Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

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Transkript:

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 01.09.2014 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Lothar Heinrich 1

Inhaltsverzeichnis Lage im Netz... 4 Grenze des Übergangs von der DB Netz... 4 Infrastrukturnutzungsvertrag... 4 Unfall- und Störungsmeldestelle... 4 Unfallmeldestelle... 4 Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst... 5 VDV-Schriften... 5 NE-Vorschriften... 5 NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen... 5 Berufsgenossenschaft... 5 Rauchverbot auf den Bahnanlagen... 7 Öffnungszeiten des Stellwerkes... 7 Radsatzlast... 7 Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer... 7 Hemmschuhe und Radvorleger... 7 Beschreibung der Bahnanlage... 7 Zugbeeinflussung... 8 Beschreibung der Örtlichkeit... 8 Gleistore... 9 Die Betriebsführung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb)... 9 Sichern von Bahnübergängen... 9 Gleisnutzung Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Wilhelmshaven - Nutzlängen... 10 Betrieblich insbesondere zu beachten... 10 Betrieb der Waggonbeladeanlage:... 10 Einsatz der Rangierrobots:... 11 Zugfahrt durchführen... 11 Rangierfahrten durchführen... 11 Die maximal zulässige Rangiergeschwindigkeit beträgt 25 km/h.... 11 2

Rangieren... 12 Funkfernsteuerung... 12 Heranfahren an Wagen... 12 Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen... 12 Rangierwege... 13 Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b))... 13 Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2))... 13 Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8))... 13 Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12))... 14 Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1))... 14 Verständigung durch Tf... 14 Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c)b))... 14 Zusätzliche Zustimmung des Disponenten... 14 Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2))... 15 Benutzung vom Hauptladegleis... 15 Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3))... 15 Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf... 16 Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU... 16 Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen... 16 Bei Rangierfahrten bremsen... 16 Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen... 17 Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten... 17 Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrsunternehmen... 18 3

Lage im Netz Grenze des Übergangs von der DB Netz Bundesland: Niedersachsen Hauptbahn: Oldenburg-Wilhelmshaven, Industriestammgleis Nord (Nr. 1552) Zugmeldestelle: Fdl Stellwerk Sande Regelung der Zugfolge: Fdl Stellwerk Sande Regelung der Rangierfahrten: Fdl Stellwerk JWP auf dem Gleisanschluss von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Die Rangierfahrt verläuft über die Gleisanlagen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen von DB, INEOS Chlor Atlantik GmbH, E.ON Kraftwerke GmbH und endet dann auf der Gleisanlage von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Infrastrukturnutzungsvertrag Das Befahren der Bahnanlagen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ohne gültigen Infrastrukturnutzungsvertrag ist nicht gestattet. Unfall- und Störungsmeldestelle Unfallmeldestelle Meldung an Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven, Fdl Stellwerk JadeWeserPort Störungen und Unregelmäßigkeiten an Gleisanlagen melden Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven, Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Tel.: 04421-80990 - 210 04421-4800 - 436 4

Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst Gesetze/Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Niedersachsen, EIBV - Benutzungsverordnung EBHaftPflV -Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung- GGVSEB (gefährlicher Güter) VDV-Schriften VDV 714 (Betriebsdiensttauglichkeit) VDV 754 (Befähigung) VDV 753 Eisenbahnfahrzeug - Führerschein VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen NE-Vorschriften Fahrdienstvorschrift für NE Eisenbahnen (FV-NE) Betriebsunfallvorschrift (Buvo-NE) NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen Nutzungsbedingungen (ABE) NPorts Berufsgenossenschaft BG - Nummer: D 30 Schienenbahnen BG - Nummer: D 33 Arbeiten im Bereich von Gleisen 5

Telefonliste Mitarbeiter Büro/Dienst Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) : 0 44 21-48 00-436 Lothar Heinrich Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Neckarstraße 10 26382 Wilhelmshaven Fdl Stellwerk JadeWeserPort 04421-80990 - 210 Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Disponent 1 (Anmeldeverfahren) 04421-80990 - 210 Disponent 2 (Disposition vor Ort) 04421-80990 - 210 Notrufe: Polizei: 110 Feuer: 112 Bahnbetrieb: Fdl Stellwerk Sande: 04422-998125 6

