Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester 2004 Vorlesung Arbeitsrecht Vorbemerkung Hilfsmittel Gesetzestexte: Nipperdey, Arbeitsrecht - Loseblattsammlung dtv-arbeitsgesetze mit Einführung von Richardi; weitere Ausgaben im Luchterhand-Verlag und von Kittner im Bund-Verlag. Studienbücher: Boemke, Burkhard: Studienbuch Arbeitsrecht, 2001 Brox, Hans/Rüthers, Bernd: Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2002 Dütz, Wilhelm: Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2003 Gamillscheg, Franz: Arbeitsrecht I: Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht, 8. Aufl. 2000 Gitter, Wolfgang/Michalski, Lutz: Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2002 Hanau, Peter/Adomeit, Klaus: Arbeitsrecht, 12. Aufl., 2000 1
Hromadka, Wolfgang/Maschmann, Frank: Arbeitsrecht, Bd. 1: Individualarbeitsrecht, 2. Aufl. 2002, Bd. 2: Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsstreitigkeiten, 2. Aufl. 2001 Junker, Abbo: Grundkurs Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2003 Lieb, Manfred: Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2003 Preis, Ulrich: Arbeitsrecht Praxis-Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht, 2. Aufl. 2003 Richardi, Reinhard/Annuß, Georg: Arbeitsrecht Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen Entscheidungen, 7. Aufl. 2000 Söllner, Alfred/Waltermann Raimund: Grundriss des Arbeitsrechts, 13. Aufl. 2003 Zöllner, Wolfgang/Loritz, Karl-Georg: Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1998 Hand- und Lehrbücher: Richardi, Reinhard/Wlotzke, Otfried (Hrsg.): Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3 Bde. 2. Aufl. 2000, mit einem Ergänzungsband 2001 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2004 Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, 2 Bde., 2. Aufl. 2000 Schaub, Günter/Koch, Ulrich/Linck, Rüdiger: Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl. 2002 Berscheid, Ernst-Dieter/Kuntz, Jürgen/Brand, Jürgen (Hrsg.): Praxis des Arbeitsrechts, 2. Aufl. 2002 Kittner, Michael/Zwanziger, Bertram (Hrsg.): Arbeitsrecht, 2001 Vorlesung Arbeitsrecht Vorbemerkung - Sommersemester 2004 2
Schliemann, Harald (Hrsg.): Das Arbeitsrecht im BGB Kommentar, 2. Aufl. 2002 Preis, Ulrich (Hrsg.): Der Arbeitsvertrag Handbuch der Vertragspraxis und gestaltung, 2002. Wenn man von dem Handbuch von Schaub absieht, fehlte in den siebziger und achtziger Jahren eine Gesamtdarstellung des Arbeitsrechts. Die beiden Standardwerke aus der Lehrbuchliteratur der alten Bundesrepublik waren Nikisch, Alfred: Bd. I in 3. Aufl., 1961, Bd. II in 2. Aufl., 1959 und Bd. III in 2. Aufl., 1966 und Hueck, Alfred/Nipperdey, Hans-Carl: Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I von Alfred Hueck, 1963, Bd. II/1 von Hans Carl Nipperdey, 1967, und Bd. II/2 von Nipperdey unter Mitwirkung von Franz- Jürgen Säcker, 1970. Dieses Lehrbuch repräsentiert eine Epoche des deutschen Arbeitsrechts; es hatte für die Entwicklung des Arbeitsgerichts eine ähnliche Bedeutung wie das Pandektenlehrbuch von Windscheid für das bürgerliche Recht. Nach einem geflügelten Wort von Gamillscheg ist der Richter der Herr des Arbeitsrechts. Richterrecht ist unser Schicksal vornehmlich im Arbeitsrecht, so lautet eine andere Formulierung. Da der Gesetzgeber unfähig, aber auch unwillens ist, eine Arbeitsrechtskodifikation zu schaffen oder auch nur die für die Sozialordnung wesentlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Sozialpartnern gesetzlich zu gestalten, wird diese Lücke durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geschlossen. Es mag offen 3
bleiben, ob Richterrecht Rechtsquelle oder nur Rechtserkenntnisquelle ist; die Gestaltung der sozialen Ordnung erfolgt prägend durch das Bundesarbeitsgericht. Beispielsweise ist das Arbeitskampfrecht nur durch das Bundesarbeitsgericht geregelt; es sind vor allem der Beschluss des Großen Senats vom 28.1.1955, der Beschluss des Großen Senats vom 21.4.1971 und die Urteile des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (bestätigt durch BVerfGE 84, 212 ff.). Wie für die sonstigen Obersten Gerichtshöfe des Bundes gibt es auch für das Bundesarbeitsgericht eine Amtliche Sammlung, abgekürzt BAG oder BAGE, sie enthält aber bei weiten nicht alle wichtigen Entscheidungen; sie wird zitiert nach Band, Zahl und Seitennummer. Daneben besteht die arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, begründet von Hueck, Nipperdey und Dietz. Sie ist umfangreicher als die Amtliche Sammlung, und die Entscheidungen werden in der Regel bereits zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidungen sind in AP nach Gesetzen geordnet, z.b. BAG AP Nr. 1 zu 130 BGB - BAG AP Nr. 156 zu 242 BGB Ruhegehalt - BAG AP Nr. 1 zu 56 BetrAVG Arbeitszeit - BAG AP Nr. 1 zu 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen. Ähnlich aufgebaut die von Stahlhacke herausgegebene Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht - EzA. Vorlesung Arbeitsrecht Vorbemerkung - Sommersemester 2004 4
Daneben gibt es die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände herausgegebene Entscheidungssammlung: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, abgekürzt SAE, wie die AP ebenfalls mit Anmerkungen versehen. Eine Entscheidungssammlung enthält weiterhin die AR-Blattei; sie enthält außerdem systematische Darstellungen. Zeitschriften: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) Recht der Arbeit (RdA) Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) Arbeit und Recht (AuR) Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) Das Arbeitsrecht in der Gegenwart (ArbRGegw), Jahrbuch für das gesamte Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis (Dokumentation für das jeweilige Jahr) Mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht: Betriebsberater (BB), Der Betrieb (DB) - für das öffentliche Dienstrecht: Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR) 5