Lebensraum Pflegewohngruppe Bünzpark Von A bis Z
Lebensraum Bünzpark - 2 - Inhalt 1 Begrüssung/Editorial... 3 1.1 Adresse... 3 2 Angehörige... 4 3 Anreise/Lageplan... 4 4 Apotheke/Drogerie... 5 5 Ärztliche Betreuung... 5 5.1 Belegarzt... 5 5.2 Informationsaustausch Ärzte... 5 5.3 Arztbesuch auf dem Wohnbereich... 5 5.4 Fragen von Angehörigen an den Arzt... 5 5.5 Vorgehen bei einem Notfall... 6 6 Beschäftigung/Unterhaltung/Ausflüge... 6 7 Besuchszeiten... 6 8 Coiffeur... 6 9 Eintritt/Eintrittsgespräch... 6 10 Fernsehen/Radio/Billag-Gebühren... 7 11 Freiwillige Helfer... 7 12 Geld/Taschengeld... 7 13 Geschenke... 7 14 Haftpflichtversicherung... 7 15 Hilfsmittel... 7 16 Internet... 7 17 Kultur und Bildung... 8 18 Kündigung/Austritt... 8 19 Leitbild... 8 20 Mobiliar privat (Möbel, Bilder etc.)... 8 21 Organigramm... 9 22 Palliative Care... 9 23 Parkgelände... 9 24 Pflege und Betreuung... 9 25 Pflegemobilien/Rollstühle... 9 26 Pflegetaxe RAI... 10 27 Post... 10 28 Rauchen/definieren!... 10 29 Seelsorge... 10 30 Schlüssel... 10 31 Sicherheit/Feuer... 10 32 Sterbehilfe/Patientenverfügung... 11 33 Taxordnung... 11 34 Telefon... 11 35 Tiere im Bünzpark (Haustiere)... 11 36 Transportmöglichkeiten... 12 37 Trägerverein Bünzpark... 12 38 Verlegung in spezialisierte Abteilungen des Reussparks... 12 39 Verpflegung/Essenszeiten... 12 40 Wäsche und Kleider... 13 40.1 Näh- und Flickarbeiten... 13 41 Wertsachen... 13
Lebensraum Bünzpark - 3-1 Begrüssung/Editorial Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Pflegewohngruppe im Bünzpark und heissen Sie herzlich willkommen. Der Bünzpark ist ein Zuhause für betagte und kranke Menschen. Die innovative Institution setzt auf hohem Niveau Standards in Pflege und Betreuung. Die familiäre Atmosphäre in den zeitgemäss ausgestalteten Pflegebereichen bietet den rund 14 Bewohnerinnen und Bewohnern Geborgenheit und professionelle Betreuung. Die Führung der Pflegewohngruppe hat der Trägerverein Bünzpark dem Reusspark, Zentrum für Pflege und Betreuung in Niederwil, übertragen. 1.1 Adresse Pflegewohngruppe Bünzpark Grottenweg 4 5622 Waltenschwil Tel: 056 618 60 00 Fax: 056 618 60 10 E-Mail: pflegewohngruppe@buenzpark.ch
Lebensraum Bünzpark - 4-2 Angehörige Die Türen des Bünzparks sind jederzeit offen und der Austausch mit Angehörigen und Vertrauenspersonen wird gepflegt. Ihre Assistenz bei der Pflege und Betreuung ist willkommen (diesbezügliche Möglichkeiten sind mit dem Pflegepersonal zu besprechen). Ein- bis zweimal pro Jahr lädt der Bünzpark Angehörige und Vertrauenspersonen zu abendlichen Treffen ein. Solche Treffen bieten Gelegenheit, sich näher kennen zu lernen, offene Fragen zu klären und Probleme zu thematisieren. Die Angehörigen können eine wertvolle Hilfe in der Betreuung leisten, indem sie offen für regelmässige Gespräche sind, in denen auch gegenseitige Erwartungen geklärt und Informationen ausgetauscht werden. Angehörige oder Vertrauenspersonen, die eine Unterredung mit der Bezugspflege oder Wohnbereichsleitung wünschen, dürfen sich jederzeit an diese wenden. Auf Wunsch können Angehörige oder Vertrauenspersonen in der Sterbephase nachts an der Seite des Bewohners bleiben (je nach Situation wird ein bequemer Lehnstuhl oder auch ein Bett zur Verfügung gestellt). 3 Anreise/Lageplan Die Bushaltestelle Altes Schulhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe. Den aktuellen Busfahrplan finden Sie unter http://www.sbb.ch/home.html Auf dem Bünzpark-Areal stehen 4 Gratisparkplätze zur Verfügung