Rauchverbot auf den Bahnanlagen Auf den Bahnanlagen darf - mit Ausnahme von extra ausgewiesenen Bereichen - nicht geraucht werden. Dies gilt sowohl für die Innen- wie auch für die Außenanlage. Öffnungszeiten des Stellwerkes Die Stellwerke Sande (DB-Netz) und JWP sind ständig besetzt. ( 7 Tage / 24 Std ) Radsatzlast 22,5 to Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer Das Befahren der Bahnanlagen ist ausschließlich strecken- bzw. ortskundigen Triebfahrzeugführern gestattet. Die Strecken-, Ortskunde ist auch erfüllt mit einem streckenkundigen Lotsen, der die Fahrt an der Spitze der Rangierabteilung begleitet. Hemmschuhe und Radvorleger Hemmschuhe und Radvorleger sind vom Zugangsberechtigten mitzuführen. Nach dem Gebrauch sind sie sofort wieder vom Zugangsberechtigten zu entfernen. Beschreibung der Bahnanlage Allgemein Fahrten werden ausschließlich in den Gleisanschluss Rüstersieler Groden (siehe Anlage) durchgeführt. 7

Zugbeeinflussung Die induktive Zugbeeinflussung ist nicht eingerichtet. Beschreibung der Örtlichkeit Lage des Gleisanschlusses, Grenzen: Der Gleisnebenanschluss ist die Fortsetzung des Industriestammgleises Nord (Nr. 1552) und der Gleisanschlüsse von INEOS Chlor Atlantik GmbH (Hauptanschließer) und von E.ON Kraftwerke GmbH (Nebenanschließer) und zweigt mit den ortsgestellten Weichen 9 und 11 aus dem Gleisnebenanschluss von E.ON Kraftwerke GmbH ab. Die Grenze des Nebenanschlusses bilden die Weichen 9 und 11, die beide Bestandteil des Nebenanschlusses sind. Die Gleise liegen in der Ebene 1 :. Bei den vorhandenen Gleisbögen sind die Mindestradien eingehalten. Über die Weiche 11 führt das Anschlussgleis durch das Tor 1 und wird durch die Weiche 12 in die Gleise 1 und 2 verzweigt. Die Weiche 14 führt beide Gleise zum Gleis 3 wieder zusammen, das vor einem Bremsprellbock endet. Eine weitere Zufahrt/Ausfahrt ist über die Grenzweiche 9, Tor 2 und Weiche 13 möglich. Am Gleis 3 (östlich der Weiche 14) befindet sich eine Waggonbeladeanlage. Weiterhin kreuzt das Gleis 3 eine Feuerwehrzufahrt. Für die Weichen 9, 11, 12 und 13 ist die Rechtslage und für die Weiche 14 die Linkslage als Grundstellung festgelegt. Die Weiche 11 ist mit der Gleissperre I und die Weiche 9 mit der Gleissperre II folgeabhängig eingerichtet. Aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan sind die Lage und Nutzlängen der Gleise und die Lage der Weichen, Gleissperren und Tore zu ersehen. 8

Gleistore Der Anschliesser öffnet die Tore, stellt die Weichen und öffnet die Gleissperren rechtzeitig vor An- und Abfahrt der Rangiereinheiten. Die Betriebsführung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb) Organisation: Betriebsleitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL), Stellvertreter EBL Betriebsdienst: Fdl Stellwerk JWP (siehe auch Seite 4 Lage im Netz ) Verfügbare Geräte, Unterlagen etc. und deren Aufbewahrungsort: Ausrüstung für Bahnübergangsposten: ist vom Zugangsberechtigten mitzuführen. Verbandskasten: ist vorhanden in der Beladestation (Rhenus Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG) Sichern von Bahnübergängen Bahnübergänge sind zu sichern. Der Zugangsberechtigte führt eine rotleuchtende Handlampe wie auch eine weiß-rotweiße Signalfahne mit. 9

Gleisnutzung Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Wilhelmshaven - Nutzlängen Gleis: Nutzlänge: Lage: 1 (Nutzung zwischen Weichen ca. 680 m siehe Anlage 1 12 und 14) 1 (Nutzung inclusive Weichen ca. 760 m siehe Anlage 1 12 und 14) 2 (Nutzung zwischen Weichen ca. 680 m siehe Anlage 1 12 und 14) 2 (Nutzung zwischen Weichen ca. 570 m siehe Anlage 1 12 und 13) 3 (Nutzung zwischen Weiche 14 und Prellbock) ca. 840 m siehe Anlage 1 Betrieblich insbesondere zu beachten Betrieb der Waggonbeladeanlage: Die Waggonbeladeanlage einschl. Außenbereich darf nur unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Nutzungsbedingungen der Firma Rhenus Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG und nur mit Genehmigung der/des Bediener(s) betreten werden. 10

