Kundeninformation/Checkliste zum Abschluss eines Top Giro-Basiskontos

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Transkript:

Kundeninformation/Checkliste zum Abschluss eines Top Giro-Basiskontos Folgende Schritte sind zum Abschluss eines Top Giro-Basiskontos erforderlich: 1 Füllen Sie den Antrag auf Abschluss eines Top Giro-Basiskontos sowie die beiliegenden Unterlagen vollständig aus. 2 Überprüfen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie alle Unterlagen an den dafür vorgesehenen Stellen. 3 Lassen Sie sich von einem unserer Außendienstpartner der Wüstenrot oder der Württembergischen legitimieren und geben Sie dort die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen ab. Checkliste der einzureichenden Unterlagen: Unterschriebener Antrag auf Abschluss eines Top Giro-Basiskontos Unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und -nutzung* Legitimationsformular (von unserem Außendienstpartner auszufüllen) Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, führen wir die erforderlichen Prüfungen durch und geben Ihnen kurzfristig eine Rückmeldung. Für Fragen oder Informationen in Bezug auf den Abschluss unseres Top Giro-Basiskontos steht Ihnen unser Kundendialog unter 07141 16-75 16 75 oder unsere Außendienstpartner vor Ort zur Verfügung. *freiwillig

Antrag auf Abschluss eines Top Giro-Basiskontos (entspricht einem Basiskonto nach 30 45 Zahlungskontengesetz) Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank Kontonummer wird zentral vergeben 71630 Ludwigsburg Hiermit beantrage ich die Eröffnung eines Basiskontos zu den nachfolgenden Vereinbarungen: Name, Vorname (auch Geburtsname) Herr Frau Anschrift (in D inkl. Bundesland) Geburtsdatum Geburtsort Beruf 1 Staatsangehörigkeiten 2 Familienstand 1 Telefon-Nr./Fax-Nr. 1 E-Mail-Adresse 1 1 Die Angabe ist freiwillig. 2 Eine US-Staatsangehörigkeit ist immer (ggf. zusätzlich) anzugeben (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung). Angaben zu gegebenenfalls vorhandenen weiteren Zahlungskonten Die folgenden Angaben werden benötigt, um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, ein Basiskonto zu eröffnen. Ich habe bislang kein Zahlungskonto (z.b. Girokonto) in Deutschland. Ich habe bereits ein Zahlungskonto (z.b. Girokonto) in Deutschland. Falls Sie bereits ein Zahlungskonto in Deutschland haben, machen Sie bitte die folgenden Angaben, soweit für Sie zutreffend. Falls Sie mehrere Zahlungskonten haben, machen Sie die entsprechenden Angaben bitte auf einem Zusatzblatt. Dieses Zahlungskonto habe ich bei Dieses Zahlungskonto hat die IBAN Name des kontoführenden Instituts IBAN Dieses Zahlungskonto wird als Pfändungsschutzkonto geführt ja nein Das kontoführende Institut hat dieses Zahlungskonto gekündigt beziehungsweise hat mir mitgeteilt, dass es dieses Zahlungskonto schließen wird. Ich habe das vorgenannte Zahlungskonto gekündigt. Obwohl ich bereits ein Zahlungskonto habe, kann ich dieses aus folgenden Gründen* nicht tatsächlich für die Ausführung von Zahlungsvorgängen nutzen: Das Guthaben auf meinem Konto wird gepfändet und es handelt sich bei dem Konto nicht um ein Pfändungsschutzkonto. Sonstiges: * Wenn Sie dieses Konto zum Beispiel nicht für Überweisungen nutzen können, weil Ihnen kein Kredit eingeräumt worden ist, gilt dies nicht als Grund. Nutzung elektronischer Zugangsmedien Girokarte Online-Banking Telefon-Banking Pfändungsschutzkonto Das Basiskonto soll als Pfändungsschutzkonto ( 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden. Ich wurde von der Bank darauf hingewiesen, dass ich nur ein Pfändungsschutzkonto führen darf. Ich versichere, dass ich zurzeit kein Pfändungsschutzkonto führe. Hinweise: Sie sind nicht verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Kontoüberziehungsmöglichkeit) zu erwerben, um ein Konto bei der Bank eröffnen zu können. Nach dem Zahlungskontengesetz haben Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages, wenn Sie Ihr Basiskonto überwiegend für gewerbliche Zwecke oder für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit nutzen. WB79410 [1] 6.2016 Seite 2 von 3

Es gelten die folgenden Vereinbarungen: a) Kontovertrag und -führung Der Kontovertrag kommt erst mit Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung und mit Zugang der schriftlichen Kontobestätigung zustande. Vorher ist eine Verfügung über das Konto nicht möglich. Bei der Kontoanlage wird standardisiert Online-Banking eingerichtet. b) Vereinbarung eines Kündigungsrechts der Bank Die Bank kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten den Basiskontovertrag kündigen, wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinander folgenden Monaten kein vom Kontoinhaber in Auftrag gegebener Zahlungsvorgang ausgeführt wurde oder wenn der Kontoinhaber die Voraussetzungen des 31 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungskontengesetzes (Anspruchsberechtigung) nicht mehr erfüllt oder wenn der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto, das von ihm nach Maßgabe des 35 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungskontengesetzes genutzt werden kann, im Geltungsbereich des Zahlungskontengesetzes eröffnet hat oder wenn der Kontoinhaber