Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON. 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe



Ähnliche Dokumente
Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON. 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe

Ihr Energieversorger. Gültig ab bis to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe

Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON. 1to1 energy easy power: Der Strom für Kleinund Mittelbetriebe

Ihr Energieversorger. Gültig ab bis to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte

1to1 energy professional classic Das Sorglospaket mit transparenten Tarifen

Informationen über die Stromtarife. Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar Energie Belp AG Rubigenstrasse 12, 3123 Belp

Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. Kraftwerk Lütschental, Jungfraubahn AG. gültig ab 1. Januar 2015 bis 31.

Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife

I nformation über die Elektrizitäts - u nd Netznutzungstarife. g ü l t i g v o m 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r 201 4

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Elektrizitätswerk Quarten. Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife. Gültigkeit von bis

Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015

Ihr Energieversorger. 1to1 energy easy power: Der Strom für Kleinund Mittelbetriebe

Ergänzende Bestimmungen für die. g ü l t i g ab 1. Ja n u a r

Art 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter)

Teuffenthal / Buchen. Information über die Strompreise. g ü l t i g a b 1. J a n u a r

Stromtarif ET1 und ET2

Strom bis kwh HT / Jahr

Strom Preisblatt Alle Kunden der Flims Trin Energie AG erhalten 100% Ökostrom produziert aus Bündner Wasserkraft.

Stromtarif ET1 und ET2

Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife

easy power easy power: Der Strom für Klein- und Mittelbetriebe

Tarifblatt gültig ab 1. Januar 2014 Niederspannungskunden

1to1 energy professional classic NS: Das Sorglospaket mit transparenten Tarifen

Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife

STROMPREISE Gültig ab 1. Januar EWK Energie AG Hauptstrasse Kölliken Telefon

BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG

Preis-Infor mation 2016 energy easy. für Haushalte und das Kleingewerbe bis zu einem jährlichen Strombezug von ca kwh

P 15. Gültig ab 1. Januar 2015

Steffisburg. Information über die Stromtarife


Stromtarif GH. Ausgabe 2014 V1. Gültig ab 1. Januar 2014 Genehmigt vom Stadtrat am 13. August 2013

Preis-Information 2016 energy easy nature

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT

Preis-Information 2016 energy easy power. für Klein- und Mittelbetriebe ab einem jährlichen Energiebezug von kwh bis kwh

STROMPREISE Gültig ab 1. Januar EWK Energie AG Hauptstrasse Kölliken Telefon

Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung

Tarife 2014 EV Gebenstorf AG gültig vom bis

BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG

// ENERGIEPRODUKTE 2015

Preise Elektrizität. Jahresbezugsmenge bis kwh / NS 1. Erfolg auf allen Leitungen

Mehrwertsteuer. Tarifblatt Gebühren der Technischen Betriebe Rorschach

meinstrom Privatkunden

Energie- und Netznutzungspreise 2014 Tarif Allgemein (NE 7)

TARIFE Gültig ab 1. Januar 2016

Tarife 2015 EV Gebenstorf AG gültig vom bis

Ergänzende Bestimmungen für die. Elektrizitäts-und Netznutzungstarife

StromverSorgung strompreise ab 1. Januar 2016

So lesen Sie Ihre Stromrechnung.

Strompreise Privatund Gewerbekunden

meinstrom solo, meinstrom basic, meinstrom plus

ENERGIE. Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden

StromverSorgung strompreise ab 1. Januar 2013

Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife

Die neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbe

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

PRODUKTE UND PREISE 2016

// IHR strompreis «Premium» 2015 SIE HABEN DIE WAHL

Tarifordnung ANHANG V: Tarifordnung. Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember Seite 1

Reglement über den Tarif für die Abgabe von Strom

Umschalten auf Nachhaltigkeit Die Stromprodukte der Sankt Galler Stadtwerke

Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise der EVL (Verordnung) Verordnung. Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise

ewriedbach ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8

Tarif für die Stromabgabe

// IHR STROMPREIS 2016 SIE HABEN DIE WAHL

Elektrizitäts-Genossenschaft Lufingen (EGL) Verwaltung: Hans Bachmann, Mülistrasse 38, 8426 Lufingen, Tel

Die neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbebetriebe bis kwh/jahr. Photovoltaikmodul

Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Tarife (gültig ab 1. Januar 2016)

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Neue Stromtarife ab 1. Januar 2016

Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2012

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Ihre Rechnung von Repower

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Thuner Strom aus Sonne und Wasser. Wählen Sie noch heute Ihr Stromprodukt.

g ü l t i g v o m 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

g ü l t i g a b 1. J a n u a r D e z e m b e r

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den Abgaben zusammen.

g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2018 b i s 3 1. D e z e m b e r

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2018 b i s 3 1. D e z e m b e r

Energierückliefertarif Netzebene 7: Niederspannung

// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft!

