. Für jede bei der Schätzung gebildete Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderfläche ist grundsätzlich ein Objekt zu bilden. Die Objekte überlagern sich nicht, d.h. der Umring von Klassenflächen schließt keine -abschnitte und Sonderflächen ein, der Umring von Klassenabschnitten schließt keine Sonderflächen ein. Die Zugehörigkeit geschätzter Flurstücksabschnitte zu dem ursprünglichen Objekt ist bei späteren Fortführungen beizubehalten und kann nur im Wege der Nachschätzung geändert werden. 2. ei einer geschätzten Fläche, die von Straßen, Wegen oder baulichen Anlagen durchschnitten wird, werden die Schätzungsgrenzen über die Straßenfläche usw. hinweggezogen. Auf die Darstellung der bisherigen Zuordnungslinien wird verzichtet. Gleichfalls wird auf die Darstellung des Überhakens verzichtet. eispiel: 3. ei einer geschätzten Fläche, die von Flächen durchbrochen wird, welche nicht ohne weiteres - wie z.. Straßen - als nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörend erkennbar sind (z.. im Falle der Anlage 3 uster 4 zu Nr.14 Abs.2 SchätzKartErl., wird das Objekt unter Verwendung des OS 0242 gebildet. Die Zusammengehörigkeit der einzelnen Teilflächen ist durch einen Zugehörigkeitshaken zu dokumentieren. eispiel: Diese Abbildungsart ist auch als Alternative zu 2. zugelassen, wenn dies im Einzelfall zu einer klareren Darstellung führt. 4. ei der Erfassung ist darauf hinzuwirken, dass sich bei der Verschneidung von Flurstücken und geschätzten Flächen keine unvertretbar kleinen Flurstücksabschnitte ergeben. Ggf. sind die Schätzungsgrenzen im Einvernehmen mit der Finnanzverwaltung an den Verlauf der Flurstücksgrenzen anzupassen. Dies gilt sinngemäß auch bei späteren Fortführungen in der Liegenschaftskarte/Flurkarte.

OAK(E.Objekte,Folie:042-9 - Stand: 12.07.2005 Des Einvernehmens der Finanzverwaltung bedarf es nicht, wenn - bei der erichtigung von Zeichen- und Aufnahmefehlern und bei erichtigung von geometrischen Ungenauigkeiten die Schätzungsgrenzen nach sachgemäßem Ermessen an den fortgeführten Kartennachweis angepasst werden müssen oder - es sich um sehr kleine Teilflächen (bis etwa 300m² handelt, die zu bilden offensichtlich völlig unzweckmäßig ist und deren Angleichung an die Flurstücksgrenzen innerhalb der Genauigkeit liegt, mit der Schätzungsgrenzen üblicherweise ermittelt werden. Im übrigen werden die Objekte der odenschätzung grundsätzlich entsprechend dem Verlauf der Schätzungsgrenzen gebildet. Die Sonderregelungen der Nr.6 Abs. 5 bis 8 Schätzungskartenerlass finden für die digitale Liegenschaftskarte/Schätzungskarte keine Anwendung. 5. Im Zuge der Ersterfassung sollen die in der Schätzungsurkarte dargestellten Grablöcher ebenfalls digitalisiert werden. Die Nummerierung erfolgt grundsätzlich nummerierungsbezirksweise fortlaufend mit 1 beginnend. Soweit die Nummerierung ursprünglich noch tagesabschnittsweise erfolgte, ist von der erfassenden Stelle ein vergleichendes Nummernverzeichnis zu erstellen, das die Verbindung zur eschreibung des Grablochs im Feldschätzungsbuch ermöglichen soll. Die Nummerierung bestimmender und nicht bestimmender Grablöcher erfolgt in einem Zuge gemeinsam. Soweit es aus organisatorischen, dv-technischen oder fachlichen Gründen zweckmäßig ist, kann die Digitalisierung des Inhalts der bisherigen Schätzungspause zeitlich von der Digitalisierung der Grablöcher und der Vergleichsstücke getrennt werden. In diesem Fall ist zunächst der Inhalt der herkömmlich geführten Schätzungspause zu erfassen. ei der nachfolgenden Erfassung der Grablöcher (und Vergleichsstücke ist die geometrisch richtige Zuordnung zu den im Rahmen der Erstdigitalisierung gebildeten Klassenflächen sicherzustellen. 6. Folgende Regelungen sind für die Liegenschaftskarte/Schätzungskarte gegenstandslos: 6.1 odschätztechnanw.: - Ziffer 10 Abs.2 (Schraffur nichtgeschätzter Flächen 6.2 odschätztechnanw. II: - Ziffer 7 Abs.2 (Kennzeichnung von Sonderflächen mit Sf und/oder griechischen uchstaben 6.3 Schätzungskartenerlass: - Nr.6 Abs.5 bis 8 (Abgrenzung von Klassenflächen zur Vermeidung von Absplissen - Nr.8 Abs.3 (Darstellung von Klassenzeichen am Kartenrand - Nr.9 (Kennzeichnung von Flurstücksabschnitten mit kleinen deutschen uchstaben - Nr. 10 (Trennung durch Straßen usw. - Nr. 12 hinsichtlich der Darstellung von unbedingtem Wiesenland (W, Steuwiese (Str und Hutung (Hu zusammen mit den Ergebnissen der odenschätzung. Diese Flächen sind künftig in Folie 032 auszuweisen. - Nr.13 Abs. 1 (Sonderdarstellung, wenn Grünlandzahl = Grünlandgrundzahl - Nr.13 Abs.3 (Darstellung der Ertragsstufeneinteilung für Streuwiesen - Nr.15 (Abs. 1 und 2 (Darstellung extremer natürlicher Wasserverhältnisse und von Rieselfeldern - Nr.18 uchst. e (Sonderdarstellung für bereits in Kultur genommene oorflächen

OAK(E.Objekte,Folie:042-10 - Stand: 12.08.2003 - Nr. 18 uchst. f (Klassenzeichen für mitgeschätzte ödliegende Flächen - Nr. 18 uchst. g ( esonderheiten für Straßen Wege, Triften usw.

OAK(E.Objekte,Folie:050-1 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 050 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 050 gilt allgemein: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 15 1 0161 Trigonometrischer Hochpunkt, Zentrum 2 P P 15 NN 0161 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen z..(ag51: 0162 Trigonometrischer odenpunkt, Zentrum 0164 Trigonometrischer Punkt, Exzentrum; Vermarkung durch Pfeiler und Platte 0165 Trigonometrischer Punkt, Exzentrum; sonstige Vermarkung P P 15 NN 0162 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen P P 15 NN 0164 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen P P 15 NN 0165 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen Erläuterungen I Allgemeines Die Folien 050-059 gehören zum Folientyp. II Objektkoordinate Die Objektkoordinaten sind identisch mit den jeweiligen Lagekoordinaten der Punkte. III Objektname Als Objektname wird in der Datengruppe "esondere Information zum Objekt" das Punktkennzeichen gespeichert, auch dann, wenn der Punkt nicht in der analogen Standardausgabe der Liegenschaftskarte darge- 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 2 Punkte der Landesvermessung werden systemintern aus dem Punktnachweis in den Grundrissnachweis übernommen (vgl. Punktnachweiserlass, Anlage I, eilage 2, Seite 2. Hochpunkte werden nicht mehr als Zentrum einer TP-Station ausgewiesen. Die Datenbestände sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen.

OAK(E.Objekte,Folie:050-2 - Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art stellt wird(z..051/0124;053/0151.abweichend von anderen Objektnamen beinhaltet der Objektname der Vermessungspunkte keine Dateikennung (Anhang 2.8,stattdessen werden zwei Leerzeichen gespeichert.

OAK(E.Objekte,Folie:050-3 - Stand: 12.08.2003 IV eschriftung Soweit die Punktnummer darzustellen ist, ist sie aus dem Punktkennzeichen abzuleiten und entsprechend den Vorschriften der ZV-Aut NRW vom Präsentationssystem zu platzieren und auszugeben - ggf. unter Verwendung weiterer "esonderer Informationen zum Objekt", z.. hinsichtlich einer von der ZV-Aut abweichenden Platzierung. V Objektausgestaltung Die Signaturen ergeben sich unmittelbar aus der Objektart. VI esonderheiten In der ALK-Datenbank wird durch die "Sekundärverarbeitung Punktdatei" für jeden Punkt der Punktdatei ein punktförmiges Objekt in den Folien 050-059 der Grundrißdatei erzeugt und fortgeführt, wenn Lagekoordinaten mit einem Lagestatus vorhanden sind, der innerhalb einer Hierarchieliste (Rangfolge des Lagestatus liegt. Die Differenzierung der Objektarten in den Folien 050-052 erfolgt über die elegung der Datenelemente Vermarkungsart (VAT, emerkung zur Vermarkung (EV bzw. Darstellungshinweis für Festpunkt (DHF (siehe Punktnachweiserlass. Sofern mehrere durch einen Lagestatus unterschiedene Lagekoordinaten für einen Punkt im Punktnachweis eingetragen sind, legt die Rangfolge des Lagestatus fest, welche Lagekoordinate als Objektkoordinate in der Grundrißdatei eingetragen wird. Als Netzgrundlage für die Vorarbeiten zur ALK sollte das Netz77 angestrebt werden. asiert das Vermessungspunktfeld (VP-Feld eines Katasteramtsbezirks auf unterschiedlichen Netzgrundlagen oder kann die angestrebte Einführung des Netzes 77 als Netzgrundlage des VP-Feldes erst nach dem eginn der ALK-Vorarbeiten erfolgen, so ist die Homogenität der Liegenschaftskarte in jedem Fall sicherzustellen. Soll für nicht nummerierte Grenzpunkte (Objekte der Folie052 zur Reduzierung des Erfassungsaufwandes zunächst davon abgesehen werden, durch Digitalisierung gewonnene Koordinaten auch in der Punktdatei vorzuhalten, so sind die betreffenden Punkte vorübergehend in der länderspezifischen Folie 085 zu führen - unter eibehaltung der nach dem OSKA-LiegKat NRW vorgesehenen Objektschlüssel. Ein Grenzpunkt darf nicht sowohl in der Folie 052 als auch in der Folie 085 abgebildet sein. Sollen ausnahmsweise Kleinpunkte zwar dargestellt, aber nicht im Punktnachweis geführt werden, so können diese unter sinngemäßer eachtung der für Grenzpunkte getroffenen Regelungen ebenfalls in Folie 085 geführt werden.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:051-059 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folien 051 bis 059 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW OAK(E.Objekte, Folie:051 Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 051 gilt allgemein: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 15 1 0122 Aufnahmepunkt 1. Verdichtungsstufe (AP (1 P P 15 NN 0122 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0123 Aufnahmepunkt 2. Verdichtungsstufe (AP (2 P P 15 NN 0123 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0124 Aufnahmepunkt 2. Verdichtungsstufe (AP (2, von untergeordneter edeutung P P 15 NN 0124 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0125 Sicherungsmarke eines AP P P 15 NN 0125 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen OAK(E.Objekte,Folie:052 Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 052 gilt allgemein: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 15 2 0111 Grenzzeichen an Staats-, Landesgrenzen P P 15 NN 0111 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0112 Grenzsäule an Staats-, Landesgrenzen 21 P P 15 NN 0111 0112 (Nr. des Grenzzeichens 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0117 Grenzpunkt, keine weiteren Angaben erfasst bzw. dargestellt 0118 Abgemarkter Grenzpunkt, Art der Vermarkung nicht erfasst 21 0112 (Nr. der Grenzsäule P P 15 NN 0117 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen P P 15 NN 0118 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 0119 Nichtabgemarkter Grenzpunkt P P 15 NN 0119 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 2 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:051-059 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art OAK(E.Objekte,Folie:053 0151 Gebäudepunkt P P 15 NN 0151 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen OAK(E.Objekte,Folie:054 0152 Anderer topographischer Punkt P P 15 NN 0152 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen OAK(E.Objekte,Folie:059 Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 059 gilt allgemein: Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0292 * Zuordnungspfeil K 11 15 3 0148 Höhenfestpunkt (allgemein P P 15 NN 0148 2 Leerzeichen, Punktkennzeichen z..(ag51: Erläuterungen zu den Folie 051-059: siehe Erläuterungen zu Folie 050 3 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:063 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 063 ist abschließend. Auf eine besondere Schnittstellenbeschreibung für die igration in das ALKIS kann nach derzeitigem Kenntnisstand daher verzichtet werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich die egrenzungslinien der einzelnen Gebiete öffentlichrechtlicher Festlegung (linienförmige Objekte zu einem in sich geschlossenen Linienpolygon ergänzen müssen. Insofern können im Rahmen der Vormigration ergänzende Arbeiten notwendig werden. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW 0113 Vermarkter Grenzpunkt der arkscheide P 0272 Gesetzliche Überschwemmungsgrenze L 25 0272 "Ges Überschw Gr" 0272 L272 R272 N272 0273 Hochwassergrenze L 21 0273 (HW, Jahreszahl 0273 L273 R273 N273 0275 arkscheide L 0275 L275 R275 N275 0276 Naturschutzgebietsgrenze L 25 0276 "NSG" 0276 L276 R276 N276 0277 Landschaftsschutzgebietsgrenze L 25 0277 "LSG" 0277 L277 R277 N277 0278 Wasserschutzgebietsgrenze L 25 0278 "WSG" 0278 L278 R278 N278 0279 Lärmschutzbereichsgrenze L 25 0279 "Lärm S" 0279 L279 R279 N279 0281 Heilquellenschutzgebietsgrenze L 25 0281 "HQuSG" 0281 L281 R281 N281 0282 Pegelschutzgebietsgrenze L 25 0282 "PSG" 0282 L282 R282 N282 0283 Denkmalbereichsgrenze L 25 0283 "Dkm er Gr" 0283 L283 R283 N283

