Realisierungswettbewerb Kath. Gemeindezentrum Heilig Geist Giengen / Brenz

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Transkript:

Kath. Gemeindezentrum Heilig Geist Giengen / Brenz Neuordnung und Erweiterung des Gemeindezentrums Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach GRW 95 Auslobung Teil A und B

Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 1.0 Anlass und Zweck des Wettbewerbs 3 2.0 Auslober 3 3.0 Gegenstand des Wettbewerbs 3 4.0 Wettbewerbsart, Wettbewerbsstufen, Verfahrensform 4 5.0 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs 4 6.0 Wettbewerbsteilnehmer, Bewerbungs- und Losverfahren 4 7.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 6 8.0 Wettbewerbsunterlagen, Schutzgebühr 7 9.0 Wettbewerbsleistungen, Kennzeichnung 8 10.0 Beurteilungskriterien 9 11.0 Termine 10 12.0 Preise, Ankäufe, Bearbeitungshonorare 13 13.0 Abschluss des Wettbewerbs 13 14.0 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht 13 Teil B Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe 1.0 Die Gemeinde Heilig Geist 14 2.0 Wettbewerbsgebiet / Gebäudebestand 16 3.0 Aufgabenstellung 17 4.0 Rahmenbedingungen 17 Teil C Anlagen Seite 2

Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2003-10-xx registriert und vom Auslober vorschriftsmäßig bekannt gemacht. 1.0 Anlass und Zweck des Wettbewerbs (GRW 5.1.2) In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Gemeinde im Zusammenhang mit der Erstellung der Kirchenbauten und des Kindergarten St. Peter im Ehbach jeweils in Kellerlage Versammlungsräume geschaffen. Sämtliche Räume weisen aufgrund des Alters und der Lage bauliche und funktionale Mängel auf. Die dezentrale Lage der Räume haben ihre Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile. Eine Anpassung an neue Formen zeitgemäßer Gemeindearbeit erfordern ein in Funktion, Wirtschaftlichkeit, Größe und Zuordnung optimiertes Raumangebot. Die Gemeinderäume und der Verwätungsbereich sollen zukünftig zentral an dem vorgegebenen Standort zusammengefasst werden. 2.0 Auslober (GRW 3.1) Katholisches Pfarramt Hl. Geist, Giengen Im Wettbewerb vertreten durch: Herr Dekan Stefan Cammerer und Herr Rudolf Boemer, 2. Vors. KGR Heilbronnerstraße 2 89537 Giengen 2.1 Wettbewerbsbetreuer Kohler Mizsgár Grohe Architektengesellschaft Dipl.-Ing. Gerd Grohe Königsträßle 2 70597 Stuttgart T 0711 769639 30 F 0711 769639 31 E info@kmg-architekten.de 3.0 Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1) Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf für den Neubau, bzw. Um- und Anbau des Gemeinde- und Verwaltungszentrums Heilig Geist in Giengen. Die Entwurfaufgabe wird in Teil B dieser Auslobung ausführlicher beschrieben. Seite 3

4.0 Wettbewerbsart (GRW 2.1) Wettbewerbsstufen (GRW 2.2) Verfahrensform (GRW 2.3 oder 2.4 oder 2.5) Der Wettbewerb ist als einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losentscheid) mit 30 Teilnehmern ausgeschrieben. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6) 5.0 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs (GRW 2.3.1, 5.1.2) Der Zulassungsbereich ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Gebietsgrenzen können im Internet unter www.drs.de/dioezese/dekgem.asp eingesehen werden. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung. 6.0 Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2) Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Stadtplaner/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und/oder Innenarchitekt/-in berechtigt sind. Bei der Teilnahme von Stadtplanern, sowie Garten- und Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten ist eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten gefordert. Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Bewerbungs- und Losverfahren Der Auslober wird ca. 30 Teilnehmer zur Bearbeitung des Wettbewerbs zulassen, wobei mindestens 24 Teilnehmer in einem anonymen Losverfahren ermittelt werden und 6 Teilnehmer durch den Auslober selbst aufgefordert wurden. Die Auslosung erfolgt unter neutraler Aufsicht. Vor der Auslosung sollen zwei Gruppen gebildet: werden: Gruppe A: Gruppe B: Junge Architekten, keiner der Partner darf am Tag der Veröffentlichung länger als 7 Jahre diplomiert sein (datum Diplomurkunde) - 6 Teilnehmer Bewerber, die nicht der Gruppe A zuzuordnen sind -18 Teilnehmer Seite 4