Lebensraum Bünzpark - 5-4 Apotheke/Drogerie Dem Bünzpark steht die Apotheke des Reussparks zur Verfügung. Für die ersten vier Tage sind jedoch die vom behandelnden Arzt verschriebenen Medikamente mitzubringen. Auf Wunsch können auch Drogerieartikel (Zahnpasta, Duschmittel, Taschentücher etc.) über die Apotheke gegen Rechnungsstellung bezogen werden. 5 Ärztliche Betreuung Die medizinische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner wird durch einen Belegarzt sichergestellt. Einmal pro Woche ist Arztvisite. In Notfällen kann der Arzt in der nahegelegenen Praxis jederzeit erreicht werden. 5.1 Belegarzt Dr. med. René Kuhn, Waltenschwil; Facharzt für Geriatrie mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Altersmedizin. 5.2 Informationsaustausch Ärzte Für eine lückenlose Übernahme der ärztlichen Betreuung werden die Unterlagen (Krankengeschichte etc.) vom bisherigen Arzt übernommen und medizinische Fragen direkt zwischen Hausarzt und Belegarzt geklärt. 5.3 Arztbesuch im Wohnbereich Neueintretende werden vom Arzt anlässlich der ersten regulären Visite, nach Eintritt in die Pflegewohngruppe, besucht. Später werden regelmässige Arztvisiten vom Pflegepersonal vereinbart. Zusätzlich besteht die Möglichkeit - über die Bezugspflege oder direkt telefonisch - den zuständigen Arzt anzufordern, um medizinische Fragen abzuklären. 5.4 Fragen von Angehörigen an den Arzt Das Pflegepersonal wird in den ersten Wochen des Aufenthalts mit den Angehörigen Kontakt aufnehmen und einen Termin für eine Besprechung mit dem Arzt vereinbaren. Die Angehörigen können später über die Bezugspflege Folgegespräche mit dem Arzt vereinbaren oder ihn auch direkt telefonisch in seiner Praxis kontaktieren.
Lebensraum Bünzpark - 6-5.5 Vorgehen bei einem Notfall Während den Praxisöffnungszeiten ist der Belegarzt jederzeit erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten wird er durch die Belegärzte des Reussparks oder durch den diensthabenden Notfallarzt der Region Freiamt vertreten. Weitere Fragen zur medizinischen Versorgung sind an die zuständige Wohnbereichsleitung oder an die Bezugspflege zu stellen. 6 Beschäftigung/Unterhaltung/Ausflüge Durch die familiäre Atmosphäre soll die gewohnte, normale Alltagsaktivität in die Betreuung integriert werden (Normalisierungsprinzip). Der Trägerverein ist besorgt, im Sinne der Begegnung Jung und Alt Aktivitäten zu organisieren. Tagesausflüge mit Begleitung der Pflegenden finden nach Möglichkeit statt. 7 Besuchszeiten Die Türen stehen im Bünzpark tagsüber uneingeschränkt offen; d.h. es gibt keine festgelegten Besuchszeiten. Für Besuche am späten Abend ist beim Haupteingang eine Nachtglocke vorhanden. Für eine Tasse Kaffee mit den Angehörigen stehen die Gemeinschaftsräume mit einer gemütlichen Atmosphäre zur Verfügung. 8 Coiffeur Es gibt in Waltenschwil und Umgebung diverse Coiffeursalons. 9 Eintritt/Eintrittsgespräch Vor dem Eintritt werden zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner im Idealfall von einer Pflegeperson aus dem Betreuungsteam in der bisherigen, gewohnten Umgebung besucht. Es findet ein erstes gegenseitiges Kennenlernen statt. Informationen und Erwartungen, aber auch Befürchtungen können besprochen werden. Neueintretende sollen nach Möglichkeiten der Pflegewohngruppe einen Schnupperbesuch machen. Bei dieser Begegnung können auch gegenseitige Bedürfnisse thematisiert werden. Der Eintrittstermin wird in gegenseitiger Absprache aller Beteiligten festgelegt und erfolgt - wenn möglich - in Begleitung von Angehörigen. Der Transport