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:063 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0284 Grabungsschutzgebietsgrenze L 25 0284 "GSG" 0284 L284 R284 N284 0285 Altlast, -grenze L 25 0285 "AL" 0285 L285 R285 N285 0286 Flurbereinigungsgebietsgrenze L 25 0286 "Flurb" 0286 L286 R286 N286 0287 Umlegungsgebietsgrenze L 25 0287 "Uml" 0287 L287 R287 N287 0288 Sanierungsgebietsgrenze L 25 0288 "San" 0288 L288 R288 N288 0289 Andere öffentl.-rechtl. Grenze (soweit nicht OS 0272-0288 9339 Denkmal (gesetzlich geschützte Anlage L 21 0289 (ezeichnung der Grenze F 21 9339 (audenkmal oder (odendenkmal 0289 L289 R289 N289 9339

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 065 möglicherweise im Rahmen einer Vormigration besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 065 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 065 gilt allgemein: 1 Die Definitionsgeometrie wird im Allgemeinen mit der Fachbedeutung des Objekts verschlüsselt. Darüber hinaus ist für den Einzelfall die Verwendung folgender Objektschlüssel als "Funktion der Linie" zugelassen: XXXX 0242 0249 0251 0252 2 Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0251 * topographische (egrenzungs- Linie K 31 0252 * überdeckte topographische (egrenzungs-- Linie K 31 31 0292 3401 * Zuordnungspfeil * Transportrichtungspfeil K K 11 15 11 1 3 Auch wenn im Katalog nichts besonderes ausgeführt ist, gilt: 4 DGK 2 Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigenname kann bei jedem Objekt vorkommen mit: Der Standardschriftzusatz kann dann entfallen. 21 XXXX (XXXXXXXXX K Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: - Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten, die als indestinhalt der DGK zu erfassen sind. - Rahmenobjekte sind in der DGK nicht zugelassen, es gelten die Abbildungsregeln des OAK- Schnittstelle, Folie 065 (siehe Anhang C 1 zum OAK-LiegKat NRW 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar speichert die Pfeilspitze 2 DGK = Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen.

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3411 runnen, runnenstube wenn: P 21 25 3411 3411 (Eigenname sonst: "r" z..(ag51: K K wenn: F 21 25 3411 3411 (Eigenname sonst: "r" K K 3411 3412 Wassergewinnungsgelände wenn P A 25 3412 "Wassergewinnungsgelände" wenn F A 25 3412 "Wassergewinnungsgelände" 3412 3418 Oberirdische Wasserleitung (allgemein L A 25 3418 "Wltg" 3418 3419 Unterirdische Wasserleitung (allgemein L A 25 3419 "Wltg" 3419 3422 Oberirdische Fernwasserleitung L A 25 3422 "FW" 3422 3424 Unterirdische Fernwasserleitung L A 25 3424 "FW" 3424 3425 Wasserbehälter (soweit nicht Gebäude F A 25 3425 "W" 3425 3426 erkzeichen für Wasserversorgung P 25 3426 "W" z..(ag11: 3432 Oberirdische Gasleitung L A 25 3432 "G" 3432 3444 Oberirdische Hochspannungsleitung L A 21 31 3444 3444 (Spannungsangabe * litzsignatur 53 3444 3446 Unterirdische Hochspannungsleitung 3447 Umformer (soweit nicht Gebäude, OS 2523 L A 21 31 3446 3446 (Spannungsangabe * litzsignatur wie OS 3444 53 3446 F 31 3447 * litzsignatur 51 3447

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3448 erkzeichen für Hochspannungsleitung P 31 3448 * litzsignatur 51 3451 Stahlrohrmast P 3452 Stahlbetonmast P 3453 Einfacher Stahlgittermast wenn P sonst F 31 3453 * Signatur 51 3453 3454 Stahlgittermast, wenn die Leitung zwischen den asten nicht dargestellt wird wenn P sonst F 31 3454 * Signatur 51 3454 3455 Doppelmast P 3456 Holzmast P 3457 Oberirdische Leitung der Energieversorgung / des Fernmeldewesens L A 25 3457 "E/F" K 3457 bei Hochspannungsleitungen erfolgen anstelle des Standardschriftzusatzes die Angabe der Spannung und zusätzlich eine Ausgestaltung mit litzsignatur 21 3457 (Spannungsangabe K 31 3457 * litzsignatur K 53

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3458 Leitungsmast (allgemein wenn P sonst F 31 3458 * Signatur 51 3458 3458 3459 Unterirdische Leitung der Energieversorgung / des Fernmeldewesens L A 25 3459 "E/F" K 3459 bei Hochspannungsleitungen erfolgen anstelle des Standardschriftzusatzes die Angabe der Spannung und zusätzlich eine Ausgestaltung mit litzsignatur 21 3459 (Spannungsangabe K 31 3459 * litzsignatur K 53 3464 Oberirdische Rohölleitung L A 25 3464 "Ö" 3464 3465 Unterirdische Rohölleitung L A 25 3465 "Ö" 3465 3466 erkzeichen für Rohölleitung P 25 3466 "Ö" 3468 Oberirdische Heizleitung (allgemein L A 25 3468 "Hltg" 3468 3469 Unterirdische Heizleitung (allgemein L A 25 3469 "Hltg" 3469 3475 Oberirdische Fernheizleitung L A 25 3475 "FH" 3475 3476 Unterirdische Fernheizleitung L A 25 3476 "FH" 3476 3477 erkzeichen für Fernheizleitung P 25 3477 "FH" 3478 Einsteigeschacht für Fernheizleitung 3485 Funkmast, Funkstelle, Umsetzer wenn: P 25 3478 "FH" P sonst: F 31 3485 * Signatur 51 3485 3492 Oberirdische Produktenfernleitung L A 25 3492 "P" 3492 3493 Unterirdische Produktenfernleitung L A 25 3493 "P" 3493

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3494 erkzeichen für Produktenfernleitung P 25 3494 "P" 3495 Windrad, Windmotor P 3499 etriebsfläche zu Versorgungsanlage( soweit nicht OS 3411-3498 wenn P A 21 3499 (ezeichnung je nach Art der etriebsfläche wenn F A 21 3499 (ezeichnung je nach Art der etriebsfläche 3499 3501 Oberirdische Abwasserleitung L A 25 3501 "A" 3501 3503 Kläranlage (Klär- und Rührbecken F A 25 3503 "Kläranlage" 3503 3506 Rieselfeld F A 25 3506 "Rieselfeld" 3506 3511 Abfalldeponie 3514 Altablagerung wenn P A 25 3511 "Abfalldeponie" wenn F A 25 3511 "Abfalldeponie" 3511 wenn P A 25 3514 "Altablagerung" wenn F A 25 3514 "Altablagerung" 3514 3521 Schlammbecken, Sandfang F A 25 3521 "Schlammbecken" 3521 3599 etriebsfläche zu Entsorgungsanlage ( soweit nicht OS 3511-3598 wenn P A 21 3599 (ezeichnung je nach Art der etriebsfläche wenn F A 21 3599 (ezeichnung je nach Art der e- 3931 Silo (soweit nicht Gebäude F 25 oder 21 5759 Flutlichtmast P 3931 3931 triebsfläche "Silo" (nähere ezeichnung als freier Schriftzusatz z.. Futtersilo, Güllesilo 3599 K K 3931

