MA 22, Prüfung des Luftmessnetzes

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Transkript:

TO 1 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 22-1/11 MA 22, Prüfung des Luftmessnetzes Tätigkeitsbericht 2010

KA III - 22-1/11 Seite 2 von 21 KURZFASSUNG Die Prüfung des Luftmessnetzes der Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz ergab, dass eine neben der Messstelle Währinger Gürtel neuerrichtete Entlüftung einer Tiefgarage zu einer möglichen Beeinflussung der Ergebnisse der Messstelle sorgen könnte. Die Anregung für die wirtschaftliche Beurteilung eine Zuteilung der Kosten auf einzelne Kostenstellen vorzunehmen, wird aufgegriffen werden.

KA III - 22-1/11 Seite 3 von 21 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines...4 2. Gesetzliche Grundlagen...4 3. Luftschadstoffe...5 4. Organisation und Durchführung der Messungen...7 4.1 Entwicklung...7 4.2 Stationäre und mobile Luftmessstellen, Messzentrale...7 4.3 Datenerfassung, Datenzusammenführung, Datenauswertung, Berichtswesen...9 4.4 Wartung der Messgeräte...10 4.5 Personelle Ausstattung und Aufgabenverteilung...11 4.6 Standorte der Messstellen...12 5. Besichtigung der Messzentrale und einzelner Messstellen...13 5.1 Messzentrale...13 5.2 Messstelle Stephansdom...14 5.3 Messstelle Taborstraße...14 5.4 Messstelle Währinger Gürtel...14 5.5 Messstelle Hietzinger Kai...18 6. Kosten...18 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE...21

KA III - 22-1/11 Seite 4 von 21 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines Die Magistratsabteilung 22 ist gemäß der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (GEM) für den Betrieb eines stationären Luftmessnetzes zuständig. Dabei sollen Messungen von Luftverunreinigungen durchgeführt und dadurch eine ständige Luftgüteüberwachung gewährleistet werden. Um den Bestimmungen des Ozongesetzes und des Immissionsschutzgesetzes-Luft gerecht zu werden, ist die Führung eines entsprechenden Messnetzes erforderlich. Im Bereich Luftverunreinigung und Luftgüte beschäftigt sich die geprüfte Abteilung mit Messungen der Luftgüte sowie mit der Erforschung, Kontrolle und Begrenzung von Emissionen der Luftschadstoffe. 2. Gesetzliche Grundlagen Im Immissionsschutzgesetz-Luft und Ozongesetz sind die Grenz-, Ziel- oder Alarmwerte für Luftschadstoffe und für bodennahes Ozon festgelegt, welche erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, auf Ökosysteme und die Vegetation haben können. Durch diese Gesetze soll ein dauerhafter Schutz der Gesundheit des Menschen und seiner Umwelt vor schädlichen Luftschadstoffen und Ozon gewährleistet werden. Weiters soll, wo es notwendig ist, eine Verbesserung der Luftqualität erzielt werden bzw. die Bewahrung guter Luftqualität sichergestellt werden. Zur Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte nach diesen Vorschriften haben die Länder entsprechende Messstellen und eine Messnetzzentrale einzurichten und zu betreiben. Gemäß der Messkonzeptverordnung des zuständigen Bundesministeriums erfolgt eine Einteilung des Bundesgebiets in Untersuchungsgebiete. Weiters sind darin Angaben über die Art der Messung und Messverfahren, die Anzahl und Lage der Messstellen, sowie Vorschriften über die Auswertung der Messdaten enthalten. Des Weiteren werden darin die Qualitätssicherung und Messdatenbildung festgelegt, sowie die Vorgangsweise bei Überschreitung von Grenz- und Schwellenwerten bestimmt.

KA III - 22-1/11 Seite 5 von 21 3. Luftschadstoffe Luftschadstoffe sind Substanzen in der Luft, die die Gesundheit von Menschen und der Umwelt beeinträchtigen können. Diese Substanzen treten in der Form von Gasen, von Flüssigkeitströpfchen oder von festen Teilchen (Partikeln) auf. Sie werden durch verschiedene menschliche Aktivitäten und durch natürliche Quellen, z.b. Vulkane, hauptsächlich in der untersten Schicht der Atmosphäre, der Troposphäre freigesetzt. Die von einem Vulkan ausgeworfene Asche oder das von einem Kfz emittierte Kohlenmonoxid sind Beispiele für Primär-Emissionen. Sekundäre Luftschadstoffe werden nicht direkt ausgestoßen, sondern in der Atmosphäre z.b. durch chemische Reaktionen aus Primärschadstoffen gebildet. Ein wichtiges Beispiel dafür ist bodennahes Ozon, das durch einen komplexen Mechanismus unter Einwirkung von UV-Strahlung aus Stickstoffdioxid und Sauerstoff gebildet wird. Manche Luftschadstoffe werden sowohl primär ausgestoßen, als auch sekundär gebildet, z.b. Stickstoffdioxid oder Feinstaub. Die Luft beinhaltet eine Vielzahl schädlicher Substanzen, die Luftreinhaltung kann sich daher nur an einer sehr kleinen Auswahl, den sogenannten Leitsubstanzen orientieren. Diese Leitsubstanzen haben aufgrund ihrer Menge oder ihrer Wirkung besonders negative Auswirkungen und müssen andererseits in Relation zu ihrer Schädlichkeit kosteneffizient messbar sein. Da sich die emittierenden Prozesse ständig ändern und die Erkenntnisse über die Wirkung von Luftschadstoffen sowie die Möglichkeiten zur Messung ständig verbessern, unterliegt die Liste der Leitsubstanzen einem laufenden Wandel. Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt einen Auszug aus den gegenwärtig für die Luftreinhaltung in Europa bedeutsamen Luftschadstoffen, für die Immissionsgrenzwerte festgelegt wurden: - Schwefeldioxid - Stickstoffoxide (Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid) - Feinstaub in der Fraktion PM 10 - Feinstaub in der Fraktion PM 2,5 - Benzo(a)pyren in PM 10

