Prüfungsordnung für das betriebswirtschaftliche Aufbaustudium (IWW)



Ähnliche Dokumente
Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)

Prüfungsordnung für das IWW Aufbaustudium in den Fachrichtungen

Prüfungsordnung für das betriebswirtschaftliche Fachstudium (IWW)

Prüfungsordnung für das IWW- Aufbaustudium in den Fachrichtungen

Prüfungsordnung für die betriebswirtschaftliche Aufbaustudiengänge (IWW)

Prüfungsordnung für den IWW-Intensivkurs Betriebswirtschaftslehre und betriebliches Management

Prüfungsordnung für die betriebswirtschaftliche Fernstudiengänge (IWW)

Prüfungsordnung für das betriebswirtschaftliche Fachstudium (IWW)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden

Vom 15. Juli zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom Teil 1 Allgemeines

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang zum CIRO Certified Investor Relations Officer beim DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v.

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Prüfungsordnung Bankbetriebswirt BankColleg

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum:

FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsordnung für Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen im Bistum Münster

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Spezialist Personenversicherung (DVA) Prüfungsordnung Stand 04/10

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung SoE

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Haftpflicht Underwriter (DVA) Prüfungsordnung Haftpflicht Underwriter (DVA) Stand

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Vom 27. Oktober Präambel

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/ Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:

D I E N S T B L A T T

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:

Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 13b WPO an der Ruhr-Universität Bochum

Amtliche Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Prüfungsordnung für die Erteilung des VWA-Diploms Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)

Transkript:

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das betriebswirtschaftliche Aufbaustudium (IWW) 1 Prüfungszweck (1) Das betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium wird von dem Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH (IWW), Institut an der FernUniversität in Hagen, nach den Regelungen dieser Ordnung in den Fachrichtungen - Accountingbetriebswirt/in (IWW), - Betriebswirt/in Internationales Management (IWW), - Controllingbetriebswirt/in (IWW), - Finanzbetriebswirt/in (IWW), - IT Betriebswirt/in (IWW) und - Marketingbetriebswirt/in (IWW) angeboten. (2) Die Abschlussprüfungen des Aufbaustudiums dienen dem Nachweis, dass die Absolventinnen und Absolventen auf der Basis einschlägiger Vorkenntnisse wissenschaftlich fundierte vertiefende Kenntnisse in den jeweils ausgewählten Teildisziplinen erworben haben, die zugleich in der unternehmerischen Praxis angewandt werden können. 2 Zulassung zu dem Aufbaustudium Zu dem Aufbaustudium kann im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zugelassen werden, wer - an einer deutschen Hochschule ein wirtschaftswissenschaftliches Studium zum Bachelor mit Erfolg abgeschlossen hat oder - einen der betriebswirtschaftlichen Fachstudiengänge des IWW mit Erfolg abgeschlossen hat oder - auf Grund seiner Erfahrungen in einem anderen Studium erwarten lässt, den Anforderungen dem Aufbaustudium in der beantragten Fachrichtung gewachsen zu sein. 3 Prüfungskommission und Geschäftsstelle (1) Die Geschäftsführung des IWW bestimmt eine Prüfungskommission und deren Vorsitzenden. Der Vorsitzende oder ein von ihm damit beauftragtes anderes Mitglied bereitet die Sitzungen der Kommission vor und leitet sie. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend

