BANKENABWICKLUNG. Armin Ahari, Finanzmarktaufsichtsbehörde Alexander Sapinsky, Oesterreichische Nationalbank

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Transkript:

BANKENABWICKLUNG Armin Ahari, Finanzmarktaufsichtsbehörde Alexander Sapinsky, Oesterreichische Nationalbank Informationsveranstaltung über bevorstehende Änderungen aus Brüssel und Basel, AnaCredit sowie zu Sanierungs- und Abwicklungsplänen Innsbruck, 16. März 2017

Agenda Zweck und Ziel der Bankenabwicklung Zuständigkeiten Abwicklungsplanung Abwicklungsfall MREL Abwicklungsfonds Abwicklungsplanung 2017 Fragen FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 2

Zweck und Ziel der Bankenabwicklung FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 3

Banken werden in der Finanzkrise von den Staaten gerettet. Banken sind Too Big to Fail. Staatliche Bankenrettung belastet öffentliche Kassen Die Bankenrettungen belasten die europäischen Haushalte schwer. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 4

Die Lösung des Too Big to Fail - Problems Problem: Banken können nicht aus dem Markt austreten Weltweit wird an einer Lösung für dieses Problem gearbeitet Große Banken können nicht geordnet aus dem Markt austreten ohne negative Auswirkungen auf Volkswirtschaft zu verursachen. Im Falle der Rettung von Banken müssten meist hohe Summen von der Öffentlichen Hand aufgewendet werden. Ein Bail-out kann zu einem Moral Hazard -Problem beim Bankmanagement führen. Definition von sogenannten systemwichtigen Banken. Banken haben Sanierungspläne zu erstellen. Mehr Möglichkeiten zur Frühintervention für die Bankenaufsicht bei Verschlechterung der Situation einer Bank. Behörden haben Abwicklungspläne für den Marktaustritt von Banken zu erstellen. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 5

Im Oktober 2011 billigten die G 20 Key Attributes for Effective Resolution Regimes des Financial Stability Board (FSB). Im Mai 2014 reagierte die EU mit Schaffung eines Mechanismus für die geordnete Abwicklung mit der BRRD ( Bank Recovery and Resolution Directive ). Zur Gewährleistung von grenzüberschreitenden Abwicklungen und Abwicklungen von bedeutenden Instituten wurde eine zentrale europäische Abwicklungsbehörde geschaffen - Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) in Brüssel. Zusammen mit dem einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und den nationalen Abwicklungsbehörden der EU-Länder, die der BU angehören, bildet das SRB den Einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM). Zusammen mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Einlagensicherungssystem (DGS) bildet dieser eine der drei Säulen der Bankenunion. Die Notwendigkeit eines Abwicklungsverfahrens für Banken FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 6

Die Einordnung der Abwicklung im System der Bankenunion Drei Säulen der Bankenunion: Einheitlicher Abwicklungsmechanismus Ziel: Einheitliche Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Einheitlicher Aufsichtsmechanismus Ziel: Einheitliche Beaufsichtigung von bedeutenden Banken. Einheitliches Einlagensicherungssystem Ziel: Gleicher Schutz für Ersparnisse von Anlegern. Gemeinsames Ziel: Gewährleistung eines sichereren Bankensystems in der Bankenunion.. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 7

Notwendigkeit Die Notwendigkeit und die Ziele des neuen Abwicklungssystems Herkömmliche Insolvenzverfahren sind nicht für Bankinsolvenzen geeignet (kein Schutz kritischer Funktionen sowie der Finanzstabilität). Bankenabwicklung bedeutet nicht Liquidation (is Zerschlagung), sondern planvolle Restrukturierung des Institutes. Ziele der Abwicklung 1. Die Sicherstellung der Kontinuität kritischer Funktionen. 2. Die Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität, vor allem durch die Verhinderung einer Ansteckung, beispielsweise von Marktinfrastrukturen, und durch die Erhaltung der Marktdisziplin. 3. Der Schutz öffentlicher Mittel durch geringere Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. 4. Der Schutz der unter die Richtlinie 2014/49/EU fallenden Einleger und der unter die Richtlinie 97/9/EG fallenden Anleger. 5. Der Schutz der Gelder und Vermögenswerte der Kunden. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 8