Lebensraum Bünzpark - 7 - wird nicht vom Bünzpark organisiert; sollte jedoch dafür Unterstützung benötigt werden, steht die Leitung gerne zur Verfügung. Nach dem Eintritt wird das Pflegeteam zu einem gemeinsamen Gespräch zwischen Bewohnerin oder Bewohner, Angehörigen, Arzt und Pflegenden einladen. 10 Fernsehen/Radio/Billag-Gebühren Der Aufenthaltsraum ist mit einem Fernsehapparat ausgestattet. Jedes Pflegezimmer verfügt über einen Fernsehanschluss. Der Bedarf eines Leih-Fernsehapparats ist dem Pflegepersonal mitzuteilen. Die Konzessionsgebühren müssen vom Bewohner übernommen werden. Bei höherer Pflegeeinstufung und als Empfänger/in von Ergänzungsleistungen werden diese Gebühren von der Billag erlassen. 11 Freiwillige Helfer Der Bünzpark wird durch freiwillige Helfer unterstützt. Sie leisten wichtige Arbeit, die sowohl von den Mitarbeitenden als auch von den Bewohnern sehr geschätzt wird. 12 Geld/Taschengeld Es sind nur kleine Geldbeträge im Zimmer aufzubewahren. 13 Geschenke Als Mitbringsel eignen sich Zeitschriften, Blumen sowie auch Körperpflegeprodukte. 14 Haftpflichtversicherung Der/die Bewohner/in muss eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschliessen resp. eine solche weiterführen. 15 Hilfsmittel Für persönliche Hilfsmittel der Bewohnerinnen und Bewohner (z.b. Brille, Zahnprothese, Hörgerät) übernimmt der Bünzpark keine Haftung. 16 Internet In jedem Pflegezimmer ist ein Internetzugang vorhanden.
Lebensraum Bünzpark - 8-17 Kultur und Bildung Der Bünzpark sorgt aktiv für vielfältige Kontakte. Er versteht sich auch als Begegnungszentrum für Jung und Alt. Der Trägerverein ist um die Ausgestaltung besorgt. 18 Kündigung/Austritt Bei Verlegung in eine andere Institution endet das Pensionsverhältnis fünf Tage nach dem Austrittstag (gilt auch im Todesfall). In allen anderen Situationen kann das Pensionsverhältnis, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, jederzeit aufgelöst werden. Das Kündigungsschreiben ist wie folgt zu adressieren: Leitung Pflegewohngruppe Bünzpark Grottenweg 4 5622 Waltenschwil 19 Leitbild Im Leitbild sind unsere Vorstellungen und Hauptzielsetzungen zusammengefasst. Auszug aus dem Leitbild, abrufbar unter www.bünzpark.ch: 20 Mobiliar privat (Möbel, Bilder etc.) Das Zimmer kann mit eigenen Möbeln - soweit dies möglich ist - gemütlich eingerichtet werden. Der Bünzpark ist überzeugt, dass eine persönliche Zimmereinrichtung das Wohlbefinden in hohem Masse fördert. Die Mitnahme privater Möbel ist vorgängig mit der Wohnbereichsleitung abzusprechen. Die privaten Hausratsgegenstände bleiben Eigentum des Bewohners. Reparaturen und Unterhalt sind Sache des Eigentümers. Die Angehörigen werden über defekte Möbel und Geräte informiert. Die Möbel sind bei Austritt innert 10 Tagen durch die Angehörigen abzuholen. Auf Wunsch werden die Möbel unter Kostenfolge durch den Bünzpark entsorgt. Hinweis: Pflegebett und Pflegenachttisch wird vom Bünzpark vorgegeben, damit Pflegende rückenschonend arbeiten können.