ist. Die Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag. 2 (2) Die Kommission entscheidet insbesondere über - die Zulassung zu dem Studium gemäß 2, - die Wahl abweichender Wahlpflichtmodule gemäß 4 Satz 2, - die Bestellung der Prüfer zu den Einsendearbeiten gemäß 5 und den Abschlussklausuren gemäß 6, - das Vorgehen in Täuschungsfällen gemäß 6 Abs. 3, - das Bestehen der Abschlussprüfung gemäß 7 Abs. 3 - die Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen gemäß 8 - die Belegung von Zusatzmodulen gemäß 9 sowie - Einsprüche gegen die Bewertung von Klausuren und Einsendearbeiten. In besonderen Einzelfällen kann die Kommission Abweichungen von den Regelungen der 4 bis 9 beschließen, sofern dies mit dem übergeordneten Sinn der Ordnung in Einklang steht. (3) Die Organisation des Studiums und der Prüfungen obliegt der Geschäftsstelle des IWW. 4 Studiengebiete Das Aufbaustudium erstreckt sich nach näherer Maßgabe der im Anhang aufgeführten Fächerkreise jeweils auf zwei Pflichtmodule sowie vier Wahlpflichtmodule; dabei sind mindestens zwei Wahlpflichtmodule aus dem jeweiligen Fächerkreis I zu wählen. Auf gesonderten Antrag kann mit Zustimmung der Prüfungskommission ein Wahlpflichtmodul aus den sonstigen Studienangeboten des IWW gewählt werden. 5 Einsendearbeiten (1) Zu jedem der gemäß 4 belegten Module wird jeweils eine Einsendearbeit angeboten, die als Hausaufgabe zu bearbeiten ist. Die eingereichten Arbeiten werden von den jeweiligen Prüfern korrigiert und mit den Noten bestanden oder nicht bestanden bewertet. Offensichtlich nicht selbständig gelöste Arbeiten werden als nicht bestanden gewertet. (2) Den Einsendearbeiten ist folgende von der Kandidatin oder dem Kandidaten zu unterzeichnende Versicherung hinzuzufügen: Mir ist bekannt, dass offensichtlich in Gruppenarbeit oder in sonstiger Weise nicht selbständig gelöste Arbeiten als nicht bestanden gewertet werden.

3 6 Klausuren (1) Zu jedem der gemäß 4 belegten Module wird eine Klausur angeboten. Jede Klausur hat eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Die Klausuren erstrecken sich auf die in den entsprechenden Fernstudienmodulen und den zugehörigen Einsendearbeiten behandelten Inhalte. (2) Die Klausuren werden von den jeweiligen Prüfern korrigiert und mit folgenden Noten bewertet: 1 sehr gut Eine hervorragende Leistung. 2 gut Eine Leistung, die deutlich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt. 3 befriedigend Eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht. 4 ausreichend Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. 5 nicht ausreichend Eine Leistung, die wegen deutlicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. 6 ungenügend Eine Leistung, die ganz erhebliche Mängel aufweist. Zur differenzierten Bewertung werden die Noten 1 bis 4 um 0,3 erhöht oder vermindert; die Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen. (3) Versucht eine Kandidatin oder ein Kandidat, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder löst er den begründeten Verdacht aus, dies zu tun, gilt die Klausur als ungenügend. Die Prüfungskommission kann in Abhängigkeit von der Schwere des Täuschungsversuches weitere Sanktionen vorsehen, die bis zum Ausschluss der Kandidatin oder des Kandidaten von der Teilnahme an dem Aufbaustudium reichen können. (4) Eine mit nicht ausreichend oder schlechter bewertete Klausur kann zweimal mit dem Ziel wiederholt werden, mindestens die Note ausreichend zu erreichen. Eine mit der Note ausreichend oder besser bewertete Klausur kann innerhalb von 13 Monaten einmal wiederholt werden, um eine bessere Note zu erreichen (Freischuss). 7 Abschlussprüfungen (1) Der erfolgreiche Abschluss des Aufbaustudiums setzt voraus, dass - die beiden Einsendearbeiten zu den gemäß 4 im Anhang aufgeführten Pflichtmodulen sowie - mindestens zwei Einsendearbeiten zu den vier gemäß 4 Abs. 3 gewählten Wahlpflichtmodulen mit Erfolg bearbeitet worden sind. (2) Der erfolgreiche Abschluss setzt weiterhin voraus, dass die sechs Klausuren in den gemäß 4 belegten Modulen mit Erfolg bearbeitet worden sind (Note ausreichend oder besser).