Europäische Gesetzesgrundlagen BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) SRM-VO (Single Resolution Mechanism Verordnung (EU) 806/2014) Delegierte Verordnungen (zb Del.VO MREL 2016/1450) Durchführungsverordnungen (zb DfV Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds 2015/81) EBA Guidelines (zb Guidelines on the application of simplified obligations unter Art 4 Abs. 5 BRRD, EBA/GL/2015/16) Nationale Grundlagen BaSAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, BGBl. I 98/2014 idf BGBl. I 118/2016) Gesetzliche Grundlagen für die Abwicklung FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 9

Die Abwicklung nach dem neuen Rechtssystem Abwicklungsinstrumente: Unternehmensveräußerung ( 75 ff BaSAG) Bail-in ( 85 ff BaSAG) Brückeninstitut ( 78 ff BaSAG) Ausgliederung v. Vermögenswerten ( 82 ff BaSAG) Abwicklungsbefugnisse ( 58 ff BaSAG) Die Abwicklungsbehörde hat im Falle einer Abwicklung Befugnisse, die einzeln oder in Kombination eingesetzt werden können. ZB Information-, Kontroll-, Übertragungs-, Umwandlungs- Kündigungsbefugnisse, Befugnis zur Änderung von Fälligkeiten von Verbindlichkeiten, etc. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 10

Zuständigkeiten FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 11

Das europäische System der einheitlichen Abwicklung - SRM Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus besteht aus: Ausschuss für die einheitliche Abwicklung Single Resolution Board (SRB) und nationalen Abwicklungsbehörden National Resolution Authorities (NRAs) der EU-Länder, die der BU angehören SRB als zentrale Abwicklungsbehörde innerhalb der europäischen Bankenunion ist seit 1. Jänner 2015 tätig. Beschlussfassungen und Maßnahmen zu Abwicklungen sind seit 1. Jänner 2016 möglich. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 12

Zuständigkeiten im Rahmen der einheitlichen Abwicklung Einheitlicher Abwicklungsmechanismus Zuständig für Institute, die als bedeutend eingestuft (SSM-Banken) sind oder grenzüberschreitend in der Bankenunion tätig sind. Darüber hinaus kann das SRB die Zuständigkeit der NRA unter gewissen Umständen an sich ziehen. FMA als nationale Aufsichtsbehörde Feststellung Ausfall von national beaufsichtigten Banken. Informationsaustausch und Konsultation bei Abwicklungsplänen. FMA als nationale Abwicklungsbehörde Zuständig für alle anderen Institute (in Österreich ist FMA für ca. 480 Abwicklungspläne zuständig). die Umsetzung der Entscheidungen des SRB auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit nationalen Recht. Europäische Zentralbank Feststellung Ausfall von SSM Banken. Informationsaustausch und Konsultation bei Abwicklungsplänen großer Banken in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Europäische Kommission Europäischer Rat Einbindung in den Entscheidungsprozess im Fall einer Abwicklung (öffentliches Interesse sowie Inanspruchnahme SRF). Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von Grundsätzen, Leitlinien und Standards. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 13

Entwicklung von Abwicklungsplänen für Institute. Bewertung und Analyse der Abwicklungsfähigkeit, Überwindung von Abwicklungshindernissen und entsprechende Anpassung von Abwicklungsplänen. Festlegung von MREL ( Minimum Requirement for Eligible Liabilities ). Erarbeitung eines Abwicklungskonzepts auf Basis der Abwicklungspläne. Vorbereitung von Abwicklungsmaßnahmen und Auswahl geeigneter Abwicklungsinstrumente. Unterstützung des SRB bei der Bankenabwicklungsplanung in dessen Zuständigkeitsbereich. Umsetzung der Bankenabwicklung im Zuständigkeitsbereich des SRB auf nationaler Ebene. Die Aufgaben der FMA als nationale Abwicklungsbehörde und der OeNB Einhebung der Beitragszahlungen für den einheitlichen Abwicklungsfonds auf nationaler Ebene und Weiterleitung an den einheitlichen Abwicklungsfonds. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 14

Abwicklungsplanung FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 15

Der Aufbau eines Abwicklungsplanes FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 16

Oberstes Ziel des Abwicklungsplans Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Abwicklungsstrategie 27 (1) BaSAG: Ein Institut gilt als abwicklungsfähig, wenn die Abwicklungsbehörde es für durchführbar und glaubwürdig hält, das Institut im Rahmen eines Konkursverfahrens zu verwerten oder es durch Anwendung verschiedener Abwicklungsinstrumente und -befugnisse abzuwickeln, und zwar bei möglichst weit gehender Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf das Finanzsystem Österreichs, [ ] und im Bestreben, die Fortführung bestimmter von dem Institut ausgeübter kritischer Funktionen sicherzustellen. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 17