eine angekündigte Änderung des Basiskontovertrags nach 675g des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelehnt hat, die das kontoführende Institut allen Inhabern von bei ihm geführten entsprechenden Basiskonten wirksam angeboten hat. c) Gesetzliche Kündigungsrechte der Bank Gesetzliche Kündigungsrechte der Bank bleiben unberührt. d) Meldung der Eröffnung des Basiskontos an eine Auskunftei Die Bank ist berechtigt, der SCHUFA Holding AG als Auskunftei die Einrichtung des Basiskontos und etwaige Änderungen hierzu mitzuteilen. Das von der SCHUFA Holding AG geführte Verzeichnis über eingerichtete Zahlungskonten ermöglicht es Kreditinstituten zu prüfen, ob der Antragsteller für ein Basiskonto tatsächlich Bedarf hat (vgl. 31, 32 und 35 Absatz 2 Zahlungskontengesetz). e) Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen Maßgeblich für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank sowie sämtliche Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Geschäftsgrundlagen für Top Produkte, die Bedingungen für das Online-Banking, das Merkblatt zur Datenverarbeitung sowie die ergänzenden Verbraucherinformationen. Ich/Wir bin/sind besonders auf die in den Geschäftsgrundlagen die unter C. enthaltene Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die unter D. beschriebene Erklärung zum Datenschutz hingewiesen worden. Datum Bei Minderjährigen: - Unterschrift - des Kontoinhabers Bei Minderjährigen zusätzlich Unterschriften aller gesetzlicher Vertreter notwendig. ggf. Vornamen und Zuname 1. gesetzlicher Vertreter in Druckbuchstaben - Unterschrift - ggf. Vornamen und Zuname 2. gesetzlicher Vertreter in Druckbuchstaben - Unterschrift - Empfangsbestätigung Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir die anliegenden Informationen und Unterlagen erhalten habe/n: Das Formular Antrag auf Abschluss eines Top Giro-Basiskontos. Allgemeine Information zum Top Giro-Basiskonto. Den Informationsbogen für den Einleger. Die Geschäftsgrundlagen für Top Produkte. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank sowie sämtliche Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten. Datum Bei Minderjährigen: - Unterschrift - des Kontoinhabers Bei Minderjährigen zusätzlich Unterschriften aller gesetzlicher Vertreter notwendig. ggf. Vornamen und Zuname 1. gesetzlicher Vertreter in Druckbuchstaben - Unterschrift - ggf. Vornamen und Zuname 2. gesetzlicher Vertreter in Druckbuchstaben - Unterschrift - Eine Kopie des ausgefüllten Formulars wurde der Antragstellerin/dem Antragsteller durch unseren Außendienstpartner übergeben am (Datum) von (Vorname(n) und Name) - Unterschrift - sowie Unterschrift des aushändigenden Außendienstpartners WB79410 [1] 6.2016 Seite 3 von 3

Allgemeine Informationen zum Top Giro- Basiskonto (entspricht einem Basiskonto nach 30 45 Zahlungskontengesetz) Leistungsumfang Das Top Giro-Basiskonto ermöglicht Ihnen gemäß den Vorgaben des Zahlungskontengesetzes, Ihre Gelder darauf einzuzahlen und Barauszahlungen zu tätigen. Darüber hinaus können Sie damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr (z.b. Überweisungsverkehr) teilnehmen. Eine Überziehungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht. Im Einzelnen können Sie das in Euro geführte Top Giro Basiskonto für die folgenden Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft nutzen: Ein- oder Auszahlungen: Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ihr Zahlungskonto oder von ihrem Zahlungskonto ermöglicht werden sowie alle für die Führung ihres Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge; Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ihr bei uns geführtes Konto oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch die Ausführung von Lastschriftbelastungsbuchungen (wiederkehrend/einmalig), die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen), die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels unserer Girokarte. Selbstverständlich können Sie auch unsere Geldautomaten sowie die Geldautomaten einer CashPool- Partnerbank nutzen. Online- und Telefon-Banking sind ebenfalls standardmäßiger Bestandsteil des Kontos. Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto ( 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden. Entgelte und Kosten Die Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis beschrieben. Dieses können Sie bei uns in den Geschäftsstellen einsehen. Wir händigen Ihnen dieses auf Nachfrage auch aus oder Sie können es im Internet auf www.wüstenrotdirect.de abrufen. Nutzungsbedingungen Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank. Diese können Sie bei uns in den Geschäftsstellen einsehen. Wir händigen Ihnen diese auf Nachfrage auch aus oder Sie können sie im Internet auf unserer Seite www.wüstenrotdirect.de abrufen. Hinweis Die Eröffnung eines Basiskontos ist wie auch dessen Nutzung bei uns nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistung (z.b. Kontoüberziehungsmöglichkeit) abhängig. WB79411 [1] 6.2016

Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und -nutzung sowie Information per Telefon/E-Mail Konto-/Depotnummer Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, 71630 Ludwigsburg, (BIC WBAGDE61) Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Alexander Erdland Vorstand: Dr. Marc Kaninke, Rüdiger Maroldt Sitz Ludwigsburg, Amtsgericht Stuttgart HRB 204567 Inhaber - Titel, Vornamen Mitinhaber / bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter 1 - Vornamen Gesetzliche Vertreter 2 - Vornamen Straße Postleitzahl Wohnort Geburtsdatum Telefon E-Mail Nachstehende Erklärungen gelten für alle Konten bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank. I. Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W-Gruppe) bietet ihren Kunden Produkte zur Baufinanzierung, Vermögensbildung, Altersvorsorge und zum Risikoschutz an. Um die Information in allen Fragen zu den Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe, also rund um die Themen Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung, über den Zweck des/der abgeschlossenen Vertrages/Verträge hinaus zu ermöglichen, bin ich/sind wir in Ergänzung zur vorhandenen Einwilligungserklärung zum Datenschutz damit einverstanden, dass die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (WBP) die dafür erforderlichen Angaben zur Datenverarbeitung und Nutzung an die nachstehenden Gesellschaften der W&W-Gruppe weitergibt. Wüstenrot & Württembergische AG, Wüstenrot Bausparkasse AG, Württembergische Versicherung AG, Württembergische Lebensversicherung AG, Württembergische Krankenversicherung AG, Württembergische Rechtsschutz Schaden-Service GmbH, Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, W&W Informatik GmbH, W&W Asset Management GmbH, Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Wüstenrot Immobilien GmbH, Württembergische Vertriebsservice GmbH für Makler und freie Vermittler, Karlsruher Lebensversicherung AG, W&W Europe Life Limited, WIT Services s.r.o, W&W Service GmbH, W&W Produktion GmbH. Soweit die Gesellschaften hierfür selbstständige Vermittler einsetzen, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Von der Einwilligung umfasst sind Personalien (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand oder Beruf) Kontokorrent (insbesondere Saldo oder Kreditlimit) Einlagen (insbesondere Produktart, Guthaben, Verzinsung oder Laufzeit) Karten (insbesondere Produktart und Anzahl) Kredite (insbesondere Produktart, Kreditlimit oder Verzinsung, Laufzeit) Depotgeschäft (insbesondere Bestände, Kurswert, Wertpapierkennnummern oder Stückzahlen) Information per Telefon / E-Mail: Ja, ich stimme einer Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe per Telefon zu. Ja, ich stimme einer Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe per E-Mail zu. II. Durchführung von Kundenaufträgen durch Berater Sollen Kundenaufträge oder Fragen zum Zahlungsverkehr (insbesondere zu Geldeingängen), zum Wertpapiergeschäft oder zum Freistellungsauftrag unmittelbar durch Berater der WBP mittels Abfrage des Kontostands erledigt werden, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Berater soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich ist die in Nummer I genannten Daten sowie Umsatzinformationen hierzu erheben, verarbeiten und nutzen. III. Bankgeheimnis Beschränkt auf die vorgenannten Zwecke entbinde ich/entbinden wir die WBP zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Entbindung vom Bankgeheimnis. IV. Freiwilligkeit und Widerruf Die vorstehende Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und Nutzung ist freiwillig. Sie kann ohne Einfluss auf den/die abgeschlossenen Vertrag/Verträge jederzeit für die Zukunft gegenüber der WBP widerrufen werden. Die Einwilligung zur Information per Telefon / E-Mail kann unabhängig hiervon jederzeit widerrufen werden. Hinweis: Für Gemeinschaftskonten ist zum Wirksamwerden der Einwilligungserklärung das Einverständnis aller Kontoinhaber erforderlich. Stand: 01.09.2013 Datum (TT.MM.JJJJ) - Unterschrift - des Kunden - Unterschrift - des Mitinhabers / gesetzlichen Vertreters 1 (bei Minderjährigen) Name Name Name Hausnummer - Unterschrift - des gesetzlichen Vertreters 2 (bei Minderjährigen) WB79084 [13] 5.2014 Seite 1 von 2 Ausfertigung für die Bank

Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und -nutzung sowie Information per Telefon/E-Mail Konto-/Depotnummer Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, 71630 Ludwigsburg, (BIC WBAGDE61) Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Alexander Erdland Vorstand: Dr. Marc Kaninke, Rüdiger Maroldt Sitz Ludwigsburg, Amtsgericht Stuttgart HRB 204567 Inhaber - Titel, Vornamen Mitinhaber / bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter 1 - Vornamen Gesetzliche Vertreter 2 - Vornamen Straße Postleitzahl Wohnort Geburtsdatum Telefon E-Mail Nachstehende Erklärungen gelten für alle Konten bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank. I. Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W-Gruppe) bietet ihren Kunden Produkte zur Baufinanzierung, Vermögensbildung, Altersvorsorge und zum Risikoschutz an. Um die Information in allen Fragen zu den Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe, also rund um die Themen Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung, über den Zweck des/der abgeschlossenen Vertrages/Verträge hinaus zu ermöglichen, bin ich/sind wir in Ergänzung zur vorhandenen Einwilligungserklärung zum Datenschutz damit einverstanden, dass die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (WBP) die dafür erforderlichen Angaben zur Datenverarbeitung und Nutzung an die nachstehenden Gesellschaften der W&W-Gruppe weitergibt. Wüstenrot & Württembergische AG, Wüstenrot Bausparkasse AG, Württembergische Versicherung AG, Württembergische Lebensversicherung AG, Württembergische Krankenversicherung AG, Württembergische Rechtsschutz Schaden-Service GmbH, Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, W&W Informatik GmbH, W&W Asset Management GmbH, Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Wüstenrot Immobilien GmbH, Württembergische Vertriebsservice GmbH für Makler und freie Vermittler, Karlsruher Lebensversicherung AG, W&W Europe Life Limited, WIT Services s.r.o, W&W Service GmbH, W&W Produktion GmbH. Soweit die Gesellschaften hierfür selbstständige Vermittler einsetzen, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Von der Einwilligung umfasst sind Personalien (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand oder Beruf) Kontokorrent (insbesondere Saldo oder Kreditlimit) Einlagen (insbesondere Produktart, Guthaben, Verzinsung oder Laufzeit) Karten (insbesondere Produktart und Anzahl) Kredite (insbesondere Produktart, Kreditlimit oder Verzinsung, Laufzeit) Depotgeschäft (insbesondere Bestände, Kurswert, Wertpapierkennnummern oder Stückzahlen) Information per Telefon / E-Mail: Ja, ich stimme einer Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe per Telefon zu. Ja, ich stimme einer Information über Finanzdienstleistungen der W&W-Gruppe per E-Mail zu. II. Durchführung von Kundenaufträgen durch Berater Sollen Kundenaufträge oder Fragen zum Zahlungsverkehr (insbesondere zu Geldeingängen), zum Wertpapiergeschäft oder zum Freistellungsauftrag unmittelbar durch Berater der WBP mittels Abfrage des Kontostands erledigt werden, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Berater soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich ist die in Nummer I genannten Daten sowie Umsatzinformationen hierzu erheben, verarbeiten und nutzen. III. Bankgeheimnis Beschränkt auf die vorgenannten Zwecke entbinde ich/entbinden wir die WBP zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Entbindung vom Bankgeheimnis. IV. Freiwilligkeit und Widerruf Die vorstehende Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und Nutzung ist freiwillig. Sie kann ohne Einfluss auf den/die abgeschlossenen Vertrag/Verträge jederzeit für die Zukunft gegenüber der WBP widerrufen werden. Die Einwilligung zur Information per Telefon / E-Mail kann unabhängig hiervon jederzeit widerrufen werden. Hinweis: Für Gemeinschaftskonten ist zum Wirksamwerden der Einwilligungserklärung das Einverständnis aller Kontoinhaber erforderlich. Stand: 01.09.2013 Datum (TT.MM.JJJJ) - Unterschrift - des Kunden - Unterschrift - des Mitinhabers / gesetzlichen Vertreters 1 (bei Minderjährigen) Name Name Name Hausnummer - Unterschrift - des gesetzlichen Vertreters 2 (bei Minderjährigen) WB79084 [13] 5.2014 Seite 2 von 2 Ausfertigung für Kunde

Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank 71630 Ludwigsburg Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden "Informationsbogen für den Einleger" unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung. INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Einlagen bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1) Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Kontaktdaten: Weitere Informationen: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR. (2) Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3) 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: info@edb-banken.de www.edb-banken.de Empfangsbestätigung durch den Einleger: Datum, Unterschrift des Einlegers Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter http://www.edb-banken.de. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin, Telefon: +49 30 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de, http:// www.edb-banken.de. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro) spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter http://www.edb-banken.de. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. WB79089 [2] 8.2015 Seite 1 von 2 Ausfertigung für die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank

Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank 71630 Ludwigsburg Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden "Informationsbogen für den Einleger" unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung. INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Einlagen bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1) Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Kontaktdaten: Weitere Informationen: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR. (2) Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3) 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: info@edb-banken.de www.edb-banken.de Empfangsbestätigung durch den Einleger: Datum, Unterschrift des Einlegers Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter http://www.edb-banken.de. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin, Telefon: +49 30 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de, http:// www.edb-banken.de. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro) spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter http://www.edb-banken.de. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. WB79089 [2] 8.2015 Seite 2 von 2 Ausfertigung für den Kunden