4 (3) Abweichend von Abs. 2 kann die Prüfungskommission die Abschlussprüfung auch dann als erfolgreich werten, wenn bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen gemäß Abs. 1 und 2 - nur drei der vier Klausuren in den Wahlpflichtmodulen gemäß 4 mit Erfolg bearbeitet worden sind, - die vierte Klausur mit nicht ausreichend (5,0) bewertet worden ist, - der unter Beachtung der Gewichtungsfaktoren gemäß Abs. 4 ermittelte Notendurchschnitt aller in den gemäß 4 belegten Pflicht und Wahlpflichtmodulen absolvierten Klausuren den Wert von 4,0 nicht überschreitet und - die von dem Kandidaten insgesamt erbrachten Studien und Prüfungsleitungen eine Abweichung von Abs. 2 als gerechtfertigt erscheinen lassen. (4) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewogenen Durchschnitt der in den sechs Klausuren erzielten Notenziffern. Dabei werden die Notenziffern - der Klausuren zu den Wahlpflichtmodulen jeweils einfach und - der Klausuren zu den Pflichtmodulen jeweils 1,5 fach gewichtet. Der so errechnete Durchschnittswert wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet und in das Zeugnis übernommen. Dabei gilt ein Durchschnittswert - bis 1,5 als sehr gut, - bis 2,5 als gut, - bis 3,5 als befriedigend und - bis 4,0 als ausreichend. 8 Anrechnung von Prüfungsleistungen (1) Ergebnisse von Einsendearbeiten und Klausuren, die die Kandidatin oder der Kandidat in einer vorangegangenen Teilnahme an dem Intensivkurs Betriebswirtschaftslehre und betriebliches Management des IWW erzielt hat, werden auf Antrag auf die Abschlussprüfung angerechnet. Dabei können im Rahmen des Intensivkurses erzielte Leistungen höchstens in zwei weitere Abschlüsse von Studienangeboten des IWW einbezogen werden. (2) Ergebnisse von Einsendearbeiten und Klausuren, die die Kandidatin oder der Kandidat in einer vorangegangenen Teilnahme an dem betriebswirtschaftlichen Fachstudium des IWW erzielt hat, werden auf Antrag höchstens im Umfang von drei Modulen auf die Abschlussprüfung angerechnet, sofern sie nicht bereits auf den Abschluss eines anderen Studienangebots des IWW angerechnet worden sind. (3) In anderen Fernstudienprogrammen erbrachte Studien und Prüfungsleistungen können auf Antrag höchstens im Umfang von drei Modulen auf die Klausuren gemäß 6 Abs. 1 angerechnet werden, sofern sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

5 9 Zusatzmodule Die Kandidatin oder der Kandidat kann auf Antrag über die für die Abschlussprüfung gemäß 7 erforderlichen Module hinaus weitere der von dem IWW angebotenen Module als Zusatzmodule belegen und jeweils mit einer Klausur gem. 6 abschließen. 10 Zeugnis und Abschluss (1) Über die gemäß 7 erfolgreich bestandene Abschlussprüfung wird auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält - die Bezeichnung der gewählten Fachrichtung, - die Gesamtnote, - die Bezeichnung der absolvierten Klausurmodule, - die Angabe des Kalenderhalbjahres, in dem die Klausurleistung jeweils erbracht worden ist, - die in den Klausurmodulen jeweils erzielten Noten, - die Namen der jeweiligen Prüfer, - die Angabe der Anzahl der im Grundlagen und im Vertiefungsstudium jeweils erfolgreich bearbeiteten Einsendearbeiten. (2) Gemäß 8 Abs. 1 werden angerechnete Klausurleistungen mit Angabe der Note aufgeführt, sofern sie nicht bereits auf ein anderes Weiterbildungsprogramm des IWW angerechnet worden sind. Ansonsten werden gemäß 8 angerechnete Klausurleistungen ohne Angabe der Note aufgeführt; die für die Berechnung der Gesamtnote verwendeten Gewichte ändern sich entsprechend. (3) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat vor dem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses gemäß Abs. 1 durch die Bearbeitung von Zusatzmodulen gemäß 9 mehr Wahlpflichtmodule erfolgreich bearbeitet, als nach 7 für die Abschlussprüfung vorgesehen sind, so entscheidet die Kandidatin oder der Kandidat mit dem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses darüber, welche Module in das Zeugnis aufgenommen werden sollen. Über jede darüber hinaus erbrachte Klausurleistung wird eine gesonderte Anlage zum Zeugnis ausgestellt. Trifft die Kandidatin oder der Kandidat die Entscheidung nach Satz 1 nicht, entscheidet die Geschäftsstelle des IWW nach billigem Ermessen. (4) Bearbeitet eine Kandidatin oder ein Kandidat nach dem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses gemäß Abs. 1 weitere Zusatzmodule, so wird auch über die dabei erbrachten Klausurleistungen jeweils eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt. Die Änderung eines einmal beantragten Zeugnisses ist nicht möglich. (6) Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen dürfen je nach der gewählten Fachrichtung die für den Abschluss des jeweiligen Studiengangs vorgesehene Bezeichnung mit dem Zusatz IWW verwenden.

