Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren des Gefährdungskataloges A 017 der BG RCI: 4. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 2
Definition Aufzugswärter (= beauftragte Person): Beauftragte Person, die für die Beaufsichtigung und regelmäßige Kontrolle des Aufzuges benannt ist. Aufzugsführer (= beauftragte Person): Eine Person, die mit der Bedienung der Aufzugsanlage beauftragt ist, insbesondere wenn der Aufzug aus Sicherheitsgründen nur von speziell eingewiesenen Personen genutzt werden kann. In Sonderfällen, z. B. auf Baustellen, können auf Veranlassung des Betreibers Aufzugsführer eingesetzt werden. Instandhalter: Fachzentrum Elektrotechnik Servicecenter Aufzüge (GTF/EE), welches durch fachkundige Personen Instandhaltungsarbeiten im Auftrag des Betreibers der Aufzugsanlage ausführt. Die Instandhaltungsleistung wird nach EN 13015 erbracht. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 3
Aufgaben des Betreibers (1 2) Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands BetrSichV Überwachung Durchführung notwendiger Instandsetzungen oder Wartungen Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen Sicherstellung einer Reaktion auf Notrufe bzw. Befreiungsmaßnahmen! Lastenaufzüge ohne Fahrkorbtüren sind Arbeitsmittel mit besonderer Gefährdung. Sie dürfen daher nur von Personen benutzt werden, die durch Unterweisung mit dem Umgang und den Gefährdungen an diesen Anlagen vertraut sind. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 4
Unterweisung Aufzugsführer und Benutzer sind erstmalig und danach einmal jährlich über die Gefahren und die Nutzung der Aufzugsanlage zu unterweisen. Pflicht zur Unterweisung und Dokumentation Bei betrieblichen BASF-Mitarbeitern: Betreiber BetrSichV TRA 007/ DIN EN 13015 Allgemeine Regel Nr. 5.15 Bei betriebsfremden BASF-Mitarbeitern: deren Einheit Bei Fremdfirmen-Mitarbeitern: die Einheit, die die Fremdfirma beauftragt. Die erstmalige Unterweisung der Fremdfirmen- Mitarbeiter ist im Sicherheitspass dokumentiert. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 5
Verhalten bei Mängeln Festgestellte Mängel sind dem Betreiber umgehend zu melden. Gemäß der betrieblich festgelegten Meldekette sind diese auch an das Servicecenter Aufzüge (Tel.: 42287) zu melden. BetrSichV TRA 007/ DIN EN 13015 Allgemeine Regel Nr. 5.15! Bei schwerwiegenden Mängeln ist zusätzlich der Gefahrenbereich sofort zu sichern! 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 6
Auszug aus den Anweisungen für Aufzugsbenutzung für Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschlusstür An den Schachtabschlusstüren ist das Gebotschild Der Aufzug darf nur von unterwiesenen Personen benutzt werden aufgebracht! Bei Gefahr Notbremse betätigen und die Notrufvorrichtung mindestens 3 Sek. drücken! Keine Selbstbefreiungsversuche durchführen! Deichseln hochklappen und sichern! Spaltmaß zwischen Fahrkorbkante und Schachtwand darf 2 cm nicht überschreiten. Fahrzeuge gegen verschieben sichern! > 10 cm 4. Et 3. ag Et 2. eag Et 1. eag EtE eag G U G en OT R UF Tragfähigkeit... kg > 10 cm Das Bedienpersonal muss sich im Bereich der Steuereinrichtung aufhalten! Tragfähigkeit Beachten! Nicht hinter Fahrzeugen aufhalten! Türen erst öffnen, wenn der Aufzug steht! Türen dürfen nur von Hand mit dem Türgriff oder der Griffmuschel geöffnet/ geschlossen werden. Mindestsicherheitsabstand zur Fahrschachtwand beachten!die Sicherheitszone ist gelb markiert und muss freigehalten werden!! Bei Brand und Gasausbruch: Aufzug nicht benutzen! Lasten gegen verrutschen sichern! 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 7