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie 065 Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines it Herausgabe des OAK-LiegKat NRW v. 12.08.2003 werden in besonderem aße auch die Anforderungen der Digitalen Grundkarte (vgl. RdErl. v.02.07.2002 (Sl.NRW. 71341 berücksichtigt. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist zu entscheiden, welche der in der digitalen Liegenschaftskarte geführten Objekte für eine Präsentation der Standardausgabe "Deutsche Grundkarte" genutzt werden sollen, und welche Objekte nur in der Stadtgrundkarte, allenfalls noch in der Flurkarte präsentiert werden sollen. Objekte, die für die Präsentation der Deutschen Grundkarte genutzt werden sollen, sind in den Folien 028, 065, 081 und 082 abzubilden; andere Objekte, die zur Stadtgrundkarte gehören, in den Folien 066 und 083. Die Objekte der Folie 065 und 066 können als Elementar- oder als Rahmenobjekte 1 gebildet werden. Für die Abbildung als Elementarobjekte gilt: die Folien 065 und 066 gehören zum Folientyp A, da sie punktförmige Objekte enthalten und übereinanderliegende linien- oder flächenförmige Objekte. II Objektgröße bei Leitungen Es wird empfohlen, Leitungen so in mehrere linienförmige Objekte zu unterteilen, dass pro Objekt einmal der zugehörige Schriftzusatz angebracht werden kann. III Objektnamen sind z.z. in den Folien 065 und 066 nicht zugelassen. IV Objektausgestaltung ei Produktenfernleitungen kann in unmittelbarer Nähe des Schriftzusatzes ein Transportrichtungspfeil angebracht werden. Das erste Koordinatenpaar bezeichnet die Lage der Pfeilspitze. V esonderheiten Die Funktion der Linie ist im allgemeinen mit der Fachbedeutung des jeweiligen Elementarobjekts zu verschlüsseln. In der analogen Darstellung werden diese Linien wie topographische egrenzungslinien (OS 0251 ausgezeichnet, soweit in der ZV-Aut NRW nichts anderes geregelt ist. Im Einzelfall ist die zusätzliche Verwendung der Schlüssel 0249, 0251 und 0252 für die Umringsdefinition zulässig, soweit dies für eine eindeutige Darstellung in der analogen Ausgabe angezeigt ist. 1 In der Digitalen Grundkarte sind Rahmenobjekte nicht zugelassen

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 066 möglicherweise im Rahmen einer Vormigration besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 066 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 066 gilt allgemein: 1 Die Definitionsgeometrie wird im Allgemeinen mit der Fachbedeutung des Objekts verschlüsselt. Darüber hinaus ist für den Einzelfall die Verwendung folgender Objektschlüssel als "Funktion der Linie" zugelassen: 2 Als Objektausgestaltung zugelassen: 31 0251 * topographische (egrenzungs- Linie K XXXX 0242 0249 0251 0252 31 0252 * überdeckte topographische (egrenzungs-- Linie K 31 31 0292 3401 3 Auch wenn im Katalog nichts besonderes ausgeführt ist, gilt: Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigenname kann bei jedem Objekt vorkommen mit: Der Standardschriftzusatz kann dann entfallen. * Zuordnungspfeil * Transportrichtungspfeil 21 XXXX (XXXXXXXXX K K K 11 15 11 1 1 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar speichert die Pfeilspitze

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3411 runnen, runnenstube wenn P 21 25 3411 3411 (Eigenname sonst: "r" z..(ag51: K K wenn F 21 25 3411 3411 * (Eigenname sonst: "r" K K 3411 3412 Wassergewinnungsgelände F A 25 3412 "Wassergewinnungsgelände" 3412 3418 Oberirdische Wasserleitung (allgemein L A 25 3418 "Wltg" 3418 3419 Unterirdische Wasserleitung L A 25 3419 "Wltg" 3419 (allgemein 3421 Oberirdische Wasserleitung L A 25 3421 "W" 3421 3422 Oberirdische Fernwasserleitung L A 25 3422 "FW" 3422 3423 Unterirdische Wasserleitung L A 25 3423 "W" 3423 3424 Unterirdische Fernwasserleitung L A 25 3424 "FW" 3424 3425 Wasserbehälter (soweit nicht Gebäude F A 25 3425 "W" 3425 3426 erkzeichen für Wasserversorgung P 25 3426 "W" z..(ag11: 3427 Hydrant, oberirdisch P 3428 Hydrant, unterirdisch P 31 3428 * Signatur 53 3429 Schieberkappe, Wasser P 3432 Oberirdische Gasleitung L A 25 3432 "G" 3432 3433 Unterirdische Gasleitung L A 25 3433 "G" 3433 3434 erkzeichen für Gasleitung P 25 3434 "G"

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3435 Gasschieber (Kappe P 3436 erkzeichen (allgemein P 25 3436 "" 3437 Schieberkappe (allgemein P 25 3437 "SK" 3438 Einsteigeschacht (allgemein P 25 3438 "Est" 3441 Oberirdische Leitung der Elektrizitätsversorgung L A 25 3441 "E" 3441 3442 Unterirdische Leitung der L A 25 3442 "E" 3442 Elektrizitätsversorung 3443 erkzeichen für Elektrizitätsversorgung P 25 3443 "E" 3444 Oberirdische Hochspannungsleitung L A 21 3444 (Spannungsangabe 3444 31 3444 * litzsignatur 53 3446 Unterirdische Hochspannungsleitung L A 21 31 3446 3446 (Spannungsangabe * litzsignatur wie OS 3444 53 3446 3447 Umformer (soweit nicht Gebäude, OS 2523 3448 erkzeichen für Hochspannungsleitung F P 31 3447 * litzsignatur wie 51 3447 OS 011/2523 P 31 3448 * litzsignatur 51 3451 Stahlrohrmast P 3452 Stahlbetonmast P 3453 Einfacher Stahlgittermast wenn P sonst F 31 3453 * Signatur 51 3453

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3454 Stahlgittermast, wenn die Leitung zwischen den asten nicht dargestellt wird wenn P sonst F 31 3454 * Signatur 51 3454 3455 Doppelmast P 3456 Holzmast P 3457 Oberirdische Leitung der Energieversorgung L A 25 3457 "E/F" K 3457 / des Fernmeldewe- sens bei Hochspannungsleitungen erfolgen anstelle des Standardschriftzusatzes die Angabe der Spannung und zusätzlich eine Ausgestaltung mit litzsignatur 21 3457 (Spannungsangabe K 31 3457 * litzsignatur K 53 3458 Leitungsmast (allgemein wenn P wenn F 31 3458 * Signatur 51 3458 3458

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3459 Unterirdische Leitung der Energieversorgung / des Fernmeldewesens L A 25 3459 "E/F" K 3459 bei Hochspannungsleitungen erfolgen anstelle des Standardschriftzusatzes die Angabe der Spannung und zusätzlich eine Ausgestaltung mit litzsignatur 21 3459 (Spannungsangabe K 31 3459 * litzsignatur K 53 3464 Oberirdische Rohölleitung L A 25 3464 "Ö" 3464 3465 Unterirdische Rohölleitung L A 25 3465 "Ö" 3465 3466 erkzeichen für Rohölleitung P 25 3466 "Ö" 3468 Oberirdische Heizleitung (allgemein L A 25 3468 "Hltg" 3468 3469 Unterirdische Heizleitung (allgemein L A 25 3469 "Hltg" 3469 3471 Oberirdische Leitung der Heizungsanlage L A 25 3471 "H" 3471 3472 Unterirdische Leitung der Heizungsanlage L A 25 3472 "H" 3472 3473 erkzeichen für Heizungsanlage P 25 3473 "H" 3474 Einsteigeschacht für Heizungsanlage P 25 3474 "H" 3475 Oberirdische Fernheizleitung L A 25 3475 "FH" 3475 3476 Unterirdische Fernheizleitung L A 25 3476 "FH" 3476 3477 erkzeichen für Fernheizleitung P 25 3477 "FH" 3478 Einsteigeschacht für Fernheizleitung P 25 3478 "FH" 3481 Oberirdische Leitung des Fernmeldewesens L A 25 3481 "F" 3481 3482 Unterirdische Leitung des Fernmeldewesens L A 25 3482 "F" 3482 3483 erkzeichen für Fernmeldewesen P 25 3483 "F" 3484 Einsteigeschacht für Fernmeldewesen, P 25 3484 "F" Kabelschacht 3485 Funkmast, Funkstelle, Umsetzer wenn P sonst F 31 3485 * Signatur 51 3485

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3486 Fernsprechhäuschen wenn P 31 3486 * Signatur 53 wenn F 31 3486 * Signatur 53 3486 3487 Feuermelder P 31 3487 * Signatur 53 3488 Polizeirufsäule P 31 3488 * Signatur 53 3489 Kabelkasten, Schaltkasten P 31 3489 * Signatur 53 3492 Oberirdische Produktenfernleitung L A 25 3492 "P" 3492 3493 Unterirdische Produktenfernleitung L A 25 3493 "P" 3493 3494 erkzeichen für Produktenfernleitung P 25 3494 "P" 3495 Windrad, Windmotor P 3499 etriebsfläche zu Versorgungsanlage( F A 21 3499 (ezeichnung je 3499 soweit nicht OS 3411-3498 nach Art der e- triebsfläche 3501 Oberirdische Abwasserleitung L A 25 3501 "A" 3501 3502 Unterirdische Abwasserleitung L A 25 3502 "A" 3502 3503 Kläranlage (Klär- und Rührbecken F A 25 3503 "Kläranlage" 3503 3504 Einsteigeschacht für Abwasserleitung P

- 7 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3505 Straßensinkkasten P 31 3505 * Signatur 53 3506 Rieselfeld F A 25 3506 "Rieselfeld" 3506 3511 Abfalldeponie F A 25 3511 "Abfalldeponie" 3511 3512 üllboxen-anlage wenn P 31 3512 * Signatur 53 wenn F 31 3512 * Signatur 53 3512 3513 Kehrichtgrube P 31 3513 * Signatur 53 3514 Altablagerung F A 25 3514 "Altablagerung" 3514 3521 Schlammbecken, Sandfang F A 25 3521 "Schlammbecken" 3521 3599 etriebsfläche zu Entsorgungsanlage ( soweit nicht OS 3511-3598 F A 21 3599 (ezeichnung je nach Art der etriebsfläche 3599 3931 Silo (soweit nicht Gebäude F 25 oder 21 5741 Laterne, Gas- P 3931 3931 "Silo" (nähere ezeichnung als freier Schriftzusatz, z.. Futtersilo, Güllesilo K K 3931 5742 Laterne, elektrisch P

- 8 - OAK(E.Objekte,Folie 066 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5743 Kandelaber, Gas- P 5744 Kandelaber, elektrisch P 5745 riefkasten P 31 5745 * Signatur 53 5746 Uhr P 5747 Anschlagsäule bzw. Werbefläche P 5748 Leuchtsäule P 5749 Rolltreppe F 5749 5751 Fahnenmast, freistehend P 5759 Flutlichtmast P Erläuterungen: vgl. Erläuterungen zu Folie 065