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden folgende Freie Architekten aufgefordert: - Ackermann und Raff, Tübingen - Glück und Partner, Stuttgart - Dipl.-Ing. Andreas Kaupp, Mannheim - Dipl.-Ing. Michael Resch, Überlingen - Greiner, Rapp und Partner, Schorndorf - Dipl.-Ing. Wittmann, AWG Architektengruppe, Heidenheim Für die Bewerbung zum Losverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: Angaben zum Büro: Anschrift, Telefonnummer, Telefax, E-Mail Adresse Kopie des Architekten bzw. des Befähigungsnachweises als Bestätigung der Teilnahmeberechtigung Alle Unterlagen in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag C 5. Als Absender: Adresse des Empfängers mit dem Stichwort Realisierungswettbewerb Gemeindezentrum Heilig Geist, Giengen " Postadresse: Kohler Mizsgár Grohe Architektengesellschaft Dipl.-Ing. Gerd Grohe Königsträßle 2 70597 Stuttgart Gruppenzugehörigkeit: GRUPPE A oder GRUPPE B auf dem Umschlag signalisieren Die gelosten Teilnehmer und die Nachrücker werden umgehend per Fax oder Mail informiert. Bei den nicht gelosten Interessenten bedanken wir uns für das Interesse an der Aufgabe und bitten um Verständnis, dass bei der großen Zahl der Bewerber nicht persönlich abgesagt werden kann. Seite 5

7.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.3, 3.4) Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört (Namen in alphabetischer Reihenfolge). Fachpreisrichter: - Dipl.-Ing. Ingrid Burgstaller, Freie Architektin, Morphologic München - Dipl.-Ing. Heiner Giese, Diözesanbaumeister, Rottenburg - Prof. Peter Schürmann, Freier Architekt, Stuttgart - Dipl.-Ing. Anne Sick, Baudirektorin, Karlsruhe - Dipl.-Ing. Ralf Schlüter, Diözesanbaumeister, Osnabrück Stellvertretende Fachpreisrichter: - Dipl.-Ing. Odile Laufner, Freie Architektin, Stuttgart - Dipl.-Ing. Antonius Stolarczyk, Bischöfliches Bauamt, Rottenburg Sachpreisrichter: - Dekan Stefan Cammerer, Giengen - Rudolf Boemer, 2. Vors. KGR - Elisabeth Keck, KGR, Giengen - Clemens Stahl, Oberbürgermeister Stellvertretende Sachpreisrichter: - Eugen Holzinger, KGR, Giengen - Karl-Heinz Rimpf, KGR, Giengen - Michael Zirn, KGR, Giengen Vorprüfung: Kohler Mizsgár Grohe Architektengesellschaft Königsträßle 2 70597 Stuttgart T 0711-769639 30 F 0711-769639 31 E info@kmg-architekten.de Seite 6

