Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht



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Transkript:

Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der VOLKS- WOHL BUND Lebensversicherung a.g. Südwall 37-41, 44137 Dortmund schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Sie haben einen Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes. 2. Kündigung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf das Recht den Vertrag anzupassen, wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Gr.-Nr. Bitte dieses Feld nicht beschriften Bitte dieses Feld nicht beschriften Antragsteller/-in und zu versichernde Person männlich weiblich Titel Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon Beruf E-Mail Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu dem jeweils hier beantragten Versicherungsschutz, die Allgemeinen Angaben über die steuerlichen Aspekte Ihrer Versorgung (Steuer8.0109, Steuer1.0109) und die Informationen zur Fondsauswahl (Fd.allg.0109). Antrag auf abweichend Anfrage* auf Fondsgebundene Basis-Rentenversicherung SAFE INVEST STEP und SAFE INVEST EXTRA, INVEST EXTRA, INVEST EXTRA STEP Bitte die Wichtigen Informationen zur Fondsgebundenen Basis-Rente unterschrieben beifügen. - Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung als Basisversorgung im Sinne des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) BED.BFR.0109 - Besondere Bedingungen für den Fondsgebundenen Rentenbezug BED.FD.0608 (falls beantragt) - Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung BED.DYN.0108 (falls planmäßige Erhöhung beantragt) Risikoversicherung nach Tarif BT Absicherung der Beitragsrückgewähr im Todesfall Kann nur vereinbart werden, wenn keine Todesfallleistung in der fondsgebundenen Basis-Rente beantragt wird. - Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung BED.RIS.0109 - Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung BED.DYN.0108 (falls planmäßige Erhöhung beantragt) Es werden weiterhin folgende Zusatzversicherungen beantragt Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Allgemeine Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen BED.BU.0109 - Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung BED.DYN.0108 (falls planmäßige Erhöhung beantragt) - Besondere Bedingungen für die Überschusssysteme Fondsansammlung und Fondsbonus BED.FA.0109 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung BED.EUZ.0109 - Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung BED.DYN.0108 (falls planmäßige Erhöhung beantragt) - Besondere Bedingungen für die Überschusssysteme Fondsansammlung und Fondsbonus BED.FA.0109 *Wie kommt Ihr Vertrag bei einer Anfrage zustande? Mit dieser Anfrage fordern Sie ein Angebot der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. an. Damit wir Ihnen ein verbindliches Angebot erstellen können, füllen Sie bitte auch als Anfragender (im Formular als Antragsteller bezeichnet) sämtliche für Ihren gewünschten Versicherungsschutz erforderlichen Felder aus. Auf Grundlage dieser von Ihnen gemachten Angaben senden wir Ihnen ein verbindliches Angebot zu. Unserem Angebot fügen wir eine entsprechende Annahmeerklärung bei. Durch Unterzeichnung der unveränderten Annahmeerklärung und Eingang dieser bei uns, können Sie unser Angebot annehmen (Zustandekommen des Versicherungsvertrags). Ihre Angaben in dieser Anfrage machen Sie durch Ihre Annahmeerklärung zum Inhalt des Versicherungsvertrags. BR 01.2009 ö Seite 1 von 4

Fondsgebundene Basis-Rentenversicherung Versicherungsbeginn Aufschubzeit Jahre Monate Beitragszahlungsdauer (falls abweichend) Jahre SAFEINVEST STEP Fondsgebundene Basis-Rente mit garantierter Beitragsrückgewähr zum Ende der Aufschubzeit (Hauptversicherungsbeiträge) und Sicherheitskonzept. SAFEINVEST EXTRA Fondsgebundene Basis-Rente mit garantierter Beitragsrückgewähr zum Ende der Aufschubzeit (Hauptversicherungsbeiträge). / BFR INVEST EXTRA STEP Fondsgebundene Basis-Rente mit Sicherheitskonzept. INVEST EXTRA Fondsgebundene Basis-Rente Todesfallleistung Aus der vereinbarten Todesfallleistung wird eine Hinterbliebenenrente ermittelt und an den/die unten angegebenen Bezugsberechtigte/n ausgezahlt. Die Rentenzahlung endet, wenn die im Bezugsrecht genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Ist