Drei zentrale Blöcke des Abwicklungsplans Strategische Unternehmensanalyse Ziel eines Plans: Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Abwicklungsstrategie Was will ich retten? Geschäftsmodell Strukturelle Kapital- und Liquiditätsausstattung Kritische Systeme und Infrastruktur Interne und externe Verflechtungen (Ansteckungskanäle) FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 18

Drei zentrale Blöcke des Abwicklungsplans Abwicklungsstrategie Ziel eines Plans: Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Abwicklungsstrategie Wie will ich retten? Szenarien: wie sollen die Abwicklungsinstrumente eingesetzt werden? Reicht ein Bail-in? MPE vs. SPE? Müssen strukturelle Maßnahmen vorgesehen werden? Gibt es Hindernisse? FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 19

Drei zentrale Blöcke des Abwicklungsplans Geschäftsbetrieb in der Abwicklung Wie soll stabilisiert werden? Operative Handlungsfähigkeit im Falle des Falles sicherstellen Finanzielle Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten Kommunikation nach innen und nach außen Governance in der Abwicklung Ziel eines Plans: Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Abwicklungsstrategie FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 20

Erkenntnisse aus dem Abwicklungsplan Identifizierung von Abwicklungshindernissen in den drei beschriebenen Phasen Herstellen der Abwicklungsfähigkeit Vorschläge von Maßnahmen zur Beseitigung und Umsetzung durch die Bank Abwicklungsstrategie Feststellung der Abwicklungsfähigkeit durch Abwicklungsbehörde FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 21

Die kritischen Funktionen einer Bank Einlagen Kapitalmarkt & Investment Banking Kritische Funktionen sind Bankendienstleistungen, die für eine Volkswirtschaft eine wichtige Bedeutung haben Kredite Interbankengeschäft Zahlungsverkehr, Clearing, Custody FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 22

Die kritischen Funktionen einer Bank Einlagen Wir erwarten nicht, dass alle Banken eine oder mehrere kritische Funktionen aufweisen Kapitalmarkt & Investment Banking Interbankengeschäft Fragen zur Identifikation (pro Bank bzw. Plan) Marktanteil Substitutionsmöglichkeit Zahlungsverkehr, Clearing, Custody Kredite Das Vorhandensein kritischer Funktionen ist ein Faktor, der entscheiden kann, ob das jeweilige Institut im Falle eines Falles in Abwicklung oder in Konkurs geschickt wird. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 23

Die Verflechtungen der Bank blau rot die zu analysierende Bank andere Banken / Geschäftspartner Wie ist eine Bank innerhalb und außerhalb verflochten? FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 24

Welche Verflechtungen sind wichtig? blau rot die zu analysierende Bank andere Banken / Geschäftspartner FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 25

Abwicklungsfall FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 26

Die Zustandsphasen einer Bank FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 27

Verlaufsdarstellung im Abwicklungsfall Sanierung 1 2 Umsetzung Sanierungsplan: (externe) Rekapitalisierung Veräußerung Vermögenswerte Freiwillige Umstrukturierung der Verbindlichkeiten Reduktion Bilanzsumme Stärkung Liquiditätsposition Abwicklung Finanzielle Restrukturierung Organisatorische Restrukturierung Gesunde Banken Zusätzliche Maßnahmen: Notfallliquidität (ELA) Kostensenkung Rekapitalisierung durch bail in Trennung: (1) kritische Funktionen (zb. Zahlungsverkehr) von nicht kritischen Funktionen (2) Toxische Aktiva von gesunden Vermögenswerten Liquidation (Konkurs) 3 Verkauf: (1) Portfolien (2) Geschäftsfelder (3) Beteiligungen 3 FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 28

Verlaufsdarstellung Abwicklungsfall bei nationaler Zuständigkeit Bank gerät in finanzielle Schwierigkeiten Sanierung anhand des Sanierungsplans Aufsichtsbehörde Sanierung schlägt fehl etwaige Frühintervention Feststellung, dass Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde keine Behebung des Ausfalls durch alternative Maßnahmen der Privatwirtschaft Feststellung des öffentlichen Interesses Abwicklungsbehörde Umsetzung des Abwicklungsplans Abwicklungsbehörde FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 29

