Erläuterungen zur Richtlinie für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden vom 01. Januar 2009

Ähnliche Dokumente
Richtlinie für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden

ANLEITUNG FÜR DAS ABSCHÄTZEN VON WILDSCHÄDEN IM KANTON SOLOTHURN (Version 1. Januar 2008)

Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom (Stand

Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung. DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft

Ertragsausfall und Entschädigungen

Weisung über das Abschätzen von Wildschaden 6. Februar 2018

Entschädigungen für Obstbäume bei Schadenfällen und Enteignungen

Umstellung auf ökologischen Ackerbau - Fruchtfolge, Düngung und Unkrautregulierung

Vom 28. August Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Konzept Physische Wohnungsnummerierung

Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Landkreis Ludwigslust-Parchim

Grund des Gutachtens Mängelrüge nach Kauf. Salvatore Petrino / Christoph Flückiger. Diverse Bilder. Ort, Datum Oftringen, 15.

Schwarzwild. Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft

Ackern ohne wendende Bodenbearbeitung

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

Bodenschutz im Rahmen von Cross Compliance

Neue REB-Beiträge im Reb-, Obst- und Zuckerrübenanbau

B GL

Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung -

Kühe und Schweine. Auf dem Bauernhof. 1. Wie werden Kühe gemolken? 1. Was gehört alles zu einem Bauernhof?

Jagd und Umwelt. Hofkirchen 1960

Wohnüberbauung «Fuera» Mit der Liechtensteinischen Landesbank zum Wohnglück

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau

Absatz 1 übernimmt den bewährten Regelungsgehalt des 26 Satz 1 BJagdG und ergänzt ihn zur Klarstellung um den Gedanken der Erforderlichkeit.

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Steuerberaterverband Sachsen e.v.

Informationsbeschaffung Herbst 2008

Weisung. ÖREB-Kataster Bundesabgeltungen. vom (Stand am )

Verordnung. über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV)

Flurneuordnung Oberndorf-Hochmössingen Teilnehmerversammlung zur vorläufigen Besitzeinweisung. Tagesordnung

Mieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes

Schadenmeldung für Motorfahrzeuge

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986: Art. 3 Abs. 1 sowie Art.

BE-/ENTLASTUNG GESAMT ZEIT (in h, gerundet) DIREKTE KOSTEN (in, gerundet) 0

9824/J. vom (XXV.GP) Anfrage. betreffend Tuberkulose, MRSA und andere Infektionskrankheiten in Justizanstalten

KGAST- Richtlinie Nr. 2 Stand vom: 28. August 2012 Beschluss vom: 19. Januar Berechnung und Publikation der Betriebsaufwandquote TER KGAST

1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? X Nein

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Allgemein. Wirkungsweise. Nachbau. Verträglichkeit. Mischbarkeit

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Deutsche Gebrauchsanweisung

Die Gutachter-Stelle für Behandlungs-Fehler von Ärzten

15. Informationstagung der Fachkommission Haftpflicht Bern, 26. Mai Klinische Versuche. Ulrich Stalder Chubb Insurance Company of Europe SE

Schadenanzeige Yacht-Haftpflicht. Versicherungsnehmer Vertragsnummer:

Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner

EOS Forum 16. Forderungsmanagement in der Praxis: Inkassobranche versus Bundesbern? head and heart in finance

Landwirtschaft in den Bergen Die vielen Seiten des alpinen Grünlandes

Informationen zum Europass in leicht verständlicher Sprache

Risiken und Risikomanagement in der Landwirtschaft

Futterbau und Pferdehaltung, eine nicht immer einfache Partnerschaft!

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erste Liechtensteinische Versicherung. Schaden- meldung. CasaArte Haftpflichtversicherung

chadenanzeige Reiseversicherung für Annullierungskosten und Reisegepäck 1 Schaden 2 Allgemeine Auskünfte 2.1 Versicherte Person 2.

Entschädigungs- und Vergütungsansätze für Feuerbrand-Bekämpfungsmassnahmen ab 2016

Langzeitwirkung organischer und mineralischer Düngung Praxisrelevante Ergebnisse aus dem Dauerdüngungsversuch L28 in Bad Salzungen.

Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde

Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen

C II - unreg. / 13. Ernte- und Betriebsberichterstattung Feldfrüchte und Grünland in Thüringen 2013 Stand: April. Bestell - Nr.

Beschaffung Basisausstattung

Vorgesehene Änderungen der Jagdverordnung im Zusammenhang mit der Jagdgesetzrevision 2014, Vernehmlassungsentwurf August 2014

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

Die Bank zum Auto. Testsieger beim Finanzierungsvergleich * März * Beste Finanzierungsbank in 7 von 10 Fällen.

Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung

Amt für Landwirtschaft Amt für Umwelt. Ressourcenprogramm Humus. Humusbilanz-Tool ANLEITUNG TEIL 1: ERFASSUNG DES AUSGANGSZUSTANDS

NISCHENTÜR - DUSCHABTRENNUNG GC-SS AUFBAUANLEITUNG

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular

Anfrage für Erstbeurteilung mit Augenschein. Auftraggeber (Anfragende) Objekt/Liegenschaft. Beteiligte Parteien

I. Gegenstand (1.) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen ngs vom 30. Mai 2001 (Stand 1. Oktober 2003)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Wie viel Erde geht verloren?

KÖRNERHIRSE Anbau und Verwertung einer ertragreichen Maisalternative DI JOSEF SCHRABAUER

Schadenanzeige Allgemeine Haftpflichtversicherung

Abschussplan für die Jahre 20.., 20.., und 20.. für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes,

Maiswurzelbohrer-Online-Umfrage. 705 Fragebögen davon 11 (14) Bio Stand:

Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland

Spesenreglement. Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Berufungsentscheidung

Ackerbautagung Würzburg. Hackfruchtanbau in Südniedersachsen

Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU)

Wegleitung zur Wildschadenverordnung (WSV)

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6.

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Kinder c) 12 Packungen Orangensaft kosten 10,44. Wie viel kostet eine Packung? Eine Packung kostet 125,28. Eine Packung kostet 87 c.

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung

Ausführungsbestimmungen zu R RTE 20100

Grundwasserschutzversuch in Hamerstorf

Wir betreuen über Labore im zentraleuropäischen Raum.

BENÜTZUNGSREGLEMENT FÜR DIE BIBLIOTHEK DER STADT FREIBURG * (vom 30. August 2005) Der Gemeinderat der Stadt Freiburg. gestützt auf

Flotten richtig versichern 5 Tipps vom Flottenversicherungs-Experten

Cyberversicherung für den Mittelstand. Cyber Security Konferenz am Sabine Krummenerl, Provinzial Rheinland

Hacken von Getreide Ertragsauswertung

1 von 6

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

Transkript:

Erläuterungen zur Richtlinie für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden vom 01. Januar 2009 Ergänzung der Unterlagen durch Auflistung einiger praktischer Beispiele Dieses Dokument ist nur zur internen Verwendung vorgesehen es soll nicht abgegeben werden. Experten und sollen das Dokument laufend mit aktuellen Beispielen aus der Praxis ergänzen, damit alle Beteiligten soweit möglich nach derselben unité de doctrine arbeiten und Auskunft geben. Die Regelung der Folgeschäden ist grundsätzlich als Ersatz für die Härtefallregelung zu betrachten. Mit der Folgeschadenregelung sollen keinesfalls zusätzliche Einkommensbestandteile generiert werden oder bisher nicht verrechenbare Totzeiten im Rahmen der Ernte entschädigt werden. Richtlinie Praktisches Beispiel Präzisierung / Erläuterung Zum Begriff Folgeschaden In der Wiese, wenn die Sauen Löcher gemacht haben können Lücken entstehen. Gemeines Rispengras und andere Unkräuter (Blacken, Löwenzahn, usw.) füllen die Lücken, dadurch wird die botanische Zusammensetzung negativ beeinflusst = schlechtere Futterqualität Schäden die infolge oder als Folge von Wildschäden, verursacht durch Schwarzwild entstehen Achtung: es werden unter dem Begriff Folgeschaden in erster Linie Qualitätseinbussen entschädigt Achtung: es werden unter dem Begriff Folgeschaden ebenfalls Mehraufwendungen bei der Ernte entschädigt Durch schlechteres Futter kann es in der Silage zu

Fehlgährungen kommen Löcher im Heugras: kann ein Totalverlust bedeuten, da das Heu nicht mehr verarbeitet werden kann. Wird daraus nun Silage gemacht besteht das Risiko der Fehlgährung dies kann mit der Folgeschadenregelung aufgefangen werden Beitragshöhe Ist der rapportierte Aufwand geringer als der der pauschale Ansatz, wird nur der effektive Aufwand als Folgeschaden anerkannt. Ist der rapportierte Aufwand höher als der pauschale Ansatz wird maximal die Pauschale anerkannt. Zur Anwendung der Pauschalansätze Der Experte schätzt grundsätzlich den Wildschaden ab Gleichzeitig mit der Abschätzung des Wildschadens erstellt der Experte eine Schätzung bezüglich des zu erwartenden Folgeschadens. Die Klassierung des Folgeschadens erfolgt in den Kategorien gross / mittel / gering Für einen grossen Folgeschaden wird der maximale Ansatz vorgesehen, bei einem mittleren Fall werden Zweidrittel des Pauschalansatzes festgelegt und bei einem geringen Schadenfall Eindrittel Stellt der Geschädigte fest, dass die vom Experten bei der vorgängigen Abschätzung des Folgeschadens festgelegte Kategorie des Schadens (gering/mittel/gross) offensichtlich nicht ausreicht, so kann er die nochmalige Abschätzung durch den Experten beantragen. Basis für die Berechnung des Folgeschadens ist die geschädigte Fläche und nicht die abgeschätzte Fläche Es gilt zu beachten, dass die in der Richtlinie aufgeführten Ansätze als Maximalansätze zu betrachten sind. Der Geschädigte hat einen Rapport seiner Aufwendungen zu erstellen (Zeitaufwand und Maschinenaufwand) Umstellung Fruchtfolge Im Mais entsteht ein erheblicher Wildschaden, Diese Art der Bewirtschaftung