Das Stromangebot in Hochdorf. «Ich habe die Wahl»

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife

Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Transkript:

Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe Gültig ab 1.1. 2015 bis 31.12. 2015

1to1 energy easy: nachts günstiger Energie 1to1 energy easy ist das Stromprodukt mit günstigem Niedertarif für Privathaushalte und Kleingewerbe mit einem Verbrauch bis rund 20 000 kwh pro Jahr oder max. 15 000 kwh im Hochtarif. Neben dem vorteilhaften Nachttarif bringt Ihnen 1to1 energy easy zuverlässige Energieversorgung und transparente Preise. Welche Vorteile bietet Ihnen 1to1 energy easy? Günstiger Nachttarif: Montag bis Freitag von 20.00 bis 7.00 Uhr und Samstag ab 13.00 Uhr sowie den ganzen Sonntag bis Montag 7.00 Uhr. Ganzjahrespreis: Kein Unterschied zwischen Sommer- und Winterpreisen. Kombinierbarkeit: Es lässt sich mit anderen Produkten zum Beispiel 1to1 energy Ökostrom zu einer für Sie optimalen Lösung kombinieren. Wie setzt sich der Preis von 1to1 energy easy zusammen? Er setzt sich zusammen aus: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis für die Netznutzung (Netznutzungstarif) Gesetzliche Förderabgaben Anwendung des Netznutzungstarifs Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) 7.00 bis 20.00 Uhr Montag bis Freitag 7.00 bis 13.00 Uhr Samstag Niedertarif (NT) übrige Zeit. Abgaben werden separat verrechnet. Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe (kostendeckende Einspeisevergütung / Mehrkostenfinanzierung). Im Weiteren gelten die «Ergänzenden Erläuterungen und Bestimmungen» von 1to1 energy easy. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt mehrmals pro Jahr (5 Teil- und 1 Schlussrechnung). Die Rechnungen können mittels Einzahlungsschein, Lastschriftverfahren (bei Banken) bzw. Debit Direct (bei PostFinance) bezahlt werden.

Preiselemente Grundpreis (CHF/Monat) Arbeitspreis (Rp./kWh) Hochtarif Niedertarif exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt. Energielieferung 7.30 7.88 5.20 5.62 Netznutzung 11.00 11.88 9.30 10.04 5.50 5.94 Systemdienstleistungen 0.54 0.58 0.54 0.58 Swissgrid 1 Gesetzliche Förderabgabe 1.00 1.08 1.00 1.08 (KEV) 2 Bundesabgabe zum Schutz 0.10 0.11 0.10 0.11 der Gewässer und Fische 3 Total (Rp./kWh) 18.24 19.69 12.34 13.33 1 Der Preisansatz für die Systemdienstleistungen Swissgrid beträgt ab 1. Januar 2015 0.54 Rp./kWh exkl. MWSt. 2 Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. Für 2015 beträgt er 1.00 Rp./kWh exkl. MWSt. 3 Zudem wird eine Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische erhoben. Diese beläuft sich für das Jahr 2015 auf 0.10 Rp./kWh exkl. MWSt. Bei den Preisen inkl. 8% MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.1to1energy.ch und auf der Website Ihres Energieversorgers.