8.0 Wettbewerbsunterlagen (GRW 5.1.3), Schutzgebühr (GRW 5.1.6) Versand der Auslobungsunterlagen ab 12.12.2003 nach Erhalt des Verrechnungsschecks. Die verbindliche Teilnahmeerklärung mit Verrechnungsscheck (Schutzgebühr von 100,- Euro) muss bis zum 12.12.2003, 16.00 Uhr (Posteingang) erfolgen. Die Schutzgebühr wird den Wettbewerbsteilnehmern erstattet, die eine den Anforderungen entsprechende Wettbewerbsarbeit eingereicht haben. Die Wettbewerbsauslobung besteht aus: - Textteil A Rahmenbedingungen des Wettbewerbes - Textteil B Wettbewerbsaufgabe - Anlage 01 Raumprogramm (auch digital) - Anlage 02 Lageplan M 1:500, digital - Anlage 03 Lageplan M 1:200, digital - Anlage 04 Gelände-/Gebäudeschnitte M 1:200, digital - Anlage 05 Grundriss Kirche, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 06 Ansicht Ost Kirche, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 07 Ansicht West Kirche, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 08 Ansicht Nord Kirche, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 09 Ansicht Süd Kirche, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 10 Grundriss Pfarrhaus, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 11 Ansicht Ost Pfarrhaus, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 12 Ansicht West Pfarrhaus, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 13 Ansicht Nord Pfarrhaus, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 14 Ansicht Süd Pfarrhaus, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 15 Grundriss EG Verwaltung, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 16 Grundriss UG Verwaltung, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 17 Ansichten Verwaltung, M 1:100, digital (TIFF/JPG) - Anlage 18 Nutzungsschema Bestand - Anlage 19 Fotografien Gebäudebestand - Anlage 20 zweifache Verfassererklärung - Anlage 21 Gutschein für Modellplatte Seite 7

9.0 Wettbewerbsleistungen (GRW 5.1.4), Kennzeichnung (5.4.1) Jeder Teilnehmer kann nur einen Entwurf mit den geforderten Leistungen abgeben. Im Einzelnen werden gefordert: 9.1 Pläne: 1. Übersichtslageplan M 1:500 als Dachaufsicht 2. Erdgeschoßlageplan M 1:200 mit Darstellung des Baukörpers, der Gebäude- Ein- und Ausgänge sowie der Darstellung der Freiflächen, der Zu- und Abfahrten und der Fußwege 3. Alle weiteren Grundrisse, Ansichten und die zur Klarlegung des Entwurfs erforderlichen Schnitte M 1:200 4. Bestand und Neubau ist differenziert darzustellen. 5. Angaben zu Material und Bauweise, unter Beachtung des vorgegebenen Kostenrahmens (Punkt 4.0; Seite 17) 6. Ein vollständiger und mit den Hauptmaßen versehener Satz Berechnungspläne für die Vorprüfung. 7. Ein Satz Verkleinerungen, bzw. Ausdrucke auf DIN A3 und die Pläne in digitaler Form (TIFF), zur Erstellung einer Wettbewerbs-Broschüre. (Abgabe auch mit Modell möglich) - Die Grundrisse sind analog zur Anordnung auf dem Lageplan genordet darzustellen. - Die Führung der Schnitte ist einzuzeichnen. - In allen Schnitten und Grundrissen müssen die Geschossfußbodenhöhen auf Normal-Null bezogen, und in den Schnitten der ursprüngliche und geplante Geländeverlauf eingetragen sein. - Die Raumbezeichnungen aus dem Raumprogramm sind in die Grundrisse einzutragen. - Die Pläne sind ungefaltet einzureichen. - Es ist das Planformat DIN A1, stehend zu verwenden. Die Anzahl der Pläne ist nicht begrenzt. 9.2 Modell M 1:500 auf gelieferter Unterlage 9.3 Nachweis des Raumprogramms Mittels der zur Verfügung gestellten Liste ist die Erfüllung des Raumprogramms nachzuweisen. 9.4 Erläuterungsbericht Max. 1 Seite DIN A4. Auch skizzenhafte und graphische Erläuterungen sind möglich. Erläuterungsbericht und Skizzen können auch in die Pläne integriert werden. Der Erläuterungsbericht ist nach Möglichkeit für die geplante Veröffentlichung auch digital abzugeben. Seite 8

9.5 Verfassererklärung gemäß Anlage gemäß GRW 5.2 (2-fach) in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag. Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Teilnehmer in der Verfassererklärung ihre Anschrift, Mitarbeiter und Fachberater anzugeben, bei juristischen Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften, außerdem den bevollmächtigten Vertreter. Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. 9.6 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen an der rechten oberen Ecke durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. 10.0 Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5) Die Beurteilungskriterien geben eine allgemeine Orientierung, nach denen alle Arbeiten gleichwertig verglichen werden können. Sie können entsprechend GRW 4.5.2 ergänzt werden. - Architektonische und städtebauliche Qualität - Erfüllung der funktionalen Anforderungen - Gestalterische und räumliche Qualität - Freiflächennutzung und -gestaltung - Realisierbarkeit / Wirtschaftlichkeit (Angemessenheit und langfristige Wirksamkeit) Seite 9

