Richtlinie Ergänzung zur VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

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Transkript:

Richtlinie Ergänzung zur VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gültig ab 1. August 2011

Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion für Erzeugungsanlagen (>30 kva und SA> 30 kva)... 3 3 Hauptschalter über Direktzählerplätzen... 3 4 Hinweise zum Zählerplatzaufbau von EEG-/KWKG-Einspeiseanlagen... 4 5 Anforderungen an das Anmeldeverfahren für Batteriespeichersysteme... 5 5.1 Anmeldeunterlagen für nicht inselbetriebsfähige Batteriespeichersysteme:... 5 5.2 Zusätzlich einzureichende Unterlagen für inselbetriebsfähige Batteriespeichersysteme:... 6 5.3 Datenblatt Batteriespeichersysteme... 6 Seite 2 von 6

1 Vorwort Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz wurde am 01. August 2011 in Kraft gesetzt und durch den VDE herausgegeben. Diese Anwendungsregel ersetzt die VDEW-/VDN-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und regelt die technischen Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ausgehend von diesen technischen Mindestanforderungen beschreibt die vorliegende Ergänzung zur VDE-AR-N 4105 weitere technische Anforderungen, die zum sicheren Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der enercity Netzgesellschaft mbh erforderlich sind. 2 Jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion für Erzeugungsanlagen (>30 kva und SA> 30 kva) Die jederzeit zugängliche Trennstelle ist in der aktuellen VDE-AR-N4105 nicht mehr vorgesehen. Zum sicheren und störungsfreien Betrieb des Netzes sowie zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes der ausführenden Personen sind jedoch im Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbh weiterhin Schaltstellen mit Trennfunktion erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Summe der maximalen Scheinleistungen aller Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt ( SA) > 30 kva ist. Bei der enercity Netzgesellschaft mbh wird bei größeren Erzeugungsanlagen die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion für Arbeiten unter Spannung am Niederspannungskabel zur Reduzierung von Kurzschlussleistung und Fehlerdauer (im Falle eines Kurzschlusses an der Arbeitsstelle) genutzt. Die technische Ausführung der Trennstelle ist abhängig vom konkreten Anlagenaufbau und kann z.b. durch einen Hauptschalter im oberen Anschlussraum (Zählerplatz) realisiert werden. Die Lage und Ausführung werden im Übersichtsschaltplan und im Anmeldeverfahren festgelegt. 3 Hauptschalter über Direktzählerplätzen Bei der enercity Netzgesellschaft mbh wird für Erzeugungsanlagen mit Direktzählerplatz ein Hauptschalter im oberen Kundenanschlussraum gefordert. Der Hauptschalter dient dem sicheren Freischalten des Zählerplatzes von der Erzeugungsanlage und damit dem sicheren Arbeiten beim Zählerwechsel. Seite 3 von 6

4 Hinweise zum Zählerplatzaufbau von EEG-/KWKG-Einspeiseanlagen Der Aufbau der Zählerplätze und Messeinrichtung ist bei zentraler Anordnung nach Abbildung 1 und bei dezentraler Anordnung des Zählerplatzes nach Abbildung 2 durchzuführen. Abbildung 1: Erzeugung zum vollen oder teilweisen Eigenverbrauch; Schematische Darstellung Zentrale Anordnung Zähler 2 (Einspeisung oberer Anschlussraum) Seite 4 von 6

Abbildung 2: Erzeugung zum vollen oder teilweisen Eigenverbrauch; Schematische Darstellung dezentrale Anordnung Zähler 2 (Einspeisung in Stromkreisverteiler) 5 Anforderungen an das Anmeldeverfahren für Batteriespeichersysteme Batteriespeichersysteme müssen rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme über die nachfolgend aufgeführten Anmeldeunterlagen beim Netzbetreiber angemeldet werden. 5.1 Anmeldeunterlagen für nicht inselbetriebsfähige Batteriespeichersysteme: Konformitäts- oder Herstellererklärung zur Einhaltung der DIN-VDE-AR 4105 für die Gesamtanlage (inkl. typenspezifischem Konformitätsnachweis für die Regelung der max. Einspeiseleistung). Konformitätserklärung zur Einhaltung der max. zulässigen Störaussendungen. Unterlagen aus denen hervorgeht, dass DC-Fehlerströme auf der AC-Seite nicht auftreten können. Einpoliges Übersichtsschaltbild aus dem hervorgeht, an welcher Stelle das Batteriesystem in die Kundenanlage einspeist (inkl. eingezeichneter Kuppelschalter). Seite 5 von 6

ausgefülltes Datenblatt Batteriespeichersystem (siehe 5.3). 5.2 Zusätzlich einzureichende Unterlagen für inselbetriebsfähige Batteriespeichersysteme: Eine Bestätigung, dass eine hauseigene Betriebserde vorhanden ist und dass geprüft wurde, ob die Schutzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der max. möglichen Berührungsspannung und der Abschaltbedingungen für TN-Netze (DIN- VDE 0100-410 und DIN-VDE 0100-551) auch im Inselbetriebsfall, das heißt ohne Netzerde, greifen. 5.3 Datenblatt Batteriespeichersysteme Seite 6 von 6