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 081 möglicherweise im Rahmen einer Vormigration besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 081 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. 1 Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 081 gilt allgemein : Die Definitionsgeometrie wird im allgemeinen mit der Fachbedeutung des Objekts verschlüsselt. Darüberhinaus ist für den Einzelfall die Verwendung folgender Objektschlüssel als "Funktion der Linie" zugelassen: 2 Als Objektausgestaltung zugelassen 31 0251 * topographische (egrenzungs- Linie K XXXX 0242 0249 0251 0252 5297 5702 8038 1 2 31 0252 * überdeckte topographische (egrenzungs- Linie K 3 Auch wenn im Katalog nichts besonderes aufgeführt ist gilt: 31 0292 Zuordnungspfeil Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigenname kann bei jedem topographischen Objekt vorkommen mit: 21 XXXX (Eigenname K Der Standardschriftzusatz kann dann entfallen 4 Über die Nrn.1 bis 3 hinaus gilt für die OS 5101-5222 und 5231 5261 (Verkehrsflächen Objekttyp: P, L, F Objektkoordinate bei eschriftung innerhalb des Objekts: K 11 15 Linienförmig modelliert werden dürfen Wege. Dies gilt für folgende Objektarten: 5151, 5161, 5201, 5218, 5222, 5231, 5241, 5251 und 5261 A sonst: 4.1 eschriftung: vgl. hierzu die Erläuterungen, eispiele: 4.1.1 Straße, verschlüsselt 16 NN XXXX Kennung Fachdatei,Gemeindekenn K zeichen, Straßenschlüssel 4.1.2 Straßenname, unverschlüsselt 21 XXXX (Eigenname 4.1.3 Klassifizierung mit Nummer 21 XXXX (Klassifizierung, Nr. K 3 4 1 XXXX = Schlüssel des jeweiligen Elementarobjekts 2 5702 = rückenanfang / rückenende; 8038 = Uferlinie 3 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 4 XXXX = Schlüssel des jeweiligen Elementarobjekts

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art 4.1.4 ei Verkehrsflächen ohne Eigennamen ist auf der Grundlage der ZV-Aut der Standardschriftzusatz nachzuweisen. 4.1.5 Sonstige eschriftung, z.. Richtungshinweis 4.1.6 Als zusätzliche e- schriftung zugelassen 4.2 als Objektausgestaltung für Verkehrsflächen ist allgemein zugelassen: 31 25 XXXX "Standardschriftzusatz" 21 5001 (Richtungshinweis K 21 XXXX (Privatweg K 5296 * egrenzungslinie des befahrbaren Raumes K K 5 31 5297 * überdeckte egrenzungslinie des befahrbaren Raumes K 5 Nummer 4.1 gilt sinngemäß auch für andere Lagebezeichnungen 6 Für die Abbildung von Objekten der Objektarten 8112-8802 (Wasserflächen gilt allgemein: XXXX NNNNNNNNN wenn: L, F nur äche und Gräben, auch trockene (ober- wie unterirdisch dürfen auch linienförmig modelliert werden (OS 8401 8503 A, 21 oder 25 XXXX XXXX (Eigenname,ggf. zus. (Klassifizierung "Standardschriftzusatz" K K XXXX oder 8038 6 31 8025 * Fließrichtungspfeil K 11 7 21 8023 (Höhe des Wasserspiegels K 31 8023 *Signatur für ezugspunkt Höhe des Wasserspiegels K 51 XXXX NNNNNNNNN wenn: P A Objektausgestaltung wie vor 7 DGK 8 Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: - Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten, die als indestinhalt der DGK zu er fassen sind. - Rahmenobjekte sind in der DGK nicht zugelassen, es gelten die Abbildungsregeln des OAK- Schnittstelle, Folie 081 (siehe Anhang C 1 zum OAK-LiegKat NRW 5 XXXX = Schlüssel des jeweiligen Elementarobjekts 6 8038 = Uferlinie 7 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 8 DGK = Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen.

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0646 Gewannbezeichnung, Lagebez. P A 21 0646 (Eigenname 5101 Straße (allgemein 5111 Autobahn 5112 Räumlich getrennte Richtungsfahrbahn zusätzlich möglich 16 NN 0646 Kennung, Fachdatei, K Gemeindekennzeichen, Lagebezeichnung, verschl. 5119 Straße-mehrbahnig (soweit nicht OS 5111-5118 5121* undesstraße 5122 Straße (Hauptstr. I A (außer- /innerorts 5123 Straße (Nebenstr. I (außer- /innerorts 5124 Durchgangsstraße im Ort I 5126 Durchgangsstraße im Ort I A 5127 Autobahnanschlußstelle (Auf-, Abfahrt 5128 Autobahnkreuzung, Autobahndreieck 5131 Fußgängerzone 5141 Gehweg an Straße 5151 Geh- und Radweg 5161 Radweg 5201 Weg (allgemein 5212 efestigter Fahrweg (II 5213 Wirtschaftsweg (III, Feld- und Waldweg (III 5218 Kleingartenweg, Parkweg, Friedhofsweg (befahrbar 5222 Fußweg 5227 Furt zu OS 5101 ff Abbildung entsprechend den Vorbemerkungen und Erläuterungen zu OS 5101 ff Abbildung entsprechend den Vorbemerkungen und Erläuterungen wenn: P A 25 5227 "Furt" 9 wenn: F 25 5227 "Furt" 5227 9 it einer Sternsignatur versehene Objektschlüssel sind nur noch vorübergehend in der ALK zugelassen (vgl. Nr. 2.5 Abs. 2 OSKA - LiegKat NRW

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5228 Treppe F 5228 5229 alternativ zugelassen ist die Speicherung der einzelnen Treppenstufensignaturen: 5231 Gang 5241 Radweg, isoliert 5251 Fuß- und Radweg, isoliert 5261 Reitweg 5285 Kilometerstein, -tafel (an Straße -Signatur F 31 5228 * Treppenstufen 11 5228 zu OS 5231 5261: Abbildung entsprechend den Vorbemerkungen und den Erläuterungen P 31 5285 * Signatur 53 10 - Schriftzusatz 21 5285 (Kilometrierung 5289 Ortsdurchfahrtsstein - Signatur P 31 5289 * Signatur 53 - Schriftzusatz 25 5289 "OD " 5291 Hochstraße F 5291 0249 5293 Tunnel F 31 5294 * Tunnelmund 15 5293 0249 5296 egrenzungslinine des befahrbaren Raums 5297 egrenzungslinine des befahrbaren Raums (überdeckt 5299 Fußgängertunnel (Darstellung und Ausgestaltung wie OS 5293 L 5296 L 5297 F 31 5294 *Tunnelmund 15 5299 10 Für jedes Kartenzeichen eine eigene Datengruppe anlegen

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5401 ahngelände (allgemein wenn: P A 25 5401 "ahngelände" 5402 Wartestand, überdacht offene Halle (soweit nicht Gebäude 5411 Durchgehendes Gleis der öffentlichen ahnen (Achse wenn: F A 25 5401 "ahngelände" 5401 F 31 1045 * Überdachung 11 1013 15 1014 L A 25 5411 "Eisenbahn" K 5411 5412 sonstiges Gleis (Achse L A 25 5412 "Eisenbahn" K 5412 5413 Kilometerstein, -tafel (an Schiene - Signatur P 31 5413 * Signatur 53 - Schriftzusatz 21 5413 (Kilometrierung Ausgestaltung sinngem. wie 5285 5418 Gleisachse (allgemein L A 21 5418 (Eigenname des K 5418 Objekts 5421 U-/S-ahn-Gleisachse, unterirdischer L A 21 5421 (U-ahn oder (S- K 5421 Verlauf ahn 5422 U-/S-ahn-Gleisachse, oberirdischer L A 21 5422 (U-ahn oder (S- K 5422 Verlauf ahn 5453 U-ahn-Gleisachse, L A 25 5453 "U-ahn" K 5453 unterirdischer Verlauf 5454 U-ahn-Gleisachse, L A 25 5454 "U-ahn" K 5454 oberirdischer Verlauf 5463 Haltestelle, Haltepunkt (ahnanlage P A 25 5463 "Hp" 5465 Güterbahnhof F A 25 5465 "Güterbahnhof" 5465 5466 Rangierbahnhof, Verschiebebahnhof F A 21 5466 (Rangierbahnhof oder (Verschiebebahnhof 5466 5471 Eisenbahntunnel F 31 5294 *Tunnelmund 15 5471 wie OS 5293 5473 Drehscheibe F R 5473 em.: ittelpunkt- und Strichsignatur (parallel zur Ordinatenachse werden automatisch vom Präsentationssystem erzeugt. 5481 S-ahn-Gleisachse, L A 25 5481 "S-ahn" K 5481 unterirdischer Verlauf 5482 S-ahn-Gleisachse, L A 25 5482 "S-ahn" K 5482 oberirdischer Verlauf 5499 ahngelände (soweit nicht F A 21 5499 (ezeichnung je 5499 OS 5411-5498 nach Objektart 5501 Flugplatz (allgemein P A 25 5501 "Flugplatz" F A 25 5501 "Flugplatz" 5501

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5511 Flughafen wenn: P A 25 5511 "Flughafen" wenn: F A 25 5511 "Flughafen" 5511 5512 Start- und Landebahn wenn: P A 25 5512 "Flughafen" wenn: F A 25 5512 "Flughafen" 5512 5513 Zurollbahn wenn: P A 25 5513 "Flughafen" F A 25 5513 "Flughafen" 5513 5514 Vorfeld wenn: P A 25 5514 "Flughafen" 5521 Landeplatz für Flugzeuge 5599 Flugplatz (soweit nicht wenn: OS 5511-5598 wenn: F A 25 5514 "Flughafen" 5514 wenn: P A 25 5521 "Landeplatz" wenn: F A 25 5521 "Landeplatz" 5521 P A 21 5599 (ezeichnung je nach Objektart 11 F A 21 5599 (ezeichnung je 5599 nach Objektart 5621 Eisenbahnfähre L R 31 5621 Signatur 53 5621 5622 Wagenfähre L R 31 5622 *Signatur 53 5622 5623 Personenfähre L R 31 5623 *Signatur 53 5623 (sinngem. wie 5621, uchstaben: PF 5624 Fähranlage F A 25 5624 "Fähranlage" 5624 5636 Kilometerstein (-tafel an Wasserstraße - Signatur P 31 5636 * Signatur 53 - Schriftzusatz 21 5636 (Kilometrierung Objektausgestaltung wie OS 083/5285 11 indestens eines der Objekte 5511 bis 5514 erhält den Standardschriftzusatz, sonst "K"

- 7 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5701 rücke (allgemein F 31 5701 * Widerlager, Flügelmauern K 11 15 5701 5702 12 13 5702 21 5711 Einfache rücke F 31 21 5701 5711 5711 (Schriftzusatz wie Stahlbrücke o.ä. * Widerlager, Flügelmauern (Schriftzusatz wie Stahlbrücke o.ä. K K K 11 15 5711 5702 5712 ehrstöckige rücke F 31 5712 * Widerlager, Flügelmauern K 11 15 5712 5702 5713 rücke, Stahl- F 31 21 5712 5713 (Schriftzusatz wie Stahlbrücke o.ä. * Widerlager, Flügelmauern K K 11 15 5713 5702 5702 31 5713 * Objektausgestaltung 11 5714 rücke, Stein-, eton- F 31 5714 * Widerlager, Flügelmauern K 11 15 5714 5702 5702 31 5714 * zusätzliche Objektausgestaltung 11 15 12 Für jedes Kartenzeichen (Widerlager, Flügelmauern eine eigene Datengruppe anlegen 13 5702 = rückenanfang/-ende