Auszug aus den Anweisungen für Aufzugsbenutzung beim Transport gefährlicher Stoffe Beim Transport gefährlicher Stoffe ist das Mitfahren von Personen verboten! Tragfähigkeit... kg 4. Etage 3. Etage 2. Etage 1. Etage EG UG NOTRUF! Zugänge zum Fahrkorb sind mit Absperrbändern oder vergleichbaren Absperrungen mit der Kennzeichnung Chemikalientransport Mitfahren verboten! zu sperren! 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie10
Allgemein: Aufzüge mit nachgerüsteten Sicherheitsgittern Nach Fahrtabbruch durch Unterbrechung des Lichtgitters ist wie folgt vorzugehen: Schutzbereich freimachen Reset-Taste betätigen Neuen Fahrbefehl eingeben Reset-Taste Lichtgitter Bedienungsanleitung Sicherheitslichtgitter Schutzbereich 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 9
Allgemein: Spaltmaß Eingezogener Schuh zwischen Fahrkorb und Schachtwand! Bei Aufzügen ohne Fahrkorbabschlusstür darf das Spaltmaß zwischen Fahrkorbkante und Schachtwand 2 cm nicht überschreiten. Einzugsgefahr! 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 10
Anweisungen für Aufzugsbenutzer (1 5) 1 Fahrzeuge und Ladegut müssen im Fahrkorb gleichmäßig verteilt werden, ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 cm zur Schachtwand ist einzuhalten. Die gelben Markierungsstreifen am Fahrkorbboden und der Fahrkorbwand sind zu beachten. Das Mitfahren auf dem Ladegut ist verboten. Diagonale Beladung Diagonale Beladung 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 11
Anweisungen für Aufzugsbenutzer (2 5) 2 3 4 5 Der Fahrkorb darf nicht über die angegebene Tragfähigkeit belastet werden (Tragfähigkeitsschilder im Fahrkorb und an den Schachttüren beachten). Zulässige Personenzahl nicht überschreiten. Beim Transport von gefährlichen Stoffen ist das Mitfahren von Personen verboten. Die Zugänge zum Fahrkorb sind hierbei mit Warnketten und Schildern ( Vorsicht! Transport gefährlicher Stoffe. Mitfahren von Personen verboten! ) zu sperren. Das Bedienungspersonal muss sich im Bereich der Steuereinrichtung (roter Nothaltschalter) aufhalten und darf sich nicht vor oder hinter Fahrzeug und Ladegut stellen. Während der Fahrt Sicherheitsabstand zur Schachtwand einhalten. Ladungssicherung: Mitfahrende Fahrzeuge und Lasten müssen gegen Verschieben gesichert werden (Feststellbremse, Unterlagkeile). 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 12
Anweisungen für Aufzugsbenutzer (3 5) 6 Die Deichsel muss bei Handwagen hochgeklappt und gegen Herabfallen gesichert werden. Sicherheitsabstand zur Schachtwand (mindestens 10 cm) einhalten. Ungesicherte Deichsel Ungesicherte Deichsel Ungesicherte Deichsel 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 13
Anweisungen für Aufzugsbenutzer (4 5) 7. 7 Bei Gefahr (z. B. verrutschte oder verkeilte Ladung) oder wenn der Aufzug zwischen den Haltestellen zum Stillstand kommt, ist der rote Notbremsschalter und der Alarmknopf zu betätigen. Bitte verhalten Sie sich zum Eintreffen des Entstördienstes ruhig. Selbsttätige Befreiungsversuche sind zu unterlassen (Lebensgefahr). 8. 8 Sicherheits- und Steuereinrichtungen dürfen nicht unsachgemäß benutzt oder beschädigt werden.! Wer Tragfähigkeit- oder Hinweisschilder verändert, verhält sich grob fahrlässig. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 14
Anweisungen für Aufzugsbenutzer (5 5) 9 10 11 Türen erst öffnen, wenn der Aufzug steht. Türen von Hand öffnen und schließen (Türgriffe benutzen). Bei Brand oder Gasausbruch Aufzug nicht benutzen (Lebensgefahr). Mängel an der Aufzugsanlage sind sofort in der betrieblichen Meldestelle bzw. an das Servicecenter Aufzüge (Tel. 42287) zu melden.! Bei schwerwiegenden Mängeln (z. B. Ausfall der Beleuchtung oder des Notrufes) darf der Aufzug nicht benutzt werden. Die Gefahrenstelle ist zu sichern. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Folie 15