11.0 Termine Verfahrenseinleitung 21.11.2003 Die öffentliche Bekanntmachung fand am 21.11.2003 in der Bauwelt statt. Bewerbungsfrist 04.12.2003, 16.00 Uhr (Posteingang), (Unterlagen und Form: siehe Punkt 6) Auslosung 05.12.2003 Gehen mehr als 24 Anforderungen ein, findet ein Losverfahren unter neutraler Aufsicht statt. Auslosung von 24 Teilnehmern und 9 Nachrückern. Benachrichtigung 05.12.2003 Benachrichtigung der gelosten Teilnehmer per Mail oder Fax. Bestätigung bis 12.12.2003, 16.00 Uhr (Posteingang) verbindliche Teilnahmeerklärung (mit Verrechnungsscheck 100,- Euro) Einreichung der Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk Realisierungswettbewerb Gemeindezentrum Heilig Geist, Giengen" Nach diesem Zeitpunkt erlischt die Teilnahmeberechtigung des gelosten Teilnehmers und es werden die Nachrücker in der gezogenen Reihenfolge angefragt. Nachrücker 12.12.2003 Eventuelle Nachrücker werden am 12.12.2003 benachrichtigt. Auslobungsunterlagen ab 12.12.2003 Versand der Auslobungsunterlagen ab 12.12.2003 Die Unterlagen können vorab von der folgenden Hompage eingesehen werden: www.kmg-architekten.de Seite 10

Modellplatte ab 12.12.2003 Die Modellplatte kann ab 12.12.2003 nach Vorlage des Gutscheins beim Modellbauer abgeholt werden. Allgeier Modelbau Immenhoferstraße 42 70180 Stuttgart T 0711/604744 F 0711/6409631 E allgeiermodelle@aol.com Auf Wunsch kann das Modell gegen Übernahme der Verpackungsund Versandkosten zugestellt werden. Besichtigungstermin 16.12.2003, 14.00 Uhr Die Teilnahme am Besichtigungstermin wird empfohlen. Rückfragen 18.12.2003 (Posteingang) Rückfragen (GRW 5.3) können bis zum 18.12.2003 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden bis zum 22.12.2003 vom Auslober, bzw. einem bevollmächtigten Vertreter und soweit inhaltliche Fragen auftreten, unter Hinzuziehung von Fachpreisrichtern schriftlich beantwortet. Abgabe Pläne 13.02.2004 (Poststempel) Bei Abgabe im Büro: 14.00-16.00 Uhr Postadresse Pläne: Kohler Mizsgár Grohe Architektengesellschaft Dipl.-Ing. Gerd Grohe Königsträßle 2 70597 Stuttgart Abgabe Modell 20.02.2004 08 12 Uhr Anlieferung auf dem Postweg ist nicht möglich. Kath. Pfarramt Heilig Geist Heilbronner Straße 2 89537 Giengen Preisgerichtssitzung 19.03.2004 Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 19.03.2004 Seite 11

Benachrichtigung bis 22.03.2004 Die Preisträger und die Verfasser der Ankäufe werden kurzfristig telefonisch benachrichtigt. Benachrichtigung aller Teilnehmer und Versand des Protokolls am 22.03.2004 Ausstellung 21.03. 24.03.2004 Ausstellung der Arbeiten vor Ort, im Gemeindesaal 11.3 Einlieferung Pläne (GRW 5.3) Die Einlieferung auf dem Postweg ist zulässig. Die einzureichenden Planunterlagen dürfen einschließlich aller zugehöriger Schriftunterlagen nur mit einer Sendung erfolgen. Sie dürfen keine Hinweise auf den Teilnehmer enthalten. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Kennzeichnung: Realisierungswettbewerb Gemeindezentrum Heilig Geist, Giengen Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, daß er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel (Post) auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheinbelege sind daher bis zum Abschluß des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden. 11.4 Ausstellung der Arbeiten Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom 21.03. bis 24.03.2004 statt. Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können ab dem 24.03. bis zum 22.04.2003 in dem Pfarramt der Gemeinde abgeholt werden. Bei schriftlicher Anforderung werden die Pläne zurückgeschickt. Unterlagen, die bis zum genannten Zeitpunkt nicht abgeholt oder angefordert sind, werden nicht weiter aufbewahrt. Seite 12