- 8 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5715 rücke, Holz- F 31 5715 * Widerlager, Flügelmauern K 11 15 5715 5702 5702 31 5716 * Objektausgestaltung 11 15 5733 Fußgängersteg L 5733 5734 Fußgängerbrücke F 31 5734 * Widerlager, Flügelmauern K 11 15 5734 5702 5702 5736 rückenpfeiler wenn P 5737 Joch wenn F 5736 F 5737 0249 6131 Hopfen (top. Objekt F R 31 6131 *Signatur wenn AG51: 51 52 6131 AG 52:

- 9 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6204 Korbweiden F R 31 6204 *Signatur wenn AG 51: 51 52 6204 wenn AG 52: 6206 Schilf, Reet, Rohr F R 31 6206 *Signatur wenn AG 51: 51 52 6206 wenn AG 52: 6211 Grünland (top. Objekt F R 31 6211 *Signatur wenn AG 51: 51 52 6211 wenn AG 52: 6221 Streuobstwiese (top. Objekt F R 31 6221 *Signatur 52 6221 6321 aumschule (top. Objekt F R 31 6321 *Signatur 52 6321

- 10 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 6501 oor (top. Objekt F R 31 6501 *Signatur wenn AG51: 51 52 6501 wenn AG52: 6601 Heide (top. Objekt F R 31 6601 *Signatur wenn AG 51: 51 52 6601 wenn AG 52: 6701 Obstbaumanlage, Obstplantage (top. Objekt F R 31 6701 *Signatur wenn AG 51: 51 52 6701 wenn AG 52: 7101 Laubwald (top. Objekt F R 31 7101 *Signatur wenn AG 51: 51 52 7101 wenn AG 52:

- 11 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 7201 Nadelwald (top. Objekt F R 31 7201 *Signatur wenn AG 51: 51 52 7201 wenn AG 52: 7303 ischwald (top. Objekt F R 31 7303 *Signatur 52 7303 7403 Gehölz (top. Objekt F R 31 7403 *Signatur 52 7403 8025 Fließrichtungspfeil P 31 8025 * Fließrichtungspfeil 11 8047 Wasserfall L 31 8047 *Fließrichtungspfeil 11 8047 14 15 8051 Schiffs- oder Schiffahrtsschleuse F A, 31 8051 *Signatur 15 8051 0249 25 8051 "Schleuse" 8052 Schiffshebewerk F A, 31 8052 *Signatur 15 8052 Objektausgestaltung wie OS 8051 25 8052 "Hebewerk" 8058 Schleusenkammer F A, 31 8058 *Signatur 15 8058 0249 8058 25 8058 "Schleuse" 14 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 15 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze, jeder Pfeil ist zu erfassen

- 12 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 8061 Sicherheitstor wenn L 8061 wenn F 31 8061 * Signatur 11 0251 8062 Wehr L 8062 8064 Wehr mit Steg bzw. Übergang L 8064 8066 Schutz-, Flut- oder Sperrschleuse F 31 8066 *Signatur 15 8066 8067 Sperrwerk L 8067 8071 Durchlass F 31 8074 * Ein-, Auslass, maßstäbliche Darstellung 0249 15 8071 8072 Einfacher Rohrdurchlass 0249 F 8072 8073 Düker L 8073 (Objekt ist nur die Einbegrenzung

- 13 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art 8074 Einlass, Auslass (Abbildung wie OS 8073 wird Ein- und/oder Auslass nicht aufgemessen sondern lediglich als Signatur dargestellt, erfolgt dies durch ein Winkelzeichen: L 8074 1 Der achlauf bildet die Winkelhalbierende 8081 Talsperrenmauer F A 25 8081 "Sperrmauer" 8081 8082 Talsperrendamm F A 25 8082 "Sperrdamm" 8082 8083 Fischtreppe F 8083 0249 8112 Fluss, Strom 8113 Nichtschiffbarer Fluss 8114 Kleiner Fluss 8115 Trockenes Flussbett 8121 Altwasser 8131 Altarm 8211 Fleet 8221 Schiffbarer Kanal 8222 Nichtschiffbarer Kanal 8311 Sportboothafen 8321 Hafen 8401 Oberirdischer ach 8402 Unterirdischer ach 8501 Oberirdischer nasser Graben 8502 Unterirdirdischer nasser Graben 8503 Trockener Graben 8611 See 8612 Nichtschiffbarer See 8621 Stausee zu OS 8112-8802: Abbildung entsprechend Nr. 6 der Vorbemerkungen 1 Unabhängig davon, ob der Einlass aufgemessen wurde oder nicht, wird in jedem Falle - also auch bei Darstellung als Signatur -, ein linienförmiges Objekt erzeugt.

- 14 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art 8641 Speicherbecken 8651 aggersee 8699 See (soweit nicht OS 8611-8698 8801 Teich 8802 Weiher 8808 Teich, Weiher (allgemeinwenn: P A 25 8808 "Teich, Weiher" wenn: F A 25 8808 "Teich, Weiher" 8038 oder 8808 8901 Sumpf, ruch F R 31 8901 *Signatur wenn AG 51: wenn AG 52: K 51 52 9231 Rückhaltebecken wenn: P A 25 9231 "Rückhaltebecken" 8901 Signaturierung darf nur vorgenommen werden, wenn eventuell korrespondierende Objekte in Folie 021 nicht signaturiert sind. 9411 Friedhof wenn: P A wenn: F A 25 9231 "Rückhaltebecken" 9231 wenn: F R für beide Objekttypen gilt: 9411 31 9411 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52: 9421 Friedhof (Park wenn: P A wenn: F A 9421 für beide Objekttypen gilt: 25 9421 "Friedhof (Park" 9431 Ehrenfriedhof wenn: P A wenn: F A 9431 für beide Objekttypen gilt: 25 9431 "Ehrenfriedhof"

- 15 - OAK(E.Objekte,Folie 081 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 9432 Jüdischer Friedhof wenn: P A wenn: F R 9432 für beide Objekttypen gilt: 31 9432 *Signatur wenn AG 51: 51 52 wenn AG 52:

OAK(E.Objekte,Folie 081-16 - Stand: 12.08.2003 Erläuterungen I Allgemeines it Herausgabe des OAK-LiegKat NRW v. 12.08.2003 werden in besonderem aße auch die Anforderungen der Digitalen Grundkarte (vgl. RdErl. v.28.8.2001 (Sl.NRW. 71341 berücksichtigt. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist zu entscheiden, welche der in der digitalen Liegenschaftskarte geführten Objekte für eine Präsentation der Standardausgabe "Deutsche Grundkarte" genutzt werden sollen, und welche Objekte nur in der Stadtgrundkarte, allenfalls noch in der Flurkarte präsentiert werden sollen. Objekte, die für die Präsentation der Deutschen Grundkarte genutzt werden sollen, sind in den Folien 028, 065, 081 und 082 abzubilden; andere Objekte, die zur Stadtgrundkarte gehören, in den Folie 066 und 083. Objekte der Folie 081 können als Elementar- oder als Rahmenobjekte 1 abgebildet werden. Für die Abbildung als Elementarobjekte gilt: Die Objekte können vom Typ "flächenförmig", "linienförmig" oder "punktförmig" sein. Die Folie 081 gehört zum Folientyp "A". II Objektnamen 1 Straßen, die einen eigenen Namen haben, und Eisenbahnen, für die die Deutsche ahn bereichs- oder gemeindebezogen eindeutige Streckennamen mitgeteilt hat, werden im Automatisierten Liegenschaftsbuch verschlüsselt nachgewiesen. Alle übrigen Lagenamen können, wenn es notwendig ist, im enehmen mit der für die Festlegung der Namen zuständigen Stelle ebenfalls verschlüsselt werden. 2 Als Straßenschlüssel sind die von der für die Führung des amtlichen Straßenverzeichnisses zuständigen Stelle vergebenen Schlüssel zu verwenden, wenn sie für das Gebiet der Gemeinde eindeutig sind. Andernfalls sind die Straßennamen unter Zugrundelegung des amtlichen Straßenverzeichnisses im Einvernehmen mit der für die Führung des amtlichen Straßenverzeichnisses zuständigen Stelle in alphabetischer Reihenfolge und mit aufsteigender Nummernfolge zu verschlüsseln. In der ersten Stelle kann ein uchstabe als zusätzliche Gemeindekennung oder, wenn mehrere Gemarkungen zu einer Gemeinde gehören, als Gemarkungskennung vergeben werden. 3 Die Streckennamen der Eisenbahnen sind mit der vierstelligen ahn-streckennummer zu verschlüsseln. Vor der Streckennummer ist als Kennung das Zeichen = zu führen. 4 Für andere Lagebezeichnungen sind zur Unterscheidung von Straßenschlüsseln die Schlüssel ab 99999 in absteigender Nummernfolge zu vergeben; Absatz 2 letzter Satz findet Anwendung. 5 Die Lagebezeichnungen werden mit ihren zugeordneten Schlüsseln in den Datenelementen LK5 und LK5A der Datei Gemeinde des Automatisierten Liegenschaftsbuchs gegenübergestellt eingetragen. 6 Für Elementarobjekte, die eine verschlüsselte Lagebezeichnung tragen (Abs. 1 bis 5, kann in der Grundrißdatei ein Objektname vergeben werden. 7 Es ist zulässig, die ildung von Objektnamen auf Straßen oder auf Straßen und Eisenbahnen zu beschränken. Hierbei ist katasteramtsweise einheitlich zu verfahren. Der Objektname setzt sich zusammen aus: Kennung Fachdatei 2 Stellen Gemeindekennzeichen 12 Stellen Hiervon entsprechen die ersten 8 Stellen dem Gemeindekennzeichen (vgl. Folie 011. Die Stellen 9-12 sind mit blanks belegt. Lagebezeichnung, verschlüsselt 5 Stellen. 1 In der Digitalen Grundkarte sind Rahmenobjekte nicht zugelassen

OAK(E.Objekte,Folie 081-17 - Stand: 12.08.2003 Gemeindekennzeichen und Lagebezeichnung (verschlüsselt sind in Übereinstimmung mit den Datenelementen LK0 bzw. LK5 der Datei "Gemeinde" des Automatisierten Liegenschaftsbuchs zu halten. III eschriftung der Verkehrsflächen Die eschriftung einer Verkehrsfläche erfolgt als ein- oder mehrfacher freier Schriftzusatz. ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 21 bb5125 Sternstraßebbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb 11 +--+--+------+---------------------------------+--+ +-----+ ULO2110 +-----+ P1= P2 x1,y1 --+ +-----+ Die Speicherung des Objektnamens erfolgt ohne Darstellung in der analogen Abbildung: ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 16 bb bb5101 LAXXXXXXXXbbbb04711bbbbbbbbbbbbbb bb +--+--+------+---------------------------------+--+ Führt eine Verkehrsfläche keinen Eigennamen, so ist der Standardschriftzusatz nach der ZVAut-NRW anzugeben mit ULO2100 +--+--+------+---------------------------------+--+ 25 bb5216 Radwegbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb 11 +--+--+------+---------------------------------+--+ +-----+ +-----+ ULO2110 P1= P2 x1,y1 ---+ +-----+ Weitere erläuternde Schriftzusätze (z.. gesetzliche Klassifizierung, Richtungshinweise sind in Übereinstimmung mit den entsprechenden Angaben im automatisierten Liegenschaftsbuch ebenfalls als freie Schriftzusätze einzutragen. IV esonderheiten und Erfassungshinweise Als Treppe (OS 5228 gilt der ereich, in dem die Stufen sind. Es empfiehlt sich, langgestreckte Anlagen innerhalb derer mehrere Treppen mit Abständen vorkommen, in ein Elementarobjekt "Weg" o.ä. und mehrere Elementarobjekte "Treppe" aufzulösen.