zum Todesfallzeitpunkt kein unten angegebener Bezugsberechtigter vorhanden, wird keine Leistung fällig. - in der Anspardauer Rückgewähr der Hauptversicherungsbeiträge, abweichend 100 des Wertes der Versicherung keine Todesfallleistung 100 des Wertes der Versicherung, mind. Rückgewähr der Hauptversicherungsbeiträge - im Rentenbezug Rückgewähr des Restkapitals, abweichend Jahre Garantiezeit keine Todesfallleistung Rentenbezugsform/ Überschussverwendung im Rentenbezug klassischer Rentenbezug: dynamische Zusatzrente, abweichend teildynamische Zusatzrente nicht-dynamische Zusatzrente abweichend Fondsgebundener Rentenbezug Fondsanlage: DWS Garant 80 Dynamic (Kennziffer 41), abweichend cominvest Dynamic SAFE 80 (Kennziffer 37) Fondsanlage (Die Summe muss 100 ergeben, mindestens 5 je Fonds, maximal 10 Fonds.) Die Fondsauswahl und Kennziffern finden Sie in den Informationen zur Fondsauswahl. Kennziffer Fondsname Kennziffer Fondsname oder gemanagte Fonds (Bitte 1 Fonds auwählen) 100 Sarasin OekoFlex (Kennziffer 55) oder 100 Warburg-Zukunft-Strategiefonds (Kennziffer 51) Ablaufmanagement In den letzten 5 Jahren vor Ende der Aufschubzeit, abweichend erfolgt eine planmäßige Umschichtung der gutgeschriebenen Fondsanteile in den Metzler Geldmarktfonds (Kennziffer 4), abweichend (1-5 Jahre) kein Ablaufmanagement gewünscht DWS Geldmarkt Plus (Kennziffer 44) Planmäßige Erhöhung Bezugsberechtigung Im Erlebensfall Im Todesfall Es wird eine planmäßige Erhöhung der Hauptversicherungsbeiträge vereinbart. Grundlage ist der Erhöhungssatz der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (West). Die Mindesterhöhung beträgt 18 Euro pro Jahr. Abweichend gilt ein konstanter Prozentsatz in Höhe von (3-10 ). keine Erhöhung der Hauptversicherung gewünscht Der Versicherungsnehmer Der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherungsnehmer in gültiger Ehe lebende Ehepartner. Ist zum Zeitpunkt des Todes kein Ehepartner vorhanden, ist jedes Kind zu gleichen Teilen bezugsberechtigt, für das Kindergeld gezahlt wird oder ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG gewährt worden ist. Ist zum Zeitpunkt des Todes kein Hinterbliebener im vorstehenden Sinn vorhanden, wird keine Leistung fällig. Besondere Vereinbarungen Bitte die Wichtigen Informationen zur Fondsgebundenen Basis-Rente unterschrieben beifügen. BR 01.2009 Seite 2a von 4

Wichtige Informationen zur Fondsgebundenen Basis-Rente Wenn Sie sich für eine Produktvariante mit Investmentfonds-Anlage entscheiden, beachten Sie bitte zusätzlich folgende wichtige Informationen: Die Tarife SAFE INVEST STEP, SAFE INVEST EXTRA, INVEST EXTRA STEP und INVEST EXTRA bieten Ihnen Versicherungsschutz mit unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Fonds). Sie haben bei der Fondsgebundenen Versicherung die Chance, im Fall von besonders positiven Entwicklungen der Fonds einen besonderen Wertzuwachs zu erzielen. Sie tragen aber auch das volle Risiko der Wertminderung des Fondsvermögens. Da die Wertentwicklung nicht vorhersehbar ist, können wir den Geldwert der Versicherungsleistungen außer der vereinbarten Todesfallsumme nicht garantieren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für den vereinbarten Fälligkeitstermin ausdrücklich eine garantierte Leistung zu vereinbaren. Die Anlageziele und die Anlagepolitik sind in den Verkaufsprospekten der Kapitalanlagegesellschaften niedergelegt, die auch für die Einhaltung der Anlagegrundsätze und -grenzen verantwortlich zeichnen. Zur Fondsanlage steht der Teil Ihrer Beiträge zur Verfügung, der nicht der Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle (Todesfälle und, falls vereinbart, Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsleistungen), einer vereinbarten garantierten Beitragsrückgewähr zum Ende der Ansparphase oder der Deckung der mit dem Abschluss und der Verwaltung des Vertrags verbundenen Kosten dient. Alle Einzelheiten sind in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Fondsgebundenen Rentenversicherung als Basisversorgung im Sinne des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) geregelt. Ich habe von dem Inhalt dieser wichtigen Informationen und den Besonderheiten einer Fondsgebundenen Basis-Rente Kenntnis genommen: Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers)/zu