Einsatz der Rangierrobots: Die Rangierrobots werden zum Verziehen und Rangieren von gekoppelten FAL- Wagen im Rahmen der Beladung eingesetzt. Die an der Übergabestelle bereitgestellten Leerzüge werden mit den Rangierrobots abgeholt, durch die Beladeanlage durchgezogen und beim Zurückdrücken beladen. Die Rangierrobots halten die Waggons unter Luft. Die Lokomotive kuppelt grundsätzlich bei Ankunft ab, macht Kopf und übernimmt den Zug wieder unter Luft nach Beladevorgang. Der Aufenthalt zwischen den Rangierrobots und Wagen bzw. der Aufenthalt in der Nähe der Rangierrobots ist ausschließlich den dafür unterwiesenen Mitarbeitern gestattet. Zugfahrt durchführen Zugfahrten werden nicht durchgeführt. Rangierfahrten durchführen Die maximal zulässige Rangiergeschwindigkeit beträgt 25 km/h. 11

Rangieren Die Rangierfahrt beginnt am Ausfahrtsignal im Bf Ölweiche. Der Lokführer meldet sich vor der Rangierfahrt beim Fdl im Stellwerk JWP über Funk. Der Fdl im Stellwerk JWP erteilt die Erlaubnis zur Rangierfahrt. Der Lokführer meldet sich über Mobil-Telefon bei dem Disponenten 2 (siehe Telefonliste). Nachdem der Zug auf den Gleisen von Niedersachsen Ports angekommen ist, meldet der Lokführer sich wieder beim Fdl im Stellwerk JWP, der die Meldung in eine Überwachungsliste einträgt. Der Fdl im Stellwerk JWP lässt in Abstimmung mit dem Disponenten 2 mehrere Fahrten zum Anschlussgleis Rüstersieler Groden zu. Die Rückfahrt geschieht in umgekehrter Reihenfolge. Funkfernsteuerung Rangierfahrten mit Funkfernsteuerung sind zugelassen. Ausnahmen regelt der EBL auf Anfrage. Heranfahren an Wagen An einzelne Wagen oder Wagengruppen darf erst herangefahren werden, wenn festgestellt ist, dass diese festgelegt sind und keine Gefahren für Personen in bzw. an den Wagen bestehen. Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen erst entfernt, Handbremsen erst gelöst werden, wenn die Wagen mit dem Zugfahrzeug (Lok oder Zweiwegefahrzeug) gekuppelt und bremstechnisch verbunden sind. 12

Rangierwege Rangierwege gemäß den einschlägigen UVV sind vorhanden. Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b)) Es sind nur folgende Fahrzeugbewegungen zulässig: Wegfahren/Herkommen, Aufdrücken, Beidrücken. Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2)) Bei einer Rangierfahrt fährt die Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, bewegt durch eine Lokomotive oder fährt die Lokomotive, sind alle Wagen an der durchgehenden Druckluftbremse angeschlossen, ist der Einsatz von Fahrzeugen, die nicht die Bestimmungen des 3 FV-NE (18) erfüllen, durch den EBL zu genehmigen. Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8)) Es rangiert der Triebfahrzeugführer (Tf), er darf Aufgaben auf einen Rangierbegleiter übertragen, außer, es handelt sich um Bedienungsaufgaben für den Funkbetrieb (siehe auch FV-NE 51). 13

Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12)) Die Rangierseite ist rechts in Fahrtrichtung der gezogenen Rangierfahrt. Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1)) Verständigung durch Tf Der Fdl im Stellwerk JWP wird über Ziel, Zweck, Weg und Besonderheiten (z.b. Lü- Sendung, außergewöhnliche Länge, Bewegen von Kleinwagen etc.) verständigt, bevor die Fahrt aufgenommen wird. Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c)b)) Der Tf überzeugt sich vor dem Heranfahren an Güterwagen davon, dass die Wagen nicht mit Personen besetzt sind. Zusätzliche Zustimmung des Disponenten Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist die Zustimmung des Disponenten 2 einzuholen. Der Disponent 2 darf seine Zustimmung erst geben, wenn andere Rangierfahrten nicht behindert oder gefährdet werden und die Beteiligten verständigt sind. Der Disponent 2 gibt seine Zustimmung mündlich. Eine erneute Zustimmung ist erforderlich, bei Arbeitsbeginn, 14