6 11 Leistungspunkte Auf der Grundlage des ECT Systems werden für sämtliche in dem Aufbaustudium erbrachten Leistungen insgesamt 30 Leistungspunkte vergeben. Dabei führt das erfolgreiche Absolvieren einer jeden der sechs Klausuren gemäß 6 zur Vergabe von jeweils 5 Leistungspunkten. 12 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Sie gilt erstmalig für Studierende, die in dem im Frühjahr 2012 beginnenden Studiendurchgang P 28 ihr Studium aufnehmen. Hagen, den 01.10.2011 Vorsitzender der Geschäftsführung der IWW GmbH Univ. Prof. Dr. Michael Bitz

7 Anhang zu der Prüfungsordnung für das IWW Aufbaustudium 1. Fachrichtungen Das Aufbaustudium wird in folgenden Fachrichtungen angeboten: - Accountingbetriebswirt/in (IWW) - Betriebswirt/in Internationales Management (IWW) - Controllingbetriebswirt/in (IWW) - Finanzbetriebswirt/in (IWW) - IT Betriebswirt/in (IWW) - Marketingbetriebswirt/in (IWW) 2. Fächerkreise Zu den verschiedenen Fachrichtungen des Aufbaustudiums werden jeweils die folgenden Pflicht und Wahlpflichtmodule der Fächerkreise I und II angeboten. Neben den Pflichtmodulen sind jeweils vier Wahlpflichtmodule zu wählen, davon mindestens zwei aus dem Fächerkreis I. ACCOUNTINGBETRIEBSWIRT/IN BETRIEBSWIRT/IN INTERN. MAN. Pflichtmodule Fächerkreis I Fächerkreis II Jahresabschlussanalyse Steuern und Bilanzen Beteiligungscontrolling Controlling Finanz, Investitions und Risikomanagement Steuerliche Gewinnermittlung Internationale Rechnungslegung Bank Börsen und Finanzgeschäfte, Informationsmanagement Internationales Management Internationales Marketing. Bank, Börsen und Finanzgeschäfte Internationale Rechnungslegung Supply Chain Management Strategische Marketingplanung Strategisches Management Strategisches Personalmanagement Beteiligungscontrolling E Business

8 CONTROLLINGBETRIEBSWIRT/IN FINANZBETRIEBSWIRT/IN Pflichtmodule Fächerkreis I Fächerkreis II Beteiligungscontrolling Controlling Finanz, Investitions und Risikomanagement Internationale Rechnungslegung Jahresabschlussanalyse Steuern und Bilanzen Informationsmanagement Strategische Marketingplanung Steuerliche Gewinnermittlung Bank, Börsen und Finanzgeschäfte, Finanz, Investitions u. Risikomanagement Beteiligungscontrolling Internationale Rechnungslegung Jahresabschlussananlyse Steuern und Bilanzen Internationales Management Steuerliche Gewinnermittlung Strategische Marketingplanung Pflichtmodule Fächerkreis I Fächerkreis II IT BETRIEBSWIRT/IN Supply Chain Management IT gestützte Geschäftsanalyse (BI) E Business Informationsmanagement Logistik u. Produktionsmanagement Projektmanagement Geschäftsprozessmanagement Controlling Strategische Marketingplanung, Strategisches Personalmanagement. MARKETINGBETRIEBSWIRT/IN Internationales Marketing. Strategische Marketingplanung Bank, Börsen und Finanzgeschäfte E Business Supply Chain Management Strategisches Management Controlling Internationales Management Organisation und Führung

9