OAK(E.Objekte,Folie 081-18 - Stand: 12.08.2003 V Nachweis des odenbewuchses Die Folie 081 beinhaltet verschiedene Objekte, die von ihrer topographischen edeutung her mit Objekten der Folie 021 korrespondieren. Es sind dies: Objekt OS: in Folie 021 / in Folie 081 Hopfen 6130 6131 Grünland 6210 6211 Streuobstwiese 6220 6221 aumschule 6320 6321 oor 6500 6501 Heide 6600 6601 Obstanbaufläche/-baumanlage 6700 6701 Laubwald 7100 7101 Nadelwald 7200 7201 ischwald 7300 7303 Gehölz 7400 7403. Grundsätzlich gilt, dass derartige Objekte als Tatsächliche Nutzung bzw. deren Untergliederung in Folie 021 abzubilden sind. Es ist z.. nicht zugelassen, im Automatisierten Liegenschaftsbuch (und damit auch in der Folie 021 als Tatsächliche Nutzung "Grünland,allgemein" (OS 6200 nachzuweisen und für die gleiche Fläche - oder einen Abschnitt hiervon - in Folie 081 ein topographisches Objekt "aumschule" (OS 6321 zu bilden. In diesem und in ähnlichen Fällen sind Flurstücksabschnitte mit der entsprechenden Nutzungsartenuntergliederung zu bilden (im eispiel: Tatsächliche Nutzung "aumschule" - OS 6320 -; auf das entsprechende topographische Objekt wird verzichtet. Die o.a. topographischen Objekte dürfen nur dann gebildet werden, wenn der entsprechende Nachweis als Tatsächliche Nutzung oder deren Untergliederung nicht möglich ist. Dies kann vorkommen, wenn neben der Tatsächlichen Nutzung, z.. ilitärisches Übungsgelände (=Untergliederung, in der Automatisierten Liegenschaftskarte zusätzlich auch der odenbewuchs, z.. Laubwald, nachgewiesen werden soll. Damit die Signaturen in der Standardausgabe der Automatisierten Liegenschaftskarte eindeutig interpretierbar sind, werden die zwischen den Folien 021 und 081 identischen Grundsignaturen für die Kennzeichnung als topographische Objekte mit einer kreisförmigen bzw. ovalen Umringslinie versehen.

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 12.07.2005 O-Art K/ AG O-Art Für die Überführung in das ALKIS müssen die Datenbestände der Folie 082 möglicherweise im Rahmen einer Vormigration besonders aufbereitet werden. In Anhang C (OAK-Schnittstelle ist beschrieben, welche Objekte der Folie 082 nach welchen Abbildungsregeln für die igration bereitzustellen sind. 1 Vorbemerkungen Für die Objekte der Folie 082 gilt allgemein : Die Definitionsgeometrie wird im allgemeinen mit der Fachbedeutung des Objekts verschlüsselt. Darüber hinaus ist für den Einzelfall die Verwendung folgender Objektschlüssel als "Funktion der Linie" zugelassen: 2 Als Objektausgestaltung zugelassen 31 31 0251 0252 * topographische (egrenzungs- Linie * überdeckte topographische (egrenzungs- Linie K K XXXX 0242 0249 0251 0252 1 3 Auch wenn im Katalog nichts besonderes aufgeführt ist gilt: 4 DGK 3 31 0292 * Zuordnungspfeil Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigenname kann bei jedem topographischen Objekt vorkommen mit: 21 XXXX (Eigenname K Der Standardschriftzusatz kann dann entfallen Für die Führung von Objekten der Deutschen Grundkarte 1:5000 in der digitalen Liegenschaftskarte gilt: - Farbig hinterlegte Objektschlüssel kennzeichnen die Objektarten, die als indestinhalt der DGK zu erfassen sind. - Rahmenobjekte sind in der DGK nicht zugelassen, es gelten die Abbildungsregeln des OAK- Schnittstelle, Folie 082 (siehe Anhnag C 1 zum OAK-LiegKat NRW 0114 Jagenstein, Abteilungsstein P 0261 Schneise (Feuerschutzstreifen F 25 0261 "Schneise" K 0261 0351 Topographisch bedeutende Hecke 0352 Top. bedeutende auer, wenn: K 11 15 L L351 R351 A351 L Z352 L352 R352 2 wenn: F 25 0352 " auer " 0352 1 XXXX = Schlüssel des jeweiligen Elementarobjekts 2 Das erste gespeicherte Koordinatenpaar kennzeichnet die Pfeilspitze 3 DGK = Als Digitale Grundkarte (DGK wird eine Untermenge der digitalen Liegenschaftskarte (DLK bezeichnet, die geeignet ist, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 zu ersetzen.

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0353 Topographisch bedeutender Zaun L L353 R353 A353 0354 Topographisch bedeutender Wall, ohne Vegetation 0355 Topographisch bedeutender Wall, mit Vegetation L L354 R354 A354 L L355 R355 A355 0614 Volkstümliche ezeichnung des P A 21 0614 (Eigenname Wohnplatzes 0616 Zusatz zur Ortsbeschriftung P A 21 0616 (Eigenname 0641 Landschaft im Allgemeinen P A 21 0641 (Eigenname 0642 odenerhebung P A 21 0642 (Eigenname 0643 Niederung, odensenke (Senke P A 21 0643 (Eigenname 0644 Insel P A 21 0644 (Eigenname 0645 Wald, Heide P A 21 0645 (Eigenname 0647 Nummer der Forstabteilung (Jagen P A 21 0647 (Nummer 3101 Abbauland (allgemein wenn: P A wenn: F A 3101 für alle Objekttypen gilt: 25 3101 "Abbauland" 3111 Sandgrube F A 25 3111 "Sandgrube" 3111 3121 Kiesgrube F A 25 3121 "Kiesgrube" 3121 3131 Lehmgrube F A 25 3131 "Lehmgrube" 3131 3132 Tongrube F A 25 3132 "Tongrube" 3132 3133 ergelgrube F A 25 3133 "ergelgrube" 3133 3139 Erdgrube (soweit nicht OS 3111-3138 F A 21 3139 (ezeichnung je nach Erdart, z.. auxitgrube 3139 3141 Steinbruch F R 31 3141 * ruchsignatur K 51 3141 21 3141 (Gesteinsart K 3151 Erztagebau F R 31 3151 * ruchsignatur einschl. Schriftzusatz 3161 Kohletagebau F R 31 3161 * ruchsignatur einschl. Schriftzusatz K 51 3151 K 51 3161 4 4 zu den Objektarten 3141 bis 3181 darf eine Signaturierung nur vorgenommen werden, wenn eventuell korrespondierende Objekte in Folie 021 nicht signaturiert sind

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3171 Torfstich F R 31 3171 * Torfsignatur einschl. Schriftzusatz K 51 3171 3181 Lavaabbau F R 31 3181 * ruchsignatur einschl. Schriftzusatz 3191 Erdölpumpe P K 51 3181 5 3195 Erdgasförderstelle P 3196 Schacht, ergbau wenn: P wenn: F R 31 3196 * Signatur 51 3196 3198 Stollenmundloch P 25 3196 "(stillgelegt" K 3199 Abbauland (soweit nicht F A 21 3199 ( ezeichnung je 3199 OS 3111-3198 nach Objektart 3201 Halde (allgemein F A 25 3201 "Halde" 3201 3211 Erdhalde F A 25 3211 "Erdhalde" 3211 3221 Schutthalde F A 25 3221 "Schutthalde" 3221 3231 Schlackenhalde F A 25 3231 "Schlackenhalde" 3231 3241 Abraumhalde F A 25 3241 "Abraumhalde" 3241 3299 Aufschüttung (soweit nicht F A 21 3299 (ezeichnung je 3299 OS 3211-3298 nach Objektart 3301 Lagerplatz (allgemein F A 25 3301 "Lagerplatz" 3301 3311 Kohle-Lagerplatz F A 25 3311 "Kohle-Lagerplatz" 3311 3321 Öl-Lagerplatz F A 25 3321 "Öl-Lagerplatz" 3321 3331 austoffe-lagerplatz F A 25 3331 "austoffe-lagerplatz" 3341 Schrott-, Altmaterial-Lagerplatz F A 25 3341 "Altmaterial-Lagerplatz" 3351 Ausstellungsgelände F A 25 3351 "Ausstellungsgelände" 3331 3341 3351 5 siehe Fußnote 4

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3361 etriebsgelände wenn: P A 25 3361 "etriebsgelände" 3399 Lagerplatz (soweit nicht OS 3311-3398 wenn: F A 25 3361 "etriebsgelände" 3361 F A 21 3399 (ezeichnung je nach Art der Güter, z.. Holzlagerplatz 3399 3621 ruchfeld F A 25 3621 "ruchfeld" 3621 3911 Schornstein wenn: P wenn: F 3911 3912 Gradierwerk (soweit nicht Geb. F A 25 3912 "Gradierwerk" 3912 3921 Drehkran wenn: P wenn: F R 31 3921 * Drehkransignatur 51 3921 3922 Portalkran wenn: P wenn: F R 31 3922 * Portalkransignatur 51 3922

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3923 Laufkran wenn: P wenn: F R 31 3923 * Laufkransignatur 51 3923 3928 Kran (allgemein wenn: P A 25 3928 "Kran" wenn: F A 25 3928 "Kran" 3928 4101 Sportfläche (allgemein F A 25 4101 "Sportfläche" 4101 4102 Sport- und/oder Spielfläche (Hartplatz F 4102 4103 Sport- und/oder Spielfläche (Rasenplatz F 4103 4111 Stadion wenn: P A 25 4111 "Stadion" wenn: L,F A 25 4111 "Stadion" 4111 4112 Sportplatz wenn: P A 25 4112 "Sportplatz" L,F A 25 4112 "Sportplatz" 4112 4121 Golfplatz wenn: P A 25 4121 "Golfplatz" wenn: L,F A 25 4121 "Golfplatz" 4121 4131 Rennbahn für Trabrennen, Galopprennbahn wenn: P A 25 4131 "Pferderennbahn" wenn: L,F A 25 4131 "Pferderennbahn" 4131 4132 Rennbahn, otorsport wenn: P A 25 4132 "otorsportbahn" wenn: L,F A 25 4132 "otorsportbahn" 4132 4133 otorradrennbahn F A 25 4133 "otorradrennbahn" 4133 4134 Radrennbahn wenn: P A 25 4134 "Radrennbahn" wenn: L,F A 25 4134 "Radrennbahn" 4134