Geschäftsgrundlagen für Top-Produkte WB79412 [1] 6.2016 A. Bedingungen für Top Produkte der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (nachstehend Bank genannt) I. Allgemein 1. Alle Zahlungen sind an die Bank oder an eine von der Bank bekannt gegebene Zahlstelle zu leisten. Der Außendienst nimmt keine Gelder mit Wirkung für Wüstenrot entgegen. Für Überweisungsaufträge an die Bank unterhält diese beim Vermittler keine Empfangsvorrichtung. 2. Bei Konto- bzw. Depoteröffnung wird Online-Banking eingerichtet. 3. Eine Abtretung oder Verpfändung bedarf der Zustimmung der Bank, d. h. die Rechtswirksamkeit tritt erst dann ein, wenn die Bank zugestimmt hat. 4. Über das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto kann jeder der Inhaber allein verfügen. Nach dem Tode eines Kontoinhabers kann der überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben das Konto auflösen bzw. auf sich umschreiben lassen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber widerrufen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das Konto verfügen. 5. Bei Konten von Minderjährigen ist bis zur Volljährigkeit jeder Elternteil bzw. jeder gesetzliche Vertreter allein vertretungs- und verfügungsberechtigt. 6. Kontoauszüge (außer für Top Depot direct) werden dem Kontoinhaber in Textform im Rahmen des Online-Bankings zur Verfügung gestellt. 7. Zinsen sind einkommensteuerpflichtig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zinsen werden gegebenenfalls abzüglich Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. 8. Gehen die erforderlichen Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung für alle Kontoinhaber nicht innerhalb von vier Wochen bei der Bank ein, behält sich diese vor, nach Fristablauf das Konto zu löschen und ein etwaiges Guthaben unverzinst auf das Ursprungkonto zurück zu überweisen. 1) 9. Die Höhe der jeweils maßgeblichen Leistungen und Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die aktuellen Zinssätze für die Top Produkte können unter www.wuestenrotdirect.de eingesehen werden. 10. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie die sonstigen Bedingungen der Bank, wie z. B. die Bedingungen für das Online-Banking und für den Überweisungsverkehr. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank und im Internet unter www.wuestenrotdirect.de eingesehen werden. Der Kontoinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen Bedingungen an sich verlangen. 11. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. II. Ergänzende Bedingungen für Top Giro und Top Giro young 1. Das Guthaben ist täglich fällig und wird verzinst. 2. Das Konto wird in laufender Rechnung geführt. Jeweils zum Quartalsende erteilt die Bank einen Rechnungsabschluss. 3. a.) Die auf einem Girokonto eingeräumte Überziehungsmöglichkeit (z.b. Dispositionskredit, Kreditlinie) ist kein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. b.) Soweit aufgrund eines anderen Vertragsverhältnisses insbesondere aufgrund eines anderen Darlehensvertragsverhältnisses der Kontoinhaber der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt hat bzw. bestellen wird und in diesem Vertragsverhältnis vereinbart ist bzw. wird, dass die Bank berechtigt ist, das Grundpfandrecht oder die Reallast für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in Anspruch zu nehmen (weite Sicherungszweckerklärung), so sichert das Grundpfandrecht oder die Reallast keine Ansprüche der Bank, die sich aus einer für das Girokonto eingeräumten Überziehungsmöglichkeit ergeben. c.) Sollte im Zusammenhang mit der Bestellung des Grundpfandrechts oder der Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein bzw. noch übernommen werden, so sichert auch das abstrakte Schuldversprechen keine Ansprüche der Bank, die sich aus einer für das Girokonto eingeräumten Überziehungsmöglichkeit ergeben. d.) Der Kontoinhaber darf die auf einem Girokonto eingeräumte Überziehungsmöglichkeit nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten verwenden. Der Kontoinhaber darf die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit auch nicht zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung verwenden. e.) Sollte eine andere vertragliche Vereinbarung (insbesondere die Sicherungszweckabrede bezüglich des Grundpfandrechtes, der Reallast oder der abstrakten Schuldübernahme) Abweichendes regeln, so gehen vorstehende Regelungen, die eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit zu keinem Immobiliar-Verbraucherdarlehen machen, der abweichenden Regelung vor. III. Ergänzende Bedingungen für Top Tagesgeld 1. Das Guthaben ist täglich fällig und wird geldmarktnah (variabel) verzinst. 