Ergänzende Erläuterungen und Bestimmungen 1to1 energy easy Ergänzende Erläuterungen Preis Energie (Strom) Der Preis für Energie ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund seinem Verbrauchsverhaltens das rich tige 1to1 energy Produkt zur Verfügung. 1to1 energy easy für Kunden mit Abgabestelle auf Niederspannung bis ca. 20 000 kwh pro Jahr. Netznutzungstarif NS DT (Nutzung der Netz infrastruktur) Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk zur Kundin oder zum Kunden zu tranportieren. Bei der Netznutzung wird jede Kundin und jeder Kunde aufgrund der tech nischen Rahmenbedingungen seines Anschlusses an das Stromnetz und gemäss seinen Verbrauchsverhalten einem Netznutzungstarif zugeteilt. Der Netznutzungstarif enthält Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die Blindenergie, die Messung und Abrechnung sowie für die Abgaben. Ergänzende Bestimmungen Pro Wohnung, Gewerbe, Betrieb etc. oder für den Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern wird je ein Zähler montiert. Eine Wohnung, die zu einem Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieb gehört, kann gemeinsam mit diesem, d. h. mit nur einem Zähler erfasst und verrechnet werden. Der Grundpreis pro Monat gilt für jede Messstelle und wird auch für leerstehende Wohnungen, Gebäude oder Gebäudeteile verrechnet, solange ein Zähler montiert ist. Das Aufheizen von Warmwasserspeichern, Speicherheizungen und dergleichen erfolgt in der Regel während den Niedertarifzeiten. Während den Hochtarifzeiten können Warmwasserspeicher zeitweise freigegeben werden. Während den Spitzenbelastungszeiten werden Energieverbraucher wie z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektroheizungen, Wärmepumpen, Heubelüftungen, Heugebläse und dergleichen mit einem Anschlusswert von über 2 kw gesperrt. Die festen Sperrzeiten sind: Montag bis Freitag von 11.00 bis 12.15 Uhr. Für uneingeschränkte Benützungszeiten ist pro kw ungesperrten Anschlusswert einen Grundpreis von Fr. 4.30 (exkl. MwSt.) pro Monat zu entrichten. Für Zwischenablesungen und Abrechnungen wird normalerweise keine Gebühr erhoben. Bei kurzfristiger (weniger als einem Monat im Voraus), verspäteter oder nicht erfolgter Meldung wird eine Gebühr von Fr. 30. (exkl. MwSt.) verrechnet.

Die Kassierautomatenmiete beträgt Fr. 10.- (exkl. MwSt.) pro Monat. Das Kartendepot pro Wertkarte beträgt Fr. 20.- (exkl. MwSt.). Für die Installation eines Kassierautomaten wird pauschal Fr. 250.- (exkl. MwSt.) verrechnet. Die Wertkarte für den Strombezug muss während den Bürozeiten aufgeladen werden. Ausserhalb der Bürozeiten wird eine Gebühr von Fr. 50.- (exkl. MwSt.) erhoben. Für beson dere Aufwendungen, wie das Abschalten bzw. wieder Einschalten der Energiezufuhr wird eine Gebühr von Fr. 100. (exkl. MwSt.) erhoben. Die Zählerablesungen erfolgen in der Regel jährlich. Nach jeder Ableseperiode wird eine definitive Schlussabrechnung erstellt. In der Zwischenzeit werden in der Regel zweimonatliche Teilrechnungen gestellt. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bezugsveränderungen eintreten, wird der Vorjahresverbrauch als Basis für die Teilrechnungen verwendet. Kann wegen Abwesenheiten der Kundschaft der Verbrauch zu den normalen Ablesezeiten nicht festgestellt werden, so wird der Verbrauch anhand der vorangegangenen Bezugsperioden geschätzt. Eine Verbrauchschätzung soll in der Regel nicht mehr als zweimal nacheinander vorgenommen werden. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beträgt 30 Tage netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Forderung zu 5 % zu verzinsen. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 25. (exkl. MwSt.) erhoben, für jede weitere Fr. 40. (exkl. MwSt.). Wenn der Durchschnittsverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren 15 000 kwh im Hochtarif übersteigt, erfolgt die Umteilung in die entsprechende Verbrauchskategorie. Bei wesentlichen Veränderungen kann die Um teilung aufgrund des aktuellen Jahresverbrauchs erfolgen. Detaillierte und rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie im Reglement oder in den Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie. Darüber hinaus gelten die Ergänzenden Weisungen der Netzbetreiberinnen (EWN) als Werkvorschriften. Gültig ab 1.1. 2015 bis 31.12. 2015

GEMEINDE ESCHLIKON Ihr Energieversorger Ihr Energieversorger liefert Ihnen rund um die Uhr Strom und berät Sie in allen Fragen zu Ihrer Energie. Kompetent, engagiert, zuverlässig. Technische Werke Eschlikon, Wiesenstrasse 3, 8360 Eschlikon Tel. 071 971 34 34, werke@eschlikon.ch, www.eschlikon.ch Ihr Strom 1to1 energy heisst der Strom Ihres lokalen Energieversorgers. Gemeinsam mit mehr als 140 Partnern aus 15 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein beliefert er über eine Million Menschen mit durchdachten Produkten wie Ökostrom und mit Angeboten für den effizienten Umgang mit Energie.