MREL (Minimum Requirement for Eligible Liabilities) FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 30

MREL ist die neue regulatorische Kennzahl in der Abwicklungsplanung ( 100ff BaSAG). Die Notwendigkeit zur Festsetzung einer MREL Banken sollen einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten halten, um im Falle einer Abwicklung über eine ausreichende Verlustabsorptionsfähigkeit und Rekapitalisierungsmöglichkeit zu verfügen. MREL ist von der Abwicklungsbehörde individuell für die Institute festzulegen. Die Abwicklungsbehörde hat die MREL insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien festzulegen ( 100 Abs. 4 BaSAG): Dem Erfordernis sicherzustellen, dass das Institut durch Anwendung der Abwicklungsinstrumente in einer den Abwicklungszielen entsprechenden Weise abgewickelt werden kann; Dem Erfordernis sicherzustellen, dass das Institut über ausreichende berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten verfügt, um bei Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung zu gewährleisten, dass Verluste absorbiert werden können und die Quote für das harte Kernkapital des Instituts wieder auf ein Niveau angehoben werden kann, das erforderlich ist, um es dem Institut zu ermöglichen, weiterhin den Zulassungsvoraussetzungen zu genügen [ ] und ein ausreichendes Marktvertrauen in das Institut zu gewährleisten; Größe, Geschäftsmodell, Refinanzierungsmodell und Risikoprofil des Instituts; FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 31

Zusammensetzung der MREL-Soll Loss absorption amount Von jedem Institut zu erfüllen + Recapitalisation amount Höhe abhängig vom Abwicklungsziel & Kapitalbedarf für restrukturierten Teil = MREL Kombinierte Kapitalpufferanforderung Säule 1 Erfordernis: reg. Eigenmittel(TC) min. 8% O-SII Puffer 0-2% CET1 G-SII Puffer 1-3,5% CET1 SRP 0-X% CET1 Antizyklischer Kapitalpuffer 0-2,5-x% CET1 Kapitalerhaltungspuffer 2,5% CET1 Säule 2 Erfordernis Ergänzungskapital(T2) Kernkapital (T1) min. 6% Zusätzliches Kernkapital (AT1) Hartes Kernkapital (CET1) min. 4,5% Loss absorption amount Weitere MREL-fähige Verbindlichkeiten* Recapitalisation amount = MREL Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ~ Nicht-sicherungspflichtige Verbindlichkeiten (gegenüber Corporates) Senior unsecured Bonds Nachrangige Verbindlichkeiten Minimum requirement for own funds and eligible liabilities (MREL) * Nicht MREL-fähige Verbindlichkeitensind u.a. gedeckte Einlagen (sowie Einlagen von KMU und Privaten > EUR 100.000), besicherte oder (in)direkt finanzierte Vbk., Vbk. zur Verwaltung von Kundenvermögen, Verbindlichkeiten ggübeschäftigten, Steuer-und Sozialversicherungsbehörden, DGS; Derivate sowie Vbk. mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 32

Einlagen als Spezialfall Unterschiedliche Arten von Einlagen werden unterschiedlich behandelt Alle Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr sind generell nicht MREL-fähig Einlagen können je nach Art im Fall einer Abwicklung einem Bail-in unterzogen werden: Laufzeit Höhe Einlagen von KMUs & natürliche Personen Einlagen von Corporates Einlagen von Kreditinstituten < 1 Jahr < 100 TEUR > 100 TEUR Gedeckte EL (EiSi) Nicht gedeckte EL Gedeckte EL (EiSi) Nicht gedeckte EL Nicht gedeckte EL > 1 Jahr < 100 TEUR > 100 TEUR Gedeckte EL (EiSi) Nicht gedeckte EL Gedeckte EL (EiSi) Nicht gedeckte EL Nicht gedeckte EL Farbskala Weder bail-in-fähig, noch MREL-fähig Bail-in-fähig, aber nicht MREL-fähig Bail-in-fähig und MREL-fähig EBA Q&A 2267 Einlagen sind nur dann für die MREL anrechenbar, wenn Kündigungsmöglichkeit unter einem Jahr ausgeschlossen ist. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 33