12.0 Preise, Ankäufe, Bearbeitungshonorare Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI 15-17 und verteilt sich wie folgt:: Honorars nach 16 HOAI für Gebäude 90% Honorars nach 17 HOAI für Freianlagen 10% Es werden folgende Preise ausgelobt: 1. Preis 10.000,- Euro 2. Preis 6.000,- Euro 3. Preis 4.000,- Euro Ankäufe Preise und Ankäufe zusammen: 5.000,- Euro 25.000,- Euro Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 16 % ist in den genannten Beträgen enthalten. Das Preisgericht behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen. 13.0 Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6) Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich im Rahmen eines Protokolls mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt. 14.0 Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2) und Urheberrecht (GRW 7.3) Der Auslober wird soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträger unter den in den GRW 7.1.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mindestens mit den Leistungen 15 LPh. 2-5 übertragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 14.1 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. 14.2 Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch die GRW 7.3 geregelt. Seite 13

Teil B Wettbewerbsaufgabe 1.0 Die Gemeinde Heilig Geist Geschichte Durch die Ereignisse der Reformation gab es seit 1555 keine Katholiken mehr in Giengen. Erst durch die industrielle Entwicklung am Ende des 19. Jahrhunderts zogen mehr und mehr katholische Arbeiter, Angestellte und Beamte in die ehemals freie Reichsstadt. Im Jahre 1902 faßten die nunmehr 200 Katholiken den Beschluß, einen eigenen Gottesdienstraum zu errichten. 1905 konnte die kleine Marienkirche an der Oggenhauser Straße eingeweiht werden. Zuerst gehörte die Gemeinde zum Pfarrverband Burgberg, ab 1923 wurde sie Heidenheim zugeschlagen. Durch die große Zuwanderung von Heimatvertriebenen nach dem 2. Weltkrieg stieg die Zahl der Katholiken bis zum Jahr 1948 auf 3200 an. Nach der Erhebung zur eigenständigen Pfarrei Anfang der fünfziger Jahre wurde eine Erweiterung und Umgestaltung der Marienkirche 1953 für die weiter wachsende Gemeinde notwendig. 1958 erfolgte die Errichtung der Familienkirche in der Teilgemeinde Hohenmemmingen und 1962 die Weihe der Heilig-Geist-Kirche in der Südstadt. Heilig Geist wurde nun Pfarrkirche. Der erste Gemeinderaum befand sich unterhalb der Sakristei in der Marienkirche. Es folgten 1958 der Gemeinderaum in Hohenmemmingen, 1962 der Saal unter der Heilig-Geist-Kirche und im Jahr 1968 der Bezug des großen Gemeindesaales und des Clubraumes im Kindergarten St. Peter (Ehbach). 1978 konnte die Jugend das ehemalige Pfarr- und spätere Kaplaneihaus bei der Marienkirche für ihre Arbeit übernehmen und ausbauen. Anfang 1980 wurde das Seelsorgezentrum mit Pfarrbüro und Mitarbeiterbüros zwischen Pfarrhaus und Heilig-Geist-Kirche errichtet. In den Jahren 1986 1988 erfolgte die komplette Außen- und Innenrenovierung der Heilig-Geist-Kirche, 1992 die Außensanierung der Familienkirche und 1996 1998 die Außensanierung der Marienkirche und der Kaplanei. Die Gemeinde heute Die Heilig-Geist-Gemeinde sucht in der heutigen Zeit glaubwürdig das Evangelium zu leben. Im Mittelpunkt des Gemeindelebens steht die Feier der Liturgie und der Eucharistie. Neben den die Gottesdienste mitgestaltenden Leitern von Wortgottesdiensten, Lektoren/-innen, Eucharistiehelfern/-innen und Ministranten/-innen gibt es Teams von Gemeindemitgliedern, die Familiengottesdienste, die Kinderkirche und Jugendgottesdienste vorbereiten. Wortgottesdienstleiter/-innen gestalten die Liturgie in den Altenheimen der Stadt und in der Reha- Klinik. Leitungsteams und Eltern bereiten fast das ganze Jahr über Kinder und Jugendliche in Gruppen auf das Sakrament der Erstkommunion und Firmung vor. Musikgruppen in Heilig Geist und St. Maria, die Band Getsemane, der Gospelchor Richies Singers und der Kirchenchor, u.a. mit einer Orchestermesse, tragen zur Vielfalt des kirchenmusikalischen Geschehens bei. Die Ministranten und die St. Georgspfadfinder treffen sich in der Kaplanei. Die 14tägige, jährliche Stadtranderholung ermöglicht ca. 40 50 Kindern Urlaub auch zu Hause. In der Erwachsenenbildung engagieren sich die Kolpingsfamilie mit ihren Familienkreisen und weitere Gruppen wie der St. Peter-Treff und der Schöpferische Ruhestand. Zahlreiche Kranken- Geburtstags- und Neuzugezogenen-Besuchsdienste treffen sich zum Austausch und zum Seite 14