Versichernden Wenn Sie sich für die Fondsgebundene Rentenbezugsform (Rente) entscheiden, beachten Sie bitte zusätzlich folgende wichtige Informationen: Die Fondsgebundene Rente bietet Ihnen eine unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Garantiefonds). Sie haben bei der Fondsgebundenen Rente die Chance, im Fall von besonders positiven Entwicklungen des Fonds eine monatlich steigende Rente zu erhalten. Sie tragen aber auch das volle Risiko der Wertminderung des Fondsvermögens. Ihre Rentenzahlung wird in diesem Fall nicht steigen und Sie erhalten die für diesen Zeitpunkt vereinbarte Garantierente. Die Rente ist neben der Fondsentwicklung abhängig von dem Beginn des Vertrages. Es kann trotz steigender Kurse dazu kommen, dass Ihre Rente konstant bleibt. Die Rente wird aus einer Kombination unserer konventionellen Kapitalanlage (Garantieguthaben) und einem Garantiefonds (Anteileguthaben) dargestellt. Die Aufteilung des Vertragsguthabens auf diese beiden Anlageformen passen wir monatlich nach einem festgelegten Rechenverfahren an. Je nach Wertentwicklung des gewählten Garantiefonds (Anteileguthabens) ist es möglich, dass Ihr Vertragsguthaben vollständig in der konventionellen Kapitalanlage (Garantieguthaben) investiert ist. Die Anlageziele und die Anlagepolitik sind in dem Verkaufsprospekt der Kapitalanlagegesellschaft niedergelegt, die auch für die Einhaltung der Anlagegrundsätze und -grenzen verantwortlich zeichnet. Alle Einzelheiten sind in unseren Besonderen Bedingungen für den Fondsgebundenen Rentenbezug geregelt. Ich habe von dem Inhalt dieser wichtigen Informationen und den Besonderheiten eines Fondsgebundenen Rentenbezuges Kenntnis genommen: Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers)/zu Versichernden BR 01.2009 Seite 2b von 4

Risikoversicherung nach Tarif BT (rechtlich selbstständiger Vertrag) Versicherungsbeginn/Versicherungsdauer sind analog des Versicherungsbeginns und der Aufschubzeit der Basis-Rente Todesfallleistung während der Aufschubzeit der Basis-Rente Abbildung der gezahlten Beiträge (Hauptversicherungsbeiträge; davon 50 garantiert, 50 aus der nicht garantierten Überschussbeteiligung) der Basis-Rente sowie dieser Risikoversicherung (BT) /BT während des Rentenbezugs der Basis-Rente keine Todesfallleistung abweichend Risikoversicherung mit fallender Leistung über Jahre ab Rentenbeginn Überschussverwendung Todesfallbonus Bei vereinbarter Beitragsbefreiung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit: BU-/EU-Überschüsse als Sofortrabatt. Bezugsberechtigung Im Todesfall Der zum Zeitpunkt des Todes mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehepartner. Falls andere Person gewünscht, bitte Name, Vorname und Geburtsdatum angeben Informationen zum Tarif BT Der Tarif BT ist eine Risikolebensversicherung mit steigender Todesfallleistung. Die garantierte Todesfallleistung steigt jährlich um 50 der für das folgende Versicherungshr zu zahlenden Beiträge (Beiträge für die Basis-Rente und den Tarif BT, aber ggf. ohne Beitragsteile für Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsleistungen). Der Tarif BT ist durch eine zusätzliche Leistung bei Tod (Todesfallbonus) am Überschuss beteiligt. Die Höhe der Überschussbeteiligung beträgt zzt. (2008) 100 der garantierten Todesfallsumme. Bei unveränderten Überschusssätzen entspricht die Leistung im Todesfall daher der Summe der bis dahin gezahlten Beiträge. Ist eine Leistung während des Rentenbezugs der Basis-Rente vereinbart, so verlängert sich die Versicherungsdauer der Risikoversicherung um die im Antrag angegebene Anzahl von Jahren. In diesem Zeitraum fällt die versicherte Todesfallleistung in gleich hohen Schritten, jeweils zum Ende eines Versicherungshres. Ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit für die Basis-Rente beantragt, gilt diese auch für die Risikoversicherung (Tarif BT) als beantragt. Eine planmäßige Erhöhung der Hauptversicherungsbeiträge oder eine jährliche Erhöhung der Hauptversicherungsbeiträge während einer Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit gilt ggf. sowohl für die Basis-Rente als auch für den Tarif BT als vereinbart. Bitte beantworten Sie die Risikofragen. Bei einem Monatsbeitrag (Basis-Rente) unter 300 Euro ist die Beantwortung der Risikofragen nicht erforderlich. BR 01.2009 Seite 2c von 4