KA III - 22-1/11 Seite 6 von 21 - verschiedene Inhaltsstoffe in PM 10 (z.b. Arsen, Blei, Kadmium, Nickel) - Kohlenmonoxid - Benzol - Ozon - Staubniederschlag Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 - Particulate Matter) ist ein Teil des Schwebstaubes in der Luft. Unter Schwebstaub werden alle festen und flüssigen Teilchen in der Außenluft bezeichnet, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Die Größe der Staubteilchen, auch Partikel genannt, und ihre chemische Zusammensetzung bestimmen die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Schwebstaubes. Der Durchmesser der Partikel reicht von einigen Nanometern bis zu 100 Mikrometer. Je kleiner die Staubpartikel sind umso größer ist die Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub, der kleiner als 2,5 Mikrometer ist, kann bis in die Lunge gelangen. Ein großer Teil der gesamten Wirkungen der Luftverschmutzung ist der Staubbelastung zuzuschreiben. Seit Jänner 2005 haben, gemäß der Messkonzeptverordnung gravimetrische Messungen der PM 2,5 -Konzentration in Städten mit über 90.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern an mindest einer Messstelle zu erfolgen. Dabei sind Messstandorte zu wählen, an denen auch eine gravimetrische Erfassung der PM 10 -Konzentration erfolgt. Die Feinstaubkomponente PM 10 wird seit dem Jahr 2002 erfasst. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen innerhalb eines Jahres treten in der Regel in den Wintermonaten auf. In dieser Jahreszeit verhindern häufig Inversionswetterlagen die Schadstoffverdünnung. Eine der häufigsten Quellen von Feinstaubemissionen ist der Straßenverkehr durch Aufwirbelung von Straßenstaub und die Entstehung von Auspuffgasen. Immissionsgrenzwerte sind höchst zulässige Immissionsgrenzkonzentrationen. Außer bei Störfällen sind nach Überschreitungen von Grenzwerten die näheren Umstände der Episode zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmenpläne und Programme zu erstellen und zu verordnen.

KA III - 22-1/11 Seite 7 von 21 Zielwerte sind nach Möglichkeit in einem bestimmten Zeitraum zu erreichende Immissionskonzentrationen, die mit dem Ziel festgelegt wurden, die schädlichen Einflüsse auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern. Bei der Überschreitung von Alarmwerten besteht bei kurzfristiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Die betroffene Bevölkerung ist umgehend zu informieren. Außerdem ist im Alarmfall ein Aktionsplan zur Reduktion der Schadstoffbelastung in Kraft zu setzen. Die Verpflichtung zur Weitergabe der erfassten Luftgütedaten wird im Immissionsschutzgesetz-Luft, im Ozongesetz und im Umweltinformationsgesetz geregelt. 4. Organisation und Durchführung der Messungen 4.1 Entwicklung Seit rd. 40 Jahren sind Luftmessdaten für Wien von verschiedenen Institutionen verfügbar (z.b. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Universität Wien oder ehemalige Magistratsabteilung 39 - Labor und Versuchsanstalt). Für die Konzeption des Messnetzes, die Wartung der Messstellen sowie die Kontrolle, Archivierung und Verwaltung der gewonnenen Daten ist seit 1984 die Wiener Umweltschutzabteilung zuständig. Seit dem Jahr 1988 bestehen die Messstellen-Standorte, wie sie auch heute noch weitgehend unverändert genutzt werden. Einschlägige Auswertungen und entsprechende Publikationen vor allem hinsichtlich der Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung bzw. der Vegetation werden durch den seit 1991 bestehenden Fachbereich Luftmessnetz der Magistratsabteilung 22 vorgenommen. 4.2 Stationäre und mobile Luftmessstellen, Messzentrale Wie bereits erwähnt, sind in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Anzahl, Standorte und vorgeschriebene Parameter, als Minimalausstattung zur Prüfung der Luftqualität festgelegt. Darüber hinaus wird den Bundesländern als Luftmessnetzbetrei-