Sammeln der Kräfte. In der Taufkatechese setzen sich Gemeindemitglieder mit ihrem Glauben ein. Die Senioren treffen sich regelmäßig zu Altennachmittagen. In der Senioren-Gymnastik erfahren die Teilnehmer körperliche und geistige Beweglichkeit. Das Frauenfrühstück spricht auch Mütter mit Kindern an und im sozialen Bereich wirken der Caritaskreis in der Einzel-Sozialhilfe, der Arbeitskreis Asyl und der Hospizdienst. Die Verbindung zur Einen Welt hält der Dritte Welt-Laden mit seinem Angebot und die Kath. Öffentliche Bücherei hat immer Sonntagvormittag für Jung und Alt offen. Die Initiative Wippe bringt Behinderte und Nichtbehinderte zusammen und Selbsthilfegruppen suchen Wege aus ihren Situationen, Halt, Kraft und Sinn für ihr Leben. In der Ökumene gibt es eine ganze Reihe enger Verbindungen: Gottesdienste, Erwachsenenbildung, Bibelarbeit, Schülergottesdienste, Weltgebetstage, Freizeiten, usw. Um die Öffentlichkeitsarbeit kümmert sich ein Redaktionsteam in der Gestaltung des kirchlichen Mitteilungsblattes Gemeinde aktuell. Die Presse wird mit Artikeln und Berichten versorgt. Das Pastoralteam, die Gemeindeleitung, der Kirchengemeinderat und die vielfältigen Ausschüsse (Verwaltung, Kindergarten, Liturgie, Missio, Teilgemeinde Hohenmemmingen, Feste und Feiern) versammeln sich zu Sitzungen. 2.0 Wettbewerbsgebiet / Gebäudebestand In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Gemeinde im Zusammenhang mit der Erstellung der Kirchenbauten und des Kindergarten St. Peter im Ehbach jeweils in Kellerlage Versammlungsräume geschaffen. Sämtliche Räume weisen aufgrund des Alters und der Lage bauliche und funktionale Mängel auf. Die dezentrale Lage der Räume haben ihre Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile. Eine Anpassung an neue Formen zeitgemäßer Gemeindearbeit erfordern ein in Funktion, Wirtschaftlichkeit, Größe und Zuordnung optimiertes Raumangebot. Die Gemeinderäume sollen deshalb zukünftig zentral zusammengefasst werden. Lage des Wettbewerbsgebietes Als Standort wurde das im Wohngebiet Bühlfeld gelegene Grundstück der Pfarrkirche Heilig Geist gewählt. Trotz der Lage außerhalb des Stadtzentrums konzentrieren sich hier eine Vielzahl von Aktivitäten. Durch die Hanglage mit dem Ausblick ins Tal gewinnt das Grundstück zusätzlich an Attraktivität. Erschlossen wird das Grundstück von Norden und Osten. Letzterer Zugang ist der Hauptzugang und führt über den Kirchplatz direkt zum Pfarrhaus und dem Gemeindezentrum. Südlich grenzt der städtische Kindergarten an. Durch die Lage der Kirche wird das Grundstück in zwei Außenbereiche geteilt. Im Osten liegt der Kirchplatz und im Westen das Pfarrhaus und das Gemeindezentrum. Der westliche Bereich steht in der gekennzeichneten Größe für den Wettbewerb zur Verfügung. Die süd-östliche Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist offen gehalten. Bei einer Bebauung in diesem Bereich sollten die bestehenden Parkplätze berücksichtigt werden. Der Kirchplatz und der Vorbereich des Gemeindezentrums werden liebevoll gepflegt und intensiv genutzt. Hier finden in der Regel die Gemeindefeste statt. Die sonstigen Freiflächen westlich der Kirche werden derzeit wegen ihrer Größe und wegen des fehlenden Bezugs zum Gebäude nicht genutzt. Seite 15