Abwicklungsfonds FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 34

Der einheitliche Abwicklungsfonds Seit der Krise im Jahr 2008 haben viele Länder der Bankenunion nationale Abwicklungsfonds eingerichtet, die von den Banken finanziert und in künftigen Krisen verwendet werden können. Diese Mittel werden (bei den EURO-Ländern) zu einem einheitlichen Fonds (Single Resolution Fund, SRF) zusammengeführt. Zweck des Einheitlichen Abwicklungsfonds: Der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) bildet das finanzielle Fundament des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Der Fonds hilft eine einheitliche Verwaltungspraxis zur Abwicklungsfinanzierung innerhalb des SRM sicherzustellen Der Fonds soll bis 1.1.2024 aufgebaut werden und mindestens 1% aller gesicherten Einlagen betragen (ca. 55 Mrd). Die jeweiligen Beiträge werden auf europäischer Ebene berechnet, aber auf nationaler Ebene eingehoben und jährlich auf den Fonds übertragen. FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 35

Ablauf der Einhebung der Beiträge FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 36

Abwicklungsplanung 2017 FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 37

Abfrage 2017 Offizielle Anforderung gem. 21 BaSAG wurde am 20. Februar 2017 versandt. Rückmeldefrist ist der 16. Juni 2017 (Zeitraum für die Befüllung ist somit beinahe doppelt so lange als 2016) Folgende Templates wurden versandt: Template Meldeumfang Liability Data Template Für Mutterinstitut auf konsolidierter Ebene und auf Soloebene zu befüllen sowie für wesentliche Konzerneinheiten auf Solobasis Template zu kritischen Funktionen FMI-Template IT-Template Auf konsolidierter Ebene und für Konzerneinheiten zu befüllen, die gem. Sanierungsplan als wesentliche Einheit identifiziert wurden Anm: Templates beruhend auf den Vorgaben des SRB FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 38

Wofür werden die Informationen aus der Datenabfrage benötigt? Durchführung von Tests zur Erhebung der Abwicklungsfähigkeit eines KIs Festlegung der bevorzugten Abwicklungsstrategien zur möglichen finanziellen Restrukturierung: Einsatz des Bail-in Instruments, um eine aufgrund eingetretener Verluste nicht mehr ausreichende Kapitalisierung wieder herzustellen (Umwandlung / Abschreibungen von Fremdkapital) möglichen strukturellen Reorganisation: Eingriffe in die finanziellen, rechtlichen und operationellen Strukturen unter Nutzung verschiedener Abwicklungsinstrumente (z.b. Verkauf / Übertragung von Aktivitätsteilen) mit dem Ziel der ggf. verkleinerten Grundgesamtheit eine angemessene Kapitalisierung und Lebensfähigkeit zu erreichen Bestimmung der Loss Absorbing Capacity auf konsolidierter Ebene und je Institut im CRR Konsolidierungskreis Struktur und Volumen der externen Verlustabsorptionskapazität Struktur und Volumen der MREL-anrechenbaren Verbindlichkeiten Struktur und Volumen der internen Loss Absorbing Capacity FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 39

Wofür werden die Informationen aus der Datenabfrage benötigt? Transferierbarkeit von Verlusten und Approximation der maximalen Verlusttragungskapazität unter Berücksichtigung der finanziellen Abwicklungstrategie Analyse der Haftungskaskade nach 90 BaSAG Bestimmung der internen und externen finanziellen Verflechtungen Beteiligungen Eigenmittelinstrumente Verbindlichkeiten: Kreditlinien, Anleihen, sonstige Verbindlichkeiten Kundeneinlagen: Anteil Einlagensicherung Identifikation potentieller Ansteckungskanäle Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für den Einsatz des Bail-in Instruments insbesondere: Festlegung von Phasen in der Abwicklung (Vorbereitungsphase, Abwicklungswochenende, Stabilisierungsphase etc.) FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 40

Wofür werden die Informationen aus der Datenabfrage benötigt? Identifikation notwendiger Aktivitäten, zeitlicher Abläufe und Prozesse im Fall der Abwicklung Vorbereitung eines Liquiditätskonzeptes für eine mögliche Abwicklung Identifikation rechtlicher, ökonomischer sowie verfahrenstechnischer Hindernisse, z.b.: Identifikation der Kontrahenten Identifikation anwendbarer Rechtordnungen Prüfung von Garantievereinbarungen FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 41

Fragen zu Templates Fragen zu den Templates LDT, Kritische Funktionen, FMI & IT: Ihre Fragen zu den Templates senden Sie bitte an adhoc-datacollection@oenb.at FMA, OeNB Innsbruck, 16.3.2017 42