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 4139 Rennbahn (soweit nicht OS 4131-4138 wenn: P A 21 4139 (ezeichnung je nach Art der Rennbahn wenn: L,F A 21 4139 (ezeichnung je nach Art der Rennbahn 4139 4141 Reit-,Turnierplatz wenn: P A 25 4141 "Reitplatz" wenn: L,F A 25 4141 "Reitplatz" 4141 4151 Schießstand wenn: P A 25 4151 "Schießstand" wenn: L,F A 25 4151 "Schießstand" 4151 4161 ad im Fluss oder See wenn: P A 25 4161 "Strandbad" wenn: L,F A 25 4161 "Strandbad" 4161 4162 Freibad wenn: P A 25 4162 "Freibad" 4167 Schwimmbecken wenn: P R wenn: L,F A 25 4162 "Freibad" 4162 wenn: L,F R 31 4167 * Wellensignatur 51 4167 4171 Eisbahn wenn: P A 25 4171 "Eisbahn" wenn: L,F A 25 4171 "Eisbahn" 4171 4172 Rollschuhbahn wenn: P A 25 4172 "Rollschuhbahn" wenn: L,F A 25 4172 "Rollschuhbahn" 4172 4181 Tennisplatz wenn: P A 25 4181 "Tennisplatz" wenn: L,F A 25 4181 "Tennisplatz" 4181 4191 Sprungschanze wenn: P A 25 4191 "Sprungschanze" L,F A 25 4191 "Sprungschanze" 4191 4199 Sportfläche (soweit nicht OS 4111-4198 wenn: P A 21 4199 (ezeichnung je nach Objektart wenn: L,F A 21 4199 (ezeichnung je nach Objektart 4201 Grünanlage (allgemein wenn: P A 4199 wenn: F A 4201 für beide Objekttypen gilt: 25 4201 "Grünanlage"

- 7 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 4211 Parkanlage wenn: P R wenn: F R 31 4211 * Parksignatur 52 4211 4212 Liegewiese wenn: P R wenn: F R 31 4212 * Signatur 52 4212 4213 Zierfläche wenn: P R wenn: F R 31 4213 * Signatur 51 4213 4216 Springbrunnen, Zierbrunnen wenn: P wenn: F R 31 4216 * Signatur 51 4216 4217 Ziehbrunnen P 4221 Spielplatz F A 25 4221 "Spielplatz" 4221 4222 olzplatz F A 25 4222 "olzplatz" 4222

- 8 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 4231 Zoologischer Garten wenn: P A wenn: F A 4231 für beide Objekttypen gilt: 25 4231 "Zoo" 4241 Wildgehege wenn: P A 25 4241 "Wildgehege" wenn: F A 25 4241 "Wildgehege" 4241 4251 otanischer Garten wenn: P A 25 4251 "otanischer Garten" wenn: F A 25 4251 "otanischer Garten" 4261 Klein-, Schrebergarten oder Laubenkolonie wenn: P 4251 wenn: F R 31 4261 * Signatur 51 4261 4271 Wochenendplatz F A 25 4271 "Wochenendplatz" 4271 4299 Grünanlage (soweit nicht OS 4211-4298 F A 21 4299 (ezeichnung je nach Objektart 4299 4301 Campingplatz wenn: P R wenn: F R 31 4301 * Signatur 51 4301 5301 Platz (allgemein wenn: P A 25 5301 "Platz" wenn: 5311 Parkplatz in Städten oder Gemeinden L,F A 25 5301 "Platz" 5301 F R 31 5311 * Signatur K 51 5311 6 5312 Stellplatz F R 31 5312 * Signatur K 51 5312 5313 Parkplatz an Autobahn oder F R 31 5313 * Signatur K 51 5313 Fernstraße 5314 Parkplatz im Wald F R 31 5314 * Signatur K 51 5314 5315 Überdachter Stellplatz, Carport F A 25 5315 "C.P." 51 5315 (soweit nicht Gebäude 5318 Park- und Stellplatz F A 21 5318 (ezeichnung je 5318 (allgemein nach Objektart 5321 Rastplatz F A 25 5321 "Rastplatz" 5321 5331 arktplatz F A 25 5331 "arktplatz" 5331 5341 ehrzweckplatz F A 25 5341 "Platz" 5341 6 Es darf eine Signaturierung nur vorgenommen werden, wenn eventuell korrespondierende Objekte in Folie 021 nicht signaturiert sind.

- 9 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5399 Anderer Platz (soweit nicht F A 21 5399 (ezeichnung je 5399 OS 5311-5398 nach Objektart 5431 Straßenbahngleisachse, oberirdischer L 5431 Verlauf, eigener ahnkör- per 5432 Straßenbahngleisachse, oberirdischer Verlauf L 5432 5433 Straßenbahngleisachse, unterirdischer L 5433 Verlauf 5441 Wirtschaftsbahn, auf eigenem L 5441 ahnkörper 5442 Wirtschaftsbahn L 5442 5444 Schwebebahn L 5444 5445 aterialseilbahn L 5445 5446 andstraße L 5446 5447 Sessellift L 5447 5448 Skiaufzug L 5448 5449 Zahnradbahn (ergbahn L 5449 5467 U-ahn-Station (soweit nicht Folie 011, OS 1194 5468 S-ahn-Station (soweit nicht Folie 011, OS 1195 5475 ast der Seilbahn, Schwebebahn, andstraße wenn: P P P wenn: F R 31 5475 * astsignatur 51 5475 5522 Landeplatz für Hubschrauber wenn: P A 25 5522 "Landeplatz" wenn: F A 25 5522 "Landeplatz" 5522 5531 Segelflugplatz wenn: P A 25 5531 "Segelflugplatz" wenn: F A 25 5531 "Segelflugplatz" 5531 5543 Anflugbefeuerung L 5543 5544 Richtscheinwerfer P 31 5544 53 5611 Werftanlage F A 25 5611 "Werft" 5611 5612 Trockendock wenn: P A 25 5612 "Trockendock" wenn: F A 25 5612 "Trockendock" 5612 5614 Hafenanlage F A 25 5614 "Hafenanlage" 5614

- 10 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5641 Fels- oder Riffgrund wenn: P 21 5641 (Fels oder (Riff wenn: L 21 5641 (Fels oder (Riff 5641 wenn: (Ausgestaltung wie 028/0441 F 21 5641 (Fels oder (Riff 5641 5645 Leuchtbake P 5646 Leuchtfeuer P 5647 Leuchtturm wenn P wenn F R 31 5647 * Leuchtturmsignatur 51 5647 5651 Landebrücke, -steg F 5651 5699 Schiffsverkehrsanlage F A 21 5699 (ezeichnung je 5699 (soweit nicht OS 5611-5698 nach Objektart 5999 Objektbegleitende Vegetation L 5999 7501 Einzelner Laubbaum P 7502 Einzelner Nadelbaum P 7503 Hervorragender Laubbaum P 7505 Hervorragender Nadelbaum P 7506 Reihe von Laubbäumen L 7506

- 11 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 7507 Reihe von Nadelbäumen L 7507 7508 Einzelner aum (allgemein P 7509 aumanpflanzung an Straßen, regelmäßig, außerhalb geschlossener Ortschaften (für jede Straßenseite 1x L 7509 8011 Quelle P 25 8011 "Qu" 8013 Heilquelle P 25 8013 "HQu" 8017 Gasquelle, ofette P 25 8017 "GQu" 8018 Quelle (allgemein P 25 8018 "Qu" 8031 Uferbefestigung, senkrecht L Abbildung sinngemäß wie Folie 028, OS 0473 8032 Uferbefestigung, schräg F Abbildung sinngemäß wie Folie 028, OS 0461 R473 L473 0481 0484 0489 21 21 8032 0492 (efestigungsart, z..: gepflastert (öschungshöhe K K 8033 uhne F 8033 8035 ole, Hafendamm F 8035 8049 Stromschnelle F 8049 8084 Eisbrecher P 7 8 8091 Lattenpegel P 25 8091 "P" 8092 Schreibpegel P 25 8092 "SP" 8093 Hochwasserpegel P 25 8093 "HWP" 8094 Grundwassermessstelle P 25 8094 "GWP" 8095 Eichpfahl P 25 8095 "EICHPF" 8098 Pegel (allgemein P 25 8098 "P" 9101 Übungsgelände (allgemein F A 25 9101 "Übungsgelände" 9101 9111 Verkehrsübungsplatz P A 25 9111 "Verkehrsübungsplatz" F A 25 9111 "Verkehrsübungsplatz" 9111 9121 Dressurplatz wenn: P A 25 9121 "Dressurplatz" wenn: F A 25 9121 "Dressurplatz" 9121 7 Objektabbildung wie z.. in Folie 065 OS 3411 als punktförmiges Objekt 8 Zusätzlich Abbildung der Seitenbefestigung mit OS 8031 und 8032 als selbständiges Elementarobjekt.

- 12 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 9131 Truppenübungsplatz wenn: P A 25 9131 "Übungsplatz" wenn: F A 25 9131 "Übungsplatz" 9131 9132 Standortübungsplatz F A 25 9132 "Übungsplatz" 9132 9199 Übungsgelände (soweit nicht F A 21 9199 (ezeichnung je 9199 OS 9111-9198 nach Objektart 9201 Damm oder Deich (allgemein F A 21 9201 (Damm oder 9201 (Deich 9212 efahrbarer Damm, Deich F A 21 9212 (Damm oder 9212 (Deich 9213* Nur für Fußgänger benutzbarer F A 21 9213 (Damm oder 9213 Damm, Deich (Deich 9214* Schmaler und niedriger Damm, F A 21 9214 (Damm oder 9214 Deich (Deich 9241 Lärmschutzwall F A 25 9241 "Lärmschutz" 9241 9242 Lärmschutzwand L A 25 9242 "Lärmschutz" Z352 L352 R352 9249 Lärmschutzeinrichtung (soweit nicht OS 9241-9248 F A 21 9249 (ezeichnung und Darstellung je nach Objektart 9249 9251 Damm F A 25 9251 "Damm" 9251 9252 Schmaler, niedriger Damm F A 25 9252 "Damm" 9252 9261 Deich F A 25 9261 "Deich" 9261 9262 Schmaler, niedriger Deich F A 25 9262 "Deich" 9262 9299 Schutzfläche (soweit nicht OS 9211-9298 F A 21 9299 (ezeichnung je nach Objektart 9299 9311 Stadtmauer wenn: L 25 9311 "Stadtmauer" Z352 L352 R352 9 10 wenn: F A, 25 9311 "Stadtmauer" 9311 9321 Stadt- und Torturm F A, 25 9321 "Turm" 9321 9322 Römischer Wachturm F A 25 9322 "Römischer Turm" 9322 9331 ahnmal, Ehrenmal, Gedenk - F A 25 9331 "Gedenkstätte" 9331 stätte (größere Anlage 9332 Denkmal, Denkstein, Standbild P 9333 Naturdenkmal (aum P 25 9333 "ND" 9 Zu OS 9201 bis 9299: die auf den Schutzflächen vorhandenen öschungen, auern usw. werden als selbständige Elementarobjekte gespeichert 10 it einer Sternsignatur versehene Objektschlüssel dürfen nur noch vorübergehend in der ALK verwendet werden (vgl. Nr. 2.5 Abs. 2 OSKA-LiegKat NRW.