Gebäudebestand Der heutige Gebäudebestand wurde in zwei Bauabschnitten errichtet: die Kirche mit Sakristei und Pfarrhaus im Jahr 1962 und der Verwaltungsbereich, der sich zwischen das Pfarrhaus und die Sakristei einfügt, im Jahr 1980. Bei dieser Erweiterung wurde die halbe Erdgeschossfläche des Pfarrhauses in Verwaltungsräume umgenutzt und dem Verwaltungsbereich zugeordnet. Heute wird fast das gesamte Erdgeschoss des Pfarrhauses für Verwaltungs- und Gemeindenutzungen benötigt. (Siehe auch Nutzungsschema Anlage 18) Der Kirchenraum wurde in den neunziger Jahren komplett neu gestaltet. Der jetzige Gemeindesaal liegt im Sockel der Kirche und wird separat erschlossen. Durch die Lage, den fehlenden Außenraumbezug und die nach heutigen Anforderungen nicht ausreichende Belüftung und Belichtung ist der Gemeindesaal nur schlecht nutzbar. Die Nutzungssituation im Gemeindezentrum kann derzeit als beengt und nicht optimal organisiert bezeichnet werden. Bedingt durch die Hanglage ergeben sich drei unterschiedliche Höhenniveaus im Erdgeschoss. Eine behindertengerechte Erschließung ist dadurch nicht möglich. Im Bereich der Gebäudeanschlüsse sind heute baukonstruktive Mängel zu verzeichnen. 3.0 Aufgabenstellung Aufgabe ist es, innerhalb des Wettbewerbsgebietes das Raumprogramm des Gemeinde- und Verwaltungszentrums zu realisieren. Das zu planende Gemeindezentrum soll zukünftig die vielfältigen Nutzungen der liturgischen, pastoralen und sozialen Dienste, Gruppen und Verbände der Gemeinde an einem zentralen Standort zusammenfassen. In Verbindung mit dem Verwaltungsbereich soll ein neuer Gebäudekomplex entstehen, der die genannten Anforderungen an Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und gestalterischer Qualität erfüllt. Die Heilig-Geist-Kirche und der bestehende Kirchplatz sind dabei auf angemessene Weise in das neue Gesamtkonzept mit einzubinden. Insgesamt wünscht sich der Auslober ein einladendes und freundliches Erscheinungsbild des neuen Gemeindezentrums. Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Lösung soll geprüft werden ob und auf welche Weise der Gebäudebestand für die Umsetzung des neuen Raumprogramms mit genutzt werden Die Seitenkapelle mit dem künstlerisch gestalteten Oberlicht sollte unangetastet bleiben. Der bestehende Gemeindesaal ist nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Die Barrierefreiheit sollte für das gesamte Gemeindezentrum gewährleistet werden, die Verbindung zwischen Gemeindezentrum und Kirchenraum könnte jedoch auch über Treppenestufen erfolgen. Seite 16