Lebensraum Bünzpark - 9-21 Organigramm Das Organigramm des Bünzparks ist abrufbar unter www.buenzpark.ch 22 Palliative Care Palliative Care richtet sich an Menschen, die sich mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheitssituation konfrontiert sehen. Es geht darum, die Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen durch das Vorbeugen und Lindern von Schmerzen und anderen Krankheitsbeschwerden zu verbessern. Die individuell empfundene Lebensqualität ist dazu wegleitend. 23 Parkgelände Die verkehrsfreien, rollstuhlgängigen Wege mit mehreren Sitzgelegenheiten laden zum Spazieren und Verweilen ein. Sie können in der nahegelegenen Grotte einen stillen, meditativen Ort aufsuchen. Im ganzen Bünzparkareal wurde auf eine altersgerechte und schwellenlose Gestaltung grossen Wert gelegt. Ein spezielles Lichtkonzept sorgt für eine gute Beleuchtung. Die zwei Wohnblocks mit Mietern verschiedenen Alters, sorgen für eine Begegnung von Jung und Alt. 24 Pflege und Betreuung Die individuellen Gewohnheiten der Bewohner/innen werden im Bünzpark, unter Berücksichtigung des gesundheitlichen und allgemeinen Zustandes, wo immer möglich beibehalten. Beim Eintritt werden die Bedürfnisse gemeinsam erfasst. Für jeden einzelnen Bewohner wird eine Pflegeplanung erstellt. Sie dient den Pflegenden bei der täglichen Arbeit als Grundlage. 25 Pflegemobilien/Rollstühle Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden die notwendigen Pflegemobilien (Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen etc.) zur Verfügung gestellt. Nimmt ein Bewohner seinen extern gemieteten Rollstuhl in den Bünzpark mit, trägt er die Mietkosten weiterhin selber (gleiches gilt, wenn ein individuell angefertigter Rollstuhl beschafft werden muss). Es besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Rollstuhl zu kaufen (muss vom Bewohner resp. den Angehörigen veranlasst und bezahlt werden).
Lebensraum Bünzpark - 10-26 Pflegetaxe RAI Die Pflegetaxen werden mittels RAI (Resident Assessment Instrument = Bewohnerbeurteilungsinstrument) erhoben. Mindestens zweimal jährlich werden der Gesundheitszustand und die medizinisch-pflegerischen Aufwendungen mit dem Instrument MDS (Minimum Data Set) strukturiert beobachtet und erfasst. Die daraus resultierenden Tarifstufen werden den Versicherern in Rechnung gestellt. 27 Post Persönliche Post und Zeitungen werden den Bewohnerinnen und Bewohnern täglich zugeteilt. Ein offizieller Briefkasten für abgehende Post befindet sich beim Eingang des Hauptgebäudes. Briefmarken sind bei der Pflegewohngruppe erhältlich. 28 Rauchen Das Rauchen ist nur in den extra dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt. In allen anderen Bereichen, insbesondere in den Bewohnerzimmern, ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen verboten. Ebenfalls ist das Anzünden von Kerzen in allen Räumlichkeiten untersagt. 29 Seelsorge Seelsorger aller Glaubensrichtungen können auf Wunsch des/r Bewohners/in Besuche abstatten und Glaubensrituale wie Kommunionempfang, Krankensalbung, etc. verabreichen. Eine Zusammenarbeit besteht mit der reformierten und katholischen Seelsorge im Dorf. 30 Schlüssel Auf Wunsch ist ein persönlicher Zimmerschlüssel erhältlich. Nebst der Zimmertüre lässt sich damit auch der Kleiderschrank abschliessen. 31 Sicherheit/Feuer Sämtliche Räume und Zimmer sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet. Der Bünzpark ist um die grösstmögliche Sicherheit besorgt. Im Notfall sind die Anweisungen des Personals zu befolgen. Für Notfälle im Zimmer sind Alarmknöpfe in der Nähe des Betts und in der Nasszelle installiert.