KA III - 22-1/11 Seite 8 von 21 ber die Möglichkeit geboten zusätzliche Messungen vorzunehmen. Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend sind folgende Messungen der unterschiedlichen Luftschadstoffe und deren Häufigkeit vorgesehen: Luftschadstoffe Häufigkeit der Messungen Schwefeldioxid 9 Stickstoffdioxid 12 Feinstaub PM 10 12 Feinstaub PM 2,5 2 Benzo(a)pyren in PM 10 2 Arsen, Blei, Kadmium und Nickel in PM 10 1 Kohlenstoffmonoxid 4 Benzol 2 Ozon 5 Staubniederschlag 1 Insgesamt sind diese Messungen auf einen mobilen, bedarfsmäßig einsetzbaren Messbus, der bzgl. Messgerätebestückung, Datenerfassung und Datenübertragung vergleichbar mit den ortsfesten Standorten ausgestattet ist, und 19 stationäre Stationen verteilt. Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt die Standorte der stationären Messstellen und die jeweils gemessenen Parameter: Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Feinstaub PM 10 Feinstaub PM 2,5 Benzo(a)- pyren in PM 10 Arsen, Blei, Kadmium, Nickel in PM 10 Kohlenstoffmonoxid Benzol Ozon Staubniederschlag 1, Stephansdom X X X 2, Taborstraße X X X X 9, Währinger Gürtel X X X X 10, Belgradplatz X X 10, Laaer Berg X X X 10, Laaer Wald X 11, Kaiserebersdorf X X X 11, Ostautobahn X 11, Rinnböckstraße X X X X X X X 12, Gaudenzdorf X X X 13, Hietzinger Kai X X X 16, Kendlerstraße X X 18, Schafbergbad X X X 19, Hermannskogel X X X 19, Zentralanstalt X X X 21, Gerichtsgasse X X X 22, Lobau X X X X 22, Stadlau X X X 23, Liesing X X X Summe 10 17 13 2 2 1 4 2 5 2

KA III - 22-1/11 Seite 9 von 21 Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass die Magistratsabteilung 22 durch ihr Luftmessnetz - über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus - noch folgende zusätzliche Messungen vornimmt: Luftschadstoffe Anzahl der zusätzlichen Messungen Schwefeldioxid 1 Stickstoffdioxid 5 Feinstaub PM 10 1 Staubniederschlag 1 Laut Angaben der geprüften Dienststelle erfolgen diese Zusatzmessungen einerseits aus der Notwendigkeit einer effizienten, flächendeckenden Überwachung des gesamten Wiener Stadtgebiets und andererseits aus der Verpflichtung für Schadstoffmessungen gemäß Genehmigungsbescheiden für die Müllverbrennungsanlage Spittelau und das Kraftwerk Simmering. Aus der Verpflichtung an drei Ozonmessstellen die Ozonvorläufersubstanz Stickstoffoxide zu erfassen, ergeben sich zusätzliche Stickstoffdioxid-Messstellen. 4.3 Datenerfassung, Datenzusammenführung, Datenauswertung, Berichtswesen Die Erfassung der Daten und damit die Überwachung der Luftqualität in den einzelnen Luftmessstellen erfolgt rund um die Uhr vollautomatisch. Die Übertragung der Daten erfolgt per Funk im Abstand von ca. einer Minute. Diese Daten laufen im Messstationsrechner der Messnetzzentrale in einer Datenbank zusammen. Die anschließend automatisch errechneten Halbstundenmittelwerte bilden in erster Linie die Basis für die routinemäßige Beurteilung durch den Fachbereich Luftmessnetz der jeweils aktuellsten Luftsituation in Wien. Aus diesen Halbstundenmittelwerten werden unterschiedliche, längerfristige Mittelwerte errechnet und mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen. Wenn eine erhöhte Schadstoffbelastung vorherrscht, erfolgt sofort - im Sommerhalbjahr auch an dienstfreien Tagen - eine automatische Benachrichtigung des Bereitschaftstechnikers. Eine Ausnahme bei der Ermittlung der Messdaten bildet die Überwachung der Feinstaubkomponenten PM 10 und PM 2,5, welche aufgrund der vorgeschriebenen Referenz-