2. Das Konto wird in laufender Rechnung auf Guthabenbasis geführt. Bei ausnahmsweiser Überziehung des Kontos werden dem Kunden die unter www.wuestenrotdirect.de aufgeführten Zinsen für geduldete Überziehungen belastet. Duldet die Bank eine Überziehung, so ist diese innerhalb von einer Woche zurückzuführen. Jeweils zum Quartalsende erteilt die Bank einen Rechnungsabschluss. 3. Verfügungen über das Guthaben sind nur online oder telefonisch auf das vereinbarte inländische Auszahlungskonto möglich. Das Auszahlungskonto kann jederzeit nur durch eine schriftliche Mitteilung per Brief oder Fax gegenüber der Bank geändert werden. 4. Zahlungsverkehr über das Top Tagesgeld-Konto ist nicht zulässig. IV. Ergänzende Bedingungen für Top Depot direct 1. Das Top Depot direct wird als beratungsfreies Direkt-Depot ausschließlich für Privatpersonen und nur für eigene Rechnung eröffnet und geführt. Depots für fremde Rechnung führt die Bank nicht. 2. Die Bank bietet beim Top Depot direct für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren keine Empfehlungen und Beratungen an; Wertpapieraufträge werden von der Bank lediglich vermittelt bzw. ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Soweit die Bank dem Kunden z. B. Charts, Analysen und Marktkommentare zur Verfügung stellt, stellen diese keine Anlageberatung da, sondern sollen lediglich die selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern. 3. Kauf- und Verkaufsaufträge über Anteile von Investmentfonds müssen über mindestens 500 EUR lauten. 4. Ergänzend gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte in Verbindung mit den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung (inkl. Anhängen und Erläuterungen) und für an deutschen Börsen abzuwickelnde Börsenaufträge die Bedingungen für Geschäfte an deutschen Wertpapierbörsen und die Usancen des jeweiligen Ausführungsplatzes. 5. Der Depotvertrag, für den keine Mindestlaufzeit vereinbart wird, kommt mit dem Erhalt der Eröffnungsbestätigung zustande. Bei Kündigung des Depotvertrages hat der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen oder zu veräußern. Eine Auslieferung von Wertpapieren ist ausgeschlossen. 6. Die Bank wird ermächtigt, anfallende Entgelte von dem auf dem Eröffnungsantrag bestimmten Verrechnungskonto einzuziehen. Als Verrechnungskonto wird nur ein Top Giro oder ein Top Tagesgeld bei der Bank zugelassen, für das die unter I, II und III genannten Bedingungen gelten. Alle Wertpapiergeschäfte werden ausschließlich über das Verrechnungskonto abgerechnet. 7. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren, es sei denn, sie wurden vor dem 1. Januar 2009 erworben. Seit dem 1. Januar 2009 bestimmt die Abgeltungssteuer, dass anfallende Steuern direkt von der Bank einbehalten und abgeführt werden. 8. Die Bank haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Aufträge entstehen. 9. Die Bank ist berechtigt, die Depotführung auf ein anderes geeignetes Unternehmen zu übertragen. Über diese Änderung wird der Kunde rechtzeitig informiert. Die Übertragung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde von der Bank bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. V. Ergänzende Bedingungen für einen Wertpapier-Spar- /Entnahmeplan 1. Leistungsangebot Mit dem Wertpapier-Sparplan beauftragt der Kunde die Bank mit der regelmäßigen Anlage von eingezahlten Geldbeträgen in ausgewählten Wertpapieren. Die hierfür zur Verfügung stehenden Wertpapiere sind der aktuellen Liste zum Sparplan zu entnehmen, die von der Bank laufend aktualisiert wird. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen sind die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Investmentfonds (ggf. der vereinfachte Verkaufsprospekt und der ausführliche Verkaufsprospekt nebst Vertragsbedingungen oder Satzung, dem zuletzt veröffentlichten Jahresbericht sowie sofern veröffentlicht dem anschließenden Halbjahresbericht). 2. Depotvertrag (Eröffnung/Verrechnungskonto/Änderung/Kündigung) Der Wertpapier-Sparplan kann nur in Verbindung mit einem bei der Bank geführten Depot erfolgen. Grundsätzlich dient das bestehende Verrechnungskonto des Depots auch als Verrechnungskonto für den Sparplan. Die Sparplanraten werden per Lastschrift von dem Verrechnungskonto eingezogen. Der Kunde kann die Anteilskäufe jederzeit aussetzen, erhöhen, reduzieren (auf nicht weniger als den jeweiligen Mindestanlagebetrag) oder einstellen/kündigen. Eine Änderung oder Kündigung des Sparplans wird für den nächsten Ausführungstermin nur dann berücksichtigt, wenn die entsprechenden Vorlaufzeiten eingehalten werden (s. nachfolgenden Pkt. 3.) Andernfalls wird die Änderung für den folgenden Ausführungstermin berücksichtigt. 3. Vorlaufzeiten a. Sofern der Antrag im Zusammenhang mit einem Sparplan oder Entnahmeplan der Bank nicht zehn Tage vor dem ersten Termin vorliegt, erfolgt der erste Einzug bzw. die erste Auszahlung im Folgemonat b. Eine Änderung/Kündigung im Zusammenhang mit einem Sparplan oder Entnahmeplan muss der Bank zehn Tage vor dem entsprechenden Ratenspartermin vorliegen. 