Lebensraum Bünzpark - 11-32 Sterbehilfe/Patientenverfügung Der Bünzpark erachtet die aktive Beihilfe zur Selbsttötung durch eine Sterbehilfeorganisation mit seiner Wertvorstellung als nicht vereinbar. In einer Gemeinschaft wie sie der Bünzpark darstellt, sind von einer Selbsttötung auch Mitbewohner/innen und Mitarbeitende betroffen. Dass bei Menschen, die an einer schweren, fortschreitenden und unheilbaren Krankheit leiden, das Bedürfnis nach Erlösung aufkommen kann, ist teilweise verständlich, aber der Grundgedanke der Palliative Care das Leben zu erhalten und die Beschwerden zu lindern kommt hier voll zum Tragen.. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das den Willen der Bewohnerin, des Bewohners festhält, welche Behandlungen sie oder er wünscht oder nicht wünscht. Das Dokument regelt unter anderem lebensverlängernde Massnahmen, medizinische Behandlungen und Pflege. Eine Patientenverfügung kommt nur dann zum Tragen, wenn sich der oder die Betroffene selbst nicht mehr äussern kann. Diese schriftlich festgehaltene Willensbekundung wird von Ärzten und Pflegenden respektiert und befolgt. 33 Taxordnung Die detaillierten Tarife des Bünzparks können der geltenden Taxordnung entnommen werden. Die Taxordnung kann bei der Leitung der Pflegewohngruppe bezogen werden. Auszüge daraus sind abrufbar unter www.bünzpark.ch 34 Telefon Ein Telefonanschluss mit einer Direktwahlnummer kann gemietet werden. Die monatliche Gebühr inkl. Telefonapparat beträgt CHF 25.00 plus Gesprächstaxen. Ein Eintrag ins Telefonbuch ist nicht möglich. Ein Telefon steht im Stationszimmer zur Verfügung. 35 Tiere im Bünzpark (Haustiere) Der Bünzpark ist sich der positiven und belebenden Wirkung von Tieren bewusst. Er unterstützt die Haltung von geeigneten Tieren im Haus und ums Gelände. Falls nichts dagegen spricht, besteht deshalb die Möglichkeit, ein Haustier in den Bünzpark mitzunehmen. Abklärungen sind jedoch vor dem Eintritt mit dem Wohnbereich zu treffen.