KA III - 22-1/11 Seite 10 von 21 methoden sehr aufwendig ist. Die Vorbehandlung und die Auswertung der Staubfilter- Proben müssen in einem klimatisierten, erschütterungsfreien Raum erfolgen. Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur werden von der Messnetzzentrale überwacht, protokolliert und konstant gehalten. Durch dieses Referenzverfahren stehen die Resultate der Feinstaubuntersuchungen erst einige Wochen nach der Messung zur Verfügung. Aufgrund der täglichen Berichtspflicht wird daher mit einem weiteren kontinuierlichen Messverfahren die Feinstaubkomponente PM 10 gemessen werden. Die vom Fachbereich Luftmessnetz verwendete Software wurde von Mitarbeitern der Magistratsabteilung 22 entwickelt und an die entsprechenden Erfordernisse angepasst. Aufgrund der engen Verflechtungen der Server mit den Hard- und Software-Komponenten der Datenerfassung und Datenübertragung stehen auch die Server, Netzwerkkomponenten und Terminals des geprüften Fachbereiches in eigener Verantwortung, Wartung und Weiterentwicklung. Zur Information der Wiener Bevölkerung über die Luftqualität erstellen die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Luftmessnetzes Tages-, Monats- und Jahresberichte sowie im Anlassfall Ozon-Alarmberichte, die im Internet veröffentlicht werden. Für die österreich- bzw. europaweite Verbreitung der Wiener Luftmessdaten sorgt das Umweltbundesamt, welches die halbstündlich gelieferten Messdaten aus der Luftmessnetzzentrale in den österreichischen Immissionsdatenverbund einspeist. Von dort aus erfolgt die österreichweite Überwachung und Beurteilung der herrschenden Luftqualität. Die laufenden Ergebnisse werden an Informationsdienste wie Teletext, Telefontonbanddienste, Telefaxabruf und Internet weitergeleitet. Darüber hinaus wird die Bevölkerung mit Anzeigetafeln und Ozonbelastungskarten, sowie im jährlich erscheinenden Wiener Umweltbericht informiert. 4.4 Wartung der Messgeräte Um eine lückenlose Überwachung zu garantieren, werden die Messgeräte in Abständen von 23 Stunden automatischen Funktionskontrollen mit Prüfgasgeneratoren unterzogen. Eine manuelle Kalibrierung aller kontinuierlich arbeitenden Immissionsgeräte und

KA III - 22-1/11 Seite 11 von 21 der Prüfgasgeneratoren erfolgt vierteljährlich. Eine Routine-Wartung aller Luftmessstellen erfolgt monatlich. Im Abstand von ca. 18 Monaten werden alle Messgeräte einer großen Wartung unterzogen. 4.5 Personelle Ausstattung und Aufgabenverteilung Zur Durchführung der bereits erwähnten Aufgaben sind dem Bereichsleiter des Fachbereiches Luftmessnetz sechs Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zugeteilt. Die Bereichsleitung ist über die fachliche und administrative Leitung dieses Bereiches hinaus auch für den erforderlichen Ausbau des Luftmessnetzes zuständig. Zum weiteren Aufgabenbereich zählen Dokumentationen, Öffentlichkeitsarbeit, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen oder politischen Anfragen und Auftragsvergaben. Die stellvertretende Bereichsleitung ist neben der Vertretung und Unterstützung der Bereichsleitung hauptsächlich für die Entwicklung und Umsetzung von Hard- und Software-Konzepten, für den Betrieb und die laufende Anpassung des Luftmessnetzes, für die Dokumentation und Veröffentlichung von Luftmesswerten über die unterschiedlichsten Medien (Tages-, Monats-, Jahresberichte), für die Ausarbeitung von Verursacheranalysen bei Grenzwertüberschreitungen und die Einbringung der Interessen der Stadt Wien in Arbeitskreisen verantwortlich. Für die technische Infrastruktur ist ein Mitarbeiter zuständig, der hauptsächlich für die Betreuung der Messnetzzentrale und der Messstellen, für die Abwicklung von Anschaffungen, für die Qualitätssicherung der Messdaten in der Messnetzzentrale, für den Umbau und die Neuerrichtung von Messstellen und für die Durchführung von mobilen Schadstoffmessungen verantwortlich zeichnet. Weiters gibt es zwei Posten für Wartungstechnikerinnen bzw. Wartungstechniker. Diese sind für die Wartung und Störungsbehebung der Luftmessstellen, für die Reparatur und den Probelauf von Messgeräten, für die Umbauten an Messgeräten und an den Messstellen, sowie für die Betreuung der gravimetrischen und chemischen Analysen von Luftproben und den Ozondienst verantwortlich. Darüber hinaus werden von diesen beiden Fachkräften die Luftmessdaten kontrolliert und für die Veröffentlichung aufbereitet.