- 13 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 9335 Höhle, Kellereingang in erg oder Felsen P 21 21 9335 9335 (Höhle oder (Keller K K 9341 ildstock P 9342 Wegekreuz P 9352 Ruine F A 25 9352 "Ruine" 9352 9361 Ausgrabungsstätte F A 25 9361 "Ausgrabungsstätte" 9361 9371 Hügelgrab wenn: P 21 9371 (Eigenname wenn: F R 31 9371 51 9371 9371 9373 Steingrab (Dolmen, Hünenbett wenn: P 21 21 9371 9373 (Eigenname (Eigenname K K wenn: F R 31 9373 51 9373 21 9373 (Eigenname K 9382 Römerkastell F A 25 9382 "Römerkastell" 9382 9386 Historische Wasserleitung L, F A 25 9386 "Historische Wasserleitung" 9386 9391 Hünenstein, Opferstein P 21 9391 (Hünenstein oder (Opferstein 9392 Pfahlbau F A 25 9392 "Pfahlbau" 9392 9393 Hochacker F A 25 9393 "Hochacker" 9393 9394 Historische Wall-, efestigungsanlage 9395 Historischer Grenzstein, eilenstein F A 21 9394 (ezeichnung je nach Objektart P 9394 9521 Düne F A 25 9521 "Düne" 9521 9531 Stillgelegtes Abbauland F A 25 9531 "Stillg. Abbauland" 9531 9599 Unland (soweit nicht OS 9501-9598 F A 21 9599 (ezeichnung je nach Objektart 9599

- 14 - OAK(E.Objekte,Folie:082 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 9701 Turm wenn P 25 9701 "T" wenn 9703 Aussichtsturm wenn F 25 9701 "T" Der äußere Umring ist lagetreu darzustellen P 25 9703 "AT" R352 L352 wenn 9705 efestigungsanlage F 25 9703 "AT" Der äußere Umring ist lagetreu darzustellen R352 L352 F A 25 9705 "efestigungsanlage" 9705 Dieses Objekt wird nur verwendet, wenn es sich um keine bauliche Anlage nach Folie 011 oder sonstige Anlage einer anderen Folie handelt, bei denen die Eigenschaft der efestigungsanlage als freier Schriftzusatz dargestellt werden kann. Erläuterungen: vgl. Folie 081, darüber hinaus gilt: - Für die Objektarten 0351-0355, 8031 und 8032 ist die Abbildung als Rahmenobjekt nicht zugelassen - Für die Abbildung von Objekten mit Darstellungskennung (OS 0351-0355 gelten die Erläuterungen zu Folie 002, Nr. IV sinngemäß. - Hofnamen werden nicht hier als freier Schriftzusatz gespeichert, sondern als freier Schriftzusatz zu einem Gebäude

- 1 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art Die nachfolgende eschreibung der Abbildung von Objekten der ALK innerhalb der Folie 083 ist abschließend. Im Rahmen der Vormigration für den angestrebten Übergang der ALK in das ALKIS sind keine weiteren Vorarbeiten zu leisten. Diese Zusammenstellung gilt daher zugleich als Schnittstellenbeschreibung. Detaillierte Überführungsregeln für die spätere igration in das ALKIS enthält das igrationskonzept für das Land NRW *. * Das igrationskonzept für die Folien 066 und 083 setzt noch Regelungen für die Vergabe von odellartenkennungen und der hieraus resultierenden Zugriffsberechtigungen voraus! 1 Vorbemerkungen: Für die Objekte der Folie 083 gilt allgemein: Die Definitionsgeometrie wird im allgemeinen mit der Fachbedeutung des Objekts verschlüsselt. Darüber hinaus ist für den Einzelfall die Verwendung folgender Objektschlüssel als "Funktion der Linie" zugelassen: 2 Ein freier Schriftzusatz (z.. Eigenname kann bei jedem topographischen Objekt vorkommen mit: Der Standardschriftzusatz kann dann entfallen 21 XXXX (Eigenname K XXXX 0242 0249 0251 0252 1 0351 Topographisch bedeutende Hecke L L351 R351 A351 0352 Top. bedeutende auer wenn: L Z352 L352 R352 wenn: F 25 0352 " auer " 0352 0353 Topographisch bedeutender Zaun L L353 R353 A353 0354 Topographisch bedeutender Wall, ohne Vegetation L L354 R354 A354 0355 Topographisch bedeutender Wall, L L355 mit Vegetation R355 A355 0431 Höhenpunkt mit Höhenzahl P 21 0431 (Höhenzahl 1 XXXX = Schlüssel des jeweiligen Elementarobjekts

- 2 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0432 Höhenpunkt mit Höhenzahl, grundrisserläuternd P 21 0432 (Höhenzahl z.. (AG 51: 0441 Fels wenn: P 25 0441 zusätzlich: "Fels" wenn: L 0441 wenn: F 0441 flächendeckende Signatur 0461 öschung F 0462 Steilrand mit deutlicher Oberkante z.. R462: 0481 0482 0484 0485 0489 21 0492 (öschungshöhe K 21 0461 efestigungsart, z.. K (gepflastert L L462 R462 0473 Futtermauer, Stützmauer z.. L473 z.. Z473 wennl Z473 L473 R473 wenn F 25 0473 "Stützmauer" z.. (AG15: 0473 0474 Spundwand L L474 R474

- 3 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 0646 Gewannbezeichnung, Lagebez. P A 21 0646 (Eigenname 3198 Stollenmundloch P 3911 Schornstein 3921 Drehkran wenn: P wenn: F wenn: P 3911 wenn: F R 31 3921 * Drehkransignatur 51 3921 3922 Portalkran wenn:p wenn:f R 31 3922 * Portalkransignatur 51 3922 3923 Laufkran wenn: P wenn: F R 31 3923 * Laufkransignatur 51 3923

- 4 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 3928 Kran (allgemein wenn: P A 25 3928 "Kran" wenn: F A 25 3928 "Kran" 3928 4216 Springbrunnen, Zierbrunnen wenn: P wenn: F R 31 4216 * Signatur 51 4216 4217 Ziehbrunnen P 5151 Geh- und Radweg P,L,F 5161 Radweg P,L,F 5218 Kleingartenweg, Parkweg, Friedhofsweg (befahrbar P,L,F Abbildung entsprechend Nr. 4 der Vorbemerkungen und Abschnitt I bis III der Erläuterungen zu Folie 081 5222 Fußweg P,L,F 5228 Treppe F 5228 5229 alternativ zugelassen ist die Speicherung der einzelnen Treppenstufensignaturen: F 31 5228 * Treppenstufen 11 5228 2 5261 Reitweg P,L,F Abbildung entsprechend Nr. 4 der Vorbemerkungen und Abschnitt I bis III der Erläuterungen zu Folie 081 5281 Freistehende(s Hinweistafel, - zeichen P 5282 Wegweiser von besonderer edeutung P 2 Für jedes Kartenzeichen eine eigene Datengruppe anlegen

- 5 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5283 Freistehende Warntafel P 5284 Verkehrsampel P 5285 Kilometerstein, -tafel (allgemein -Signatur P 31 5285 * Signatur 53 - Schriftzusatz 21 5285 (Kilometrierung 5289 Ortsdurchfahrtsstein - Signatur P 31 5289 * Signatur 53 - Schriftzusatz 25 5289 "OD " 5296 egrenzungslinie des befahrbaren L 5296 Raums 5297 egrenzungslinie des befahrbaren L 5297 Raums (überdeckt 5315 Überdachter Stellplatz, Carport (soweit nicht Gebäude F A 25 5315 "C.P." 51 5315 5402 Wartestand, überdacht offene Halle (soweit nicht Gebäude F 31 1045 * Überdachung 11 1013 15 1014 5418 Gleisachse (allgemein L A 21 5418 (Eigenname des Objekts K 5418 5421 U-/S-ahn-Gleisachse, unterirdischer Verlauf L A 21 5421 (U-ahn oder (S- ahn K 5421 5432 Straßenbahngleisachse, oberirdischer Verlauf L 5432 5433 Straßenbahngleisachse, unterirdischer L 5433 Verlauf 5434 Straßenbahnhaltestelle P 5439 ushaltestelle P 5442 Wirtschaftsbahn L 5442 5445 aterialseilbahn L 5445 5446 andstraße L 5446

- 6 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5453 U-ahn-Gleisachse, unterirdischer Verlauf L A 25 5453 U-ahn K 5453 5467 U-ahn-Station (soweit P nicht Folie 011, OS 1194 5468 S-ahn-Station (soweit P nicht Folie 011, OS 1195 5473 Drehscheibe F R 5473 em.: ittelpunkt- und Strichsignatur (parallel zur Ordinatenachse werden automatisch vom Präsentationssystem erzeugt. 5477 Planübergang, Schranke P 31 5477 Signatur 11 Das erste Koordinatenpaar liegt am Gegengewicht 5481 S-ahn-Gleisachse, unterirdischer Verlauf L A 25 5481 "S-ahn" K 5481 5636 Kilometerstein (-tafel an Wasserstraße - Signatur P 31 5636 * Signatur 53 - Schriftzusatz 21 5636 (Kilometrierung Objektausgestaltung wie OS 5285 5641 Fels- oder Riffgrund wenn: P 21 5641 (Fels oder (Riff wenn:l 21 5641 (Fels oder (Riff 5641 wenn: F 21 5641 (Fels oder (Riff 5641 (Ausgestaltung wie 028/0441 5645 Leuchtbake P 5646 Leuchtfeuer P

- 7 - OAK(E.Objekte,Folie:083 Stand: 12.08.2003 O-Art K/ AG O-Art 5651 Landebrücke, -steg F 5651 5733 Fußgängersteg L 5733 5736 rückenpfeiler 5737 Joch wenn: P wenn: F 5736 F 5737 0249 7501 Einzelner Laubbaum P 7502 Einzelner Nadelbaum P 7506 Reihe von Laubbäumen L 7506 7507 Reihe von Nadelbäumen L 7507 7508 Einzelner aum (allgemein P 8031 Uferbefestigung, senkrecht L Abbildung sinngemäß wie Folie 028, OS 0473 L473 R473