nach jeder Arbeitspause, nach jedem Personalwechsel auf der Lok, wenn der Umfang der vorhergehenden Zustimmung ausgeschöpft ist. Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2)) Es ist stets davon auszugehen, dass das Gleis besetzt ist. Benutzung vom Hauptladegleis Das Hauptladegleis (Gleis 3) darf ab dem Wartezeichen RA 11 (hinter der Weiche 14) nur mit Genehmigung des Disponenten 2 befahren werden. Der Beginn des Hauptladegleises ist gekennzeichnet. (siehe Lageplan und vor Ort seitlich der Gleise) Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3)) Gleisanlagen, die für den Einsatz der Robots vorgesehen sind. 15

Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf Kopfschutz: Schutzhelme mit CE-Zeichen gekennzeichnet in einer auffälligen hellen Farbe. Rangiererkappen und Anstoßkappen sind nicht zugelassen. Schutzkleidung: nach DIN EN 471 in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot mit Reflexstreifen aus Reflexmaterial der Klasse 2. Es müssen Schutzhandschuhe benutzt werden. Geeignet können sowohl Faust- als auch Fingerhandschuhe sein. Sicherheitsschuhe: Beim Rangieren werden Sicherheitsschuhe benutzt. Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Lampe und Funksprechgerät werden eng am Körper anliegend getragen. Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU Wenn möglich, ist das schadhafte Fahrzeug im für Schadwagen vorgesehenen Gleis abzustellen. Informieren Sie sich für die Abstellung beim Disponenten 2 und teilen Sie ihm die Dauer der Abstellung mit. Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen Das Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ist nicht zugelassen. Bei Rangierfahrten bremsen Bei Rangierfahrten sind die Wagen mit wirkender indirekter Bremse zu bewegen. 16

Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Disponenten 2 gestattet. Abweichend von der VDV 757 ist die Tabelle "Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Wilhelmshaven anzuwenden. (siehe Anlage 2) Begründung: Ab Windstärke 7 ist das Sichern bei Windlast erforderlich (siehe Anlage). Beachten Sie dazu den gesamten Zeitraum der geplanten Abstellung, im Zweifel wird die Abstellung mit dem Disponenten 2 abgesprochen. Die Abstellung erfolgt grenzzeichenfrei. Für das Festlegen der Fahrzeuge ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Abgestellte Fahrzeuge werden beim Disponenten 2 gemeldet. Der Tf ist für die Datenübermittlung zuständig. Notwendige Informationen: Anzahl und Art der abgestellten Fahrzeuge, Art der Sicherung (Bsp.: Hdbr. 1. Wg, Hdbr 10. Wg.), abstellendes EVU, Abstellbeginn (Tag, Uhrzeit) Abstellende (Tag, Uhrzeit. Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten Das Abstellen von Fahrzeugen bei laufenden Rangierarbeiten zur Zugbildung oder nach dem Zuglauf erfordert keine Festlegung, wenn sichergestellt ist, dass die Bremswirkung der abgehängten Einheit bis zum nächsten Ankuppeln ausreicht. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn die Abstelldauer nicht mehr als eine Stunde beträgt. 17

Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrsunternehmen Schild: Schild RA 11 (Wartezeichen) 18

Anlage 2: Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Maßgebende Neigung: Eine Hand- oder Feststellbremse anziehen für je angefangene... Lfd. Nr. bis prom. im Verhätnis......t...Achsen 1 3 1:333 500 24 2 4 1:250 400 20 3 5 1:200 300 12 4 7,5 1:133 200 8 5 10 1:100 160 8 6 15 1:66 100 4 7 20 1:50 80 4 8 30 1:33 An jedem Fahrzeug ist eine Hand- 9 40 1:25 oder Feststellbremse anzuziehen. Ist auf einem Gefälle- oder Steigungsabschnitt die maßgebende Neigung nicht bekannt, ist von der größten maßgebenden Neigung auszugehen. Sichern bei Windlast: Lfd. Nr. 2, sonst Lfd. Nr. 1 Auftrag zum Sichern bei Windlast erfolgt durch den Fahrdienstleiter.