KA III - 22-1/11 Seite 12 von 21 Für die Aufgaben der Qualitätssicherung wird im Fachbereich Luftmessnetz eine Mitarbeiterin beschäftigt. Zu dem Aufgabenbereich zählt die Durchführung der Kalibrierungen der verwendeten Geräte im Kalibrierprüfstand, die laufende Überwachung der Einhaltung der notwendigen Standards, die Koordinierung der Jahreswartungen der Gerätschaft und die Fahrzeugverwaltung für die externen Bereiche. Zum Zuständigkeitsbereich des EDV-Betreuers zählt die Entwicklung und Umsetzung von Hard- und Software-Konzepten für den Betrieb und die laufende Anpassung des Luftmessnetzes, die Systemadministration, die laufende Pflege der Messdatenbank, die Beantwortung von Datenanforderungen, die Betreuung von Medienanfragen und die Öffentlichkeitsarbeit im Speziellen bei Interviews und Vorträgen. 4.6 Standorte der Messstellen Für die Positionierung der Messstellen im Stadtgebiet sind die verschiedenen rechtlichen (gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen), technischen (vorhandene Infrastruktur) und regionalen (Repräsentanz, Bevölkerungsdichte, unterschiedliche Standorttypen wie beispielsweise städtischer Ballungsraum, Erholungsgebiet, Industriegebiet, verkehrsnaher Standort) Kriterien zu berücksichtigen. Durch die richtige Auswahl der Lage dieser Messstellen soll gewährleistet sein, dass sowohl den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprochen wird, als auch eine optimale flächendeckende und repräsentative Erfassung der Luftqualität garantiert werden kann. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung sind die Entscheidungskriterien für die einzelnen Messstationsstandorte abgebildet: Luftmessstellen Situationsbeschreibung 1, Stephansdom Innerstädtische Fußgängerzone; an Werktagen vormittags Berufsverkehr 2, Taborstraße Nahe Fahrbahn; typische Einkaufsstraße; relativ hohes Verkehrsaufkommen 9, Währinger Gürtel Areal des Allgemeinen Krankenhauses; in ca. 150 m Entfernung zu einer Hauptverkehrsstraße (Gürtel) 10, Belgradplatz Typisches innerstädtisches Wohngebiet; mittleres Verkehrsaufkommen 10, Laaer Berg Nahe einer Durchzugsstraße; relativ hohes Verkehrsaufkommen 10, Laaer Wald Erholungsgebiet 11, Kaiser-Ebersdorf Stadtrand; Wohn- und Industriegebiet; ca. 350 m neben Ostautobahn 11, Ostautobahn Stadtautobahn; sehr hohes Verkehrsaufkommen 11, Rinnböckstraße 120 m neben Stadtautobahnbrücke (Südosttangente)

KA III - 22-1/11 Seite 13 von 21 Luftmessstellen Situationsbeschreibung 12, Gaudenzdorf Städtisches Wohngebiet; nahe Verkehrsknoten 13, Hietzinger Kai Direkt am Fahrbahnrand; sehr hohes Verkehrsaufkommen 16, Kendlerstraße Städtisches Wohngebiet; Durchzugsstraße mit relativ wenig Verkehr 18, Schafbergbad Erholungsgebiet am Stadtrand; Wohngebiet mit Anrainerverkehr 19, Hermannskogel Erholungsgebiet am Stadtrand im Wienerwald 19, Zentralanstalt Villenviertel am Stadtrand; geringes Verkehrsaufkommen 21, Gerichtsgasse Städtisches Wohngebiet; nahe Verkehrsknoten; Anrainerverkehr 22, Lobau Erholungsgebiet am Stadtrand im Nationalpark Donauauen 22, Stadlau Städtisches Wohngebiet; Anrainerverkehr 23, Liesing Industriegebiet; mittleres Verkehrsaufkommen 5. Besichtigung der Messzentrale und einzelner Messstellen Im Zuge seiner Prüfung unterzog das Kontrollamt die Messzentrale und vier Messstellen einer eingehenderen Augenscheinskontrolle und stellte dabei Folgendes fest: 5.1 Messzentrale Wie bereits erwähnt erfolgt die zentrale Datenerfassung durch einen Server, welcher die Daten aller Messstationen sammelt, verarbeitet, die Messergebnisse bewertet und sie in eine spezielle Datenbank einspeist. Die Daten und alle wichtigen Schriftstücke und Dokumente werden täglich gesichert. Der gesamte EDV-Bereich des geprüften Fachbereiches arbeitet auf einem eigenen Netzwerk, das aus Sicherheitsgründen vom magistratsweiten Netz der Magistratsabteilung 14 - Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie - entkoppelt ist. Auf großen Wandscreens sind die kontinuierlichen Dateneingänge der jeweiligen Luftmessnetzstationen durch Blinksignale erkennbar. Diese sind wiederum mit den einzelnen Arbeitsplätzen der Systemadministratoren in der Messnetzzentrale verbunden. Ein eigener Bereich der Messzentrale ist für die Qualitätssicherung des gesamten Luftmessnetzes und der zu ermittelnden Messdaten aufgrund der geforderten gesetzlichen Qualität eingerichtet. In diesem Bereich erfolgen die Kalibrierungen der verschiedenen Messgeräte und die Führung des Kalibrierprüfstandes mit einer dazugehörigen Werkstatt. Die zuständige Mitarbeiterin der Qualitätssicherung ist für den organisatorischen und technischen Ablauf der Jahreswartungen an den Luftmessnetzstationen verantwortlich.

