EG-Konformitätserklärung für Materialien aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

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Transkript:

Kunden- Seite 1 von 5 Lieferant Saropack AG Seebleichestrasse 50 Telefon 071 858 38 38 CH-9401 Rorschach Telefax 071 858 38 86 E-Mail saropack@saropack.ch Material Außenfolie: Innenfolie: Spund (Ausguss): Kappe: Bestrahlung: 70 my EVOH transparent 50 my LLD/LDPE hitzeresistent, transparent amkf, transparent Vitop, rot/schwarz Wir bestätigen, dass diese Beutel nicht bestrahlt sind Allgemein Wir sind ein Handelsbetrieb von flexiblen Verpackungen (Beutel) aus Kunststoff- und Verbundfolien. Unser Herstellwerk führt ausschließlich Konfektionierungsarbeiten an eingekauften Materialien, beispielsweise Folien und Ausgussteilen, durch. Alle Informationen über kritische Stoffe in den Einzelkomponenten beruhen ausschließlich auf uns vorliegenden Angaben unserer Vorlieferanten. Entsprechend den vorliegenden Informationen unserer Lieferanten entsprechen die oben genannten Produkte sowie die eingesetzten Materialien den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften oder Empfehlungen: - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 30 und 31 - Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 und nachfolgende Änderungen - EU-Rahmenverordnung für Bedarfsgegenstände (EG) Nr. 1935/2004. - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und nachfolgende Ergänzungen. Hinweis: Gemäß Absatz 46 gelten die Vorschriften der Richtlinie 2002/72/EG und deren nachfolgenden Änderungen

Kunden- Seite 2 von 5 weiterhin für alle Produkte im Rahmen festgelegter Übergangsfristen - Richtlinie 2002/72/EG und nachfolgende Ergänzungen. Hinweis: Gemäß Absatz 46 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und nachfolgende Ergänzungen gelten die Vorschriften der Richtlinie 2002/72/EG und deren nachfolgenden Änderungen weiterhin für alle Produkte im Rahmen festgelegter Übergangsfristen - EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, Artikel 11 bezüglich der Konzentration an Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI). Ferner liegen uns Bestätigungen unserer Lieferanten vor, dass die eingesetzten Rohstoffe folgenden Regularien und Empfehlungen entsprechen: Material Komponenten entsprechen den Anforderungen aus: LLD/LDPE Folie, hitzeresistent Polyethylene Polyolefine BfR Empfehlung III EVOH Folie Polyolefine EVOH Kaschierkleber Additive FDA 21 CFR 175.105 Spund amkm Polyolefine Vitop rot/schwarz Poliolefine Wir bestätigen darüber hinaus, dass die Anforderungen an die Qualitätssicherung, ein Qualitätskontrollsystem und die Dokumentation gemäß Verordnung (EG) 2023/2006 (GMP-Verordnung) Artikel 5 und 7 von unserem Herstellwerk erfüllt werden. Globalmigration Unsere Folienlieferanten haben uns bestätigt, dass die Globalmigration der Folien den gesetzlichen Grenzwert von 10 mg/dm² nicht überschreitet. Der Grenzwert gilt für Folien ohne ein spezifisches Oberflächen/Volumen-Verhältnis und ist angelehnt an den Standard-EU-Würfel mit einem Oberflächen/Volumen-Verhältnis von 6 dm²/kg Lebensmittel. Die Prüfungen wurden nach internen Prüfvorschriften unter folgenden Bedingungen durchgeführt: Temperatur: 40 C, Prüfdauer: 10 Tage, Simulanzlösemittel: 3% Essigsäure, Olivenöl, 15% Ethanol. Spezifische Migrationslimits Gemäß den Bestätigungen unserer Liefernaten sind in den eingesetzten Materialien folgende Substanzen mit Beschränkung (spezifisches Migrationslimit = sml) enthalten:

Kunden- Seite 3 von 5 Ref.-Nr./CAS-Nr. Substanz Beschränkung *(SML, QM) Innenfolie (produktberührend): LLD/LDPE Folie 0000111-66-0 Octene-1 15 mg/kg 0002082-79-3 Octadecyl-3-(3,5-diterbutyl-4-hydroxyphenyl) propionate 6 mg/kg Außenfolie (nicht produktberührend): EVOH Folie 000592-4-6 1-Hexene 3 mg/kg Ref. 74400 Tris(nonyl- and/or phenyl)phosphite 30 mg/kg 002082-79-3 Octadecyl-3-(3,5-di-tert-buthyl-3-hydroxyphenyl) propionate 6 mg/kg 000111-66-0 1-Octene 15 mg/kg 000108-31-6 Maleic anhydride 30 mg/kg 000108-05-04 Vinyl acetate 12 mg/kg 010043-35-3 Boric acid 6 mg/kg 000075-38-7 Vinylidene fluoride 5 mg/kg 000116-15-4 Hexafluoropropylene 0,01 mg/kg** 000112-84-5+ no SML BfR 000116-15-4 / Erucic acid + PPA & FDA 6,6 % 000075-38-7 * SML = Spezifische Migrationslimite. Wird angegeben in mg Substanz pro kg Lebensmittel. QM = maximal erlaubte Menge der Substanz im fertigen Produkt oder Artikel. ** nicht detektierbar. Dual-Use-Additive Gemäß den Rohstofflieferanten sind folgende Dual-Use-Additive in den Einzelkomponenten der oben genannten Verpackung enthalten: Ref.-Nr./CAS-Nr. Substanz Beschränkung (SML, QM) Innenfolie (produktberührend): EVOH 001317-65-3 Calcuim carbonate keine SML Phthalate und andere Weichmacher Gemäß den Angaben der Verbundfolienlieferanten werden weder bei der Herstellung der Rohstoffe noch bei deren weiterer Verarbeitung Phthalate und andere Weichmacher dem Produktionsprozess zugefügt.

Kunden- Seite 4 von 5 Bedruckung x trifft zu trifft nicht zu Es wird keine großflächige Bedruckung des Produktes vorgenommen. Es wird ausschließlich ein kleinflächiger Rückverfolgbarkeitsdruck auf die Außenseite (nicht produktberührend) aufgebracht. Gemäß den Angaben unseres Vorlieferanten entspricht das von uns eingesetzte Tintensystem den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Die Tinten sind bei sachgemäßer Anwendung physiologisch unbedenklich und können somit zur kleinflächigen Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden. Ein direkter Kontakt zwischen Füllgut und Farbe ist nicht vorgesehen. Im Falle der Bedruckung durch den Abfüller/Verwender ist darauf zu achten, dass unter keinen Umständen ein Kontakt zwischen der Druckfarbe und dem Lebensmittel entstehen darf. Verwendungszweck Die oben angegebene Verpackung eignet sich für die Verpackung von folgenden Lebensmitteln: - Flüssige Lebensmittel (Fruchtsäfte, Milchprodukte, Wein) Abfüllbedingungen Maximale Abfülltemperatur: 80 C Für den Fall einer Heissabfüllung empfiehlt der Hersteller des Spundes, die Beutel während des Abfüllprozesses mit den Kappen nach oben zu legen, um den Druck auf den Spund zu reduzieren. Die Verpackung ist grundsätzlich nicht zum Halten des Füllguts während des Kochens vorgesehen. Bei Beachtung der oben genannten Empfehlung dar die maximale Abfülltemperatur von 80 C nicht überschritten werden. Über die Eignung der Verpackung für die vorgesehene Verwendung hat sich der Abfüller/Abpacker in jedem Fall durch Prüfungen und Testreihen selbst zu überzeugen. Lagerung In der Original-Verpackung, verschlossen, trocken und lichtgeschützt (UV-Licht). Bitte beachten Sie, dass das Material keinen extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt ist (keine Lagerung direkt neben Heizkörpern, in der direkten Sonne, unter 0 C, etc.).

Kunden- Seite 5 von 5 Mit freundlichen Grüßen SAROPACK AG Saropack AG Seebleichestrasse 50 CH-9401 Rorschach Firmenstempel