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Nur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Versicherungs-/Leistungsdauer entspricht der Aufschubzeit der Hauptversicherung. Falls abweichend Versicherungsdauer Rentenleistungsdauer Jahre Jahre Die Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung entspricht der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch begrenzt auf das Alter 67. Anfängliche Monatsrente EUR Karenzzeit in Monaten (6-12) garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (1,0-3,0 ) Es gilt die Staffel I (volle Leistung ab 50 Berufsunfähigkeit), abweichend soll Staffel II (25/75) gelten. Nachversicherungsgarantie bis zur Monatsrente EUR Überschussverwendung Die Überschussanteile werden wie die der Hauptversicherung verwandt, abweichend Verrechnung mit den Beiträgen Bonusrente Planmäßige Erhöhung Es wird eine planmäßige Erhöhung der BU-Versicherungsleistungen vereinbart. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (mind. 2,5 ). keine Erhöhung gewünscht Im Falle einer bestehenden Berufsunfähigkeit sollen sich die Beiträge zur Hauptversicherung jährlich um 5 erhöhen, bzw. um den abweichend vereinbarten Prozentsatz der Hauptversicherung. Angaben der zu versichernden Person Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die Nichtbeachtung kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Welchen beruflichen Abschluss oder akademischen Grad besitzen Sie? (z. B. Bürokaufmann/-frau, Maurer/-in, Kfz-Meister/-in, Bachelor of Science) Keinen Welche berufliche Tätigkeit üben Sie derzeit aus (sofern Student/-in: Welcher Beruf wird angestrebt)? In dieser Tätigkeit seit (Monat/Jahr) Nennen Sie uns bitte Ihren Arbeitgeber und die Branche Jährliches Nettoeinkommen aus dieser Tätigkeit EUR Angestellte/r Auszubildende/r Soldat/-in Schüler/-in, Hausmann/-frau Beamte/r, mit aktueller Besoldungsgruppe: Student/-in mit abgeschlossenem Vordiplom oder Bachelor Student/-in ohne abgeschlossenes Vordiplom oder abgeschlossenem Bachelor Selbstständige/r bzw. Freiberufler-/in, seit wann? Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind: Arbeitsvertrag ist unbefristet befristet bis Prozentuale Aufteilung der Tätigkeiten (Diese Angaben sind freiwillig, sofern Sie nicht zur Berechnung des zu zahlenden Beitrages benötigt werden. Sie können bei freiwilliger Angabe zu einer Erhöhung oder Reduzierung des zu zahlenden Beitrages führen.) - Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei - sonstige sitzende Tätigkeit (z. B. im Auto, an der Maschine, an der Kasse) - Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher Belastung oder Unfallgefährdung (Heben von Lasten, kniende oder Über-Kopf-Tätigkeiten, Arbeiten in Fußhöhen ab 2 Metern) Bitte beantworten Sie zusätzlich die Risikofragen. BR 01.2009 Seite 2d von 4

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rente und Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Nur Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Versicherungs-/Leistungsdauer entspricht der Aufschubzeit der Hauptversicherung. Falls abweichend Versicherungsdauer Rentenleistungsdauer Jahre Jahre Die Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung entspricht der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch begrenzt auf das Alter 67. Monatsrente EUR Karenzzeit in Monaten (6-12) garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (1,0-3,0 ) Nachversicherungsgarantie bis zur Monatsrente EUR Überschussverwendung Die Überschussanteile werden wie die der Hauptversicherung verwandt, abweichend Verrechnung mit den Beiträgen Bonusrente Planmäßige Erhöhung Es wird eine planmäßige Erhöhung der EU-Versicherungsleistungen vereinbart. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (mind. 2,5 ). keine Erhöhung gewünscht Im Falle einer bestehenden Erwerbsunfähigkeit sollen sich die Beiträge zur Hauptversicherung jährlich um 5 erhöhen bzw. um den abweichend vereinbarten Prozentsatz der Hauptversicherung. Angaben der zu versichernden Person Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die Nichtbeachtung kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Welchen beruflichen Abschluss oder akademischen Grad besitzen Sie? (z. B. Bürokaufmann/-frau, Maurer/-in, Kfz-Meister/-in, Bachelor of Science) Welche berufliche Tätigkeit üben Sie derzeit aus (sofern Student/-in: Welcher Beruf wird angestrebt)? In dieser Tätigkeit seit (Monat/Jahr) Nennen Sie uns bitte Ihren Arbeitgeber und die Branche Keinen Jährliches Nettoeinkommen aus dieser Tätigkeit EUR Angestellte/r Auszubildende/r Soldat/-in Schüler/-in, Hausmann/-frau Beamte/r, mit aktueller Besoldungsgruppe: Student/-in mit abgeschlossenem Vordiplom oder Bachelor Student/-in ohne abgeschlossenes Vordiplom oder abgeschlossenem Bachelor Selbstständige/r bzw. Freiberufler/-in, seit wann? Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind: Arbeitsvertrag ist unbefristet befristet bis Prozentuale Aufteilung der Tätigkeiten (Nur anzugeben, falls zur Ermittlung des zu zahlenden Beitrages erforderlich.) - Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei - sonstige sitzende Tätigkeit (z. B. im Auto, an der Maschine, an der Kasse) - Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher Belastung oder Unfallgefährdung (Heben von Lasten, kniende oder Über-Kopf-Tätigkeiten, Arbeiten in Fußhöhen ab 2 Metern) Bitte beantworten Sie zusätzlich die Risikofragen. BR 01.2009 Seite 2e von 4

Risikofragen Angaben der zu versichernden Person Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die Nichtbeachtung kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. 1. Nennen Sie uns bitte Ihre Körpergröße und Ihr Gewicht cm/kg 2. Wurden Sie in den letzten 10 Jahren operiert (auch ambulant) oder stationär oder psychotherapeutisch behandelt? (Falls, machen Sie bitte bei Frage 6 weitergehende Angaben.) 3. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wegen Erkrankungen oder Beschwerden hinsichtlich: A) Herz (z. B. Rhythmusstörungen), Kreislauf (z. B. erhöhter Blutdruck), Blut (z. B. Anämie), Gefäße (z. B. Krampfadern, Verkalkungen) B) Stoffwechsel (z. B. Gicht, Diabetes), Nieren- und Harnwege (z. B. Blut oder Eiweiß im Urin, Harnwegsentzündung)... C) Verdauungstrakt (z. B. Gastritis, Morbus Crohn), anderer Bauchorgane (z. B. Pankreatitis, erhöhte Leberwerte)... D) Gehirn (z. B. Migräne, Alzheimer), Nerven (z. B. Multiple Sklerose), Psyche (z. B. Depressionen, Ängste, Essstörungen)... E) Wirbelsäule (z. B. Hexenschuss), Knochen (z. B. Brüche), Gelenke (z. B. Meniskusschaden), Muskeln (z. B. Verspannungen)... F) Allergien (z. B. Heuschnupfen, Nahrungsmittelunverträglichkeit), Atmungsapparat (z. B. Asthma bronchiale)... G) Augen (z. B. grauer Star), Ohren (z. B. Tinnitus), Haut (z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis), Drüsen (z. B. Lymphome)... H) Krebs, Tumore oder Gewebsneubildungen (z. B. Karzinom, Melanom, Myom)... I) Autoimmunerkrankungen (z. B. Lupus erythematodes, Morbus-Bechterew, Polyarthritis)... J) Verletzungen (z. B. Unfälle), Vergiftungen, Infektionen (z. B. Hepatitis, Tuberkulose)... K) Alkohol- oder Drogenkonsum?... (Falls, kreuzen Sie bitte die zutreffenden Zeilen an und machen Sie bitte bei Frage 6 weitergehende Angaben.) 4. Nahmen Sie in den letzten 5 Jahren mit oder ohne ärztliche Verordnung A) mehr als 30 Tage lang täglich ein Medikament (auch Schlaf-, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel)... B) an mehr als 30 Tagen im Jahr ein Medikament (auch Schlaf-, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel)... C) Drogen (z. B. Cannabis, Ecstasy, Heroin)?... (Falls, kreuzen Sie bitte die zutreffenden Zeilen an und machen Sie bitte bei Frage 6 weitergehende Angaben.) 5. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)? 6. Welcher Arzt oder Therapeut kann zu den von Ihnen mit beantworteten Gesundheitsfragen nähere Angaben machen. Sofern für Ihre Angaben nicht genügend Platz vorhanden ist, verwenden Sie bitte für Ihre Angaben ein Zusatzblatt (Vordruck s. Anlage). Zu Frage (z. B. 3.A) Art der Krankheit, Beschwerden, Untersuchung, Beratung, Behandlung oder Operation Wann? Wie lange? Heutige Folgen? Name und Anschrift der behandelnden Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Heilstätten 7. Nennen Sie uns bitte Name und Anschrift Ihres Hausarztes oder des Arztes, der über Ihren Gesundheitszustand am besten unterrichtet ist (sofern vorhanden): 8. Üben Sie in Ihrer Freizeit ein Hobby mit erhöhter Unfallgefährdung oder Verletzungsgefahr (z. B. Kampfsport, Tauchen, Flugsport, Fallschirmspringen, Motorsport, Bergsport oder Extremsport) aus? Falls, welche: (Bitte ggf. Fragebogen beifügen) 9. Planen Sie für die nächsten 2 Jahre einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens, der Schweiz, Kanadas oder der USA? (Falls, bitte Fragebogen für Auslandsaufenthalte beifügen.) 