verursacht durch Schwarzwild. Es wird entschieden, das Maisfeld über den Winter im abgeernteten Zustand zu belassen, vorerst den Acker nicht zu bearbeiten und kein Winterweizen zu sähen. Erst im Frühling wird geackert und Sommerweizen gesät. Der Bewirtschafter verliert durch diese Umstellung ca. CHF 1'000 pro Hektare dies ist als Folgeschaden zu betrachten Extensive Wiese Muss die Wiese wegen eines Wildschadens geweidet anstelle wie vorgesehen geschnitten werden ist dies als Instandstellung von Wiesen und die Nachsaat von Kulturen Kürzung von abgeschätzten Wildschäden Folgeschaden anzuerkennen. Instandstellung und Nachsaat wird bei der Abschätzung des Wildschadens berücksichtigt bzw. aufgerechnet, da diese Massnahmen den Wildschaden bis Ende der Vegetationsperiode der betreffenden Kultur (Ertragsausfall!!) reduzieren weigert sich ein Bewirtschafter festgelegte Schutzmassnahmen zu ergreifen: schwere der Geschädigte meldet den festgestellten Schaden nicht innerhalb 24 Stunden der von der Jagdgesellschaft bezeichneten Stelle: leichte Beeinträchtigung = abgeschätzter Schadenersatz wird um 20 % der Geschädigte selber keinerlei zumutbare Abwehr Massnahmen ergriffen hat: mittlere Beeinträchtigung = abgeschätzter Schadenersatz wird um 50 % von der Jagdgesellschaft festgelegte Abwehrmassnahmen (z.b. Einzäunung bei Kulturen mit hilft die künftigen Schäden auf der betreffenden Kulturfläche zu reduzieren. Auch die umliegenden Kulturen profitieren davon Die Bejagung auf dem Stoppelfeld wird ebenfalls vereinfacht siehe dazu Herabsetzungs- und Ausschlussgründe für die Schadenersatzpflicht ( 20 Wildschadenverordnung)

Erntewerten > 60.- werden nicht ergriffen: schwere erstellte und durch den WSF finanzierte Einzäunungen nicht korrekt unterhält: mittlere Beeinträchtigung = abgeschätzter Schadenersatz wird um 50 % jagdliche Massnahmen nicht zulässt: schwere jagdliche Massnahmen absichtlich stört oder behindert: mittlere Beeinträchtigung = abgeschätzter Schadenersatz wird um 50 % Maschinenschäden Immer wieder werden Maschinen während der Ernt beschädigt Mähdrescher fährt in Loch Mähbalken wird beschädigt Folgeschäden in Wiesen In Wiesen ist sicher eher selten mit Folgeschäden zu rechnen Wiesenfälle sind bezüglich Folgeschäden besonders restriktiv zu handhaben Es gilt jeweils auch zu prüfen mit welchen Folgeschäden Es handelt sich um keinen Wildschaden und keinen Folgeschaden Da wo Unternehmer für die Bewirtschafter ernten bezahlt die Betriebshaftpflicht des Bewirtschafters allfällige Maschinenschäden Da wo der Bewirtschafter selber erntet bezahlt den Maschinenschaden niemand erster und recht schwieriger Entscheid: es muss festgelegt werden handelt es sich um einen Folgeschaden oder nicht grundsätzlich nur zusätzliche

ein Bewirtschafter grundsätzlich rechnen muss Folgeschäden in Kartoffeln während der Ernte kann nur viel langsamer gefahren werden die Maschinenzeiten sind erheblich verlängert es wird mehr Personal benötigt es muss ein zusätzlicher Sortiergang durchgeführt werden Folgeschäden in anderen Kulturen zusätzliche Unkrautbekämpfung die Einsaat einer Zwischenfrucht Mehraufwendungen und Einkommensausfälle grüne Kartoffeln werden bereits als Ertragsausfall unter dem Thema Wildschaden abgeschätzt und entschädigt der Zusammenhang mit einem vorgängigen Wildschaden muss klar ersichtlich sein. 09. Februar 2009