Lebensraum Bünzpark - 12-36 Transportmöglichkeiten Für Fahrten steht der Rotkreuz Transportdienst gegen Bezahlung zur Verfügung. Eine Anmeldung muss über die Bezugspflege frühzeitig geschehen. 37 Trägerverein Bünzpark Vom Ehrenbürger Dr. Franz Kretz konnte vor mehr als einem Jahrzehnt kostengünstig Land an der Bünz erworben werden, allerdings mit der Auflage, dass auf dieser Parzelle etwas für ältere Mitmenschen gebaut wird. Zudem konnte dank eines grosszügigen Legats aus der Stiftung Hans und Isabelle Isler-Käppeli am 21. April 2010 ein Trägerverein gegründet werden. Kurz darauf wurde an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung eine Leistungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und dem Trägerverein verabschiedet und ein Baukredit von CHF 14 Mio. für zwei Mehrfamilienhäuser für altersgerechtes Wohnen und eine Pflegewohngruppe beschlossen. Am 22. Dezember 2010 erfolgte der offizielle Spatenstich und im März 2011 wurde eine Vereinbarung zur Führung der Pflegewohngruppe zwischen dem Trägerverein Bünzpark und dem Reusspark Zentrum für Pflege und Betreuung Niederwil abgeschlossen. Am 11. Mai 2011 konnte mit dem Bau begonnen werden und am 14. September 2012 wurde die Bünzparkanlage offiziell eröffnet. 38 Verlegung in spezialisierte Abteilungen Wir sind bezüglich Verlegung von Bewohnern sehr zurückhaltend, da ein Umgebungswechsel bei Betagten leicht zu Verunsicherungen führen kann und in der Regel als belastend erlebt wird. Trotzdem kann die Situation eintreten, dass ein/e Bewohner/in verlegt werden muss. Auf Wunsch der Angehörigen kann durch die Zusammenarbeit mit dem Reusspark eine Lösung für eine Verlegung in eine spezialisierte Abteilung in dieser Institution gesucht werden. Für Abklärungen und intensive medizinische Therapien arbeiten wir mit den in der Nähe gelegenen Spitälern zusammen. 39 Verpflegung/Essenszeiten Essenszeiten sind für die Bewohner/innen besonders wichtig. Während diesen Zeiten sollen sie sich nicht nur leiblich stärken können, sondern in einer guten Atmosphäre auch Gemeinschaft mit Mitbewohnern und Betreuern erleben. Es wird auf eine gesunde, abwechslungsreiche und saisonale Verpflegung geachtet.
Lebensraum Bünzpark - 13 - Tee, Kaffee, Sirup und Mineralwasser sind im Logierpreis inbegriffen (weitere Getränke sind gegen Verrechnung erhältlich). 40 Wäsche und Kleider Die Wäscheaufbereitung sämtlicher Betriebs- und Bewohnerwäsche erfolgt in der Wäscherei des Reussparks. Frottée- und Bettwäsche werden vom Bünzpark zur Verfügung gestellt. Damit die persönlichen Kleidungsstücke richtig sortiert werden können, ist eine dauerhafte Beschriftung notwendig. Diese Privatwäsche wird durch die Lingerie einwandfrei, schonend und ästhetisch neutral gekennzeichnet. Im Pauschalbetrag von CHF 200.00 ist die Beschriftung sämtlicher privater Kleidungsstücke enthalten. Für Verlust von nicht oder selber gekennzeichneter Privatwäsche kann keine Verantwortung und/oder Haftung übernommen werden. Der Reusspark bemüht sich, die Kleider sorgfältig und materialgerecht zu waschen (Handwäsche ist jedoch nicht möglich). Um eine korrekte Behandlung der persönlichen Wäsche zu gewährleisten, sind die Waschanleitungsetiketten in den Kleidungsstücken nicht zu entfernen. Kleidungsstücke mit dem Signet Chemische Reinigung können gegen Verrechnung im WetClean Verfahren (Nassreinigung für waschsensible Textilien) extern gereinigt werden. Die Verrechnung erfolgt gemäss gültiger Preisliste (auf den Pflegewohngruppen vorhanden). 40.1 Näh- und Flickarbeiten Die Mitarbeitenden der Näherei erledigen auch Flick- und Änderungsarbeiten (Reissverschluss ersetzen, Saum nähen etc.). Die Verrechnung erfolgt monatlich (CHF 35.00/Std. plus Material). 41 Wertsachen Auf das Mitbringen von Wertsachen und hohen Bargeldbeträgen sollte möglichst verzichtet werden. Für den Verlust von Bargeld und Wertsachen kann der Bünzpark keine Haftung übernehmen. Der Kleiderschrank im Zimmer beinhaltet ein abschliessbares Wertfach; der Schlüssel dazu ist beim Pflegepersonal erhältlich.
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