KA III - 22-1/11 Seite 14 von 21 Weiters ist der Klimacontainer zur Feinstaubmessung im gravimetrischen Verfahren in der Zentrale des Luftmessnetzes angesiedelt. Hier erfolgt die spezielle Abwaage der einzelnen Staubfilter unter absolut streng kontrollierten und konstanten klimatischen Bedingungen (gleichbleibende Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit). 5.2 Messstelle Stephansdom Die Messstelle am Stephansdom befindet sich neben dem Südturm des Stephansdoms in der sogenannten Kerzenkammer. Für die Aufstellung des notwendigen technischen Equipments wird der Magistratsabteilung 22 von der Eigentümerin ein Raum im ersten Stock kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die zu prüfende Luft wird über einen aus dem Dach der Kerzenkammer ragenden Ansaugkopf angesaugt und von den Messgeräten auf Schwefeldioxid-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Gehalt überprüft, gemessen und berechnet. Diese innerstädtische Messstelle in verkehrsberuhigter Zone betreibt die Magistratsabteilung 22 seit dem Jahr 1994. Davor wurde die Messstelle von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik betreut. 5.3 Messstelle Taborstraße Die Messstelle Taborstraße befindet sich in der Taborstraße Ecke Glockengasse im 2. Wiener Gemeindebezirk. Im Jahr 1987 wurde diese Messstelle zunächst in einer Litfaßsäule installiert und seither von der Magistratsabteilung 22 betrieben. Im Jahr 2006 wurde die alte Messstation außer Betrieb gestellt und vorübergehend durch den mobilen Messbus ersetzt. Nach rd. sechs Monaten wurde die nunmehrige erweiterte, modern gestaltete und klimatisierte Messstation in Betrieb genommen. Der Standort liegt an der stark befahrenen Taborstraße und es werden Stickstoffoxid, Feinstaub PM 10 und PM 2,5 und Kohlenstoffmonoxid gemessen. Die Ansaugköpfe ragen aus der containerartigen Station und saugen in rd. 3 m Höhe die zu messende Außenluft an. 5.4 Messstelle Währinger Gürtel Die Messstelle Währinger Gürtel befindet sich am Gelände des Allgemeinen Kranken-

KA III - 22-1/11 Seite 15 von 21 hauses der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus (AKH). Ursprünglich wurde diese Messstelle im Jahr 1985, im Südgarten des AKH von der Firma VAMED AG in einem Container errichtet, um gemäß einer Bescheidauflage eigene Messungen im Zuge der Genehmigung einer Dampfkesselanlage im AKH durchzuführen. Im Jahr 1986 übernahm die Magistratsabteilung 22 diese Messstelle und band sie als Messstelle "Währinger Gürtel" in das Luftmessnetz ein. Mit Ende 2006 wurde aufgrund der Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft die Messstelle Währinger Gürtel zu einer wichtigen Trendmessstelle bzgl. der Messungen von Stickstoffdioxid- und PM 10 -Komponenten erklärt. Im April 2008 erfolgte die Mitteilung an die Magistratsabteilung 22, dass am Standort des Luftmesscontainers ein Neubau geplant sei und der Standort verlegt werden müsse. In den Monaten Juni bis August 2008 erfolgte von der Magistratsabteilung 22 gemeinsam mit der Firma VAMED AG und Einbeziehung der technischen Direktion des AKH eine geeignete Standortsuche, um eine gleichbleibende Messqualität zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Standortsuche am Areal des AKH wurden ab November 2008 Parallelmessungen sowohl am alten Standort als auch am neu geplanten Standort Südring-Weg zur Dokumentation der Vergleichbarkeit der Messergebnisse durchgeführt. Diese Parallelmessungen wurden bis Jänner 2009 fortgesetzt. Durch positive Testergebnisse wurde der neue Ersatzstandort als geeignet erachtet. Nach Einholung der formalen Zustimmung der Direktion und der Rechtsabteilung des AKH kam es zur geplanten Verlegung des Messcontainers. Nach allen technischen Änderungen und Adaptierungen wurde der Vollbetrieb im jetzigen Standort mit September 2009 aufgenommen. Im darauffolgenden Jahr, im Oktober 2010 bemerkte ein Wartungstechniker der Magistratsabteilung 22 auf dem Dach des unmittelbar angrenzenden Garagenzugangs eine zwischenzeitlich neu errichtete Lüftungsanlage, welche ca. 2 m neben dem Luftmesscontainer in genauer Höhe der beiden Ansaugköpfe zur Probenahme für Feinstaub PM 2,5, PM 10 und anderer gasförmiger Luftschadstoffe, installiert worden war. Wie sich auf Anfrage der Magistratsabteilung 22 herausstellte, handelt es sich bei der Lüftungsanlage um eine Brandrauchentlüftung und eine Stiegenhausentlüftung für die darunter-