10. Wurden in den letzten 5 Jahren Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Ausschlussklausel, Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt? Falls, bitte Gesellschaft angeben: Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen nur bei Einschluss einer Berufunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. 11. Besteht eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 5 Dioptrien? (Falls, bitte die betreffende Dioptrienzahl angeben. links/rechts 12. Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden (z. B. angeborene Behinderungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Amputationen, Schwerhörigkeit)? (Falls, machen Sie bitte bei Frage 6 weitergehende Angaben.) 13. Bestehen für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, ergänzend zu eventuellen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, weitere private oder betriebliche Absicherungen oder sind solche beantragt? (Falls, nennen Sie uns bitte die Versicherungsgesellschaft/-en oder den/die Versorgungsträger und die jeweils vereinbarte jährliche Rentenleistung.) BU-/EU-Jahresrente Private Absicherung: Betriebliche Versorgung: Versorgungswerke: Wenn Sie diesem Antrag zusätzliche Unterlagen bzw. Anlagen beigefügt haben, geben Sie bitte nachfolgend Art und Umfang an. BR 01.2009 Seite 2f von 4

Zahlungsweise, Gesamtbeitrag, Unterschriften Zahlungsweise monatlich halbjährlich einmalig vierteljährlich jährlich Keine Ratenzahlungszuschläge für die Fondsgebundene Basis-Rente. Gesamtbeitrag für die Fondsgebundene Basis-Rente, evtl. mit Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise EUR Gesamt-Nettobeitrag nach Rabatt aus der Überschussbeteiligung (nicht garantiert) EUR Zusätzlich einmalig zu Beginn EUR Beitrag für die evtl. beantragte Risikoversicherung (Tarif BT) ggf. mit Beitragsbefreiung bei mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Gesamt-Nettobeitrag nach Rabatt aus der Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise EUR Überschussbeteiligung (nicht garantiert) EUR Einzugsermächtigung Ohne Nachweis einer ausdrücklichen Bevollmächtigung sind Vermittler nicht befugt, Beiträge und andere Zahlungen entgegenzunehmen. Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. wird bei einem Antrag/einer Anfrage widerruflich ermächtigt, die Beiträge von nachstehendem Konto abzurufen. Hiervon wird nur Gebrauch gemacht, wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt. Name des Kontoinhabers, falls nicht Antragsteller Bank Bankleitzahl Unterschrift Kontoinhaber, falls nicht Antragsteller Konto-Nr. Identifizierung/Erklärung nach dem Geldwäschegesetz Folgende gültige Legitimation des Antragstellers wurde von mir als Vermittler persönlich geprüft Art/Nr. des Ausweises Geburtsort Staatsangehörigkeit ausstellende Behörde Der Versicherungsnehmer handelt nicht auf eigene Rechnung, sondern für Rechnung von: Vor- und Zuname Firma, Anschrift Vorläufiger Versicherungsschutz Im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung (BED.VV.0108) gewähren wir ab dem Eingang des Antrags/der Anfrage vorläufigen Versicherungsschutz für die Risikoversicherung und die ggf. beantragte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzung dafür ist aber insbesondere, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen und dass der Versicherungsbeginn nicht mehr als zwei Monate in der Zukunft liegt. Die weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem 2 der Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung. Empfangsbestätigung Ich bestätige, dass ich die Vertragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Kundeninformationen (siehe Druckstück "Unser Vorschlag für Sie") vor Unterzeichnung dieses Versicherungsantrags in Textform, d. h. schriftlich oder in anderer lesbarer Form, erhalten habe. Die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wurden mir ausgehändigt. Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Bitte nehmen Sie die mit diesem Formular ausgehändigten Vertragsinformationen zu Ihren Unterlagen. I. Antrag Nach Unterzeichnung dieses Antrags erhalte ich hiervon eine Durchschrift. II. Anfrage (Sofern Anfrage ausgewählt wurde, gilt abweichend von I.): Mit dieser Anfrage schließe ich keine Versicherung bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. ab, sondern wünsche nur ein Angebot. Wichtig für Antrag und Anfrage! Beachten Sie bitte die Schlusserklärung des Antragstellers und der versicherten Person auf der folgenden Seite, die Sie mit Ihrer Unterschrift als verbindlich anerkennen. Die Schlusserklärung enthält insbesondere eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht. Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers)/zu Versichernden Unterschrift des mitzuversichernden Ehepartners Unterschrift des Vermittlers BR 01.2009 Seite 3 von 4

Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person gegenüber der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. Erklärung zum Datenschutz/Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen, personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen der Verträge sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die VOLKSWOHL BUND Versicherungsunternehmen, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, die aus Anlass der Antragsaufnahme, Vertragsdurchführung und Leistungsabwicklung erhoben werden in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungs gemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Unabhängig vom Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von einer Auskunftei (z. B. INFOScore, Creditreform) einholt und nutzt. Vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung habe ich Kenntnis genommen. Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht Mir ist bekannt, dass die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. personenbezogene Gesundheitsdaten überprüfen kann, die ich im Rahmen meines Versicherungsantrags mache oder die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Bescheinigungen, Atteste) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Ärzten ergeben. Zu diesem Zweck ermächtige ich die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g., Südwall 37-41, 44137 Dortmund, von allen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenver-sicherern und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden sachdienliche Auskünfte einzuholen. Die befragten Personen und Stellen entbinde ich hiermit ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht, zugleich ermächtige ich die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g., Auskünfte und Unterlagen an andere mit der Angelegenheit befasste Versicherungsunternehmen, beratende oder mit einer Untersuchung beauftragte Ärzte weiterzugeben, um die Bearbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. wird mich vor der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten darüber unterrichten. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit verlangen kann, dass eine Erhebung der Daten nur erfolgt, wenn ich in die einzelne Erhebung eingewilligt habe. Prädiktiver Gentest freiwillige Selbstverpflichtung Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. hat sich verpflichtet, den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig zu machen. Ein prädiktiver Gentest ist eine vorhersagende Untersuchung des Erbmaterials auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit. Mir ist bekannt, dass ich aus diesem Grund bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests bei allen Arten von Lebensversicherungen erst ab einer Versicherungssumme von 250.000 Euro oder einer Jahresrente von 30.000 Euro der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. gegenüber offenlegen muss. Sämtliche von mir beantragten und bestehenden Versicherungen bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. und anderen Lebensversicherern werden bei den genannten Summengrenzen berücksichtigt. Versichererwechsel Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Versicherungsunternehmen daher unerwünscht. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemä 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g., Vertrag VBL/Kundendienst, Südwall 37-41, 44137 Dortmund. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0231/5433-574. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 VVG. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Betreuer-Informationen Name Produktions- BD HV Registrierungsnummer HV Verwaltungs- BD Bestand Infofeld SA 0 0 2 VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g. 44137 Dortmund, Südwall 37-41 Vorstand: Dr. Joachim Maas (Vors.), Dietmar Bläsing, Dr. Ulf-Gerhard Gude, Martin Rohm Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Ackermann Sitz des Unternehmens: Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 450 Telefon: 02 31 / 54 33-0. Telefax: 02 31 / 54 33 400. E-Mail: info@volkswohl-bund.de. Internet: www.volkswohl-bund.de BR 01.2009 Seite 4 von 4

Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der datenverarbeitenden Stelle erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Die Einwilligung zur Datenübermittlung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeitigen Widerruf. Trotz Widerrufs oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie bereits oben beschrieben, erfolgen. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Ihre Angaben im Antrag und versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer) und Beitrag, Abrechnung mit Vermittlern, sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Sachverständigen oder eines Arztes. Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden. 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und Risikos und des Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei einigen Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. sowie beim Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Allgemeine Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Unfallversicherer Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer gem. 7 II. Abs. 2a) AUB 61 bzw. 4 II. Abs. 2 AUB 88, 4 II. Abs. 3, AUB 95 bzw. Punkt 10.3 AUB 99/AUB 2003/AUB 2008/AUB-HL 2004/AUB-HL 2007/ AUB-HL 2008 (nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung) zur Risikoprüfung und um Missbrauchshandlungen aufzudecken. Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadenssummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung. 5. Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe Zum Schutz der Versicherten werden einzelne Branchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) durch rechtlich selbstständige Gesellschaften betrieben. Um dem Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Gesellschaften häufig in Versicherungsgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Versicherungsverträge mit verschiedenen Gesellschaften der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer usw.) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise können eingehende Post, telefonische Anfragen und Geldeingänge korrekt bearbeitet werden. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Gesellschaften verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von»datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten wie z. B. Gesundheitsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Gesellschaft. Unserer Versicherungsgruppe gehören zurzeit folgende Gesellschaften an: VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.g., VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Bausparverträge, Kapitalanlagen) auch mit Bausparkassen, Kreditinstituten, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: ALTE LEIPZIGER Bauspar AG, DSL-Bank Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank Bank des öffentlichen Rechts Metzler Investment GmbH COMINVEST Asset Management GmbH Pioneer Investment Franklin Templeton Investments ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. Für die Erbringung von Hilfeleistungen im Rahmen der Unfallversicherung arbeiten wir mit der Malteser Hilfsdienst ggmbh zusammen. 6. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch unsere Vermittler betreut. Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten die Vermittler von uns die notwendigen versicherungstechnischen Angaben, wie insbesondere Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung werden an die Versicherungsvertreter auch Gesundheitsdaten übermittelt. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG zu beachten. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.