Nutzungsanforderungen Gemeindezentrum Von besonderer Bedeutung ist dem Auslober die Anbindung des neuen Gemeindezentrums an den bestehenden Kirchplatz. Neben der wichtigen Geste des Einladens unterstützt eine aktive Verbindung bei größeren Festen, die so wohl drinnen als auch draußen stattfinden, eine größere Selbstverständlichkeit. Es sollte auch beachtet werden, dass von der Küche aus die Feste auf dem Kirchplatz versorgt werden. Das Foyer soll mit seiner räumlichen Ausformung als Ort der Begegnung und Kommunikation einladen. Die Erschließung übersichtlich organisiert und gut belichtet werden. Ein Zugang von Westen erleichtert den Zugang von der zukünftigen Pfarrwohnung. Eine direkte Verbindung des Gemeindezentrums mit der Kirche wäre wünschenswert. Nach Gottesdiensten mit einer anschließenden Feier im Gemeindehaus würde sich eine solche Verbindung anbieten. Ein Gruppenraum wird bei einer größeren Zahl an Ministranten als Umkleideraum benutzt. Für die Gewänder ist entsprechend dem Rauprogramm ein für diesen Zweck gut nutzbarer Schrankraum vorzusehen. Der Einzug in die Kirche erfolgt über die Sakristei. Verwaltungsbereich Der Verwaltungsbereich soll über das gemeinsame Foyer erschlossen werden. Entsprechend den Angaben im Raumprogramm gliedern sich die Nutzungen in einen öffentlichen Bereich mit Publikumsverkehr und in einen möglichst ungestörten rückwärtigen Bereich. Dabei ist darauf zu achten, daß das Pfarrbüro (Raumprogramm 2.7) direkt am Eingang liegen sollte. Dort ist die Anlaufstelle für viele Besucher. Sakristei Die Sakristei befindet sich momentan an einer günstigen Stelle, sie kann aber auch an anderer Position angeordnet werden. Die Verbindung Gemeindezentrum - Sakristei - Kirche ist dabei weiterhin notwendig. Auf einen barrierefreien Übergang zwischen der Sakristei und der Kirche ist zu achten. Pfarrhaus Für die Pfarrwohnung wird in einem benachbarten Gebäude, das sich im Besitz der Gemeinde befindet, eine externe Lösung gefunden. (Siehe Anlage 18) Die derzeit im Pfarrhaus untergebrachte Verwaltungsnutzung ist mit ihren Flächen im Raumprogramm enthalten. Seite 17

Wirtschaftlichkeit Die wirtschaftlichen Aspekte sind von maßgeblicher Bedeutung. Daher ist auf eine solide, aber ökonomische Material- und Formenwahl zu achten. Eine qualitativ dauerhafte Ausstattung ist zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwendungen müssen auf ein möglichst niedriges Niveau reduziert werden. 4.0 Verbindliche Vorschriften und Einschränkungen Es gelten die Abstandsflächen nach LBO. In Absprache mit der Stadt Giengen sind Befreiungen prinzipiell denkbar, wenn den Überschreitungen ein konzeptioneller Gewinn gegenübersteht. Im speziellen ist hier an die südliche Grenze des Wettbewerbsgrundstücks gedacht. Hier ergibt sich aus der Topographie ein Höhenversprung von ca. 2 m. Ein eingeschossiger Grenzanbau an dieser Stelle könnte bei entsprechend maßstäblicher Einfügung eventuell befreit werden. Für die Realisierung der Wettbewerbsaufgabe sieht der Auslober derzeit ein Budget von 820.000,- Euro (Kostengruppen 300-400, inkl. MwSt.) vor. Teil C Anlagen 1-21 Der Auslober: Giengen, den 20.11.2003 Katholisches Pfarramt Heilig Geist, Giengen Im Wettbewerb vertreten durch: Herr Dekan Stefan Cammerer und Herr Rudolf Boemer, 2. Vors. KGR Stand 20.11.2003 Seite 18