KA III - 22-1/11 Seite 16 von 21 liegende und derzeit noch in Renovierung befindlichen Tiefgarage. In den nächsten Monaten erfolgten intensive Telefongespräche mit den für das Garagenprojekt verantwortlichen Personen. Anlässlich einer Besprechung vor Ort im November 2010 mit Technikern des AKH und der Firma VAMED AG wurde über die technischen Möglichkeiten verhandelt, die die Beeinflussung der Luftmessstelle durch die Garagenlüftung verhindern sollten. Die Rohrendungen der Lüftungsanlagen wurden daraufhin als Übergangslösung mit Kunststofffolien zugeklebt. Das nachfolgende Foto zeigt diesen Zustand im Dezember 2010: Ansaugkopf des Luftmessnetzes der MA 22 Garagenentlüftungen Wiewohl das Kontrollamt anerkennt, dass die Entlüftung der Tiefgarage zwar derzeit mit Plastikfolie provisorisch zugedeckt ist, würde sich dieser Umstand bei Inbetriebnahme der Garage - deren Umbau sich zum Zeitpunkt der Prüfung in der Endphase befindet - durch die dann geboten erscheinende Entfernung dieser Abdeckungen für die Belüftung

KA III - 22-1/11 Seite 17 von 21 der Anlage ändern. Da an diesem Standort Feinstaub PM 10 und PM 2,5, Stickstoffoxid und Benzo(a)pyren gemessen werden, ist eine Veränderung der Messwerte zu erwarten, was wiederum zu einer groben Verfälschung der Messdaten dieser speziellen Messstelle in Wien führen würde. Es war daher anzuregen, alle diesbezüglichen technischen und finanziellen Fragen mit allen beteiligten Stellen raschest einer Klärung zuzuführen (z.b. neuerlicher Standortwechsel der Messstelle, Änderung der Be- und Entlüftung der Tiefgarage), um in Hinkunft weiterhin Messwerte zu erhalten, die den in der Umgebungsbeschreibung erfassten Daten, nämlich Werte für eine 150 m von einer Hauptverkehrsstraße entfernten Messstelle entsprechen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 22: Der gegenständliche Bericht unterstreicht die Bedeutung der vom Wiener Luftmessnetz wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen der Bestrebungen der Stadt Wien um eine gute Luftqualität zu bewahren und soweit möglich, diese noch zu verbessern. Im Kapitel 5.4 "Messstelle Währinger Gürtel" wurde dokumentiert, dass vor einigen Monaten neben der im Gelände des AKH befindlichen Luftmessstelle eine Entlüftung der Tiefgarage errichtet wurde. Die Garagenabluft aus dieser führt zu einer möglichen Beeinflussung oder Verfälschung der Ergebnisse der Messstelle. Die Magistratsabteilung 22 hat unverzüglich nach Wahrnehmung dieser Situation alle notwendigen Schritte zur schnellstmöglichen Lösung unternommen. Durch den nachdrücklichen Einsatz - umfangreicher Schriftverkehr und Gespräche - über die Abteilungsleiterin, sowie gemeinsam mit der Geschäftsgruppe Umwelt, ist es zwischenzeitlich gelungen, die verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträger des AKH von der Dringlichkeit und Notwendigkeit durch die vom AKH zu setzenden Maßnahmen zu überzeugen. Selbstverständlich wird sich die Magistratsabtei-

KA III - 22-1/11 Seite 18 von 21 lung 22 wie bisher mit all ihren Möglichkeiten für eine raschest mögliche Bereinigung der geschilderten Situation einsetzen. Die notwendigen Änderungen an der Lüftungsanlage der AKH-Tiefgarage können jedoch ausschließlich durch die Technische Direktion veranlasst werden. Als alternativer Lösungsansatz käme auch die Verlegung der Messstelle an einen anderen Ort im Gelände des AKH infrage. Dieser Lösungsansatz wird jedoch derzeit von der Technischen Direktion des AKH nicht weiterverfolgt. Wie die Aktivitäten der Magistratsabteilung 22 in den letzten Monaten eindeutig belegen, nimmt diese die diesbezügliche Anregung des Kontrollamtes sehr ernst und wird sich auch zukünftig intensiv mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einsetzen, um eine Lösung so rasch wie möglich zu erreichen. Betont sei zusammenfassend noch einmal, dass sämtliche denkbaren Lösungsmaßnahmen im ausschließlichen Wirkungs- und Einflussbereich des AKH liegen, die Magistratsabteilung 22 aber auch weiterhin beratend und konstruktiv bei der Erarbeitung und Vorantreibung tätig sein kann. 5.5 Messstelle Hietzinger Kai Die Messstation befindet sich am Hietzinger Kai im 13. Wiener Gemeindebezirk im Erdgeschoß des Magistratischen Bezirksamtes für den 13. und 14. Bezirk an der Hauptverkehrsader der West-Einfahrt von Wien. Direkt aus dem Straßenbereich wird die Luft in ca. 3 m Höhe angesaugt und auf die Belastungen durch Stickstoffoxid, Kohlenstoffmonoxid und Benzol gemessen. 6. Kosten Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Kosten für den Betrieb des Wiener Luftmessnetzes in den Jahren 2007 bis 2010 (in EUR):

