Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Ähnliche Dokumente
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung für den Studiengang. Lehramt an Regelschulen. im Fach Geschichte

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Russisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Studienordnung für den Studiengang. Lehramt an Regelschulen. im Fach Geschichte

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geographie

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Kunsterziehung

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geographie

Studienordnung der Universität Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geschichte

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Künstlerisches Gestalten

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Russisch

Studienordnung der Universität Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geographie vom 16. Juli 2002

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Evangelische Religion

Lehramt an Regelschulen. im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Deutsch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Russisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang. Lehramt an berufsbildenden Schulen. im Fach Sport

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. für den Studiengang Bachelor of Music Education, Lehramt

Studienordnung der Universität Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002

Praktikumsordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde

Artikel 2 Inkrafttreten

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

29 Musik ( 56 LPO I)

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Amt. Veröffentlichung: StO KM/GD VerkBl. UE RegNr.: b)

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

vom 11. Mai Geltungsbereich

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

- 10/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen. Vom 6. März 2002

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Studienordnung für den Teilstudiengang

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

2. Studienverlaufsplan (Anlage 1) und Prüfungsplan (Anlage 2) werden wie folgt geändert und neu gefasst:

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

- 22/10 - Vom 28. Juni 2001

Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Philosophie

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Achtung: Die folgenden Informationen gelten nur für Studierende des Didaktikfachs Musik, die nach neuer LPO I (= modularisiert) studieren, ihr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen.

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.

Studienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock

Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von diesem für vorläufig anwendbar erklärt worden. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Ü- bertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: studiumundlehre@uni-erfurt.de 1

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Institut für Musik S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom Februar 1995 mit Änderungen vom Mai 1996 Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 49), erläßt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (ThVO/Gr) vom 6. Mai 1994 folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen; der Rat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät hat am 26.10.1994 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 1. Februar 1995 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 1. Februar 1995 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums für das Fach Musik. Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsbestimmungen. (2) Die Zulassung zu diesem Studiengang ist ferner vom Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig. (3) Die Eignungsprüfung ist gemäß der "Vorläufigen Ordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt für Eignungsprüfungen in lehramtsbezogenen Studiengängen vom 01.11.1995 an der Pädagogischen Hochschule Erfurt abzulegen. Die Prüfung dauert 20 min und besteht aus Vorsingen, Vorspielen und Überprüfung der musikalischen Hörfähigkeit. Der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung besitzt zwei Jahre Gültigkeit. Die Prüfungstermine werden ausgeschrieben. An anderen Hochschulen absolvierte Eignungsprüfungen können bei Vorlage der Voraussetzungen anerkannt werden. (4) Vorzulegen ist ein logopädisches Gutachten. 3 Studiendauer Das Studium im Fach Musik umfaßt sechs Semester und ein Prüfungssemester. 4 Ziele und Inhalt des Studiums (1) In diesem Studiengang sollen die Studierenden die zum Unterrichten des Faches Musik an der Grundschule erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. (2) Das Studium gliedert sich in drei Studienbereiche: a) Fachpraxis - Instrument (Klavier, Gitarre oder Akkordeon) - Gesang/Stimmbildung/Chorsingen - Chorleitung - Musiktheorie/Tonsatz/Gehörbildung - Schulpraktisches Spiel b) Fachtheorie Musikgeschichte/Musikästhetik/Musikanalyse c) Fachdidaktik /Musikdidaktik/Umgang mit Orff-Instrumentarium 3

5 Aufbau des Studiums Das Studium umfaßt insgesamt 20 Semesterwochenstunden (SWS). Grundstudium (4 Semester mit insgesamt 14 SWS) 1.1 Instrument 2 SWS 1.2 Gesang / Stimmbildung 3 SWS 1.3 Chorleitung / Chorische Stimmbildung 1 SWS 1.4 Musiktheorie / Tonsatz / Gehörbildung 3 SWS 1.5 Musikgeschichte /-ästethik 3 SWS 1.6 Musikdidaktik 2 SWS Hauptstudium (2 Semester mit insgesamt 6 SWS) 1.1 Instrument / Schulpraktisches Spiel / Rhythmisch-tänzerische Erziehung 2 SWS 1.2 Musiktheorie / Tonsatz / Gehörbildung 2 SWS 1.5 Musikdidaktik 2 SWS Im 6. Semester finden schulpraktische Übungen statt. 6 Studienleistungen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch diese Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen. Dazu sind während des Studiums folgende Nachweise zu erbringen: - Ein Leistungsnachweis zur künstlerisch-praktischen Ausbildung. Die Gesamtnote dieses Leistungsnachweises resultiert aus den Studienergebnissen in den folgenden Disziplinen: Instrumentalspiel,Gesang, Stimmbildung, Chorleitung, Musiktheorie/Tonsatz,Gehörbildung/Schulpraktisches Spiel. - Die Teilleistungsnachweise für die Fächer Gesang/Stimmbildung und Chorleitung sind im Grundstudium zu erbringen, alle übrigen im Hauptstudium. - Ein Leistungsnachweis in Musikwissenschaft im Grundstudium. - Ein Leistungsnachweis in Musikdidaktik im Hauptstudium. - Nachweis über die Teilnahme an der Chor- und Ensemblearbeit und an der Rhythmischtänzerischen Erziehung. - Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Grundstudium zu absolvieren. Ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Hauptstudium zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikumsordnung. 4

- Im Hauptstudium ist studienbegleitend ein einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (2 SWS) zu absolvieren (Teilnahmenachweis). - Übersicht über alle im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen. 7 Studienfachberatung (1) Der Studienfachberater des Instituts berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des gewählten Faches Musik zusammenhängen. Für Studienanfänger führt das Institut zu Beginn des Studiums eine Einführungsveranstaltung durch. (2) In Prüfungsangelegenheiten beraten die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule sowie die vom Landesprüfungsamt bestellten Prüfer. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen Die Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung werden auf der Grundlage der ThVO/Gr geregelt. Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen regelt 7 ThVO/Gr. 9 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen ergeben sich aus 31 ThVO/Gr. 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 6. Januar 1997 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor 5

Anlage Studienverlaufsplan für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik Fachdiziplin Grundstudium Hauptstudium SWS 1. 2. 3. 4. 5. 6. Instrument/Schulpraktisches Spiel/Rhythmischtänzerische Erziehung 1 1 - - 1 1 4 Gesang/Stimmbildung - 1 1 1 - - 3 Chorleitung - - - 1 - - 1 Musiktheorie/Tonsatz/ Gehörbildung 1 1 1-1 1 5 Musikgeschichte 1-1 1 - - 3 Musikdidaktik - - 1 1 1 1 4 3 3 4 4 3 3 20 6