4. Auftragsausführung Dem Kunden stehen zwei Ausführungstermine (1. und 15. eines Monats) pro Monat für einen Sparplan zur Auswahl. Über den regelmäßigen Erwerb hinaus können zusätzliche Kaufaufträge erteilt werden. Die Mindestsparrate beträgt 50 Euro. Ist der benannte Ausführungstermin kein Bankarbeitstag wird der Auftrag des Depotinhabers mit dem Anteilspreis des nächstmöglichen Bankarbeitstages abgerechnet. Anteile für die Wertpapier-Sparpläne wird die Bank ausschließlich über die emittierende Kapitalanlagegesellschaften/Kreditinstitute für den Kunden erwerben. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Wertpapiere an der Börse gehandelt werden. Eine Auftragsbestätigung wird nicht erstellt. 5. Abrechnung Die Abrechnung der Anteile erfolgt aufgrund der Abrechnungen, die die Bank von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften/Kreditinstituten erhält. Soweit der Sparplanbeitrag das Ein- oder Mehrfache eines Anteils zum Ausgabepreis übersteigt, werden für den überschreitenden Betrag mit bis zu vier Dezimalstellen Bruchteilsrechte von Anteilen erworben. Die Abrechnung erhält den Ausgabeaufschlag gemäß Verkaufsprospekt. 6. Ausschüttung Ausschüttungen werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. 7. Verkäufe Der teilweise oder vollständige Verkauf von Wertpapieren, die über einen Wertpapier-Sparplan erworben wurden, ist jederzeit möglich. Der laufende Wertpapier- Sparplan wird dadurch nicht verändert. 8. Entnahmeplan Der Kunde kann durch eine gesondert zu treffende Vereinbarung mit der Bank (Ausfüllen des Entnahmeplans) bestimmen, dass aus einem sparplanfähigen Investmentfonds mit einem Mindestdepotbestand von 5.000 EUR regelmäßig bestimmte Beträge überwiesen werden. Hierzu werden entsprechende Anteile aus dem Depot des Kunden veräußert. Die Mindestentnahmerate beträgt 50 Euro. Die Auszahlung der Beträge erfolgt ausschließlich auf das Verrechnungskonto. Die Gutschrift des Verkaufserlöses erfolgt dabei unter Berücksichtigung der steuerlichen Situation des Kunden. D. h. gegebenenfalls erfolgt die Gutschrift des Verkaufserlöses unter Abzug einer anfallenden Steuer (siehe jeweils gültiges Steuerrecht). 9. Dynamisierung Wird bei einem Sparplan (sowohl Einzahl- als auch Entnahmeplan) eine Dynamisierung gewählt, erhöht sich die letzte Sparrate/Entnahmerate, beginnend im Folgejahr, um jährlich 5%. Zeitpunkt der Dynamisierung ist der 1. Juli eines jeden Jahres. Die Dynamisierung kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Es wird dann bis auf weiteres der zuletzt eingezogene/ausgezahlte Betrag beibehalten. 10. Umbenennung, Änderung der Wertpapier-Kennung (WKN) und Zusammenlegung von Investmentfonds Bei Fondsfusionen, Umbenennung oder Änderung der WKN/ISIN wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Bestehende Sparpläne werden bis zu einer anderslautenden Weisung des Kunden unverändert weiter geführt. Widerspricht der Kunde der Umstellung auf den umbenannten oder fusionierten Fonds nicht innerhalb von sechs Wochen nach der entsprechenden Mitteilung, gilt die Umstellung des Sparplans als genehmigt. Die Bank wird den Kunden in ihrer Mitteilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

11. Depotübertrag von Investmentanteilen (nur vollständige Anteile) Bei einem Übertrag von Investmentanteilen in ein bei einem Fremdinstitut geführtes Depot wird die Bank nur vollständige Investmentanteile übertragen. Im Depot verwahrte Anteilsbruchstücke werden von der Bank veräußert und der Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kunden gut geschrieben. 12. Sonstige Regelungen Wird ein Sparplan für andere Wertpapiere als Investmentanteile eingerichtet, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Im Übrigen gelten die Allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. B. SCHUFA-Erklärung (nur für Top Giro, Top Giro young) 2) Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung sowie die Daten über die Beantragung, den Abschluss und ggf. den revolvierenden Kreditrahmen sowie die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die Bank mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln. C. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Wüstenrotstraße 1, 71638 Ludwigsburg; Telefax: 07141 16-755367; E-Mail: widerruf@wuestenrot.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrages der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf die Rechtsfolgen hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dieses dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. D. Erklärung zu Datenschutz und Bankgeheimnis Ich willige ein, dass die Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich zuständigen Vermittler sowie dessen zuständige Führungskräf te und Fachbetreuer weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten dient. Beschränkt auf diesen Zweck entbinde ich/entbinden wir die Wüstenrot Bausparkasse AG und die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Entbindung vom Bankgeheimnis. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerruflich willige ich weiter ein, dass die Vermittler und Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen verarbeiten und nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlichen Informationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird und das Bestandteil dieser Einwilligung ist. Einem gemeinsamen Versand von Kontoauszügen an Ehegatten stimme ich zu. E. Erweiterte Erklärung zum Datenschutz (nur für Top Giro, Top Giro young) 3) Ich willige ein, dass die Bank bei der Antragsbearbeitung, der Bearbeitung/Prüfung, bei Einräumung von Krediten sowie der Ausgabe von Kreditkarten darüber hinaus spezielle Vertragsdaten zur Bonitätsbeurteilung von der Gruppe Wüstenrot & Württembergische anfordert. F. Bedingungen für geduldete Überziehungen 3) I. Allgemeine Bedienungen für geduldete Überziehungen Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines laufenden Kontos ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder Überziehungen einer auf einem laufenden Konto eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (z. B. Dispositionskredit, Kreditlinie) über die vertraglich bestimmte Höhe hinaus. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, das laufende Konto nicht zu überziehen oder, im Fall einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit, den mit der Bank vereinbarten Kreditrahmen einzuhalten. Duldet die Bank eine Überziehung, so ist die Überziehung unverzüglich zurückzuführen, sofern mit der Bank keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Der Kontoinhaber hat keinen Anspruch auf eine geduldete Überziehung. Der Sollzinssatz für geduldete Überziehungen ist veränderlich und folgt der Entwicklung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der Dreimonats-EURIBOR (Euro-Interbank- Offered Rate). Tritt an die Stelle des Dreimonats-EURIBOR ein anderer Zinssatz, so ist dieser als neuer Referenzzinssatz für die Höhe des Sollzinssatzes und für Zinsanpassungen maßgeblich. Die Bank vergleicht monatlich am vorletzten Bankarbeitstag eines Kalendermonats den dann gültigen Referenzzinssatz mit dem maßgeblichen Wert am ersten Tag der geduldeten Überziehung bzw. der letzten Zinsanpassung. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,2 Prozentpunkte erhöht, wird die Bank den Sollzinssatz um die Veränderung des Referenzzinssatzes anheben. Ebenso wird die Bank den Sollzinssatz um die Veränderung des Referenzzinssatzes senken, wenn sich dieser um mehr als 0,2 Prozentpunkte ermäßigt hat. Der neue Sollzinssatz wird am ersten Tag des Folgemonats wirksam. Aktueller Referenzzinssatz sowie frühere Referenzzinssätze werden auf Anfrage dem Kontoinhaber zur Verfügung gestellt. Sie sind auch auf der Internetseite der Bank www.wuestenrotdirect.de abrufbar. Die Bank wird den Kontoinhaber in mindestens vierteljährlichen Abständen über die geduldeten Überziehungen unterrichten. Diese Mitteilungen enthalten den Sollzinssatz, die Bedingungen für seine Anwendungen, die Referenzzinssätze, auf die sich der Sollzinssatz bezieht, sämtliche Kosten, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können. Diese Information kann auch auf dem Kontoauszug oder dem Rechnungsabschluss für das Konto, auf dem die Überziehung geduldet wird, geschehen. Kommt es zu einer erheblichen Überziehung, unterrichtet die Bank den Kontoinhaber über das Vorliegen einer Überziehung, den Betrag der Überziehung, den Sollzinssatz, etwaige Vertragsstrafen, Kosten und Verzugszinsen. Hinweis: Bei der Dreimonats-Euro-Interbank-Offered Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen Zinssatz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Der Dreimonats- EURIBOR wird in den Monats- und Jahresberichten der Deutschen Bundesbank, auf der Internetseite www.bundesbank.de, in der Tagespresse und in anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. II. Geduldete Überziehungen als Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge a.) Geduldete Überziehungen sind keine Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge b.) Soweit aufgrund eines anderen Vertragsverhältnisses insbesondere aufgrund eines anderen Darlehensvertragsverhältnisses der Kontoinhaber der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt hat bzw. bestellen wird und in diesem Vertragsverhältnis vereinbart ist bzw. wird, dass die Bank berechtigt ist, das Grundpfandrecht oder die Reallast für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in Anspruch zu nehmen (weite Sicherungszweckerklärung), so sichert das Grundpfandrecht oder die Reallast keine Ansprüche der Bank, die sich aus der geduldeten Überziehung ergeben. c.) Sollte im Zusammenhang mit der Bestellung des Grundpfandrechts oder der Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein bzw. noch übernommen werden, so sichert auch das abstrakte Schuldversprechen keine Ansprüche der Bank, die sich aus der geduldeten Überziehung ergeben. d.) Der Kontoinhaber darf die geduldete Überziehung nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten verwenden. Der Kontoinhaber darf die geduldete Überziehung auch nicht zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung verwenden. e.) Sollte eine andere vertragliche Vereinbarung (insbesondere die Sicherungszweckabrede bezüglich des Grundpfandrechtes, der Reallast oder abstrakten Schuldübernahme) Abweichendes regeln, so gehen vorstehende Regelungen, die eine geduldete Überziehung zu keinem Immobiliar-Verbrauchdarlehen machen, der abweichenden Regelung vor. 3) 1) Für das Basiskonto gilt 36 ZKG. 2) Diese SCHUFA-Erklärung gilt nicht für Basiskonten gemäß 30 ZKG. 3) Diese Bedingungen gelten nicht für Basiskonten gemäß 30 ZKG.