KA III - 22-1/11 Seite 19 von 21 Kosten 2007 2008 2009 2010 Anlagen 151.730,00 236.522,00 169.137,00 100.970,00 Verbrauchsgüter 2.827,00 4.467,00 5.119,00 7.603,00 Instandhaltung 43.768,00 70.933,00 27.851,00 45.483,00 Dienstleistungen 164.261,00 213.253,00 147.350,00 74.746,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter 985,00 2.102,00 441,00 232,00 Sonstige 491,00 8.754,00 19.648,00 18.711,00 Personal 368.306,00 391.225,00 383.063,00 353.251,00 Gesamt 732.368,00 927.256,00 752.609,00 600.996,00 Infolge der für das Jahr 2008 geplanten Umsiedlung der Magistratsabteilung 22 erfolgte bereits im Jahr 2007 ein Anstieg der Kosten aufgrund der Anschaffung neuer Messnetz- Server, Bandarchiv und anderer elektronischer Komponenten. Auch ein gehäufter Austausch alter Messgeräte für Stickstoffmonoxid, Schwefeldioxid, Ozon und Kohlenstoffmonoxid, sowie die Neuanschaffungen von Infoscreens standen im Jahr 2007 zu Buche. Im darauffolgenden Jahr 2008 erfolgte die Umsiedlung der gesamten Abteilung der Magistratsabteilung 22 in das Amtsgebäude in der Dresdner Straße im 20. Wiener Gemeindebezirk. Der Fachbereich Luftmessnetz musste mit dem gesamten technischen Equipment, wie Klimacontainer zur Feinstaubanalyse, Servicebereich und den Werkstätten, einen möglichst reibungslosen Übergang von einem Standort zu dem Standort in der Dresdner Straße gewährleisten. Im Zuge der Übersiedlung erfolgte zusätzlich der Austausch zweier Service-Fahrzeuge und des veralteten Stations-Datenterminals. Auch Adaptionen und eine räumliche Verlegung der Messstelle Hietzinger Kai innerhalb der Amtsräume des Magistratischen Bezirksamtes verursachten einen deutlichen Anstieg der Kosten von rd. 732.000,-- EUR des Jahres 2007 auf 927.000,-- EUR des Jahres 2008. Im Jahr 2009 kam es zum Austausch des Ozon-Kalibrators und zur Verlegung der Messstelle im AKH. Insgesamt gingen die Ausgaben aber wieder auf das Niveau des Jahres 2007 zurück. Im Jahr 2010 waren die Erneuerungen in der Messnetzzentrale und im Bereich der Messstellenausstattung sowie die Verlegung der Messstelle im AKH abgeschlossen.

KA III - 22-1/11 Seite 20 von 21 Daher sanken die Kosten auf rd. 600.000,-- EUR. Vor allem die Aufwendungen in den Bereichen Anlagen und Dienstleistungen haben diesen deutlichen Rückgang bewirkt. Dem Kontrollamt konnten im Zuge seiner Prüfung lediglich die jährlichen Kosten für den gesamten Fachbereich Luftmessnetz vorgelegt werden. Eine Umlegung der Kosten auf die Zentrale und die einzelnen Messstellen erfolgte dabei nicht. Nach Ansicht des Kontrollamtes wäre eine Zuteilung der Kosten auf einzelne Kostenstellen für die wirtschaftliche Beurteilung und Steuerung im Sinn einer effizienten und kostenbewussten Verwaltung anzustreben. Es sollten daher Möglichkeiten geschaffen werden, die Gesamtkosten verursachungsgemäß auf die einzelnen Messstellen und sonstige Bereiche zu verteilen, um hier eine längerfristige Beurteilung der Kostenverursachung zu ermöglichen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 22: Die Magistratsabteilung 22 wird diese Anregung zur Einführung einer detaillierteren Überwachung der Kosten des Luftmessnetzes gerne aufnehmen. Die Erstellung eines diesbezüglichen Konzeptes ist bereits für das Jahr 2011 geplant, wobei auch alle notwendigen Vorkehrungen für die detaillierte Kostenrechnung zu schaffen sind. Ab dem Jahr 2012 wird voraussichtlich die vom Kontrollamt angeregte Kostenrechnung im Luftmessnetz eingeführt. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im März 2011

KA III - 22-1/11 Seite 21 von 21 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE AKH...Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus EDV...Elektronische Datenverarbeitung Kfz...Kraftfahrzeug PM...Particulate Matter UV... Ultraviolett Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn der rechtlichen Verpflichtung anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.